Schnelle Auszahlung bei Schweizer Sportwetten: zwei Wege, ein Raster

Updated Oktober 2026
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Datenstand 29. Oktober 2026; Bewilligungen abgeglichen mit der Gespa und der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020).

Ein Einmachglas mit Münzen steht auf einem Küchentisch, daneben liegt ein Stapel leerer Briefumschläge.
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden (Mindestbetrag CHF 20); in 30 Tagen sind höchstens CHF 10'000 möglich.

Wer in der Schweiz eine Wette abschliesst und danach auf sein Geld wartet, wartet nicht auf die Überweisung. Er wartet auf eine Prüfung. Das ist die nüchterne Ausgangslage, und sie erklärt fast jede Zahl, die auf dieser Seite steht: zwischen Schweizer und ausländischen Angeboten liegt kein Unterschied des Tempos, sondern der Aufsicht. Ausbezahlt wird schliesslich nur an eine Zahlungsverbindung, die auf den Namen des Kontoinhabers lautet.

Die Zahlungsabwicklung entscheidet über das Tempo

Gewinne gehen per Gesetz an ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Spielenden lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt. Wer auf einer der grossen internationalen Plattformen mit anonymen Wallets unterwegs ist, merkt erst in dem Moment, in dem er zum ersten Mal auszahlen will, wie viel Verwaltungsarbeit in dieser Vorschrift steckt — und wie wenig davon auf dem Werbebild einer «Sofortauszahlung» zu sehen war.

Bevor Geld fliesst, prüft die Veranstalterin die Transaktion. Das ist der eigentliche Zeitfaktor, nicht die Bankenzone. Eine Auszahlung, die morgens angestossen wird, trifft am nächsten oder übernächsten Tag ein; eine, die am Freitagabend mit einem geänderten Zahlungsweg angestossen wird, löst einen Nachfragebrief aus. Wer vor der Auszahlung dieselbe Zahlungsmethode benutzt hat wie bei der Einzahlung, hält die Prüfung am kürzesten.

Bei Swisslos führt ein Guthaben auf dem Wallet deshalb auch auf einem ganz anderen Weg zum Geld als bei den meisten Auslandssitzen: Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, und die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Kein Umweg über eine Karte, kein Zwischenhändler, kein Währungsschritt. Genau das ist der Auszahlungsweg, den ein Schweizer Konto tatsächlich schnell macht.

Zwei Modelle prägen den Alltag der beiden bewilligten Veranstalter. Swisslos zahlt zweimal pro Jahrgang Gratisguthaben aus, danach kann bei einer dritten Auszahlung eine Kommission von 3 % anfallen. Wer also sein Geld in kleinen Raten abhebt, zahlt für eine Bequemlichkeit, die ihn nichts kostet, wenn er sie zusammen anstösst. Das ist einer der wenigen Punkte auf dieser Seite, an denen das eigene Verhalten den Ertrag direkt verändert.

Bei der Loterie Romande gibt es zwei ältere Wege in beide Richtungen: Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Diese Limite fällt in der ersten Sitzung nicht auf. Sie fällt auf, wenn jemand mit mehreren Einsätzen gleichzeitig arbeitet und das Guthaben zwischendurch nachladen will. Für einen Freizeitspieler ist sie unsichtbar; für einen intensiven Nutzer ist sie die eigentliche Wand.

Bei einem Auszahlungsweg auf das eigene Konto kommt noch ein Steuerpunkt hinzu, der in keinem Werbetext steht: Die Steuerfreiheit gilt bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn, und die kantonalen Beträge fallen unterschiedlich aus. Nach kantonalem Recht werden Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständiges Einkommen behandelt, unabhängig von der Höhe — bei den beiden bewilligten Veranstaltern bleibt ein typischer Wetter unter dem Freibetrag. Wer auf einer ausländischen Plattform spielt und dort tatsächlich gewinnt, hat also nicht nur ein Auszahlungsthema, sondern ein Steuerthema.

Wie viel Zeit zwischen Wette und Geld liegt

Der Zeitraum zwischen einem ausgelösten Gewinn und dem Eintreffen auf dem Konto setzt sich aus drei Teilen zusammen: der Prüfung, dem Buchungsweg und dem Bearbeitungslauf des Instituts. Swisslos schreibt Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 überweist sie bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, alles darüber geht an die angegebene IBAN.

Der Weg über die Verkaufsstelle ist der zweite Kanal, und er ist bei diesen zwei Veranstaltern der schnellste überhaupt. Ein Jouez-Sport-Wettschein mit einem Gewinn oder einer Einsatzrückerstattung bis CHF 200 lässt sich in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle einlösen; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Dass derselbe Schein nicht beliebig lange gültig bleibt, wird im Abschnitt über die Rechtslage behandelt — dort steht die Frist, und sie ist kürzer, als die meisten annehmen.

Die Loterie Romande führt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und beschäftigt 221 Mitarbeitende. Das ist keine Fussnote, sondern die Erklärung, warum die Westschweizer Route in der Fläche funktioniert: Der nächste Auszahlungspunkt ist der nächste Kiosk, und er ist auch am Sonntag erreichbar. Genau diese Dichte fehlt jedem Konto bei einer Plattform, die nur per Überweisung auszahlt.

Bei Swisslos gibt es zusätzlich einen stationären Rückkanal: Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer nie online einzahlt, kann trotzdem online wetten — das ist der grösste praktische Unterschied zu einem reinen Online-Broker.

Bei der Loterie Romande kommt ein Papierweg hinzu, den man heute selten sieht: Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Wer Wetten verschenken will, hat damit einen Weg, der ohne Karte funktioniert. Wer sein Guthaben in Teilbeträgen aufladen will, hat damit einen Weg, der nicht funktioniert.

Grundlagen der Auszahlung: Wer hier überhaupt Geld bewegen darf

Zwei Veranstalter teilen die Schweiz unter sich auf, und keiner von beiden ist ein weltweit buchbarer Anbieter. Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.

Ein Bahnsteig in der Abenddämmerung, ein Regionalzug fährt unscharf ein und Lichter spiegeln sich auf dem nassen Beton.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Bei der Anmeldung entscheidet also nicht der Geschmack, sondern die Adresse. Wer im Kanton Genf wohnt, kann sich dort nicht registrieren.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Für ein Online-Spielerkonto sind Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem dieser sechs Kantone nötig, und pro Person ist nur ein Konto erlaubt.

Damit sind die beiden Wege gesetzt, und für einen Schweizer Wetter heisst das: Ein Kontoinhaber kann sich seinen Veranstalter nicht aussuchen, solange er in einem Wohnkanton bleibt. Der Kanton Zug führt zu Sporttip, der Kanton Waadt zu Jouez Sport, und wer umzieht, wechselt mit der Adresse auch die Plattform. Der Weg nach Frankreich oder Deutschland führt nicht zu einem grösseren Angebot, sondern zu einem Konto ohne Schweizer Rechtsschutz.

Ausländische Marken begegnen Schweizer Spielenden trotzdem, und sie sind deshalb auf dieser Seite enthalten: als Referenz, mit dem Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung». Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Geltung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar; die Spielenden werden nach der Gesetzeslage nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden.

Rechtslage: Bewilligung nur für die Schweiz

Zwei Bewilligungen sind für den Betrieb nötig, und wer beide hat, darf trotzdem nur innerhalb der Schweiz tätig sein. Die Sportwette ist ein Grossspiel und wird von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der ESBK, die nur die Casinos überwacht. Für den Betrieb braucht es eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel; diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz.

Ein schmales Ruderboot liegt an einem hölzernen Steg an einem Bergsee, dahinter steigen steile Felswände auf.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019.

Bei der Loterie Romande kommt eine Prüfung Direkt vor der Auszahlung: Für ein Online-Spielerkonto sind Volljährigkeit sowie ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem dieser sechs Kantone nötig, verlangt wird eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite), in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist. Die Loterie Romande führt damit zwei getrennte Wege — den Wettschein an der Verkaufsstelle und das verifizierte Onlinekonto.

Wer im Kanton Zürich wohnt und schnell auszahlen will, hat zwei Möglichkeiten: den Wettschein an der Verkaufsstelle einlösen, sofern er überhaupt Kunde der Loterie Romande ist, oder das verifizierte Konto bei der Loterie Romande. Für alle übrigen Kantone nennt die Gespa keine Angabe, weil dort schlicht keine Bewilligung besteht. Manche Leser fragen nach einem Konto bei ausländischen Anbietern, weil diese scheinbar mehr bieten. Der Hinweis: Jede ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung, und die Aufsicht ist auf zwei Veranstalter begrenzt.

Wer sein Guthaben abheben will, muss zuerst die Identität nachweisen. Das ist der trockene Teil: Das eine Konto muss einer verifizierten Person gehören, und Kredite an Spielende sind untersagt.

Was überhaupt gewettet werden darf

Der erlaubte Inhalt der Sportwette ist eine geschlossene Liste. Die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten entscheidet, was angeboten werden darf: Qualifikationsrunden nur, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie dort stehen, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder auf das Podest entscheidet, und niemals Wetten auf Trainingsläufe. Corner- und Kartenmärkte fehlen auf der Liste, ein Esport-Abschnitt ebenfalls. Nur Sportveranstaltungen sind zulässig — Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern die Veranstalterin eine entsprechende Entscheidung besitzt; das Gesetz beschränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und damit Sache jeder Veranstalterin: Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer hier ein Werkzeug für ein «sicheres» Aussteigen sieht, übersieht den Preis: Der Betrag, den der Wetter erhält, ist systematisch kleiner als der, den er hätte stehen lassen können.

Bei Livewetten hängt die Gültigkeit nicht davon ab, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live setzt, sollte das wissen, bevor er sich über eine Wette ärgert, die er für gewonnen hielt.

Der Zeitbezug ist ebenfalls geregelt: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Für den Auszahlungsweg zählt zusätzlich eine Frist, die leicht übersehen wird: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer einen Wettschein in der Schublade vergisst, verliert ihn nicht irgendwann, sondern nach einer klar benannten Frist.

Wer sich registriert, muss mindestens 18 Jahre alt sein und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet haben; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das erklärt, warum die erste Auszahlung bei einem neuen Konto mehr Arbeit macht als jede folgende: Die Prüfung ist eine einmalige Investition, das Konto danach ein bekanntes.

Die beiden Bewilligungen sind der Grund für die Aufteilung in zwei unterschiedliche regulatorische Systeme. Auf der einen Seite: ein System mit Prüfung, Fristen und geschlossener Liste. Auf der anderen: internationale Plattformen ohne Schweizer Bewilligung, deren Domains auf der Sperrliste stehen und über DNS blockiert werden können.

Der Regulator führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer dort einen Namen findet, hat die Antwort auf die Frage, ob dieser Anbieter in der Schweiz zugelassen ist: Nein. Blockierte Domains werden binnen Stunden ersetzt, deshalb ist die Liste eine Momentaufnahme und kein Zustand.

Das Geld, das die beiden Veranstalter erwirtschaften, geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Das ist der Grund, warum die Schweiz überhaupt entschieden hat, die Sportwette auf zwei Veranstalter zu begrenzen. Ob das gut ist, kann jeder für sich beantworten; es erklärt jedenfalls, warum die Angebote hierzulande staatlich verordnet schmal bleiben.

Aufsicht, Bewilligung und was sie im Alltag bedeutet

Die Schweizer Aufsicht regelt, wer eine Sportwette anbieten darf — nicht nur, ob Anbieter A oder B vertrauenswürdig ist. Damit ist auch erklärt, warum die Auswahl selbst eine politische Entscheidung ist und nicht das Ergebnis eines Wettbewerbs. Wer mehr Auswahl will, muss sich eingestehen, dass er damit auch die Schweizer Aufsicht aufgibt.

Die Bewilligung ist personengebunden und institutsgebunden, aber Inhalte und Zahlungswege sind frei. Das erklärt, warum zwei bewilligte Veranstalter so unterschiedliche Zahlungswege haben können: Die Aufsicht sagt, wer darf und überwacht das Spielangebot. Sie schreibt keinen Kartendienstleister vor. Der Zahlungsweg ist damit das Feld, auf dem sich zwei bewilligte Veranstalter am deutlichsten unterscheiden.

Der Weg ist zweistufig. Wer in einem Vertragskanton wohnt, registriert sich; wer nicht dort wohnt, bekommt kein Konto.Das ist die Regel, die kein Antrag umgeht. Die Aufsicht prüft ausserdem mit Testkäufen, ob die Verkaufsstellen Altersgrenzen einhalten — bei einer Gespa-Prüfung im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Verkaufsstelle ist der bequemste Weg zum Auszahlungspunkt und gleichzeitig derjenige mit Lücken in der Alterskontrolle. Beides gehört zum gleichen Weg.

Eine weitere Konsequenz: Das Spielangebot wird von zwei Veranstaltern und einer zuständigen Aufsichtsbehörde geprägt. Wer gewohnt ist, dass ein neuer Markt sofort verfügbar ist, wird hier Wartezeiten erleben. Corner- und Kartenmärkte, die in ausländischen Angeboten selbstverständlich sind, fehlen, und ein neuer Markt erscheint erst, wenn er auf die Liste kommt.

Schliesslich: Ein deutsches, ein maltesisches und ein Curaçao-Angebot haben dieselbe Wirkung auf dieser Seite — keine. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung; das ist der Satz, an dem sich entscheidet, welchen Teil dieser Seite ein Leser für sich als verbindlich betrachtet.

Spielerschutz: Limiten, die der Wetter selbst setzt

Spielerschutz ist in der Schweiz nicht Sache des Staates, sondern des Spielers. Der Veranstalter muss Verlustlimiten verlangen. Bei Sporttip müssen Wetten ab 18 Jahren offenstehen; Personen unter 18 Jahren sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Konkret müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und unter 21 Jahren von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Diese Verzögerung ist der einzige echte Selbstschutzmechanismus auf der Plattform. Sie kostet den Wetter nichts, solange er sie nicht braucht. Wer nach einem Verlust am Abend die Limite erhöhen will, kann das — nur nicht sofort. Genau diese 72 Stunden sind der Unterschied zwischen einem Angebot mit Selbstschutz und einem ohne.

Der Mindesteinsatz für Sporttip-Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Wetter, der grosse Einsätze plant, muss also immer mit einer schwankenden Obergrenze leben.

Die zweite Ebene ist die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Diese eine Massnahme hat eine Reichweite, die ein einzelnes Konto nicht hat — sie schliesst nicht nur die Sportwette bei einem Veranstalter, sondern auch Casinos, inklusive Online-Casinos, im ganzen Land sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Wer sich sperrt, sollte wissen, dass die Aufhebung Fristen hat. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Die beiden Sätze zusammen sind der Grund, warum eine Sperre nicht als Pause missverstanden werden sollte: Sie ist ein Signal in einem Register, und ausländische Anbieter, die an dieses Register nicht angeschlossen sind, prüfen sie nicht.

Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen den Welten. Bei den beiden bewilligten Veranstaltern ist die eigene Limite dokumentiert, nachprüfbar und im System verankert. Eine ausländische Plattform mit Sitz ohne Schweizer Bewilligung ist an das Sperrregister nicht angeschlossen und kennt keine Schweizer Aufsicht. Eine Sperre, die bei Swisslos wirkt, wirkt dort nicht. Wer diesen Mechanismus braucht, findet ihn nur auf einer der beiden Seiten dieser Seite.

Es gibt in der Schweiz keine gesetzlich festgeschriebene obere Einzahlungsgrenze, die für alle gilt. Limiten sind Selbstverpflichtungen des Spielers innerhalb des Rahmens, den der Veranstalter vorgibt, und die Aufsicht schreibt dem Veranstalter vor, solche Werte zu verlangen. Das ist der wichtigste Satz fürs Verständnis: Die Schweiz begrenzt nicht das Spiel, sondern die Selbstbeschränkung.

Für Fragen zum eigenen Spielverhalten verweisen die Veranstalter auf Beratungsstellen. Wer merkt, dass er eine Limite erhöht, obwohl er sie senken wollte, findet die zuständige Stelle über die Aufsicht und über die Seite des jeweiligen Veranstalters.

Rangliste: Zehn Anbieter nach Zahlungsweg und Bearbeitungsdauer

Zuerst die Grenze der Übung. Über Auszahlungsgeschwindigkeit lässt sich bei der Mehrheit dieser zehn Namen nichts Belastbares sagen — es gibt keinen öffentlich nachprüfbaren Datensatz zu Bearbeitungszeiten, und die Angaben, die man findet, stammen von den Plattformen selbst. Was sich sauber vergleichen lässt, sind drei Dinge: der bewilligte oder nicht bewilligte Status, der Weg, auf dem das Geld den Spieler erreicht, und die Bearbeitungsdauer dort, wo die Bedingungen sie nennen. Eine Platzierung bildet deshalb nur den Stand dieser Bedingungen ab, nicht eine Rangfolge der Geschwindigkeit.

Zweite Einschränkung: Die Tabelle mischt zwei Gruppen, und sie darf nicht als eine gelesen werden. Zwei bewilligte Veranstalter und sieben Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Die Auszahlungswege dieser beiden Gruppen sind nicht vergleichbar, weil sie nicht dieselben Regeln befolgen.

Anbieter Bewilligungsstatus Auszahlungsweg Bearbeitungsdauer
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (Gespa) Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den eigenen Namen Gewinne bis CHF 1’000 automatisch dem Wallet; über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen bei bekannter Zahlungsverbindung
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (Gespa) IBAN auf den eigenen Namen; Wettschein an der Verkaufsstelle bis CHF 200, bei genügend Bargeld bis CHF 2’000 nicht durch die Bedingungen benannt
GG.Bet ohne Schweizer Bewilligung nicht durch eigene Bedingungen benannt nicht durch die Bedingungen benannt
Rollbit ohne Schweizer Bewilligung nicht durch eigene Bedingungen benannt nicht durch die Bedingungen benannt
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung nicht durch eigene Bedingungen benannt nicht durch die Bedingungen benannt
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung nicht durch eigene Bedingungen benannt nicht durch die Bedingungen benannt
Gamdom ohne Schweizer Bewilligung nicht durch eigene Bedingungen benannt nicht durch die Bedingungen benannt
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung nicht durch eigene Bedingungen benannt nicht durch die Bedingungen benannt
Unibet ohne Schweizer Bewilligung nicht durch eigene Bedingungen benannt nicht durch die Bedingungen benannt
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung nicht durch eigene Bedingungen benannt nicht durch die Bedingungen benannt

Die zwei Zeilen mit Inhalt sind die zwei Zeilen, die zählen. Dazwischen liegt kein Auffüllmangel, sondern ein Rechtsunterschied: Eine Plattform ohne Berner Bewilligung, deren Domains über DNS blockiert werden können und die an das Sperrregister nicht angeschlossen ist, hat keinen Anlass, ihre Bearbeitungszeiten öffentlich zu standardisieren. Wer dort sein Geld will, verhandelt mit einem Unternehmen, auf das Schweizer Recht nicht anwendbar ist.

Bei Swisslos liegt der massgebliche Zahlenwert bei drei Arbeitstagen für alles über CHF 1’000, sofern die Zahlungsverbindung schon bekannt ist. Dieses «sofern» ist der Hebel: Bei einem Konto, von dem aus noch nie eingezahlt wurde, verlängert die Prüfung den Weg, und keine der drei Zahlen der Bedingungen ändert sich dadurch. Wer schon einmal Geld über denselben Weg einbezahlt hat, verkürzt die Bearbeitung buchstäblich mit einer Handlung, die nichts extra kostet.

Bei der Loterie Romande fehlt eine ausdrückliche Bankbearbeitungszeit in den Bedingungen. Was dort benannt ist, ist der automatisierte Teil: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, alles darüber an die angegebene IBAN. Dass ausgerechnet dort keine Bearbeitungsfrist steht, ist kein Mangel der Information, sondern eine Eigenschaft des Angebots: Wer schnell auszahlen will, wählt bei diesen beiden nicht den Weg, der eine Frist nennt, sondern den, der keine braucht — den Wettschein an der Verkaufsstelle.

Genau das ist der Kern dieser Rangliste. Wenn Geschwindigkeit in dieser Liste tatsächlich gemessen werden kann, dann nicht bei den Überweisungen, sondern bei Bargeld. Der Wettschein mit einem Gewinn bis CHF 200 ist der einzige Weg auf dieser Seite, an dem das Geld am selben Tag in der Hand liegt.

Und weil die Liste in erster Linie eine Liste über Zahlungswege sein soll, müssen die Namen dahinter weg vom Zentrum: Die grösste Gruppe in der Tabelle besteht aus Anbietern, deren Auszahlungsmodalitäten so wenig verbindlich sind wie ihr Status — ohne Bewilligung. Man kann darin eine günstige Aufstellung sehen; sauberer ist, sie als das zu lesen, was sie ist: unbekannt.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Swisslos Sporttip: die Grenze, die dem Auszahlungsweg am nächsten kommt

Bewilligt, gemeinnützig gebunden, im deutschen Sprachraum zuhause: Swisslos ist die Veranstalterin der Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, das Sportwettenprodukt heisst Sporttip. Der Zugang führt über eine Bewilligung der Gespa, und die Adresse ist die Bedingung. Keine Registrierung ohne Wohnsitz im Vertragsgebiet, keine zwei Konten, keine Ausnahme. Wer in Zürich oder Luzern wohnt, hat hier tatsächlich eine Wahl; wer in Neuenburg wohnt, hat sie nicht.

Der Auszahlungsweg, der das Blatt wendet, ist grösser als sein Name: In 365 Tagen sind zwei Auszahlungen von Spielguthaben auf ein Konto mit dem eigenen Namen kostenlos; ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen. Beide Zahlen stehen in den Bedingungen für die Online-Teilnahme, gültig ab 13. Januar 2025. Wer sein Guthaben in kleinen Raten abhebt, zahlt also für eine Bequemlichkeit — und die meisten Wetter heben mehr als zweimal ab. Wer sein Geld in zwei Zügen abholt, zahlt nichts. Es gibt wenige Stellen in diesem Markt, an denen eine Regel so direkt an einer Handlung hängt.

Dazu passt, dass Swisslos eine zusätzliche physische Anbindung bietet: Spielguthaben kann per Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20, maximal CHF 10’000 in 30 Tagen, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Obergrenze ist keine Kostenfrage, sondern eine Strukturvorgabe: Wer grosse Beträge bewegen will, merkt sie sofort.

Der praktische Nachteil liegt im Auszahlungsweg selbst. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Beträge über CHF 1’000 gehen innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto, dessen Zahlungsverbindung bekannt sein muss. Ein Wetter, der am Sonntagabend gewonnen hat und am Montag zahlen muss, braucht einen anderen Weg. Wer schon einmal über PostFinance Pay eingezahlt hat und die Verbindung bestätigt hat, verkürzt diesen Weg erheblich.

Ein zweiter Randpunkt: Bei Swisslos wird der Zugang produktbezogen gesperrt, und die Sperre kann 1 bis 180 Tage dauern. Das ist der wirksamste Selbstschutzmechanismus auf der bewilligten Seite, und wer ihn nutzt, sollte wissen, dass er sich selbst aussperrt statt nur eine Funktion abzuschalten.

Unter dem Strich bleibt für Swisslos ein einziges wirkliches Auszahlungsplus im Alltag: der Weg über eine vorab verifizierte Zahlungsverbindung. Alles andere an diesem Konto ist dem Auszahlungstempo neutral und dem Spielerschutz dienlich. Wer zweimal im Jahr auszahlt, zahlt keine Kommission. Wer vierzehnmal abhebt, zahlt dreizehnmal drei Prozent.

Loterie Romande Jouez Sport: Bargeld ist der schnellste Auszahlungsweg

Die zweite Bewilligung der Schweiz gehört einer Organisation, die in der Westschweiz flächendeckend präsent ist: Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitenden. Wer in der Westschweiz wohnt, hat den dichtesten Auszahlungsweg, den die Schweiz kennt: den Kiosk um die Ecke.

Das Onlinekonto verlangt Volljährigkeit, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem der sechs Kantone, ein Konto pro Person und eine Ausweiskopie (Vorder- und Rückseite); in besonderen Fällen kommt ein Wohnsitznachweis hinzu, der nicht älter als vier Monate sein darf. Die Verifikation ist damit dieselbe Hürde wie bei Swisslos, nur anders begründet.

Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, alles darüber geht auf die angegebene IBAN. Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und ein Wallet-Guthaben darf höchstens CHF 10’000 betragen. Wer mit mehreren offenen Wetten arbeitet und zwischendurch nachladen will, stösst an diese Grenze — ein Hinweis darauf, dass das Konto für den Gelegenheitswetter gebaut ist.

Der Bargeldweg funktioniert nur mit Grenzen: Ein Jouez-Sport-Wettschein mit einem Gewinn oder einer Einsatzrückerstattung bis CHF 200 lässt sich in jeder Verkaufsstelle einlösen; bei genügend Bargeld darf eine Auszahlungsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Zwei Grenzen, zwei Bedingungen — und beide sind an der Kasse sichtbar, nicht in einer Fussnote.

Dasselbe gilt für das Prepaid-Ticket «Pre-pay Loro.ch»: Es gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, es ist ein Jahr gültig und muss in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Wer das Ticket in zwei Teilen einlösen will, kann es nicht. Wer sein Guthaben erst kurz vor dem Verfall einsetzt, kann es. Eine Frist, die kein Formular erwähnt.

Ein Blick auf die Verzahnung beider Wege: Bei der Loterie Romande gibt es keinen Zahlungsweg, der ohne Verifikation funktioniert, aber einen Auszahlungsweg, der ohne Überweisung funktioniert. Das ist der eigentliche Unterschied zu Swisslos — nicht Tempo, sondern Kanal. Für einen Wetter mit einem Konto in der Westschweiz und einem Verkaufsstellenbesuch in der Mittagspause ist dieser Weg praktisch unbezahlbar.

Nüchtern betrachtet steht die Loterie Romande in dieser Liste ganz vorn, weil ihr Auszahlungsweg der einzige ist, der bis zur Barauszahlung an der Kasse führt. Der Preis dafür: Dieser Weg endet bei CHF 200.

GG.Bet: internationale Plattform ohne Schweizer Bewilligung

GG.BET ist eine dieser Marken, die auf Sportwetten spezialisiert sind und bei Schweizer Spielenden regelmässig im Suchfeld landen. Eine Schweizer Bewilligung hat die Plattform nicht: In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung, die Marke ist an das Schweizer Sperrregister nicht angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz. Ihre Domains können auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt und über DNS blockiert werden.

Was die Plattform über Auszahlungen verspricht, steht in ihren eigenen Bedingungen und nicht in einem Schweizer Regelwerk: Auszahlungsweg und Bearbeitungsdauer liegen ganz bei ihr. Die Schweizer Regeln, die einem Wetter hier fehlen, sind der Prüflauf einer Aufsicht, die Pflicht zur Auszahlung auf ein Konto mit eigenem Namen und der Anschluss an das Sperrregister.Diese drei Punkte sind im Ausland nicht selbstverständlich, sondern das Ergebnis einer Bewilligung, die hier niemand besitzt.

Wichtig für die Einordnung: Eine ausländische Bewilligung wirkt nicht in der Schweiz, und die Aufsicht ist begrenzt. Das gilt für jede der folgenden Plattformen gleichermassen und wird nicht bei jedem Namen neu aufgeführt.

Für einen Wetter, der schnell Geld sehen will, ist das der zurückgelegte Weg: Der grösste Teil des Weges liegt ausserhalb der Schweiz, wo die Aufsicht ihn nicht begleitet. Wer diese Marke trotzdem nutzt, sollte wenigstens die Auszahlungsregeln im eigenen Konto vor der ersten Einzahlung lesen — dort und nur dort steht, ob eine Auszahlung in einem definierten Zeitraum verarbeitet wird.

Rollbit: Plattform ohne Schweizer Bewilligung

Rollbit gehört zu den Namen, die überwiegend über Wallet- und Krypto-Umgebungen bekannt sind. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor, sie kann nicht vorliegen: Nach interkantonalem Recht dürfen nur die beiden Veranstalter Sportwetten anbieten, und eine ausländische Bewilligung hat keine Geltung. Die Domains können auf der Sperrliste stehen, ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister besteht nicht, und ein Schweizer Rechtsschutz für den Wetter ist nicht vorgesehen.

Die Angaben zu Bearbeitungszeiten, Zahlungsarten und Auszahlungsgrenzen stehen in den eigenen Bedingungen der Plattform. Für einen Leser, der in Schweizer Franken denkt, ist eine Auszahlung über ein Krypto-Wallet der entscheidende Punkt: Ein solcher Weg lässt sich keiner Schweizer Zahlungsverbindung zuordnen, und die Pflicht zur Auszahlung auf ein Konto mit eigenem Namen existiert hier nicht.

Was bleibt, ist die Umkehrprobe: Wer sich bei Rollbit registriert, weil eine Gebühr niedriger wirkt, gewinnt im Auszahlungsweg nichts dazu und verliert den Anschluss an die Schweizer Aufsicht. Das ist ein schlechter Tausch für Zeit, die man nicht messen kann.

Betwinner: breites Angebot ohne Schweizer Bewilligung

Betwinner zählt zu den Plattformen, die ein sehr breites Sportprogramm bewerben. In der Schweiz ist sie ohne Bewilligung, und diese Feststellung ist keine Bewertung ihres Sports: Ein Anbieter ohne Bewilligung darf hier keine Werbung für Wetten machen, und die Schweizer Aufsicht hat über ihn keine Zuständigkeit. Ob die Plattform auf ihrer Kontoauszugsseite eine Bearbeitungszeit nennt, ist eine Angabe aus ihren eigenen Bedingungen.

Der Punkt, der den Auszahlungsweg betrifft: Eine Schweizer Banküberweisung von einer dieser Plattformen lässt sich nicht auf die Schweizer Kette aus Veranstalterin und Prüfung zurückführen. Wer sein Geld sehen will, ist auf die Kulanz des Anbieters angewiesen. Bei einem Schweizer Anbieter ist diese Kulanz eine gesetzliche Pflicht, hier ist sie ein Versprechen.

Das ist kein Plädoyer gegen internationale Angebote. Es ist eine Frage der Reihenfolge: Wenn das Geld sowieso über eine ausländische Struktur läuft, benötigt der Wetter eine eigene Antwort darauf, wem er vertraut. Diese Antwort liefert keine Wettseite.

Rainbet: Krypto-Umfeld ohne Schweizer Bewilligung

Rainbet ist im Umfeld von Krypto-Wetten und Casino-Inhalten zu verorten. Eine Schweizer Bewilligung hat die Plattform nicht; ihre Domains können gesperrt werden, und ein Anschluss an das Sperrregister besteht nicht. Angaben zu Bearbeitungszeiten oder festen Auszahlungsfristen stehen in den eigenen Bedingungen.

Für einen Wetter, der Krypto ohnehin nutzt, ist die Frage eine andere: Die Schweizer Aufsicht verlangt bei den beiden Bewilligungen eine vereinfachte Auszahlung auf ein Wallet, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet, und sie lässt keine anonyme Auszahlung zu. Diese Pflicht besteht hier nicht, was auf der einen Seite Freiheit bedeutet und auf der anderen Seite den Wegfall der Pflicht, dass überhaupt an einen identifizierten Kontoinhaber ausbezahlt wird.

Wer diese Marke prüft, sollte zuerst prüfen, wie eine Auszahlung dort technisch abläuft: über ein Wallet oder über eine Bank. Diese Unterscheidung beeinflusst die Bearbeitungszeit stärker als jede Prozentangabe.

Gamdom: Plattform ohne Schweizer Bewilligung

Gamdom ist eine international ausgerichtete Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Für einen Wetter mit Schweizer Wohnsitz bedeutet das: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können über die Sperrliste blockiert werden. Die Auszahlungsbedingungen sind ihre eigenen.

Interessant ist hier ein anderer Aspekt: Gamdom ist für ein Publikum gebaut, das sich über die Plattform selbst identifiziert, sei es über Krypto oder über ein Nutzerkonto. Diese Selbstidentifikation ist nicht identisch mit einer Verifikation — und genau die Verifikation ist bei den beiden bewilligten Veranstaltern die Voraussetzung dafür, dass eine Auszahlung schnell freigegeben wird, weil die Daten bereits geprüft sind.

Wer bei Gamdom von einer Verzögerung überrascht wird, sollte sich die beiden Fragen stellen: Ist das Konto vollständig verifiziert? Und kann die Auszahlung auf ein Konto laufen, das auf denselben Namen lautet? Beide Antworten entscheiden über den Bearbeitungsweg.

BC.Game: Plattform ohne Schweizer Bewilligung

BC.Game steht für ein grosses Spielangebot in einem internationalen Umfeld. Eine Schweizer Bewilligung hat die Plattform nicht, und die Bezeichnung «ohne Schweizer Bewilligung» ist kein Etikett, sondern eine Rechtsfolge: keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung, kein Schweizer Sperrregister, und die Sperrliste der Aufsicht kann die Domain betreffen.

Für den Auszahlungsweg bedeutet das vor allem eines: Es gibt keine Instanz, bei der ein Schweizer Wetter die Bearbeitungszeit einer Auszahlung beanstanden könnte. Bei Swisslos ist eine solche Beschwerde ein Einspracheverfahren mit Frist und Adressat. Hier gibt es weder Verfahren noch Adressat.

Wer dennoch mit dieser Plattform arbeiten will, sollte wenigstens die Grundregel mitnehmen: Eine Auszahlung auf ein Konto, das nicht auf den eigenen Namen lautet, prüft jede Plattform genauer. Wer diesen Weg vermeidet, verkürzt den Prüfprozess in der Regel selbst.

Unibet: internationale Marke ohne Schweizer Bewilligung

Unibet ist eine der bekanntesten Marken im europäischen Wettmarkt und in der Schweiz ohne Bewilligung. Sie darf hier nicht beworben werden, und die Aufsicht ist über sie nicht zuständig. Auszahlungswege und Bearbeitungszeiten stehen in ihren eigenen Bedingungen.

Für einen Schweizer Wetter ist die Frage weniger, ob Unibet auszahlt als vielmehr, ob eine Beanstandung irgendwo ankommt. Bei den bewilligten Anbietern ist der Weg zur Aufsicht kurz; bei einer ausländischen Marke ist er nicht vorgesehen. Wer diese Plattform für ein gelegentliches Ereignis nutzt, sollte das Auszahlungsverfahren vorher testen — mit einem kleinen Betrag, nicht mit dem, von dem er abhängig ist.

Diese Prüfung ist keine Übervorsicht. Sie ist der einzige Datenpunkt, der über ihre eigene Bearbeitungszeit tatsächlich etwas aussagt.

Wettigo: Plattform ohne Schweizer Bewilligung

Wettigo gehört zur kleineren Gruppe internationaler Wettanbieter ohne Schweizer Bewilligung. Das Feld its Auszahlung sind seine eigenen Bedingungen; ein Anschluss an das Sperrregister fehlt, und die Schweizer Aufsicht ist über die Plattform nicht zuständig.

Der praktische Rat ist derselbe wie bei jedem Namen dieser Gruppe: Die Bearbeitungsdauer einer Auszahlung ergibt sich nicht aus dem Werbetext, sondern aus dem eigenen Konto. Wer dort eine Zahlungsmethode hinterlegt, sollte eine wählen, die eine Auszahlung auf denselben Namen erlaubt.

Für einen Wetter mit einem Schweizer Konto bleibt der Kern schlicht: Die Angaben, die dieser Vergleich braucht, stehen nicht bei ihm. Er braucht sie für die Entscheidung, nicht für die Zahl. Wer Geschwindigkeit als Kriterium nimmt, sucht sie auf der bewilligten Seite.

Häufige Fragen zu Auszahlungen bei Schweizer Sportwetten

Wie schnell wird bei Swisslos und der Loterie Romande tatsächlich ausbezahlt?

Bei Swisslos gehen Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch ins Wallet, Beträge darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Konto, sofern die Zahlungsverbindung bekannt ist. Bei der Loterie Romande läuft es bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet, darüber per IBAN. Der Wettschein an der Verkaufsstelle ist tagesaktuell, aber auf CHF 2’000 begrenzt.

Warum kommt das Geld nur auf ein Konto, das auf meinen Namen lautet?

Die Regel stammt aus dem Schweizer Geldspielrecht und gilt für die beiden bewilligten Veranstalter. Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen sind in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht vorgesehen, und Kredite an Spielende sind untersagt. Der Vorteil: Wer eine Auszahlung anstösst, kann nicht in ein fremdes Wallet geleitet werden.

Welche Zahlungswege nehmen Swisslos und die Loterie Romande für Ein- und Auszahlungen?

Swisslos arbeitet unter anderem mit PostFinance Pay, bestätigt in der App, und akzeptiert Einzahlungsscheine ab CHF 20. Die Loterie Romande nutzt Ausweiskontrolle und Bankverbindung; Wettscheine laufen bar. Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» gibt es zu CHF 20, 50, 100 und 200, ein Jahr gültig und nur in einem Betrag einlösbar.

Welche Prüfungen laufen vor einer Auszahlung ab, und wozu die Kopie des Ausweises?

Die Aufsicht verlangt ein Konto pro Person mit verifizierter Identität. Bei der Loterie Romande wird eine Ausweiskopie verlangt, in besonderen Fällen zusätzlich ein nicht älter als vier Monate alter Wohnsitznachweis. Swisslos liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis und prüft sie gegen Adressdatenbanken. Die Prüfung soll Minderjährige und gesperrte Personen ausschliessen.

Wo liegt die Steuergrenze für Gewinne, und was heisst «je nach Kanton»?

Winnings aus bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommensteuerfrei; der Bundesbetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000. Oberhalb dieser Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein. Die Kantone haben eigene Schwellen. Fragen dazu beantwortet die kantonale Steuerverwaltung.

Was ist bei ausländischen Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung zu beachten?

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung, das Sperrregister wird nicht abgefragt, und es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Auch winnings aus ausländischen Grossspielen behandelt mindestens ein Kanton steuerlich voll als Einkommen.

Inhalt erstellt vom Team «europapokalch.com»