Online Afrika-Cup wetten in der Schweiz: zwei erlaubte Veranstalter, eine Marge und ein Budget, das vorher feststeht

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen und Veranstaltern wurden gegen die Bewilligungslisten und Aufsichtsinformationen der Gespa sowie gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande geprüft.

Ein ausgetrockneter Fussballplatz mit Rasenstreifen im warmen Nachmittagslicht, im Hintergrund Palmen und ein flaches Stadiondach.
Der Afrika-Cup 2027 soll vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda stattfinden.

Wer in der Schweiz auf den Afrika-Cup setzen will, hat keine Auswahl unter zwanzig Buchmachern. Er hat zwei. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport — mehr Veranstalter lässt das Geldspielgesetz für Sportwetten nicht zu, und beide bedienen ein geografisch abgestecktes Gebiet. Eine Wette auf ein Halbfinale oder ein Finale ist damit zuerst eine Frage des Wohnkantons und erst danach eine Frage der Quote.

Genau darin liegt der Kostenteil dieser Seite. Nicht in der Gebühr, denn eine solche gibt es nicht: In der Schweiz bezahlt niemand eine Steuer auf den Wetteinsatz, und eine typische Wette bleibt bis weit über den eigenen Einsatz hinaus einkommenssteuerfrei. Bezahlt wird über die Marge, die in jeder Quote steckt, über die Limiten, die vor dem ersten Wettschein gesetzt werden müssen, und über die Geschlossenheit des Angebots, die manche Märkte gar nicht erst zulässt. Wer das einmal durchgerechnet hat, liest jede Quotentafel anders.

Verlustlimiten, Spielsperre und das Budget, das vor der ersten Wette fällt

Die erste Limite beim Afrika-Cup setzt niemand beim Veranstalter, sondern bei sich selbst. Swisslos verlangt von jeder Person, die online an Sporttip teilnehmen will, vor der ersten Teilnahme verbindliche Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Wer eine tiefere Limite wählt, kann sie sofort senken — eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.

Diese 72 Stunden sind die wirksamste Bremse im ganzen Schweizer Wettangebot, und sie sind völlig unspektakulär. Ein guter Abend nach einem Gruppenspiel und die Lust auf einen grösseren Einsatz am nächsten Abend passen nicht in dasselbe Zeitfenster, wenn die Limite so eingestellt ist, wie sie gedacht war. Der Gesetzgeber verlangt von den Veranstaltern, dass sie Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste einfordern; eine Erhöhung erst nach 24 Stunden wäre gesetzlich zulässig. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen die längeren 72 Stunden an. Das ist teurer für den Veranstalter und besser für den, der ohnehin vorhat, zu viel zu setzen.

Eine feste Limite kennt das Schweizer Recht dagegen nicht. Es gibt keine staatlich vorgegebene Einzahlungsobergrenze für Sportwetten, keine Zahl, die der Veranstalter einfach durchsetzt. Das Budget ist eine Angabe des Spielenden und bleibt es. Wer im Juli 2027 eine Endrunde verfolgt, in der keine Schweizer Mannschaft spielt, merkt das deutlicher als bei jedem anderen Anlass: Die Emotionen kommen dann nicht über die nationale Zugehörigkeit, sondern über eine Quote, die plötzlich zu gut aussieht, um wahr zu sein. Genau dort sollte die Limite stehen und nicht die Quote.

Neben der Limite gibt es die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Ein freiwilliger Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden, und eine freiwillige Spielsperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, wobei eine Fachstelle mitwirkt.

Wer denkt, die Sperre sei nur eine Formalie, sollte die Zahlen der Aufsicht kennen. Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer den Schutz beim eigenen Konto also für selbstverständlich hält, hält ihn an der falschen Stelle für selbstverständlich. Die Kontrollen am Schalter haben eine Lücke, das eigene Konto und seine Limiten sind die, die verlässlich greifen.

Eine Kleinigkeit mit Folgen: Wer ausgeschlossen ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn. Die Rückforderung des Einsatzes funktioniert nicht als Notausgang. Und Sportwetten stehen ausschliesslich Personen ab 18 Jahren offen; wer selbst als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht setzen.

Quoten, Marge und die Rechnung, die im Preis steckt

Der Afrika-Cup hat eine Eigenheit, die jede Quote prägt: Die Ausgänge sind oft enger beieinander als bei einer europäischen Liga. Aussenseiter schlagen Favoriten bei diesem Turnier in einem Rhythmus, den die Quotenschreiber nicht ignorieren, und ein Halbfinale zwischen zwei Mannschaften mit einem Kader aus derselben europäischen Liga ist quotentechnisch kein klarer Fall. Der Markt bezahlt trotzdem nicht mehr aus. Die Marge ist in der Gruppe dieselbe wie im Finale.

Rechnen lässt sich das an einem Musterbeispiel, nicht an einem gefundenen Preis: bei Quoten von 2.10 auf Heimsieg, 3.40 auf Unentschieden und 3.60 auf Auswärtssieg. Aus diesen drei Zahlen folgt ein Auszahlungsanteil zwischen 95 und 96 Prozent; die Marge des Buchmachers liegt damit bei etwa 4.6 Prozent, nicht darunter und nicht darüber, solange diese Quoten gelten. Das ist die Gegenprobe zur Werbesprache: Ein Anbieter, der mit der besten Quote wirbt, verkauft immer noch einen Preis, in dem ein paar Prozent für ihn reserviert sind. Bei einem Einsatz von CHF 1’000 über viele Wetten auf diesen einen Markt bleibt dem Buchmacher statistisch rund CHF 46, ohne dass eine einzige Wette anders ausgegangen wäre.

Dasselbe gilt für die drei Wettarten, die beim Afrika-Cup tatsächlich gebraucht werden — und sie sind nicht austauschbar. Die Siegerwette auf den Turniersieger bindet Geld über sechs Wochen an eine Mannschaft und bezahlt in der Regel eine deutlich höhere Quote als jedes einzelne Spiel; sie ist die teuerste Wette in Bezug auf das Risiko, nicht in Bezug auf die Marge. Die Wette auf den Spielausgang, also 1X2, ist die klassische und die, für die es die meisten Quoten gibt. Die Kombination schliesslich multipliziert die Quoten der einzelnen Voraussagen zu einem einzigen Preis — und multipliziert damit auch die Marge, weil sie in jedem Teilstück steckt. Vier Voraussagen mit je 4.6 Prozent Marge ergeben keine Marge von 4.6 Prozent, sondern eine, die sich aus vier Buchmacherteilen zusammensetzt. Wer eine Kombiwette als Sparmassnahme versteht, versteht sie falsch.

Nebeneinander sieht der Auszahlungscharakter so aus:

Wettart Wann sie greift Was sie am Einsatz verändert
Siegerwette (Turniersieger) Vor Turnierstart platziert, läuft über die ganze Endrunde Hohe Quote, langes Kapitalbindung, kaum Wechsel möglich
1X2 auf ein einzelnes Spiel Prematch oder live, je nach Spielplan Reguläre Spielzeit entscheidet; Verlängerung zählt nicht ohne Hinweis
Kombinationswette Mehrere Voraussagen aus einem oder aus verschiedenen Spielen Quoten multiplizieren sich, die Marge je Teilstück ebenfalls
Systemwette Mehrere Kombinationen aus einer Auswahl Höchsteinsatz CHF 10’000; mehr Kombinationen, mehr Margenanteile

Ein Detail, das viele Kombinationen kostet: Bei Sporttip lassen sich voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann die ganze Kombinationswette für ungültig erklärt und der Einsatz zurückerstattet werden. Der Wettschein ist dann weg — nicht das Geld, aber die Quote. Wer eine Kombination aus zwei Märkten desselben Spiels baut, sollte sie über die dafür vorgesehene Funktion bauen und nicht hoffen, dass es niemandem auffällt.

Zwei Sonderfälle gehören in dieselbe Abteilung. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro wettende Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Kombiboost wiederum gilt nur online — Prematch, Live, Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Das ist ein echtes Instrument, aber es hat eine Schwelle, und die Schwelle heisst: Wer die vier Voraussagen nicht zusammenbringt, bekommt null davon. Ein Boost, der die Auswahl diktiert, ist kein Bonus mehr, sondern eine Vorgabe.

Und dann ist da noch der Cash-Out, der in der Werbung wie ein Rettungsanker klingt. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live — aber nur bei Online-Wetten, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, und der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn. Er hängt vom Stand der Sportereignisse ab, kann von Swisslos jederzeit geändert werden, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Wer eine Wette mit Cash-Option abschliesst, verkauft die Spitze des möglichen Gewinns an den Buchmacher und kauft dafür eine Option, die nicht in jedem Markt existiert.

Bei Live-Wetten gilt eine Regel, die man einmal verstanden haben muss. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Der Stream ist also keine Bedingung für die Wette und auch kein Schutz davor, dass eine Wette unmittelbar vor dem Tor noch angenommen und dann auf 1.00 gestellt wird. Wer live setzt, setzt nicht gegen den Buchmacher, sondern gegen dessen Zeitstempel.

Spielplan, Gruppenphase und die Termine, an denen Wetten möglich werden

Der Spielplan bestimmt beim Afrika-Cup mehr als bei anderen Turnieren, wann eine Wette überhaupt möglich ist. Grund dafür ist die Form der Endrunde: Sechs Vierergruppen, die Gruppenersten und -zweiten kommen weiter, dazu die besten vier Gruppendritten — danach folgt ein K.-o.-System mit Verlängerung und Elfmeterschiessen bei Gleichstand. Seit 2019 nehmen 24 Mannschaften teil. Nach der Austragung 2027 soll das Turnier ab 2028 nur noch alle vier Jahre stattfinden, was für den Rhythmus der Wettmärkte einiges ändert: Aus dem Zwei-Jahres-Takt wird ein Vier-Jahres-Takt, und wer seine Strategie auf ein wiederkehrendes Sommerereignis gebaut hat, verliert einen der beiden Anlässe.

Die Ausgabe, über die Anbieter und Statistiken gerade reden, ist ein Sonderfall. Der Afrika-Cup 2025 fand zwischen dem 21. Dezember 2025 und dem 18. Januar 2026 in Marokko mit 24 Nationen statt, nachdem das Turnier wegen Terminkonflikten mit der FIFA-Klub-Weltmeisterschaft 2025 vom Sommer 2025 auf den Jahreswechsel verschoben worden war. Ein Turnier im Dezember bedeutet: Der Spielplan kollidiert mit den europäischen Ligen, die Kader sind mitten in der Saison, und die Gruppenphase fällt in die Feiertage, in denen viele Gelegenheitswettende mehr Zeit und mehr Budget haben als üblich. Man kann das als Service des Veranstalters gegenüber dem Publikum lesen oder als Verlängerung der Weihnachtszeit um zwei Wochen. Ersteres wäre freundlicher.

Die nächste Ausgabe ist dagegen für den Sommer angesetzt. Der Afrika-Cup 2027 soll vom 19. Juni bis zum 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda stattfinden; zur Qualifikation meldeten sich 54 Mannschaften an. Drei Gastgeber, ein Turnier im Sommer, und damit ein Fenster, in dem die Gruppenphase in die Ferienzeit fällt und die K.-o.-Runde in die Wochen nach Schuljahresschluss. Für das Wettverhalten ist das relevant, weil Wetten auf die Gruppenphase früh möglich werden — das Wettprogramm steht, sobald die Auslosung steht — und weil die Qualifikationsrunden, soweit sie in der Liste der zugelassenen Wettarten stehen, schon vor Turnierbeginn bespielbar sind. In der Schweiz hängt das an einer geschlossenen Liste: Die Aufsicht führt die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, und Qualifikationsrunden sind nur enthalten, wenn sie dort aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wer vor der Auslosung auf ein Gruppenspiel setzen will, prüft also zuerst, ob die Qualifikation überhaupt im zugelassenen Programm steht — beim Anbieter, nicht in einem Forum.

Ein wichtiger Punkt zur Formulierung: Ein Afrika-Cup 2026 existiert nicht. Wer im Netz nach einem Turnier mit diesem Jahr sucht und auf eine Seite stösst, die es ankündigt, hat eine Seite gefunden, die das Jahr der Veröffentlichung mit dem Jahr des Turniers verwechselt. Das klingt nach einer Petitesse. Es ist keine, denn wer sich über «Afrika-Cup 2026» informiert, kann nicht wissen, ob er die gerade beendete Ausgabe meint — Turnierende 18. Januar 2026 — oder die nächste im Sommer 2027. Der Spielplan, den er sucht, liegt dazwischen und ist keiner von beiden.

Zur Vorgeschichte gehört ein Ergebnis, das nicht so stehen geblieben ist, wie es auf dem Platz aussah. Im Finale des Afrika-Cups 2025 am 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung. Zwei Monate nach dem Finale wertete die CAF das Spiel mit 3:0 für Marokko, weil Senegals Spieler nach einem umstrittenen Elfmeterpfiff in der Nachspielzeit vorübergehend den Platz verlassen hatten; der senegalesische Verband kündigte Berufung beim CAS an. Wer auf Ausgang, Sieger oder Platzierung gesetzt hat, hat es hier mit zwei Ergebnissen zu tun, die sich in jeder Liste finden lassen. Genau das ist die Art von Fall, für die man die eigenen Wettbedingungen vorher liest und nicht danach.

Der sportliche Rahmen des Turniers: Organisiert wird der Afrika-Cup von der CAF, erstmals ausgetragen 1957. Ägypten ist mit sieben Titeln Rekordsieger, Rekordtorschütze ist Samuel Eto’o mit 18 Toren. 2025 wurde Brahim Díaz aus Marokko mit fünf Toren Torschützenkönig; im Spiel um Platz 3 gewann Nigeria gegen Ägypten im Elfmeterschiessen mit 4:2. Solche Zahlen sind keine Quotenfaktoren, aber sie sind das, was lange Turnier«wetten» ohne tägliches Spiel ausmacht: Man setzt auf einen Namen, nicht auf eine Mannschaft von heute.

Für die einzelnen Runden bedeutet das unterschiedliche Fristen. In der Gruppenphase stehen sechs Spiele pro Gruppe parallel zur Diskussion, und die Ausgangslage lässt sich schon nach dem ersten Spieltag einordnen. In den Viertelfinals ist das Feld auf acht Mannschaften geschrumpft, die Auswahl wird kleiner, die Quoten enger. In den Halbfinals geht es um zwei Plätze, und die Verlängerung ist ein eigenes Risiko für jede Wette, die auf die reguläre Spielzeit lautet. Im Finale schliesslich — sechs Wochen nach dem ersten Gruppenspiel — ist die Informationslage am besten und die Quote am tiefsten. Wer erst im Finale einsteigt, zahlt den Preis für die späte Sicherheit.

Veranstalter im Vergleich: was Bewilligung, Angebot und Auszahlung je kosten

Zehn Namen stehen hier nebeneinander, und das ist die erste und wichtigste Einordnung: Zwei davon dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten, acht dürfen es nicht. Die Aufteilung ist keine Geschmacksfrage und auch keine Empfehlung. Bei den zwei bewilligten Veranstaltern gilt das volle Schweizer Schutzregime, dafür ist die Auswahl klein und das Gebiet abgesteckt. Bei den ausländischen Marken ist die Auswahl gross, der Schutz dagegen keiner, den der Schweizer Staat durchsetzt.

Marke Bewilligungsstatus in der Schweiz Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (Grossspiel, BGS SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (Grossspiel, BGS SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande
Bruce Bet Ohne Schweizer Bewilligung Keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
1xBet Ohne Schweizer Bewilligung Keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
Funbet Ohne Schweizer Bewilligung Keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
Boomerang Bet Ohne Schweizer Bewilligung Keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
BetLabel Ohne Schweizer Bewilligung Keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
Gamdom Ohne Schweizer Bewilligung Keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
Pribet Ohne Schweizer Bewilligung Keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung
WirWetten Ohne Schweizer Bewilligung Keine in der Schweiz anerkannte Bewilligung

Was in dieser Übersicht zusammenfällt, ist der Punkt. Die Spalte «Bewilligungsstatus» ist bei acht von zehn Zeilen identisch, und die Spalte «Veranstalterin» ebenfalls. Das ist kein Datenproblem, sondern das schweizerische Modell in einer Tabelle: Ein Sportwettmarkt mit zwei Veranstaltern hat wenig Varianz in der Spalte, die über die Zulassung entscheidet. Der Vergleich findet deshalb dort statt, wo er etwas findet — bei den Limiten, dem Wettprogramm und den Bedingungen.

Bei den zwei bewilligten Veranstaltern läuft der Vergleich über die Gebiete, nicht über die Qualität. Swisslos mit dem Produkt Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto ist jeweils nur Personen offen, die in diesem Gebiet wohnen. Der Afrika-Cup kennt keine Ausnahme davon: Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport online nicht heran, und wer in Genf wohnt, nicht an das Online-Angebot von Swisslos. Das ist die erste Ausgabe im Vergleich, und sie ist grösser als jede Quotendifferenz.

An dieser Stelle sei die Gegenprobe erlaubt, weil sie sonst in Leserkommentaren kommt: Die Schweiz kauft sich diese Enge. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe; aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Ein Monopol, das CHF 109 Mio. aus Sportwetten in die Sportförderung und in die Kantone leitet, ist nicht einfach ein bequemer Anbieter. Es ist eine Umverteilung, und der Preis dafür ist die fehlende Auswahl.

Bei den acht ausländischen Marken ist die Vergleichsgrundlage eine andere. Keine von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung, und eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Sie sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Wer dort spielt, spielt auf Hausregeln eines Anbieters, über den der Schweizer Staat nichts zu sagen hat. Das ist keine Warnung vor einer Straftat — bestraft wird der Veranstalter ohne Bewilligung, nicht die Spielerin —, aber es ist eine Auskunft über die Position des Spielenden: kein Anspruch auf ein faires Verfahren, keine Kontrolle, kein Regress. Und ein Gewinn, der bei einem ausländischen Anbieter anfällt, wird steuerlich je nach Kanton anders behandelt als ein Schweizer Gewinn. Wer das nicht weiss, wundert sich im Folgejahr.

Dass sich diese Lage bewegt, ist sichtbar. Die Aufsicht nennt Beispiele dafür, wie blockierte Domains innerhalb von Stunden unter neuer Adresse auftauchen — ein Vorgang, der in diesem Markt einen eigenen Namen hat. Wer einen Anbieter wählt, der heute erreichbar ist, wählt nicht unbedingt einen, der morgen erreichbar ist.

Welche Veranstalter für Afrika-Cup-Wetten in Frage kommen

Swisslos Sporttip: das breiteste Programm, aber nur für ein abgestecktes Publikum

Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung samt Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa — und damit eine der beiden, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt.

Für Afrika-Cup-Wetten heisst das konkret: die volle Schweizer Regulierung. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage werden vor der ersten Teilnahme gesetzt; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000; Senkungen gelten sofort, Erhöhungen erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Eine Mindesteinsatzgrenze von CHF 1, eine Höchsteinsatzgrenze von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette sind Bedingungen des Veranstalters, die er jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Das ist eine Grenze, die den Einstieg billig und den grossen Coup teuer macht.

Zum Afrika-Cup selbst lohnt die Regellektüre. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer — beim Fussball rund 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einem Turnier, dessen K.-o.-Runde im Gleichstand in die Verlängerung geht und mit Penaltyschiessen endet, ist das der wichtigste Satz überhaupt: Die Wette auf den Spielausgang eines Viertelfinals ist eine Wette auf 90 Minuten plus Nachspielzeit, und ein 0:0 nach Verlängerung ist für sie ein Unentschieden. Wer das anders liest, hat den Markt nicht falsch verstanden, sondern den falschen Markt gewählt.

Weitere Bedingungen, die man beim Afrika-Cup merkt: Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht setzen. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Gewinn und kann jederzeit geändert werden. Bei Live-Wetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Für die Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren; die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Was das für einen Afrika-Cup-Abend kostet, lässt sich in einer Zahl sagen: Wer die Gruppenphase bei Sporttip verfolgt, braucht keine Sorge um die Auszahlung, aber ein Konto im richtigen Kanton, eine Limite, die er unangenehm tief setzen lässt, und 72 Stunden Geduld, wenn er sie nach oben korrigieren will. Der Veranstalter mit dem breitesten Schweizer Programm ist auch der langsamste, wenn es darum geht, dem eigenen Impuls zu folgen. Das ist der Handel.

Fazit: Zwei Dinge zählen hier mehr als jede Quote — der Wohnsitz im Vertragsgebiet und die eigene Verlustlimite. Wer beides im Griff hat, bekommt das verlässlichste und zugleich das am stärksten reglementierte Wettangebot des Landes, mit einem Live-Markt, dessen Zeitstempel die eigentliche Herausforderung ist. Wer die Schweiz verlässt oder ein Konto eröffnet, das nicht in seinem Vertragsgebiet liegt, scheitert nicht an der Auszahlung, sondern an der Registrierung.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, andere Westschweizer Realität

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und hält dieselbe Art von Bewilligung wie Swisslos — Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS, beaufsichtigt von der Gespa. Die Kontaktadresse liegt an der Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Auf dieselbe Voraussetzung — ein Turnier mit ausschliesslich afrikanischen Teilnehmern — reagiert die Westschweizer Publikumsbasis anders als die Zürcher, weil die frankophone Schweiz einen grösseren Anteil an Personen mit Verbindungen nach Nord- und Westafrika hat. Der Markt, der dort auf ein Spiel Marokkos oder Senegals entsteht, ist real, und er ist in der Romandie ohne Umweg über einen ausländischen Anbieter zugänglich. Das ist kein Werbeargument, sondern schlicht die Geografie eines Publikums.

Bei den Limiten gelten dieselben 72 Stunden für eine Erhöhung wie bei Swisslos, weil sie aus den Bedingungen der Veranstalter stammen, während das Gesetz 24 Stunden vorsähe. Dass die beiden bewilligten Veranstalter hier dieselbe Linie fahren, macht aus einer Hausregel ein Muster: Wer das Schweizer Sportwettangebot beobachtet, sieht die strengeren Fristen bei beiden. Bei den einzelnen Wettarten, Boosts und Cash-Out-Bedingungen unterscheiden sich die beiden Angebote, und wer jouez sport beim Afrika-Cup nutzen will, liest die jeweiligen Regeln im eigenen Programm, weil sie nicht deckungsgleich mit Sporttip sind und wir sie hier nicht austauschbar behandeln.

Fazit: Wer in der Westschweiz wohnt, bekommt mit Jouez Sport genau die zwei Dinge, die den Schweizer Markt ausmachen — vollen Schutz und schmalen Katalog — über einen Veranstalter mit einer festen Verkaufsstellenbasis in sechs Kantonen. Die Entscheidung gegen Sporttip fällt hier nicht über die Bedingungen, sondern über die Postleitzahl.

Bruce Bet

Bruce Bet ist eines der acht Häuser ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung, das Haus ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste kommen.

Was ein solches Angebot strukturell attraktiv macht, ist die Gegenbewegung zu den zwei bewilligten Veranstaltern: keine Beschränkung auf ein Vertragsgebiet, kein geschlossener Katalog, keine Wohnsitzprüfung nach Kantonsgrenze. Diese Freiheit ist keine Ersparnis. Sie ist eine Verlagerung — wer hier setzt, prüft die Bedingungen selbst und findet keine Stelle, die es für ihn tut.

Fazit: Die Attraktivität dieses Namens ist rechnerisch die Abwesenheit aller Regeln, die auf der Schweizer Seite das Angebot teuer und eng machen. Wer rechnet, sollte die Rechnung zu Ende führen: Die Ersparnis ist ein Katalog ohne Grenzen, der Preis ist die Abwesenheit jeder Instanz, die bei einem Streit über eine Wette entscheidet.

1xBet

1xBet gehört zu den international breitesten Marken des Vergleichs und ist eines der acht Häuser, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Es hat hier keine Kraft, ist nicht ans Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und sein Domainname kann blockiert werden.

Für einen Afrika-Cup relevant ist der Umstand, dass eine grosse internationale Marke oft genau die Märkte führt, die der Schweizer Katalog nicht enthält. Das ist der eigentliche Unterschied zwischen den zwei Gruppen, und er ist kein Bonus: Was hier an Auswahl entsteht, entsteht an einer Stelle, an der die Aufsicht nicht hinschaut.

Fazit: Die Breite dieses Angebots ist kein Gegenwert für seinen Status, sondern eine direkte Folge davon. Wer das verstanden hat, behandelt jeden zusätzlichen Markt, den er ausserhalb der Schweizer Veranstalter findet, als das, was er ist: eine Position ohne Rückhalt.

Funbet

Funbet steht wie die anderen sieben Häuser ohne Schweizer Bewilligung in dieser Liste. Keine der Bewilligungen, die es für sich nennt, hat in der Schweiz Geltung; eine Verbindung zum Schweizer Sperrregister besteht nicht, und ein Schweizer Rechtsweg ebenso wenig. Der Domainname kann auf die Sperrliste kommen.

Interessant ist an dieser Gruppe weniger der einzelne Anbieter als ihre Anzahl. Acht Namen konkurrieren hier um Wetten auf ein Turnier, für das es in der Schweiz genau zwei Veranstalter gibt. Das Verhältnis ist aufschlussreich: Die Nachfrage nach dem Afrika-Cup ist in der Schweiz offensichtlich gross genug, um Anbieter anzuziehen, die hier überhaupt nicht tätig sein dürfen.

Fazit: Dass ein Haus in grosser Zahl neben Häusern steht, die dasselbe rechtliche Profil haben, macht dieses Profil nicht harmloser. Es macht es nur gewöhnlicher, und Gewöhnlichkeit ist für einen Spielenden die teuerste Form von Sicherheit.

Boomerang Bet

Boomerang Bet führt kein Schweizer Bewilligungsdokument; für einen Schweizer Veranstalter käme dafür eine Veranstalterbewilligung samt Spielbewilligung nach dem BGS in Frage, die es nicht besitzt. Es ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, ein Schweizer Regressweg fehlt, und sein Domainname kann blockiert werden.

Ein eigenes Profil unter den acht Namen lässt sich über das Turnier argumentieren: Der Afrika-Cup wird 2027 in Kenia, Tansania und Uganda gespielt, und Auftritte dieser drei Nationen sind für einen Teil des Publikums die eigentliche Verbindung zum Turnier. Wer dort ansetzt, findet den Reiz nicht in einem besseren Preis, sondern in der Nähe zu einer Mannschaft.

Fazit: Eine Marke, die über ein Turnier verkauft wird und nicht über Bedingungen, bleibt ohne Bedingungen. Der Afrika-Cup 2027 wird auch ohne sie ausgetragen, und jede Wette darauf lässt sich bei einem Haus platzieren, das den Namen des Veranstalters verdient.

BetLabel

BetLabel gehört zur Gruppe der Häuser ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Geltung, die Verbindung zum Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Für den Vergleich relevant ist, dass diese Marke in derselben Liste steht wie die zwei bewilligten Veranstalter, und dass genau das der Fehler ist, den ein Leser leicht macht: Der Anschein eines Angebots macht noch keine Zulassung. Die Bewilligung steht in der Tabelle, und sie steht nur bei zwei Zeilen.

Fazit: Der Name ist das Programm, und ein Programm ersetzt keine Bewilligung. Wer zwei Spalten liest statt einer, entscheidet auf einer Grundlage statt auf einem Anschein.

Gamdom

Gamdom hat keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische hat hier keine Kraft. Es ist nicht ans Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann blockiert werden.

Eine Eigenheit dieser Marke fällt im Vergleich mit den anderen sieben auf: Sie kommt aus einer nicht-sportlichen Ecke des Glücksspiels und ist in einem Feld positioniert, in dem ein Fussballturnier nur ein Teil des Programms ist. Für einen Afrika-Cup-Abend ist das ein Hinweis darauf, dass Sportwetten hier nicht das Kerngeschäft sind.

Fazit: Ein Haus, in dem Sportwetten nicht das Zentrum bilden, ist für ein Turnier wie dieses eine schwache erste Wahl, unabhängig von jeder weiteren Eigenschaft. Die Auswahl ist gross genug, um diesen Punkt nicht übersehen zu müssen.

Pribet

Pribet steht unter den acht Häusern ohne Schweizer Zulassung. Keine ausländische Bewilligung gilt in der Schweiz, das Sperrregister führt dieses Haus nicht als angeschlossene Stelle, ein Schweizer Regressweg fehlt, und die Sperrliste kann den Domainnamen treffen.

Das Argument, das solche Namen beim Afrika-Cup tragen, ist regelmässig ein Preisargument. Es ist das am schwierigsten zu prüfende, weil die Schweizer Seite ihre Quoten im eigenen Programm veröffentlicht, während ein Haus ohne Bewilligung keine Instanz kennt, die die eigenen Angaben nachvollzieht.

Fazit: Ein Preisversprechen ohne prüfende Stelle ist keine günstigere Quote, sondern eine unbelegte Aussage. Wer es mit den zwei Bewilligten vergleicht, vergleicht eine Angabe mit einer Zahl.

WirWetten

WirWetten ist eines der acht Häuser ohne Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung, das Sperrregister umfasst es nicht als angeschlossene Stelle, ein Schweizer Rechtsweg fehlt, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.

Der deutsche Name legt eine Nähe zur Schweiz nahe, die rechtlich nicht existiert. Für einen Suchenden ist das die gefährlichste Form von Verwechslung: nicht eine fremde Marke, sondern eine, die vertraut klingt und an einem Punkt vorbeiführt, der über den Zugang zu Schutz entscheidet.

Fazit: Vertrautheit ist kein Bewilligungsmerkmal. Die zwei Veranstalter dieser Liste tragen Namen, die zur Schweiz gehören, weil sie zur Schweiz gehören — bei allen anderen prüft man es selbst nach.

Der Afrika-Cup als Turnier und die Frage, wann eine Wette auf welchen Ausgang läuft

Frauenwettbewerbe sind in der Liste zugelassener Wettarten nur enthalten, wenn sie dort ausdrücklich aufgeführt sind. Wer auf einen solchen Wettbewerb setzen will, prüft das im Wettprogramm und nicht in einer Zusammenfassung.

Die Liste ist auch sonst enger, als viele erwarten. Wer Sportwetten organisieren will, braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Das zugelassene Angebot ist eine geschlossene Liste der Aufsicht mit Sportarten, Wettkämpfen und Wettarten. Sie zeigt keine Wetten auf Ecken oder Karten und keinen Esport-Bereich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Ein Qualifikationsspiel des Afrika-Cups ist wettbar, wenn es in der Liste steht; steht es nicht dort, ist es das nicht.

Was das für den Afrika-Cup praktisch bedeutet, lässt sich an einer Stelle festmachen. Bei einem K.-o.-Spiel gibt es zwei Wahrheiten: die über 90 Minuten plus Nachspielzeit und die über den Sieger des Abends. Die erste ist die, auf die die übliche Wette auf den Spielausgang lautet; die zweite braucht einen Markt, der die Verlängerung einschliesst. Wenn ein Viertelfinale nach Verlängerung 0:0 endet und im Penaltyschiessen entschieden wird, hat die erste Wette ein Unentschieden ergeben und die zweite einen Sieger. Beide Ergebnisse sind richtig, und beide betreffen unterschiedliche Wettscheine.

Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder wenn sie Gegenstand der Wette sind. Das ist keine Feinheit, sondern der Grund, warum Turnierwetten und Spielwetten nie in einen Topf gehören. Beim Afrika-Cup mit seinem K.-o.-Modus ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Spiel in die Verlängerung geht, hoch genug, dass die Verwechslung Geld kostet.

Nie auf dem Wettschein: Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Sportwetten sind die einzige zugelassene Kategorie, und das ist in einem Land, dessen Sportkalender dicht ist, kein besonders drückender Verlust.

Grundlagen: Organisator, Modus und die zwei Ausgaben, um die es beim Afrika-Cup geht

Der Afrika-Cup ist ein Turnier der CAF und wurde erstmals 1957 ausgetragen. Ägypten ist mit sieben Titeln Rekordsieger, Rekordtorschütze ist Samuel Eto’o mit 18 Toren. Seit 2019 nehmen 24 Mannschaften teil; nach der Austragung 2027 soll das Turnier ab 2028 nur noch alle vier Jahre stattfinden. Die Gruppenphase besteht aus sechs Vierergruppen, aus denen die Gruppenersten und -zweiten sowie die vier besten Gruppendritten weiterkommen; danach entscheidet ein K.-o.-System mit Verlängerung und Elfmeterschiessen.

Ein Fussball liegt auf rotbraunem Sand am Rand eines Dorfes, die Abendsonne wirft lange Schatten.
Das Turnier wurde vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko mit 24 Nationen ausgetragen.

Für Afrika-Cup-Wetten ist die Jahresangabe das, woran man sich zuerst stösst. Die letzte Ausgabe lief am Jahreswechsel 2025/2026 in Marokko, verschoben vom Sommer wegen Terminkonflikten mit der FIFA-Klub-Weltmeisterschaft 2025. Die nächste ist für den 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda angesetzt, mit 54 gemeldeten Mannschaften in der Qualifikation. Ein Turnier namens Afrika-Cup 2026 hat es nie gegeben.

Wer nun Wetten: Der Markt um die letzte Ausgabe ist abgeschlossen und durch einen Rekursfall belastet; der Markt um die nächste Ausgabe öffnet mit der Qualifikation und wächst mit der Auslosung. Der 2025er-Titel ist damit ein historischer und kein laufender, und ein Anbieter, der ihn als aktuellen Wettmarkt anbietet, verkauft einen Wettschein auf ein Ergebnis, das er selbst nicht mehr beeinflussen kann. Die relevante Frist für das Budget ist deshalb der Sommer 2027: Qualifikationsspiele, Auslosung, Gruppenphase, Viertelfinals, Halbfinals, Finale — ein Zeitraum von mehreren Monaten, in dem der Einsatz nicht einmalig anfällt, sondern in Raten, und in dem eine Limite für 30 Tage mehr wert ist als die Oberlimite von CHF 9’999.

Für das Konto gilt: Es braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Ein Zweitkonto, um die eigene Limite zu umgehen, ist damit keine technische Frage, sondern eine, die an der Identitätsprüfung scheitert.

Rechtslage: was in der Schweiz erlaubt ist und was es den Spielenden kostet

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der Eidgenössischen Spielbankenkommission, die nur die Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei festgelegt. Das ist der ganze Grund, warum diese Seite mit zwei Namen anfängt und nicht mit zehn.

Ein Bergpass in den Schweizer Alpen mit leerer Strasse und Schneeresten am Rand im ersten Frühlicht.
Im Finale des Afrika-Cups 2025 am 18. Januar 2026 gewann Senegal gegen Gastgeber Marokko 1:0 nach Verlängerung.

Was der Aufenthalt bedeutet: Ein Online-Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis zusätzlich im Gebiet des Veranstalters. Die Sperrliste der Aufsicht führt ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und Ende 2025 zählte sie 671 Domains. Die Liste ist ein gutes Beispiel dafür, wie dieses System arbeitet: nicht lückenlos, aber lästig genug, um den Markt zu verengen.

Steuerlich ist die Lage für einen normalen Wettenden entspannter, als viele vermuten. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — Sportwetten eingeschlossen — sind bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Freibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Die kantonalen Freibeträge unterscheiden sich, und deshalb gilt hier «je nach Kanton» und nicht eine einzelne Zahl. Eine Betting-Steuer auf den Einsatz gibt es nicht; wer sie in einer Rechnung findet, findet eine erfundene Position. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Praxis kann solche Gewinne als volles Einkommen behandeln — die Steuerpraxis des Kantons Thurgau tut das unabhängig von der Höhe. Für die eigene Situation ist eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse, nicht ein Forum.

Bei einer Werbung für ein nicht bewilligtes Glücksspiel handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden kann. Das ist der Grund, warum die acht ausländischen Häuser hier beschrieben und nicht empfohlen werden. Werbung darf zudem nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Gratisspielguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht — 2025 gab sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine Sperrstunde für Werbung kennt das Recht nicht.

Und dann der Punkt, der die acht Namen in der Tabelle zur zweiten Gruppe macht. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Bestraft wird der Veranstalter, nicht die Spielerin. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und ein Schutz- oder Fairplay-Controlling existiert nicht. Weder die eine noch die andere Seite ist per se die sichere Wahl: Die Bewilligten bieten vollen Schutz, aber nur zwei Häuser, einen geschlossenen Katalog und eine Wohnsitzpflicht; die anderen bieten Auswahl und keine Kontrolle. Die Entscheidung dazwischen ist keine Geschmacksfrage, sie ist eine Preisangabe.

Häufige Fragen zu Afrika-Cup-Wetten in der Schweiz

Wer organisiert den Afrika-Cup, und wann findet die nächste Ausgabe statt?

Organisiert wird das Turnier von der CAF. Die nächste Ausgabe ist laut Planung für den 19. Juni bis 17. Juli 2027 in Kenia, Tansania und Uganda angesetzt; zur Qualifikation meldeten sich 54 Mannschaften an. Die letzte Ausgabe lief vom 21. Dezember 2025 bis 18. Januar 2026 in Marokko mit 24 Nationen. Ab 2028 soll das Turnier nur noch alle vier Jahre stattfinden.

Darf in der Schweiz auf den Afrika-Cup gewettet werden, und bei welchem Veranstalter?

Ja, aber nur bei einem der zwei bewilligten Veranstalter: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Voraussetzung ist, dass die Aufsicht das Ereignis und die Wettart in ihrer Liste freigibt; ein Online-Konto braucht Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet. Ein Qualifikationsspiel ist nur wettbar, wenn es dort aufgeführt ist.

Zählen Verlängerung und Penaltyschiessen bei einer Wette auf den Spielausgang zur regulären Spielzeit?

Nein. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder wenn sie Gegenstand der Wette sind. Die Wette auf den Spielausgang eines K.-o.-Spiels bezieht sich damit regelmässig auf die ersten 90 Minuten plus Nachspielzeit.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?

Der mögliche Rückfluss ist der Einsatz mal die Quote, der mögliche Nettogewinn der Einsatz mal die Quote minus eins. Die Marge ist der Teil, den der Buchmacher von jedem gesetzten Franken einbehält; sie folgt aus allen Quoten eines Marktes zusammen. Bei Quoten von 2.10, 3.40 und 3.60 liegt der Auszahlungsanteil zwischen 95 und 96 Prozent, die Marge damit bei rund 4.6 Prozent.

Wie funktionieren die Verlustlimiten, und wie wird eine Spielsperre eingetragen?

Vor der ersten Teilnahme setzt man bei Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage; die Oberlimite beträgt CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Eine Spielsperre lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage eintragen, unbefristet läuft sie über ein schweizweites Register.

Ab welchem Betrag fällt auf Wettgewinne Verrechnungssteuer an, und was bedeutet «je nach Kanton»?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag je Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Freibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Oberhalb behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein. «Je nach Kanton» heisst: Der kantonale Freibetrag weicht ab, eine einzelne Zahl gilt nicht landesweit.

Inhalt erstellt vom Team «europapokalch.com»