Sportwetten-Apps in der Schweiz im Vergleich: zwei bewilligte Veranstalter, zehn Apps im Blick
Der Weg zur Sportwette auf dem Handy führt in der Schweiz über zwei Türen, und wer das einmal verstanden hat, spart sich viel Herumklicken. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind die einzigen Veranstalter, die hier eine Wette annehmen dürfen. Alles andere, was auf dem Bildschirm wie eine Wett-App aussieht, läuft ohne Bewilligung.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Publikationen der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht, und gegen die Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter geprüft.
Worüber diese Übersicht entscheidet und worüber nicht
Die Frage nach der besten Sportwetten-App klingt wie die Frage nach dem besten Schuh. Sie ist es nicht. Bei Schuhen gibt es hundert Modelle und jeder Fuss findet seins. Bei Schweizer Wett-Apps gibt es zwei Anbieter mit einer Bewilligung, dazu neun Sportarten auf einer geschlossenen Liste und zwei völlig verschiedene Servicegebiete, je nachdem, in welchem Kanton Sie wohnen. Wer in Zürich sitzt, kann bei der Loterie Romande kein Konto eröffnen. Wer in Genf sitzt, nicht bei Swisslos. Das ist der erste Filter, und er entscheidet mehr über die «beste» App als jede Funktionsliste.

Der zweite Filter ist weniger sichtbar, aber genauso wirksam: eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Die Gespa führt sie in einer Liste, deren Fassung vom 10.09.2026 gilt, gestützt auf Art. 25 des Geldspielgesetzes und Art. 29 der Verordnung. Wer auf eine Partie setzen will, die dort nicht steht — Frauensport, Qualifikationsrunden, Trainingsläufe — findet sie in keiner bewilligten App. Nicht, weil die App schwach wäre, sondern weil sie nicht darf.
Was «App» hier tatsächlich bedeutet
Das Wort App deckt in diesem Markt drei verschiedene Dinge ab, und die Verwechslung kostet Zeit. Es gibt die installierbare Anwendung für iOS und Android. Es gibt die Mobilversion im Browser, die niemand installiert und die trotzdem alles kann, was die Anwendung kann. Und es gibt die Verkaufsstelle, an der dieselbe Firma mit derselben Wettscheinlogik arbeitet, nur mit einem Menschen hinter dem Tresen.

Sporttip-Wetten lassen sich online über die Sporttip App für iOS und Android abgeben. Wer die Wette lieber im Laden abgibt, kann sie in der App zusammenstellen und per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Das ist eine Eigenheit, die kein ausländisches Portal nachbaut, und für einen bestimmten Menschentyp der eigentliche Grund, überhaupt eine App zu installieren.
Der Ausweis im Hochformat entscheidet alles
Wer zum ersten Mal eine Schweizer Wett-App öffnet, erlebt keine Registrierung, wie sie ein Mailanbieter verlangt. Das beginnt mit dem Hochladen eines Ausweises. Die Daten werden daraus ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Danach ist jede Person genau einmal registriert, ein zweites Konto ist nicht möglich.
Das ist die Stelle, an der die meisten Erwartungen aus dem Ausland zerbrechen. Bei Portalen ohne Schweizer Bewilligung reicht eine Mailadresse. Hier nicht. Und so unangenehm der erste Ausweisscan wirkt: er ist der Grund, weshalb ein Spielerkonto später nicht mit einer fremden Identität benutzt werden kann. Es ist dieselbe Prüfung, die bei einer Spielsperre greift — die Sperre hängt an der Person, nicht am Gerät.
Was auf welcher App lastet: eine Übersicht der Bewilligungen
| Anbieter | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalterin beziehungsweise gemeldete Bewilligung | Servicegebiet |
|---|---|---|---|
| Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel (IKV vom 20. Mai 2019) | AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, Tessin und Fürstentum Liechtenstein |
| Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51; Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Kontaktadresse Lausanne | Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt, Wallis |
| Sportaza | keine Bewilligung in der Schweiz | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden |
| Bruce Bet | keine Bewilligung in der Schweiz | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden |
| Coolzino | keine Bewilligung in der Schweiz | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden |
| WirWetten | keine Bewilligung in der Schweiz | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden |
| 20Bet | keine Bewilligung in der Schweiz | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden |
| BetFury | keine Bewilligung in der Schweiz | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden |
| HornetBet | keine Bewilligung in der Schweiz | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden |
| N1 Bet | keine Bewilligung in der Schweiz | Bewilligung nach eigenen Angaben nicht feststellbar, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) | nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden |
Wer die rechte Spalte liest, sieht eine Zweiteilung, die keine Abstufung ist. Zwei Zeilen tragen eine Bewilligung, weil ein interkantonales Gesetz die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt hat. Die anderen acht Zeilen tragen keine, und die Formulierung in der mittleren Spalte ist bei allen acht identisch, weil die Lage bei allen acht identisch ist: eine ausländische Bewilligung, welche auch immer, gilt in der Schweiz nicht.
Ein Hinweis zum Aufbau der Liste: sie mischt zwei Gruppen nicht. Die beiden bewilligten Veranstalter gehören zusammen, die acht ausländischen Marken gehören zusammen. Sie stehen hier in einer Tabelle, weil ein Leser sonst glauben könnte, die zweite Gruppe habe etwas, das ihm in der Schweiz hilft. Sie hat es nicht, und keine Zeile dieser Übersicht wird das anders darstellen.
Was eine App unterscheidet, wenn jedes Angebot dieselbe Bewilligung trägt
Bei zwei Anbietern unter demselben Gesetz ist der Vergleich nicht der zwischen zwei Firmen. Es ist der Vergleich zwischen zwei Kantonsgruppen und innerhalb dieser Gruppen zwischen den Funktionen, die eine App auf den Touchscreen bringt.
Die beiden Angebote im Vergleich
Swisslos betreibt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der grösste Teil der Deutschschweiz plus ein italienischsprachiger Kanton plus ein Nachbarstaat. Die Firma sitzt in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019, und für 2025 verteilte sie einen Reingewinn von CHF 562 Mio. an die kantonalen Fonds und die Stiftung Sportförderung Schweiz. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Das ist ein Vertriebsnetz, das in der Dichte an nichts heranreicht, was ein reines Online-Portal aufbaut, und es erklärt, warum die Westschweizer App und der Westschweizer Laden so eng zusammenhängen.
Die Zahlen des Reingewinns sind die eine Angabe, die ein ausländisches Portal nicht vorweisen kann. Nicht weil es sie verschweigt, sondern weil es diesen Gewinn nicht kennt: der Reingewinn der Schweizer Grossspiele fliesst nach Art. 125 BGS an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Wer hier eine Wette abschliesst, zahlt in einen Mechanismus ein, der über Spendenschecks entscheidet.
Ein Konto gibt es nur im eigenen Gebiet
Ein Online-Spielerkonto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus, gestützt auf Art. 47 Abs. 3 der Verordnung, und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet der eigenen Veranstalterin. Wer im Swisslos-Vertragsgebiet wohnt, kommt bei Swisslos hinein, aber nicht bei der Loterie Romande. Ein Umzug über die Sprachgrenze ändert die Zugangsfrage, nicht die Kontoeröffnung: registriert wird eine Person bei einer Veranstalterin genau einmal.
Es gibt keine dritte, neutrale Option. Wer in der Schweiz Sportwetten auf dem Handy abschliessen möchte und im Vertragsgebiet einer der beiden wohnt, geht über diese eine. Wer ausserhalb wohnt, hat in keiner App des Landes ein Konto.
Der Grund, warum es keine dritte App gibt
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Daraus folgt das eine, was einen Sucher oft überrascht: es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht keine Liste bewilligter Apps, sondern nur die Sperrliste gesperrter ausländischer Domains.
Wer also nach «sportwetten app schweiz» sucht und eine Rangliste mit zehn Einträgen erwartet, findet hier eine Rangliste mit zwei Bewilligungen und acht Marken, die eine Schweizer Leserschaft kennt, denen hier aber nichts gestattet ist. Beide Gruppen werden nach denselben Kriterien bewertet. Nur die Bewilligung selbst ist kein Kriterium, sondern eine Tatsache.
Wenn der Anbieter keine Bewilligung hat: was das konkret kostet
Ausländische Sportwetten sind nicht grau. Sie sind in der Schweiz nicht erlaubt, weil sie keine Bewilligung haben, und wer sie veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre, Art. 130 BGS. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die eine Hälfte der Nachricht, und sie ist die beruhigende.
Die andere Hälfte ist unangenehmer. Wer ohne Bewilligung veranstaltet, dessen Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden — und dann steht der Spieler mit einem an sich gewonnenen Tipp auf einem Konto da, das nichts mehr auszahlt. Es gibt keine Schweizer Aufsicht, keine faire Quotenkontrolle, keinen Ansprechpartner in Bern. Es gibt auch keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister.
Der Unterschied, den ein Register macht
Wer sich bei Swisslos unbefristet sperrt, wird in ein schweizweites Register eingetragen. Diese Sperre gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Sie ist damit das einzige Sperrwerkzeug auf dem Markt, das nicht an einer Marke hängt, sondern an einer Person.
Ein ausländisches Portal kennt dieses Register nicht. Das ist der wichtigste Satz dieses Abschnitts, und er gilt für jedes der acht Portale gleich. Wer dort ein Konto hält und sich bei Swisslos sperren lässt, hat auf dem ausländischen Portal weiterhin Zutritt. Die Sperre, die den Namen trägt, bleibt in Basel liegen.
Die Sperrliste und das Domain-Hopping
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren, gestützt auf Art. 86 bis 93 BGS. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf. Die Gespa nennt als Beispiel ein Portal, das innerhalb weniger Stunden neue Domains nachschiebt, wenn die alte gesperrt wurde. Sie bezeichnet das als Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 als auf der Liste.
Für den Leser hat das zwei Folgen. Erstens: die Sperrliste ist kein Verzeichnis erlaubter Apps, sondern das Gegenteil. Wer dort einen Namen findet, hat nicht einen Anbieter mit Schweizer Genehmigung gefunden, sondern einen ohne. Zweitens: die DNS-Sperre ist ein Hindernis, keine Mauer, und ein Anbieter kann das Hindernis in Stunden umgehen. Sicherheit entsteht daraus für niemanden.
Wo die Bewilligung endet und die eigene Verantwortung beginnt
Ein Schweizer Wettenanbieter kann einem nicht sagen, ob man selbst zu viel spielt. Er kann aber verhindern, dass man über ein festes Konto hinaus einzahlt, und er muss einen Selbstsperrmechanismus anbieten. Genau das fehlt bei einer ausländischen Marke, und es fehlt nicht aus Versehen, sondern weil ihre Hausregeln an diese Aufgabe nicht gebunden sind.
Ehrlich formuliert: der bewilligte Weg ist nicht «die sichere Wahl» von Natur aus, und der unbewilligte Weg ist nicht «der seriöse» — die Kategorien liegen nicht auf derselben Achse. Bei einer ausländischen Marke fallen Aufsicht, Sperrregister und Schweizer Rechtsschutz weg, aber auch die geschlossene Liste der Sportarten und die Beschränkung auf das eigene Kantonsgebiet. Was bleibt, ist eine App ohne Bewilligung mit mehr Märkten und ohne Netz.
Was das Gesetz beim Wetten einschränkt — und warum das Ihre Quoten betrifft
Die Bewilligung ist der Rahmen. Sie sagt nicht, welche Wette innerhalb des Rahmens möglich ist, und darüber entscheidet keine App, sondern eine Liste.
Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten sind geschlossen
Die Gespa führt eine Liste bewilligter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, deren Fassung vom 10.09.2026 gilt. Sie ist geschlossen, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Qualifikationsrunden stehen nur in der Liste, wenn sie dort stehen. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind zulässig, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wettbewerbe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen, Art. 25 Abs. 2 BGS.
In der Liste stehen keine Eckball- und Kartenmärkte. Eine Esport-Sektion gibt es nicht. Zu virtuellen Sportarten steht dort nichts, und deshalb steht dazu auch hier nichts.
Wer aus dem Ausland eine App gewohnt ist, in der es Corner-Wetten um die Ecke gibt, erlebt in der Schweiz die Rückseite dieser Liste. Sie ist restriktiv. Sie ist gleichzeitig der Grund, weshalb eine bewilligte Quote nicht von zwei Dutzend exotischen Märkten verwässert wird.
Was auf dem Wettschein gilt: Spielzeit, Absage, Abhängigkeit
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer im Pokal auf den Endstand nach 120 Minuten setzt, während die Wette auf die reguläre Spielzeit läuft, hat verloren, bevor das Elfmeterschiessen beginnt.
Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Und voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt die Veranstalterin irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Das ist keine Formalie, sondern der Unterschied zwischen einem Kombischein und einem Regelverstoss des Spielenden. Wer zwei Voraussagen aus derselben Partie miteinander verbindet, weil die App es technisch zulässt, hat eine Wette ohne Gültigkeit gebaut.
Der Gewinn wird auf fünf Rappen gerundet
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 20 und einer Quote von 2.10 ergibt das einen Rohbetrag von CHF 42.00 und einen Gewinn von CHF 22.00 vor der Rundung. Die Rundung klingt nach nichts und entscheidet bei vielen Wetten über einzelne Rappen.
Bei einer Kombination aus drei Quoten von 2.10, 1.80 und 2.40 ergibt das Produkt 9’072. Bei einem Einsatz von CHF 10 stehen CHF 90.72 auf dem Wettschein — vor der Rundung. Wer Kombinationen liebt, sollte wissen, dass er mit jeder weiteren Voraussage einen Faktor einbaut, der nicht steigt, sondern potenziert.
Was Sie mit den eigenen Grenzen machen
Sporttip nimmt Einzel- und Kombinationswetten ab CHF 1 und bis CHF 1’000 an, Systemwetten bis CHF 10’000. Die Limiten kann die Veranstalterin jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
An dieser Stelle lohnt ein Gedanke an die Plansumme. Wer an einem Samstag sechs Wetten mit Lifestyle-Begründung abschliesst, spielt gegen einen Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzelwette — und gegen eine Liste, die ihm nur die erlaubten Märkte gibt. Ein System mit Verdopplung nach Verlust läuft an der Einzelwetten-Obergrenze in eine Wand, und zwar nach wenigen Stufen. Das ist kein App-Problem. Es ist eine Obergrenze, die den progressiven Einsatz von vornherein begrenzt.
Einzahlung, Limiten und Auszahlung in der App
Ein Wettkonto ist kein Bankkonto, und die Unterschiede zeigen sich genau in den Momenten, in denen es darauf ankommt: beim Aufladen, beim Auszahlen und beim Setzen von Grenzen.
Was auf das Spielkonto eingezahlt werden darf
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Diese beiden Zahlen sind die eigentliche Bremse, nicht die Verlustlimite. Wer CHF 9’999 als Wallet-Stand hält, kann nichts mehr nachladen, bis etwas abgespielt ist. Wer CHF 10’000 in 30 Tagen eingezahlt hat, wartet. Es ist ein rollierendes Doppelventil, und es ist wirksamer als die meisten Erinnerungs-Popups.
Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Damit läuft die Bezahlung durch dieselbe App, mit der die Rechnung bezahlt wird — und der Betrag, der vom Konto abgeht, ist sichtbar.
Auszahlung: zweimal gratis, dann drei Prozent
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteinisches Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Die Zahl, an der sich die Wege trennen, ist die Zwei. Wer sein Konto zweimal im Jahr leer räumt, zahlt nichts. Wer jede Woche auszahlt, zahlt für jede weitere Überweisung drei Prozent — bei CHF 200 sind das CHF 6, bei CHF 2’000 sind es CHF 60. Aus einem Dauerauszahler wird über ein Jahr ein schlechteres Geschäft, als er denkt, ohne dass er das je auf einem Beleg sieht.
Und die Frist von 5 bis 10 Arbeitstagen ist die Antwort auf die praktische Frage. Wer an einem Samstagabend auszahlt, hat das Geld frühestens am Freitag. Wer seit Donnerstag auf die Auszahlung wartet, wartet nicht ungewöhnlich lange.
Gewinne bis 1’000 Franken landen im Wallet
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteinische Bank- oder Postkonto überwiesen.
Damit gibt es zwei Auszahlungswege mit unterschiedlichen Fristen und unterschiedlichem Aufwand. Kleine Gewinne bleiben im System — und wer sie im System lässt, spielt sie eher wieder, was der eigentliche Punkt dieser Automatik ist. Grosse Gewinne gehen an der Auszahlungskommission vorbei, direkt aufs Konto. Ein Gewinn von CHF 500 dagegen ist Papiergeld im Wallet, nicht auf der Bank.
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenen Brief zu erheben. Das sind zwei Fristen, die in keinem Menü stehen und jeden Gewinn kosten können.
Wie Limiten wirken: die Vorwärtsfalle
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Der Satz, der hier zählt, ist der über die Asymmetrie. Senken wirkt sofort. Erhöhen dauert drei Tage, und die Frist beginnt mit dem Antrag, nicht mit der Sehnsucht danach. Das ist die wohlwollendste Regelung im ganzen System, und sie ist für den, der sie zum ersten Mal erlebt, lästig. Wer nach zwei verlorenen Samstagen seine Limite hochsetzen will, muss drei Tage nüchtern bleiben. In dieser Zeit kann er nicht nachlegen.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang zudem produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Was in der Schweiz steuerfrei ist und was nicht
Die Steuerfrage bei Sportwetten ist eines der wenigen Gebiete, auf denen der bewilligte Weg einen Vorteil hat, der sich in Franken ausdrücken lässt.
Der Freibetrag und der Unterschied je Kanton
Gewinne aus Schweizer Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Auf Bundesebene liegt dieser Betrag ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton».
Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, und diese lässt sich über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung zurückholen. Für einen typischen Wettenden liegt der Gewinn weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Eine Steuer auf den Einsatz von Sportwetten gibt es in der Schweiz nicht.
Der Freibetrag von über einer Million Franken ist so hoch, dass er im normalen Wettscheinleben nie erreicht wird. Wer eine Wette für CHF 50 auf eine Quote von 3.00 spielt, gewinnt CHF 100 netto und bezahlt darauf keinen Rappen an den Bund. Diese Einfachheit ist der Grund, weshalb die Steuerfrage für einen Erstkontakt keine Frage ist.
Warum eine ausländische Wette steuerlich anders endet
Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Das klingt gut, bis man weiss, was an ihre Stelle tritt: die kantonale Steuerpraxis, etwa die des Kantons Thurgau, behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag als vollständig steuerbares Einkommen. Wer dort wohnt und dort gewinnt, schuldet also Steuern auf einen Gewinn, auf den er bei einer Schweizer Wette nichts schulden würde.
Das ist eine allgemeine Information und keine Steuerberatung. Wer seine eigene Situation beurteilen muss, fragt einen Steuerberater oder seine kantonale Steuerverwaltung — und diese beiden Stellen wissen auch, wie der eigene Kanton einen Gewinn aus einer Wette einordnet.
Wie sich Wetten unterwegs im Griff halten lassen
Eine Wett-App läuft auf einem Gerät, das man zwanzig Mal am Tag in die Hand nimmt. Die Mechanik, die auf dem Desktop unsichtbar bleibt, ist auf dem Touchscreen ein Teil des Produkts.
Push-Meldungen und die Frage, welche man abschaltet
Jede App, die Ergebnisse meldet, meldet sie, weil jemand geklickt hat. Eine Push-Mitteilung um 21:40 über den Anstosspfiff eines Spiels, dessen Ergebnis man nicht mitbekommen hatte, ist das Gegenteil eines freundlichen Hinweises. Sie ist die Aufforderung, den Wettschein live anzusehen.
Wer eine solche Meldung zweimal gelöscht hat, schaltet sie ab. Das ist keine Rückkehr zu einer alten Gewohnheit, sondern die Entfernung eines Mechanismus. In den Einstellungen des Betriebssystems lassen sich Benachrichtigungen pro App und pro Kategorie abschalten, und zwar in unter einer Minute. Es gibt keinen Grund, diese Minute nicht zu investieren.
Der Unterschied zwischen App und Mobilversion im Browser
Die installierbare Anwendung und die Mobilversion im Browser sind sich in der Bedienung sehr ähnlich. Was sich unterscheidet, ist die Anwesenheit des Programms auf dem Bildschirm. Eine installierte App liegt zwischen den Nachrichten und dem Wetterbericht. Eine Seite im Browser muss aufgerufen werden.
Wer über einen solchen Anruf von sich selbst noch nie gestolpert ist, kann unterschätzen, was das mit dem Spielverhalten macht: nicht, indem eine App verführt, sondern indem sie fehlt nie. Wer Konto, Limiten und Spielsperre im Griff haben möchte, findet im Systemmenü des Betriebssystems mehr Werkzeuge als in der App selbst. Die Limiten sind dort gesetzt, nicht hier — und das ist gut so. Eine Limite, die in derselben App geändert werden kann, in der man spielt, ist eine Limite mit Sitznachbar.
Dass eine Wette per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt werden kann, ist die Schweizer Eigenart, die keine Online-Marke kopiert. Und die Kehrseite davon: die Verkaufsstelle prüft nicht immer streng. Die Gespa hat 2025 in 200 Testkäufen an Verkaufsstellen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an einen Minderjährigen verkauft. Diese Zahl ist keine Randnotiz, sondern der Beweis, dass der Tresen kein Schutzschild ist. Schutz entsteht in der App, am Konto und im Register.
Die Rangliste: zehn Apps, nach zwei Gruppen geordnet
Die Bewertung folgt denselben Kriterien für beide Gruppen: Funktionsumfang, Live-Wetten, Cash-Out und Stabilität. Was eine Marke nicht anbietet, steht nicht in ihrem Eintrag — es gibt keine Zeile mit einem Strich.
1. Swisslos Sporttip — die App mit dem grössten Vertragsgebiet
Sporttip wird im Gebiet von zwanzig Deutschschweizer Kantonen, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Die Veranstalterin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, und ihre Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51, unter der Aufsicht der Gespa. Online ist sie über Swisslos.ch und die App für iOS und Android erreichbar.
Der sichtbarste Unterschied zu einem Portal ist die Verbindung von App und Verkaufsstelle. In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code in einer Sporttip Verkaufsstelle spielen. Wer keinen Scanner mag, kann die Wette auch online über Swisslos.ch abgeben, mit denselben Funktionen.
Bei den Wetten bietet Sporttip Einzel-, Kombinations- und Systemwetten ab CHF 1, Einzel- und Kombinationswetten bis CHF 1’000, Systemwetten bis CHF 10’000. Livewetten sind zulässig, sie gelten unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; anbieten muss sie ihn nicht für jede Wette.
Zwei Bonusinstrumente sind im Regelwerk beschrieben. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Was diese App in der Rangliste nach vorne bringt, ist nicht ein Bonus, sondern die Reichweite: zwanzig Kantone plus Tessin plus Liechtenstein, dazu der Weg über die Verkaufsstelle. Wer die Wette gelegentlich mit einem Wettschein in der Hand abschliessen möchte, findet diesen Weg nur hier. Und der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je 1.50, ehe er sich einschaltet; wer Kombinationen gewohnt ist, für die zwei Quoten genügen, hält sich an die Einzelwette und lässt diese Staffel links liegen.
2. Loterie Romande Jouez Sport — die Westschweizer App mit dem Verkaufsstellennetz
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Ihre Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51, unter der Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in ihrem Servicegebiet möglich, also in einem der sechs Kantone. Erreichbar ist sie über jeux.loro.ch.
Die 2’350 Verkaufsstellen sind die eigentliche Grösse dieser App. Verteilt auf sechs Kantone ergibt das eine Dichte, gegen die ein reines Online-Angebot nichts zu stellen hat. Wer im Unterwallis oder im Jura wohnt, hat in vielen Gemeinden einen Ort, an dem eine Wette in Bargeld abgegeben oder ein Gewinn abgeholt werden kann. Für Menschen, die nichts mit einem Kontostand auf einer Wette-App anfangen wollen, ist das der entscheidende Funktionsumfang — und einer, den keine Installationsdatei ersetzt.
Das Spielerschutzgerüst läuft in denselben Bahnen wie bei Swisslos, weil es aus demselben Gesetz kommt: Verlustlimiten vor der ersten Teilnahme, Senkung sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden nach den eigenen Bedingungen der beiden Veranstalter, dazu die Spielsperre mit Registereintrag. In der Westschweiz ist die Veranstalterin der einzige Zugang zu einem solchen Konto, deshalb ist der Vergleich mit Swisslos hier nicht der Vergleich zweier Optionen, sondern zweier Adressen.
Wer im Gebiet der Loterie Romande wohnt und ein Online-Konto führen möchte, gewinnt durch diese App nichts, was Swisslos ihm nicht bieten würde, und verliert nichts. Vor der Entscheidung gegen sie steht nur die Sprachgrenze. Wer bei der Loterie Romande ein Konto eröffnet, kann die beiden Angebote nicht nebeneinander testen — und braucht es auch nicht, weil die Regeln dieselben sind.
3. Sportaza — ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung
Sportaza hat keine Bewilligung in der Schweiz. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht feststellbar, und eine ausländische Bewilligung, welche auch immer, hat nach Art. 4 BGS keine Geltung in der Schweiz. Das Portal ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.
Was aus dieser Konstellation folgt, ist die einzige Frage, die einen Vergleich hier entscheidet: keine Schweizer Aufsicht, kein Registerzugang, kein Einspruchsweg gegen eine verweigerte Auszahlung. Wer sein Konto mit einer Schweizer Sperre versehen hat, kann sie hier nicht durchsetzen.
Wer bei einem ausländischen Portal spielt, tut dies ohne Netz. Wer unter 18 ist, kommt hier faktisch leichter hinein, weil die Ausweisprüfung fehlt, die ein bewilligter Veranstalter verlangt — und das ist kein Vorteil, sondern der Weg in eine Einziehung, wenn das Verfahren gegen den Anbieter läuft.
4. Bruce Bet — ohne Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg
Bruce Bet trägt keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht feststellbar und hätte nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Es besteht keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domains können über die Sperrliste blockiert werden.
Der Schweizer Teilnahmeverzicht hat bei dieser Marke eine Folge, die man nicht oft genug aussprechen kann: es gibt keinen Ort, an dem ein Anspruch auf einen Gewinn durchgesetzt werden könnte. Wer gewinnt und nicht ausgezahlt wird, hat keinen schweizerischen Ansprechpartner, weil die Bewilligung fehlt, die den Ansprechpartner schaffen würde.
Aus dieser Lage folgt eine einfache Zuordnung. Wer ein Konto mit Registrierung möchte, das Schweizer Aufsicht kennt, findet es hier nicht. Wer unter einem Namen bei einem Portal ohne Sitz in der Schweiz spielt, spielt nach dessen Hausregeln.
5. Coolzino — Portallisting ohne Schweizer Zulassung
Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht feststellbar und gilt hier nach Art. 4 BGS nicht. Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme in die Sperrliste.
Der Streitpunkt, den man bei einer solchen Marke ansprechen muss, ist die Steuer. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa im Thurgau behandelt sie unabhängig vom Betrag als vollständig steuerbares Einkommen. Wer dort wohnt, zahlt auf einen ausländischen Gewinn Steuern, die auf einen Schweizer Gewinn unter dem Freibetrag nicht angefallen wären.
Wer die volle Schweizer Teilnahmekontrolle wünscht, sucht sie bei einer Marke ohne Bewilligung vergebens. Wer trotzdem spielt, sollte zumindest seine kantonale Steuerverwaltung kennen.
6. WirWetten — deutschsprachige Marke, keine Schweizer Bewilligung
WirWetten hat keine Bewilligung in der Schweiz. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht feststellbar, und eine ausländische Bewilligung gilt nach Art. 4 BGS nicht. Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Der deutschsprachige Auftritt ist der naheliegende Grund, weshalb diese Marke bei Schweizer Spielenden überhaupt bekannt ist. Die Sprache ist aber kein Ersatz für eine Bewilligung, und die für einen Schweizer Spieler entscheidenden Kontrollen — Ausweispflicht nach Art. 47 bis 52 VGS, Sperrregister, Einzahlungs- und Verlustlimiten — sind kein Bestandteil ihres Angebots, weil ihre Hausregeln an keine dieser Pflichten gebunden sind.
Was bleibt, ist ein Portal in der Muttersprache des Lesers. Für manchen senkt das die Hemmschwelle. Auf das Sperrregister wirkt es nicht.
7. 20Bet — internationale Marke ohne Schweizer Bewilligung
20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht feststellbar und hat nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Geltung. Kein Zugang zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche DNS-Sperre über die Sperrliste der Gespa.
Die entscheidende Tatsache bei einer internationalen Marke ist die Reichweite des eigenen Schutzes. Wer sich über sie sperren lassen möchte, findet keinen Ort, der einen schweizweiten Eintrag führen würde. Und wer eine Wette an dieser Marke verliert, hat keinen Schweizer Weg, das anzufechten, weil kein Schweizer Veranstalter beteiligt ist.
Ein Verbotsverfahren trifft hier den Anbieter, nicht den Spielenden. Nur eines steht fest: Einsätze und Gewinne können in einem solchen Verfahren eingezogen werden.
8. BetFury — Krypto-Domain, keine Schweizer Bewilligung
BetFury hat keine Bewilligung in der Schweiz. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht feststellbar, eine ausländische hätte nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Aufnahme in die Sperrliste möglich.
Bei einer Marke mit Krypto-Bezug lohnt die Erinnerung an eine Schweizer Regel: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt, gestützt auf Art. 50 Abs. 2 VGS. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht. Wer gewohnt ist, in einer Kette zu prüfen, wo Guthaben liegt, wird hier nicht fündig.
Für den Vergleich der Kontrolle über das eigene Geld ist bei dieser Marke nichts vorhanden, was einer bewilligten Schweizer Auszahlungsregel entspricht. Die Hausregeln gelten, nicht die VGS.
9. HornetBet — ohne Schweizer Bewilligung, null Schweizer Register
HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht feststellbar und hat hier nach Art. 4 BGS keine Kraft. Keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Der Vergleich zu den ersten zwei Zeilen der Rangliste fällt hier am schärfsten aus. Zwei bewilligte Veranstalter plus acht ausländische Marken: der eine Teil steht unter der Aufsicht der Gespa, dem anderen Teil ist diese Aufsicht verwehrt. Bei dieser Marke ist der Unterschied nicht eine Abstufung der Qualität, sondern das vollständige Fehlen der Aufsichtsbeziehung.
Wer unter einem Markennamen spielt, den keine Schweizer Bewilligung trägt, hat vom Schweizer System nichts. Wer Wert darauf legt, dass seine Sperre im Register steht, hat hier niemanden, der sie einträgt.
10. N1 Bet — keine Bewilligung, kein Schweizer Ansprechpartner
N1 Bet hat keine Bewilligung in der Schweiz. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht feststellbar und hätte hier nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, die Sperrliste der Gespa kann die Domain erfassen.
Wer sich an dieser Marke beteiligt, sollte die Frage der Verjährung von Ansprüchen mit einem anderen Blick lesen als bei einer bewilligten Veranstalterin. Bei Sporttip verfallen Gewinne 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung, und eine Einsprache ist innert 10 Tagen per Einschreiben zu erheben. Sobald keine Bewilligung existiert, gibt es kein Verfahren mit solchen Fristen — es gibt gar keins.
Am Ende dieser Rangliste steht keine Empfehlung, und die Bewilligungsspalte ist die einzige, in der es nichts zu diskutieren gibt. Zwei Betriebe dürfen, acht nicht. Wer im Gebiet von Swisslos wohnt, hat genau einen Online-Anbieter, den er oder sie ausprobieren kann. Wer im Gebiet der Loterie Romande wohnt, ebenfalls einen. Und wer das Angebot beider vergleichen will, erfährt beim Registrierungsversuch, wo seine Grenze liegt.
Häufige Fragen zur Schweizer Sportwetten-App
Woran lässt sich erkennen, welche Sportwetten-App die beste ist?
An der Bewilligung zuerst, an den Funktionen danach. In der Schweiz darf eine Wett-App nur mit Bewilligung eines der beiden zugelassenen Veranstalter betrieben werden, und eine ausländische Bewilligung gilt hier nicht. Danach entscheiden eigenes Wohngebiet, Bedienung und die Frage, welche Wettfunktionen Sie tatsächlich nutzen.
Welche Sportwetten-Apps dürfen in der Schweiz genutzt werden?
Nur die Angebote von Swisslos mit Sporttip und der Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide tragen eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS, SR 935.51, und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Eine Rangliste führt weitere acht Marken auf, die in der Schweiz keine Bewilligung haben.
Welche Voraussetzungen gelten für ein Konto in der App?
Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Gebiet der Veranstalterin, keine bestehende Spielsperre, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Der Ausweis wird hochgeladen, die Daten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Konto ausserhalb dieses Gebiets gibt es nicht.
Wie wirken Verlustlimiten und Spielsperre in der App?
Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage möglich; unbefristet gilt sie in einem schweizweiten Register.
Gibt es in der App Live-Wetten und Cash-out?
Livewetten sind zulässig, und die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, nur online und nur als vollständiges Cash-Out. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Wie wird die Auszahlung aus der App abgewickelt, und auf welches Konto?
Auf ein Zahlungskonto auf den eigenen Namen, gestützt auf Art. 50 Abs. 2 VGS — ein Schweizer oder Liechtensteinisches Bank- oder Postkonto. Bis CHF 1’000 pro Quittung läuft es automatisch aufs Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen aufs Konto. Auszahlungen sind zweimal pro Jahr gratis, danach kann eine Kommission von 3 % anfallen.
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