Besten Sportwetten Anbieter 2026: zwei Bewilligungen und acht Namen ohne eine

Updated Oktober 2026
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29. Oktober 2026 · Bewilligungsangaben geprüft gegen die Veranstalter- und Spielbewilligungen nach dem Bundesgesetz über Geldspiele (BGS, SR 935.51) sowie gegen die Angaben der Aufsicht Gespa.

Ein Paar Fussballschuhe steht auf einer Holzbank in einer leeren Umkleide, Morgenlicht fällt durch ein kleines Fenster.
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Wer in der Schweiz nach dem besten Sportwetten-Anbieter sucht, erwartet eine Liste und bekommt eine Entscheidung. Das Bundesgesetz über Geldspiele lässt für Sportwetten genau zwei Veranstalter zu: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was unter den acht weiteren Namen dieser Übersicht auftaucht, hat keine Schweizer Bewilligung und wird hier als Referenz geführt, nicht als Empfehlung. Aus dieser Vorgabe folgt der ganze Rest: ein Konto gibt es nur in dem Gebiet, für das der Veranstalter zugelassen ist; der Höchsteinsatz für eine einzelne Wette liegt bei CHF 1’000; Gewinne gehen ausschliesslich auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Wer das vorher weiss, vergleicht anders.

Warum jede Wette mit einer Verlustlimite beginnt

Der Spielerschutz in der Schweiz ist kein Anhang am Ende der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern die erste Hürde vor der ersten Wette. Wer bei Sporttip online teilnehmen will, muss vor der ersten Teilnahme Limiten setzen — für einen Tag, für sieben Tage und für dreissig Tage. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils dreissig Tage hinterlegen.

Ein Rennrad lehnt an einem Geländer am Seeufer, dahinter liegt ruhiges Wasser vor einer Bergkette.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.

Die interessante Zahl ist nicht die Limite, sondern die Asymmetrie in ihrer Bedienung: eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung greift erst nach 72 Stunden. Das ist kein Ärgernis, sondern der eigentliche Mechanismus. Eine Verlustlimite, die sich mit zwei Klicks nach oben schrauben lässt, ist keine Limite — sie ist eine Selbstauskunft in Echtzeit, und Menschen, die gerade verloren haben, geben diese Auskunft anders als Menschen, die gerade gewonnen haben. Die Dreitagefrist ist der Abstand zwischen diesen beiden Zuständen. Wer die Limite als lästige Formalität abhakt und grosszügig ansetzt, merkt ihren Wert erst an dem Abend, an dem er sie hochsetzen möchte und bis übermorgen warten muss.

Der Gesetzgeber hat diese Logik nicht erfunden, um Wettende zu bevormunden, sondern um ihnen einen Aufschub zu geben. Die Vorgabe findet sich in der Verordnung zum Geldspielgesetz, die vom Veranstalter verlangt, einen oder mehrere Höchstwerte für Einsätze oder Verluste pro Tag, Woche oder Monat zu verlangen — die Limite setzt also der Spielende selbst, nicht der Staat. Die Statutenfrist für das Anheben beträgt 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande verlangen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden. Eine feste gesetzliche Einzahlungsobergrenze gibt es in der Schweiz nicht, und wer im Ausland von einer «staatlichen Limite» liest, liest über ein anderes Regime.

Neben der Limite steht die Sperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne dass die Sperre vor Fristablauf aufgehoben werden kann. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt dann auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach dem Gesetz erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, und daran ist eine Fachstelle beteiligt.

Dass dieses Register tatsächlich greift, zeigt sich an einer Zahl, die unbequem ist. Die Aufsicht hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufsstellen wurde in 47,5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Verkaufsstelle als lückenlos geschützten Raum betrachtet, hat die Rechnung ohne den Alltag gemacht. Der Schutz vor dem Bildschirm ist engmaschig, der Schutz am Tresen ist es nicht.

Woran ein Guthaben hängen bleibt

Geld hinein und Geld hinaus ist der Punkt, an dem sich seriöse Anbieter von schnellen Seiten unterscheiden — nicht in der Werbung, sondern in drei Regeln: wohin das Geld darf, wie oft es gratis geht und was es kostet. Beim Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich das Guthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen; der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in dreissig Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein weiterer Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Die Auszahlung ist der ernüchternde Teil, und sie ist bewusst schlicht gehalten: Das Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Rechnen wir das durch, weil die Zahl mehr wert ist als die Regel. Ein Wettender, der sein Guthaben in vier Raten abzieht, zahlt auf die dritte und vierte Auszahlung jeweils 3 Prozent — bei einer Auszahlung von CHF 500 sind das CHF 15 pro Vorgang. Die Alternative ist offensichtlich und selten bedacht: seltener, dafür grösser abziehen. Ein einzelner Abzug kostet nichts, vier Abzüge im Jahr kosten unter Umständen einen zweistelligen Frankenbetrag. Das ist kein Skandal, aber es ist ein Preis, den die Bequemlichkeit hat.

Über CHF 1’000 hinaus wird es etwas schneller, aber nur mit bekannter Zahlungsverbindung: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne darüber werden innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Auffällig ist hier, dass zwei verschiedene Uhren nebeneinander ticken — 3 Arbeitstage für den grossen Gewinn, 5 bis 10 Arbeitstage für die Auszahlung des Guthabens. Eine hohe Auszahlung ist in dieser Konstruktion nicht der langsame Fall, sondern der schnelle.

Die härtere Regel steht dahinter und gehört in jeden Vergleich: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlung gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten-Angebot nicht, und eine Kreditvergabe an Spielende ist untersagt. Wer schon einmal gelesen hat, dass ein Anbieter Auszahlungen in Kryptowährungen oder auf fremde Konten anbietet, liest über ein Geschäftsmodell, das mit den Schweizer Bewilligungsbedingungen nicht vereinbar ist. Welche Zahlungsmittel ein einzelner Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht in dessen Bedingungen — nicht in einem allgemeinen Verzeichnis.

Livewetten: was sich im Minutentakt mitbewegt

Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, vor und während des Ereignisses, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Das Gesetz kennt keine Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte — die Einschränkung liegt woanders, nämlich in der Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, und die ist geschlossen.

Die praktisch wichtigste Regel bei Sporttip-Livewetten hat mit dem Fernseher nichts zu tun: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer eine Livewette abschliesst, weil er das Spiel sieht, und wer sie abschliesst, weil er die Tabelle liest, sind wettrechtlich in derselben Lage. Der zweite Teil derselben Regel ist weniger angenehm: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Entscheid des Videoschiedsrichters — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das Tor, das man beim Jubeln schon im Wettschein sieht, ist in genau dem Moment am teuersten, in dem es am eindeutigsten ist.

Wie lange eine Wette läuft, wird ebenfalls enger gefasst, als viele annehmen: Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Bei einem K.-o.-Spiel heisst das: Wer auf den Ausgang nach 90 Minuten setzt, setzt nicht auf das Weiterkommen.

Cash-out ist der Begriff, bei dem die Erwartung am weitesten von der Mechanik entfernt ist. Bei Sporttip gibt es Cash-out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live — aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-out nicht für alle Wetten anbieten.

Die Rechnung dahinter ist einfach und wird trotzdem selten gemacht. Wer eine Wette mit möglichem Gewinn von CHF 300 früh auscasht und CHF 180 erhält, hat nicht CHF 180 gewonnen, sondern CHF 120 des möglichen Gewinns an den Ausstieg verkauft — in einem Moment, in dem der Verlauf noch offen war. Cash-out ist deshalb kein Sicherheitsnetz. Es ist ein zweites Geschäft, das der Veranstalter mit der eigenen Position des Wettenden macht, und dieses Geschäft braucht niemand, der den Ausgang ohnehin nicht kennt. Wer den Markt vollständig ausregeln will, platziert eine Gegenwette zu einem Preis, den er selbst bestimmt, statt einen Preis zu akzeptieren, den er nicht verhandeln kann. Und wer die Spannung selbst nicht aushält, hat ein grösseres Problem als eine Quote.

Einzel, Kombi, System: der Preis wächst mit der Zeile

Drei Wettarten, drei sehr verschiedene Risikoprofile. Die Einzelwette setzt auf ein Ereignis. Die Kombiwette verbindet mehrere Voraussagen zu einer einzigen Wette über das Produkt der Einzelquoten. Die Systemwette kombiniert mehrere Voraussagen in mehreren Teilmöglichkeiten gleichzeitig. Der Unterschied ist nicht Nuance, er ist der ganze Charakter der Wette: Bei der Kombination sinkt die Trefferwahrscheinlichkeit mit jeder Zeile weiter, während der mögliche Gewinn steigt — und bei der Systemwette zahlt der Wettende für mehrere Kombinationen gleichzeitig, muss also weniger richtig haben, um etwas zurückzubekommen.

Sporttip zieht dafür Grenzen, die man kennen sollte. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen — der Wettschein wird schlicht nicht gespielt. Eine Limite, die der Veranstalter einseitig anpassen darf, ist ein Vorbehalt, keine Zusage; für die Planung eines Einsatzes zählt aber der Tag, an dem der Wettschein angenommen wird.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das klingt nach Kleingedrucktem und ist in Wahrheit der Unterschied zwischen einer Kombiwette, die läuft, und einem Wettschein, der mit Quote 1.00 zurückkommt.

Für Kombinationen gibt es den Sporttip-Kombiboost, und seine Schwellen sind ungewöhnlich offen: mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50, und der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert, und die Aktion gilt nur online — Prematch, Live, Systemwetten.

Halt. Die 100 Prozent sind der Teil, bei dem die Werbesprache den Verstand ausschaltet, und die Rechnung dämpft sie sofort. Wer eine Kombination aus vier Voraussagen zusammenstellt, von denen jede mit Quote 1.50 nicht einmal in zwei von drei Fällen gutgeht, darf mit 5 Prozent Zuschlag rechnen, nicht mit 100. Fünfzehn Treffer mit je mindestens 1.50 sind kein Plan, sondern ein Fernziel. Der Kombiboost erhöht den Ertrag einer Kombination, die bereits gewonnen hat; er verringert nicht die Wahrscheinlichkeit, auf der Strecke zu bleiben.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Und eine Bedingung sticht hervor, weil sie einen beliebten Reflex bestraft: Bei einem Cash-out verfällt der Boost. Wer sich den Ausstieg offenhalten will, verliert genau das, was ihn zur Wette bewegt hat.

Was eine Wette am Ende einbringt, folgt einer festen Rechenregel: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung ist die, die man nicht erwartet: Sie bricht das Ergebnis nach unten auf die nächsten fünf Rappen. Bei einem Einsatz von CHF 100 auf Quote 2.10 ergibt die Rechnung CHF 210 Franken und damit eine glatte Summe; bei krummen Quoten bleibt ein Rest beim Veranstalter, der über viele Wetten nicht verschwindet.

Dass die Zeile teuer werden kann, zeigt der Umgang mit abgesagten Ereignissen. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers angesetzt —, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Für eine Zehnerkombination heisst das, dass neun Teile weiterlaufen und ein Teil nichts mehr trägt. Die Wette lebt, das Risiko ist grösser geworden, und niemand informiert aktiv darüber.

Und dann ist da noch die Frist, die kaum jemand in den Bedingungen liest: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Ein halbes Jahr klingt grosszügig, bis man sich erinnert, dass ein Wettschein in einer Jacke liegt. Wer eine Auszahlung für verweigert hält, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben — eine Frist, die man nicht verpassen kann, weil danach nichts mehr zu holen ist.

Was Marge und Auszahlungsquote bedeuten

Quoten wirken wie Meinungen, sind aber Preise. Enthält eine Quote 2.10 auf einen Ausgang, dann ist dieser Preis nicht das Ergebnis einer Schätzung, sondern einer Schätzung abzüglich eines Aufschlags. Die beiden Grössen, die das beschreiben, heissen Auszahlungsquote und Marge, und wer sie einmal gegengerechnet hat, schaut auf jede Quotentafel anders.

Was also bleibt von einem Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90 übrig? Rechnet man die Auszahlungsquote über beide Ausgänge, ergibt sich 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90), also 0,95 — und die Marge ist das, was bis 100 Prozent fehlt. Das sind 5 Prozent von jeder auf diesem Markt platzierten Einheit, der Anteil, den der Veranstalter behält, während die zwei Ausgänge gleich aussehen. Bei drei gleich hohen Quoten von 3,00 landen beide Grössen dicht beieinander bei rund 94,7 Prozent Auszahlung und 5,3 Prozent Marge; das Rechenergebnis hängt also an der Zahl der Ausgänge, am Aufbau der Wette und am konkreten Datensatz — und steht bei jedem Anbieter und in jedem Markt etwas anders. Die Spannbreite dessen, was derselbe Einsatz über verschiedene Märkte und Anbieter hinweg zurückbringt, ist der Punkt, nicht eine einzelne Zahl.

Der praktische Nutzen liegt auf der Hand. Über 100 Wetten zu je CHF 10 sind CHF 1’000 Einsatz, und selbst die günstige Seite dieser Spanne bedeutet im Durchschnitt eine zweistellige Summe, die nicht zurückfliesst — ein Teil, den kein Bonus dieser Welt zurückholt, weil Wetten mit höherer Marge den Vorsprung nur vergrössern. Wachsen die Zahlen, wächst der Effekt: Bei einer Auszahlungsquote von rund 95 Prozent und CHF 10’000 Einsatz über mehrere Monate liegt der erwartete Rückfluss in der Nähe von CHF 9’500. Mit dem Umsatz, nicht mit einem einzelnen Ergebnis, steigt die Belastung. Genau deshalb ist der Vergleich der Margen die einzige Quotenkontrolle, die Wettende selbst in der Hand haben — und nicht der Blick auf die höchste Spitzenquote irgendeines Aussenseiters, deren Markt daneben mit einer Marge von 6 oder 7 Prozent arbeitet.

Dazu gehört die Reihenfolge des eigenen Vorgehens. Die Limite zuerst festlegen, dann die Quotentafel lesen, dann die Zeile bauen: wer zuerst die Zeile baut und die Marge hinterher sucht, hat die Reihenfolge bereits umgedreht. Im Zweifelsfall zeigt der Wettschein selbst, was die Quote trägt — und ein Markt mit zwei Ausgängen lässt sich in zehn Sekunden nachrechnen, ob er über oder unter der Fünf-Prozent-Schwelle liegt.

Fussball, Eishockey, Pferderennen: was überhaupt auf dem Programm steht

In der Schweiz ist nicht die Sportart eine Entscheidung des Veranstalters, sondern die Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten die Grundlage des Angebots. Die Gespa führt diese Liste in einer eigenen Fassung (Stand 10.09.2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS), und wer erfahren will, was bei Sporttip und Jouez Sport spielbar ist, liest dort nach und nicht in der Werbung.

Die Liste ist eine geschlossene Aufzählung, nicht ein Rahmen mit Beispielen. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einstieg in einen internationalen Wettbewerb oder das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Gewettet wird ausschliesslich auf Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind in der bewilligten Schweizer Sportwetten nicht vorgesehen. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.

Für Fussball, Eishockey, Tennis, Formel 1 und die übrigen Sportarten bedeutet das Angebot ein Programm, das mit der Liste wächst und fällt. Neben dem Programm steht die andere Grenze: Ecken und Karten sind auf der Liste nicht zu finden, und in der bewilligten Schweizer Sportwetten existieren keine Eckball-Märkte — obwohl die Liste der Verbote sich ausdrücklich auf Sportarten bezieht, nicht darauf, ob ein Fussballspiel stattfindet.

Wo das Angebot endet und wo es weitergeht, lässt sich an einer einzigen Grenze ablesen. Die Marge ist der Preis, den jede einzelne Wette mit sich trägt, und sie ist der einzige Posten, der über die Laufzeit jeder Wette mitwächst; bei kleinen Einsätzen fällt sie nicht auf, bei tausend Wetten summiert sie sich zu einem Betrag, der mehr ist als jeder Bonus wert sein kann. Eine höhere Quote ist deshalb nur dann ein Vorteil, wenn der Markt selbst nicht teurer ist.

Wer in der Schweiz auf internationaler Ebene ein grösseres Programm sucht, findet es bei Anbietern ohne Bewilligung. Das ist kein Nebensatz, sondern der Kern des Handels: mehr Auswahl gegen den Verzicht auf Schweizer Schutz. Wo die Grenze zwischen dem einen und dem anderen liegt, ist die zentrale Frage dieser Übersicht, und die Antwort ist eine Liste, keine Meinung. Wo die Liste schweigt, bleibt der Markt offen; Behauptungen über einzelne Sportarten, Ligen oder Sonderwetten gehören deshalb nicht in einen Vergleich von Veranstaltern, sondern in die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

Wer neu auftritt und was das für Schweizer bedeutet

Neue Sportwetten-Anbieter mit Schweizer Bewilligung gibt es nicht. Die Welt der «neuen Anbieter» ist etwas anderes: Sie besteht aus Onlineseiten ohne Schweizer Bewilligung, und die Schweizer Aufsicht veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Der erste Eintrag stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und hat dabei Anbieter wie Interwetten und Bet-at-Home sowie bet365 auf der Liste benannt.

Das ist die eine Seite. Die andere ist die, die den Leser betrifft: Wer über eine solche Seite spielt und mit dem Anbieter in Streit gerät, steht vor einem Unternehmen und hat keinen Ansprechpartner in der Schweiz. Der Geldspielaufsicht ist ein solches Angebot gleichgültig, die Sperrliste sperrt nur die Domain, und eine Beschwerde hat keine Stelle, an die sie sich richten könnte.

Die Liste ist der beste Beweis dafür, dass eine ausländische Bewilligung in der Schweiz nicht wirkt. Wer als Spieler bereits Kunde ist, steht vor der Frage, ob sein Guthaben noch abrufbar ist, bevor die Domain verschwindet — und genau diese Frage stellt man besser vorher.

Einordnung: welche Kriterien zählen, wenn nur zwei Veranstalter erlaubt sind

Wer einen Vergleich von Sportwetten-Anbietern liest, sucht in der Regel nach vier Dingen: Sicherheit, Quote, Limit und Auszahlung. In der Schweiz fällt der erste Punkt zusammen mit der Frage der Bewilligung, und damit ist er keine Frage der Bewertung, sondern des Status.

Zwei Namen tragen eine Bewilligung. Swisslos betreibt Sporttip und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020), mit Sitz in Basel. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport und nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Alle übrigen Namen dieser Übersicht haben keine Schweizer Bewilligung, sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen und bieten keinen Schweizer Rechtsweg.

Panorama: Bewilligung, Veranstalter, Erreichbarkeit

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Cloudbet Nein Ausländische Bewilligung: nicht feststellbar; ohne Wirkung in der Schweiz
Funbet Nein Ausländische Bewilligung: nicht feststellbar; ohne Wirkung in der Schweiz
Boomerang Bet Nein Ausländische Bewilligung: nicht feststellbar; ohne Wirkung in der Schweiz
20Bet Nein Ausländische Bewilligung: nicht feststellbar; ohne Wirkung in der Schweiz
Betwinner Nein Ausländische Bewilligung: nicht feststellbar; ohne Wirkung in der Schweiz
Wettigo Nein Ausländische Bewilligung: nicht feststellbar; ohne Wirkung in der Schweiz
Donbet Nein Ausländische Bewilligung: nicht feststellbar; ohne Wirkung in der Schweiz
IviBet Nein Ausländische Bewilligung: nicht feststellbar; ohne Wirkung in der Schweiz

Was die Spalte der Bewilligungen nicht zeigt, ist der Unterschied innerhalb der zwei Häuser. Die Bewilligung nach Art. 21 bis 25 BGS gilt jeweils nur in der Schweiz, und der Zugang ist an das Gebiet gebunden, für das der Veranstalter zugelassen ist: Swisslos für die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie für den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; die Loterie Romande für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz und praktisch im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Basel wohnt, kann nicht zu Jouez Sport, und wer in Genf wohnt, nicht zu Sporttip.

Das ist der wichtigste Satz des Vergleichs und wird beim Lesen der meisten Übersichten verschluckt. Ein Vergleich von zwei Anbietern, von denen einer in vielen Kantonen gar nicht zugänglich ist, ist kein Vergleich von Vorlieben, sondern von Zuständigkeiten. In der Deutschschweiz, im Tessin und in Liechtenstein läuft es auf Sporttip hinaus; in der Westschweiz auf Jouez Sport. Ob man Sporttip «besser» findet, ist dann keine relevante Frage mehr, und jeder Vergleich, der das nicht sagt, führt den Leser an der Realität vorbei.

Wohin die Reingewinne gehen

Der Schweizer Sportwetten-Markt ist nicht der einzige Ort, an dem Geld hängen bleibt, und es lohnt sich, die Grössenordnung zu kennen. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, aus der Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt werden. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., im Vorjahr CHF 122 Mio. — der Beitrag der Sportwetten ist also im Jahresvergleich zurückgegangen, während der Gesamtbetrag gewachsen ist.

Das ist die trockene Zahl, die aus der Beschreibung erst eine Bewertung macht. Wer bei Sporttip wettet, unterstützt über den Reingewinn die kantonale Sportförderung; wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung wettet, tut das nicht. Und wer sich für einen Anbieter entscheidet, weil er dort die höhere Quote erwartet, sollte die Differenz innerhalb der Spanne sehen, die jeder Anbieter über die Margen seiner Märkte einnimmt. Auf eine einzelne Wette gerechnet ist das ein Prozentpunkt, über ein Jahr ein vierstelliger Betrag.

Die Rechtslage: bewilligt, gesperrt — und was mit dem Gewinn passiert

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, die auf dem Geldspielkonkordat beruht und seit dem 1. Januar 2021 in Kraft ist. Nicht zuständig ist die ESBK — sie beaufsichtigt ausschliesslich Casinos.

Ein geschlossener Laptop steht neben einem Glas Wasser auf einem Küchentisch im Licht des frühen Morgens.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf eine Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung je Spiel (Art. 21 bis 25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Dass es auf beiden Seiten keine weiteren Bewilligungen gibt, ist keine Lücke im Verzeichnis, sondern die Zahl selbst; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Die Reingewinne fliessen in gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Warum eine Curaçao-Lizenz in Basel nichts bedeutet

Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Veranstaltung von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spieler wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden — und eine Aufsicht, die für Fairness sorgt, gibt es nicht.

Wer die Rechtslage kennt, will in der Regel wissen, ob sein Geld in Gefahr ist. Die ehrliche Antwort hat zwei Hälften. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Schutzmechanik: kein Schiedsverfahren, keine Ombudsstelle, kein staatlich verifiziertes Konto. Wer auf einer solchen Seite gewinnt und auszahlen will, verhandelt mit einem Unternehmen in einem anderen Rechtsraum. Umgekehrt heisst Schweizer Bewilligung nicht, dass jeder Wunsch erfüllt wird: Nur zwei Veranstalter gibt es, nur eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, Wohnsitzzwang und Identitätsprüfung — und bei Sporttip ein Höchsteinsatz von CHF 1’000 je Einzel- oder Kombinationswette.

Und dann ist da noch die Steuer, die erstaunlich oft falsch dargestellt wird. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025: CHF 1’070’400), und der kantonale Freibetrag fällt je nach Kanton anders aus, weshalb es keine Zahl gibt, die überall gilt. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Für die Praxis heisst das: Ein gewöhnlicher Gewinn liegt weit unterhalb der Schwelle, es fällt keine Einkommenssteuer an, und eine Verrechnungssteuer schon gar nicht. Deshalb ist jede Rechnung, die «Steuern» als Kostenfaktor einer Wette aufführt, falsch. Eine Steuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht, und wer eine solche behauptet, hat den Mechanismus nicht verstanden.

Die Ausnahme betrifft genau die Anbieter ohne Bewilligung. Gewinne bei ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — aber die kantonale Praxis kann sie erfassen: Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Das ist kein Randfall und keine Nebenbemerkung, sondern der Teil, der in keinem Werbetext steht: Wer die Schweizer Schwelle unterschreitet, ist im Inland steuerfrei; wer sein Glück bei einem Anbieter ohne Bewilligung versucht, kann auf jeden Franken Steuern schulden. Wer seinen konkreten Fall klären will, fragt eine Steuerberatung oder die zuständige kantonale Steuerverwaltung — diese Passage ersetzt keine Beratung.

Werbung, die eine Bewilligung braucht

Werbung darf nicht aufdringlich sein, nicht irreführen und sich weder an Minderjährige noch an gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft (Art. 131 BGS). Deshalb steht in dieser Übersicht, was ein Anbieter ist und was seine Bedingungen sagen — und nicht, wohin man gehen sollte. Gratisspielguthaben und Freikredite brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Konditionen und Höhen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Die Höhe eines Gratisspielguthabens und die Bedingungen, unter denen es auszahlbar ist, stehen in den Teilnahmebedingungen und nicht in einem Werbebanner.

Die zehn Anbieter im Vergleich: was die Bewilligung im Alltag bedeutet

Die folgenden zehn Häuser stehen in zwei Gruppen, und der Abstand zwischen ihnen ist nicht graduell. Die ersten zwei haben eine Schweizer Bewilligung, unterstehen der Aufsicht der Gespa und unterliegen allen Regeln, die oben stehen. Die acht danach haben keine Schweizer Bewilligung, gehören nicht zum Schweizer Sperrregister und bieten keinen Schweizer Rechtsweg. Was sie unterscheidet, ist nicht ihre Bewertung, sondern die Frage, welche Art von Sicherheit der Wettende voraussetzt. Zur Einordnung der Reihenfolge: Beide Gruppen werden nach denselben Kriterien beschrieben — Bewilligungsstatus, Zugang, Limiten, Zahlungsregeln —, und keine der beiden wird als «sicher» bezeichnet, ohne dass gesagt wird, wofür.

1. Swisslos Sporttip — das Haus, das die Limite mitliefert

Swisslos führt Sporttip als eines der beiden Produkte, für die in der Schweiz überhaupt eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS besteht; die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Sitz der Trägerin in Basel. Das Vertragsgebiet reicht von AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH über den Kanton Tessin bis zum Fürstentum Liechtenstein. Ein Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet; die Registrierung verlangt mindestens 18 Jahre, es darf keine Spielsperre bestehen, und pro Person ist nur eine Registrierung zulässig. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Das Produkt selbst ist stark reglementiert und in den Details erstaunlich präzise. Wetten lassen sich online oder über die Sporttip App für iOS und Android abgeben; in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code auch an einer Verkaufsstelle gespielt werden. Auf der anderen Seite steht ein Rahmen, den man bei keinem anderen Anbieter findet: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 je Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 je Systemwette — und, falls Sporttip einen Umsatz je Konto begrenzt, was nur bei Konten mit aktivem Bonus der Fall ist, ein Limit, das den Spielraum zusätzlich einschränkt. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Der Spielerschutz ist das eigentliche Unterscheidungsmerkmal, und er ist nicht dekorativ: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Wette, Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden; dazu eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage und eine selbst gewählte Sperre von 1 bis 180 Tagen, die vor Fristablauf nicht aufgehoben werden kann. Eine unbefristete Sperre landet im schweizweiten Register und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und für Liechtenstein.

Das Urteil: Für die Deutschschweiz, das Tessin und Liechtenstein gibt es zur Bewilligung keine Alternative, und die Limiten sind keine Bremse, sondern der Grund, warum das Haus überhaupt in einen Vergleich gehört. Wer sein Spieltempo selbst im Griff hat, merkt von ihnen wenig; wer es nicht hat, merkt von ihnen genau dann etwas, wenn es zählt.

2. Loterie Romande Jouez Sport — das Pendant mit anderem Publikum

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende — das ist kein Marketingdetail, sondern die Reichweite eines Vertriebs, der bis in kleine Gemeinden reicht. Wer in Lausanne oder Sitten wohnt, findet in der nächsten Ortschaft eine Annahmestelle; wer dort online spielt, spielt bei der veranstaltenden Gesellschaft, die Kantone und Gemeinwesen an den Reingewinnen beteiligt.

Strukturell gelten für Jouez Sport dieselben gesetzlichen Vorgaben wie für Sporttip: Bewilligung nach dem BGS, Aufsicht der Gespa, Beschränkung auf die erlaubte Liste der Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, Zugang nur für Personen mit Wohnsitz im Gebiet, ein Konto pro Person, und die gleiche Grundregel, dass Auszahlungen nur auf ein Konto im eigenen Namen gehen.

Das Urteil: Wer in der Westschweiz wohnt, für den ist die Frage nach dem Anbieter bereits beantwortet, und das ist kein Nachteil, sondern die Folge einer Aufteilung, die auf Verankerung in den Regionen gebaut ist. Die Verkaufsstellendichte ist hier der eigentliche Vorteil — sie ist der einzige Weg, einen Wettschein ohne Bildschirm abzugeben.

3. Cloudbet — der Name, der auf der Sperrliste landen kann

Cloudbet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz veranstalten; eine berichtete ausländische Bewilligung ist nicht feststellbar und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden.

Das Urteil: Der Bewilligungsstatus ist hier nicht ein Merkmal unter vielen, sondern der einzige Eintrag mit langfristiger Wirkung — ein blockierter Zugang trifft das Konto härter als jede Quote.

4. Funbet — kein Schweizer Rechtsweg

Auch Funbet trägt keine Schweizer Bewilligung. Was für alle acht gilt, gilt hier zuerst: keine Veranstalterbewilligung nach dem BGS, ein Konto ausserhalb des Schweizer Rechtsschutzes, kein Anschluss an das Sperrregister, und keine Aufsicht, an die sich ein Wettender wenden könnte.

Das Urteil: Wo die Schweizer Aufsicht fehlt, entscheidet nicht die Bewertung einer Quote, sondern die Frage, ob gestritten werden kann — und hier fehlt die Stelle, bei der man stritte.

5. Boomerang Bet — die Domain als einzige Konstante

Boomerang Bet steht ohne Schweizer Bewilligung da. Eine berichtete ausländische Bewilligung ist nicht feststellbar und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung; das Sperrregister erfasst den Anbieter nicht, und seine Domains können in die Sperrliste aufgenommen werden.

Das Urteil: Der Name kann auf einer Liste erscheinen, die sich innerhalb von Stunden ändert — ein Geschäft, dessen Fortbestand von einer Domain abhängt, ist für Wetten über Monate hinweg ein schlechter Partner.

6. 20Bet — Auswahl ohne Schutz

20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Er ist weder an das Sperrregister angeschlossen noch der Schweizer Aufsicht unterstellt, und die Sperrliste der Gespa kann seine Domains erfassen.

Das Urteil: Wer sein Spielkonto hier führt, tauscht die Auswahl gegen einen Ansprechpartner — eine Rechnung, die erst aufgeht, solange nichts schiefgeht.

7. Betwinner — international, ohne Schweizer Bewilligung

Betwinner ist ein internationaler Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine berichtete ausländische Bewilligung ist nicht feststellbar und hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können blockiert werden.

Das Urteil: Die internationale Ausrichtung ist der Vorteil und der Preis in einem — dasselbe Merkmal, das das Angebot gross macht, macht den Weg zum Recht weit.

8. Wettigo — Vertrauen ohne Aufsicht

Wettigo hat keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister und keine Schweizer Aufsicht über seine Abläufe.

Das Urteil: Hier zählt nicht, was auf der Startseite steht, sondern dass zwischen einem Guthaben und dessen Auszahlung niemand steht, der nach Schweizer Regeln entscheiden müsste.

9. Donbet — Name ohne Registereintrag

Donbet trägt keine Schweizer Bewilligung; eine berichtete ausländische Bewilligung ist nicht feststellbar, und sie hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung. Ein Anschluss an das Sperrregister besteht nicht.

Das Urteil: Ein Konto ohne Registereintrag heisst, dass dieselbe Person bei einem Schweizer Veranstalter weiterspielen könnte, ohne dass ein System das je erführe.

10. IviBet — die höchste Quote als teuerster Satz

IviBet steht ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung da. Wer eine breite Palette von Sportarten sucht, findet sie dort eher als bei einem Veranstalter, der an die erlaubte Liste gebunden ist. Wer eine Beschwerde hat, findet niemanden.

Das Urteil: Genau bei diesem Namen wird der Vergleich der Anbieter zu einer Rechnung über drei Faktoren — Zugang, Auswahl und Schutz —, die sich in der Schweiz nicht alle gleichzeitig maximieren lassen.

Häufige Fragen zu Sportwetten-Anbietern in der Schweiz

Welche Anbieter darf man in der Schweiz überhaupt wählen?

Sportwetten dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport veranstalten, jeweils mit Bewilligung nach dem Geldspielgesetz und unter Aufsicht der Gespa. Sporttip gilt in zwanzig Kantonen, im Tessin und in Liechtenstein, Jouez Sport in den sechs Westschweizer Kantonen. Alle anderen Namen sind ausländische Seiten ohne Schweizer Bewilligung.

Nach welchen Kriterien lässt sich ein Anbieter sinnvoll beurteilen?

Zuerst nach der Bewilligung, denn davon hängen Sperrregister, Rechtsweg und Schutz ab. Danach nach dem Zugang: Ohne Wohnsitz im Gebiet des Veranstalters gibt es kein Konto. Erst dann folgen Quotenhöhe und Marge, Limiten, Zahlungswege und Auszahlungsfristen. Ein Vergleich, der die ersten beiden Punkte übergeht, vergleicht Vorlieben statt Möglichkeiten.

Was ist die Liste der erlaubten Sportarten und Wettarten?

Die Gespa führt eine geschlossene Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung vom 10.09.2026). Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe gelten nur, wenn sie darin stehen, Ranglistenwetten nur bei Einstieg in einen internationalen Wettbewerb oder Podestplatz, Trainingsläufe nie. Das Angebot endet dort, wo die Liste endet — nicht dort, wo das Interesse endet.

Wie funktioniert das Cash-out bei Sporttip?

Cash-out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur vollständig, ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-out ist endgültig, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag liegt unter dem möglichen Wettgewinn und kann angepasst werden. Bei einem Cash-out verfallen aktive Quoten- und Profitboosts.

Ab welchem Alter sind Wetten erlaubt, und wer ist ausgeschlossen?

Teilnehmen dürfen Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz im jeweiligen Gebiet; Minderjährige sind online ausgeschlossen. Gesperrt sind auch Menschen mit einer Spielsperre aus dem schweizweiten Register sowie Wettkämpfer auf das Ereignis, an dem sie selbst teilnehmen. Die Aufsicht verkaufte 2025 an Verkaufsstellen in 47,5 Prozent von 200 Testfällen an Minderjährige.

Wie werden Gewinne besteuert — und was heisst «je nach Kanton»?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesbetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb «je nach Kanton». Darüber behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Bei ausländischen Anbietern kann der ganze Gewinn steuerbar sein.

Inhalt erstellt vom Team «europapokalch.com»