5 Euro Einzahlung bei Sportwetten: Der tiefe Mindestbetrag ist das Billigste am ganzen Geschäft

Updated Oktober 2026
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Gerade wer mit einem kleinen Betrag einsteigen will, sucht nach einer Einzahlung ab 5 Euro. In der Schweiz findet er sie nicht. Die zwei Veranstalter, die hier überhaupt Sportwetten anbieten dürfen, arbeiten in Franken, und der tiefste Betrag, mit dem sich bei Swisslos Spielguthaben kaufen lässt, liegt bei CHF 20. Wer trotzdem bei einem Anbieter mit Euro-Kassa landet, hat keine Schweizer Bewilligung vor sich, sondern eine ausländische Gesellschaft ohne Zulassung hierzulande.

Ein Smartphone mit schwarzem Display liegt auf einem Holztisch neben einem Glas Wasser und einem Schlüsselbund.
In 30 Tagen sind beim Kauf von Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet höchstens CHF 10'000 möglich.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen, Limiten und Fristen wurden gegen die öffentlich zugänglichen Wett- und Teilnahmebedingungen der beiden bewilligten Veranstalter sowie gegen die Informationen der Gespa geprüft.

Verlustlimiten vor der ersten Wette: der Preis, der vor dem Einsatz kommt

Bei Swisslos gibt es keine Wette ohne vorher gesetzte Verlustlimiten. Wer ein Spielerkonto eröffnet und zum ersten Mal tippen will, muss für 1, 7 und 30 Tage je eine Obergrenze festlegen, und diese Grenze ist keine Empfehlung, sondern eine Sperre im System. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Wer seinen Rahmen später erhöhen will, wartet 72 Stunden; eine Senkung greift sofort. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.

Ein Tennisplatz bei Sonnenaufgang, die Linien frisch gezogen, das Netz in der Mitte und Nebel über dem Boden.
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos.

Das ist der eigentliche Kostenpunkt der Kleinbetrags-Frage, und er wird selten so erzählt. Ein Betrag von CHF 5 oder 5 Euro ist eine Entscheidung über wenige Franken. Die Limiten sind eine Entscheidung darüber, wie viel Geld in einem Monat überhaupt durch das Konto laufen darf, und diese Entscheidung fällt vor der ersten Quote. Wer sie bei der Anmeldung achtlos durchklickt, hat den einzigen Schalter betätigt, den er später nicht in einer Minute zurückdrehen kann.

Die 72 Stunden sind dabei keine Schikane, sondern der Kern des Mechanismus. Eine Erhöhung, die sofort wirkte, wäre in dem Moment wertlos, in dem ein Spielender sie am dringendsten bräuchte — nach einer Verlustserie, spät am Abend. Der Gesetzgeber verlangt eine Wartezeit von 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 an. Am Monatsende sind das drei Tage, in denen die alte Grenze weiter gilt.

Wer den Spielbetrieb ganz unterbrechen will, kann bei Swisslos den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren. Die Sperre endet nicht vor Ablauf der Frist, und sie lässt sich nicht abkürzen. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und wirkt darüber hinaus auch in Casinos einschliesslich der Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Veranstalter überhaupt anbieten.

Der Unterschied zwischen den beiden Werkzeugen ist für den Alltag entscheidend. Die Verlustlimite deckelt, wie viel verloren gehen kann — die Spielsperre deckelt, ob überhaupt gespielt wird. Wer merkt, dass er jeden Abend auf dem Konto landet, braucht das zweite und nicht das erste.

Bei der Loterie Romande läuft die Kontoeröffnung durch dieselbe Logik, nur strenger am Rand: Volljährigkeit und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone, ein Konto pro Person, dazu eine Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite. In besonderen Fällen kommt ein Wohnsitznachweis dazu, der nicht älter als 4 Monate sein darf. Ein vergilbter Nachweis aus dem Vorjahr reicht also nicht, und dieser Papieraufwand ist Teil dessen, was ein Schweizer Konto von einem ausländischen unterscheidet.

Ein Detail, das die Gespa selbst erhoben hat und das man nüchtern festhalten muss: Bei Testkäufen im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz an der Theke ist damit alles andere als lückenlos. Die Online-Registrierung prüft strenger — bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken abgeglichen — aber wer annimmt, die Limiten und Sperren machten das Spielen risikofrei, zieht aus einer Regel eine Sicherheit, die sie nicht liefert.

Gratisspielguthaben und Freiwetten: der Satz, auf den es ankommt

Die Freiwette ohne Einzahlung ist das Versprechen, mit dem ausländische Seiten um kleine Budgets werben. In der Schweiz ist dieses Werbemittel an eine Erlaubnis gebunden: Frei- oder Gratisspiele brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, und die Aufsicht hat 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Das sind zweiunddreissig für das ganze Land, und keine davon verpflichtet einen Anbieter, sie an einen neuen Kunden mit fünf Euro zu hängen.

Der Punkt, an dem der Begriff «Gratiswette» kippt, ist der Einsatz. Wird die Wette gewonnen, bekommt der Spielende den Gewinn — aber die Wette selbst wird nicht mit ausbezahlt. Die Rechnung lautet also nicht «Einsatz plus Gewinn», sondern nur «Gewinn», und jede Quote ist damit effektiv ein Stück tiefer als auf dem Papier. Bei einem Gratisspielguthaben aus einer Schweizer Aktion kommt eine zweite Bedingung dazu: Es ist nicht auszahlbar. Man kann es verspielen, nicht abheben.

Wie so etwas in der Praxis aussieht, zeigt eine Aktion der Loterie Romande. Unter dem Namen «JouezSport – Patinoires et Stades» lief sie vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den Stadien der National League verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Das ist der Typ Werbung, den die Schweizer Veranstalter fahren: ein kleiner, klar begrenzter Anreiz, der an eine Handlung ausserhalb des Bildschirms gebunden ist.

Die Frist ist hier der eigentliche Hebel. Dreissig Tage Gültigkeit auf CHF 10 Gratisspielguthaben klingen grosszügig, bis man rechnet: Wer in vier Wochen ohnehin nur zwei Wetten macht, verliert den Betrag, weil er ihn schlicht nicht loswird. Und das ist keine Nebenbedingung, sondern der Zweck der Übung. Ein Guthaben, das verfällt, ist für den Veranstalter ein Werbeaufwand, der nichts gekostet hat, und für den Spielenden ein Anlass, mehr zu setzen als geplant.

Wer aus dem Ausland mit einer «Freiwette ohne Einzahlung» umworben wird, sollte zwei Dinge getrennt halten: die Wette selbst und das, was man damit erreichen kann. Eine Freiwette ohne Einzahlung ist kein Guthaben. Sie ist ein Gutschein auf eine einzelne Wette, meist mit Mindestquote und Frist, und sie zahlt bei einem Treffer in aller Regel den Nettogewinn aus und nichts darüber hinaus.

Was ein Kombiboost bei Swisslos leistet, lässt sich dagegen beziffern: Die Funktion gilt nur online, in Prematch, Live und Systemwetten, und sie verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Staffel erklärt, warum Seiten gern mit dem grossen Prozentsatz werben: Der hohe Satz hängt an fünfzehn Voraussagen, von denen jede über der Mindestquote liegen muss — und je mehr solcher Voraussagen in einer Wette stehen, desto kleiner ist die Chance, dass alle zutreffen.

An Bedingungen ist sonst wenig zu holen. Beträge und Konditionen kommen einzig aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters, und wer drei Extraseiten Bonusbestimmungen gegen die Kopfzeile «100 % Bonus» legt, hat den Aufwand bereits selbst bezahlt.

Zahlungsabwicklung: was Aufladen, Auszahlen und Warten kosten

Beim Aufladen fängt die Rechnung an, und bei Swisslos ist sie eine Frankenrechnung. Spielguthaben auf dem Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, und der Mindestbetrag liegt hier bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Von fünf Euro ist dieser Weg weit entfernt.

Als Zahlungsart bietet Swisslos PostFinance Pay an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist unspektakulär und genau deshalb brauchbar: kein Kartendetail auf einer fremden Seite, kein Zwischenschritt über einen Dienstleister, den man erst googeln muss. Wer seine Grenzen kennt, kennt sie hier vorher.

Bei der Loterie Romande gelten Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von ebenfalls höchstens CHF 10’000. Wo eine Bankverbindung fehlt, gibt es Guthaben auch als Prepaid-Ticket: «Pre-pay»-Tickets in den Stückelungen CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, ein Jahr gültig, und der Betrag muss in einem Zug dem Wallet gutgeschrieben werden. Das Prepaid-Ticket ist der ehrlichste Weg für ein kleines Budget, weil er das Budget selbst mitbringt. Es ist zugleich der Weg, auf dem ein nicht ausgeschöpftes Ticket still liegen bleibt — ein Jahr ist lang, aber nicht unendlich.

Es gibt in der Schweiz keine Sperre, mit der Banken oder Kartensysteme Einzahlungen an unzulässige Wettseiten blockieren. Die Aufsicht führt eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die die Telekom-Anbieter über DNS blockieren; Ende 2025 standen 671 Domains darauf, die erste Liste stammt vom 3. September 2019. Blockierte Adressen werden allerdings innert Stunden ersetzt — ein Wechsel der Domain genügt, und die Gespa nennt dieses Vorgehen selbst Domain-Hopping. Ein gesperrter Name ist deshalb kein Beleg dafür, dass das Angebot verschwunden wäre, und ein noch nicht gesperrter Name erst recht kein Beleg für irgendetwas.

Beim Auszahlen wird es bei Swisslos interessant. Innert 365 Tagen sind zwei Auszahlungen auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto gratis. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer sein Guthaben in kleinen Stücken abzieht, zahlt für den dritten Abzug also mehr als der ganze Einsatz, um den es in diesem Text geht — bei CHF 50 sind das CHF 1.50, bei CHF 20 nur CHF 0.60, aber der Satz sitzt auf einer Rückzahlung des eigenen Geldes, nicht auf einem Gewinn. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist ohnehin nicht auszahlbar.

Die Fristen staffeln sich nach Höhe. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Bei der Loterie Romande liegt die Schwelle gleich: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN, und Gratisspielguthaben ist auch hier nicht auszahlbar.

Für Wettscheine auf Papier gibt es zusätzlich den Weg über die Verkaufsstellen. Jouez-Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder einer Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 lassen sich in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle einlösen. Bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Das ist der schnellste Kanal im ganzen System — und der einzige, der an eine Öffnungszeit gebunden ist. Wer abends spielt, muss bis zum nächsten Morgen warten.

Es gibt eine Regel, die jeden Auszahlungsweg überwölbt und die man kennen sollte, bevor man sich über Gebühren ärgert: Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto überwiesen, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen und Auszahlungen in Kryptowährungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettenangebot nicht. Und ein Konto darf nicht überzogen werden, Kredit gibt es nicht.

Die Kehrseite dieser Strenge liegt nicht in der Schweiz, sondern bei den Anbietern, die eine Euro-Kassa anbieten. Wo eine Auszahlung an eine Krypto-Adresse oder an einen Dritten geht, fehlt genau die Kontrolle, die eine Namensprüfung herstellt. Für einen Spielenden mit kleinem Budget ist das selten ein Vorteil. Es ist die Ursache der meisten Streitfälle, die man über ausländische Wettseiten hört.

Die zehn Plattformen im Vergleich: Programm, Limiten, Auszahlung

Die folgende Übersicht ordnet die zehn Plattformen nach dem, was in der Schweiz zählt: ob eine Bewilligung vorliegt und wer das Angebot veranstaltet. Die ersten beiden Karten sind die einzigen mit Schweizer Bewilligung; alles andere steht daneben, weil Schweizer Spielende diesen Namen begegnen — nicht, weil sie hier zugelassen wären.

Die Tabelle führt bewusst keine Quoten und keine Auszahlungsquote je Haus. Für die beiden Schweizer Veranstalter liessen sich solche Werte nur aus dem Wettprogramm eines einzelnen Tages herauslesen, und ein solcher Tageswert wäre am nächsten Sonntag falsch; für die ausländischen Namen gäbe es hier ohnehin keine belastbare Grundlage. Wer Quoten vergleichen will, muss das im eigenen Wettprogramm tun, zum Zeitpunkt der Wette — ein Vergleich, der Wochen später gelesen wird, sagt über Quoten nichts aus.

Plattform Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
BetAlright keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
Funbet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
X3Bet keine Schweizer Bewilligung gemeldet: Tobique (Kanada), ohne Wirkung in der Schweiz
BC.Game keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
IviBet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
Rollbit keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
Duelbits keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz
22Bet keine Schweizer Bewilligung keine Bewilligung feststellbar, ohne Wirkung in der Schweiz

Die Spalte mit der Veranstalterin ist die entscheidende und die langweiligste zugleich. Bei acht der zehn Namen steht in der letzten Spalte nichts, was in der Schweiz Gültigkeit hätte, weil eine ausländische Bewilligung hier keine Wirkung entfaltet. Man kann diesen Anbietern vieles nachsagen; eines kann man ihnen nicht nachsagen, nämlich dass sie unter der Aufsicht stünden, die einen Schweizer Einsatzverzicht registriert. Wer sich hier sperren lässt, sperrt sich nicht dort.

Eine Platzierung ist keine Kaufempfehlung. Die Reihenfolge folgt der Bewilligung und danach der Ordnung, in der die Namen im Markt auftauchen, nicht einer Bewertung des Wettprogramms. Wer die beiden Schweizer Häuser nach ihrem Programm vergleicht, wird feststellen, dass die Auswahl an Sportarten und Wettarten nicht von der Grösse des Unternehmens abhängt, sondern von der Liste, die die Gespa führt. Ein geschlossener Katalog ist kein Zeichen von Schwäche. Er ist der Preis der Bewilligung.

Kleinbeträge als Einstieg: was ein tiefer Mindestbetrag nicht verrät

Ein tiefer Mindestbetrag wird gern als Zeichen von Zugänglichkeit gelesen. Er ist zunächst nur eine Zahlungsgrenze, und er sagt nichts darüber, ob ein Anbieter seriös ist, ob er zugelassen ist oder ob seine Quoten konkurrenzfähig sind. Ein Haus kann fünf Euro annehmen und trotzdem jeden Franken zweimal umdrehen, bevor er ausbezahlt wird. Umgekehrt kann ein Anbieter mit CHF 20 Mindestbetrag eine Bewilligung, eine Aufsicht und eine Namensprüfung vorweisen.

Wer wissen will, was ein Konto wirklich verlangt, muss deshalb nicht auf den Mindestbetrag schauen, sondern auf den Höchstbetrag. Bei Sporttip reicht der Einzel- und Kombinationswette-Einsatz von CHF 1 bis CHF 1’000, für eine Systemwette bis CHF 10’000. Der Mindesteinsatz von CHF 1 ist hier die eigentliche Zahl, die Kleinbetragsspieler interessiert — er zeigt, dass schon eine Wette mit einem Franken möglich ist, auch wenn das Aufladen erst ab CHF 20 geht. Die Obergrenze liegt in der Hand von Swisslos, die sie jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern kann; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Limit, das der Anbieter einseitig verschieben darf, ist für einen regelmässigen Spielenden ein Punkt, den man nicht ignorieren sollte.

Dasselbe gilt für die Verfügbarkeit von Funktionen. Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn ohne vorzeitige Auszahlung, hängt vom Stand der Sportereignisse ab, kann jederzeit geändert werden, und Swisslos muss ihn nicht für alle Wetten anbieten.

Wer den Cash-Out als Sicherheitsnetz einplant, plant mit einem Werkzeug, das der Anbieter nach eigenen Regeln ein- und ausschaltet. Das ist kein Skandal, aber es ist eine Bedingung, die man kennen muss, bevor man eine Wette mit dieser Absicht platziert. Für ein kleines Budget kann Cash-Out sogar die teuerste Funktion überhaupt sein: Man gibt einen Teil des möglichen Gewinns dafür aus, eine Entscheidung früher zu treffen.

Auf der anderen Seite stehen Regeln, die erstaunlich scharf formuliert sind und Kleinbetragsspieler direkt treffen. Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer in der Halbzeit eines Spiels auf ein bereits eingetretenes Ereignis setzt, bekommt also im besten Fall den Einsatz zurück — ohne Gewinn, aber auch ohne Verlust, und mit der ganzen Verzögerung, die der Klick gekostet hat. Für einen Spielenden, der am Bildschirm schnell reagieren will, ist das der wichtigste Satz im gesamten Regelwerk.

Zwei weitere Grundlagen gehören dazu, weil sie den Ausgang jeder Wette bestimmen. Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer — etwa 90 Minuten beim Fussball — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Und voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Einsatz kommt also zurück, die Wette stirbt.

Für das kleinste Budget ist die bitterste Regel aber eine andere: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Bei einer Kleinstwette fällt das kaum auf; bei einem liegen gelassenen Wettschein über ein paar Hundert Franken ist es das ganze Geld. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate klingt nach viel Zeit, bis man einen Umzug, einen Krankheitsfall oder eine Schublade dazwischen hat.

Wer unter 18 ist, ist von der Teilnahme ausgeschlossen; Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Und wer bei Swisslos ein Online-Konto will, braucht Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, darf keine Spielsperre haben und darf sich nur einmal registrieren.

Rechtslage: wem die Bewilligung gilt und wem nicht

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht die zuständige Behörde; sie beaufsichtigt die Casinos.

Eine alte Steinbrücke über einen ruhigen Fluss, dahinter Häuser mit Ziegeldächern und bewaldete Hügel.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Für ein Angebot braucht es eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS), und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt — die Gespa veröffentlicht lediglich die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Das ist der Punkt, an dem die Suche nach einer Einzahlung ab 5 Euro auf einen ausländischen Anbieter führt. Wer dort landet, hält kein Angebot unter Schweizer Aufsicht in der Hand. Eine ausländische Bewilligung, ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Wer hierzulande ohne Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Genau darin liegt die Falle.

Bei einem Verfahren gegen den Anbieter können Einsätze und Gewinne eingezogen werden, und das trifft den, der sie eingezahlt hat. Dazu kommt, dass ein ausländisches Angebot nicht am schweizweiten Sperrregister hängt. Eine Spielsperre, die jemand freiwillig für sich einträgt, damit sie ihn schützt, existiert bei diesen Anbietern nicht. Keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsschutz, kein Register, das einen davon abhält.

Was überhaupt gesetzt werden darf

Der erlaubte Katalog ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste, die in der Version vom 10. September 2026 gültig ist (Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden sind nur enthalten, wenn sie aufgeführt sind; Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind; Rangwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe sind nie enthalten. Corner- und Kartenmärkte sucht man in dieser Liste ebenso vergeblich wie einen Esport-Bereich. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Wo das Gesetz keine Schranke setzt, sollte man auch keine behaupten. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und währenddessen, wenn der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist nicht geregelt und deshalb einzig als Funktion des jeweiligen Anbieters zu beschreiben.

Schutzregeln, Register und Werbeverbot

Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen (Gespa); Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Person mit verifizierter Identität ist der Regelfall (Art. 47 bis 52 VGS). Die Limiten setzt der Spielende, nicht der Staat: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze oder -verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Einen gesetzlich fixierten Einzahlungsdeckel kennt die Schweiz nicht.

Die Spielsperre (Art. 80 bis 82 BGS) erfasst überschuldete und spielsuchtgefährdete Personen sowie die Selbstsperre und wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen geführt. Sie wirkt auch für Casinos einschliesslich der Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), und eine Fachstelle ist daran beteiligt (Art. 81 BGS). Einen selbst gewählten Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss ein Veranstalter anbieten (Art. 89 VGS).

Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS). Diese Regel ist unbequem und sie steht im Gesetz: Wer trotz Sperre spielt, hat nichts zu fordern.

Die Werbung ist in enge Grenzen gewiesen. Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten (Art. 74 BGS). Für nicht zulässiges Glücksspiel zu werben ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Eine Tageszeit, zu der Werbung verboten wäre, gibt es in der Schweiz nicht.

Was die Schweiz am Ort des Geldes einnimmt

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei, und darüber hinaus werden sie besteuert. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt «je nach Kanton» und keine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung.

Für den typischen Spielenden ist das keine Frage: Er gewinnt weit unterhalb des Freibetrags, zahlt also keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Wer mit fünf Franken spielt, wird diesen Freibetrag nicht erreichen.

Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, sind aber steuerlich nicht automatisch harmlos. Die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollumfänglich steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer dort spielt, wo es am einfachsten aussieht, zahlt im schlimmsten Fall mehr auf denselben Gewinn. Eine Steuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht — eine solche Behauptung wäre schlicht falsch. Diese Angaben sind allgemein gehalten; wer es genau wissen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Die zwei bewilligten Veranstalter und die zehn Plattformen im Einzelnen

Swisslos Sporttip: das Haus mit dem tiefsten Einzelwetten-Einsatz

Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Sportwetten-Angebot läuft unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine solche für ein Grossspiel: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51), beaufsichtigt von der Gespa. Die Erträge fliessen zu gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Im Alltag heisst das: ein Konto nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet. Der umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf oder Neuenburg wohnt, kommt hier nicht hinein, und das ist keine Laune des Anbieters, sondern die Kantonsgrenze, aus der das ganze System gebaut ist.

Die Einzelheiten, die ein kleines Budget betreffen, liegen sämtlich in den Bedingungen des Hauses: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Das Aufladen beginnt bei CHF 20 und läuft über PostFinance Pay oder einen Einzahlungsschein; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Zwei Auszahlungen pro Jahr sind gratis, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % anfallen, und die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Quittung gehen automatisch ins Wallet, Gewinne darüber innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto.

Unter dem Strich bleibt Swisslos das Haus, das die kleinste Wette überhaupt zulässt — CHF 1 — und gleichzeitig die Rechnung beim Aufladen auf CHF 20 stellt. Diese Spannung ist der Kern der Kleinbetragsfrage. Wer den Einsatz klein halten will, kann das; wer das Guthaben klein halten will, muss den Weg über den Einzelwetten-Einsatz gehen. Wer sein Guthaben dennoch in kleinen Stücken zurückholt, zahlt ab der dritten Auszahlung 3 % dafür, dass er sein eigenes Geld zurückbekommt.

Loterie Romande Jouez Sport: Sporttip für die Westschweiz, mit Papier in der Hand

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ihre Kontaktadresse nennt sie an der Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist, wie bei Swisslos, eine für ein Grossspiel nach BGS unter Aufsicht der Gespa.

Beim Konto ist die Westschweizer Veranstalterin die strengere der beiden: Volljährigkeit, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Kantone, ein Konto pro Person, Ausweiskopie von Vorder- und Rückseite und in besonderen Fällen ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate sein darf. Die Prüfung kostet Zeit, und diese Zeit ist der Beitrag, den der Spielende zur Bewilligung leistet.

Wer kein Bankkonto ins Spiel bringen will, findet hier den einzigen echten Kleinbetragsweg der Schweizer Anbieter: Prepaid-Tickets «Pre-pay loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200, ein Jahr gültig, in einem Betrag dem Wallet gutzuschreiben. Einzahlungen sind auf CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wettscheine bis CHF 200 lösen die Verkaufsstellen ein, und wo genug Bargeld liegt, zahlt eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 aus.

Bemerkenswert ist die Verteilungsdichte. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen bedeuten, dass der Weg zum Papier-Wettschein und zur Barauszahlung für viele kürzer ist als der Weg zum Bankkonto. Das ist die eigentliche Stärke dieser Plattform für Kleinbeträge: Wer CHF 20 einsetzt und CHF 40 gewinnt, kann das Geld am selben Tag in der Hand halten, ohne Auszahlungslimite und ohne Kommission. Die Kehrseite ist der Verfall — Wettscheine sind Papier, und Papier verliert sich.

BetAlright: Europäische Kassa, keine Bewilligung hierzulande

BetAlright tritt mit einer Einzahlung auf, die auch in Euro funktioniert, und genau das ist der Grund, warum der Name in dieser Liste steht. Eine Schweizer Bewilligung hat das Haus nicht. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten, und eine Bewilligung aus einem anderen Land hat hier keine Wirkung (Art. 4 BGS).

Damit fehlen alle Anschlüsse, die den Schweizer Weg ausmachen. Das Konto hängt nicht am schweizweiten Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und über DNS blockiert werden. Wer dort spielt, verzichtet auf jeden Mechanismus, den diese Seite im Abschnitt zu den Schutzregeln beschreibt.

Was ein kleiner Einsatz dort wert ist, hängt an der Auszahlung und nicht an der Einzahlung. Eine Einzahlung von fünf Euro ist schnell erledigt; ob und wann dieselben fünf Euro wieder herauskommen, steht in den Bedingungen eines Hauses, das keiner Schweizer Aufsicht unterliegt. Diese Frage vor dem ersten Einsatz zu klären ist unbequem und deutlich billiger als danach.

Funbet: ein grosser Katalog ohne Schweizer Anschluss

Funbet positioniert sich über die Breite des Angebots — viele Sportarten, viele Märkte, eine Kassa, die auch kleine Beträge annimmt. Eine Bewilligung für die Schweiz liegt nicht vor. Damit gilt dasselbe wie bei jedem ausländischen Namen in dieser Übersicht: keine Wirkung einer ausländischen Bewilligung in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum schweizweiten Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Ein breiter Katalog ist kein Wert an sich. Er ist eine Auswahl, aus der man wählen muss, und die Auswahl, die ein Kleinbetragsspieler wirklich nutzt, ist selten grösser als eine Handvoll Märkte. Die Frage, die hier zählt, lautet nicht, wie viele Wettarten es gibt, sondern was passiert, wenn ein Gewinn ausgezahlt werden soll.

Die Angemessenheit des Angebots steht für Schweizer Spielende in keinem Verhältnis zum Aufwand, den eine fehlende Bewilligung mit sich bringt, sobald es Streit gibt. Wer dennoch dort einzahlt, sollte den Betrag so wählen, dass er ihn im schlechtesten Fall abschreiben kann.

X3Bet: eine gemeldete Bewilligung, die in der Schweiz nichts bedeutet

Bei X3Bet nennen Drittquellen als Bewilligung Tobique, Kanada. In der Schweiz hat auch diese Bewilligung keine Wirkung (Art. 4 BGS). Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor, und damit fehlen die Verbindung zum Sperrregister, der Schweizer Rechtsschutz und der Schutz vor einer Blockierung der Domain über die Sperrliste der Gespa.

Der Fall ist lehrreich, weil er zeigt, wie wenig eine Bewilligungsangabe über die eigene Situation sagt. Eine Aufsicht in einem anderen Land prüft nach anderen Regeln, verlangt andere Nachweise und schützt andere Personen. Für einen Spielenden in der Schweiz ist eine ausländische Aufsicht ungefähr so nützlich wie eine Fahrkarte für eine Strecke, die es nicht gibt.

Wer eine Einzahlung über fünf Euro sucht, sollte die Zahl nicht mit der Frage verwechseln, ob er im Streitfall jemanden erreicht. Erreicht er niemanden, ist der Einsatz verloren, egal wie klein er war.

BC.Game: Krypto-Kassa statt Namensprüfung

BC.Game bedient Ein- und Auszahlungen, die stark auf Kryptowährungen setzen, und akzeptiert bei der Einzahlung sehr kleine Beträge. Eine Schweizer Bewilligung hat das Haus nicht; eine hier gültige Bewilligung ist nicht feststellbar (Art. 4 BGS). Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.

Krypto ist genau der Punkt, an dem sich die Schweizer Regel und dieses Modell am deutlichsten widersprechen. Im bewilligten Schweizer Angebot werden Gewinne und Guthaben ausschliesslich auf ein Zahlungskonto überwiesen, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren dort nicht. Diese eine Regel ist der ganze Unterschied, und sie ist der Grund, warum die Kontrolle in der Schweiz überhaupt funktioniert.

Für einen Spielenden, der anonym bleiben will, ist das ein Argument. Für einen mit kleinem Budget ist es keines. Ein Einsatz von fünf Euro, der anonym hineingeht, geht im Streitfall auch anonym verloren, und es gibt keine Stelle, die eine Prüfung nachholen könnte.

IviBet: ein Katalog für Sport und Casino ohne Einordnung

IviBet tritt als Plattform mit Sportwetten und Casinoinhalten auf. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor; eine hier gültige Bewilligung ist nicht feststellbar (Art. 4 BGS). Damit fehlen der Anschluss an das Sperrregister, der Schweizer Rechtsschutz und der Schutz gegen eine Blockierung über die Sperrliste.

Die Trennung von Sportwetten und Casino ist in der Schweiz keine Feinheit. Bewilligungen und Limiten werden getrennt erteilt, und gerade in einem Haus, das beides vermischt, verschwimmt die Grenze, an der sich ein Budget noch kontrollieren lässt. Wer mit einem kleinen Betrag anfängt, tut das meist wegen der Sportwette und nicht wegen des Casinos.

Wegen einer Einzahlung von fünf Euro in ein Haus zu gehen, das keine Schweizer Bewilligung hat, ist ein schlechtes Geschäft für die Seite mit dem kleineren Konto. Die Schweizer Seite ist hier der Spielende.

Rollbit: schnelle Auszahlung als Versprechen ohne Ansprechstelle

Rollbit tritt mit schnellen Auszahlungen und einem Katalog aus Sport und Casino auf. Eine Schweizer Bewilligung besteht nicht; das Haus verfügt über keine für die Schweiz relevante Zulassung. Es fehlen der Anschluss an das Sperrregister, der Schweizer Rechtsschutz und der Schutz vor einer Blockierung der Domain.

Schnelle Auszahlung ist das Versprechen, das den Kleinbetragsspieler am direktesten anspricht. Nur lässt es sich von aussen nicht überprüfen. Wenn eine Seite ihre eigene Geschwindigkeit bewirbt, ist das eine Selbstauskunft, und im Streitfall ist genau dieses Versprechen das erste, auf das man sich nicht berufen kann.

Verglichen mit dem Weg über eine Westschweizer Verkaufsstelle ist die Sache ernüchternd: Dort hält man einen Gewinn bis CHF 200 in bar, sofort und ohne Nachverhandlung mit einem Support ohne Schweizer Aufsicht.

Duelbits: ein zweiter Krypto-Anbieter mit demselben blinden Fleck

Duelbits arbeitet wie BC.Game stark mit Kryptowährungen und kleinen Mindestbeträgen. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor; eine offizielle Zulassung für den Schweizer Markt fehlt. Kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.

Dasselbe Modell, dieselbe Lücke. Rechnet man den Schweizer Weg dagegen, steht auf der einen Seite eine Namensprüfung, ein Einzahlungsweg über PostFinance Pay oder einen Einzahlungsschein und eine Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen; auf der anderen Seite ein Einzahlungsbetrag, der beliebig klein sein darf, und eine Auszahlung, deren Empfänger niemand prüft.

Die Frage, die ein Haus wie Duelbits in der Praxis stellt, lautet: Wer prüft, wenn etwas schiefgeht? Wer eine Krypto-Adresse hatte, hat im Streitfall nichts, was einer Schweizer Bewilligung gleichkäme.

22Bet: die breiteste Aufstellung, weiterhin ohne Schweizer Bewilligung

22Bet fährt einen der breitesten Märkte für Sportwetten und nimmt kleine Einzahlungen an. Eine Schweizer Bewilligung hat das Haus nicht; eine hier gültige Bewilligung ist bei keinem der Namen feststellbar (Art. 4 BGS). Keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden.

Die Breite des Katalogs ist hier das stärkste Verkaufsargument und gleichzeitig das schwächste Kriterium. Für einen Spielenden mit fünf Euro entscheidet nicht die Zahl der Wettarten, sondern ob eine Wette überhaupt angenommen wird und ob ein kleiner Gewinn zu vertretbaren Bedingungen zurückkommt. Beides steht in Bedingungen, die niemand in der Schweiz überprüft.

Bleibt die Feststellung, die diese ganze Liste zusammenhält: Von den zehn Plattformen haben genau zwei eine Bewilligung für die Schweiz. Die anderen acht sind keine Alternative mit anderen Konditionen. Sie sind ein anderes Rechtsverhältnis.

Häufige Fragen zu Einzahlung, Limiten und Bewilligung

Weshalb lauten die Einzahlungen bei Schweizer Anbietern auf Franken statt auf fünf Euro?

Weil die Bewilligung für Sportwetten nur in der Schweiz gilt (Art. 4 BGS) und die beiden Veranstalter hier in Franken rechnen. Wer eine Einzahlung ab 5 Euro sucht, landet deshalb bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Der Frankenbetrag ist damit kein Zufall, sondern die sichtbare Spur einer Zulassung.

Welche Mindest- und Höchstbeträge gelten beim Aufladen des Spielguthabens?

Bei Swisslos beginnt der Kauf von Spielguthaben bei CHF 20, mit höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen und einem Wallet-Guthaben unter CHF 9’999. Bei der Loterie Romande sind es ebenfalls höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und CHF 10’000 Guthaben; die Prepaid-Tickets «Pre-pay loro.ch» gibt es ab CHF 20.

Welche Limiten müssen gesetzt werden, bevor die erste Wette platziert werden kann?

Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende bei Swisslos Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage möglich.

Wie funktioniert eine Spielsperre, und wann lässt sie sich aufheben?

Bei Swisslos sperrt man den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage; vor Fristablauf endet das nicht. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden.

Was ist eine Marge, und was macht sie mit den Quoten?

Der Quotenschlüssel beschreibt, welchen Anteil aller Einsätze ein Markt an die Spielenden zurückzahlt; er ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes. Die Marge ist 100 % minus diesen Schlüssel, also der Anteil, der beim Veranstalter bleibt. Je tiefer die Quoten, desto grösser die Marge.

Wie werden Gewinne aus Sporttip und Jouez Sport besteuert, verglichen mit ausländischen Anbietern?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei, ab dem 1. Januar 2026 CHF 1’071’000; darüber behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein. Der kantonale Freibetrag weicht ab. Ausländische Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, können je nach Kanton aber voll als Einkommen gelten.

Inhalt erstellt vom Team «europapokalch.com»