Quoten vergleichen in der Schweiz heisst rechnen, nicht schauen

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only
Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join

Stand: 29. Oktober 2026. Die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veranstalter- und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz (SR 935.51) sowie die Aufsichtsinformationen der Gespa geprüft.

Eine Balkenwaage aus Messing mit zwei leeren Schalen steht im Gleichgewicht auf einem Holztisch.
Buchmacher kalkulieren ihre Quoten so, dass die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen mehr als 100 % ergeben; der Überschuss heisst Overround.

Die Einordnung: was ein Quotenvergleich in der Schweiz überhaupt vergleichen kann

Wer in Zürich oder Genf nach einem Quotenvergleich sucht, erwartet eine Tabelle mit zwanzig Buchmachern und bunten Zahlen. Bekommt er nicht. Die Schweiz hat die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt, und das ist keine Marktlücke, die noch geschlossen wird, sondern eine bewusste Entscheidung der Kantone. Der Vergleich, den es hierzulande tatsächlich zu führen gibt, ist ein anderer: der zwischen zwei bewilligten Angeboten — Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport — und den ausländischen Seiten, die Schweizer Spielende im Netz ohnehin antreffen, ohne dass eine davon eine Schweizer Bewilligung hätte.

Daraus folgt der ganze Aufbau dieses Vergleichs. Er stellt nicht ein Dutzend Quotenhöhen nebeneinander, weil es sie nicht gibt. Er erklärt zuerst, was in einer Quote steckt, dann, wer sie in der Schweiz überhaupt anbieten darf, dann, was ein Vergleich an persönlicher Vorbereitung verlangt, dann, welche Wettart und welcher Markt das Ergebnis prägen — und erst danach kommen die Anbieter selbst, die zwei bewilligten zuerst, die ausländischen danach, alle nach denselben Kriterien beschrieben.

Eine Wasserwaage liegt auf einem Brett an einer Werkbank in einer Schreinerei, Holzspäne bedecken den Boden.
Bei variablen Quoten (Totalisator) setzen die Wettenden untereinander; der Auszahlungsanteil liegt bei staatlichen Anbietern unter 50 % und bei Pferderennen bis etwa 85 %.

Dass es nur zwei sind, heisst übrigens nicht, dass der Vergleich langweilig wäre. Im Gegenteil: je kleiner die Auswahl, desto mehr Gewicht bekommt jede einzelne Zahl. Wer zwischen zwei Anbietern wählt, kann sich nicht damit trösten, dass irgendwo einer schon die bessere Quote haben wird. Er muss wissen, welche Quote er vor sich hat und was sie ihn kostet.

Marge, Ausschüttung, Overround: drei Namen für zwei Seiten einer Rechnung

Eine Dezimalquote ist keine Wohltätigkeit, sondern ein Preis. Die implizite Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs ist der Kehrwert seiner Quote: 1,01 entspricht 99,01 %, 2,00 entspricht 50,00 %, 4,00 entspricht 25,00 %. Rechnet man die Kehrwerte aller Ausgänge eines Marktes zusammen, kommt bei echten Buchmacherquoten mehr als 100 % heraus. Dieser Überschuss heisst Overround und ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch.

Die Ausschüttungsquote, in der Marktsprache auch Quotenschlüssel, ist die andere Seite derselben Medaille: der Anteil aller Einsätze eines Marktes, der in Form von Gewinnen zurückfliesst. Sie ergibt sich, indem man 1 durch die Summe der Kehrwerte teilt. Die Marge ist 100 % minus diese Ausschüttungsquote. Wer beides einmal nebeneinander gesehen hat, liest jede weitere Quote anders — nicht als Versprechen, sondern als Angebot mit eingebautem Aufschlag.

Bei einem Dreiwegmarkt mit den Quoten 1,25 / 5,00 / 10,00 ergibt diese Rechnung rund 90,91 % Ausschüttung. Der Rest bleibt beim Buchmacher.

Wo der Vergleich endet und die eigene Rechnung beginnt

Ein Quotenvergleich liefert Zahlen, aber keine Antwort. Zwei Anbieter mögen für dasselbe Spiel leicht verschiedene Quoten stellen; schon eine Zehntelstelle auf beiden Seiten verschiebt die Marge um rund einen Prozentpunkt. Das ist der Grund, warum ein Vergleich nicht mit dem Blick auf die höchste Einzelquote endet. Ein Aussenseiterausgang mit der schönsten Quote der Seite kann in einem Markt mit breiter Marge stehen, dessen Aufschlag die Differenz sofort wieder auffrisst.

Genau hier liegt die Redlichkeit des Themas. Die Differenz lässt sich berechnen, die Partie nicht. Niemand weiss, ob der Ausgang eintrifft, der die schöne Quote auszahlt — deshalb geht es auf dieser Seite um Preise, Bedingungen und um das, was eine Wette im Erwartungswert kostet, und an keiner Stelle darum, welche Voraussage eintrifft.

Beispielrechnung für einen Zweiwegmarkt — eine Illustration, kein gestellter Preis. Nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen, der auf beiden Seiten zu 1,90 angeboten wird. Die Kehrwerte sind 0,5263 und 0,5263, ihre Summe beträgt 1,0526. Die Ausschüttungsquote liegt damit bei rund 95 % und die Marge bei rund 5 %. Bei 1,80 auf beiden Seiten kommt man auf eine Summe von 1,1111, was einer Ausschüttung von rund 90 % und einer Marge von rund 10 % entspricht. Die Bandbreite, in der sich eine Zweiwegwette bei festen Dezimalquoten üblicherweise bewegt, reicht von rund 90 % Ausschüttung bei 1,80/1,80 über rund 95 % bei 1,90/1,90 bis gegen 97,5 % bei 1,95 auf beiden Seiten — gerechnet unter der Annahme, dass tatsächlich ein ausgeglichenes Buch vorliegt.

Das sind Momentaufnahmen, keine Eigenschaften eines Anbieters. Quoten ändern sich laufend, und eine Marge, die an einem Dienstagabend bei 4 % liegt, kann am Samstagnachmittag eine andere sein.

Rechtslage: warum der Quotenvergleich in der Schweiz zwei Namen kennt

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e) und stehen unter der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht unter der Aufsicht der ESBK, die nur Casinos überwacht — eine Verwechslung, die erstaunlich oft in Foren steht. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Ein Bücherregal mit ledergebundenen Bänden in dunklen Farben in einer stillen Bibliothek, davor ein Lesetisch.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Zwei Veranstalter, zwei Gebiete, eine gemeinsame Aufsicht

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport bedient die Westschweiz.

Die Vertragsgebiete sind keine Formalie, sondern der eigentliche Knackpunkt für einen Spielenden. Sporttip läuft in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Jouez Sport deckt die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura ab; Loterie Romande nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Spielerkonto ist nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im jeweiligen Gebiet zu haben, und für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und eine einmalige Registrierung pro Person; die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Wer in Bern wohnt, hat faktisch einen Anbieter für die Kontoführung. Das ist die wichtigste Vorabinformation dieses ganzen Vergleichs.

Was bewilligt ist und was die Liste nicht enthält

Die bewilligte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste: die Gespa führt die autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, eine Esport-Sektion ebenfalls — E-Sport taucht in der Gespa-Liste nicht auf. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Gewettet wird also auf Sport, nicht auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das BGS kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out dagegen ist nicht reguliert und bleibt, was es ist: eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, keine gesetzliche Zusage.

Ausländische Seiten: nachschauen ja, Schweizer Schutz nein

Eine ausländische Bewilligung — ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder anderswo — hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nach Auskunft des Bundesamts für Justiz nicht bestraft — aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schutz- und Fairplay-Kontrolle.

Dazu kommt das Sperrsystem. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains per Ende 2025). Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping; die Gespa nennt dabei Interwetten und Bet-at-Home, und sie nennt bet365 als auf der Liste stehend.

Ehrlich formuliert: ausländisch heisst keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg — und Gewinne daraus sind nach kantonaler Praxis steuerbar. Bewilligt heisst voller Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist von sich aus «die sichere Wahl».

Spielerschutz: was man vor dem ersten Quotenvergleich festlegen sollte

Eine bessere Quote ändert nichts am Verlustrisiko einer Wette. Sie macht denselben Einsatz zu einem etwas günstigeren Geschäft, nicht zu einem guten. Wer Quoten vergleicht, sollte die Linien deshalb gezogen haben, bevor er die erste Zahl liest — nicht danach, wenn die Partie läuft und die Quote gerade attraktiv aussieht.

Limiten, die der Spielende selbst setzt

Die Limiten im Schweizer Sportwettmarkt sind Spielerlimiten, keine Staatslimiten. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS); eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz erst nach 24 Stunden — Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Eine staatliche feste Einzahlungsobergrenze gibt es in der Schweiz nicht.

Bei Sporttip konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, und zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das ist die Zahl, die man beim Vergleich selten sieht und die im Alltag mehr bewirkt als jede Quotendifferenz: Wer seine Verlustlimite auf CHF 1’000 für 30 Tage stellt, für den ist die Diskussion über die fünfte Zehntelstelle in der Quote eine andere.

Dazu kommt die Spielsperre (Art. 80–82 BGS): der Ausschluss überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre, erfasst in einem gemeinsamen Register gesperrter Personen. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben (Art. 84 VGS), unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS); eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS).

Und ein Satz, der nicht in eine Marketingbroschüre passt: Bei Testkäufen der Gespa 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Schutz an der Theke ist kein strenges Bollwerk, sondern eine Übung mit Lücken.

Schutz am Konto: Identität, Auszahlung, Alter

Sportwetten sind ab 18 Jahren (Gespa), Minderjährige werden online nicht zugelassen (Art. 72 BGS). Ein Konto pro Person, mit verifizierter Identität (Art. 47–52 VGS). Auszahlungen von Gewinnen und Salden gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS) — anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht; eine Kreditgewährung an Spielende ebenfalls nicht (Art. 75 Abs. 1 BGS). Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, regelt er selbst in seinen Bedingungen. Ein Zahlungsblocking-Werkzeug gegen unbewilligte Wettseiten kennt die Schweiz nicht — Banken oder Kartennetzwerke sperren solche Zahlungen nicht.

Steuern: der Schwellenwert, den fast niemand erreicht

Gewinne aus Schweizer bewilligten Grossspielen — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Der Bundeswert liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400); der kantonale Schwellenwert weicht ab, deshalb gilt «je nach Kanton», nie eine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Einzelwette liegt weit darunter: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, aber die kantonale Steuerpraxis etwa im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles steuerbares Einkommen. Das ist allgemeine Information; für den eigenen Fall fragt man eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.

Wettarten und Quoten: warum die Wahl des Marktes den Vergleich entscheidet

Wer Quoten zweier Anbieter nebeneinanderlegt, vergleicht in Wahrheit nicht zwei Zahlen, sondern zwei Rechnungen — und die Rechnung hängt am Markt. Bei Märkten mit zwei Ausgängen ist die Marge oft kleiner als bei Märkten mit vielen Ausgängen, weil sich derselbe Aufschlag auf weniger Ausgänge verteilt. Typisch sind etwa 90 % Ausschüttung bei Wetten mit zwei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Tennis, und etwa 85 % bei Wetten mit drei möglichen Ausgängen, zum Beispiel Fussball. Fünf Prozentpunkte Ausschüttungsunterschied klingen nach einem Detail. Auf Dauer sind sie der Unterschied zwischen einem günstigen und einem teuren Hobby.

Feste Quote, variable Quote: zwei verschiedene Wetten mit demselben Namen

Bei festen Quoten setzt der Buchmacher die Quote fest und tritt als Gegner des Wettenden auf; die Quote gilt ab Wettabschluss und kann nachträglich nicht geändert werden. Das ist das Modell, das Sporttip und Jouez Sport fahren, und es ist der Grund, warum ein Quotenvergleich hier überhaupt Sinn ergibt: Die Zahl, die auf dem Wettschein steht, ist die Zahl, die zählt.

Bei variablen Quoten, dem Totalisator, setzen die Wettenden untereinander; die Quote steht erst nach dem Ereignis fest. Der Auszahlungsanteil liegt bei staatlichen Anbietern unter 50 % und bei Pferderennen bis etwa 85 %. Wer aus dem Wettbewerb zweier Buchmacher kommt, unterschätzt diese Grössenordnung leicht um den Faktor zwei — unter 50 % heisst, dass von allen Einsätzen weniger als die Hälfte zurückfliesst. Das ist keine Marge mehr, das ist eine andere Veranstaltung.

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette: wo die Quote herkommt

Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Bei Sporttip wird dieser Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Diese Rundungsregel ist unscheinbar und in einer Kombination mit fünf Beinen durchaus ein Posten.

Die Kombination hat einen zweiten Preis, der nirgends auf dem Wettschein steht: Die Multiplikation der Quoten multipliziert auch den Aufschlag. Vier Beine zu je 95 % Ausschüttung ergeben nicht 95 %, sondern deutlich weniger. Genau hierum lohnt es sich, vor dem Vergleich zu wissen, was man vergleicht — eine Einzelwette und eine Zehnerkombi sind zwei verschiedene Produkte mit zwei verschiedenen Margenprofilen.

Bei Sporttip gilt zudem: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombinieren. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Quoten, die sich während des Spiels bewegen

Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Ein Live-Quotenvergleich auf dem Zweitbildschirm ist also mit Vorsicht zu geniessen: Die Zahl, die man sieht, ist nicht immer die Zahl, die gilt.

Dazu kommen die Mechaniken, die eine Quote künstlich erhöhen. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert — und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Diese Bedingungen sind der eigentliche Inhalt der Zahl. Ein «100 %»-Boost auf den Nettogewinn klingt nach dem Doppelten; er verlangt fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50, und wer bei der fünfzehnten Begegnung aussteigt, verliert die Erhöhung mit dem Cash-Out.

Der Vergleich: zehn Anbieter, zwei Bewilligungen und eine offene Frage

Der folgende Vergleich ordnet zehn Plattformen nach dem, was sie für Schweizer Spielende tatsächlich sind: zwei bewilligte Veranstalter mit einem gesetzlich umschriebenen Auftrag und acht ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, die man im Netz antrifft. Die ausländischen Marken stehen hier, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen, und sie werden nach denselben Kriterien beschrieben — nicht, weil irgendetwas an ihnen geprüft oder gutgeheissen wäre. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist strafbar (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS); beschrieben werden darf es trotzdem, und genau das tut diese Übersicht, in der Sprache der Nüchternheit.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
AmunRa Ohne Schweizer Bewilligung Keine etablierte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet Ohne Schweizer Bewilligung Keine etablierte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS)
Wettigo Ohne Schweizer Bewilligung Keine etablierte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS)
Rainbet Ohne Schweizer Bewilligung Keine etablierte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS)
BassBet Ohne Schweizer Bewilligung Keine etablierte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS)
Pribet Ohne Schweizer Bewilligung Keine etablierte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS)
Coolzino Ohne Schweizer Bewilligung Keine etablierte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS)
HighFlyBet Ohne Schweizer Bewilligung Keine etablierte Bewilligung; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS)

Die Spalte mit der Veranstalterin ist bei acht von zehn Zeilen die immer gleiche Aussage, und das ist keine Schwäche der Tabelle, sondern ihr Ergebnis. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Schweizer Buchmacher, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Wer in einem Vergleich zwanzig «Anbieter mit Schweizer Lizenz» findet, liest eine Liste, die es in dieser Form nicht geben kann.

Quotenhöhen stehen in dieser Gegenüberstellung nicht, und das hat einen Grund: Für die ausländischen Marken liegen keine belastbaren Quotensätze vor, und ein Vergleich mit erfundenen Zahlen wäre schlimmer als gar keiner. Was sich vergleichen lässt, sind Quotenschlüssel und Bedingungen der beiden bewilligten Angebote — und die sind in ihren Grundzügen über den ganzen Markt hinweg ähnlich, weil beide demselben Aufsichtsrahmen und derselben geschlossenen Marktliste unterliegen. Der Unterschied liegt weniger in der Marge als im Drumherum: Einsatzgrenzen, Höchstgewinne, Cash-Out und die Grenzen des eigenen Vertragsgebiets.

Worauf die Rangfolge aufbaut

Vier Kriterien tragen diese Reihenfolge. Erstens die Bewilligungslage: ob ein Anbieter in der Schweiz veranstalten darf und ob er unter Schweizer Aufsicht steht. Zweitens die Bedingungen des Wettscheins — Mindest- und Höchsteinsätze, Höchstgewinne, Rundung, Gültigkeitsregeln. Drittens die Spielerschutz-Werkzeuge, die ein Anbieter seinen Kundinnen und Kunden an die Hand gibt, allen voran Limiten und Spielsperre. Viertens der Zugang: Wer darf überhaupt ein Konto eröffnen, und in welchem Gebiet.

Was diese Kriterien bewusst nicht enthalten, ist eine Prognose. Keine der Plattformen bekommt hier eine Note dafür, dass ihre Quoten «am besten» seien, weil das ohne belastbare Quotenreihen eine Behauptung wäre.

Schweizer Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit den gesetzlich umschriebenen Grenzen

Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die die Kantone für Lotterien und Sportwetten zulassen, und betreibt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Sitz ist Basel; die Grundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung samt Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto gibt es nur für Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet: in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein.

Bei den Einsätzen ist Sporttip eng geschnitten: Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird schlicht nicht angenommen. Der Deckel von CHF 1’000 pro Kombiwette ist die Zahl, die einen Vielspieler am härtesten trifft — nicht als Verbot, sondern als Dehnung der eigenen Strategie über mehr Scheine.

Der Gewinnbetrag einer Wette ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote; gerundet wird erst auf zwei Nachkommastellen auf, dann auf 5 Rappen ab. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor dem Spiel und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Beim Spielerschutz liefert Sporttip das vollständigste Bild der beiden bewilligten Angebote: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme (Oberlimite CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000), Senkung sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden, dazu eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage, und die Selbstsperre für 1 bis 180 Tage ohne vorzeitige Aufhebung.

Das ist kein Anbieter für jemanden, der in einer Kombination zehn Beine auf hohe Einsätze setzt. Es ist der Anbieter für die Mehrheit, die ohnehin im zweistelligen Frankenbereich spielt und dabei wissen will, dass die Obergrenze nicht morgen verschoben wird, und für alle, die in einem Kanton des Vertragsgebiets wohnen.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Veranstalterin mit dem offeneren Einzelspiel

Loterie Romande ist die zweite der beiden zugelassenen Veranstalterinnen und führt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Auch hier sind es eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Gespa-Aufsicht. Als Kontaktadresse nennt das Unternehmen Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto steht Personen mit Wohnsitz im Gebiet der sechs Kantone offen.

Die Einsätze sind anders geschnitten als bei Sporttip: Mindesteinsatz online CHF 2, in Verkaufsstellen CHF 3, für Multiples CHF 2; Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten CHF 500; ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen; die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Der Höchstgewinn beträgt CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen.

Die interessanteste Zahl ist nicht die Obergrenze, sondern die Untergrenze: CHF 2 online, aber CHF 1 bei Sporttip. Der Unterschied ist klein und für einen Gelegenheitsspieler trotzdem spürbar, wenn der Schein mit einem Franken auf die Verkaufsstelle getragen werden soll — dort liegt der Mindestbetrag bei CHF 3. Umgekehrt schneidet Jouez Sport bei der Einzelwette mit CHF 500 Höchsteinsatz deutlich enger zu als Sporttip mit CHF 1’000, während der Gesamtrahmen eines Multiple-Scheins mit CHF 7’500 dazwischenliegt.

Wer in Lausanne oder Genf wohnt, dessen Wahl ist ohnehin getroffen, weil ihn das Sporttip-Vertragsgebiet nicht umfasst. Für ihn lautet die praktische Frage nicht, ob er zur Westschweizer Veranstalterin wechselt, sondern ob er überhaupt eine zweite Adresse braucht. Die Antwort ist meist nein.

AmunRa: eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung

AmunRa hat keine Schweizer Bewilligung — nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht etabliert und hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Der Anbieter hängt nicht am Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS gesperrt werden.

Mehr als das lässt sich sauber nicht sagen, und das ist selbst schon die Auskunft: Die Sperrliste ist das einzige Verzeichnis, in dem die Gespa einen ausländischen Anbieter führt — es ist eine Liste dessen, was blockiert wird, keine Liste dessen, was erlaubt wäre.

Boomerang Bet: ausländisch, mit denselben Folgen

Wie alle Marken auf dieser Seite ohne Schweizer Bewilligung: kein Schweizer Schutz, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht etabliert und hat hierzulande keine Wirkung (Art. 4 BGS). Die Aufnahme in die Sperrliste und die DNS-Sperrung bei Schweizer Telekom-Anbietern ist möglich.

Was dagegen nicht eintritt, ist eine Sanktion gegen den Spielenden: Das Bundesamt für Justiz bestraft ihn nicht. Der Preis liegt woanders — in der Aussicht auf Einsätze und Gewinne, die in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden können.

Wettigo: ohne Bewilligung, ohne Sperrregister-Anschluss

Auch Wettigo tritt ohne Schweizer Bewilligung auf, und auch hier gilt: Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hierzulande Sportwetten veranstalten. Eine ausländische Bewilligung hat keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS). Kein Schweizer Rechtsweg, keine Verbindung zum Sperrregister, Domains auf der Sperrliste möglich.

Wer eine solche Seite für einen gleichwertigen Vergleichskandidaten hält, verwechselt zwei verschiedene Dinge: dass man eine Quote nachschauen kann, und dass man einen Anspruch hat, wenn die Auszahlung ausbleibt. Das erste ist banal, das zweite ist der ganze Unterschied.

Rainbet: nachschaubar, aber ohne Schweizer Anspruch

Rainbet steht in dieser Übersicht wie die anderen ausländischen Marken: ohne Schweizer Bewilligung, mit keiner etablierten, in der Schweiz wirksamen Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg. Eine Aufnahme in die Gespa-Sperrliste wäre mit DNS-Sperrung verbunden.

Für einen Quotenvergleich ändert das die Rechengrundlage nicht, aber die Risikoseite. Eine Marge von 5 % ist eine Marge von 5 %, ob die Seite in Zug erreichbar ist oder nicht — der Unterschied liegt darin, was passiert, wenn man die Auszahlung bestreiten muss.

BassBet: ausländische Marke, Schweizer Regeln greifen nicht

BassBet hat keine Schweizer Bewilligung; nur die beiden bewilligten Veranstalterinnen dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten. Eine gemeldete Bewilligung ist nicht etabliert und hat nach Art. 4 BGS keine Kraft. Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg; die Sperrliste der Gespa kann die Domains erfassen.

Die Schweizer Regeln, die den Markt prägen — Limitenpflicht, geschlossene Marktliste, Auszahlung nur auf das eigene Konto — sind keine Weltstandards, sondern Hausregeln eines bewilligten Systems. Bei einer ausländischen Marke greifen sie schlicht nicht.

Pribet: unbewilligt, mit den bekannten Konsequenzen

Pribet wird hier ohne Schweizer Bewilligung geführt. Eine in der Schweiz wirksame Bewilligung ist nicht etabliert (Art. 4 BGS). Kein Schweizer Rechtsweg, keine Verbindung zum Sperrregister, Sperrliste und DNS-Sperrung möglich.

Was auf der Habenseite bleibt, ist eine quotenbezogene Momentaufnahme, die man sich ansehen kann — und die sich morgen schon geändert hat. Was auf der Sollseite steht, ist der Verzicht auf jede Schweizer Schutzmechanik.

Coolzino: keine Bewilligung für Schweizer Sportwetten

Coolzino tritt ohne Schweizer Bewilligung auf, und die Bewilligungslage ist hier besonders deutlich: Der Name legt eine Casino-Ausrichtung nahe, und die schweizerische Bewilligungsordnung trennt beides sauber. Eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS gibt es nur für die beiden Sportwetten-Veranstalterinnen; das Geldspielgesetz regelt Casino und Sportwette in getrennten Bahnen. Eine ausländische Bewilligung wirkt in der Schweiz nicht (Art. 4 BGS).

Wer eine Sportwette sucht und dabei auf eine Marke mit Casino-Profil stösst, sollte sich also nicht nur fragen, ob die Quote stimmt, sondern ob das Angebot überhaupt der Kategorie entspricht, die er sucht.

HighFlyBet: die letzte ausländische Marke in dieser Reihe

HighFlyBet steht am Ende dieser Gruppe wie die anderen sieben: ohne Schweizer Bewilligung, mit einer Bewilligung, die in der Schweiz nicht etabliert und nach Art. 4 BGS ohne Kraft ist, ohne Schweizer Rechtsweg und ohne Anschluss an das Sperrregister. Die Domains können auf die Sperrliste kommen.

Es ist kein Zufall, dass die acht ausländischen Marken in dieser Übersicht dieselben vier Sätze verdienen. Der Unterschied zwischen ihnen liegt in Details, über die sich ohne belastbare Angaben nichts sagen lässt. Der Unterschied zwischen ihnen und den zwei bewilligten Veranstalterinnen liegt dagegen in einer Struktur — und die ist der eigentliche Inhalt dieses Vergleichs.

Was ein Vergleich dieser Art realistisch leisten kann

Der Vergleich liefert zwei Dinge, die bleiben: eine Bewilligungslage, die sich nicht verschiebt, und einen Rechenweg, mit dem sich jede Quote prüfen lässt, die man sieht. Beides ist mehr wert als eine Rangliste mit geschätzten Margen in der zweiten Nachkommastelle.

Quoten ändern sich laufend, und ein Vergleich ist deshalb immer ein Blick auf einen Zeitpunkt. Wer heute die bessere Quote für eine Partie findet, findet sie in der nächsten Woche unter Umständen anderswo. Ein Aufschlag von 5 % gegen einen Aufschlag von 3 % lässt sich dagegen in den Quoten ablesen und ist eine Eigenschaft des Marktes, die bleibt.

Häufige Fragen zum Quotenvergleich

Wie rechnet man die Marge eines Buchmachers aus den Quoten aus?

Man bildet die Kehrwerte aller Ausgänge eines Marktes, addiert sie und teilt 1 durch diese Summe. Das Ergebnis ist die Ausschüttungsquote; die Marge ist 100 % minus dieser Wert. Bei 1,95 auf beiden Seiten liegt die Ausschüttung bei rund 97,5 % und die Marge bei rund 2,5 %.

Unterscheiden sich die Quoten von Sporttip und Jouez Sport für dasselbe Spiel?

Beide Angebote unterliegen demselben Aufsichtsrahmen und derselben geschlossenen Marktliste, und die Quoten beider Veranstalter ändern sich laufend. Ein dauerhafter Quotenvorsprung des einen Anbieters lässt sich daraus nicht ableiten. Praktisch entscheidet ohnehin das Vertragsgebiet: In Bern führt kein Weg zu Jouez Sport.

Was ist der Overround, und was sagt er über den Gewinn des Buchmachers aus?

Der Overround ist der Überschuss, um den die impliziten Wahrscheinlichkeiten aller Ausgänge zusammen 100 % übersteigen. Er ist der Gewinn des Buchmachers bei ausgeglichenem Buch — also dann, wenn die Einsätze so verteilt sind, dass der Buchmacher auszahlen kann, ohne draufzuzahlen.

Wie wird aus einer Dezimalquote die implizite Wahrscheinlichkeit eines Ausgangs?

Man teilt 1 durch die Quote. Bei 1,01 sind das 99,01 %, bei 2,00 sind es 50,00 %, bei 4,00 sind es 25,00 %. Diese Wahrscheinlichkeiten sind der Rechenwert, der hinter der Quote steht — nicht die tatsächliche Chance, die niemand kennt.

Warum ist die typische Ausschüttung bei zwei Ausgängen höher als bei drei?

Weil sich derselbe Aufschlag auf weniger Ausgänge verteilt. Typisch sind rund 90 % Ausschüttung bei zwei möglichen Ausgängen, etwa Tennis, und rund 85 % bei drei möglichen Ausgängen, etwa Fussball. Fünf Prozentpunkte Unterschied wirken auf einen einzelnen Wettschein klein und summieren sich über hunderte Wetten.

Lohnt der Vergleich mit ausländischen Seiten trotz fehlendem Schweizer Schutz?

Er lohnt als Nachschlagen, nicht als Wechsel. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, es gibt keinen Rechtsweg und keinen Anschluss ans Sperrregister, und Gewinne daraus sind nach kantonaler Praxis steuerbar. Wer den Vergleich als Entscheidungshilfe nimmt, nimmt ihn mit dieser Zeile im Kopf.

Inhalt erstellt vom Team «europapokalch.com»