Was Schweizer Online-Sportwetten wirklich kosten – Limiten, Quoten und Auszahlungen im Vergleich
Es gibt in der Schweiz genau zwei Websites, auf denen sich legal online auf Sport wetten lässt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was sich als Sportwetten-Anbieter präsentiert, trägt keine Schweizer Bewilligung.

Stand: 29. Oktober 2026 – geprüft gegen die Angaben der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die Teilnahmebedingungen der beiden konzessionierten Veranstalter.
Was Online-Sportwetten in der Schweiz sind – und was sie kosten
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel. Das klingt nach Paragrafen, hat aber eine sehr konkrete Folge für das eigene Konto: Es wird nicht gegen einen anonymen Markt gewettet, sondern gegen zwei Veranstalter, die der Gesetzgeber namentlich zugelassen hat. Swisslos mit Sitz in Basel veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Das ist die Ausgangslage, und sie ist eng. Es gibt keine dritte Bewilligung, keine Hintertür und keinen Anbieter, der «bald» eine bekommt. Wer online auf Sport wetten will, wählt zwischen zwei Produkten – oder weicht auf eine Website aus, die in der Schweiz nicht zugelassen ist. Der Unterschied zwischen diesen beiden Wegen ist keine Geschmacksfrage. Er entscheidet darüber, ob es ein Limit gibt, ob überhaupt eine Aufsicht zuständig ist und was mit einem Gewinn steuerlich passiert.
Der Kostenbegriff ist bei Sportwetten zweigeteilt, und genau dieser Punkt fällt in den meisten Ratgebern unter den Tisch. Da ist zum einen die Gebühr, die in jeder Quote steckt: der Quotenschlüssel, also der Anteil aller Einsätze, den ein Markt an die Wettenden zurückzahlt. Das ist keine Rechnung, die jemand ausstellt – sie ist in jeder einzelnen Quote schon verarbeitet. Zum anderen gibt es die echten Reibungskosten: Auszahlungskommissionen, Bearbeitungszeiten, Einsatzlimiten, Verfallfristen. Beide zusammen bestimmen, was von einem Gewinn übrig bleibt.
Bei zwei Anbietern dieser Grösse ist die Vergleichsbasis schmal. Swisslos und Loterie Romande sind keine Konkurrenten um dieselben Kunden – ihre Vertragsgebiete überschneiden sich nicht. Swisslos wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Wer in Genf wohnt, eröffnet kein Konto bei Sporttip. Wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht herein. Das ist keine Marketingentscheidung, sondern die Konsequenz daraus, dass die Kantone die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt haben.
Was das für den einzelnen heisst: Ein Vergleich der «besten» Website ist in der Schweiz in Wahrheit eine Prüfung, ob der eigene Wohnsitz im richtigen Gebiet liegt und ob die Bedingungen des Anbieters zum eigenen Wettverhalten passen. Alles Weitere ist Detailarbeit an einer kurzen Liste.
Warum im Schweizer Markt kaum Wettbewerb um Quoten entsteht
Zwei Anbieter, getrennte Gebiete, kein gemeinsamer Kundenstamm. Ein Markt, in dem niemand den anderen unterbieten muss, weil man sich ohnehin nicht begegnet. Das ist der strukturelle Grund, warum die Quoten in der Schweiz nicht in einem Preiskampf stehen wie auf internationalen Plattformen, auf denen Dutzende Buchmacher dieselbe Partie bewerben.
Ein zweiter Grund kommt hinzu: Der Veranstalter trägt ein Regelwerk, das deutlich enger ist als das einer Offshore-Plattform. Was überhaupt bewettet werden darf, steht in einer geschlossenen Liste – der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Qualifikationsrunden nur, wenn sie dort aufgeführt sind. Frauenwettkämpfe nur, wenn sie dort aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gar nicht. Corner- und Kartenmärkte sucht man in dieser Liste vergebens, eine Esport-Sektion gibt es nicht. Und Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Daraus folgt eine Kostenwahrheit, die manchem sauer aufstösst: Es wird nicht nur die Marge bezahlt, sondern auch ein eingeschränkter Warenkorb. Wer gewohnt ist, auf jede denkbare Nebenwette zu setzen, findet hier weniger Regale. Dafür findet er eine Aufsicht, ein Limitensystem und einen Veranstalter, der an eine Bewilligung gebunden ist – und nicht an die Frage, ob sein Domainname gerade gesperrt wird.
Verlustlimiten vor der ersten Wette – der einzige echte Kostendeckel
In der Schweiz setzt niemand den Deckel von Staats wegen. Ein staatlich festgelegtes Einzahlungslimit gibt es nicht, keine fixe Obergrenze, die für alle gilt. Was es gibt, ist die Pflicht des Veranstalters, von jedem Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste zu verlangen. Das ist gesetzlich verankert, und beide Schweizer Veranstalter setzen es in ihren eigenen Bedingungen um.
Bei Swisslos ist der Ablauf konkret: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Das ist der einzige Mechanismus auf dem Schweizer Markt, der einen Verlust wirklich hart begrenzt – und zwar mit einer Verzögerung, die absichtlich weh tut. Wer sein Limit nach einem schlechten Abend erhöhen will, muss 72 Stunden warten. In diesen 72 Stunden passiert in der Regel genau das, was die Frist verhindern soll: Der Ärger kühlt ab.
Der gesetzliche Rahmen ist dabei etwas strenger als die Praxis der Veranstalter: Nach dem Verordnungstext wirkt eine Erhöhung nach 24 Stunden, Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer irgendwo liest, es seien «24 Stunden», liest nicht falsch – es ist die Norm, nicht die Bedingung des jeweiligen Anbieters.
Bei Swisslos gibt es zusätzlich die Zugangssperre: Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in ein schweizweites Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ein freiwilliger Ausschluss lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Was das kostet: nichts – ausser Bequemlichkeit. Und es verschiebt die Verantwortung dorthin, wo sie hingehört. Ein selbst gesetztes Limit ist keine Bevormundung. Es ist die einzige Zahl auf dieser Seite, die einem niemand wegnehmen kann. Die Oberlimite von CHF 9’999 ist für die meisten Wettenden ohnehin theoretisch; wer regelmässig an diese Grenze stösst, hat ein anderes Problem als die Wahl der Website.
Sperren, Register und die Grenzen des Schutzes
Wer in einer Spielsperre steht, kommt nicht ins Spiel – und die Sperre endet nicht an der Produktgrenze. Das schweizweite Register erfasst unbefristete Spielsperren und wirkt über den Sporttip hinaus. Deshalb ist eine Sperre in der Schweiz mehr als ein Häkchen in einem Konto: Sie ist ein persistenter Status.
Die Aufsicht hat die Schutzmassnahmen an den Verkaufsstellen 2025 mit 200 Testkäufen geprüft. In 47,5 % der Fälle wurde an einer Verkaufsstelle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl lässt sich nicht wegdiskutieren. Sie zeigt, dass eine Regel auf Papier und eine Regel im Alltag zwei verschiedene Dinge sind. Am Online-Konto hilft die Technik: Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Am Schalter hilft die Technik nicht.
Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist unangenehm konsequent: Wer nicht spielen darf, verliert sein Geld, wenn er es doch versucht. Es ist der wirksamste Teil der Sperre.
Wie viel die Quoten kosten: ein Rechenbeispiel mit offenem Ausgang
Der Quotenschlüssel ist der Anteil aller Einsätze, den ein Markt zurückzahlt. Die Formel steht in jedem Lehrbuch der Wettmathematik: 1 geteilt durch die Summe aus 1/Quote₁ bis 1/Quoteₙ über alle Ausgänge eines Marktes. Die Marge ist 100 % minus diesen Quotenschlüssel.
Ein Beispiel, das ausdrücklich kein Angebot ist, sondern eine Illustration: ein Zweiwegemarkt, beide Seiten zu Quote 1.90. Zweimal 1/1.90 sind rund 1.0526, der Quotenschlüssel liegt damit bei etwa 95 %. Die Marge des Veranstalters liegt entsprechend bei etwa 5 %. Über sehr viele Wetten hinweg zahlt dieser Markt also rund CHF 95 je CHF 100 Einsatz zurück; der durchschnittliche Erwartungswert eines Einsatzes ist um etwa 5 % des Einsatzes negativ. Das ist eine statistische Schätzung unter der Annahme, dass beide Ausgänge gleich bepreist bleiben – keine Prognose für eine einzelne Wette und kein Versprechen über einen Ausgang.
Diese 5 % sind keine Gebühr, die irgendwo ausgewiesen wird. Sie werden bei jedem Einsatz bezahlt, unabhängig vom Ausgang. Bei einem Einsatz von CHF 100 zu Quote 1.90 und einem Treffer kommen CHF 190 zurück, also CHF 90 Gewinn. In einem Markt ohne Marge stünde für dieselbe Chance mehr auf dem Schein – die Differenz ist der Preis.
Ein Quotenschlüssel von 95 % ist keine gute Nachricht. Er ist der Preis des Marktes, und er verschwindet nicht, weil ein Anbieter bunte Zahlen druckt. Immerhin lässt er sich nachrechnen: mit den verfügbaren Quoten eines Marktes, einem Taschenrechner und zwei Minuten Zeit.
Warum das Quotenangebot nicht mit London konkurriert
Ein Markt mit zwei Veranstaltern und getrennten Gebieten hat keinen Grund, sich über Quoten zu schlagen. Der Preisdruck, den ein Wettbewerbsmarkt erzeugt, fehlt – und das Fehlen hat Folgen für den Quotenschlüssel.
Eine Zahl für alle Märkte lässt sich daraus nicht ableiten, und wer es versucht, erzählt eine Geschichte. Die Marge ist von Markt zu Markt verschieden. Ein Hauptmarkt mit hohem Umsatz lässt sich enger bepreisen als eine exotische Nebenwette, für die der Veranstalter ein höheres Risiko trägt. Wer wissen will, was sein bevorzugter Markt kostet, schaut dessen Quoten an; das Beispiel oben ist ein Lehrstück, kein Zitat aus dem Wettprogramm.
Der Vergleich zwischen Anbietern stützt sich deshalb auf das, was überprüfbar ist: Bedingungen, Limits, Auszahlungswege, Spielregeln. Genau darüber gibt es klare, nachlesbare Zahlen. Über die Quoten gibt es sie für einzelne Ereignisse, aber nicht als Pauschale. Wer eine «beste Quote» als Eigenschaft eines Anbieters verkauft, verkauft eine Momentaufnahme aus einem Markt, der morgen anders aussieht.
Bonus und Gratisspielguthaben: was in der Schweiz überhaupt erlaubt ist
Hier wird es schnell kompliziert, und zwar aus einem Grund, den viele Anbieter gerne verschweigen: Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Für den Leser heisst das: Wer mit einem «Willkommensbonus» um Schweizer Spielende wirbt, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit kein Schweizer Veranstalter. Andernfalls wäre die Werbung von vorneherein streng beschränkt.
In der Schweiz dürfen Veranstalter Gratisspielguthaben anbieten, aber nur mit vorheriger Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist ein sehr kleines Fenster. Wer glaubt, im Schweizer Sportwettenmarkt tue sich eine Bonuslandschaft wie auf internationalen Plattformen auf, wird enttäuscht.
Noch klarer ist die Regel bei Gratisspielguthaben aus Promotionen: Es ist nicht auszahlbar. Wer Gratisguthaben erhält, kann es verwetten, aber nicht abheben. Das ist das entscheidende Detail. Wer nur die Zahl «Gratisguthaben» liest und nicht die Zeile darunter, rechnet mit einem Guthaben, das er nicht auf sein Konto bringen kann.
Bleibt der wichtigste Punkt: die «risikofreie» Wette. Der Begriff ist eine der erfolgreichsten Erfindungen des Marketings. Eine Wette ist nicht risikofrei, nur weil ein Teil des Einsatzes zurückerstattet wird. Wer CHF 100 setzt und einen Freiwettgutschein über CHF 100 zurückerhält, hat immer noch CHF 100 aus eigener Tasche ausgelegt. Die «Rückerstattung» ist ein Guthaben mit Verwendungsbedingungen, nicht Geld auf einem Konto. Damit lässt sich weiterwetten – bis es weg ist.
Die Schweizer Regeln machen diesen Punkt unumstritten: Gratisspielguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Aufsicht, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Ein Bonus, der nicht auszahlbar ist, ist eine Erlaubnis zu wetten, kein Geschenk.
Einzahlung, Verifikation und wie das Geld hereinkommt
Bei Swisslos gibt es zwei Wege, Spielguthaben zu kaufen: per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich. Und – hier wird es ungewöhnlich – ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Als Zahlungsart offeriert Swisslos PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos. Die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Das ist eine Kontobewegung von Konto zu Konto, keine Kreditkartenzahlung – kein Zufall, sondern die Folge der Verifikationspflicht.
Bevor überhaupt gespielt werden kann, muss die Identität feststehen. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Das wirkt unspektakulär – bis man auf eine internationale Plattform schaut, bei der eine E-Mail-Adresse und ein Klick auf «Registrieren» reichen. Der Unterschied ist kein Zufall, sondern der Kern der Schweizer Regelung. Eine verifizierte Identität bedeutet, dass man im Streitfall jemand ist, den der Veranstalter kennt. Im Umkehrschluss: Ohne abgeschlossene Verifikation gibt es kein Konto.
Wo die Auszahlung hakt – und was das für die Kalkulation heisst
Bei Swisslos werden Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.
Die Regel mit den zwei kostenlosen Auszahlungen ist die interessanteste Kostenziffer im Schweizer Sportwettenmarkt. Zwei Abhebungen pro Jahr sind gratis. Die dritte kostet 3 % – bei CHF 1’000 sind das CHF 30. Eine Auszahlung ist also nicht einfach eine Auszahlung; sie hat einen Preis, und der wird ab der dritten relevant.
Wer sein Guthaben häufiger abräumt, zahlt dafür. Wer es im Konto liegen lässt, spart die Kommission, bindet aber Kapital an einen Anbieter. Die Wahl ist damit keine Geschmacksfrage mehr, sondern eine Rechnung – und sie fällt je nach Spielweise unterschiedlich aus.
Bei Gewinnen bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos den Betrag automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Diese zwei Wege haben unterschiedliche Bearbeitungszeiten und unterschiedliche Wirkung auf das Guthaben. Unter CHF 1’000 bleibt das Geld im System, und es ist später zu entscheiden, ob es abgehoben wird. Über CHF 1’000 geht es automatisch aufs Bankkonto.
Ausgezahlt wird nur auf den eigenen Namen. Das ist keine Nebensache. Ein anonymes oder Krypto-Auszahlungsverfahren existiert im bewilligten Schweizer Sportwettenmarkt nicht. Wer «schnelle Auszahlung ohne Verifikation» liest, hat keine Schweizer Plattform vor sich – oder eine, die ihre Bedingungen nicht ernst nimmt.
Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Diese Frist hat echte Zähne. Und wer sich gegen eine verweigerte Auszahlung wehren will, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben.
Die Spielregeln als Lesestoff für alle, die vorher rechnen wollen
Bevor ein Einsatz platziert wird, sollte klar sein, was passiert, wenn das Spiel nicht stattfindet. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn (oder im Rahmen eines Turniers) nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt. In Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Was als reguläre Spielzeit gilt, ist ebenfalls festgelegt: die reguläre Spieldauer – etwa 90 Minuten im Fussball – plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein 1X2-Tipp auf ein Pokalspiel ist also in der Regel nach 90 Minuten entschieden, auch wenn danach noch weitergespielt wird.
Das sind keine Kleinigkeiten für das Budget. Eine Wette auf den Ausgang eines Cupspiels, die nach 90 Minuten entschieden wird, ist eine andere Wette als die auf den Sieger des ganzen Abends. Was auf dem Wettschein steht, entscheidet darüber.
Die Regeln schliessen auch ein, was bei einer Kombination mit voneinander abhängigen Ereignissen passiert. Abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt der Veranstalter irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann er die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Eine Kombination kann also wertlos werden, ohne dass etwas falsch gemacht wurde.
Und noch ein Punkt, der selten auf dem Radar ist: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Kreis der Ausgeschlossenen ist weiter gezogen als bei den meisten anderen Regeln.
Kombiboost und Quotenboost bei Sporttip
Die Zusatzangebote im Sporttip-Programm folgen einem klaren Muster: Sie sind online-only und sie sind limitiert. Der Kombiboost gilt nur online – Prematch, Live, Systemwetten – und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Staffelung ist aggressiv: von vier auf fünfzehn Voraussagen, und die Erhöhung verzwanzigfacht sich auf dem Weg. Der Haken ist, dass mit jeder zusätzlichen Voraussage die Wahrscheinlichkeit sinkt, dass alle zutreffen. Der Kombiboost belohnt also genau das, was Kombinationen riskant macht. Wer ihn nutzt, zahlt für den höheren Bonus einen Preis in Form von Unsicherheit.
Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Satz ist der wichtigste. Wer den Boost durch einen Cash-Out auflöst, verliert die Erhöhung. Der Boost ist eine Wette auf eine Auszahlung bis zum Ende, nicht auf einen frühen Ausstieg. Wer das nicht weiss, hat einen Teil seines Vorteils verloren – ohne Fehlermeldung.
Cash-Out: nützlich, aber nicht elegant
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live. Aber nur bei Online-Wetten. Und nur als vollständiges Cash-Out, ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.
Die entscheidende Klausel: Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden. Der Veranstalter muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Cash-Out ist damit kein Werkzeug, um Gewinne zu einem selbst gewählten Kurs festzuhalten. Es ist ein Angebot des Veranstalters zu einem Kurs, den er setzt und ändern kann. Es gibt weniger als bei einem regulären Gewinn, und es gibt keine Garantie, dass das Angebot überhaupt erscheint. Wer den Cash-Out als Feinwerkzeug einplant, wird es manchmal nicht finden.
Livewetten: die Quote ist immer eine Momentaufnahme
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Auch ohne Stream ist die Wette gültig; sie verlässt sich nur nicht auf Video.
Zwei Regeln verdienen Beachtung, weil sie das Budget direkt berühren. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. Und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Wer während eines Sechsers noch schnell auf Elfmeter setzt, hat seine Wette womöglich in dem Moment platziert, in dem sie wertlos ist. Das ist kein Betrug, sondern die logische Folge daraus, dass die Plattform die Ereignisse schneller erfasst als der Finger auf dem Bildschirm. Livewetten verlangen Aufmerksamkeit nicht nur für den Ball, sondern auch für die Verzögerung zwischen Spielgeschehen und Anzeige.
Wie eine Domain auf die Sperrliste kommt – und was das bedeutet
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende von 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – ein Phänomen, das die Aufsicht selbst als Domain-Hopping bezeichnet und bei dem sie Interwetten und Bet-at-Home namentlich nennt. Auch bet365 steht auf der Liste.
Die Mechanik ist einfach und brutal: Ein DNS-Block verhindert nicht, dass eine Website existiert. Er verhindert nur, dass sie über den normalen Weg erreicht wird. Die Betreiber reagieren darauf innerhalb von Stunden mit einer neuen Adresse. Das ist kein technisches Wettrüsten, das irgendwann entschieden ist – es ist ein Zustand.
Für den einzelnen heisst das: Eine ausländische Website kann jederzeit unerreichbar werden. Nicht wegen eines eigenen Fehlers, sondern wegen einer Verfügung, die sich nicht an den Spielenden richtet. Wer dort Guthaben hat, muss im Zweifel mit einem Weg rechnen, der nicht mehr funktioniert.
Die Rechtslage: warum «legal» und «bewilligt» nicht dasselbe sind
Online-Sportwetten sind in der Schweiz nur bei Organisatoren mit Schweizer Bewilligung erlaubt. Das ist keine Auslegungsfrage, sondern Gesetzestext. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft; Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach Art. 3 lit. c und e BGS. Die Aufsicht führt die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Nicht zuständig ist die ESBK, die ausschliesslich die Casinos beaufsichtigt.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Genau dieser letzte Satz ist der Angelpunkt für alles Weitere: Eine ausländische Bewilligung – ob aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land – entfaltet in der Schweiz keine Wirkung.
Für ein Online-Konto braucht es einen Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt es nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat – bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Für Spielende gilt: Nach der Rechtslage des Bundesamts für Justiz werden sie nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schutz- und Fairplay-Kontrolle.
Hier beziehe ich eine klare Position, weil viele Vergleiche sie offenlassen: Ein ausländischer Anbieter ist keine «Alternative mit anderem Geschäftsmodell». Er ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anbindung an das schweizerische Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz. Ein bewilligter Veranstalter unterliegt dagegen einem geschlossenen Wettkatalog, einem Limitensystem und einem Register. Keiner der beiden Wege ist per se «die sichere Wahl» – aber einer von beiden hat eine Aufsicht und der andere nicht.
Das ist keine Moralpredigt, sondern eine Rechnung. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung existiert keine Instanz, an die sich wenden lässt, wenn die Auszahlung ausbleibt. Bei einem bewilligten Anbieter existiert eine, und der Weg zu ihr steht in den Bedingungen – mit einer Frist von 10 Tagen und einem eingeschriebenen Brief.
Steuern: warum ein Schweizer Gewinn meistens steuerfrei bleibt
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen – und die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle ist unterschiedlich – deshalb «je nach Kanton», und deshalb nie eine einzelne Kantonszahl.
Über der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.
Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus. Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer – aber die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Was auf den ersten Blick günstig aussieht, kann steuerlich teuer werden.
Und eine Sache klar: Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Wer eine solche in Rechnung stellt, erfindet sie. Bei Steuerfragen gilt: die Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung fragen. Diese Seite ersetzt keine Steuerauskunft.
Die geprüften Anbieter im Vergleich
Die Rangliste stellt die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter und ausländische Marken nebeneinander, weil Spielende in der Schweiz beiden begegnen. Die zwei Gruppen sind hinsichtlich ihrer Zulässigkeit nicht vergleichbar und werden hier nicht vermischt. Jeder ausländische Anbieter ist als «ohne Schweizer Bewilligung» gekennzeichnet.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Organisator bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Ja – Veranstalter- und Spielbewilligung (BGS, SR 935.51), Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Betovo | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Coolzino | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Sportaza | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Donbet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| HornetBet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Bettilt | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Unibet | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| FortuneJack | Nein – ohne Schweizer Bewilligung | Gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Swisslos Sporttip: das Produkt mit den engsten Einsatzgrenzen
Swisslos betreibt Sporttip unter einer Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, beaufsichtigt von der Gespa. Und Sporttip ist der Anbieter, der für einen grossen Teil der Deutschschweizer Wettenden überhaupt erreichbar ist: Swisslos wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt.
Die Limiten sind eng gesetzt, und das lässt sich nicht schönreden: Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern – und eine Wette über der Limite wird schlicht nicht angenommen.
Diese CHF 1’000 sind die interessanteste Zahl des ganzen Vergleichs. Ein Systemwetter kann mit einem Budget von CHF 10’000 auf eine einzelne Systemwette setzen, während eine Einzelwette bei CHF 1’000 gedeckelt wird. Die Grenze ist keine technische Hürde, sondern eine Geschäftsentscheidung, die sich jederzeit ändern kann. Wer auf eine einmal funktionierende Einsatzhöhe baut, baut auf Sand.
Die Abgabe läuft online über die Website von Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android. In der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Die Teilnahme steht Personen ab 18 Jahren offen; unter 18 Jahren ist sie ausgeschlossen.
Eine Sache muss man dem Anbieter lassen: Er hat die wirksamsten Kostendeckel, die es hier gibt. Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, verpflichtend vor der ersten Wette, mit 72 Stunden Wartezeit bei einer Erhöhung. Dazu zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr und eine Frist von 26 Wochen, innerhalb derer ein Gewinn verfällt, wenn er nicht geltend gemacht wird. Das ist kein Bonusprogramm, sondern eine Kostenarchitektur – und sie macht Sporttip für Spielende mit schwacher Selbstkontrolle zur vernünftigeren Adresse.
Wer sein Limit allerdings regelmässig ausreizt, für den ist die Frage nicht beantwortet: CHF 9’999 pro 30 Tage sind viel Geld, und ein Kontrollinstrument, das nur die Extreme deckt, ist schwächer als es aussieht. Für diesen Fall greift die freiwillige Einzahlungslimite, und sie ist der eigentliche Hebel.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Gebiet
Die Loterie Romande hält die gleiche Art Bewilligung wie Swisslos und betreibt unter dem Namen Jouez Sport Sportwetten für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.
Die entscheidende Kostenwahrheit ist eine andere: Was bei Swisslos gilt, gilt bei Jouez Sport nicht automatisch. Spielregeln, Limiten und Bedingungen sind eigene Bedingungen dieses Veranstalters. Wer in der Westschweiz wohnt, prüft sie direkt bei Jouez Sport und nicht über einen Vergleich mit den Deutschschweizer Zahlen.
Die Grenze des Wohnsitzes macht den Vergleich ohnehin gegenstandslos, wenn sich nicht in beiden Gebieten wohnen lässt: Ein in Zürich wohnhafter Spieler eröffnet kein Konto bei Jouez Sport, ein in Genf wohnhafter keines bei Sporttip. Für die meisten stellt sich diese Frage also gar nicht. Für einen spielenden Leser aus der Romandie heisst das: Er ist auf einen Anbieter festgelegt, und eine festgelegte Wahl ist teurer als ein Markt mit Alternativen.
Betovo: ausländische Marke ohne prüfbare Schweizer Grundlage
Betovo ist eine ausländische Plattform. Sie hat keine Schweizer Bewilligung; nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten. Die gemeldete Bewilligung dieses Anbieters konnte im Rahmen dieser Recherche nicht festgestellt werden und hat in der Schweiz ohnehin keine Wirkung (Art. 4 BGS). Betovo ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen; Schweizer Spielende haben hier keinen inländischen Rechtsschutz. Die Gespa kann die Domain per DNS auf die Sperrliste setzen.

Für Schweizer Spielende bedeutet das: keine anerkannte Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrsystem und kein inländischer Weg, auf dem sich ein Anspruch durchsetzen liesse. Was im Streitfall bleibt, ist der Weg über die ausländische Betreibergesellschaft und das Recht des Landes, in dem sie sitzt.
Coolzino: ein Name, der nichts über die Zulassung sagt
Coolzino ist eine ausländische Plattform mit Sitz ausserhalb der Schweiz, ohne Schweizer Bewilligung. Für Schweizer Spielende bedeutet das: keine anerkannte Aufsicht und kein inländischer Rechtsschutz, da eine Bewilligung hierzulande keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS). Ein Anschluss an das schweizerische Sperrregister besteht ebenfalls nicht.
Für Spielende heisst das: Der Name eines Anbieters sagt nichts über dessen Zulassung aus. Wer eine Website aufruft, sieht ein Logo, ein Design und einen Willkommensbereich. Er sieht keine Bewilligung. Ob eine vorhanden ist, lässt sich nur über die Aufsichtsbehörde prüfen – und in der Schweiz ist die massgebliche Liste die Gespa-Sperrliste.
Sportaza: wenn die Domain jederzeit auf der Sperrliste landen kann
Sportaza hat keine Schweizer Bewilligung. Wie bei anderen ausländischen Anbietern konnte eine gemeldete Bewilligung im Rahmen dieser Recherche nicht bestätigt werden; sie wäre in der Schweiz ohnehin ohne Geltung (Art. 4 BGS). Es besteht weder ein Anschluss an das Sperrregister noch ein inländischer Rechtsschutz.
Bei einem Auslandsanbieter ist die Sperrung praktisch relevant: Die Domain kann von jetzt auf gleich geblockt werden. Ein Zugriff, der heute funktioniert, kann morgen über den normalen Weg unmöglich sein, und der Betreiber zieht innerhalb von Stunden mit einer neuen Adresse nach. Ein Guthaben auf einer solchen Plattform ist nichts, worauf sich dauerhaft bauen lässt.
Donbet: ein ausländisches Angebot ohne Schweizer Bezugspunkt
Donbet ist eine ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. In der Schweiz sind ausschliesslich die beiden konzessionierten Veranstalter für Sportwetten zugelassen. Informationen zu einer etwaigen Bewilligung liessen sich nicht bestätigen; jedenfalls entfaltet eine solche hierzulande keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, und Schweizer Spielende haben hier keinen inländischen Rechtsschutz.
Man kann über die Schweizer Beschränkung auf zwei Veranstalter schimpfen. Man kann auch anerkennen, dass eine Aufsicht, die eine Domain innerhalb von Stunden durch eine neue ersetzt sieht, wenigstens sichtbar arbeitet. Diese Sichtbarkeit ist das, was bei Donbet fehlt.
HornetBet: Domain-Hopping als Normalzustand
HornetBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen hierzulande Sportwetten anbieten. Die gemeldete Bewilligung konnte im Rahmen dieser Recherche nicht festgestellt werden und hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Es besteht kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz.
Dass eine Plattform innerhalb von Stunden eine neue Domain annehmen kann, ist der Grund, warum blockierte Seiten immer wieder erreichbar sind. Die Aufsicht nennt dieses Phänomen Domain-Hopping; bet365, ein international bekannter Name, steht auf der Sperrliste. Wer also glaubt, ein grosser Markenname bedeute automatisch eine bessere Rechtsstellung, täuscht sich. Die Sperrliste kennt keine Rücksicht auf Bekanntheitsgrad.
Bettilt: wo Schweizer Spielende keinen Rechtsschutz finden
Bettilt ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung. Es gelten die allgemeinen Grundsätze: Für Sportwetten sind in der Schweiz nur die beiden konzessionierten Anbieter zugelassen. Informationen zur Bewilligungslage konnten nicht verifiziert werden; das ausländische Dokument entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es besteht kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz.
Der praktische Unterschied zwischen bewilligt und nicht bewilligt lässt sich auf einen Satz bringen: Bei einer Schweizer Bewilligung gibt es eine Aufsichtsbehörde und eine Frist, innerhalb derer sich gegen eine verweigerte Auszahlung Einsprache erheben lässt. Bei einer ausländischen Plattform gibt es keine dieser beiden Dinge.
Unibet: internationale Marke, keine Schweizer Bewilligung
Unibet ist eine international bekannte Marke. Da sie Schweizer Spielenden regelmässig begegnet, ist sie Teil dieses Vergleichs. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor. Der Anbieter hat keine Zulassung nach dem Geldspielgesetz; eine etwaige ausländische Genehmigung ist in der Schweiz wirkungslos (Art. 4 BGS). Ein Rechtsschutz in der Schweiz existiert für Spielende nicht.
Ein bekannter Name ist keine Bewilligung. Die Aufsicht führt eine eigene Liste ausländischer Domains, die per DNS blockiert werden; sie umfasste am Ende von 2025 insgesamt 671 Domains. Auch ein Anbieter mit langer Geschichte und internationaler Präsenz kann darauf landen – bet365 ist das Beispiel, das die Aufsicht selbst nennt.
FortuneJack: ohne Schweizer Zulassung, ohne Schweizer Ansprechstelle
FortuneJack operiert als ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Der hiesige Markt ist den beiden konzessionierten Anbietern vorbehalten. Ob eine Bewilligung besteht, konnte nicht verifiziert werden, zudem wäre diese rechtlich ohne Belang (Art. 4 BGS). Ein Anschluss an das Sperrregister fehlt; Schweizer Spielende haben hier keinen inländischen Rechtsschutz.
Ich mache an dieser Stelle keinen Hehl daraus, dass die deutschen Bezeichnungen dieser Anbieter mehr Marketing als Substanz tragen. Wer eine Schweizer Bewilligung sucht, findet sie bei zwei Anbietern, und keine Marketingseite ändert das. Wer sich für einen ausländischen Anbieter entscheidet, weil dort eine bestimmte Sportart oder ein bestimmtes Produkt angeboten wird, das in der Schweiz fehlt, tut das mit offenen Augen – und mit einem Einsatz, dessen Verlust verkraftbar ist.
Was die Schweizer Regeln in der Praxis bedeuten
Die Regeln für Online-Sportwetten in der Schweiz lassen sich auf eine Handvoll Prinzipien reduzieren. Es gibt zwei Veranstalter, und keiner von beiden hat eine Konkurrenz. Ein Konto setzt eine verifizierte Identität und einen Wohnsitz im richtigen Gebiet voraus. Verlustlimiten sind Pflicht, aber von den Spielenden gesetzt, nicht vom Staat. Der Auszahlungsweg führt immer auf ein Konto im eigenen Namen. Der Zugang zu ausländischen Angeboten kann jederzeit blockiert werden.
Aus diesen fünf Punkten folgt die wichtigste Feststellung: Die Wahl der «besten» Sportwetten-Website ist in der Schweiz vor allem eine Frage des Wohnsitzes und der eigenen Spielweise. Die Qualität der Quoten ist zweitrangig, weil kein Anbieter sich über Quoten profilieren muss. Die Qualität der Limiten und Auszahlungsbedingungen ist entscheidend, weil sie jeden Einsatz betreffen. Und die Frage der Bewilligung ist nicht verhandelbar, weil sie darüber entscheidet, ob es überhaupt eine Instanz gibt, die im Streitfall zuständig ist.
Wer das verstanden hat, hat die eigentliche Entscheidung bereits getroffen: zwischen einem bewilligten Anbieter mit Wohnsitzbeschränkung, Limiten und Aufsicht – und einer ausländischen Plattform ohne all diese Dinge. Alles andere ist Detailarbeit.
Häufig gestellte Fragen zu Sportwetten online
Wie funktionieren Online-Sportwetten?
Registrierung mit verifizierter Identität, Spielguthaben aufladen, dann auf einem Wettschein eine Einzel-, Kombi-, System- oder Livewette platzieren. Der mögliche Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen ist es das Produkt der Einzelquoten. Bei den Schweizer Veranstaltern sind Konto und Verifikation verpflichtend, die Auszahlung erfolgt auf ein Konto im eigenen Namen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Online-Registrierung bei den Schweizer Organisatoren?
Mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet des Veranstalters. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Sind Online-Sportwetten in der Schweiz legal, und bei wem?
Ja, aber nur bei den beiden Veranstaltern mit Schweizer Bewilligung: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Anbieter ohne Schweizer Bewilligung können auf der Sperrliste der Aufsicht stehen und per DNS blockiert werden.
Welche Zahlungsmethoden gibt es, und wohin werden Gewinne ausbezahlt?
Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein kaufen, mindestens CHF 20, etwa via PostFinance Pay in der App bestätigt. Ausgezahlt wird nur auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto; Gewinne bis CHF 1’000 landen automatisch im Wallet.
Gibt es ein staatliches Einzahlungslimit, oder setzen Spielende die Limiten selbst?
Ein staatlich festgelegtes Einzahlungslimit existiert nicht. Die Spielenden setzen ihre Verlustlimiten selbst – bei Sporttip für 1, 7 und 30 Tage, mit Oberlimite CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.
Wie lässt sich eine Seite ohne Schweizer Bewilligung erkennen, und was riskieren Spielende dort?
Eine Schweizer Bewilligung lässt sich nur über die Aufsichtsbehörde prüfen; fehlt sie, stehen Schweizer Spielende ohne Rechtsschutz da: kein Anschluss an das Sperrregister, keine Frist zur Einsprache, keine inländische Stelle. Bei ausländischen Gewinnen sieht die kantonale Steuerpraxis teils eine volle Besteuerung vor.
Vergleich – europapokalch.com
Inhalt erstellt vom Team «europapokalch.com»
