Die besten Wettanbieter mit Mastercard 2026: Nur zwei Veranstalter dürfen, und das Kartenversprechen endet an der Kasse
Stand: 29. Oktober 2026, abgeglichen mit den Bewilligungen und den veröffentlichten Teilnahmebedingungen der beiden Veranstalter sowie mit der Sperrliste der Gespa.

Wer nach Wettanbietern mit Mastercard sucht, sucht in der Schweiz meistens etwas, das es nicht gibt: eine Auswahl. Zwischen Genf und St. Gallen dürfen Sportwetten nur zwei Veranstalter anbieten, und beide gehören den Kantonen. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Alles andere, was im Netz mit Karte, Quote und Willkommensbonus wirbt, tut das ohne Schweizer Bewilligung. Das ist keine Fussnote. Es ist die ganze Antwort auf die Frage, welche Karte wo funktioniert.
Diese Seite nimmt den Kostenbegriff ernster als die Werbung. Eine Einzahlung per Karte ist kostenlos, aber sie ist nicht folgenlos. Sie verschiebt Geld in ein System mit Limiten, Fristen und einer Marge, die in jeder Quote steckt. Wer CHF 50 auflädt, kauft nicht nur Spielguthaben, sondern auch einen Satz Bedingungen, den er vorher überfliegen sollte.
Spielerschutz zuerst: Was Limiten, Sperren und die Bequemlichkeit der Karte kosten
Die Schweiz geht davon aus, dass der Spielende seine Grenzen selbst zieht. Der Gesetzgeber schreibt keinen Höchstbetrag für Einzahlungen vor. Er verlangt aber, dass der Veranstalter vor der ersten Teilnahme ein oder mehrere Maximum für Einsätze oder Verluste über Tag, Woche oder Monat abfragt. Ein staatlich verordneter Einzahlungsdeckel existiert nicht. Wer einen sucht, findet ihn nicht, und wer keinen setzt, spielt ohne Netz.
Bei Sporttip läuft dieser Moment sehr konkret ab. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Wer die Limite senken will, kann das sofort tun; wer sie erhöhen will, wartet 72 Stunden. Man kann zusätzlich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage festlegen. Der Unterschied zwischen den beiden Richtungen ist der eigentliche Schutzmechanismus. Eine Senkung wirkt im Moment der Einsicht, eine Erhöhung erst, wenn die Einsicht eine Wartezeit überlebt hat.
Diese 72 Stunden sind teuer, wenn man sie hasst, und billig, wenn man sie braucht. Der Gesetzgeber gibt 24 Stunden vor; beide Veranstalter wenden 72 an. Wer am Samstagabend findet, sein Limit sei zu tief, wird am Dienstag wieder nüchtern sein.
Die Spielsperre als Ausstieg mit Frist
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und während dieser Frist gibt es keine Aufhebung. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist der wirksamste Hebel, den ein Spielender in diesem System hat, und er ist unbequem: Er zieht eine Grenze, die nicht nur das eine Konto betrifft.
Ehrlich zu einer Sperre gehört, dass sie kein Antrag auf Mitleid ist, sondern ein Eintrag mit Folgen. Wer sie lösen will, braucht Zeit und ein Fachgremium, nicht bloss einen Anruf. Die Hürde ist Absicht.
Wer unter 18 ist, kommt ohnehin nicht hinein. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Zusätzlich gilt ein Verbot, das viele nicht auf dem Radar haben: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die Regel schliesst den Torhüter vom Markt seiner eigenen Partie aus.
Dass Verkaufsstellen den Jugendschutz nicht lückenlos durchsetzen, ist Teil der Realität. Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Diese Zahl gehört auf die Seite, weil sie das Vertrauen in die Theke zurechtrückt. Das Argument «Ich kaufe den Wettschein lieber im Laden» trägt den Jugendschutz nicht.
Warum die Karte das Ausgeben leichter macht
Bargeld hat einen physischen Widerstand: Ist die Brieftasche leer, endet der Abend. Eine hinterlegte Karte entfernt diesen Widerstand. Das Aufladen des Spielkontos dauert Sekunden, und genau diese Sekunden sind das Problem. Der Schweizer Gesetzgeber zieht daraus eine klare Konsequenz: Kredite an Spielende sind verboten. Man kann nur mit Geld spielen, das schon da ist. Kartenzahlung ist kein Kredit, egal wie die Abrechnung aussieht.
Was bequeme Kartenzahlung zusätzlich kostet, ist weniger sichtbar als die Marge. Die Limiten bei Sporttip und der Loterie Romande sind Tages- und Monatsgrenzen, und ein Spielkonto kennt kein Monatsende wie ein Bankkonto. Wer im November CHF 9’000 eingezahlt hat, hat sie im Dezember wieder frei. Der Rhythmus der Kanten belohnt, wer nicht mitzählt.
Praktisch heisst das: Wer eine Karte hinterlegt, sollte die Limite vor der ersten Wette setzen statt danach, und sie eher zu tief als zu grosszügig wählen. Die 72-Stunden-Regel macht die Korrektur nach oben mühsam — genau deshalb ist die erste Zahl die wichtigste.
Rechnung auf der Wettschein-Seite
Zur Limite gehört die Wette, die daraus entsteht. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Satz «jederzeit ohne Angabe von Gründen» steht in den eigenen Regeln des Veranstalters, und er verdient es, gelesen zu werden, bevor man eine Kombination aus zwölf Spielen plant.
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer, im Fussball also rund 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für Livewetten gilt: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Die Quote 1.00 ist der Teil, über den am wenigsten gesprochen wird. Sie bedeutet: Der Einsatz kommt zurück, mehr nicht. Wer in dem Moment auf ein Tor drückt, in dem der Schiedsrichter schon auf den Punkt zeigt, hat nicht gewettet, sondern gewartet.
Ein Register, das auch nach der Schliessung wirkt
Die Spielsperre ist mehr als eine Sperre bei einem Anbieter. Eine unbefristete Spielsperre landet in einem schweizweiten Register, und dieses Register gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Wer also eine unbefristete Sperre eintragen lässt und später mit einem neuen Konto spielt, spielt rechtlich ohne Deckung.
Für ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung existiert dieses Register nicht. Der Eintrag endet an der Grenze, und mit ihm die Wirkung. Das ist der praktischste Unterschied zwischen den zwei zugelassenen Veranstaltern und dem Rest des Marktes — praktischer als jede Werbeaussage.
Bonus und Gratiswette: Was die Bedingungen wirklich kosten
«Bis zu CHF 100 Bonus» ist ein Satz, in dem zwei Wörter arbeiten und eines davon klein gedruckt ist. «Bis zu» heisst, dass niemand CHF 100 bekommt, ohne vorher etwas dafür zu tun. Der zweite Teil — «Bonus» — verrät nicht, ob es sich um Guthaben, eine Gratiswette oder eine Preisgarantie handelt. Genau diese Unterscheidung entscheidet über den Wert der Aktion.
In der Schweiz ist der Spielraum dafür eng. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bedingungen stammen allein aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Wer bei einem ausländischen Anbieter mit einer «100 %»-Aktion liebäugelt, vergleicht daher zwei völlig verschiedene Dinge: eine genehmigte, eng begrenzte Promotionsaktion und eine Marketingzahl ohne Schweizer Aufsicht.
Warum eine Gratiswette den Einsatz nicht zurückzahlt
Eine Gratiswette ist kein Guthaben. Wer mit einer Gratiswette gewinnt, bekommt üblicherweise den Gewinn ausgezahlt, nicht aber den Einsatz der Wette. Der Unterschied ist einfach und wird trotzdem oft überlesen: Bei einer Einzelwette mit CHF 20 Einsatz und Quote 2.10 beträgt die Auszahlung bei einem klassischen Guthabeneinsatz CHF 42, weil Einsatz und Reingewinn zusammen zurückkommen. Bei einer Gratiswette, deren Einsatz nicht zurückgezahlt wird, stehen am Ende CHF 22 statt CHF 42.
Man kann sich denselben Unterschied an jeder Quote klarmachen: Der Reingewinn einer Wette ist Einsatz multipliziert mit der Quote minus eins. Bei einer Gratiswette verschwindet der Einsatz aus der Rechnung. Aus einem Gewinn von CHF 22 wird so ein Gewinn von CHF 20 — die Rechnung wandert auf die andere Seite des Kommas.
Ein zweites Detail, das den Wert mindestens so stark verschiebt wie die Quote: die Gültigkeit. Die Promotionsaktion der Loterie Romande «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Das ist die ehrlichste Form eines Bonus, wie es sie in der Schweiz gibt: ein kleiner Betrag, ein sichtbares Kontingent, eine Frist, keine Umsatzbedingungen.
Der Umsatz, den niemand auf den Schild schreibt
Bei einem ausländischen «Bonus» ist die eigentliche Ware der Umsatz. Ein Bonus wird üblicherweise erst auszahlbar, wenn ein Vielfaches in Wetten umgesetzt wurde, und nur Wetten ab einer Mindestquote zählen dafür. Die Zahl wird mit dem Faktor multipliziert und dann durch ein durchschnittliches Einsatzvolumen geteilt, und am Ende steht die Anzahl Wetten, die man abarbeiten muss. Wo der Bonusbetrag selbst umgesetzt wird, wächst der erforderliche Umsatz entsprechend dem Faktorsteuersatz, und bei grosszügigen Faktoren kann die Umsatzanforderung ein Vielfaches des Bonus erreichen.
Was das an echtem Geld kostet, lässt sich mit der Marge verbinden. Wer Umsatz auf einem Markt mit einer Marge von 5 % erzeugt, verliert statistisch etwa einen Anteil von 5 % dieses Umsatzes an das Buch. Bei einem Umsatz von CHF 3’000 sind das rund CHF 150 — mehr, als ein Bonus von CHF 100 wert ist. Die Umsatzanforderung ist der Bonus.
Bemerkenswert ist auch, was nicht zählt. Ist eine Wette nicht abgeschlossen — bei Cash-Out vor dem Ende, bei einer stornierten Begegnung — wird sie in der Regel gar nicht angerechnet. Der Umsatzbalken bewegt sich nicht, weil der Einsatzbalken sich nicht bewegt hat.
Die Grenze des Bonus in der Schweiz
Wer aus dem Ausland kommt, findet in der Schweiz kaum Umsatzbedingungen, weil es kaum Boni gibt. Die wenigen Aktionen sind staatlich kontrolliert, mengenbegrenzt und meist nicht auszahlbar. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei beiden Veranstaltern nicht auszahlbar. Das ist keine Härte gegen den Spielenden, sondern eine Vorgabe, die verhindert, dass Marketing und Wetten voneinander abhängig werden.
Daraus folgt der Vergleich, den diese Seite nahelegt: Ein «Bonus» mit vierstelligem Umsatz ist nicht dasselbe wie CHF 10 Gratisspielguthaben. Der zweite Betrag ist kleiner und wahr. Wer einen willkommenen Anreiz sucht, sollte prüfen, ob es sich um Guthaben, um eine Gratiswette oder um eine Umsatzaufgabe handelt — und dann entscheiden, ob der Aufwand zum Betrag passt.
Und noch eine Regel bleibt in Kraft, wenn man das Prüfen vergisst: Für Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, gilt eine Sperre. Sie kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet werden. Die Zahl spricht für sich.
Zahlungsabwicklung: Die Karte auf der Einzahlungs- und der Auszahlungsseite
Wer Geld auf ein Wettkonto schiebt, erwartet dabei keine Überraschung. Die Überraschungen warten am anderen Ende, bei der Auszahlung, und in der Papierform dazwischen.
Zuerst das Netzwerk selbst, weil es das Missverstehen produziert. Mastercard Inc. ist ein börsennotiertes Zahlungsunternehmen mit Sitz in Purchase, New York. Mastercard vergibt an Banken Lizenzen für die Ausgabe von Karten und für die Gewinnung von Händlern, ist selbst aber kein Kartenherausgeber. Die Karte in Ihrer Brieftasche stammt von einer Bank, und die Bank entscheidet mit, was mit ihr erlaubt ist. Das ist der Grund, warum sich die Frage «Akzeptiert der Anbieter Mastercard?» nie vollständig mit dem Logo beantworten lässt.
Historisch gehört das Bild dazu: Die 1966 gegründete Interbank Card Association, Vorläufer von Mastercard, wurde 1981 in MasterCard umbenannt.
Einzahlen mit Karte in einem System ohne Karte
Bei Sporttip wird Spielguthaben im Swisslos-Wallet per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft. Der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Neben den klassischen Wegen bietet Swisslos PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Swisslos-Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt.
Bei der Loterie Romande gelten Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Für die Westschweiz gibt es zusätzlich das Prepaid-Ticket «Pre-pay Loro.ch» zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200. Es ist ein Jahr gültig und muss in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden.
Diese Prepaid-Tickets sind der interessanteste Posten der ganzen Zahlungsseite. Sie verschieben die Verfügbarkeit weg von der Karte und hin zu einem Gegenstand, den man kauft. Wer CHF 50 in einem Kiosk hinterlegt, hat eine Ausgabe getätigt, keine Dauererlaubnis erteilt. Keine Karte bleibt im System. Aus Kostensicht ist das ein Vorteil: Das Kartenlimit der Bank spielt keine Rolle mehr, und der Betrag steht vorher fest.
Ein Nachteil bleibt. Die vier Stufen sind grob — CHF 20, 50, 100, 200 — und die Summe muss in einem Zug gutgeschrieben werden. Man kann nicht CHF 30 laden, und man kann nicht in Raten ticken.
Warum die Auszahlung nicht denselben Weg zurückgeht
Die Regel, die den grössten Teil der Beschwerden über Auszahlungen erklärt, ist nicht das Auszahlungsverbot auf Karten. Es ist Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung, der die Auszahlung auf ein Zahlungskonto lauten lässt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Der Name am Spielerkonto und der Name am Empfängerkonto müssen zusammenpassen.
Wer über eine Karte auflädt und die Adresse wechselt, kann daher Verzögerungen erleben: Das Konto, auf das die Auszahlung geht, muss der Veranstalter neu prüfen. Die Verzögerung ist kein Fehler eines Zahlungsabwicklers, sondern eine Verifizierung.
Und die zweite Regel, die viele überrascht: Boni sind nicht vollständig auszahlbar. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos und bei der Loterie Romande nicht auszahlbar. Wer eine Promotion nutzt, spielt sie also auf dem Konto, und was daraus entsteht, verlässt das Konto nicht ungerechtfertigt.
Die Kontenprüfung vor der ersten Auszahlung
Wer sich online registrieren will, braucht mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Bei der Loterie Romande sind Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Westschweizer Kantone nötig. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie, Vorder- und Rückseite; in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.
Das erklärt, warum Schweizer Sportwetten keine anonymen Kartenwetten sind. Die Karte ist ein Zahlungsweg, keine Identität. Wer eine Sportwette ohne Identitätsprüfung sucht, sucht ein Produkt, das es im bewilligten Teil des Marktes nicht gibt.
Der eigene Name als Bedingung
Der Name auf dem Konto ist die zentrale Bedingung des ganzen Zahlungsverkehrs, und er gilt auch für Auszahlungen, die über das Wallet abgewickelt werden. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr sind grosszügig, solange man selten auszahlt. Wer regelmässig kleine Beträge abzieht, zahlt ab der dritten Transaktion 3 % und wartet bis zu 10 Arbeitstage. Für einen Betrag von CHF 100 sind das CHF 3 und ein Zeitfenster von zwei Arbeitswochen. Das ist der eigentliche Preis der Auszahlung: nicht die Währung, sondern die Geduld.
Die Alternative ist der Wettschein am Verkaufsschluss. Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden; bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen. Wer unter CHF 200 gewinnt, bekommt das Geld sofort und ohne Kommission, dafür nur zu Öffnungszeiten und nur gegen den Wettschein. Der Handel ist derselbe wie überall: Bequemlichkeit gegen Uhrzeit.
Wie lange das Geld unterwegs ist
Die Guthabenlogik ist bei beiden Veranstaltern ähnlich. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Die Loterie Romande handhabt es gleich: Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Der wichtigste Punkt in dieser Staffelung ist der Schwellenwert. Unter CHF 1’000 bleibt das Geld im System, es wird kein Bankkonto belastet und keine Auszahlung ausgelöst. Über CHF 1’000 beginnt der langsame Weg. Wer gewinnen sollte, prüft daher besser vorher, ob die Zahlungsverbindung im Konto hinterlegt ist — sie ist die Voraussetzung dafür, dass die Überweisung überhaupt angestossen werden kann.
Ein zweiter Punkt, den niemand gerne liest: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer ein Konto eröffnet und dann drei Monate nicht hinschaut, verliert möglicherweise etwas, das ihm gehört. Das ist keine Gebühr. Es ist eine Frist.
Mindest- und Höchstgrenzen gelten auch für Einzahlungen selbst. Der Mindestbetrag für den Kauf von Wallet-Guthaben liegt bei CHF 20 — darunter passiert nichts. Und die 30-Tage-Grenze von CHF 10’000 ist die Grenze, an der eine häufige Nutzung eines grossen Kontos spürbar wird.
Zurück zu dem, was auf Kartenauszügen steht. Bei beiden Veranstaltern ist die Einzahlung über Online-Zahlungsmöglichkeiten möglich, und beide halten Bargeldwege offen. Was auf dem Kontoauszug erscheint, ist eine Zahlung an den Veranstalter, und sie kann im Konto auf diesem Weg zurückkommen — oder nicht. Der Veranstalter bestimmt die Auszahlungsmethode, und sie wird auf den Namen des Kontoinhabers gerichtet.
Vergleich der zugelassenen und der ausländischen Anbieter: Wer was darf und was es kostet
Ein Vergleich in diesem Markt beginnt nicht bei den Quoten. Er beginnt bei der Berechtigung, denn eine Quote, die von niemandem kontrolliert wird, ist eine Zahl ohne Absicherung. Zwei Veranstalter haben eine Bewilligung für Sportwetten in der Schweiz. Für sie gelten dieselben Regeln. Ihr Unterschied liegt nicht in ihrer Legitimität, sondern in ihrem Geschäftsradius.
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht: Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gegründet nach der IKV 2020 |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS (SR 935.51), Aufsicht: Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen |
| Ausländische Anbieter mit Kartenzahlung | Keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung | Ausländische Veranstalter, die auf der Sperrliste der Gespa geführt werden |
Die Spalte mit dem Namen ist die verräterischste. Bei Swisslos steht eine Genossenschaft, die auf einem interkantonalen Vertrag beruht — auf der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Bei der Loterie Romande steht eine Institution mit 221 Mitarbeitenden und 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz. Bei der ausländischen Zeile steht kein Veranstalter mit Sitz in der Schweiz, sondern eine Aufsichtslücke.
Das ist der Punkt, an dem die Karte zur Falle wird. Wer CHF 200 auf ein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung lädt, überweist Geld an eine Firma ausserhalb der Schweizer Aufsicht. Es gibt keine Schweizer Sperrliste, die das verhindert, und keinen Schweizer Ansprechpartner, an den man sich wenden kann. Die Gespa führt eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Ausländische Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Das Sperrschloss an der Grenze ist aus Glas.
Warum die Quote nicht das erste Kriterium ist
Die Auszahlungsquote eines Markts ist der Anteil aller Einsätze auf diesen Markt, der wieder an die Spielenden zurückfliesst. Man rechnet sie als eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Markts. Der Rest, also eins minus diese Quote, ist die Marge. Man kann den Vergleich also nicht nach dem Gefühl führen, sondern nach der Zahl, die man aus den Quoten des Anbieters selbst ableitet. Fünf Prozent oder acht Prozent sind kein Unterschied im Nachkommastellenbereich. Es ist der Unterschied zwischen einem teuren und einem doppelt so teuren Markt.
Das ist der Grund, warum die Marge auf dieser Seite an derselben Stelle steht wie der Bonus. Beide entziehen dem Spielenden Geld, aber nur der Bonus nennt es eine Freude. Wer seine Quoten vergleicht, muss die Marge nicht aufaddieren: Sie steckt schon darin, und die Zahlen sind im Buch des Anbieters nicht aufgeführt.
Die Grundlagen: Wie die Karte in die Schweizer Sportwetten kommt
Karte, Wallet und Wettschein sind drei Stationen desselben Weges, und keine davon ist der Kern des Geschäfts. Der Kern des Schweizer Sportwettenmarktes ist ein Produkt, das auf einer interkantonalen Vereinbarung beruht und für zwei Veranstalter zugelassen ist. Beides — die Vereinbarung und die Zahl der Veranstalter — ist konstitutiv für die Frage, ob und in welcher Form die Karte in diesem Markt funktioniert.

Wer den Weg vom Kartennetz bis zur Sportwette verstehen will, muss zwei Dinge auseinanderhalten. Das Netzwerk ist global, die Bewilligung ist national. Mastercard ist ein weltweit operierendes Zahlungsunternehmen, das Karten an Banken lizenziert. Die Bank gibt die Karte aus, und sie ist es, die über ihre Bedingungen mitentscheidet. Die Bewilligung, Sportwetten anzubieten, kommt dagegen nicht von einem Kartennetzwerk, sondern von einer Aufsichtsbehörde. Zwei Systeme, zwei Sätze von Regeln, zwei verschiedene Adressaten.
Diese Trennung erklärt eine Beobachtung, die viele Nutzer irritiert: Dass eine Karte, die im Ausland für Sportwetten funktioniert, in der Schweiz nicht automatisch denselben Zweck erfüllt. Es liegt nicht an der Karte. Es liegt an dem, was in dieser Rechtsordnung zulässig ist.
Die Karte selbst bleibt also funktional. Bei Swisslos gibt es PostFinance Pay als Weg zum Aufladen des Spielkontos, und bei der Loterie Romande gibt es die vier Prepaid-Stufen. Beide Wege führen zum Spielguthaben, keiner davon zu einer anonymen Wette.
Rechtslage: Was die Bewilligung gilt und was die ausländische Lizenz nicht wert ist
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Nicht zuständig ist die ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Das erklärt die Kürze dieses Vergleichs. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt.
Zwei Gebiete, zwei Konten
Die beiden Veranstalter teilen das Land unter sich auf, und das ist keine Marketingaufteilung, sondern eine rechtliche. Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne.
Ein Online-Konto braucht einen Wohnsitz in der Schweiz und faktisch in einem der beiden Gebiete. Für einen Spielenden in Zürich existiert die Loterie Romande damit nicht als Option, und für einen Spielenden in Genf nicht Sporttip. Das ist die erste Zeile jeder Anbieterwahl in der Schweiz, und sie ist wichtiger als jede Quote.
Was überhaupt gewettet werden darf
Die Schweiz erlaubt Wetten auf Sportwetten — und nur auf Sport. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind unzulässig. Das Angebot ist eine geschlossene Liste, die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, in der Fassung vom 10.09.2026.
Diese Liste ist strenger, als sie klingt. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe zählen nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangliste über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder den Podiumsplatz entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sparte. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung besitzt. Eine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es nicht. Cash-Out ist dagegen gesetzlich nicht geregelt; es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters und wird nur als solche behandelt.
Der Cash-Out und was er nicht ist
Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Wer Cash-Out als Notausgang sieht, sollte die Bedingung «tiefer als der mögliche Gewinn» wörtlich nehmen. Der Unterschied ist der Preis der Sicherheit, und er ist nicht klein. Vollständig heisst ausserdem: Alles oder nichts. Ein halber Ausstieg ist auf diesem Weg nicht möglich.
Ein Bewilligungsrahmen, den man nicht umgeht
Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung organisiert, macht sich strafbar — bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und sie ist die einzige. Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und es gibt keine Fairplay-Kontrolle und keinen Schutz.
Für Wetten aus dem Ausland gilt: Eine ausländische Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft. Ausländische Gewinne unterliegen ausserdem nicht der Verrechnungssteuer, können aber nach der kantonalen Praxis, wie sie etwa der Kanton Thurgau anwendet, unabhängig von der Höhe als volles Einkommen gelten.
Und ein Punkt, der in diesem Zusammenhang regelmässig falsch dargestellt wird: Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Was es gibt, ist die DNS-Sperre gegen ausländische Domänen.
Was auf einen Gewinn an Steuern zukommt
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Freibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, für 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb gilt hier «je nach Kanton» und keine kantonale Einzelzahl.
Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein; zurückgeholt wird sie über die Deklaration in der Steuererklärung. Ein typischer Wettender liegt weit unter dieser Schwelle. Keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer fallen auf seinen Gewinn an. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht.
Die letzte Konsequenz aus diesem Abschnitt ist unbequem, aber klar. Wer auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung wettet, hat kein Schweizer Recht hinter sich, kein Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg — und je nach Kanton eine Steuerfrage, die er nicht gestellt hat. Wer bei Swisslos oder der Loterie Romande wettet, hat den vollen Schweizer Schutz, aber nur diese beiden Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzbedingung und eine Identitätsprüfung. Keine der beiden Seiten ist per se die sichere Wahl. Die eine ist reguliert, die andere ist es nicht.
Die Anbieter im Einzelnen: Zwei bewilligte Veranstalter und die ausländischen Seiten
Die Reihenfolge folgt der Bewilligung. Zuerst die beiden, die Sportwetten in der Schweiz veranstalten dürfen, dann die ausländischen Marken, die Schweizer Spielende antreffen. Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung wird hier nicht als legal oder sicher bezeichnet, sondern beschrieben und bewertet.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter des Swisslos-Vertragsgebiets
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Sporttip ist der Name des Sportwettenprodukts. Wer im Vertragsgebiet wohnt, findet hier einen Veranstalter mit Swisslos-Bewilligung und Gespa-Aufsicht, und dieser Umstand ist die wichtigste Eigenschaft des Angebots.
Der Zugang ist geografisch begrenzt. Ein Online-Konto gibt es für Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Eine bestehende Spielsperre schliesst aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Die Preisgestaltung des Kontos ist eng, und das ist eine Eigenschaft, keine Nebenbemerkung. Der Mindestbetrag für den Kauf von Wallet-Guthaben liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auf der Wettseite liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Auf der Auszahlungsseite gibt es zwei Schwellen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch ins Wallet. Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Für Auszahlungen aus dem Guthaben gilt: Zweimal innerhalb von 365 Tagen gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Die Regel, dass alles auf den eigenen Namen lauten muss, steht in der Verordnung und nicht im Ermessen des Veranstalters.
Das Urteil zu diesem Angebot fällt nicht über die Quote, sondern über die Enge. Sporttip ist der Veranstalter mit dem umfassendsten Schutzapparat im Land — Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, eine Spielsperre, die bis in die Casinos und nach Liechtenstein wirkt, eine geschlossene Liste der Märkte — und dieser Apparat kostet den Spielenden Bewegungsfreiheit. Wer Regeln als Schutz liest, findet hier das stimmigste Angebot des Vergleichs. Wer Regeln als Einschränkung liest, wird die 72 Stunden bis zur Limitienerhöhung hassen und sich fragen, warum eine Verlustobergrenze bei CHF 9’999 liegt, wo die Einzahlungsgrenze bei CHF 10’000 liegt.
Loterie Romande Jouez Sport: der Veranstalter der sechs Westschweizer Kantone
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Auch sie arbeitet unter einer Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach BGS mit Aufsicht durch die Gespa.
Für ein Online-Spielerkonto sind Volljährigkeit sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in einem der sechs Kantone nötig. Pro Person ist nur ein Konto erlaubt. Verlangt wird eine Ausweiskopie mit Vorder- und Rückseite, in besonderen Fällen zusätzlich ein Wohnsitznachweis, der nicht älter als 4 Monate ist.
Beim Geld gelten maximal CHF 10’000 an Einzahlungen pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von maximal CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Der Westschweizer Eigenweg liegt in den Verkaufsstellen. Prepaid-Tickets «Pre-pay Loro.ch» gibt es zu CHF 20, CHF 50, CHF 100 und CHF 200; sie sind ein Jahr gültig und müssen in einem Betrag dem Wallet gutgeschrieben werden. Jouez Sport-Wettscheine mit einem Gewinn oder Einsatz-Rückerstattung bis CHF 200 können in jeder Jouez-Sport-Verkaufsstelle eingelöst werden, und bei genügend Bargeld darf eine Verkaufsstelle bis höchstens CHF 2’000 auszahlen.
Die Bewertung dieses Angebots hängt an einer einzigen Frage: ob der Spielende regelmässig in einer Verkaufsstelle vorbeikommt. Wo das der Fall ist, ist Jouez Sport die günstigste Lösung des ganzen Vergleichs — ein Wettschein unter CHF 200 wird ohne Kommission und ohne Wartezeit in Bargeld verwandelt, und die vier Prepaid-Stufen sind der ehrlichste Zahlungsweg im Markt, weil sie eine Ausgabe vor dem Spiel verlangen und hinterher keine Karte im System lassen. Wo der Spielende ausschliesslich online unterwegs ist, verschwindet dieser Vorteil vollständig, und es bleibt ein Konto mit denselben CHF 10’000 pro 30 Tage und derselben Pflicht zur Ausweiskopie. Der Haken an den vier Stufen ist ihre Grobheit: Zwischen CHF 20 und CHF 50 liegt nichts, und die Summe muss in einem Zug gutgeschrieben werden.
Ausländische Anbieter mit Kartenzahlung: ohne Schweizer Bewilligung
Die Marken, die im Netz mit Karte, Bonus und Quote werben, haben keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Wirkung. Wer dort einzahlt, überweist an eine Firma ohne Schweizer Aufsicht, und zwar mit einer Karte, deren Zahlung hier niemand prüft.
Was fehlt, lässt sich aufzählen, ohne die Anbieter zu unterscheiden: keine Schweizer Bewilligung, kein Eintrag im schweizweiten Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Gespa-Aufsicht über die angebotenen Märkte. Die Gespa führt eine Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden.
Und was die Werbung betrifft, gilt ein eigener Tatbestand. Werbung für ein Glücksspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und kann mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet werden. Die Werbewirkung solcher Angebote ist also schweizerisch unerwünscht, während das Angebot selbst weiter existiert.
Das Urteil über diese Gruppe fällt die beschriebene Lücke, nicht der Geschmack. Keine dieser Marken ist hier als legal oder sicher zu bezeichnen. Wer sein Glück dort sucht, tut es ohne Schweizer Schutz, und das ist kein Vorbehalt, sondern die Beschreibung der Rechtslage. Wer unabhängig davon spielt, sollte zumindest die Auszahlung vor der Einzahlung prüfen: nicht die Quote, sondern den Weg, auf dem das Geld zurückkommt, und den Namen, auf den er lauten muss.
Was das in der Praxis für einen Wettschein bedeutet
Ein Spielender in Zürich und ein Spielender in Lausanne haben verschiedene Konten, verschiedene Kanten und denselben Grundsatz: Der Einsatz steht vorher fest. Ob die Wette über eine hinterlegte Karte aufgeladen wird oder über einen Wettschein bezahlt wird, ist eine Frage der Bequemlichkeit, nicht des Rechts.
Ein Zahlenbeispiel klärt die Grössenordnungen. Wer bei einer Quote von 2.10 mit CHF 20 gewinnt, erhält CHF 42 zurück — Einsatz und Reingewinn zusammen. Wer dieselben CHF 20 auf einer Gratiswette mit derselben Quote einsetzt, bekommt CHF 22 statt CHF 42. Der fehlende Teil ist der Einsatz, und der bleibt beim Buch. Wer eine Kombination aus zwei Wetten mit 2.10 und 1.80 spielt, multipliziert die beiden Quoten; aus CHF 20 werden dann bei diesen Werten rund CHF 75.60. Das ist die Mechanik, und sie ist dieselbe bei jedem Veranstalter.
Was sich unterscheidet, ist die Marge. Der Quotenschlüssel eines Markts ist der Anteil aller Einsätze auf diesen Markt, der zurückgezahlt wird, und er ist eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten des Markts. Die Marge ist hundert Prozent minus diesen Anteil. Aus den Quoten eines Anbieters lässt sich damit ausrechnen, was sein Markt kostet, ohne dass man eine Zahl in seiner Werbung glauben muss.
Für einen Markt mit einer Marge von 5 % heisst das: Von jedem Franken, der über diesen Markt läuft, bleiben statistisch fünf Rappen beim Veranstalter. Bei einem Umsatz von CHF 3’000 ergibt das eine durch Erwartung verlorene Summe von etwa CHF 150. Das ist eine Schätzung über viele Wetten, kein garantiertes Ergebnis für einen einzelnen Einsatz.
Für einen Spielenden mit einem Monatsbudget von CHF 100 macht das wenig aus. Wer einen Umsatz von mehreren tausend Franken plant, sollte die Marge verstehen, bevor er sie zahlt.
Häufige Fragen zu Sportwetten mit Mastercard in der Schweiz
Können Swisslos oder die Loterie Romande Mastercard für das Aufladen des Spielkontos verwenden, und welche Alternativen nennen sie?
Bei beiden Veranstaltern wird Spielguthaben über Online-Zahlungsmöglichkeiten oder per Einzahlungsschein gekauft, wobei der Mindestbetrag CHF 20 beträgt. Swisslos nennt zusätzlich PostFinance Pay, bei dem die Zahlung direkt in der App bestätigt wird. Die Loterie Romande bietet für die Westschweiz Prepaid-Tickets zu CHF 20, 50, 100 und 200 Franken, ein Jahr gültig und in einem Zug einzulösen. Die Veranstalter entscheiden selbst über die Zahlungsarten.
Warum ist eine Auszahlung auf die Karte bei manchen Anbietern nicht möglich, und worin liegt der Unterschied zur Einzahlung?
Weil gesetzlich geregelt ist, wohin das Geld geht: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt. Der Name beim Wettkonto und der Name am Empfängerkonto müssen übereinstimmen. Die Einzahlung kann über viele Wege erfolgen; die Auszahlung folgt einer starren Regel, die anonyme Überweisungen ausschliesst.
Wie viel Schutz bietet eine Kartenzahlung bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung tatsächlich?
Nahezu keinen. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, es gibt keine Gespa-Aufsicht und keinen Eintrag im schweizweiten Sperrregister. Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Die Schweiz kennt auch kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an solche Seiten blockieren.
Was ist eine Marge, und wie wirkt sie sich auf die Quoten eines Anbieters aus?
Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem Einsatz auf einen Markt behält. Die Auszahlungsquote ergibt sich als eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Markts; die Marge ist hundert Prozent minus diese Quote. Sie steckt in jeder Quote und ist der wichtigste Preisunterschied zwischen zwei Tarifen.
Gibt es in der Schweiz eine staatliche Obergrenze für Einzahlungen, oder setzen die Spielenden die Limiten selbst?
Eine feste staatliche Einzahlungsobergrenze gibt es nicht. Der Veranstalter muss vor der ersten Teilnahme ein oder mehrere Maximum für Einsätze oder Verluste über Tag, Woche oder Monat festlegen lassen. Bei Sporttip sind das Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage mit einer Oberlimite von CHF 9’999. Betreibergrenzen wie CHF 10’000 pro 30 Tage kommen aus den Bedingungen des Veranstalters.
Wie lässt sich eine Spielsperre eintragen, und was bedeutet der Eintrag im schweizweiten Register?
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Ausgeschlossene Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
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