Neuer Wettbonus zum Freispielen: Bedingungen, Mindestquoten und was am Ende übrig bleibt
Stand: 29. Oktober 2026 · geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa und die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Wer in der Schweiz nach einem neuen Wettbonus sucht, landet schnell bei Angeboten, die es hier gar nicht geben darf. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der interkantonalen Geldspielaufsicht. Ohne diese Zustimmung ist die Aktion nicht erlaubt, und weil das für jeden Veranstalter einzeln geprüft wird, bleiben die Aktionen der beiden Schweizer Anbieter selten und klein. Sporttip und Jouez Sport sind die einzigen, die hierzulande Sportwetten veranstalten dürfen – Swisslos für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande für die sechs Westschweizer Kantone. Ein Konto bekommt dort nur, wer in diesem Gebiet wohnt. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, spielt ohne Schweizer Bewilligung, ohne Anschluss an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz.
Die Suche nach einem «neuen Wettbonus zum Freispielen» führt daher an eine andere Frage heran als die nach der Höhe des beworbenen Betrags. Sie führt zur Frage, was von der Aktion übrig bleibt. Ein Kombiboost, der den Nettogewinn um fünf Prozent erhöht, ist kein Guthaben. Ein Gratisspielguthaben von CHF 10, das dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar ist, ist kein Geld. Eine Quotenerhöhung, die bei einem Cash-Out verfällt, ist keine Versicherung. Die folgenden Abschnitte ordnen die Wege, die es tatsächlich gibt, nach ihren Bedingungen – Laufzeit, Mindestquote, Auszahlbarkeit, Gebiet – und nicht nach der Zahl im Werbebanner.
Was ein Wettbonus ist und welche Wege es in der Schweiz gibt
Ein Wettbonus ist im Kern eine Erhöhung des Einsatzes oder des Gewinns, die an Bedingungen geknüpft ist. Diese Bedingungen sind der eigentliche Inhalt des Angebots. Sie bestimmen, ob aus einem beworbenen Betrag ein Vorteil wird oder nur eine grössere Zahl auf der Startseite.

Die Schweizer Rechtsordnung trennt dabei zwei Dinge, die in der Werbung gern verschwimmen. Ein Gratisspiel oder Gratisguthaben, das Spielenden ohne eigene Zahlung zur Verfügung gestellt wird, gilt als Aktion und braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Davon zu unterscheiden sind Erhöhungen, die auf einer bezahlten Wette aufbauen – ein Kombiboost auf den Nettogewinn etwa, oder eine Quotenerhöhung. Beide Formen existieren bei den beiden Schweizer Veranstaltern, aber in unterschiedlicher Grösse und mit unterschiedlich vielen Bedingungen.
Wer sich einen Überblick verschaffen will, muss deshalb vier Merkmale prüfen, bevor er eine Zahl für sich übersetzt. Erstens: Ist der beworbene Betrag ein Guthaben, das ausgezahlt werden kann, oder nur spielbar? Zweitens: Gilt die Erhöhung auf den Einsatz, auf den Gewinn oder nur auf den Nettogewinn? Drittens: An welche Mindestquote und an wie viele Voraussagen ist sie gebunden? Viertens: Bis wann muss die Wette platziert sein, und bis wann muss der Gewinn geltend gemacht werden?
Ohne die Antwort auf diese vier Fragen sagt eine Zahl wie «CHF 100» nichts aus. Mit ihnen sagt sie sehr viel.
Grundbegriffe, die jede Bedingung verändern
Ein Guthaben ist in der Schweiz nicht dasselbe wie ein Einsatz auf einer Wette. Bei Sporttip kann Spielguthaben über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein gekauft werden, mindestens für CHF 20; Gratisspielguthaben aus einer Promotion dagegen ist nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande verhält es sich gleich: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, und Gewinne bis CHF 1’000 netto landen direkt im Wallet, Beträge darüber gehen an das Konto der angegebenen IBAN. Diese Trennung zwischen auszahlbaren und nur spielbar lösenden Guthaben ist in der Praxis der wichtigste Unterschied zwischen zwei Angeboten mit gleicher Zahl im Banner.
Bei Swisslos kommt eine weitere Eigenheit dazu: Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer sein Guthaben regelmässig abzieht, sollte diesen Rhythmus kennen, bevor er ihn als selbstverständlich nimmt.
Eine Quote ist der zweite Grundbegriff, und sie ist nicht der Auszahlungsbetrag. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten –, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Quote von 1.50 auf einer Einzelwette über CHF 1 gibt also nicht CHF 1.50 aus, sondern einen etwas kleineren Betrag, weil die Rundung am Ende greift.
Die klassischen Bedingungen, unter denen der Markt Angebote verkauft, sind Umsatzbedingungen, Mindestquoten und Fristen. Eine Umsatzbedingung verlangt, dass ein Betrag mehrfach gesetzt wird, bevor er auszahlbar wird. Eine Mindestquote verlangt, dass jede Wette mindestens ein bestimmtes Mass an Preis hat, damit sie für den Umsatz zählt. Eine Frist begrenzt, bis wann das geschehen sein muss. Alle drei zusammen entscheiden, ob ein Bonus ein Geschenk oder eine Aufgabe ist.
Die Rechtslage in der Schweiz: zwei Veranstalter, ein geschlossener Katalog
Online-Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes, und das Gesetz geht von einem einfachen Grundsatz aus: Eine Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Das Spezielle am Schweizer Markt ist nicht die Härte der Regeln, sondern die Enge des Kreises, der sie erfüllen darf. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.

Das Gesetz schreibt für die Bewilligung eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel vor, und es überträgt die Aufsicht der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Wer heute eine Sportwette für Schweizer Kundschaft anbieten will, braucht beides – daher ist die Rede von einer «Lizenz» in der lässigen Sprache ungenau. Die zuständige Aufsicht publiziert auch keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt; sie publiziert nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Wer wo eine Sportwette anbieten darf
Swisslos veranstaltet Lotterien und Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Trägerin ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die sich auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Ihr Gebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden.
Die beiden Gebiete überschneiden sich nicht. Das ist für die Auswahl entscheidend: Wer in Zürich wohnt, kann ein Konto bei Jouez Sport nicht eröffnen, und wer in Genf wohnt, keines bei Sporttip.
Zwei weitere Voraussetzungen kommen hinzu. Die Online-Registrierung bei Swisslos verlangt mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; unter 18-Jährige sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten. Bei der Loterie Romande gilt für das Konto ebenfalls ein Aufladeplafond von CHF 10’000 pro 30 Tage und eine Obergrenze des Wallet-Guthabens von CHF 10’000.
Der Katalog dessen, was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf, ist geschlossen. Erlaubt sind Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht gestattet. Die Aufsicht führt eine Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie darauf stehen, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie darauf stehen, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wettläufe im Training sind nie Gegenstand. Corner- und Kartenmärkte erscheinen auf der Liste ebenso wenig wie ein Esport-Abschnitt. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung besitzt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Geldspielgesetz nicht. Cash-Out dagegen ist nicht geregelt und ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters, keine gesetzlich verbürgte Möglichkeit.
Warum ausländische Anbieter hier keine Bewilligung haben
Für die zehn ausländischen Marken, die im Abschnitt «Vergleich: zehn Marken und ihre Bewilligungslage» aufgeführt sind, gilt derselbe Satz in zehn Varianten: keine Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Wirkung. Das ist kein Formalargument, sondern der Grund, weshalb eine ganze Reihe von Schutzmechanismen wegfällt. Diese Anbieter sind nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz gegen sie, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt und von den Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden – eine blockierte Domain wird innert Stunden ersetzt.
Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar. Den Spielenden trifft keine Strafe, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden, und eine Aufsicht über die Fairness der angebotenen Bedingungen existiert nicht. Eine Schweizer Domain-Sperre ist selten eine dauerhafte Lösung: Wer heute auf eine blockierte Adresse stösst, findet morgen eine andere.
Wer einen ausländischen Anbieter nutzt, sollte das mit offenen Augen tun. Gewinne von ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis kennt Fälle, in denen Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles Einkommen gelten. Das ist eine Frage, die an die kantonale Steuerverwaltung gehört und nicht an ein Werbebanner.
Steuern: der Freibetrag und das «je nach Kanton»
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Auf Bundesebene liegt dieser Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000; im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Darüber behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird.
Der kantonale Freibetrag weicht davon ab. Deshalb lautet die ehrliche Antwort «je nach Kanton» – eine einzelne kantonale Zahl wäre für die meisten Leserinnen und Leser falsch. Ein typischer Wettbetrag liegt weit unter jedem dieser Schwellen, und dann fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an. Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht. Wer die eigene Situation klären will, fragt eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.
Werbung und Aktionen: die Zustimmung als Flaschenhals
Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Das ist der rechtliche Grund, weshalb eine Vergleichsseite ausländische Marken beschreiben und bewerten, aber nicht bewerben darf – und weshalb hier kein einziger Anbieter zum Abschluss empfohlen wird.
Für Gratisspiele und Gratisguthaben gilt die Zustimmungspflicht der Aufsicht, und die Zahl der erteilten Zustimmungen zeigt, wie eng dieser Flaschenhals ist: im Jahr 2025 gingen 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist der ganze Spielraum, den Schweizer Aktionen in einem Jahr haben. Wer anderswo von «Gratiswetten ohne Bedingungen» liest, liest über einen Markt, der hier nicht existiert.
Ein Verbot von Werbung zu bestimmten Tageszeiten gibt es nicht. Bonusbeträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters; nichts davon lässt sich aus einem Werbetext ableiten.
Verantwortungsvolles Spielen: die Limiten, die auch mit Bonus gelten
Ein Bonusguthaben ist kein Grund, das eigene Budget zu erhöhen. Der Punkt klingt selbstverständlich und ist es nicht, weil das Guthaben auf dem Bildschirm wie zusätzliches Geld aussieht, während es spielbar und nicht auszahlbar ist. Wer wegen eines Gratisspielguthabens mehr setzt als sonst, hat den Radius seiner eigenen Limite verschoben.
In der Schweiz setzen Spielende ihre Limiten selbst. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach einer Wartezeit – gesetzlich 24 Stunden, bei Swisslos und der Loterie Romande nach ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden. Eine feste staatliche Einzahlungsgrenze gibt es in der Schweiz nicht.
Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Der Aufladeplafond für das Spielerkonto liegt bei CHF 10’000 pro 30 Tage; ein Guthabenkauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt, und der Mindestbetrag für einen Kauf liegt bei CHF 20. Bei der Loterie Romande gelten ebenfalls CHF 10’000 pro 30 Tage für Einzahlungen und eine Wallet-Obergrenze von CHF 10’000.
Drei Zahlen beieinander ergeben ein Bild: Der Aufladeplafond von CHF 10’000 pro 30 Tage ist kein Vorschlag, sondern eine harte Grenze des Systems. Die eigene Verlustlimite ist das Werkzeug, das darunter liegt, und sie ist die einzige, die den einzelnen Haushalt schützt. Wer CHF 10’000 einzahlen kann und keine Verlustlimite senkt, hat den grosszügigen Teil des Systems gewählt und den schützenden ignoriert.
Spielsperre und Sperrregister
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.
Die Sperre ist wirksam, weil Sporttip und Jouez Sport Teil dieses Registers sind. Ein ausländischer Anbieter ist es nicht. Wer wegen einer Spielsperre in der Schweiz nicht mehr spielen kann und dann zu einer Marke ohne Bewilligung wechselt, umgeht genau das Instrument, das ihn schützen sollte. Das ist die praktischste Folge der Rechtslage – sie betrifft nicht die Gewinnchancen, sondern die Wirksamkeit der eigenen Entscheidung.
Die Aufsicht führt Testkäufe durch, und deren Ergebnis gehört zur ehrlichen Darstellung: 2025 wurde an Verkaufsstellen bei 200 Fällen in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle an der Verkaufsstelle ist also nicht streng, und niemand sollte sich auf sie verlassen. Persönliche Limiten und die eigene Aufmerksamkeit bleiben die tragenden Elemente.
Zahlungen: nur auf den eigenen Namen
Gewinne und Guthaben werden bei bewilligten Schweizer Veranstaltern nur auf ein Zahlungskonto ausbezahlt, das auf den Namen der kontoführenden Person lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht, und Kredite an Spielende sind verboten. Wer ein Konto eröffnet, muss deshalb mit einer Verifizierung rechnen: Bei Swisslos wird der Ausweis hochgeladen, und die Adressdaten werden geprüft.
Bei Swisslos ist PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos verfügbar; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter im Einzelnen akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen – und nur dort.
Für die Auszahlungspraxis bei Swisslos gilt: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate klingen nach viel Zeit, bis man sie in einer Schublade vergessen hat.
Neukundenangebote und Freiwetten: was die Schweizer Veranstalter anbieten
In der Schweiz gibt es keine Neukundenprämie, die ohne vorherige Zustimmung der Aufsicht auskommt – und anbieterübergreifende Prämien gibt es gar nicht, weil es nur zwei Anbieter gibt. Wer hier nach dem «besten Neukundenangebot» sucht, sucht deshalb nach etwas Engerem: nach Erhöhungen, die sich auf eine gewöhnliche Wette aufsetzen, und nach gelegentlichen Aktionen mit kleinem Guthaben.
Die Formen, die tatsächlich vorkommen, sind ein Kombiboost auf den Nettogewinn, ein Quoten- oder Profitboost auf eine definierte Wette und ein Aktionsguthaben in der Grössenordnung eines Kinotickets. Jede dieser Formen hat eine Begrenzung, und die Begrenzung ist der Punkt.
Bei einer Gratiswette wird der Einsatz mit dem Gewinn nicht zurückgezahlt. Das ist die Regel, die den Wert einer Freiwette halbiert, wenn man sie nicht kennt: Wer eine Freiwette über CHF 10 auf eine Quote von 2.00 spielt, erhält bei einem Treffer CHF 20 – nicht CHF 30, weil die CHF 10 nicht zu ihm zurückfliessen. Bei Gratisspielguthaben kommt hinzu, dass es meist nicht auszahlbar ist. Aus zwei Gründen also wird aus einem beworbenen Betrag ein kleinerer Vorteil als erwartet.
Der Kombiboost von Sporttip und seine Mindestquote
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Die Staffelung ist der Kern: Zwischen vier und sieben Voraussagen liegt der Sprung von 5 % auf 20 %, und dieser Sprung ist der einzige Ort am Schweizer Markt, an dem eine Erhöhung spürbar über ein Trinkgeld hinausgeht.
Die Mindestquote von 1.50 hat eine zweite Wirkung, die selten ausgesprochen wird. Wer eine Kombination aus lauter Favoriten baut, um die vier Voraussagen sicher zusammenzubekommen, drückt die Gesamtquote nach unten. Wer die Gesamtquote hochziehen will, braucht Aussenseiter – und die erhöhen das Risiko, dass die Kombination insgesamt verliert. Der Boost belohnt also nicht nur das Kombinieren, er belohnt das Kombinieren unter einer Bedingung, die den Spielraum einschränkt.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Satz ist der wichtigste: Die Erhöhung ist keine Ausstiegsoption, sondern eine Bedingung, die man offen halten muss.
Was der Kombiboost rechnet – ein durchgerechnetes Beispiel
Die folgende Rechnung ist ein Beispiel mit angenommenen Quoten, kein Angebot und keine zugesicherte Zahl. Angenommen werden vier Voraussagen mit den Quoten 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 sowie ein Einsatz von CHF 10. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten: 1.60 × 1.70 × 1.80 × 2.00 ergibt 9.7920. Bei einem Einsatz von CHF 10 beträgt der mögliche Gewinn ohne Erhöhung also CHF 97.92.
Mit vier Voraussagen greift ein Bonus von 5 % auf den Nettogewinn. Der Nettogewinn ist Einsatz mal Quote minus Einsatz, hier CHF 87.92; fünf Prozent davon sind CHF 4.40, und mit der Erhöhung kommt die Kombination auf CHF 102.32. Eine fünfte Voraussage mit einer Quote von 1.80 ändert beides – die Gesamtquote und die Stufe des Boosts: 9.7920 × 1.80 ergibt 17.6256, der mögliche Gewinn steigt auf CHF 176.26, der Nettogewinn auf CHF 166.26, und bei nunmehr fünf Voraussagen bleiben es 5 %, weil die nächste Stufe erst bei sieben Voraussagen beginnt. Die Erhöhung beträgt in diesem Fall CHF 8.31.
Die Spanne für den Beispielsatz liegt damit bei rund CHF 4.40 bis CHF 8.30 zusätzlichem Gewinn, und sie ist immer an dieselbe Bedingung gebunden: Die gestaffelte Erhöhung wird auf den Nettogewinn berechnet, nie auf den Einsatz. Alles, was hier steht, sind runde Beispielrechnungen unter der Annahme, dass die Kombination gewinnt – der Boost erhöht den Ertrag im Erfolgsfall und sagt nichts darüber aus, wie wahrscheinlich dieser Erfolg ist. Ein Boost auf den Nettogewinn ist kein Anreiz, mehr zu kombinieren; er ist ein Anreiz, mehr zu kombinieren und dabei die Bedingungen des Veranstalters zu erfüllen.
Warum es hier keine Gratiswette mit Umsatzbedingung gibt
In Märkten mit vielen Anbietern ist die Freiwette mit Umsatzbedingung die Standardware: Beworbener Betrag, mehrfach zu setzen, hohe Mindestquote, kurze Frist. Dieses Muster fehlt in der Schweiz nicht aus Zufall. Gratisspielguthaben und Gratisspiele brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht, und 2025 wurden insgesamt 32 solche Zustimmungen erteilt – 24 an die Loterie Romande, 8 an Swisslos. Der Mechanismus, der anderswo den Bonus zum Marketinginstrument macht, ist hier genehmigungspflichtig, und deshalb kommt er selten und klein.
Ein Beispiel für das, was in diesem Rahmen möglich ist, zeigt die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande, die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, gültig 30 Tage und nicht auszahlbar. Ein solches Guthaben ohne Umsatzbedingung ist der ehrlichste Bonus, den der Schweizer Markt hervorbringt, und es sind CHF 10 – mit begrenzter Stückzahl und 30 Tagen Haltbarkeit.
Das ist der Massstab, an dem jede «Gratiswette» zu messen ist, die einem Leser aus dem Ausland angeboten wird. Der Vergleich ist nicht «CHF 10 gegen CHF 100», sondern «CHF 10 ohne Bedingung gegen CHF 100 mit einer Bedingung, die man erst prüfen muss».
Vergleich: zehn Marken und ihre Bewilligungslage
Die folgende Übersicht ordnet die zwei Schweizer Veranstalter und die acht ausländischen Marken, die Schweizer Spielende antreffen, nach ihrer Bewilligungslage und danach, wer hinter ihnen steht. Die Reihenfolge ist keine Rangliste der Angebote; sie folgt der rechtlichen Stellung.
| Marke | Bewilligung in der Schweiz | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung | Produkt |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne | Jouez Sport |
| Bahigo | keine Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung; ohne Wirkung in der Schweiz | — |
| HighFlyBet | keine Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung; ohne Wirkung in der Schweiz | — |
| Betwinner | keine Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung; ohne Wirkung in der Schweiz | — |
| bet-at-home | keine Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung; ohne Wirkung in der Schweiz | — |
| BetOnRed | keine Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung; ohne Wirkung in der Schweiz | — |
| Bruce Bet | keine Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung; ohne Wirkung in der Schweiz | — |
| Sportaza | keine Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung; ohne Wirkung in der Schweiz | — |
| bet365 | keine Bewilligung | keine gemeldete Bewilligung; ohne Wirkung in der Schweiz | — |
Zwei Zellen tragen ein Produkt, acht tragen keines. Das ist kein Datenproblem, sondern die Aussage der Tabelle: Es gibt hierzulande zwei veranstaltete Sportwettprodukte, und alles andere läuft unter einer Bewilligung, die in der Schweiz nichts gilt. Der Zusatz «keine gemeldete Bewilligung» bei den ausländischen Marken ist nicht dasselbe wie «darf nicht». Eine Bewilligung aus einem anderen Land mag existieren; in der Schweiz entfaltet sie keine Wirkung, und nur darum geht es in dieser Spalte.
Wer die Stellung eines Anbieters selbst prüfen will, findet die blockierten Domains auf der Sperrliste der Aufsicht.
Die zwei Schweizer Veranstalter im Detail
Swisslos Sporttip: das grösste regulierte Wettangebot der Schweiz
Sporttip ist das Sportwettenprodukt der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet gestützt auf die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Einsatzgrenzen liegen bei CHF 1 Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten, CHF 1’000 Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Kombination mit vielen Voraussagen spielt, stösst deshalb nicht an die Grenze des Einsatzes, sondern an die Grenze der Voraussagen, die der Boost verlangt.
Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiger Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Ein Ausstieg ist also ein Kauf zum Tagespreis, kein Rückgaberecht.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Auch die reguläre Spielzeit ist definiert: Sie umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Das ist ein Regelwerk, das den Spielraum enger zieht als die Werbung vermuten lässt. Die Details zu Quotenänderungen, abgesagten Ereignissen und spielentscheidenden Szenen sitzen in den Teilnahmebedingungen und nicht auf der Startseite. Wer die dort beschriebenen Fälle nicht kennt, entdeckt sie in dem Moment, in dem sie sich gegen ihn wenden. Als Deutschschweizer Standardoption bleibt Sporttip dennoch die einzige Adresse mit Schweizer Bewilligung, Schweizer Rechtsschutz und Anschluss an das Sperrregister.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, ein anderes Publikum
Jouez Sport ist das Sportwettenprodukt der Société de la Loterie de la Suisse Romande für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Wie Swisslos arbeitet sie auf der Grundlage einer Veranstalter- und einer Spielbewilligung und steht unter der Aufsicht der interkantonalen Geldspielaufsicht.
Die Limiten sind fast identisch. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Beträge darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Auch hier verlangt die Registrierung Wohnsitz im Gebiet und ein verifiziertes Konto, und ohne dieses Konto lässt sich an einer Aktion wie dem Stadion-Code gar nicht teilnehmen.
Der aufschlussreichste Einzelfall ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 Stück, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar. Die Aktion ist ein Lehrstück in Schweizer Verhältnissen: Der Zugang führt über ein Stadion und einen Code, die Stückzahl ist gedeckelt, und das Guthaben ist spielbar, nicht auszahlbar.
Für Westschweizer ist Jouez Sport die Schweizer Standardadresse, und die Aktion zeigt, was dort unter dem Strich herauskommt: ein kleiner Betrag, dafür ohne Umsatzbedingungen und ohne Mindestquote. Wer auf die Westschweizer Seite angewiesen ist, hat auch die französischsprachigen Teilnahmebedingungen zu lesen und nicht nur die deutsche Übersetzung einer Zusammenfassung. Die Aufladegrenze von CHF 10’000 pro 30 Tage ist auch hier der harte Rahmen, und das eigene Verlustlimit bleibt das schärfere Instrument darüber.
Bahigo: grosses Marketing, keine Bewilligung
Bahigo gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung aus einem anderen Land entfaltet in der Schweiz keine Wirkung; das ist die einzige Feststellung, die diese Zeile über die Bewilligungslage erlaubt. Konkreter wird es bei den Folgen dieses Status: keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Wer dort ein Konto unterhält, tut das in einem Rechtsraum, in dem die Schweizer Regeln für Werbung, Limiten und Auszahlung nicht greifen.
Für einen Leser, der in der Deutschschweiz wohnt, ist die Abwägung deshalb eine andere als für jemanden, der über ein ausländisches Konto grundsätzlich spielen will. Wer Wert auf eine funktionierende Selbstsperre und einen Schweizer Gerichtsstand legt, findet hier nichts davon. Wen die Struktur als solche nicht stört, sollte sich wenigstens vorher klarmachen, dass die Zahl im Banner das einzige ist, was an diesem Angebot nach Schweizer Massstab keiner Bewilligung bedarf.
HighFlyBet: ein weiterer Eintrag ohne Schweizer Zulassung
Auch HighFlyBet tritt ohne Schweizer Bewilligung an. Die Bewilligungslage ist die bei allen ausländischen Marken dieses Vergleichs: keine Schweizer Zulassung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz. Über etwaige Bewilligungen in anderen Ländern ist nichts festzustellen, und das ist bei einer Marke ohne Präsenz in der Schweiz die relevante Information – es gibt hier keine Instanz, die ihre Bedingungen prüft oder durchsetzt.
Praktisch heisst das: Wer bei HighFlyBet spielt, kann gegen eine Entscheidung des Veranstalters nicht vor einer Schweizer Stelle vorgehen. Und es gibt hier auch keine Aufsicht, die die veröffentlichten Bedingungen auf ihre Einhaltung kontrolliert. Die Konsequenz ist nicht, dass die Bedingungen ungünstig sein müssen. Die Konsequenz ist, dass niemand sie durchsetzt.
Betwinner: internationale Reichweite ohne Schweizer Bewilligung
Betwinner ist eine der ausländischen Marken, denen Schweizer Spielende begegnen, und sie trägt die gleiche Kennzeichnung wie die übrigen: keine Schweizer Bewilligung. Damit fehlt die Verbindung zu den zwei Dingen, die den Schweizer Markt ausmachen – das schweizweite Sperrregister und die staatliche Aufsicht über Wettarten, Werbung und Auszahlung. Die Domain kann zudem auf die Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden.
Wenn eine solche Domain heute erreichbar ist und morgen nicht, liegt das an der Sperrliste und nicht an einem technischen Zufall. Wer sein Spielerleben bei Betwinner organisiert, sollte wissen, dass der Zugang von einem Tag auf den anderen wegfallen kann, während Einzahlungen und offene Wetten davon nicht automatisch berührt sind. Wie ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung mit offenen Wetten und Guthaben umgeht, regelt kein Schweizer Text.
bet-at-home: auf der Sperrliste und trotzdem präsent
bet-at-home gehört zu den ausländischen Anbietern, deren Domains auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt werden können; die Aufsicht nennt die Marke in diesem Zusammenhang ausdrücklich. Damit ist der Fall klarer als bei den übrigen: Die Bewilligungslage ist «keine Schweizer Bewilligung», und der Status «blockierbar» ist bereits dokumentiert.
Ein Anbieter, dessen Domain blockiert wird, ersetzt sie üblicherweise innert Stunden durch eine neue. Für den Spieler bedeutet das zwei Dinge: Der Zugang bleibt faktisch erreichbar, aber er ist nicht verlässlich, und die Reihenfolge der Domains ändert nichts an der Stellung des Anbieters gegenüber Schweizer Recht. Ein Schweizer Gerichtsstand ist keine Frage der Domain, sondern der Bewilligung, und die fehlt. Wer die Schweizer Regeln für Werbung und Schutz in Anspruch nehmen will, ist hier an der falschen Adresse.
BetOnRed: Neuregelung ohne Schweizer Bewilligung
BetOnRed führt denselben Statuseintrag wie die übrigen ausländischen Marken in dieser Übersicht: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, blockierbare Domain. Über eine Bewilligung in einem anderen Land ist für den Schweizer Markt nichts festzustellen – und selbst wenn eine bestünde, würde sie hier keine Wirkung entfalten. Genau das ist der Inhalt des Grundsatzes, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt.
Was das für die Praxis bedeutet, ist eine Frage der Erwartungen. Wer von einem inländischen Anbieter gewohnt ist, dass Einsatzgrenzen, Auszahlungsfristen und Werbeverbote staatlich überprüfbar sind, findet bei BetOnRed nichts davon. Wer eine Freiwette ohne Umsatzbedingung sucht, findet sie hier womöglich – aber unter Bedingungen, die niemand in der Schweiz kontrolliert.
Bruce Bet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsschutz
Bruce Bet gehört zur zweiten Gruppe dieses Vergleichs. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor, und damit fehlt die Grundlage für jede Form von Schweizer Aufsicht. Das Sperrregister der Aufsicht gilt für die Marke nicht – weder beim Setzen noch beim Aussetzen des eigenen Spiels. Wer sich selbst sperren lässt, ist bei Bruce Bet davon nicht betroffen, und eine Senkung der persönlichen Limite wirkt nur dort, wo der Anbieter sie auch anwendet.
Wer dennoch spielen will, sollte die Bedingungen des Anbieters selbst lesen und sie so behandeln, wie sie sind: Vertragsklauseln eines Unternehmens, gegen das man in der Schweiz nicht klagen kann. Für die Beantwortung der Frage, ob eine angebotene Aktion das beworbene Geld wert ist, hilft das nicht weiter. Für die Frage, ob die Bedingungen überhaupt eingehalten werden,ist es der ganze Sachverhalt.
Sportaza: ausländische Marke, Schweizer Kennzeichnung
Sportaza trägt die Kennzeichnung «ohne Schweizer Bewilligung». Damit unterliegt die Marke nicht der Schweizer Aufsicht über Wettarten und Werbung, und sie ist nicht an das Sperrregister angeschlossen. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden, und der Zugang kann deshalb mit kurzer Vorlaufzeit verschwinden. Was bleibt, ist ein ausländisches Angebot mit eigener Vertragsordnung.
Für die Vergleichsfrage heisst das: Bei Sportaza lässt sich über die Bedingungen des Angebots nur anhand der dort veröffentlichten Regeln reden. Eine Prüfung, ob eine Aktionsbedingung erfüllt wurde, findet nicht statt. Wer eine solche Prüfung schätzt, muss sie selbst vornehmen, und wer sie umsonst haben will, muss zu einem der beiden Schweizer Veranstalter.
bet365: auf der Sperrliste und ohne Schweizer Bewilligung
Bei bet365 liegen gleich zwei Umstände zusammen: keine Schweizer Bewilligung, und die Domain steht auf der Sperrliste der Aufsicht. Die Aufsicht nennt die Marke in diesem Zusammenhang ausdrücklich. Aus Sicht eines Schweizer Spielers ist damit nichts offen – es gibt keine Aufsicht über die Bedingungen, keine Verbindung zum Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz.
Dass ein Anbieter dieser Grösse in der Schweiz blockiert wird, ist kein Versehen und keine Formalie. Es ist die Folge eines Systems, in dem Sportwetten nur von zwei Veranstaltern mit Bewilligung angeboten werden dürfen. Wer bet365 nutzt, verlässt dieses System bewusst. Das kann eine Entscheidung sein; eine Entscheidung mit Schweizer Schutz ist es nicht.
Was die Prüfliste für ein Angebot hergibt
Die Bedingungen sind die Substanz eines Angebots und die beworbene Zahl nur sein Etikett. Wer eine Aktion prüft, sollte bei der Frage beginnen, in welcher Form die Erhöhung überhaupt ankommt – und ob in ihr Geld steckt, das man behalten darf, oder nur Geld, das gespielt werden muss. Ein Gratisspielguthaben mit 30 Tagen Laufzeit und ohne Auszahlbarkeit ist die untere Grenze. Eine Erhöhung des Nettogewinns auf einer Kombination ist die obere, weil sie den Einsatz und – bei einem Treffer – den Gewinn betrifft.
Wer die vier Fragen beantwortet hat, kennt den Wert des Angebots meist besser als der Buchmacher, der ihn bewirbt. Was bleibt, ist die Reihenfolge: erst lesen, dann setzen, und die eigene Verlustlimite vor der ersten Wette und nicht nach der ersten verlorenen Nacht einstellen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Aktionen dürfen die beiden Schweizer Veranstalter für Sportwetten anbieten?
Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Solche Zustimmungen sind selten und werden einzeln erteilt – im Jahr 2025 gingen 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Erhöhungen, die auf einer bezahlten Wette aufsetzen, wie Quoten-, Profit- und Kombiboosts, stehen in den Bedingungen der Veranstalter.
Warum brauchen Gratisguthaben in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Aufsicht?
Weil das Geldspielgesetz sie als Aktion einordnet, die über den Grundbetrieb hinausgeht und deshalb geprüft wird. Geprüft wird, ob Werbung irreführend ist und ob das Angebot mit dem Schutz vor übermässigem Spielen vereinbar bleibt. Die Zustimmung ist der Flaschenhals, der erklärt, warum Schweizer Aktionen selten und klein sind.
Wird bei einer Gratiswette der Einsatz mit dem Gewinn zurückgezahlt?
Nein, in der Regel nicht. Wer eine Freiwette über CHF 10 auf eine Quote von 2.00 setzt, erhält bei einem Treffer CHF 20 statt CHF 30, weil der Einsatz nicht Teil der Auszahlung ist. Bei einem Gratisspielguthaben kommt hinzu, dass es sich häufig nicht auszahlen lässt. Beides senkt den realen Wert deutlich.
Was bedeutet ein Kombiboost, und welche Mindestquote gilt dafür?
Ein Kombiboost erhöht bei Sporttip den Nettogewinn einer Kombination über die Gesamtquote hinaus. Der Boost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Die Staffel beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen; Einsatz und Erhöhung sind begrenzt.
Ab welchem Betrag lässt sich Spielguthaben aufladen, und welche Grenzen gelten pro 30 Tage?
Bei Swisslos liegt der Mindestbetrag für einen Guthabenkauf bei CHF 20, und in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich – ein Kaufe ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Bei der Loterie Romande gelten ebenfalls höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage Einzahlungen sowie eine Wallet-Obergrenze von CHF 10’000.
Müssen Gewinne aus einer Gratiswette versteuert werden, und was heisst «je nach Kanton»?
Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei. Auf Bundesebene liegt er ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb «je nach Kanton». Wer über dem Freibetrag liegt, fragt eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.
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