Startguthaben für Sportwetten in der Schweiz: zwei Wege, ein sehr enger Rahmen

Updated Oktober 2026
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29. Oktober 2026 · Bewilligungsangaben geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen und Spielbewilligungen nach Geldspielgesetz sowie gegen die Aufsicht der Gespa.

Ein Volleyballnetz am Sandstrand eines Sees, späte Nachmittagssonne, das Wasser liegt glatt im Hintergrund
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

«Gratis» ist im Schweizer Sportwettenmarkt ein Wort mit Fussnote. Wer im 2026 nach einem Startguthaben ohne eigene Einzahlung sucht, landet fast zwangsläufig bei einer Handvoll Aktionsseiten, die mit vierstelligen Bonusbeträgen werben. Diese Seiten haben mit der Schweizer Rechtslage wenig zu tun. Der Grund ist kein Zufall und keine Marketingpanne: Gratisspielguthaben braucht in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa, und die ist sparsam erteilt worden. Im Jahr 2025 gingen 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos, bei landesweit genau zwei Veranstaltern, die überhaupt Sportwetten annehmen dürfen.

Wer also ein Startguthaben sucht, sucht nicht unter dreissig Anbietern, sondern unter zwei. Die eigentliche Entscheidung ist eine andere als die, die ein Werbebanner nahelegt — sie lautet nicht «welcher Bonus ist am grössten», sondern «welcher der beiden Wege überhaupt in meinem Wohnkanton offen ist, und was verlange ich danach von einem Konto». Ein Konto bei Swisslos ist ausserhalb des Swisslos-Vertragsgebiets nicht zu haben. Wer im Kanton Waadt wohnt, kommt an Sporttip nicht heran; wer in Zürich wohnt, nicht an Jouez Sport. Diese Grenze ist keine Formalie, sondern die erste Frage jeder ernsthaften Prüfung.

Die zweite Frage lautet, was ein solches Guthaben wert ist. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen und gab CHF 10 Spielguthaben an verifizierte Konten, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Zehn Franken also, mit Verfallsdatum, aus einem Kontingent, das schnell weg war. Wer einen Spielplan aufstellte und an sieben Tagen den Code aus dem Stadion ins Konto tippte, musste sich zuerst registriert und verifiziert haben — und das ist kein Vorgang, den man nebenbei in zwei Minuten erledigt. Wer das Guthaben als Lockvogel für ein Schnellkonto liest, hat die Aktion missverstanden; wer es als Anlass liest, sich die Limitenfragen früh zu stellen, hat den Punkt getroffen.

Der dritte Punkt ist der unbequemste: Ein Aktionsguthaben kann Gewinne tragen, aber es gehört einem nie ganz. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ausdrücklich nicht auszahlbar, und dasselbe gilt beim Westschweizer Veranstalter. Was der Spielende behält, ist der Gewinn aus dem Guthaben; das Guthaben selbst bleibt im System. Genau daran scheitert die verbreitete Vorstellung, ein Startguthaben sei eine Gutschrift wie eine Banküberweisung. Es ist ein Einsatz, der einem geschenkt wurde, nicht ein Betrag, der einem gehört.

Grundlagen: Startguthaben, Gratisspielguthaben und was der Unterschied kostet

Zwei Begriffe werden in der Alltagssprache durcheinandergebracht, und der Unterschied entscheidet über alles Weitere. Der Markt sagt Gratiswette, Freiwette oder Startguthaben — ein Betrag, mit dem man wetten darf. Das Geldspielgesetz spricht von Gratisspielguthaben und behandelt es als Bewilligungstatbestand. Die Folge ist nicht akademisch: Weil der Gesetzgeber die Vergabe von Gratisspielguthaben an eine vorherige Zustimmung der Gespa knüpft, kann kein Anbieter in der Schweiz ein dauerhaftes, jederzeit verfügbares Neukundenangebot fahren. Was es gibt, sind befristete Aktionen mit Kontingent.

Ein leerer Wettschein aus Papier und ein Bleistift liegen auf einem Holztresen, warmes Licht einer Lampe
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus.

Was an Bedingungen typischerweise daran hängt, lässt sich an der Westschweizer Aktion in voller Länge ablesen. Der Anspruch entstand nur für verifizierte Konten, der Code musste innert 7 Tagen nach seiner Verbreitung eingegeben werden, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar, und von den 7’000 Stück war irgendwann keines mehr da. Das ist ein Aktionsdesign, das den Zufall des Zeitpunkts belohnt. Wer seine Registrierung erst in der letzten Märzwoche begann, hatte nichts von der ganzen Sache.

Für den Vergleich mit dem, was ausländische Plattformen bewerben, ist ein Punkt wichtiger als alle Prozente: Diese Seiten unterliegen einer Rechtsordnung, die in der Schweiz keine Geltung hat, und ihre Bedingungen — Umsatzfaktoren, Mindestquoten, Fristen — sind Hausregeln ohne Schweizer Aufsicht darüber. Ein Umsatzfaktor von 35-fach auf einen beworbenen Betrag ist keine Schweizer Rechnung, sondern eine, die steil nach oben geht, sobald man das Guthaben als echtes Geld missversteht. Wer auf solche Angebote stösst, fragt zu Recht, ob er sie nutzen darf und was passiert, wenn die Auszahlung stockt. Die Abschnitte zur Rechtslage und zur Wirkung ausländischer Bewilligungen nehmen das auf.

Was ein Startguthaben wert ist, lässt sich nicht mit dem Nennwert beantworten, und auch nicht mit einem Erfahrungswert. Der Wert hängt an drei Grössen: der Quote, mit der man es einsetzt, dem Anteil, den der Markt an alle Einsätze zurückzahlt, und der Einschränkung, dass der Einsatz des Guthabens nicht zurückfliesst. Die Rechnung dazu steht im Abschnitt «Was ein Aktionsguthaben von CHF 10 im Markt wert ist: eine Beispielrechnung», mit den Schweizer Zahlen, die hier überhaupt zur Verfügung stehen. Vorgreifen lässt sich so viel: Der Nennwert von CHF 10 ist die Obergrenze, nicht die Erwartung.

Wo ein Guthaben fehlt, ist die Frage keine Nebensache. Nicht jeden Monat läuft eine Aktion, und zwischen zwei Aktionen gibt es schlicht nichts zu holen. Das ist der Normalfall des Schweizer Marktes. Wer regelmässig wetten will, kommt um den Kauf von Spielguthaben nicht herum, und auch dort gibt es Regeln: Bei Swisslos lässt sich Guthaben online oder per Einzahlungsschein kaufen, ab CHF 20, mit einem Höchstbetrag von CHF 10’000 in 30 Tagen und der Grenze, dass das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigen darf. Das sind Beträge, die weit über dem liegen, was ein Gelegenheitswettender braucht. Praktisch ist die Untergrenze die interessante Zahl.

«Startguthaben» ist ein Marketingschlagwort. Was der Gesetzgeber kennt, ist das Gratisspielguthaben, und zwischen dem Wort auf der Werbeseite und dem Tatbestand im Gesetz liegt die ganze Schweizer Sorgfalt: Zustimmung, Kontingent, Frist, Verfall. Wer die zwei Wörter verwechselt, verwechselt auch zwei ganz verschiedene Erwartungen.

Rechtslage in der Schweiz: Warum nur zwei Veranstalter Gratisguthaben vergeben dürfen

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat steht seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist nicht zuständig — sie beaufsichtigt die Casinos, und diese Zuständigkeitsverwechslung hält sich in Gesprächen erstaunlich zäh.

Ein Bergdorf mit Holzhäusern im Schnee, Rauch steigt aus einem Kamin, später Nachmittag mit tiefem Licht
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Für einen Betrieb braucht es zwei Bewilligungen: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und die Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Das Geldspielgesetz regelt den Markt nicht über ein Lizenzierungsverfahren, das ständig neue Anbieter aufnimmt. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Anbieter, weil es keine gibt.

Das schneidet die Suchfrage scharf. Wer nach Wettanbietern mit gratis Startguthaben sucht, findet im Ausland ein Dutzend Marken und in der Schweiz zwei Veranstalter, und der Zugang ist an den Wohnsitz gebunden. Für ein Online-Konto braucht es einen Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis einen solchen im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Die beiden Kontingente decken zusammen die ganze Schweiz ab, aber jede Person nur über eines davon. 20 Kantone bilden mit dem Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein das Swisslos-Vertragsgebiet, sechs Westschweizer Kantone das der Loterie Romande. Unter den rund 2’350 Verkaufsstellen der Loterie Romande in der Westschweiz findet sich der Papierweg zum Konto; für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und ausdrücklich nur eine Registrierung pro Person.

Was man dort wetten darf, ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste nach Artikel 25 des Geldspielgesetzes und Artikel 29 der Verordnung, in der Fassung vom 10. September 2026. Darin stehen Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet; Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, ebenso ein Esport-Abschnitt. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, sofern der Veranstalter über die entsprechende Bewilligung verfügt; eine Beschränkung des Gesetzes auf einzelne Live-Märkte besteht nicht. Für Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen ist in diesem Rahmen kein Platz, und das ist kein Versehen der Behörde, sondern Programm.

Ein Punkt, der oft falsch erzählt wird, gehört hier deutlich hingesteckt: Es gibt in der Schweiz keine Sperre, die Banken oder Kartenherausgeber davon abhält, Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten abzuwickeln. Wer meint, seine Bank fange das schon ab, verlässt sich auf etwas, das es nicht gibt. Was existiert, ist die Sperrliste der Gespa mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren — die erste Liste datiert vom 3. September 2019, und Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa selbst Domain-Hopping nennt.

Umgekehrt gilt derselbe nüchterne Blick für das Bewilligte. Ein Schweizer Veranstalter bedeutet volle Schweizer Spielerschutzmechanik, zwei Anbieter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, Wohnsitzpflicht und Identitätsprüfung. Das ist kein Freibrief für ein grosszügiges Bonusangebot. Es erklärt, warum das Bonusangebot klein ist.

Werbetreibende haben bei diesen Begriffen eine klare Pflicht, und die Privatperson hat ein klares Recht: Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet; Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Ein Nebensatz, der häufig fehlt: Eine ausländische Bewilligung — Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land — hat in der Schweiz keine Geltung. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Die Spielenden selbst werden nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es existiert weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle.

Bewilligung, Aufsicht und der Unterschied zu einer ausländischen Lizenz

Die Gegenüberstellung der beiden Wege ist keine Geschmacksfrage, und die Tabelle ordnet ein, was auf jeder Seite steht. Die erste Spalte nennt die Marke, die zweite, welche Bewilligung sie für Schweizer Sportwetten hat, die dritte, was an Veranstalter- oder Aufsichtsangaben dahintersteht.

Marke Bewilligung für Schweizer Sportwetten Veranstalter bzw. gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
Betclic keine Schweizer Bewilligung keine dem Schweizer Recht zurechenbare Bewilligung
Fezbet keine Schweizer Bewilligung keine dem Schweizer Recht zurechenbare Bewilligung
WirWetten keine Schweizer Bewilligung keine dem Schweizer Recht zurechenbare Bewilligung
20Bet keine Schweizer Bewilligung keine dem Schweizer Recht zurechenbare Bewilligung
Rainbet keine Schweizer Bewilligung keine dem Schweizer Recht zurechenbare Bewilligung
MyStake keine Schweizer Bewilligung keine dem Schweizer Recht zurechenbare Bewilligung
bet-at-home keine Schweizer Bewilligung keine dem Schweizer Recht zurechenbare Bewilligung
BetPanda keine Schweizer Bewilligung keine dem Schweizer Recht zurechenbare Bewilligung

Der Reiz dieser Tabelle liegt in ihrer Kürze. Acht der zehn Zeilen tragen dieselbe Auskunft, und das ist die Aussage: Es ist kein Verteilungsproblem, sondern die Konstruktion des Marktes. Die acht Zeilen sind nicht gleich uninteressant, aber sie sind gleich unbewilligt, und für die Frage nach einem Startguthaben heisst das: Sie stehen ausserhalb des Mechanismus, der Gratisspielguthaben überhaupt reguliert.

Was ausländische Marken mit Schweizer Wohnsitz tun, beschreibt am klarsten das Sperrregister. Sie sind nicht mit dem Schweizer Sperrsystem verbunden, und wer sich dort sperren lässt, sperrt sich nicht bei ihnen. Wer also glaubt, eine Spielsperre regele sein Verhalten überall, irrt an genau dieser Stelle. Die zweite offene Flanke ist der Rechtsweg: Wer Streit mit einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung hat, findet keine Schweizer Aufsichtsbehörde, die für ihn einschreitet, und keinen Schweizer Gerichtsstand, der sich von selbst anbietet.

Aus dem steuerlichen Blickwinkel ist die Lage ebenfalls nicht symmetrisch. Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 waren es CHF 1’070’400, und die kantonalen Freibeträge weichen voneinander ab, weshalb hier «je nach Kanton» gilt und nicht eine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unter diesen Grenzen und zahlt auf den Gewinn weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen der Verrechnungssteuer nicht, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Für die eigene Situation ist die Steuerverwaltung des Wohnkantons oder eine Steuerberatung die richtige Adresse.

Das Schweizer Abrechnungskonto und warum anonyme Auszahlungen hier nicht vorkommen

Wer ein Konto bei einem deutschen oder maltesischen Anbieter führt, ist an Zahlungswege gewöhnt, die in der Schweiz nicht zulässig sind. Auszahlungen und Guthaben gehen bei einem Schweizer Veranstalter nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht, und Kredit an Spielende wird nicht gewährt. Das erklärt, warum die Registrierung so aufwendig ist, wie sie ist.

Bei Swisslos werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Der Aufwand hat eine Kehrseite und eine Vorderseite. Die Kehrseite ist der Zeitverlust vor dem ersten Wettschein. Die Vorderseite ist, dass eine Auszahlung nur auf ein Konto gehen kann, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet — was Betrug mit fremden Konten strukturell ausschliesst.

Bei Swisslos schreibt der Veranstalter Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gut; darüber hinaus wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Beides ist bequem, und beides erklärt, warum ein Wallet-Guthaben bei Swisslos nie ein verschlossenes Konto ist: Selbst wer nur kleine Beträge gewinnt, kommt ohne Sonderantrag an sein Geld.

Interessanter für den Alltag sind die Regeln zum Guthaben selbst. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer sein Guthaben stückweise abzieht, zahlt also ab dem dritten Mal mit. Das ist keine versteckte Falle, sondern eine Gebühr mit Schwelle — aber eine, die man kennen sollte, weil sie kleine Beträge überproportional trifft.

Der Kontrast zu den Bedingungen der Westschweizer Plattform ist aufschlussreich. Dort sind Einzahlungen auf das Spielerkonto auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN; Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Zwei Veranstalter, zwei Auszahlungsschwellen, ein gemeinsamer Grundsatz: Das Guthaben ist nicht das Geld des Spielenden, bis es als Gewinn auf seinem Bankkonto liegt.

Spielerschutz: Verlustlimiten vor der ersten Wette, und was ein Startguthaben daran ändert

Nichts. Ein Startguthaben ersetzt keine Disziplin, und es verschiebt sie auch nicht auf später. Der Grund liegt in der Konstruktion des Schweizer Systems: Die Limiten setzt der Spielende selbst, und er setzt sie, bevor er zum ersten Mal mitspielt.

Bei Sporttip müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage festlegen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Nach der Verordnung müssen Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen; eine Senkung wirkt nach der Verordnung sofort, eine Erhöhung nach 24 Stunden — Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der Unterschied zwischen 24 und 72 Stunden ist die interessante Zahl in diesem Absatz, denn er zeigt, dass die Veranstalter strenger sind als das Gesetz verlangt.

Wer zum ersten Mal einsteigt, um ein Aktionsguthaben zu nutzen, trifft diese Einstellung also vor dem ersten Wettschein. Das ist der eigentliche Preis des «Gratis»-Angebots: Man sitzt mit der Limitenmaske vor dem Bildschirm, bevor man irgendetwas gewonnen hat. Ein schlechter Moment, um sich zu überlegen, was man sich leisten will. Ein guter Moment, um es zu wissen.

Es gibt in der Schweiz keine gesetzlich festgeschriebene Einzahlungsobergrenze für Sportwetten. Was es gibt, sind die selbst gesetzten Limiten und, wo sie nicht reichen, die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann nach der Verordnung erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und eine Fachstelle ist daran beteiligt. Gesperrten und minderjährigen Personen steht kein Anspruch auf Einsätze oder Gewinne zu.

Was ein Register leisten kann und was nicht, ist hier die entscheidende Frage. Wer sich unbefristet sperren lässt, verschwindet aus dem bewilligten Schweizer Markt — nicht aus dem Internet. Das hängt direkt mit der Rechtslage zusammen: Ausländische Anbieter sind an das Sperrregister nicht angeschlossen. Wer sich also bei Sporttip sperren lässt und diese Seite für eine vollständige Lösung hält, hat sich nur halb geschützt. Der Punkt ist unangenehm und er gehört auf den Tisch.

Die Aufsicht hat 2025 nachgeschaut, ob die Schutzmechanismen an der Front halten. Bei Testkäufen an Verkaufsstellen wurde einer minderjährigen Testperson in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette verkauft. Diese Zahl wird in Werbebroschüren nicht stehen, und sie steht hier, weil sie das Bild geraderückt: Ein Schutzsystem auf dem Papier ist nicht dasselbe wie ein Schutzsystem am Tresen.

Wer merkt, dass die Grenze näher rückt als gedacht, und wer merkt, dass ein geschenktes Guthaben genau das ist — ein Anlass, mehr zu wetten als sonst — sollte sich nicht auf die eigenen Vorsätze verlassen. Die Limitenmaske ist genau für diesen Fall gebaut, und sie ist die Stelle, an der man sie senkt, nicht hebt.

Neukundenangebote und Gratisspielguthaben: welche Bedingungen den Wert entscheiden

Ein Neukundenangebot mit Startguthaben wird in der Schweiz an drei Merkmalen geprüft, und keines davon ist der Nennbetrag. Die Laufzeit steht zuerst: Wann wird gutgeschrieben, wie lange gilt das Guthaben, bis wann muss was geschehen sein. Der Verwendungszweck folgt: Wofür darf das Guthaben eingesetzt werden, welche Mindestquote gilt, welche Wettarten sind ausgeschlossen. Die Auszahlbarkeit steht zuletzt, und sie ist die grösste der drei — weil sie über den Wert entscheidet und nicht nur über den Komfort.

Die Westschweizer Aktion liefert für alle drei Merkmale ein Beispiel aus der Praxis. Verifizierte Konten hatten den in den National-League-Stadien verbreiteten Code innert 7 Tagen einzugeben, das Guthaben von CHF 10 war 30 Tage gültig, insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung, und auszahlbar war es nicht. Ein Verfall nach 30 Tagen ist kein Detail: Wer in dieser Zeit keine Wette platziert, hat nichts verloren, weil er nichts besessen hat — der Wert verfällt mit dem Guthaben.

Bei Swisslos sind Gratisguthaben aus Promotionen ebenfalls nicht auszahlbar, und dasselbe Prinzip gilt in der Westschweiz. Der praktische Merksatz lautet deshalb: Was nicht auszahlbar ist, ist kein Guthaben im Sinne eines Kontostands, sondern ein Reservetopf für Einsätze. Wer ihn als Bargeld liest, macht einen Buchhaltungsfehler, und der schlägt später auf die Erwartung zurück.

Der Begriff, den die Werbung benutzt, ist ein anderer als der, den das Gesetz kennt, und die beiden decken nicht dieselbe Sache. «Gratis» ist im Schweizer Markt eine Kategorie mit Bewilligungsvorbehalt, ein Wörtchen, das man erst nach der Zustimmung der Aufsicht wirklich sagen darf. Deshalb ist die Frage nicht, wie hoch ein Schweizer Bonus ist, sondern ob er gerade läuft.

Laufzeit, Verwendungszweck und Auszahlbarkeit als Preisschild

Bei den beiden Schweizer Veranstaltern sind zusätzlich Angebote im Umlauf, die kein Guthaben sind, sondern eine Erhöhung des Gewinns. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, und Einsatz wie Gewinnerhöhung sind limitiert. Das ist eine Rechnung mit Stufen: Der Unterschied zwischen vier und fünfzehn Voraussagen ist nicht linear, sondern riesig, und die Mindestquote von 1.50 auf jeder einzelnen Voraussage ist die Hürde, an der Kombinationen üblicherweise scheitern.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der letzte Halbsatz ist der teure. Wer einen Boost nutzt und dann früh aussteigt, verliert die Erhöhung — und das ist genau der Moment, in dem viele Spielende zum ersten Mal aussteigen wollen. Die Bedingung sitzt also nicht am Rand des Angebots, sondern in seinem Zentrum.

Die Auszahlbarkeit lässt sich an einer zweiten Stelle prüfen, die über den Bonus hinausgeht: dem Guthaben selbst. Bei der Westschweizer Plattform liegt die Einzahlungsgrenze bei höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben ist ebenso begrenzt, und Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos kostet die dritte Auszahlung innerhalb von 365 Tagen möglicherweise 3 %, nach zwei Gratisauszahlungen. Beide Häuser behandeln das Guthaben als etwas, das im System bleibt, bis es als Gewinn austritt.

Für ausländische Marken fehlen die Zahlen, und daraus folgt keine Bewertung, sondern eine Grenze der Vergleichbarkeit. Was dort als Willkommensbonus beworben wird, unterliegt keinen Schweizer Bedingungen, keiner Schweizer Aufsicht und keinem Schweizer Sperrregister. Wer die Angebote trotzdem prüfen will, prüft die Hausbedingungen des Anbieters selbst: Umsatzfaktor, Mindestquote, Frist, Höchstgrenze des Gewinns aus dem Bonus. Diese vier Angaben stehen in jedem seriösen Bonusdokument, und ihr Fehlen ist selbst eine Information.

Ein letzter Punkt, der gern übersehen wird: Aktionsguthaben kommt nicht von selbst auf das Konto. Bei der Westschweizer Aktion musste der Code aktiv eingegeben werden, und das setzte ein verifiziertes Konto voraus. Wer erst nach Erhalt des Codes mit der Registrierung beginnt, hat die Frist meist schon halb verbraucht.

Was ein Aktionsguthaben von CHF 10 im Markt wert ist: eine Beispielrechnung

Der Wert eines Gratisspielguthabens lässt sich nicht am Nennwert ablesen, weil der Einsatz nicht zurückfliesst und weil jeder Markt einen Teil der Einsätze einbehält. Beides zusammen ergibt eine Spanne, keine feste Zahl.

Ein Rechenbeispiel, ausdrücklich als Beispiel und nicht als aktuelle Quote: Ein Guthaben von CHF 10 wird auf einen Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten gesetzt. Bei einem Markt mit zwei gleich hohen Quoten von 1.90 liegt der Auszahlungsanteil bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei 95 %, und die Marge des Veranstalters bei 5 %. Da der Einsatz des Guthabens bei einem Gewinn nicht zurückfliesst, bringt ein Treffer 10 × (1.90 − 1) = CHF 9. Über beide Ausgänge gemittelt liegt der Wert des Guthabens damit bei 10 × 0.90 ÷ 1.90 × 0.95, also bei CHF 4.50 — als Schätzung über viele gleichartige Einsätze unter der Annahme, dass nur das Guthaben selbst eingesetzt wird und der Gewinn nicht erneut gewettet wird.

Das ist die Antwort auf die Frage, was von einem «Gratis»-Angebot übrig bleibt. Die Spanne reicht von rund CHF 4 bis CHF 4.50, je nachdem ob man vom Nennwert oder vom tatsächlich umgesetzten Anteil ausgeht; die 95 % sind der Marktanteil, der zurückfliesst, und die CHF 9 sind der eine Fall, in dem es aufgeht. Wer das Guthaben auf eine Quote von 1.20 legt, senkt den Wert deutlich, weil die Marge in derselben Rechnung den kleineren Spielraum aufsaugt. Wer es auf eine Quote von 5.00 legt, hebt die Erwartung — und die Streuung um sie herum, denn die hohe Quote trägt die Marge mit und trifft seltener.

Wer genug haben will, um etwas zu verändern, braucht einen anderen Hebel. Wer ein grosses Regal will, nimmt eine ausländische Plattform mit einem vierstelligen Willkommenspaket und übernimmt damit die Steuerfolgen, die fehlende Schweizer Aufsicht und das Risiko, bei einer Auszahlung selbst für sein Konto kämpfen zu müssen. Wer den regulierten Rahmen will, nimmt eine kleine, kurzfristige Aktion in Kauf — und die zehn Franken, die vor allem das Registrierungsverfahren belohnen, nicht das Wetten. Beides sind Entscheidungen, die man bewusst treffen kann. Unbewusst verlieren sie beide.

Übersicht: die zehn Anbieter im Vergleich und welche Wahl zu welchem Spielenden passt

Die Reihenfolge dieses Vergleichs folgt einer Idee und nicht der Grösse des Bonus, denn Grösse ist in diesem Markt das schlechteste Sortierkriterium. Zuerst stehen die beiden Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten annehmen dürfen; danach folgen acht Marken ohne Schweizer Bewilligung, die hier aufgeführt sind, weil Wettende ihnen begegnen, und die nach denselben Kriterien eingeordnet werden.

Wer in diesem Vergleich etwas sucht, sollte zuerst die eigene Postleitzahl prüfen und erst danach die Konditionen. Das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Überschneidungen gibt es keine, ein Konto bei beiden ist also nicht möglich.

Am Basler Hauptsitz von Swisslos stehen Lotterien und Sportwetten auf der Grundlage der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande hat ihre Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Zwei sehr unterschiedliche Maschinen — die eine breit und deutschsprachig verankert, die andere kompakt und auf sechs Kantone konzentriert.

Für die acht ausländischen Marken gilt durchweg derselbe Rahmen: keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrsystem, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass ihre Domains auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden. Was sie ansonsten anbieten — Zahlungsarten, Auszahlungszeiten, Bonusbedingungen, Märkte — ist ihre eigene Sache und in diesem Rahmen nicht mit Schweizer Zahlen beschrieben. Die Bewertung jedes Hauses folgt unten.

Swisslos Sporttip: der breiteste Zugang, die strengste Verifizierung

Swisslos ist die Veranstalterin für 20 Kantone, das Tessin und Liechtenstein, und das macht Sporttip in der Deutschschweiz zur naheliegenden Wahl — nicht, weil der Bonus grösser wäre, sondern weil überhaupt nur ein Anbieter zur Verfügung steht. Wer in Zürich oder Bern wohnt und ein bewilligtes Schweizer Konto möchte, hat keine Alternative und braucht keine Empfehlung.

Die Registrierung ist der aufwendigste Teil des Einstiegs. Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre, nur eine Registrierung pro Person, und die Auslesung der Personendaten aus dem hochgeladenen Ausweis mit Abgleich gegen Adressdatenbanken. Das ist mehr Aufwand als eine E-Mail-Adresse und ein Häkchen. Wer im Kanton Freiburg wohnt, scheitert daran nicht wegen der Datenprüfung, sondern weil er ausserhalb des Vertragsgebiets liegt.

Beim Einsatz ist die Spanne eng und klar geregelt. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Systemwette auf zehn Ausgänge plant, merkt schnell, warum der Höchsteinsatz dort eine andere Zahl trägt: zehn Ausgänge mal CHF 1’000 wären sonst eine mittlere Investition.

Die Wettscheinlogik ist ebenfalls ausgeschrieben. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten, und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Dieser Passus ist der wichtigste im ganzen Regelwerk für Livewettende: Er beschreibt den Fall, in dem ein Treffer zur Rückzahlung wird. Wer live wettet, sollte ihn zweimal lesen.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für Wettende heisst das: Eine Kombination aus Korrekturergebnis und Endresultat desselben Spiels gehört in die dafür vorgesehene Funktion, nicht in den Wettschein daneben.

Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Der Satz, dass Swisslos Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten muss, ist kein Kleingedrucktes, sondern die Beschreibung einer Funktion, die man nicht einplanen kann.

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate klingen lang, bis man sie mit einer Saison vergleicht. Die Zehn-Tage-Frist für eine Einsprache ist die eigentliche Härte in diesem Absatz.

Wo Sporttip verliert, lässt sich ebenso genau sagen. Ein Bonusangebot, das den Namen verdient, ist nicht das Programm dieses Hauses. Wer nach einem dauerhaft verfügbaren Neukundenpaket sucht, findet hier befristete Aktionen, Boosts mit Bedingungen und ein Produkt, das seine Regeln in jede Ecke schreibt. Wer dagegen ein Konto will, dessen Auszahlung auf ein Konto mit dem eigenen Namen geht, wer Systemwetten mit Einsätzen bis CHF 10’000 und einen Bet-Builder für abhängige Ausgänge braucht, findet hier die breiteste Produktpalette des bewilligten Marktes.

Loterie Romande Jouez Sport: sechs Kantone, Aktionen und Boosts

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, und wer dort wohnt, hat ebenfalls keine Wahl — aber ein anderes Produktprofil. 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende beschreiben ein Haus mit starkem Papiergeschäft. Für das Online-Konto zählt die Zugehörigkeit zum Gebiet, nicht die Nähe zu einer Verkaufsstelle.

Die Westschweizer Besonderheit im Bereich der Neukundenangebote ist die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades», deren Bedingungen im Winter 2025/2026 an 7 Tagen galten: Ein in den National-League-Stadien verbreiteter Code, eingegeben innert 7 Tagen, brachte CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Man kann das als geschicktes Stadtmarketing lesen oder als das, was es ist — ein Angebot, das den Journal mit zwei Dingen belohnt: Anwesenheit im Stadion und eine bereits abgeschlossene Verifizierung.

Bei den Limiten arbeitet das Haus mit anderen Zahlen als der Deutschschweizer Markt. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Die Schwelle von CHF 1’000 für die automatische Gutschrift ist praktisch: Sie deckt die grosse Mehrheit der Gewinne aus Zehn-Franken-Einsätzen ab.

Ein Konto bei beiden Häusern ist nicht möglich, das ist die Folge der Gebietsaufteilung. Wer gelegentlich im Tessin oder in Zürich bei Verwandten ist, gehört davon nicht zum Vertragsgebiet; allein der Wohnsitz entscheidet.

Was im Vergleich oft untergeht: Auch hier sind Aktionsguthaben befristet, kontingentiert und nicht auszahlbar. Die Loterie Romande ist damit das zweite Beispiel für dieselbe Konstruktion. Wer aus der Aktion ablesen wollte, dass die Westschweiz lockere Regeln hätte, liest falsch.

Wo Jouez Sport verliert, hängt am Umfang der Aktionen. Zwischen zwei Aktionen gibt es kein Wechselangebot, keine Staffelung und keinen Zweitanbieter in derselben Region. Wer aus dem Zürcher Regal gewöhnt ist, dass ein Konto die Spielwiese mehrerer Marken ist, findet hier eine einzige Tür — dafür mit der ganzen Aufsicht der Schweiz dahinter.

Betclic, Fezbet, WirWetten und 20Bet: beworben, nicht bewilligt

Diese vier Marken sind im Schweizer Markt sichtbar, aber sie nehmen keine Stellung ein, die das Schweizer Recht anerkennt. Keine Schweizer Bewilligung, keine dem Schweizer Recht zurechenbare Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und von Schweizer Telekom-Anbietern blockiert werden.

Was ein Wettender dabei tatsächlich aufgibt, ist der Zugang zum Monitor. Die Gespa hat Ende 2025 671 Domains auf der Sperrliste geführt, und die Liste wächst nicht in einem langsamen Rhythmus: Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Aufsicht selbst Domain-Hopping nennt. Wer eine blockierte Adresse ansteuert, landet nicht bei einem regulierten Haus, sondern bei einem anderen Namen derselben Gruppe.

Für keinen dieser vier Anbieter lässt sich hier sagen, unter welcher Aufsicht er steht, denn eine dem Schweizer Recht zurechenbare Bewilligung gibt es nicht. Wer eines dieser Angebote trotzdem prüfen will, hat vier Angaben zur Hand zu nehmen: die Aufsichtsbehörde, unter der das Haus tatsächlich steht, die Mindestquote für den Bonusumsatz, die Umsatzhöhe und die Höchstgrenze des Gewinns aus dem Bonus. Wer keine dieser Angaben findet, hat auch keine Grundlage für eine Bewertung.

Rainbet, MyStake, bet-at-home und BetPanda: der Rest der ausländischen Liste

Für diese vier gilt derselbe Rahmen, und derselbe Vorbehalt. bet-at-home ist hier kein Sonderfall, obwohl der Name in der Schweiz seit Jahren in Sperrlisten-Diskussionen auftaucht: Die Aufsicht nennt ihn selbst im Zusammenhang mit dem Domain-Hopping. Ein bekannter Name ist kein Beweis für eine Bewilligung, und die fehlende Bewilligung wird nicht dadurch besser, dass man den Anbieter kennt.

Wer diese Marken mit den beiden Schweizer Häusern vergleicht, vergleicht nicht zwei Produkte, sondern zwei Rechtszustände. Auf der einen Seite steht ein Konto ohne Sperrregister, ohne Aufsicht und ohne Adresse für eine Beschwerde, auf der anderen ein Konto mit Wohnsitzprüfung, Limitenmaske und Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen. Die Schritte, die Schweizer Wettende als lästig empfinden — der Ausweis, die Verifizierung, die Wartezeit von 5 bis 10 Arbeitstagen bei einer Überweisung — sind genau die Funktionen, die bei einem Streit die einzige Rückendeckung darstellen.

Zur steuerlichen Seite gibt es für beide Gruppen einen Satz, der mehr wert ist als jede Faustregel: Gewinne aus ausländischen Grossspielen unterliegen der Verrechnungssteuer nicht, können aber nach der kantonalen Praxis — Thurgau behandelt sie unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen — voll steuerpflichtig sein. Wer im Ausland gewinnt, gewinnt nicht steuerfrei. Für die eigene Situation ist die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung zuständig.

Der Vergleich mit dem bewilligten Weg endet also nicht bei einer Geschmacksfrage. Er endet bei der Frage, welche Art von Rückhalt man für seine zehn Franken will.

Häufige Fragen zu Sportwetten mit gratis Startguthaben

Gibt es in der Schweiz ein Startguthaben ohne eigene Einzahlung?

Ja, aber nur als befristete Aktion mit Zustimmung der Gespa, nicht als dauerhaftes Angebot. Im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Westschweizer Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» gab CHF 10 Spielguthaben an verifizierte Konten, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Wie lief die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ab?

Sie fand an sieben Aktionstagen zwischen Dezember 2025 und März 2026 statt. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben aus einem Kontingent von 7’000 Stück. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Kann ein Aktionsguthaben ausgezahlt werden?

Nein. Bei Swisslos und bei der Loterie Romande ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Auszahlbar sind nur die daraus erzielten Gewinne, und diese gehen auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Sportwetten nicht.

Welche Voraussetzungen gelten für die Registrierung bei Swisslos?

Mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, keine bestehende Spielsperre und nur eine Registrierung pro Person. Die Personendaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden.

Wie hoch ist der Mindesteinsatz bei Sporttip, und was gilt für Systemwetten?

Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Abhängige Ereignisse laufen über den Bet-Builder.

Wieso braucht ein kostenloses Guthaben die vorherige Zustimmung der Gespa?

Das Geldspielgesetz knüpft Gratisspielguthaben an eine vorherige Zustimmung der Aufsichtsbehörde. Das ist der Grund, warum im Schweizer Markt keine dauerhaften Neukundenpakete existieren und warum Aktionen befristet, kontingentiert und mit Verfallsdatum ausgestattet sind. Werbung für nicht bewilligte Geldspiele ist zudem verboten und mit Busse bedroht.

Inhalt erstellt vom Team «europapokalch.com»