Freiwetten Neukunde 2026 — das kleine Angebot der zwei Schweizer Veranstalter, nüchtern gerechnet
29. Oktober 2026 — geprüft gegen die Bewilligungsangaben der Gespa und die Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Wer aus Deutschland, Österreich oder einem osteuropäischen Markt auf diese Seite kommt, rechnet mit einem Stapel Startguthaben und Freiwetten. In der Schweiz findet er zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste erlaubter Sportarten und ein Gratisspielguthaben, das sich an einer Hand abzählen lässt. Wer als Neukunde zum ersten Mal eine Schweizer Sportwette abgeben will, steht damit vor einer anderen Frage als in fast jedem Nachbarmarkt: nicht «Welches Angebot ist das grösste?», sondern «Welchen der beiden Wege darf ich überhaupt gehen, und was kostet mich der».
Genau das ist die Ausgangslage. Das Geldspielgesetz hat die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip versorgt die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande mit Jouez Sport versorgt Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Ein Online-Konto bekommt nur, wer im jeweiligen Gebiet wohnt. Wer in Genf sitzt, kann bei Sporttip nichts eröffnen; wer in Zürich sitzt, bei Jouez Sport nicht.
Diese Zweiheit ist keine Marktnische, sondern der Markt. Aus ihr folgt fast alles, was auf dieser Seite steht — die Kontoeröffnung, die Limiten, die Grösse der Aktionen, die Auszahlungswege, die Steuerfrage am Ende. Zehn weitere Plattformen sind unten aufgeführt, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen. Keine von ihnen hat eine Schweizer Bewilligung, und das ist in jedem einzelnen Eintrag ausgeschrieben statt in einer Fussnote versteckt.
Neukunde in der Schweiz: geprüfte Identität statt Klick und fertig
Die Kontoeröffnung ist der erste Ort, an dem sich dieser Markt von seinen Nachbarn trennt. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Dieser Schritt ist keine Formalität, die man später nachholt. Er steht vor der ersten Wette, und er entscheidet, ob es überhaupt zu einer ersten Wette kommt. Ein Ausweis mit Wohnsitz ausserhalb des Vertragsgebiets führt nicht zu einem eingeschränkten Konto, sondern zu keinem. Wer in Basel wohnt, aber regelmässig in Lausanne arbeitet, eröffnet sein Konto bei Sporttip. Wer in Neuenburg wohnt, bei Jouez Sport. Die Wahl, die der Titel dieser Seite verspricht, ist zuerst eine Wahl des Wohnkantons — und sie treffen die Kantone, nicht der Spielende.
Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos darf diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Neukunde, der mit CHF 20 startet, merkt von diesen Grenzen nichts. Wer mit mehreren Tausend Franken arbeiten will, für den ist die Einzelwettengrenze der erste Faktor, den er einplanen muss — nicht die Höhe eines Startguthabens, das es in dieser Grössenordnung gar nicht gibt.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Auch das ist eine Bedingung, die vor der ersten Wette geprüft wird und nicht danach.
Was auf dem Spielerkonto liegt, bevor gewettet wird
Guthaben auf dem Spielerkonto wird gekauft, nicht geschenkt. Bei Swisslos geht das per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Kredit wird nicht gewährt. Für die Aufladung bietet Swisslos unter anderem PostFinance Pay an, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Das Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist ein eigener Topf. Es ist nicht auszahlbar. Wer eine Aktion mitmacht, gewinnt also bestenfalls Erfahrung und ein paar Runden, die er wieder einsetzen muss — kein Bargeld.
grundlag: Was die Wette selbst zurückgibt
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Wer mit einem Neukundenguthaben von CHF 10 eine Wette zu Quote 1.90 spielt, hat nach einer gewonnenen Wette CHF 19 auf dem Konto — aber die letzte Rappenrundung frisst von jedem Betrag ein paar Rappen, und das ist keine Nebensache, sondern eine Systematik, die über tausende Wetten spürbar wird.

Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer, etwa die 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer zum ersten Mal auf ein Cupspiel setzt und «Fussball» annimmt, wettet auf ein anderes Ereignis als der Spielplan suggeriert. Das ist der häufigste Anfängerfehler, und er kostet nichts ausser der eigenen Zeit — die Wette geht nach 90 Minuten auf, oder sie geht nicht auf.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist die Rückabwicklung, die zählt. Eine abgesagte Partie in einer Zehner-Kombi stürzt die Quote nicht auf null, sie stürzt sie auf den neutralen Wert.
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Für einen Neukunden heisst das: Wenn die Fünfer-Kombi überraschend verschwindet, steckt nicht immer ein Fehler im Konto dahinter.
rechtsla: Warum es in der Schweiz zwei Veranstalter gibt und keine drei
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt wird das von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, nicht von der ESBK — die kümmert sich um Casinos. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Das Gesetz spricht in diesem Zusammenhang von Bewilligung, nicht von Lizenz, und wer sich in einem Streitfall auf die richtige Vokabel beruft, hat schon gewonnen.

Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip: gegründet als SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, tätig gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne, mit 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden.
Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa publiziert nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains. Wer auf einer Vergleichsseite zwanzig «Schweizer Anbieter» findet, findet zwanzig Adressen und keine zwanzig Bewilligungen. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Das ist der politische Preis dieser Zweiheit, und er ist der Grund, warum die Aufsicht so eng ist.
Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land — hat in der Schweiz keine Kraft. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende. Der Spielende verliert aber, was vor Gericht gegen den Anbieter allenfalls konfisziert wird, und er hat keinen Schutz und keine Fair-Play-Kontrolle, auf die er sich berufen könnte.
Einzahlungen und Auszahlungen laufen nur auf den eigenen Namen
Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Sportwettmarkt nicht. Bei Swisslos zahlt das Haus Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 gehen innert 3 Arbeitstagen an das bekannte Konto. Bei der Loterie Romande werden Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt dem Wallet gutgeschrieben, alles darüber auf das Konto der angegebenen IBAN.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Bei Swisslos beträgt die Einzahlungsgrenze ebenfalls CHF 10’000 in 30 Tagen. Diese Grenzen sind keine Hürde für den normalen Spielenden; sie sind die Wand, an der jemand landet, der die Kontrolle verliert. Eine dritte, innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief einzulegende Einsprache steht offen, wenn eine Auszahlung verweigert wird; Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos.
Sporttip-Wetten fallen unter die geschlossene Liste der von der Gespa bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Qualifikationsrunden nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind nie erlaubt. Corner- und Kartenmärkte erscheinen nicht auf der Liste, und eine Esport-Sektion fehlt darin ebenfalls. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht möglich. Ein Neukunde, der von einer internationalen Plattform kommt, wo auf Wahlen und Award-Shows gewettet wird, findet hier nichts davon vor. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und live, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Das Gesetz kennt keine Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Wer eine Nachbesserung braucht, wenn die 1. Mannschaft plötzlich kein Tor mehr erzielt, darf sie bei Sporttip suchen.
Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das klingt technisch, ist aber der einzige Absatz auf dieser Seite, der einem Live-Wettenden echtes Geld kostet, ohne dass er es merkt: Der Treffer, den das System noch nicht gesehen hat, zahlt den Einsatz zurück und sonst nichts.
Verlustlimiten setzt der Neukunde selbst, und eine Senkung wirkt sofort
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Das ist keine Checkbox auf dem Weg zum ersten Einsatz, sondern ein Vertrag mit sich selbst, der vor der ersten Wette unterschrieben wird. Wer die Limiten in der ersten Sitzung aus Ungeduld hochsetzt, weil CHF 200 im Monat nach einem langen Abend knapp wirken, sitzt 72 Stunden darauf fest. Genau das ist der Zweck. Der Paragraf, der die Limiten fordert, verlangt vom Veranstalter einen oder mehrere Höchstwerte für Tages-, Wochen- oder Monatseinsätze beziehungsweise -verluste; die Erhöhung nach 24 Stunden ist die gesetzliche Untergrenze, und beide Schweizer Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wo der Neukunde den Schalter findet, entscheidet also darüber, ob er im ersten Anlauf eine Zahl wählt, die er zwei Monate später noch für richtig hält.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Für einen Neukunden, der sich eingangs eine Sperrfrist von sechs Monaten setzt, heisst das im Klartext: Die Pause gilt durch, und sie nimmt das Online-Casino gleich mit. Das Schweizer System behandelt Sportwette und Casino als denselben Zugang. Wer glaubt, er sperre sich nur die eine Sache, sperrt sich alles.
Eine freiwillige Spielsperre kann frühestens nach drei Monaten aufgehoben werden, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Spielsperre und Limite sind zwei verschiedene Werkzeuge, und die Swisslos-Terminologie trennt sie sauber. Ein Neukunde sollte wissen, dass beide Pfade bei der Kontoeröffnung zugänglich sind und nicht versteckt werden.
Die Gespa hat 2025 Testkäufe gemacht: An Verkaufsstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Diese Zahl verdient einen geraden Satz. Die Aufsicht prüft, sie findet, sie veröffentlicht — aber wer in der Schweiz annimmt, dass hinter dem Schalter jeder Ausweis kontrolliert wird, täuscht sich. Online gibt es diese Grauzone nicht, dafür ist das Gesicht am Ausweis da.
Der Vollständigkeit halber: Eine unter 18-jährige oder gesperrte Person hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Spielen ist nicht einklagbar, wenn man gar nicht spielen durfte.
Steuern auf einem Neukunden-Gewinn
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und nur darüber steuerpflichtig. Der eidgenössische Freibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Die kantonale Schwelle weicht davon ab, deshalb ist «je nach Kanton» die einzig korrekte Angabe — eine einzelne Kantonszahl wäre falsch für alle anderen Kantone. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Ein typischer Neukunde gewinnt weit unter dieser Schwelle: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf den Gewinn. Eine Wette gibt es nicht, die eine Schweizer Sportwettsteuer auf den Einsatz auslöst — wer von «Sportwettsteuer» liest, liest von einem anderen Land. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis zum Beispiel des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung CHF 80 gewinnt, kann in einzelnen Kantonen auf denselben CHF 80 steuerpflichtig sein. Bei Fragen hilft die kantonale Steuerverwaltung oder ein Steuerberater weiter; allgemeine Auskünfte ersetzen keine Beratung.
freiwetten neukundenangebot: warum das Startguthaben klein ausfallen muss
Ein Gratisspielguthaben braucht in der Schweiz die vorgängige Zustimmung der Gespa. Das ist der Grund, warum das Newcomer-Angebot hier nicht an der Grosszügigkeit der zwei Veranstalter scheitert, sondern an der Aufsicht: Freispiele und Gratisguthaben sind nur mit dieser Zustimmung möglich, und 2025 fielen 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Beträge und Bedingungen stammen ausschliesslich aus den eigenen Bedingungen des jeweiligen Veranstalters.
Vierunddreissig Zustimmungen in einem Jahr, für welche zwei Apparate und welche Produkte auch immer. Wer noch die Bilder aus dem Sportstreaming im Kopf hat, in dem ein Anbieter mit einem Fünferpack Gratiswetten winkt, findet hier die Gegenprobe. Eine Sportwetten-Aktion ist in dieser Schweiz ein Bewilligungsvorgang.
Was die Loterie Romande zuletzt auf die Beine stellen durfte, war «JouezSport – Patinoires et Stades». Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Diese Aktion ist kein Marketingmuster, sondern eine Fallstudie. Sie war an sieben konkrete Tage gebunden, sie erforderte den Besuch eines Stadions, den Fund eines Codes und die Eingabe innerhalb einer Woche, sie war auf 7’000 Stück begrenzt, und das Guthaben verfiel nach 30 Tagen. Die Reihenfolge der Hürden, nicht ihre Höhe, ist die Nachricht. Wer ohnehin im Stadion war, bekam CHF 10 geschenkt. Wer sich wegen dieser CHF 10 auf den Weg machte, hat mehr ausgegeben als eingespielt.
Ein «Freiwette ohne Einzahlung» ist im Schweizer Sportwettmarkt dieses Formats realistisch nichts anderes als ein kleines Geschenk mit Verfallsdatum und Stückzahl. Wer CHF 50 Startguthaben sucht, sucht es bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und der Preis dafür steht im Abschnitt Panorama.
Etikett oder Inhalt: Was CHF 10 Gratisspielguthaben wert sind
Der Begriff «Freiwette ohne Einzahlung» klingt nach geschenktem Geld. Die Aktion der Loterie Romande gab CHF 10 Spielguthaben, nicht auszahlbar. Was davon übrig bleibt, hängt an der Quote — und weil das Guthaben vor dem Auszahlen gesetzt werden muss, ist es kein Zwanzig-Franken-Schein.
Rechnen wir es an einem Beispiel, das kein Angebot der Veranstalter zitiert, sondern eine Situation beschreibt. Angenommen, ein Spieler setzt seine CHF 10 Gratisspielguthaben auf einem Markt mit zwei Ausgängen auf Quote 1.90 und 1.90. Der Quotenschlüssel dieser zwei gegenläufigen Quoten beträgt 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, der Rest von 5 % ist die Marge des Marktes. Für ein Guthaben, dessen Einsatz nicht ausbezahlt wird, ergibt sich im Beispiel ein Wert von rund CHF 4.70 auf einem weiten Markt: 10 Franken mal 0.90 geteilt durch 1.90, das Ganze multipliziert mit dem Quotenschlüssel.
Das ist eine Bandbreite, nicht eine Zahl. Auf einem engeren Markt mit Quoten 2.00 und 2.00 rechnet dieselbe Formel CHF 5.00 aus, auf einem weiteren mit 1.40 und 1.40 nur noch gegen CHF 2.70. Auf einem Einwegmarkt, etwa «wer gewinnt die Partie» mit drei Ausgängen und entsprechend schlechterem Quotenschlüssel, liegt der Wert darunter. Die Spanne für CHF 10 Gratisguthaben, dessen Einsatz nicht ausbezahlt wird, beträgt also grob CHF 2.50 bis CHF 5.00, je nachdem, welchen Markt der Spielende wählt. Der genannte Quotenschlüssel von rund 0.95 gilt für das Beispiel mit zwei mal 1.90 und ist der Fall, in dem die Aktion am meisten hergibt: Wer ein solches Gratisguthaben erhält und es auf einem breiten, regelmässig ausgeglichenen Markt einsetzt, kann rund CHF 4.70 als rechnerischen Durchschnittswert erwarten — nicht als Gewinn, sondern als das, was die Aktion unter vielen gleichen Versuchen wert ist. Ein einzelner Versuch kann ebenso gut null ergeben.
Die Pointe ist damit nicht, dass CHF 10 wenig sind, sondern was sie aussagen. Wer für ein solches Gratisspielguthaben ein Online-Konto bei einem Anbieter eröffnet, den er danach nicht mehr nutzt, hat die Bedingung «Freiwette ohne Einzahlung» erfüllt und trotzdem keine Gratiswette bekommen, sondern ein Startguthaben von der Grössenordnung einer Woche Limite — bei einem Swisslos-Neukunden mit einer stillen Limite von CHF 100 im Monat sind CHF 10 Gratisspielguthaben ungefähr ein Drittel eines Monatsbudgets.
Code, Quote und Verfall: die Bedingungen, die den Ausschlag geben
Bei diesem Format gibt es drei bewegliche Teile, und der Neukunde liest sie in dieser Reihenfolge: Wie kommt das Guthaben auf das Konto, bis wann ist es gültig, und kann es ausbezahlt werden.
Der Code-Punkt ist der unbequemste. Die Aktion der Loterie Romande setzte einen Code voraus, der in den Stadien verbreitet wurde und innert 7 Tagen im verifizierten Konto eingegeben werden musste. Wer den Code nicht fand, nahm nicht teil. Wer ihn fand und das Konto noch nicht verifiziert hatte, musste die Verifizierung erst abschliessen — bei Swisslos werden die Ausweisdaten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Die Verfallsfrist von 30 Tagen beginnt nach der Gutschrift, nicht nach dem Fund des Codes. Die Stückzahl von 7’000 ist der letzte Filter: Wenn um 20 Uhr zahlreiche Leute im Stadion den Code eingeben, verteilt sich das Kontingent auf die Schnellsten.
Wer diese drei Teile kennt, weiss auch, dass ein «Freiwette für Bestandskunden»-Angebot keinen separaten Weg bildet: Jede Aktion richtet sich an die Konten, die den Code eingeben können, und neu sind die Konten nur im ersten Jahr. Die Loterie Romande hat ihr Kontingent von 7’000 Stück nicht in «Neu» und «Bestand» geteilt, und in einer solchen Aktion liegt nichts, was nur ein Neukunde beanspruchen könnte.
Ein Wort zu den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung, die in Suchresultaten mit «grosses Willkommenspaket» locken. Deren Bedingungen liegen ausserhalb des schweizerischen Rahmens, ihre Gratisguthaben sind nicht an die Zustimmung der Gespa gebunden, und ihre Bedingungen kennen kein schweizerisches Sperrregister, in dem eine Selbstsperre stehen bliebe. Wer dort CHF 100 Gratisspielguthaben bekommt, bekommt es von einem Haus, dessen Bedingungen nicht nach Schweizer Massstab geprüft wurden. Das ist keine Warnung, sondern die Beschreibung des Geschäftsmodells. Die zehn Einträge im Abschnitt ## panorama führen jede dieser Plattformen mit dem Vermerk «ohne Schweizer Bewilligung».
Einordnung: der Vergleich, den wir lesen
Neukundenaktien hin oder her — die eigentliche Entscheidung liegt nicht in der Höhe eines Startguthabens, sondern in der Passung zwischen Anbieter und Spieler. Wer in Genf wohnt, kann bei Swisslos kein Konto eröffnen; wer in Zürich wohnt, nicht bei Jouez Sport. Diese Vorauswahl erledigt die halbe Arbeit, bevor der Vergleich überhaupt beginnt. Was dann zu wählen bleibt, sind die Eigenheiten innerhalb der einen zulässigen Plattform — und die sind bei beiden Häusern deutlich ausgeprägt.
Wer Sporttip liest, sieht ein Haus, das sich über die Mengen selbstbewusst zeigt. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50 und belohnt den Nettogewinn mit 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Diese Staffelung belohnt die Breite der Kombination, nicht ihre Tiefe; wer fünfzehn richtige Voraussagen mit Quote ab 1.50 zusammenbekommt, hat eine rund vierundsechzigtausendfache Quote vor sich und mit dem Boost das Doppelte des Nettogewinns. Die einsamen Siege bringen nichts. Ein Neukunde, der sonst nur Einzelwetten spielt, zahlt für dieses Feature nichts und bekommt nichts.
Ein zweites Werkzeug sind die Quoten- und Profitboosts, ebenfalls nur online. Quotenboosts gelten für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer einen Boost setzt und dann den Cash-Out nimmt, verliert beides — die Erhöhung und die Flexibilität, die ihn zum Cash-Out bewegt hätte. Diese Kollision sollte man einmal durchdenken, bevor man einen Einsatz danach richtet.
Das Cash-Out bei Sporttip ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Das ist der ehrlichste Absatz der Swisslos-Bedingungen, und man muss ihn zweimal lesen. Der Cash-Out-Betrag liegt per Konstruktion unter dem, was die Wette im Erfolgsfall zahlt. Im Ausgleich verlagert er das Risiko: Wer eine Wette live sieht und denkt, das Tor fällt gleich auf der anderen Seite, kann sein Kapital zurückholen, bevor der Ball liegt. Wer hingegen jede Wette cash-outen möchte, zahlt für diese Bequemlichkeit — es ist ein Produkt mit eingebautem Abschlag auf den möglichen Gewinn, kein Werkzeug, das den Erwartungswert erhöht.
Bei der Loterie Romande sind die Grenzen weiter: Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben bis CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber hinaus innert 3 Arbeitstagen überwiesen, und die Auszahlung aufs Bankkonto ist zweimal im Jahr gratis.
Das sind die Zahlen, die in einer Vergleichstabelle die Zeilen füllen. Keine von ihnen ist ein Verkaufsargument des jeweiligen Hauses, jede von ihnen ist eine Bedingung. Der Neukunde, der beides nutzen dürfte, könnte nach diesen Zahlen wählen. In der Praxis darf er es nicht — ausser er zieht um.
Wer zu welchem Weg gehört
Ein Spieler mit einem Monatsbudget von CHF 100 in Zürich: Sporttip, stille Verlustlimite auf diesen Betrag, Einzelwetten. Der Kombiboost steht ihm offen, wird ihn aber selten erreichen, weil fünfzehn Voraussagen mit Quote ab 1.50 in diesem Budget kaum in einer Woche zusammenkommen. Das ist keine Kritik am Produkt, sondern ein Hinweis darauf, dass man sich nicht auf ein Feature einschiesst, das man nicht bedient.
Ein Spieler, der gelegentlich Live-Wetten platzieren möchte: Das Sporttip-Cash-Out und die Live-Funktion sind vorhanden, die Regeln zur Live-Quote 1.00 in Entscheidungssituationen sind streng und werden selten zu seinen Ungunsten greifen. Was ihn treffen kann, ist der Verfall des Boosts im Cash-Out. Wer Live-Wetten spielt und den Cash-Out regelmässig nutzt, verliert den Boost. Wähle eins von beiden.
Ein Wettschein-Spieler an der Verkaufsstelle: Der Testkauf mit 47.5 % Minderjährigenverkäufen ist die relevante Zahl dieses Kanals. Die Verkaufsstelle ist das einzige Umfeld, in dem die Alterskontrolle messbar hinter der Quote zurückbleibt. Online passiert das nicht.
Ein Spieler, dem ein Gastcode im Stadion in die Hand gedrückt wird: die Aktion der Loterie Romande, CHF 10, 30 Tage, nicht auszahlbar. Wer den Stadionbesuch ohnehin geplant hatte, nimmt mit. Wer den Code nur findet und die Verifizierung erst in der letzten Woche abschliesst, verliert das Guthaben an die eigene Organisation.
Ein Spieler schliesslich, dem die ausländischen Plattformen verlockender erscheinen: Der wichtigste Satz dieses Vergleichs steht nicht in deren Werbung, sondern in Artikel 4 des Geldspielgesetzes. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft.
panorama: die zehn Plattformen mit Schweizer Bewilligungsstatus
Die Tabelle ist in der Reihenfolge der Amtsautorität geordnet: erst die zwei Schweizer Veranstalter, dann die acht ausländischen Plattformen.
| Plattform | Schweizer Bewilligung | Veranstalter / gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos mit Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Bewilligungsprodukt Sporttip |
| Loterie Romande mit Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, SR 935.51, unter Aufsicht der Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Bewilligungsprodukt Jouez Sport |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| WirWetten | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BetOnRed | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Fezbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| 22Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| X3Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung Tobique (Kanada), ohne Geltung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die ersten zwei Zeilen sind der ganze bewilligte Markt. Die unteren acht sind der Grund, warum die Gespa eine Sperrliste führt: Ausländische Domains werden über DNS gesperrt, die erste Liste stammt vom 3. September 2019, am Ende von 2025 umfasste sie 671 Domains. Die Gespa nennt die Blockierung als Wettlauf: Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt, und sie nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; bet365 führt sie als auf der Liste stehend auf. Das Domain-Hopping ist die praktische Folge — wer heute eine gesperrte Adresse aufruft, findet morgen eine andere. Wer eine solche Plattform nutzt, nutzt sie ausdrücklich gegen die Schweizer Ordnung und mit den Folgen, die im Abschnitt ## rechtsla: Warum es in der Schweiz zwei Veranstalter gibt und keine drei stehen.
Die Angaben zu Zahlungszeiten, Limiten und dem Wettangebot der ausländischen Plattformen beruhen auf deren eigenen Angaben, da diese Häuser nicht unter Schweizer Aufsicht stehen. Massgeblich ist in jedem Fall der rechtliche Status: Keine dieser Plattformen verfügt über eine Schweizer Bewilligung.
Die zwei Schweizer Veranstalter und die acht ausländischen Plattformen im Einzelnen
Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem breitesten Produktkasten
Sporttip gehört der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, einem Haus, das Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet. Das Bewilligungsprodukt läuft unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Menge der Kantone täuscht über die Schärfe dieser Grenze hinweg. Wer in Freiburg wohnt, also im Kanton mit dem deutschen Namen, gehört trotzdem zum Vertragsgebiet der Loterie Romande und nicht zu dem von Swisslos. Die Sprachgrenze und die Vertragsgebietsgrenze sind nicht identisch, und wer sich an der falschen Stelle registriert, bekommt keine Nachfrage, sondern eine Ablehnung.
Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette, alles jederzeit von Swisslos ohne Angabe von Gründen änderbar. Beim Aufladen gibt es PostFinance Pay als eine Zahlungsart, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Der Kombiboost und die Quoten- und Profitboosts belohnen Online-Spieler, die systemwetten- und live-affin sind. Das Cash-Out ist als vollständiges Aussteigen aus Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar.
Verdict: Sporttip ist die richtige Plattform für den Neukunden, der die grösste Bandbreite an Wettarten innerhalb der Schweizer Ordnung sucht und bereit ist, die Kombinationsstaffel als sein Hauptwerkzeug zu akzeptieren. Wer Einzelwetten mit kleiner Limite spielt, bekommt hier das solide Grundprodukt und nutzt den Booster nicht.
Loterie Romande Jouez Sport: das Westschweizer Haus mit dem Stadion-Code
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Das Mengengerüst zeigt, womit dieses Haus arbeitet: 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen ist ein dichtes Netz für den Präsenzvertrieb, und die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist genau darauf zugeschnitten. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen, der Code wurde in den National-League-Stadien verbreitet, das Guthaben betrug CHF 10, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar, 7’000 Stück insgesamt. Das ist keine Kundenwerbung im Internet-Sinne, das ist die Verlängerung des Verkaufsstellennetzes in die Stadien.
Die Einzahlungslimite liegt bei CHF 10’000 pro 30 Tage, das Wallet-Guthaben bei höchstens CHF 10’000, Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber hinaus auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.
Verdict: Jouez Sport passt zu einem Westschweizer Neukunden, der ohnehin an den Verkaufsstellen und in den Stadien unterwegs ist und die Aktion als Zugabe zum Besuch nimmt, nicht als Einstiegsgrund. Wer das Haus wegen der CHF 10 aus der letzten Aktion auswählt, hat die Logik der Aktion nicht verstanden.
FortuneJack
Bei FortuneJack handelt es sich um eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Da keine Schweizer Konzession vorliegt, greift hier kein Schweizer Schutz und kein Rechtsweg. Die Plattform kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden, was zu einer DNS-Blockierung führt. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft.
Eine Bewertung nach Schweizer Massstab endet bei FortuneJack mit dem Rechtsstatus. Ob eine gemeldete Bewilligung existiert oder nicht, ändert nichts: Sie entfaltet in der Schweiz ohnehin keine Wirkung. Wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Schutz und ohne schweizerische Aufsicht. Wer im Streitfall etwas zurückholen will, muss es in einem Rechtsrahmen versuchen, der nicht der schweizerische ist, und es geht um Einsätze, die im Rahmen eines Verfahrens gegen den Anbieter konfisziert werden können.
Verdict: Als Schweizer Konto ist FortuneJack keine Wahl, weil es eines ist, das die Schweiz nicht kennt.
Pribet
Bei Pribet handelt es sich um eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Es gelten die gleichen Einschränkungen wie für alle Häuser ohne Schweizer Konzession: kein Rechtsschutz, kein Zugang zum Sperrregister und ein Sperrrisiko durch die Gespa.
Was über Pribet gesagt werden kann, ist genau diese Rechtsstellung. Alles Weitere — Quoten, Märkte, Auszahlungstage, Bonusbedingungen — ist die Behauptung eines Hauses, das nicht unter Schweizer Aufsicht steht, und es fehlt jede Grundlage, sie zu prüfen. Der einzige belastbare Vergleichspunkt bleibt der Status.
Verdict: Ohne Schweizer Bewilligung fehlt Pribet der einzige Vorzug, der beim Thema Neukundenschutz relevant ist.
Rabona
Bei Rabona handelt es sich um eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung. Wie bei allen ausländischen Anbietern besteht kein Rechtsweg in der Schweiz, und die Domains sind potenziell von Sperrungen durch die Gespa betroffen.
Wer Rabona gegen die zwei bewilligten Häuser stellt, stellt eine Adresse gegen zwei Veranstalter mit Sitz in der Schweiz und einer Aufsicht, die den Reingewinn Zwecken in den Kantonen zuführt. Rabona hat einen solchen Sitz nicht, keine solche Aufsicht und keinen solchen Zweck. Die Domains können blockiert werden, die Sperre wird innert Stunden durch andere Adressen unterlaufen. Der Zugang bleibt damit technisch erreichbar und rechtlich nicht abgesichert.
Verdict: Rabona ist ein Zugang, den die Schweizer Ordnung ausdrücklich nicht vorsieht, und das ist der einzige Satz, der zu ihm trägt.
WirWetten
WirWetten ist ein weiteres Angebot ohne Schweizer Bewilligung; es gelten daher auch hier keine Schweizer Schutzstandards.
Der Name klingt nach einem Schweizer Produkt — der deutsche Name, das «wir», die Vertrautheit. Er ändert an der Rechtsstellung nichts. WirWetten ist keine Schweizer Veranstaltung, sondern eine ausländische Adresse mit einem Namen, der im Schweizer Markt gut anklingt. Wer nach dem Namen wählt, wählt nach dem schwächsten Kriterium dieser Tabelle: Namen lassen sich wählen, Bewilligungen nicht.
Verdict: Für einen Neukunden, der Schweizer Schutz sucht, ist WirWetten kein Weg.
BetOnRed
Das Angebot von BetOnRed verfügt ebenfalls über keine Schweizer Bewilligung; Schweizer Spieler nutzen hier eine Plattform ausserhalb der nationalen Aufsicht.
BetOnRed ist damit Teil derselben Gruppe wie FortuneJack, Pribet, Rabona und WirWetten. Der Unterschied liegt in Marketing, Ausstattung und Zielgruppe, nicht in der Rechtsstellung. Und die Rechtsstellung ist hier nicht eine Fussnote, sondern die Hauptkategorie: Ein Schweizer Spielerkonto ist nur bei den drei Häusern möglich, die eine Schweizer Bewilligung haben — Swisslos und Loterie Romande, in den jeweiligen Vertragsgebieten. Ausserhalb dieser zwei ist ein Konto kein Schweizer Konto, unabhängig von der Währung oder der Sprache der Seite.
Verdict: BetOnRed macht kein Schweizer Angebot; es nimmt Schweizer Spieler ohne Schweizer Ordnung. Das ist kein Produktvergleich, sondern eine Frage der Risikotragung.
Fezbet
Auch Fezbet operiert ohne Schweizer Bewilligung, wodurch die rechtlichen Sicherheiten eines lizenzierten Schweizer Veranstalters fehlen.
Für einen Neukunden ist die Frage bei Fezbet nicht, was das Haus bietet, sondern wer haftet, wenn etwas schiefgeht. Die Antwort ist: nicht die Schweizer Aufsicht und nicht der Schweizer Rechtsweg. Wer in Genf eine Wette platziert und das Ergebnis für falsch hält, kann sich bei Swisslos an die Bedingungen halten; bei einem Haus ohne Schweizer Bewilligung ist der Weg, den die Schweizer Ordnung vorsieht, nicht vorhanden.
Verdict: Fezbet bleibt ausserhalb der Wahl, die ein Schweizer Neukunde legal hat.
22Bet
22Bet ist ebenfalls nicht im Besitz einer Schweizer Bewilligung. Obwohl international bekannt, gelten auch hier die strengen Massstäbe der Schweizer Aufsicht: kein Rechtsweg, kein Sperrregister-Anschluss und ein Risiko der Domain-Sperrung durch die Gespa.
22Bet ist ein grosser Name im internationalen Geschäft, und das ist möglicherweise die grösste Verwirrung. Eine Grösse relativiert in der Schweiz nichts, weil Artikel 4 des Geldspielgesetzes keine Ausnahme für ein grosses Haus kennt. Eine ausländische Bewilligung, gleich welcher Jurisdiktion, hat keine Kraft. Eine Selbstsperre, die ein Spieler bei einem ausländischen Anbieter hinterlegt, erscheint nicht im schweizerischen Sperrregister, und die Aufsichtsbehörde blockiert die Domains, was innert Stunden unterlaufen wird.
Verdict: 22Bet hat viel, was einen Neukunden sicher klingt, und nichts davon behebt den fehlenden Schweizer Status.
X3Bet
X3Bet bietet seine Dienste ohne Schweizer Bewilligung an. Die gemeldete Bewilligung von Tobique (Kanada) hat in der Schweiz keine Gültigkeit.
Die gemeldete Bewilligung ist der einzige Punkt, in dem sich X3Bet von den anderen ausländischen Einträgen unterscheidet: Bei ihm ist immerhin eine Jurisdiktion bekannt. Im Schweizer Ergebnis ändert sie nichts. Ein Spieler, der bei X3Bet gewinnt, hat einen Anspruch gegen ein Haus, das keiner Schweizer Aufsicht untersteht, und der Weg zur Durchsetzung liegt nicht in dieser Schweiz.
Verdict: X3Bet bleibt, wie die anderen ausländischen Plattformen, ein Konto ohne Schweizer Grundlage.
Häufig gestellte Fragen
Gibt es in der Schweiz überhaupt Freiwetten für Neukunden, und wer bietet sie an?
Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, und 2025 gingen 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Sportwetten dürfen nur diese zwei Veranstalter anbieten. Freiwetten sind also selten und klein, und sie kommen von einem der beiden Häuser in seinem Vertragsgebiet.
Worum ging es bei der letzten Aktion der Loterie Romande?
Bei «JouezSport – Patinoires et Stades», die vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen lief. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.
Ab welchem Alter und mit welchem Wohnsitz ist ein Neukundenkonto möglich?
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen. Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, also in den Deutschschweizer Kantonen, im Tessin oder in Liechtenstein. Die Loterie Romande bedient Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Eine Spielsperre schliesst die Registrierung aus.
Ist eine Freiwette für Neukunden an eine Einzahlung gebunden?
Ein Schweizer Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar; das zum Wetten nötige Guthaben wird separat gekauft, bei Swisslos ab CHF 20 und mit einem Höchstbetrag von CHF 10’000 in 30 Tagen. Die eigentliche Bindung liegt darin, dass das Gratisguthaben vor einer Auszahlung gesetzt werden muss. Die verwendete Quote entscheidet, wie viel davon bleibt.
Was bedeutet die vorgängige Zustimmung der Gespa für Boni?
Das Geldspielgesetz stellt Freispiele und Gratisguthaben unter den Vorbehalt der vorgängigen Zustimmung der Gespa. Der Veranstalter darf eine solche Aktion erst starten, wenn die Aufsicht zugestimmt hat. Das ist der Grund, warum das Neukundenangebot in der Schweiz klein und in Stückzahlen begrenzt ist.
Worin unterscheiden sich ausländische Seiten beim Schutz und beim Rechtsweg?
Auch bei diesen Plattformen gilt: Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Die Anbieter sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains sind bei Sperrungen durch die Gespa betroffen. Bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende. Die ausländischen Gewinne sind je nach Kanton steuerpflichtig.
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