Gratiswetten in der Schweiz — zwei Veranstalter, ein Register, keine Auszahlung

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026 — geprüft gegen die Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und die veröffentlichten Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Eine Skisprungschanze im Flutlicht, aus dem Tal gesehen, der Hang liegt im Schnee.

Was eine Gratiswette in der Schweiz überhaupt ist

Wer in Deutschland, Österreich oder auf einer maltesischen Seite nach «Gratiswette ohne Einzahlung» sucht, hat ein bestimmtes Bild im Kopf: Registrierung, Guthaben erscheint, erster Schein wird gratis. In der Schweiz gibt es dieses Bild, aber es stimmt nicht. Wer hier nach Gratiswetten sucht, sucht nach etwas, das es in der Form, in der es beworben wird, nur in Ausnahmefällen gibt.

Der Grund ist struktureller Natur, nicht marketingtechnischer. Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), und für Gratisspielguthaben — den gesetzlichen Begriff, den die Umgangssprache zur «Gratiswette» verkürzt — verlangt der Bund eine vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Kein Veranstalter darf also einfach eine Gratiswette ausrufen; er muss sie vorher anmelden. Und die Zahl der Veranstalter, die überhaupt anmelden könnten, ist durch das Geldspielkonkordat auf zwei begrenzt.

Eine Hängebrücke über eine tiefe Schlucht, aus dem Wald darunter steigt Nebel auf.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Ein knapper Blick auf die beiden, die es gibt. Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel veranstaltet ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Loterie Romande, die Société de la Loterie de la Suisse Romande, veranstaltet ihre unter dem Namen Jouez Sport. Zwei Marken, zwei Sprachregionen, zwei voneinander getrennte Spielerpools.

Für den suchenden Leser heisst das: Die Frage «welche Gratiswette nehme ich» hat in der Schweiz eine Vorfrage. Nicht welche, sondern ob überhaupt, und in welchem Vertragsgebiet. Genau diese Vorfrage entscheidet mehr über den Wert eines Angebots als dessen Nennbetrag.

Was die beiden Veranstalter in ihren Bedingungen als Gratisspielguthaben führen, unterscheidet sich in einem Punkt von fast allem, was ausländische Werbung verspricht: Es ist ein Wettguthaben, kein Geld. Swisslos schreibt in seinen Bedingungen für die Online-Teilnahme, in der Fassung gültig ab 13. Januar 2025, dass Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar ist. Bei Loterie Romande steht in der 24. Ausgabe des Règlement Général (Juni 2023) derselbe Satz. Der Gedanke dahinter ist konsequent: Wer ein Guthaben geschenkt bekommt, bekommt keine Auszahlung geschenkt, sondern die Chance auf eine.

Diese Unterscheidung wird im Abschnitt «Was das Guthaben tatsächlich wert ist» wichtig, wenn es um den tatsächlichen Wert geht — nicht um den Nennwert, sondern um das, was nach Abzug der Marktmarge übrig bleibt.

Der Rahmen in der Schweiz: zwei Bewilligungen, ein Vertragsgebiet, ein Register

Wer wissen will, welches Angebot zu ihm passt, muss zuerst wissen, welcher Veranstalter ihn überhaupt als Kunden annehmen darf. Das ist in der Schweiz keine Formalie, sondern die härteste Grenze im ganzen Vergleich.

Wie das Geldspielgesetz Sportwetten regelt

Sportwetten sind ein Grossspiel nach Art. 3 lit. c und e BGS und stehen unter der Aufsicht der Gespa mit Sitz in Bern. Wer meint, die ESBK sei zuständig, verwechselt sie mit der Casinobehörde — die ESBK beaufsichtigt Casinos, nicht Sportwetten.

Eine Bewilligung besteht in der Schweiz aus zwei Teilen, die man nahe beieinander sehen muss: der Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel, geregelt in Art. 21 bis 25 BGS. Diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz, Art. 4 BGS. Ein Veranstalter, der sie hat, darf nicht ins Ausland liefern; einer, der sie nicht hat, darf in der Schweiz nicht tätig werden. Dazwischen gibt es keinen Graubereich, den ein Schweizer Gericht anerkennen würde.

Das Geldspielkonkordat, in Kraft seit 1. Januar 2021, deckelt die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei. Nicht zwei zusätzlich zu anderen, nicht zwei pro Sprachregion, sondern zwei. Diese zwei sind Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Für eine Liste weiterer bewilligter Buchmacher sucht man vergeblich, denn sie existiert nicht.

Der Vertragsbereich von Swisslos umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande veranstaltet für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Zwei Gebietsmonopole, die sich an der Sprachgrenze treffen — mit dem Detail, dass Liechtenstein zum Swisslos-Gebiet gehört und das Tessin ebenfalls.

Praxisrelevant wird das bei der Registrierung. Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und de facto im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Genf wohnt, kommt nicht zu Sporttip, wer in Zürich wohnt, nicht zu Jouez Sport. Die Grenze verläuft nicht entlang der Bequemlichkeit des Spielenden.

Zu einem Begriff: In juristischen Texten spricht man in der Schweiz von der Veranstalterin oder dem Veranstalter und von der Bewilligung, nicht von «Lizenz». Die Bezeichnung selbst sagt etwas aus: Eine Bewilligung bindet, eine Lizenz erlaubt.

Worauf gewettet werden darf und worauf nicht

Die erlaubte Wette ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt ein Verzeichnis der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, in der Version vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Was dort nicht steht, darf nicht angeboten werden, und für den Spielenden heisst das: Einige Wetten, die auf ausländischen Seiten selbstverständlich wirken, existieren in der Schweiz schlicht nicht.

Ein paar Einzelheiten aus diesem Verzeichnis. Qualifikationsrunden stehen nur in der Liste, wenn sie dort ausdrücklich vermerkt sind. Frauenwettbewerbe stehen nur in der Liste, wenn sie dort vermerkt sind. Rangwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Corner- und Kartenmärkte finden sich nicht, eine E-Sport-Sektion ebenso wenig. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind generell nicht wettbar, Art. 25 Abs. 2 BGS.

Das Verzeichnis regelt die Sportarten, nicht die Quoten. Es sagt nichts darüber, wie hoch die Marge ist, und über Live-Märkte nur, dass Live-Wetten erlaubt sind, wo der Veranstalter eine Entscheidung dafür hat. Politische Wetten, Wetterwetten oder Wetten auf Fernsehshows sucht man nicht.

Der Sporttip-Kombiboost gilt online, für Pre-Match-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit je einer Quote von mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen — Einsatz und Gewinnerhöhung sind jedoch limitiert. Die Staffel belohnt den Mut zur Kombination, und die Bedingung, dass jede Voraussage mindestens Quote 1.50 tragen muss, schliesst die Absicherung mit Favoritenquoten aus. Wer die Staffel jagt, sollte nicht glauben, sie sei ein Rabatt.

Sporttip-Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Die Regel dahinter ist bemerkenswert: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer live nachlegt, muss damit rechnen, dass der Schein zurückkommt, statt zu gewinnen. Das ist keine Böswilligkeit des Veranstalters, sondern die technische Konsequenz daraus, dass Live-Quoten sich schneller bewegen als das Bild auf dem Fernseher ankommt.

Dazu kommt die Definition der regulären Spielzeit. Sie umfasst die reguläre Spieldauer, im Fussball also 90 Minuten plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für K.o.-Runden ist das die wichtigste Zeile auf dem Wettschein und die am seltensten gelesene.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung darf Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Kombinieren ist also nicht beliebig.

Und der Gewinnbetrag folgt einer Regel, die man als Spielende spürt, ohne sie zu sehen: Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Rundung fällt zuungunsten des Spielenden aus, aber sie ist transparent und klein.

Fällt ein Wettereignis aus und wird es nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Wer eine Kombination aus vier Spielen am Abend platziert und sieht, dass eines wegen Unwetters verschoben wird, hat also nicht den ganzen Schein verloren.

Bleibt eine unangenehme Frist. Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Einsprache bei verweigerter Auszahlung muss innerhalb von 10 Tagen per eingeschriebenem Brief erhoben werden. Wer einen Gewinn auf einem alten Wettschein liegen lässt, verliert ihn nicht an ein Gericht, sondern an die gute Sache.

Die Gespa, die Sperrliste und was «ohne Schweizer Bewilligung» bedeutet

Nicht mit der Bewilligungsfrage verwechseln darf man die Sperrliste. Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren, gestützt auf Art. 86 bis 93 BGS. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Diese Zahl ist doppelt lesbar: Sie zeigt, wie viele Anbieter am Rand des Schweizer Marktes arbeiten, und sie zeigt, wie schwierig sich diese Sperren erweisen. Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Phänomen, das die Gespa selbst Domain-Hopping nennt und zu dem sie Interwetten und Bet-at-Home benennt; bet365 führt sie ebenfalls auf der Liste.

Wer auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung wettet, verliert vier Dinge auf einmal: Schweizer Rechtsschutz, die Anbindung an das schweizerische Sperrregister, die Aufsicht der Gespa und jede Fair-Play-Kontrolle. Ein ausländischer Anbieter untersteht keinem Schweizer Regime, egal welche ausländische Bewilligung er vorweisen mag. Art. 4 BGS stellt lapidar fest, dass eine Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz gilt — und, was häufiger übersehen wird, einfach umgekehrt: was im Ausland gilt, gilt hier nicht.

Wer in der Schweiz ohne Bewilligung Sportwetten veranstaltet, begeht eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Bestraft wird der Veranstalter, nicht der Spielende — das hält das Bundesamt für Justiz ausdrücklich fest. Wer als Spielender auf einer Schweizer Sperrliste wettet, riskiert nicht die Strafe, aber die Konfiszierung von Einsatz und Gewinn in einem Verfahren gegen den Veranstalter, in dem er selbst nicht Partei ist. Es gibt keine Schweizer Zahlungsblockade gegen unerlaubte Wettseiten; die Netzsperre ist das einzige Instrument, und sie trifft die Seite, nicht das Konto.

Ist die bewilligte Seite also «die sichere Wahl»? Nicht per se. Sie ist die einzige Wahl mit Schweizer Aufsicht, mit Sperrregister, mit gesetzlich vorgeschriebenen Limiten und mit einem anrechenbaren Steuerregime. Sie ist zugleich die Wahl mit der engeren Wette: zwei Veranstalter, ein Gebiet, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine strenge Identifikation, kein anonymes Konto. Wer die Auswahl sucht, wird hier nicht fündig; wer Klarheit und eine nationale Aufsicht sucht, hier schon. Das ist eine Wahl zwischen Optionen, nicht zwischen Gut und Böse.

Die zwei Bewilligungsinhaber im direkten Vergleich

Der Vergleich dieser Seite läuft nicht auf zehn Buchmacher mit zehn Bewertungspunkten hinaus. Er läuft auf zwei, und die Zahl der Vergleichspunkte ist beinahe kleiner als die Zahl der Bewilligungsträger. Damit ist bereits eine Wertung gesetzt: Wer die Wahl hat, hat sie zwischen zwei Portalen.

Gegenstand Swisslos / Sporttip Loterie Romande / Jouez Sport
Bewilligungsstatus Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa
Veranstalterin SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
Vertragsgebiet deutschsprachige Kantone, Tessin, Liechtenstein Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura
Sitz / Kontakt Basel Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne
Sichtbarer Vertrieb Swisslos-Verkaufsstellen 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz, 221 Mitarbeitende
Spielerkonto Einzahlungen als Spielguthaben, Mindestbetrag CHF 20, bis CHF 10’000 pro 30 Tage, Kauf nur bei Wallet-Stand unter CHF 9’999 Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage, Wallet-Guthaben bis CHF 10’000
Auszahlungsweg zweimal im Jahr gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto im eigenen Namen, innert 5 bis 10 Arbeitstagen Gewinne bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN
Gratisspielguthaben nicht auszahlbar nicht auszahlbar

Die Unterschiede sind kleiner, als die Marktsegmentierung suggeriert. Beide unterstehen derselben Aufsicht, beide folgen derselben Grundarchitektur aus Limiten, Identifikation und gesperrtem Auszahlungsweg. Wer in Zürich wohnt, hat keine Wahl: Er kann bei Swisslos anmelden, bei Loterie Romande nicht, weil er nicht im Vertragsgebiet wohnt. Wer in Neuenburg wohnt, hat die umgekehrte Wahl. Die Vergleichsentscheidung, die diese Seite in anderen Märkten treffen müsste, findet hier nicht statt — die Wohnadresse entscheidet sie.

Der interessantere Vergleich ist der zwischen den Gebieten. Westschweizer Spielende haben mit Loterie Romande 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende vor Ort; Deutschschweizer haben bei Swisslos mehr Verkaufspunkte, weil der Vertragsbereich grösser ist. Das ist kein Qualitätsmerkmal, aber ein Erreichbarkeitsmerkmal, und für jemanden, der Fragen zur Auszahlung persönlich klären will, ist es nicht irrelevant.

Grundlagen: Spielerkonto, Einzahlung, Limiten und die Zahl an der Registrierung

Dieser Abschnitt behandelt, was die Registrierung verlangt, was das Konto kostet und was die Limiten bedeuten. Das ist die Ebene, auf der die Schweiz sich am deutlichsten von anderen Märkten unterscheidet.

Ein Volleyball liegt auf feinem Sand an einem leeren Strand bei Sonnenaufgang.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Was die Registrierung verlangt

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Drei Elemente dieses Satzes sollte man nicht überfliegen. Erstens die Einmaligkeit: ein Konto pro Person, nicht ein Konto pro Gerät oder pro Mailadresse. Zweitens die Adressdatenbanken — die Prüfung ist automatisiert, und die Wohnadresse ist nicht einfach eine Formalie, sondern ein Zugangskriterium mit Konsequenzen. Drittens die Sperre: Wer im Register steht, kommt nicht durch die Registrierung.

Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Für Profisportler und Funktionäre, die gelegentlich auf einem Markt ihres eigenen Wettbewerbs unterwegs sind, ist das eine Klarstellung, die in den Bedingungen steht, bevor sie in einem Verfahren auftaucht.

Limiten: was der Staat vorschreibt und was die Veranstalter daraus machen

Die Schweiz kennt keinen gesetzlich fixierten Einzahlungsdeckel. Gesetzlich vorgeschrieben ist etwas anderes: Der Veranstalter muss von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für Tag, Woche oder Monat verlangen — für Einsätze oder Verluste, so Art. 87 VGS. Der Staat schreibt den Rahmen vor, in dem man sich selbst einen Deckel setzt.

Bei Swisslos und Loterie Romande wird daraus ein Doppel: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Nach dem Gesetz sind für die Erhöhung 24 Stunden vorgesehen; die beiden Veranstalter wenden in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Dazu kommt optional eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage.

Die Dreierstaffelung ist der eigentliche Mechanismus. Wer meint, die 72 Stunden seien eine technische Verzögerung, hat die Funktion nicht erkannt: Die Wartezeit soll den Impuls am späten Abend, nach einem verlorenen Kombinationsschein, von der Erhöhung trennen. Das ist der Moment, in dem die Limite wirken soll.

Eine Zahl, die keinen Kommentar verträgt, aber einen Satz verdient: Exkludierte oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn, Art. 45 BGS. Wer sich sperrt und trotzdem weiter spielt, verliert den Anspruch, wenn es auffällt. Die Schweiz versteht eine Sperre nicht als Bitte.

Und die Gesamtbilanz des Schutzes an den Verkaufsstellen ist keine Erfolgsmeldung. Gespa-Testkäufe 2025 ergaben, dass an Verkaufspunkten in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person abgegeben wurde. Wer den Schweizer Schutz als lückenlos darstellt, hat diese Zahl nicht gelesen. Online ist die Sperre technischer, personalisierter und damit wirksamer; an der Verkaufsstelle entscheidet ein Mensch, und in jedem zweiten Test entschied er falsch.

Einzahlen, Auszahlen, Rundung — und die Zahl, die an der Grenze sitzt

Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Der Grund für die krumme Grenze ist buchhalterisch: Ein Guthaben von CHF 10’000 wäre ein Geldbetrag, kein Spielguthaben.

Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Das ist die einzige konkret benannte Zahlungsart dieses Vergleichs. Für Krypto-Anhänger ist die Schweizer Antwort eindeutig: Die Kreditkarte als Einzahlungsweg ist untersagt, Krypto-Auszahlungen existieren in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht, kein Kredit für Spielende nach Art. 75 Abs. 1 BGS, Gewinne und Guthaben werden ausschliesslich auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt, Art. 50 Abs. 2 VGS. Das ist der Grund, warum ein Schweizer Wettkonto nie anonym sein kann.

Bei Loterie Romande gelten Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto des Teilnehmers überwiesen.

Die Staffel ist die interessanteste Konstruktion dieses Abschnitts. Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung läuft die Gutschrift ins Spielguthaben, darüber aufs Bankkonto. Wer vier Scheine über je CHF 800 gewinnt, hat CHF 3’200 im Wallet und muss selbst transferieren — die Schwelle liegt pro Quittung, nicht pro Person und nicht pro Tag. Diese Grenze kostet ab der dritten Auszahlung im Jahr 3 %. Es ist ein kleiner Betrag, aber er ist die einzige Stelle im Schweizer System, an der eine Gebühr anfällt, und wer zweimal jährlich gratis überweist, umgeht sie vollständig.

Für Sporttip-Einsätze gilt: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzelwette ist die Zahl, die in diesem Vergleich am meisten über die Nutzergruppe aussagt. Wer mit CHF 500 auf ein Fussballspiel gehen will, findet hier sein Umfeld. Wer mit fünfstelligen Beträgen arbeitet, ist im Schweizer System schlicht nicht zu Hause — nicht aus Unfreundlichkeit, sondern weil die Limite dem Charakter eines Grossspiels mit Zweckbindung entspricht. Wer mehr setzen will, findet auf ausländischen Seiten höhere Limiten und keinen Schweizer Rechtsschutz.

Und die Steuerfrage, die an dieser Stelle regelmässig falsch beantwortet wird: Gewinne aus schweizerisch erlaubten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Je nach Kanton ist der Freibetrag unterschiedlich — daher bleibt es bei «je nach Kanton» und wird nicht auf eine einzelne kantonale Zahl verkürzt. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die durch Deklaration in der Steuererklärung zurückgefordert wird. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieses Betrags und zahlt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn.

Zwei Grenzen derselben Regel sind der Grund, warum das nicht als «steuerfrei» durchgeht. Erstens: Gewinne aus ausländischen Veranstaltern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis etwa von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Zweitens: Eine Wettsteuer auf Einsätze existiert in der Schweiz nicht, und wer eine behauptet, erfindet sie. Was bleibt, ist ein Satz, der in keine Werbung passt: Bei Unsicherheit fragt man eine Steuerberatung oder die kantonale Steuerverwaltung.

Gesperrte Konten, freiwillige Pausen und was eine Sperre wirklich tut

Die Spielsperre ist die schärfste Waffe im Schweizer System, und sie wird von den wenigsten verstanden. Art. 80 bis 82 BGS regelt die Sperre überschuldeter oder suchtkranker Personen und die Selbstsperre, festgehalten in einem gemeinsamen Register gesperrter Personen. Dieses Register ist keine Liste des einen Anbieters: Es gilt schweizweit und erfasst auch Casinos einschliesslich Online-Casinospiele sowie Liechtenstein.

Wer sich sperrt, sperrt sich also nicht bei einem Portal, sondern in einem Land. Das ist die praktische Konsequenz aus der Zweianbietersituation: Weil der Markt geschlossen ist, ist auch das Register geschlossen. In einem Markt mit zwanzig Buchmachern wäre eine Sperre bei einem Buchmacher ein Umzug zu einem anderen. Hier ist sie eine Wand.

Eine freiwillige Sperre aufzuheben, ist nicht dasselbe wie sie zu erklären. Die Aufhebung nach Art. 84 VGS ist erst nach drei Monaten möglich und verlangt die Beteiligung einer Fachstelle nach Art. 81 BGS. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ein Veranstalter anbieten, Art. 89 VGS. Wer sich also eine Pause von zwei Wochen wünschte, findet sie nicht: Die produktbezogene Selbstsperre bei Swisslos, 1 bis 180 Tage, ist das kürzeste Werkzeug ohne Fachstellenbeteiligung, und sie lässt sich bis zum Ablauf nicht aufheben. Man setzt sie also mit Bedacht.

Wer sich heute Abend sperrt, öffnet das Konto nicht morgen früh wieder. Die Alternative ist die Limite: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, Senkung sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden. Wer das Gefühl kennt, in einer schlechten Woche mehr zu setzen als geplant, fährt mit der Limite besser als mit der Sperre. Die Limite lässt Raum, die Sperre nimmt ihn. Wer den Verdacht hat, dass es nicht mehr um Raum geht, sollte die Limitenoption nicht mehr als Werkzeug betrachten.

Zur Form: Eine Sperre wird nicht entlang der Sportart erklärt, sondern produktbezogen. Sie gilt für das gewählte Produkt und trifft damit zielgenau. Der Blick in die eigenen Bedingungen lohnt sich hier mehr als in jede Bewertung, weil die Fristen und der Aufhebungsweg die eigentlichen Entscheidungsparameter sind.

Der Verweis auf die Hilfe sei hier ausnahmsweise ganz flach gehalten: In der Schweiz gibt es Beratungsstellen für Spielsucht mit anonymem Zugang und ohne Anmeldung. Wer den Verdacht hat, sich nicht mehr unter Kontrolle zu haben, findet dort eine Antwort, die nicht über ein Wettkonto läuft.

Gratiswetten in der Schweiz: was Swisslos und Loterie Romande tatsächlich geben

Jetzt zum Kern des Themas. Nach den vorangegangenen Abschnitten lässt sich die Frage deutlich präziser stellen: Nicht «welche Gratiswette», sondern «welches Gratisspielguthaben unter welchen Bedingungen gibt es in einem Markt mit Gespa-Zustimmungspflicht».

Der Rechtsrahmen ist die erste Information. Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, Art. 75 Abs. 2 BGS. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Zustimmungen an Loterie Romande und 8 an Swisslos gegeben. Diese Zahlen sind klein, und sie sind nicht klein aus Zufall: Sie entsprechen dem Charakter eines Marktes mit zwei Veranstaltern, die ihre Aktionen anmelden müssen, bevor sie starten. Auf einem Markt, auf dem jeder Buchmacher mit einer Gratiswette um Kunden wirbt, kommen solche Zahlen nicht vor.

Zweitens die Unterscheidung, die den ganzen Abschnitt trägt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Das gilt bei beiden Veranstaltern. Wer ein solches Guthaben einsetzt und gewinnt, bekommt die Gewinnerhöhung — nicht den Nennwert. Es entsteht also kein Geld, es entsteht ein Wettschein.

Drittens die Bedingungen, die in den Ankündigungen nicht stehen. Frist, Mindestquote und die Berechtigung zum Guthaben stehen in den Teilnahmebedingungen, nicht in der Werbung. Wer eine Gratiswette in Anspruch nehmen will, muss vorher wissen, ob er in den geforderten Zeitraum fällt und ob sein Wohnort im Vertragsgebiet liegt.

Die Aktion der Loterie Romande, die sich heute rekonstruieren lässt

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande ist die einzige Promotionsaktion, die sich mit konkreten Konditionen rekonstruieren lässt, und sie ist als Fallbeispiel nützlicher als jede allgemeine Beschreibung. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Zieht man die Bedingungen dieses Angebots auseinander, bleiben vier Kostenpunkte. Die Frist von 7 Tagen ab Erhalt des Codes ist die erste; sie verlangt, dass der Spielende das Konto zu diesem Zeitpunkt bereits verifiziert hat. Der Zugang zum Code setzt einen Aufenthalt in den Stadien voraus, an einem von sieben Aktionstagen. Die 30-tägige Gültigkeit des Guthabens ist die dritte Frist; ein Guthaben, das nicht abgespielt wird, verfällt. Die Nichtauszahlbarkeit ist die vierte.

Und der Deckel von 7’000 Stück ist die Zahl, die den ganzen Vorgang in die richtige Dimension rückt. Eine Aktion mit 7’000 Stück à CHF 10 ist nach CHF 70’000 Gesamtguthaben getan. In einem Markt mit zwei Veranstaltern ist das eine Kampagne mit lokalem Charakter, keine Eroberungsschlacht.

Auf der Seite der Aktion, das gehört zur Ehrlichkeit, ist eine Sache bemerkenswert: Die Bedingung, sich für den Code in ein Stadion zu begeben, schliesst den Sportfan ein und den Datenbankoptimierer aus.

Was Sporttip an klassischen Bonusmechaniken bietet, liegt auf einer anderen Ebene: Quotenboosts gelten online für Pre-Match-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Die Regel mit dem Cash-Out ist die wichtigste, weil sie das Zusammenspiel zweier Features steuert: Wer den Boost annimmt, verliert ihn, sobald er das Ergebnis vorzeitig abkauft.

Wer hier übrigens die Nennung eines Gutscheincodes erwartet, wird sie nicht finden — nicht aus Versehen, sondern weil es zur Sache gehört. Eine Gratiswette ohne Kenntnis der Bedingungen ist nur ein Wort. Die Information, die zählt, ist die Frist und die Verfallsregel, nicht der Token.

Was das Guthaben tatsächlich wert ist

Der Nennwert einer Gratiswette ist die uninteressanteste Zahl an ihr. Die interessantere lässt sich rechnen, und das soll hier getan werden, weil die Antwort die Erwartung an jede Gratiswette zurechtrückt.

Nehmen wir einen Zwei-Weg-Markt mit den Quoten 1.90 und 1.90 — ein Beispiel, kein zitierter Preis. Wo ein solches Paar auftaucht, hat der Buchmacher den Markt so gepreist, dass er einen kleinen Anteil jedes Einsatzes einbehält, unabhängig vom Ausgang. Bei einem Guthaben von CHF 10, das auf eine der beiden Seiten gesetzt wird, ist das Guthaben nach der Wette weg — die Wette läuft gegen den Buchmacher wie jede andere.

Der springende Punkt ist die Nichtauszahlbarkeit des Einsatzes. Ein normales Guthaben würde im Gewinnfall CHF 19 einbringen, also den Einsatz zurück. Ein Promotionsguthaben bringt nur den Gewinn. Bei Quote 1.90 sind das CHF 9 für ein CHF 10-Guthaben. Dasselbe Angebot liefert also je nach Quote einen anderen Ertrag.

Der tatsächliche Wert des Wettscheins hängt damit an drei Faktoren statt an einem. Erstens der Nennwert selbst, in diesem Fall CHF 10. Zweitens die erzielte Quote, hier 1.90, die den auszahlbaren Teil des Gewinns festlegt. Drittens die Marktmarge, die den Erwartungswert über viele Wetten drückt. Als Spanne über plausible Quoten und unter der Annahme, dass nur das Guthaben gesetzt wird: Bei Quote 1.90 liegt der durchschnittliche Wert des Wettscheins etwa zwischen CHF 8.00 und CHF 8.50 für eine Wette über CHF 10; bei 2.05 steigt er leicht, bei 1.65 sinkt er. Je niedriger die Quote, desto schmaler der auszahlbare Teil — wer aus dem Guthaben eine sichere Wette mit 1.10 macht, zieht einen Wert von 50 Rappen heraus und zerlegt den Rest.

Diese Rechnung gilt für eine einmalige Nutzung des Guthabens. Fristen wie die 30 Tage bei der Loterie-Romande-Aktion setzen den Rahmen. Ein Guthaben mit 30 Tagen Gültigkeit ist mehr wert als eines mit einer Woche, weil es dem Spielenden erlaubt, auf die Quote zu warten und nicht auf das Ereignis. Warten ist die einzige kostenlose Option im Sportwetten.

Die Zahl, die von allen Bedingungen am stärksten auf den Wert drückt, ist eine allfällige Mindestquote. Eine Gratiswette, bei der jede Wette ab Quote 1.50 gelten würde, könnte man mit einer Favoritenwette auf wenige Prozente Rendite bringen. Eine Gratiswette, bei der ein aussergewöhnlicher Wettbewerb gespielt werden müsste — sagen wir mit einer Quote von 1.20 —, hat einen auszahlbaren Teil von nur einem Fünftel. Der Unterschied zwischen zwei Gratiswetten gleicher Höhe ist der Unterschied zwischen zwei Angeboten.

Auf die Ausgangsfrage der Suchenden übertragen heisst das: Die Schweizer Gratiswetten sind in der Regel Wetten mit einem Buchwert von CHF 10, einem auszahlbaren Teil von rund 90 % des Weges bei gängiger Quote, und einem Ertrag, der unter dem Nennwert liegt. Wer CHF 10 Spielguthaben erhält und CHF 9 als auszahlbaren Gewinn sieht, versteht die Konstruktion. Wer CHF 10 Guthaben mit CHF 10 Ertrag verwechselt, wird beim ersten Schein enttäuscht.

Der Vergleich: wonach man in einem Markt mit zwei Anbietern überhaupt auswählen kann

Bei einem Markt mit dieser Grösse zahlt man nichts dafür, den Vergleich anzustellen, aber man zieht einen anderen Schluss daraus: Nicht «welcher Buchmacher», sondern «welche Quote auf welchem Markt».

Die erste Vergleichsdimension ist, ob es überhaupt einen Bewerber gibt. Diese Dimension hat nur den Wert «nicht im Vertragsgebiet» oder «im Vertragsgebiet», und sie entscheidet über alles andere. Wer nicht im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, kann alle Informationen zur Swisslos-Plattform lesen und trotzdem kein Konto eröffnen.

Die zweite Dimension ist die Quote. Hier hilft die Marge, weil sie die einzige Grösse ist, die über alle Wetten eines Marktes hinweg stabil über den Preis erzählt. Die Auszahlungsquote eines Marktes ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte der Quoten — 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Die Marge ist 100 % minus dieser Auszahlungsquote. Für unser Zwei-Weg-Beispiel mit 1.90 und 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 0.95, also 95 %. Die Marge beträgt 5 %. Dieses eine Zahlenduo sagt mehr über den Preis eines Anbieters als jede Quotenübersicht, weil es die Quoten aus dem konkreten Markt löst und in einen Anteil übersetzt.

Wird aus dem Paar zwei mal 1.85, rutscht die Marge auf etwa 8 %, und wer regelmässig setzt, verliert über die Zeit an dieser Differenz mehr, als ihm ein Gratisguthaben in der ganzen Aktionszeit eingebracht hätte. Die Marge ist wichtiger als die Aktion, und die Aktion ist wichtiger als das Guthaben, weil eine schlechte Marge jedes Guthaben auffrisst, während eine gute Marge ohne Guthaben bleibt.

Die dritte Dimension ist die Auszahlungsfrist. Swisslos überweist auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Konto innert 5 bis 10 Arbeitstagen, Loterie Romande überweist Gewinne über CHF 1’000 auf die angegebene IBAN; Gewinne bis CHF 1’000 gehen direkt an das Wallet. Eine sofortige Verfügbarkeit ohne Kontoinhaberschaft ist im Schweizer System nicht vorgesehen. Die Anforderung, dass das Konto auf den eigenen Namen lautet, ist keine Formalie, sondern die Konsequenz daraus, dass die Schweiz kein anonymes Spielerkonto kennt.

Die vierte Dimension ist das Wettangebot selbst. Sporttip hält drei Grundtypen vor: Einzelwette, Kombiwette und Systemwette — plus Livewetten und Cash-Out. Letzteres gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Der Cash-Out ist die einzige Stelle, an der ein Schweizer Veranstalter wie eine moderne Plattform aussieht, und man sollte den Effekt nicht überschätzen. Er ist ausdrücklich nicht reguliert in der Schweiz, also ein Produktmerkmal des Veranstalters, nicht ein gesetzlicher Anspruch. Wer den Cash-Out für einen Notausgang hält, muss wissen, dass er einen Teil seines Gewinns dauerhaft für den Notausgang bezahlt, und dass er ihn nicht für jede Wette bekommt. Die Stelle, an der er einsetzt, ist auch die Stelle, an der ein Boost verfällt.

Und was ist mit den ausländischen Angeboten, die Schweizer Kunden mit Gratiswetten locken? Die Bewilligungsfrage ist die erste Antwort, die Marge die zweite. Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung untersteht nicht der Gespa, ist nicht an das Sperrregister angebunden und bietet keinen Schweizer Rechtsschutz. Er unterliegt auch nicht der Pflicht zur Zustimmung für Gratisspielguthaben, weil diese Pflicht nur für bewilligte Veranstalter gilt. Ausländische Werbung mit Gratiswetten ist kein Zeichen eines besseren Angebots, sondern des Fehlens einer Aufsicht. Bei einem Betrag, der in der Schweiz in der Grössenordnung von CHF 10 liegt, ist das keine gute Tauschbeziehung.

Die zehn Anbieter im Einzelnen: zwei Bewilligungen und acht ohne

Die folgenden Bewertungen tragen die Anbieter, die man in der Schweiz auf dem Radar hat, und orientieren sich an der Frage, welcher Weg zu welchem Nutzerprofil passt. Die beiden Schweizer Veranstalter stehen zuerst, weil bei ihnen eine Bewilligung vorliegt. Die ausländischen Marken folgen in der Reihenfolge des Marktüberblicks, jede ausdrücklich ohne Schweizer Bewilligung.

Eine Vorbemerkung, die nicht in die Werbesprache gehört: Für die ausländischen Anbieter liegt für diesen Markt kein Stand zu Bewilligungen vor — nicht im Sinn einer fehlenden Prüfung, sondern im Sinn der Sache. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft, Art. 4 BGS. Werbung für ein nicht erlaubtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS strafbar und nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 bedroht. Und ein weiterer Punkt gilt für die Gesamtheit der acht: Sie sind nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden, sie gewähren keinen Schweizer Rechtsschutz, und ein ausländischer Gewinn fällt nach der kantonalen Praxis mindestens in einzelnen Kantonen unter die Einkommenssteuer.

Swisslos Sporttip: der Veranstalter für die Deutschschweiz — und der einzige mit benannten Zahlungswegen

Swisslos ist die Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip veranstaltet; die Grundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die tatsächliche Kontostruktur ist der interessanteste Teil. Spielguthaben kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20 und einem Höchstbetrag von CHF 10’000 pro 30 Tage, wobei ein Kauf nur möglich ist, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay ist als Zahlungsart benannt, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer ein PostFinance-Konto führt, hat damit den kürzesten Weg vom Bankkonto zum Wettschein; wer ein anderes Zahlungsmittel sucht, findet hier keinen zweiten Namen auf dieser Seite.

Die Auszahlungsregeln sind präzise und in der Praxis die wichtigste Lektüre. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausgezahlt; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch an das Wallet, höhere Gewinne innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto, sofern eine Zahlungsverbindung bekannt ist.

Dazu kommen Limiten: Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette, jederzeit änderbar durch Swisslos, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Verlustlimiten liegen bei den Spielenden — bis CHF 9’999 für 1, 7 und 30 Tage, unter 21 Jahren CHF 1’000, Senkung sofort, Erhöhung erst nach 72 Stunden, dazu optional eine Einzahlungslimite für 30 Tage.

Für den Produktnamen Sporttip spricht: drei Grundwettarten, Live, Cash-Out, Quoten- und Profitboosts, Kombiboost bis 100 % auf den Nettogewinn bei fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50. Die Bedingung «mindestens 1.50» ist die Bremse: Sie verhindert, dass jemand die Staffel über eine Reihe von Favoritenwetten abräumt. Dass der Boost bei einem Cash-Out verfällt, ist die andere Bremse und die wichtigere Falle.

Die Bewertung fällt in diesem Block auf die Auszahlungsarchitektur, nicht auf das Wettangebot. Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr und dann 3 % sind so bemessen, dass sie den Spielenden zum Planen zwingen: Wer nach jedem gewonnenen Schein transferiert, zahlt ab dem dritten Transfer, wer zweimal jährlich sammelt, zahlt nie. Nicht der Betrag ist dabei die Nachricht, sondern die Signalwirkung — Swisslos behandelt das Spielguthaben als das eigentliche Konto und das Bankkonto als Weiterleitungspunkt. Wer sein Gewinnmanagement beherrscht, fährt gut damit; wer gewohnt ist, jeden Gewinn sofort zu holen, zahlt für die Gewohnheit.

Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Gegenpol mit der konkreteren Aktion

Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande; sie veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse gibt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Die Kontoarchitektur ähnelt der von Swisslos in den Grundzügen. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, das Wallet-Guthaben ist auf CHF 10’000 begrenzt. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Der Unterschied liegt im Zugang: Die Loterie Romande hat mit 2’350 Verkaufsstellen ein dichtes Netz in einem Gebiet, das sechs Kantone umfasst, und wer in einer Westschweizer Stadt wohnt, hat physische Ansprechstellen statt nur einer Hotline. Das ist kein Merkmal der Plattform, aber ein Merkmal der Situation — und für einen Teil der Nutzer entscheidend, weil eine offene Frage zu einer Auszahlung sich an einem Verkaufspunkt klärt und nicht in einem Formular.

Dazu kommt die konkret dokumentierte Promotionspraxis. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen; wer innert 7 Tagen den in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Aktion ist abgeschlossen, aber sie zeigt das Muster: kleines Volumen, klare Frist, an einen physischen Anlass gebunden.

Die Bewertung liegt beim Vertriebsnetz und seiner Kehrseite. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen sind eine Präsenz, die im Schweizer Vergleich nur ein Veranstalter hat, und diese Präsenz ist der eigentliche Grund, warum sich ein Westschweizer für dieses Konto entscheidet — nicht die Aktion, die inzwischen Geschichte ist. Der Haken liegt in derselben Zahl: Wer ausserhalb der sechs Kantone wohnt, hat zu diesem Netz keinen Zugang, und die Präsenz, die so überzeugend wirkt, ist für ihn lediglich Information über einen Markt, in dem er nicht mitspielt.

Roobet: ohne Schweizer Bewilligung — was das für Schweizer Kunden heisst

Roobet gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; für Roobet ist eine Bewilligung für diesen Markt nicht gegeben, und eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, Art. 4 BGS. Das bedeutet konkret: keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und eine Domain, die auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden kann.

Auf der Liste, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren, standen Ende 2025 671 Domains. Die Zahl ist kein Zufallsergebnis, sondern das Bild eines Marktes, an dessen Rand viele Anbieter arbeiten. Wer sich für Roobet interessiert, sollte wissen, dass eine mögliche DNS-Sperre die Domain schnell unerreichbar macht — die Gespa selbst nennt das Domain-Hopping und dokumentiert, dass gesperrte Domains innerhalb von Stunden ersetzt werden.

Die Bewertung fällt auf das Registrierungsprofil. Der Erreichbarkeitsvorteil — die Seite ist sofort verfügbar, während das Schweizer Angebot eine Verifikation verlangt — wird mit einem Nachteil erkauft, der sich nicht abwählen lässt. Wer ihn trägt, trägt ihn still: Es gibt keine Stelle, bei der er ihn geltend machen könnte, wenn die Sperre greift.

GG.BET: ohne Schweizer Bewilligung — der Sportfokus als Binnensicht

GG.BET gehört nicht zu den bewilligten Schweizer Veranstaltern, und es gehört zu keinem Verbund, der eine Schweizer Deckung herstellen könnte. Weder die schweizerische Aufsicht noch die kantonale Durchsetzung betrifft die Frage, was der Anbieter in seinem Kernmarkt tut — nur die der Schweiz.

Auf einer solchen Seite steht der Sport im Vordergrund der Kommunikation. Für den Sportfan liegt die Frage also näher an der Mechanik der Wette: Bei Swisslos gilt die reguläre Spielzeit einschliesslich Nachspielzeit, bei einer Kombination das Produkt der Einzelquoten, bei einem ausgefallenen Ereignis die 48-Stunden-Regel, bei Systemwetten der Kombinationsmechanismus. Wer diese Mechanik von einer Schweizer Plattform kennt, kennt sie und kann sie auf einer ausländischen anwenden, aber ohne die Schweizer Regeln zu erwarten.

Die Bewertung fällt auf die Suche nach einem Schweizer Ansprechpartner. Wer sich für eine Schablone interessiert, sollte die Marke nicht mit einer Schweizer Bewilligung verwechseln. Wer die Marke nicht verwechselt, kann es für sich entscheiden — aber die Bewilligung ist nun mal die Voraussetzung dafür, dass die Behörden im Streitfall helfen.

1xBet: ohne Schweizer Bewilligung — und die Sperrliste als Beleg für die Praxis

1xBet gehört zur zweiten Gruppe, ohne Schweizer Bewilligung. Die Marktgrösse sagt nichts über die Bewilligungslage.

Die Bedingung, unter der diese Marke auf deutschen, österreichischen und schweizerischen Werbeseiten erscheint, ist der Grund, warum es diese Seite gibt. Wer in der Schweiz ein Konto eröffnet, dessen Sportwetten dort gespielt werden, sollte bedenken, dass der Gewinn bei einem Schweizer Institut nicht so selbstverständlich ist wie bei einem Schweizer Veranstalter. Wo die Auszahlung im Ausland stattfindet, stellt sich die steuerliche Frage neu, und die kantonale Praxis, die Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen behandelt, ist kein Detail — Thurgau handhabt das so, andere Kantone anders. Was ein Sportfan braucht, ist die kantonale Steuerverwaltung, nicht ein Vergleichsportal.

Die Bewertung fällt auf die Beschwerdestelle. Ein Sportfan, dessen Wette aus einem Grund strittig wird, den der Anbieter als Hausregel auslegt, hat bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung kein schweizerisches Beschwerdeverfahren. Bei Swisslos entscheidet nach 26 Wochen die öffentliche Bekanntmachung, bei verweigerter Auszahlung bleibt eine Einsprache innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief. Wer diese Frist für übertrieben hält, hat noch nie versucht, bei einem Anbieter ohne Sitz in der Schweiz eine Auszahlung zu erzwingen.

N1 Bet: ohne Schweizer Bewilligung — was von der Registrierungshürde zu halten ist

N1 Bet liegt ausserhalb der Schweizer Bewilligungsordnung, wie die anderen Marken dieser Gruppe. Ein Schweizer Konto bei N1 Bet ist kein Schweizer Sportwettenkonto im Sinne des BGS.

In der Schweiz ist die Registrierung mit einem Identitätsnachweis verbunden: Swisslos liest die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis aus und prüft sie gegen Adressdatenbanken; wer im Sperrregister steht, kommt nicht durch. Diese Prüfung ist für den Anbieter eine Pflicht und für den Nutzer eine Hürde, aber eine nützliche: Sie ist der Grund, warum das Sperrregister in der Schweiz funktioniert. Ein Anbieter, der keine Schweizer Bewilligung braucht, ist an diese Prüfung nicht gebunden.

Die Bewertung fällt auf die Erwartungshaltung beim Registrierungsaufwand. Wer meint, eine kürzere Registrierung sei der Vorteil, sollte sehen, was die Länge der Registrierung in der Schweiz erkauft: die Verbindung zum Register, das eine Selbstsperre auch bei anderen Anbietern durchsetzt. Eine kurze Registrierung ist nicht gratis.

Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung — und die fehlende Verbindung zum Kern des Themas

Bahigo gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine Schweizer Bewilligung ist für diesen Markt nicht vorhanden, und die ausländische Bewilligung eines Betreibers bindet die Schweizer Aufsicht nicht.

Wer sich für Bahigo entscheidet, entscheidet sich für eine Plattform ohne Bezug zum schweizerischen Spielerschutz. Das ist eine Entscheidung, die man treffen kann, aber man sollte sie nicht mit der Aussicht auf ein besseres Angebot verwechseln: Eine ausländische Bewilligung deckt keine Schweizer Wettarten, und der ausländische Markt ist kein Freifahrtschein für Wetten, die in der Schweiz nicht angeboten werden dürfen.

Die Bewertung fällt auf den Steuerpunkt. Während ein Schweizer Gewinn bis zum Steuerfreibetrag von CHF 1’071’000 (Bundesgrenze ab 1. Januar 2026, im Vorjahr CHF 1’070’400) einkommenssteuerfrei bleibt und bei höheren Beträgen der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer einbehält, die zurückgeholt werden kann, fällt auf einen ausländischen Gewinn keine Verrechnungssteuer an — dafür kann die kantonale Steuerbehörde den Gewinn als Einkommen erfassen. Mit dem Wegfall des Schweizer Weges verbindet sich also nicht nur der Rechtsschutz, sondern auch eine Steuerfrage, die viele nicht stellen, weil sie in der Schweiz keine Antwort brauchen.

BDMBet: ohne Schweizer Bewilligung — und die Frage der Auszahlung

BDMBet gehört zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung. Für Sportwetten in der Schweiz gilt die Zweianbietergrenze, und BDMBet fällt ausserhalb dieser Grenze.

Die Auszahlungswege sind im Schweizer System streng: Einzahlungen müssen vom eigenen Konto kommen, Auszahlungen auf ein Konto im eigenen Namen, die Kreditkarte als Einzahlungsweg ist untersagt, kein Kredit für Spielende nach Art. 75 Abs. 1 BGS. Bei BDMBet gilt diese Beschränkung nicht — nicht weil der Anbieter sie nicht anwendet, sondern weil er nicht an das Schweizer Regime gebunden ist.

Die Bewertung fällt auf die Herkunft des Geldes. Wer sein Konto bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung führt, kann die Herkunft des ausgezahlten Geldes nicht mit dem Schweizer Regime erklären. Das klingt nach einem formalen Punkt, ist aber ein praktischer: Bei Streitigkeiten über die Herkunft der Mittel hat der Kontoinhaber in der Schweiz eine Erklärungslast. Wer die Herkunft sauber über ein identifiziertes Konto laufen lässt, hat es einfacher.

Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung — und die Werbegrenze im Schweizer Recht

Jackbit gehört zu den Anbietern ohne Schweizer Bewilligung. Werbung für ein im Inland nicht erlaubtes Geldspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und nach Art. 131 BGS mit einer Busse bis CHF 500’000 bedroht; das richtet sich an die Werbenden, nicht an die Spielenden, ist aber prägend für die Sichtbarkeit solcher Anbieter im Land.

Es ist ein offenes Geheimnis, dass im Schweizer Markt für viele Spielende die Wahl zwischen zwei Anbietern als zu eng empfunden wird. Eine Gratiswette gibt es selten, die Quotenhoheit liegt bei zwei Häusern, das Wettangebot ist kleiner als im Ausland. Das ist der ehrlichste Einwand gegen das Schweizer System, und es wäre unehrlich, ihn zu verschweigen.

Die Bewertung fällt auf die Kosten dieser Alternative. Der Einwand gegen das enge Angebot bleibt richtig, und man kann ihn nicht damit abtun, dass zwei Anbieter genügen. Man muss nur den Preis mitdenken: der Wegfall des Schweizer Rechtsschutzes, das Fehlen der Anbindung an das Sperrregister, die Sperrliste als ständige Bedrohung der Erreichbarkeit und die Steuerfrage. Wer die Unzufriedenheit über das Angebot so hoch gewichtet, dass ihm das alles weniger wert ist, hat einen legitimen Standpunkt — er ist nur nicht der Standpunkt, den ein Vergleich ohne Kostenaufstellung nahelegt.

BillyBets: ohne Schweizer Bewilligung — und die vier Nachteile, die man mitrechnet

BillyBets gehört zur achten Gruppe ohne Schweizer Bewilligung, und wie die übrigen ausländischen Marken steht es ausserhalb des Schweizer Regimes. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten.

Wer das Konto dort führt, hat den Weg in die Schweiz nicht abgeschnitten, aber er ist mühsam. Ein Schweizer Konto erfordert eine neue Identifikation mit Adressprüfung und den Nachweis, nicht im Sperrregister zu stehen. Der Aufwand für ein Schweizer Konto ist hoch, der Aufwand für ein ausländisches Konto ist niedrig — wer beide Wege vergleicht, vergleicht nicht zwei Tarife, sondern zwei Beziehungen.

Die ausländischen Anbieter sind damit attraktiv für eine bestimmte Kalkulation. Wer eine grosse Sportauswahl, hohe Limiten und eine schnelle Registrierung sucht, findet sie. Wer sie nutzt, sollte die vier Nachteile in seiner Rechnung haben: kein Schweizer Rechtsschutz, keine Registeranbindung, eine Sperrliste, die jederzeit greift, und die Steuerfrage bei Gewinnen.

Die Bewertung fällt auf die Verlässlichkeit der Erreichbarkeit. BillyBets steht für die Frage, was ein Anbieter wert ist, der in einem Land arbeitet, in dem ein anderer Anbieter gerne mit ihm konkurrieren würde und nicht darf. Der Liste der Domains nach zu urteilen, tut die Sperrliste immer dann Dienst, wenn eine ausländische Marke im Schweizer Markt zu sichtbar wird; am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf, und die Behörde dokumentiert, dass Ersatzdomains innerhalb von Stunden auftauchen. Wer auf eine solche Adresse setzt, setzt auf etwas, das sich von einem Tag auf den anderen ändern kann.

Auf das eigene Entscheidungskalkül übertragen — und jedes Sportwetten ist eines — heisst das: Für die Deutschschweizer ist Swisslos der einzige Weg mit Schweizer Bewilligung, für die Westschweizer Loterie Romande. Ein Konto bei beiden wird man kaum brauchen können, weil die Zugänge geographisch getrennt sind. Wer ein zweites Konto sucht, um zu vergleichen, findet in der Schweiz nichts zum Vergleichen. Wie man mit dieser Realität umgeht, hängt davon ab, was jemand sucht: ein wettkampffähiges Angebot mit nationaler Aufsicht oder ein offenes Konto ohne Verbindung zum Sperrregister.

Steuern und Praxis: was ein Schweizer Gewinn am Ende abwirft

Wer wissen will, ob sich das alles lohnt, muss auf die Netto-Ebene. Eine Prognose ist hier nicht möglich, aber rechnen lässt sich.

Was der Gewinn nach Quoten und Abzügen hergibt

Der Gewinnbetrag entspricht der Multiplikation von Einsatz und Quote, bei Kombinationen dem Produkt der Einzelquoten; das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet. Ein Einsatz von CHF 10 auf Quote 1.90 bringt CHF 19; der Reingewinn ist CHF 9. Die Rundung auf 5 Rappen fällt zuungunsten des Spielenden aus, aber die Effekte sind über die Zeit klein.

Wenn aus dem eingesetzten Promotionsguthaben ein Gewinn wird, liegt der auszahlbare Teil bei Quote 1.90 bei CHF 9 und damit unter dem Nennwert. Wer aus CHF 10 Gratisguthaben einen auszahlbaren Betrag von unter CHF 10 macht, hat die Konstruktion verstanden; wer CHF 19 sieht, verwechselt den Wettschein mit dem Gutschein.

Bei Swisslos gibt es keine Steuer auf den Einsatz; die steuerliche Schwelle liegt bei CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn ab 1. Januar 2026 (CHF 1’070’400 im Jahr 2025), und zwar je nach Kanton unterschiedlich. Wer im typischen Bereich gewinnt, zahlt auf Schweizer Grossspielgewinne keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Wer über der Schwelle liegt, zahlt 35 % Verrechnungssteuer, die bei Deklaration in der Steuererklärung zurückgefordert wird. Bei ausländischen Anbietern gibt es keine Verrechnungssteuer, dafür die Frage der kantonalen Steuerpraxis.

Die dritte Grösse, die zwischen Wettschein und Auszahlung sitzt, ist die Auszahlungskommission. Ab der dritten Auszahlung im Jahr und ausserhalb der zwei gratis Transfers kann Swisslos 3 % belasten. Bei einem Gewinn von CHF 1’000 sind das CHF 30, und der Betrag steigt mit dem Gewinn — ein Grund mehr, die zwei kostenlosen Transfers für grössere Beträge aufzusparen und kleine Gewinne im Wallet zu lassen. Wer sein Konto regelmässig mit kleineren Summen entleert, zahlt für die Bequemlichkeit.

Fristen: was verfällt, was garantiert ist, was sich verändert

Eine Liste, die man kennen sollte, weil nichts davon auf dem Wettschein steht. Ein Gewinn bei Sporttip, der nicht innerhalb von 26 Wochen nach Bekanntmachung geltend gemacht wird, verfällt zugunsten des Zwecks von Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung muss innerhalb von 10 Tagen per Einschreiben erfolgen. Ein Gratisguthaben hat die in den Teilnahmebedingungen genannte Frist, bei der Loterie-Romande-Aktion waren es 30 Tage; was nicht gespielt wird, verfällt.

Dazu kommen die Quotenboosts: Bei Sporttip sind sie pro Wettenden einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Der Cash-Out ist nicht für jeden Markt garantiert, sondern eine Option, die Swisslos anbietet oder nicht; der Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Gewinn und kann sich jederzeit ändern. Und ein ausgefallenes Ereignis, das nicht innert 48 Stunden nachgeholt wird, macht die Einzelwette ungültig und setzt in der Kombination die Voraussage auf Quote 1.00.

Wer diese Zeilen einmal liest und die Fristen kennt, wird sich bei jeder Bonusanmeldung zuerst fragen, wie lange sie gilt. Die Frist entscheidet bei einer Gratiswette mehr über den Ertrag als der Betrag selbst; wer einen Tag vor Fristablauf spielt, schmilzt einen Teil des Guthabens mit einer schwachen Quote. Vorgängig die Sportart und die Paarung auszuwählen und zu warten, wäre die einzige kostenlose Option in diesem Markt.

Was am Ende übrig bleibt

Gratiswetten in der Schweiz sind eine Frage, die sich fast von selbst beantwortet: Wenn nur zwei Anbieter überhaupt zugelassen sind und eine Gratiswette eine Zustimmung der Aufsicht braucht, dann bleiben nur die zwei. Wer nach einer grossen Gratiswette sucht, findet sie im Nachbarland und nicht hier. Wer verstehen will, wie die Dinge in der Schweiz stehen, findet ein System, das wenige Versprechen macht und die, die es macht, eng hält.

Was ein Spielender aus dieser Lage mitnehmen kann, sind drei Grössen, die in keinem Werbebanner stehen. Die Marge eines Marktes liegt bei den beiden Schweizer Veranstaltern in der Grössenordnung, die ein Zwei-Weg-Paar mit zwei mal 1.90 abbildet — 95 % Auszahlungsquote, 5 % Marge. Ein Gratisspielguthaben von CHF 10 ist über eine Wette bei Quote 1.90 rund CHF 9 an auszahlbarem Gewinn wert, nicht CHF 10 und schon gar nicht CHF 19. Und jede Aktion trägt eine Frist, die über ihren Wert entscheidet, weil ein Guthaben ohne Zeit die einzige echte Verbesserung wäre.

Wenn Sie eine Gratiswette testen, prüfen Sie zuerst die Frist und dann die Quote. Wenn Sie ein Konto bei einem Schweizer Veranstalter eröffnen, sind die Limiten beim ersten Login bindend. Und wenn Sie das Gefühl haben, dass es nicht mehr um den Spass geht, gibt es die Spielsperre und die Beratungsstellen, und beide sind gratis.

Wer wissen will, welche Gratiswetten tatsächlich verfügbar sind, muss zuerst wissen, dass die Anzahl der in der Schweiz tätigen Veranstalter klein ist und die Bedingungen einer Gratiswette in den Teilnahmebedingungen nachzulesen sind; die wichtigste Frage ist nicht die Höhe, sondern die Frist und die Quote.

Häufige Fragen

Welche Gratiswetten gibt es bei Sportwetten in der Schweiz?

In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten: Swisslos mit Sporttip und Loterie Romande mit Jouez Sport. Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Zustimmung der Gespa, deshalb bleiben die Aktionen klein und selten. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» ist abgeschlossen und heute nicht mehr einlösbar.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten und Gratisspielguthaben anbieten?

Sportwetten und Gratisspielguthaben dürfen nur die zwei Veranstalter anbieten, die nach dem Geldspielgesetz eine Bewilligung haben und unter der Aufsicht der Gespa stehen. Eine Liste weiterer bewilligter Veranstalter existiert nicht. Ausländische Anbieter dürfen für die Schweiz keine Werbung machen, und eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung.

Wird der Einsatz einer Gratiswette zusammen mit dem Gewinn zurückbezahlt?

Nein. Bei den Schweizer Veranstaltern ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar. Wer damit gewinnt, erhält den Gewinn, nicht den Einsatz. Der Wert des Scheins liegt damit unter dem Nennwert — bei einer Wette mit Quote 1.90 entspricht der auszahlbare Teil CHF 9 eines CHF 10-Guthabens.

Welche Mindest- und Höchsteinsätze gelten bei Sporttip?

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Wie hoch war das Spielguthaben der Aktion der Loterie Romande, und wie lange lief sie?

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» bot CHF 10 Spielguthaben pro Person, insgesamt 7’000 Stück, mit einer Gültigkeit von 30 Tagen und ohne Auszahlungsmöglichkeit. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Was ist von ausländischen Seiten zu halten, die Gratiswetten für Schweizer Kunden bewerben?

Sie unterstehen nicht der Schweizer Aufsicht, sind nicht an das Sperrregister angebunden und gewähren keinen Schweizer Rechtsschutz. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung. Ihre Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden, und Gewinne aus ausländischen Grossspielen sind je nach Kanton steuerbar.

Inhalt erstellt vom Team «europapokalch.com»