Gratiswette in der Schweiz – zwei bewilligte Veranstalter und acht ausländische Adressen

Updated Oktober 2026
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In der Schweiz darf Sportwetten nur anbieten, wer eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz besitzt. Es sind zwei. Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport teilen sich das Land, und jede der beiden Adressen lässt nur Menschen aus ihrem eigenen Gebiet überhaupt ein Konto eröffnen. Wer eine Gratiswette sucht, sucht in Wahrheit nach dem Umweg um diese zwei Namen herum.

Ein Tischfussballtisch steht in einem leeren Raum, auf dem grünen Spielfeld liegt eine einzelne Kugel im Licht eines Fensters.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der Loterie Romande lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen, Limiten und Aktionsbedingungen wurden gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande sowie gegen die Aufsichtsdokumente der Gespa geprüft.

Das ist die Lage, in die jede Frage nach der Freiwette hineinfällt. Es gibt nicht zehn Wege zu einem Gratisguthaben und nicht fünf, sondern genau drei: eine der beiden bewilligten Plattformen mit einer ihrer wenigen Aktionen, ein ausländisches Angebot ohne Schweizer Bewilligung, oder gar nichts. Der Rest ist Marketing, das sich in Zahlen auflösen lässt.

Grundlagen: Was eine Gratiswette ist und wer sie in der Schweiz anbieten darf

Eine Gratiswette ist ein Guthaben, das ein Veranstalter einem Konto gutschreibt, ohne dass die Person eigenes Geld eingesetzt hat. In der Schweiz heisst das in den Regularien Gratisspielguthaben. Der Wortlaut klingt grosszügig; die Bedingungen darunter sind es selten.

Ein Torwarthandschuh liegt im Strafraum auf frisch gemähtem Rasen, dahinter das leere Tor im Gegenlicht.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online (Prematch, Live, Systemwetten) und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Zwei Eigenschaften entscheiden über den tatsächlichen Wert. Erstens ist dieses Guthaben nicht auszahlbar. Bei der Loterie Romande steht das ausdrücklich in den allgemeinen Bestimmungen zu ihren über das Internet zugänglichen Spielen, und Swisslos hält es in den Bedingungen für die Online-Teilnahme genauso: Gratisspielguthaben aus Promotionen lässt sich nicht auszahlen. Ein geschenkter Franken bleibt also im Spielbetrieb, egal wie gut er gelaufen ist.

Zweitens fliesst bei einer Freiwette der Einsatz nicht mit dem Gewinn zurück. Wer CHF 10 Guthaben auf eine Quote von 2.00 setzt, bekommt keine CHF 20 zurück, sondern CHF 10, und das auch nur, wenn die Wette aufgeht. Der Einsatz war nie Eigentum des Wettenden.

Dazu kommt eine Besonderheit, die es in kaum einem anderen Markt gibt. Freie Spiele oder Gratisguthaben brauchen nach Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 vierundzwanzig solcher Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Das ist der ganze Spielraum, in dem sich ein Schweizer Gratisangebot bewegen kann. Kein findiger Veranstalter schöpft aus einem grösseren Topf; es gibt keinen grösseren Topf.

Wer dagegen aus dem Ausland wirbt, wirbt mit einem Versprechen, das in der Schweiz niemand genehmigen muss und niemand überprüfen kann. Das ist der Kern der Wahl, um die sich alles auf dieser Seite dreht.

Was die Aktion der Loterie Romande an den National-League-Aktionstagen zeigt

Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben – insgesamt 7’000 Stück, dreissig Tage gültig, nicht auszahlbar.

Das ist die Grössenordnung, die unter einer Bewilligung möglich ist. Zehn Franken, eine Frist von dreissig Tagen, eine Auflage von 7’000 Stück und ein Code, der nur in Stadien mit Schweizer Eishockey zirkuliert. Ein Angebot, das sich an Menschen richtet, die ohnehin im Stadion sitzen.

Die Summe aller sieben Aktionstage bleibt unter dem, was ein einzelnes ausländisches Portal als Willkommensbetrag auf seine Startseite druckt. Wer die Grössenordnung der Zahlen liest, versteht, warum die Schweizer Aktionen nicht mehr Auffindbarkeit suchen: Die Bewilligung erlaubt ernste Sportwetten, nicht den Wettbewerb um Aufmerksamkeit.

Rechtslage: Warum eine Gratiswette in der Schweiz einer Bewilligung bedarf

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; die nicht die Eidgenössische Spielbankenkommission ist, die nur die Casinos beaufsichtigt. Zwei Zuständigkeiten, die in Wettforen regelmässig durcheinandergehen.

Ein Holzsteg führt über einen klaren Bergbach, im Hintergrund Wiesen und steile Hänge im Morgenlicht.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Eine Bewilligung braucht beides: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Und sie gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Konzession – aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst woher – hat hierzulande keine Wirkung. Nicht weniger, keine. Der Satz steht im Gesetz, nicht in einer Meinung.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip, das ist die eine, die Loterie Romande mit Jouez Sport die andere. Wer wissen möchte, ob es noch eine dritte gibt: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Adressen, weil es keine gibt. Die Gespa publiziert nur die Sperrliste, auf der ausländische Domänen stehen, nicht die Liste der Erlaubten.

Für die Auffindbarkeit einer ausländischen Gratiswette folgt daraus alles. Der Weg dorthin führt über Domänen, die auf der Sperrliste landen und dann innerhalb von Stunden auf neuen Adressen wieder auftauchen. Die Aufsicht nennt dieses Domain-Hopping selbst und hat in dem Zusammenhang Namen wie Interwetten und Bet-at-Home genannt; bet365 wird auf dieser Liste geführt. Die Liste selbst ist am 3. September 2019 zum ersten Mal veröffentlicht worden und umfasste Ende 2025 671 Domänen.

Wo das eigene Konto überhaupt möglich ist: Vertragsgebiete und Wohnsitz

Swisslos führt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durch. Zusammen ist das das Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz bei 221 Mitarbeitenden.

Für die Eröffnung eines Online-Kontos verlangt die Praxis den Wohnsitz im Gebiet. Ein Online-Konto braucht nach den Ausführungsbestimmungen zum Geldspielgesetz den Wohnsitz in der Schweiz, in der Praxis also zusätzlich den Aufenthalt im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, kommt an Jouez Sport nicht vorbei an einer Registrierung, die die Loterie Romande nicht öffnen wird. Wer in Genf wohnt, kommt an Sporttip nicht heran.

Eine feine Trennlinie mit grober Wirkung: Zwei bewilligte Anbieter für ein Land von der Grösse Hessens, und beide nur für ihr eigenes Viertel. Der Vorteil ist, dass die Wahl gar nicht so gross ist, wie die Kachelwand einer Suchmaschine suggeriert. Der Nachteil ist derselbe Satz.

Was im bewilligten Angebot überhaupt gewettet werden darf

Die bewilligte Sportwette kennt eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer Liste (Version 10.09.2026) nach Artikel 25 des Geldspielgesetzes und Artikel 29 der Ausführungsbestimmungen. Qualifikationsrunden stehen darauf nur, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sucht man auf der Liste vergeblich. Sie zeigt keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion.

Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Was nach Fussball, Eishockey oder Tennis aussieht, bleibt Sport; alles andere bleibt draussen. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Livewetten sind erlaubt, sowohl vor dem Spiel als auch währenddessen, wo der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Eine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Geldspielgesetz nicht. Cash-Out ist nicht reguliert und damit Sache des jeweiligen Veranstalters – bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung.

Die Liste, die man beim ausländischen Anbieter findet, ist länger. Sie enthält auch das, was in der Schweiz gar nicht zugelassen ist. Wer die Breite des Programms als Argument für die eine oder die andere Adresse nimmt, muss wissen, was ihm die Breite kostet: jeden Schutz, den die Bewilligung mitbringt.

Was ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung im Rechtsrahmen ist

Ein ausländisches Wettangebot ist in der Schweiz nicht bewilligt. Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und sie ist die einzige.

Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Es gibt keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung, keine Kontrolle über die Quote und keine Beschwerdestelle, die im eigenen Land etwas bewirken könnte. Ein Anschluss an das Schweizer Sperrregister besteht nicht, weil das Register die Sperren der bewilligten Anbieter zusammenführt und ein ausländisches Portal daran nicht teilnimmt. Wer sich bei Swisslos sperren lässt, sperrt sich nicht bei Betwinner mit.

Die Beweisführung ist in beide Richtungen nüchtern zu halten. Der bewilligte Weg hat den vollen Schweizer Schutz, aber nur zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzbedingung und eine Identitätsprüfung. Der ausländische Weg hat ein breiteres Programm und in der Regel sichtbarere Gratisangebote, aber keinen Schweizer Schutz, kein Sperrregister und kein lokales Recht. Keiner der beiden Wege ist von sich aus «die sichere Wahl». Wer das behauptet, verkauft entweder eine Domain oder eine Bewilligung.

Was der Spielerschutz vorschreibt und wie Advertising hineinregiert

Werbung darf nach Artikel 74 des Geldspielgesetzes nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Eine zeitliche Beschränkung der Werbung, etwa ein Verbot zu bestimmten Tageszeiten, existiert in der Schweiz nicht.

Der Grad der Kontrolle an den Verkaufsstellen ist ein eigenes Kapitel. Die Gespa hat im Jahr 2025 Testkäufe durchgeführt: Bei 200 Fällen wurde an den Verkaufsstellen in 47,5 Prozent der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Aufsicht schützt an dieser Stelle nicht durch ein Versprechen, sondern durch Nachkontrolle.

Ausgezahlte Gewinne und Guthaben gehen nur an ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es in der bewilligten Schweizer Sportwette nicht. Eine Kreditgewährung an Spielende ist nach dem Geldspielgesetz nicht zulässig. Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist dessen eigene Sache und steht nur in seinen Bedingungen – Swisslos nennt PostFinance Pay als eine Möglichkeit zum Aufladen des Spielkontos, bei der die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Ob ein Schweizer Konto also geöffnet werden kann, hängt an drei Bedingungen zugleich: Alter, Wohnsitz und kein bestehender Eintrag im Sperrregister. Zusätzlich darf sich jede Person nur einmal registrieren, und die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis werden gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist kein Formular, das ist ein Verfahren.

Rechtslage bei den Limiten: Wo die Schweizer Spielerschutzregeln am Konto hängen

Wer mit einer Gratiswette liebäugelt, muss über die Limiten Bescheid wissen, die unabhängig davon gelten. Sie sind der Gegenstand, an dem sich der Unterschied zwischen bewilligtem und ausländischem Angebot am härtesten zeigt.

Das Gesetz verlangt vom Veranstalter, eine oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste zu verlangen. Eine Senkung wirkt nach den Ausführungsbestimmungen sofort, eine Erhöhung nach vierundzwanzig Stunden. Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen zweiundsiebzig Stunden an. Der Unterschied ist nicht gross und er ist der Punkt: Der Veranstalter darf strenger sein als das Gesetz, und hier ist er es.

Bei der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für einen, sieben und dreissig Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter einundzwanzig Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils dreissig Tage möglich.

Ein Schweizer Spielerschutz ohne staatliche Einzahlungsobergrenze ist eine eigentümliche Konstruktion. Die Limite kommt nicht vom Gesetzgeber, sondern von der Person, die sie setzt. Wer mit dem Griff auf die Tabelle den Eindruck verbindet, der Staat habe schon irgendwo eine Decke über alle Konten gelegt, irrt. Die Decke existiert, aber sie liegt im Konto selbst, und sie ist so hoch oder so niedrig, wie man sie einträgt.

Spielsperre, Register und was eine Sperre wirklich umfasst

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für einen bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Eine freiwillige Sperre kann nach den Ausführungsbestimmungen erst nach drei Monaten wieder aufgehoben werden, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Die Reichweite dieses Registers ist der eigentliche Wert. Wer sich sperrt, sperrt sich in der ganzen bewilligten Schweizer Glücksspiellandschaft, Casino inbegriffen. Die Sperre folgt der Person über die Plattformgrenze hinweg, was bei einem ausländischen Portal technisch nicht vorgesehen ist und rechtlich nicht möglich wäre.

Limiten, die die Aktion selbst mitbringt

Kontolinien gelten auch beim Wetten selbst. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Beim Aufladen des Spielguthabens gibt es einen Mindestbetrag von CHF 20, in dreissig Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro dreissig Tage und ein Wallet-Guthaben von ebenfalls höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto schreibt sie direkt dem Wallet gut; darüber geht der Betrag auf das Konto der angegebenen IBAN.

Für einen Gratisbetrag von CHF 10 sind das grosszügige Decken. Sie werden erst dann interessant, wenn jemand das Gratisguthaben mit eigenen Einzahlungen aufstockt, und genau dorthin zielt jedes Marketing. Die Obergrenze ist keine Einladung, sie ist die Grenze, bis zu der die Veranstalter haften möchten.

Verantwortungsvolles Spielen: Warum ein Gratisanreiz das Risiko nicht verschwindet lässt

Ein Gratisguthaben ist die einzige Situation im Wetten, in der man von Anfang an nichts verlieren kann. Die Bedingung ist unscheinbar und folgenreich: Es ist die einzige.

Sobald das Gratisguthaben aufgebraucht ist, verhält sich das Konto wie jedes andere. Die Verlustlimite zählt weiter, die Sperrfristen zählen weiter, und die Sperre gilt ohnehin. Ein geschenkter Zehner richtet keinen Schaden an. Er richtet auch keinen Nutzen an, ausser der Erfahrung, dass die Plattform sich bedienen lässt.

Die Aufsicht hat den Mechanismus erkannt und in Zustimmungspflichten übersetzt. Vierundzwanzig Zustimmungen für die Loterie Romande und acht für Swisslos im Jahr 2025 sind kein Angebot, das die Aufmerksamkeit Suchtkranker im Blick hat; es ist ein Angebot, das die Form prüft und dann freigibt.

Für die Praxis der eigenen Grenzen sind drei Dinge wichtig. Die Limite wird vor dem ersten Wettschein gesetzt, nicht danach. Sie wird gesetzt, bevor man den Bonus beansprucht, weil sie sonst an einem Guthaben hängt, das man noch nicht versteht. Und sie wird so gewählt, dass ein Verlust sie nicht in eine Verhandlung mit sich selbst verwandelt.

Zwei Adressen für den Fall, dass die Frage nicht mehr die nach dem Gratisguthaben ist: Wer merkt, dass er kontrolliert wird statt zu kontrollieren, kann bei seinem bewilligten Anbieter eine Sperre eintragen lassen, die auch die Casinos im Land erfasst, und er kann die Beratung einer Fachstelle in Anspruch nehmen. Im ausländischen Angebot existiert beides nicht. Wer dort spielt und merkt, dass es zu viel wird, hat keinen Knopf, der im ganzen Land wirkt.

Wie eine Gratiswette sich in Zeit und Quote verrechnet

Die Fristen sind das Gerüst, in dem der Wert einer Aktion lebt. CHF 10 Spielguthaben, dreissig Tage gültig: Wer in dieser Zeit nicht spielt, verliert das Guthaben still. Wer spielt und gewinnt, behält den Gewinn, nicht den Einsatz. Wer verliert, hat nichts verloren, weil er nichts eingezahlt hat.

Das klingt nach einem guten Geschäft und ist ein gutes Geschäft – solange der Betrag der bleibt, der er ist. Die Verschiebung beginnt dort, wo die Aktion mit einer Einzahlung verknüpft ist oder wo ein Umsatzerfordernis daran hängt. Ein Umsatzerfordernis bei einem echten Gratisguthaben ohne eigene Einzahlung würde den Begriff der Gratiswette bereits verlassen; in der Schweiz prüft die Aufsicht diese Konstruktion vorab, weshalb die bewilligten Aktionen vergleichsweise schlicht sind.

Die Mindestquote ist die zweite Schraube. Bei Sporttip regelt die Aktion mit der grössten Hebelwirkung, der Kombiboost, eine Mindestquote von 1.50 pro Voraussage. Unterhalb dieser Schwelle verschwindet die Aktion aus dem Wettschein, und die Auswahl an Ereignissen schrumpft auf die, die diese Bedingung erfüllen.

Sich selbst eine Frist zu setzen, die kürzer ist als die der Aktion, gehört zu den wenigen Dingen, die niemand für einen tun kann. Dreissig Tage Verfall und ein Zehner Guthaben sind ein Grund, zwei Spiele anzusehen, kein Grund, sieben Tage lang jeden Abend zu spielen.

Gratiswetten und Boni: Welche Bedingungen den Wert einer Aktion bestimmen

Eine gewöhnliche Wette verrechnet sich mit dem Einsatz: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, wie es die Spielregeln von Sporttip beschreiben, und enthält den eigenen Einsatz zurück. Bei einer Freiwette fehlt dieser Teil. Nur der Gewinn wird ausgezahlt, nicht der Einsatz.

Die freundlichen Wörter, in denen diese Konstruktion verkauft wird, bilden ein eigenes Vokabular. «Gratis» ist der Oberbegriff. «Ohne Einzahlung» ist korrekt und überflüssig, weil eine Einzahlung das Guthaben erst zu einer Einzahlung machen würde. «Sofort verfügbar» grenzt an Unwahrheit, sobald zwischen der Registrierung und der Aktivierung eine Prüfung liegt, und eine Prüfung liegt in der Schweiz immer zwischen beidem.

Eine Zahl, die in Aktionstexten am seltensten vorkommt, misst den eigentlichen Wert: die Quote. Weil der Einsatz nicht zurückfliesst, ist er für die Auszahlung so gut wie nicht vorhanden. Er zählt nicht als Einsatz, er ist nur eine Grösse, mit der multipliziert wird.

Was der Freiwettbetrag unter einer Quote wert ist

Rechnen wir es an der Aktionsgrösse, die im Schweizer Markt real vorkommt, und an einer Beispielquote von 1.90 auf beiden Seiten eines Marktes mit zwei Ausgängen – ein Beispiel, kein quotierter Preis, an keiner Stelle dieses Textes eine Marktauskunft.

Das Guthaben beträgt CHF 10 und ist nicht auszahlbar. Bei einem Markt zu je 1.90 auf beiden Seiten liegt der Auszahlungsanteil bei 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90), also bei 95 Prozent. Die Marge dieses marktnahen Beispiels beträgt demnach 5 Prozent – jeder Einsatz zahlt sich im Durchschnitt zu 95 Rappen je Franken aus.

Was das Guthaben nach dieser Rechnung wert ist, folgt aus drei Werten: dem Guthaben von CHF 10, der Quote von 1.90 und dem Auszahlungsanteil von 95 Prozent. Der Faktor (Quote minus 1) geteilt durch die Quote ergibt bei 1.90 einen Wert von rund 0’474. Multipliziert mit dem Guthaben und dem Auszahlungsanteil liegt der erwartete Wert des geschenkten Zehners bei rund CHF 4.50. Das ist die Zahl, die hinter jedem Gratisguthaben steht, und es ist die Hälfte des Betrags, den die Aktion nennt.

Die Annahme ist eine aufgehende Wette zu 1.90; sie gilt für eine Freiwette, deren Einsatz nicht zurückfliesst, und für einen Markt, der zu 95 Prozent zurückzahlt. Bei einer Quote von 2.00 unter denselben Annahmen liegt der Wert bei rund CHF 4.75, bei einer Quote von 1.50 bei rund CHF 3.15. Die Spanne reicht also in der Grössenordnung von ungefähr drei bis fünf Franken je geschenkter Zehner. Diese Werte sind Schätzungen über viele Wetten, kein Ergebnis für eine einzelne, und der einzige Fall mit garantierten CHF 10 ist der, in dem man niemals spielt.

Diese Rechnung macht die Grössenordnung vergleichbar und lässt sie schrumpfen. Ein Gratisbetrag ist selten der Grund, sich irgendwo anzumelden; er ist ein Zeichen dafür, wer um Aufmerksamkeit wirbt und wie sehr.

Mindestquoten, Fristen und der Verfall: die drei Bedingungen, die den Aktionswert tragen

Bei jedem Gratisangebot sind drei Bedingungen wichtiger als die Höhe des Betrags. Die Mindestquote entscheidet, welche Ereignisse überhaupt zulässig sind. Die Frist entscheidet, ob man die Aktion in Ruhe auswählen kann. Und die Auszahlungsregel entscheidet, was bei einem Gewinn tatsächlich ankommt.

Wir haben in diesem Pack genau ein geregeltes Beispiel für eine Mindestquote: Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, also für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Treppenlogik dieser Staffel ist bemerkenswert. Sie greift nicht auf den Gewinn zu, sobald man gewinnt, sondern auf den Nettogewinn, und sie wächst mit der Zahl der Voraussagen. Zehn Voraussagen zu mindestens 1.50 ergeben eine Gesamtquote, die weit über der einer Einzelwette liegt, und genau darin liegt die Botschaft: Vervierzig Prozent klingt nach viel, bis man die Anzahl der Ereignisse zählt, die richtig sein müssen.

Sporttip kennt zusätzlich Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online und für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Auch das ist ein Lehrstück: Der Zusatzvorteil verschwindet in dem Moment, in dem man die bestehende Wette absichert.

Eine weitere Frist erscheint an einer überraschenden Stelle, nämlich bei nicht abgeholten Gewinnen. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer gegen eine verweigerte Auszahlung Einsprache erheben will, muss das innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief tun. Diese Fristen sind nicht verhandelbar und sie laufen still.

Wo das Guthaben herkommt und wie es das Konto verlässt

Der Weg des Geldes sagt mehr über ein Angebot aus als der Willkommenssatz auf der Startseite. Bei Swisslos lässt sich Spielguthaben über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. Ausgezahlt wird zweimal innerhalb von 365 Tagen gratis, auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von drei Prozent belastet werden, die Überweisung erfolgt innert fünf bis zehn Arbeitstagen.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Darüber hinaus geht der Betrag bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto.

Die Unterscheidung zwischen Wallet und Bankkonto ist die praktischste Information dieses Abschnitts. Ein Guthaben im Wallet ist Spielgeld; es dient zum Wetten und lässt sich nicht auszahlen. Ein Gewinn auf dem Bankkonto ist Geld. Wer eine Aktion prüft, sollte zuerst prüfen, wo der Ertrag landet, und erst danach, wie hoch der Einsatz war, der ihn erzeugt hat. Zwischen beiden liegt eine Gebührenschwelle und eine Wartezeit, die niemand in einen Werbebanner schreibt.

Vergleich der zehn Anbieter: Wer welche Bewilligung hat und was die Unterlagen zeigen

Die folgenden zehn Adressen treten in der Reihenfolge auf, in der die Vergleichsliste dieser Seite sie führt: zuerst die beiden Schweizer Veranstalter, dann acht ausländische Marken. Die Tabelle ordnet die Bewilligungslage ein und nennt die Stelle, aus der die Angabe stammt.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz nach BGS Belegte Angabe im Vergleich
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung, Grossspiel; Aufsicht Gespa Swisslos ist eine der beiden Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht zulässt, Sitz in Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung, Grossspiel; Aufsicht Gespa Loterie Romande ist die zweite der beiden Veranstalterinnen, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz
Betwinner keine Schweizer Bewilligung Bewilligung, über die berichtet wird, nicht erhältlich; eine ausländische Konzession entfaltet in der Schweiz keine Wirkung
WirWetten keine Schweizer Bewilligung Bewilligung, über die berichtet wird, nicht erhältlich; keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister
BetFury keine Schweizer Bewilligung Bewilligung, über die berichtet wird, nicht erhältlich; Domäne kann auf der Sperrliste der Gespa erscheinen
Roobet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung, über die berichtet wird, nicht erhältlich; keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung
1xBet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung, über die berichtet wird, nicht erhältlich; Domäne kann auf der Sperrliste der Gespa erscheinen
Funbet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung, über die berichtet wird, nicht erhältlich; kein Schweizer Rechtsweg für Streitfälle
Rainbet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung, über die berichtet wird, nicht erhältlich; keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister
22Bet keine Schweizer Bewilligung Bewilligung, über die berichtet wird, nicht erhältlich; Organisieren ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar

Was diese Tabelle nicht kann, ist den Wert eines Angebots zeigen. Sie zeigt eine Grenze. Auf der einen Seite stehen zwei Namen mit einer Aufsicht, einem Register, einer Adresse und einem Anspruch auf Auszahlung. Auf der anderen steht eine Reihe von Domänen, deren Verhältnis zum Schweizer Recht darin besteht, dass sie darunter nicht fallen.

Zwischen den beiden Gruppen gibt es keine Schattierung und keinen dritten Weg. Ein ausländisches Portal mit langer Domainhistorie ist nicht «fast bewilligt». Die Gespa kennt für solche Adressen genau ein Instrument, die Zugangssperre, und sie nennt das Vorgehen der Anbieter selbst Domain-Hopping.

Die Anbieter im Einzelnen: Sporttip, Jouez Sport und die acht ausländischen Marken

Jede Bewertung unten steht auf eigenen Füssen. Bei den beiden Schweizer Veranstaltern stützen sich die Angaben auf ihre eigenen Spielregeln, Teilnahmebedingungen und Reglemente; bei den ausländischen Marken nennt keiner der acht eine Bewilligung, über die in der Schweiz etwas gelten würde, und zu ihren internen Bedingungen ist den Unterlagen nichts zu entnehmen. Was nicht dort steht, steht auch hier nicht.

Swisslos Sporttip – das vollständige Regelwerk als eigentlicher Vorteil

Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Für junge Kundschaft gibt es einen eigenen Aufschlag: Unter einundzwanzig Jahren liegt die Oberlimite der Verlustlimiten bei CHF 1’000, während sie für alle anderen bei CHF 9’999 liegt. Wer das als Misstrauen liest, hat den Mechanismus trotzdem verstanden. Bei Sporttip wetten Personen ab 18 Jahren; unter 18 ist die Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Die Spielregeln regeln auch die Fälle, die in Werbetexten nicht vorkommen. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird; Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten.

Bei Kombinationen gibt es einen Punkt, den man kennen sollte, bevor man ihn erlebt. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Fehler wird gefunden, bevor er ausgezahlt wird.

Der Cash-Out ist als Funktion da, aber eingeschränkt. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer den Kombiboost erhält und dann cash-outht, verliert den Boost.

Dazu kommt eine Steuerinformation, die man in dieser Form nur bei einem bewilligten Anbieter bekommt. Gewinne aus Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert; der Bundesbetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Die kantonale Schwelle weicht davon ab, sie ist je nach Kanton zu prüfen. Oberhalb der Schwelle behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine Schweizer Wettsteuer auf Einsätze gibt es nicht. Für Details ist der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung die zuständige Stelle.

Die eigentliche Verkaufslage: Das Regelwerk ist lang, weil es vollständig ist. Auszahlungswege, Verfallfristen, Absageregeln und Limiten stehen alle an einem Ort, und das ist für jemanden, der zum ersten Mal ein Konto eröffnet, mehr wert als der Verweis auf eine Telefonnummer im Ausland. Wer in Zürich, Bern oder Lugano wohnt und dort überhaupt spielen darf, hat mit diesem Zugang das vollständig dokumentierte Angebot des Landes vor sich; wer die Breite der Märkte eines Offshore-Portals sucht, findet sie hier nicht und sollte auch nicht so tun, als wäre das ein Versehen.

Loterie Romande Jouez Sport – das schlankere Reglement und die klarere Auszahlung

Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande und veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Ihre Einzahlungsregeln in den allgemeinen Bestimmungen sind so einfach, dass sie in einem Satz passen: höchstens CHF 10’000 pro dreissig Tage auf das Spielerkonto und höchstens CHF 10’000 im Wallet. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, und das steht in derselben Bestimmung wie alles andere.

Die Aktion an den National-League-Aktionstagen ist der beste Beleg dafür, wie eine Promotion in diesem Rahmen aussieht: CHF 10 Spielguthaben, dreissig Tage gültig, nicht auszahlbar, 7’000 Stück, verteilt über einen Code aus den Stadien. Kein Willkommenspaket, kein Umsatzrad, keine Staffel. Die Aktion lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026, also über einen guten Teil einer Eishockeysaison.

Der Wert dieser Marke liegt in der Klarheit der Auszahlungsarchitektur. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, kann einer Promotion folgen, ohne vorher sechs Bedingungen zu sortieren, und die Gewinnschwelle von CHF 1’000 trennt den Alltag von einem Fall, der ohnehin jemanden beim Steuerfragen beschäftigt. Wer in der Deutschschweiz wohnt, wird die Registrierung nicht abschliessen können – dieses Angebot ist kein Ausweichweg, sondern der zweite Hauptweg eines Landes, das zwei kennt.

Betwinner – ohne Bewilligung, mit grosser Sichtbarkeit

Betwinner besitzt keine Schweizer Bewilligung. Es fehlen die Veranstalter- und Spielbewilligung sowie die Aufsicht durch die Gespa. Eine ausländische Konzession ist nach dem Geldspielgesetz hierzulande gegenstandslos; ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, ebenso wenig eine Anbindung an das Sperrregister. Die Domäne kann auf der Sperrliste der Gespa erscheinen.

Die Verlockung, hier eine Gratiswette zu suchen, wird mit dem Umstand bezahlt, dass die Schweizer Aufsicht den Zugang sperren kann und die Anbieter für gesperrte Adressen erfahrungsgemäss zügig Ersatz bereitstellen. Für jemanden mit Sitz in der Schweiz bleibt vom Anbieter damit eine wechselnde Domain übrig. Wer die Plattform trotzdem vergleicht, sollte sich zuerst vergewissern, wo ein streitiger Fall entschieden würde; die Antwort führt aus der Schweiz heraus.

WirWetten – deutsche Ansprache, keine Schweizer Bewilligung

WirWetten tritt zwar in vertrauter Sprache auf, besitzt aber keine Schweizer Bewilligung. Es fehlen die Veranstalter- und Spielbewilligung sowie die Aufsicht durch die Gespa. Eine ausländische Konzession ist hierzulande ohne Wirkung; zudem besteht kein Schweizer Rechtsweg und keine Anbindung an das Sperrregister.

Gerade bei einem Anbieter mit vertrauter Sprache lohnt die Unterscheidung zwischen dem Ton und der Erlaubnis. Der Ton richtet sich an deutschsprachige Kundschaft; die Erlaubnis stammt nicht aus der Schweiz und wird von der schweizerischen Aufsicht nicht anerkannt. Wer ein Konto dort eröffnet, tut es unter Bedingungen, die er nicht in der Landessprache nachlesen kann, und das ist bei einem Streit um eine Auszahlung ein teurer Nachteil.

BetFury – ohne Bewilligung und austauschbar in der Sperrlogik

BetFury besitzt keine Schweizer Bewilligung. Es fehlen Veranstalter- und Spielbewilligung, die Aufsicht durch die Gespa sowie ein Schweizer Rechtsweg. Eine ausländische Konzession ist hierzulande ohne Wirkung. Die Domäne kann auf der Sperrliste der Gespa erscheinen.

Die technische Folge der Sperrliste ist der eigentliche Nachteil für einen Kunden. Sperren werden per DNS durchgesetzt, und die Aufsicht rechnet mit kurzen Ersatzzyklen. Eine Registrierung auf einer Adresse, die morgen nicht mehr erreichbar ist, ist keine dauerhafte Beziehung, sondern ein wiederholter Umzug. Wer Wert darauf legt, dass sein Kontozugang in einem Jahr derselbe ist, sollte dieses Nachbarschaftsverhältnis zur Sperrliste als das einordnen, was es ist.

Roobet – ohne Bewilligung, mit langem Regelweg für die Auszahlung

Roobet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Es fehlen Veranstalter- und Spielbewilligung, die Aufsicht durch die Gespa, eine Anbindung an das Sperrregister sowie ein Schweizer Rechtsweg. Eine ausländische Konzession hat in der Schweiz keine Geltung.

Für einen Spielenden sind die Auszahlung und der Auszahlungsweg das Kriterium, an dem sich die Rechtsform letztlich zeigt. Im bewilligten Regime gehen Gewinne über CHF 1’000 auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet, und die Kontoverbindung ist Teil der Kontoeröffnung. In einem Umfeld ohne Schweizer Bewilligung existiert diese Kontrolle nicht, und wer eine Auszahlung bestreiten muss, bestreitet sie ohne die Aufsicht des eigenen Landes.

1xBet – ohne Bewilligung und ohne Schweizer Zuständigkeit

1xBet hat keine Schweizer Bewilligung: keine Veranstalterbewilligung, keine Spielbewilligung, keine Gespa-Aufsicht. Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Die Domäne kann auf der Sperrliste erscheinen.

Wer hier eine Gratiswette sieht, sieht eine Zahl, deren Bedingungen er auf einer Plattform prüfen muss, die dem Schweizer Recht nicht untersteht. Die Aufsicht hat beim Vorgehen gegen nicht bewilligte Angebote zwei Instrumente: die Sperrliste und das Strafrecht. Für den einzelnen Wettenden bleiben davon null Ansprüche in der Schweiz übrig.

Funbet – ohne Bewilligung, ohne Beschwerdeweg

Funbet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Es fehlen Veranstalter- und Spielbewilligung, die Aufsicht durch die Gespa, die Anbindung an das Sperrregister sowie ein Schweizer Rechtsweg.

Die entscheidende Zahl bei einer Auseinandersetzung heisst nicht Auszahlungsdauer, sondern Erreichbarkeit. Bei einem bewilligten Anbieter gibt es eine Adresse im Land, eine Aufsicht mit Sitz in Bern und eine Frist von zehn Tagen für eine Einsprache per eingeschriebenem Brief. Bei einem nicht bewilligten Anbieter gibt es nichts davon, und wer das vor der Anmeldung nicht durchdenkt, denkt es beim ersten Problem durch.

Rainbet – ohne Bewilligung und ohne Weg in die Spielsperre

Rainbet besitzt keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Konzession hat in der Schweiz keine Wirkung.

Die fehlende Anbindung an das Sperrregister ist nicht nur eine Formalie für abgeschlossene Fälle. Die Schweizer Spielsperre gilt schweizweit und umfasst auch die Casinos einschliesslich der Online-Casinos sowie das Fürstentum Liechtenstein. Ein ausländisches Portal nimmt daran nicht teil, weil es überhaupt nicht erfasst ist. Für jemanden, der sich bewusst schützen möchte, ist ein Angebot ausserhalb dieses Systems damit keine Alternative, sondern eine Lücke.

22Bet – ohne Bewilligung, und das Organisieren ist hier strafbar

22Bet besitzt keine Schweizer Bewilligung; eine ausländische Konzession entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das Angebot ist hierzulande nicht zugelassen, da weder Veranstalter- noch Spielbewilligung vorliegen, keine Gespa-Aufsicht besteht und weder Zugang zum Sperrregister noch ein Schweizer Rechtsweg gegeben sind.

Bei all diesen Marken ist ein Randaspekt zu wiederholen, den man nicht gerne ausspricht: Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist nach dem Geldspielgesetz strafbar, und zwar bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Das ist die einzige Position, die der Gesetzgeber einem Kunden eines nicht bewilligten Portals zugedacht hat.

Was die Wahl zwischen den Wegen am Ende kostet

Die Entscheidung reduziert sich auf zwei Profile, und sie lässt sich ohne Umschweife benennen. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt und ein Konto bei einem Veranstalter mit Schweizer Bewilligung möchte, kommt an Sporttip nicht vorbei und bekommt dort Gratisaktionen, die von der Aufsicht vorgängig geprüft sind. Wer in der Westschweiz wohnt, hat mit Jouez Sport die gleiche Konstruktion, nur schlanker reglementiert und mit denselben Prüfwegen.

Wer das ausländische Programm und eine grösser aussehende Willkommenszahlen sucht, wählt eine der acht Adressen, die in der Schweiz nicht bewilligt sind, mit allen Folgen des vorigen Abschnitts: keine Aufsicht, kein Sperrregister, kein lokaler Rechtsweg, Sperrdomänen und steuerliche Behandlung nach kantonalem Recht. Es gibt keinen dritten Weg und keinen Zwischenzustand.

Die weiterführenden Rechnungen lassen sich mit den gleichen Annahmen anstellen. Für einen Kombiboost mit fünfzehn Voraussagen zu je mindestens 1.50 auf den Nettogewinn von 100 Prozent ist die Beispielrechnung zunächst verlockend, bis man fünfzehn richtige Voraussagen zählt. Für die CHF 20 Mindestaufladung liegt die Rechnung bei null, weil sie keine Wette ist.

Zum Abschluss die unbequeme Version derselben Zahlen. Wer CHF 10 Gratisguthaben nimmt, es zweimal zu je 1.90 spielt und beide Wetten gewinnt, hat am Ende CHF 19 auf dem Wallet – nicht auszahlbar, und mit einem Erwartungswert von rund CHF 4.50 vor der ersten Wette. Wer dasselbe Geld als Einzahlung leistet und verliert, hat CHF 10 verloren und keine Geschichte zu erzählen. Beide Wege sind legitim; nur einer hat das Etikett «Gratis».

Häufige Fragen zu Gratiswetten in der Schweiz

Was ist eine Gratiswette, und wird der Einsatz bei einem Gewinn zurückgezahlt?

Eine Gratiswette ist ein vom Veranstalter gutgeschriebenes Guthaben, in der Schweiz Gratisspielguthaben genannt. Bei einem Gewinn wird nur der Gewinnanteil ausgezahlt; der Einsatz fliesst nicht zurück, weil er nie eingesetztes Geld war. Bei einer Freiwette auf Quote 2.00 bleiben aus CHF 10 also CHF 10, nicht CHF 20.

Welche Mindestquote verlangt der Sporttip-Kombiboost, und wie viele Voraussagen braucht er?

Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind.

Gibt es bei Swisslos oder der Loterie Romande überhaupt eine Gratiswette, und was war die Aktion in den National-League-Stadien?

Beide bieten, da jede Gratisgabe die vorgängige Zustimmung der Gespa braucht, nur wenige eng begrenzte Aktionen an. Die Loterie Romande stattete die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit CHF 10 Spielguthaben aus, dreissig Tage gültig und nicht auszahlbar, insgesamt 7’000 Stück, über einen Code aus den Eishockeystadien.

Warum bedarf eine Gratiswette in der Schweiz der vorgängigen Zustimmung der Gespa?

Artikel 75 Absatz 2 des Geldspielgesetzes stellt freie Spiele und Gratisguthaben unter den Vorbehalt der Aufsicht. Die Gespa hat im Jahr 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande und acht an Swisslos erteilt. Der Vorbehalt dämpft jedes Werbeversprechen, weil er jede Aktion vorab prüft und die Zahl der Aktionen begrenzt.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Freiwette im Vergleich zu einer normalen Wette aus Einsatz und Quote?

Bei einer regulären Wette ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Quote und enthält den Einsatz. Bei einer Freiwette fehlt der Einsatz, es wird nur der Gewinn gezahlt. Aus CHF 10 zu Quote 1.90 ergibt die Freiwette CHF 9, während die normale Wette aus gleichem Einsatz CHF 19 zurückzahlt.

Was gilt bei Gratiswetten ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und wie wirkt die Sperrliste?

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung; nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten. Die Gespa führt deshalb eine Sperrliste, über die Telecom-Anbieter ausländische Domänen per DNS sperren – Ende 2025 waren 671 Domänen erfasst – und die Anbieter weichen ihr mit dem Domain-Hopping aus.

Inhalt erstellt vom Team «europapokalch.com»