Sportwetten Aktionen 2026: zwei Veranstalter, ein Kombiboost und ein Gratisguthaben, das nie Geld wird
Wer heute in der Schweiz nach einer Sportwette mit Bonus sucht, landet fast zwangsläufig bei den zwei Veranstaltern, denen die Kantone das Geschäft überhaupt erlaubt haben. Alles andere, was in Suchanfragen und in Werbebannern auftaucht, ist ohne Schweizer Bewilligung unterwegs.

Diese Einordnung gilt mit Stand 29. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa als zuständiger interkantonaler Behörde sowie gegen die veröffentlichten Teilnahmebedingungen und Spielregeln der beiden Veranstalter.
Warum die Auswahl so klein ist
In der Schweiz dürfen Sportwetten nur von zwei Veranstaltern angeboten werden: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Das ist keine Marktentwicklung, sondern eine bewusste Begrenzung durch die Kantone. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) regelt, was als Grossspiel gilt und wer dafür eine Veranstalterbewilligung sowie eine Bewilligung pro Spiel braucht. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern – nicht bei der ESBK, die nur die Casinos überwacht.

Die Folge für den Wettenden ist ungewöhnlich in Europa: Es gibt keine dritte Option, keine Reihe kleinerer Anbieter, keine Vergleichslandschaft aus zwanzig Namen. Die Gespa publiziert keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Sie publiziert die Sperrliste der ausländischen Domains, die von den Telecom-Anbietern per DNS blockiert werden – und das ist eine Liste der verbotenen, nicht der erlaubten Angebote.
Sportwetten sind in der Schweiz zudem auf Sportereignisse beschränkt. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Die Gespa führt eine geschlossene Liste der autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet – Wetten auf Trainingsläufe dagegen nie. Die Liste weist keine Corner- oder Kartenmärkte aus und keine Esport-Sektion.
Für Wettende bedeutet das eine enge, aber verlässliche Welt: weniger Auswahl, weniger Exoten, weniger Aktionen – und eine Aufsicht, die weiss, was auf dem Markt ist, weil der Markt klein genug ist, um ihn zu kennen.
Zwei Veranstalter, zwei Vertragsgebiete
Swisslos und Loterie Romande teilen sich die Schweiz nicht nach Konkurrenz, sondern nach Gebiet. Wer im falschen Kanton wohnt, bekommt beim anderen Veranstalter gar kein Konto.
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); das Sportwettenprodukt läuft unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.
Diese Zweiteilung ist der erste praktische Filter, den ein Wettender passieren muss. Ein Deutschschweizer Konto bei Jouez Sport ist keine Frage der Vorliebe, sondern der Zulässigkeit; ein Westschweizer Konto bei Sporttip ebenso. Beide Veranstalter setzen dafür den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im eigenen Vertragsgebiet voraus, und beide verlangen bei der Online-Registrierung mindestens 18 Jahre, eine geprüfte Identität und eine einmalige Registrierung pro Person. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken abgeglichen.
| Sporttip (Swisslos) | Jouez Sport (Loterie Romande) | |
|---|---|---|
| Veranstalterin | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Kontaktadresse Lausanne |
| Bewilligung | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS; Aufsicht Gespa | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel unter dem BGS; Aufsicht Gespa |
| Vertragsgebiet | AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, Tessin, Fürstentum Liechtenstein | FR, GE, JU, NE, VD, VS |
| Aktion mit Laufzeit | Kombiboost (laufend, nur online) | «JouezSport – Patinoires et Stades», 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026, 7 Aktionstage |
| Gratisguthaben | – | CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar |
| Auszahlung ins Wallet | Gewinne bis CHF 1’000 automatisch | Gewinne bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet |
| Auszahlung aufs Konto | über CHF 1’000 innert 3 Arbeitstagen | über CHF 1’000 auf die angegebene IBAN |
Die Rechtslage: Gratisspielguthaben brauchen vorab die Zustimmung
Der Grund, warum die Schweizer Aktionslandschaft so still ist, steht in einem einzigen Mechanismus: Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Gespa. Ohne diese Zustimmung darf ein Veranstalter ein solches Angebot nicht ausspielen. Die Aufsicht hat im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die ganze Aktionstätigkeit des bewilligten Marktes, in zwei Zahlen ausgedrückt.

Wer die Grössenordnung verstehen will, sollte diese Zahlen nicht mit dem vergleichen, was Suchmaschinen ausspucken. Ausländische Marken werben mit Boni, die in dieser Aufzählung schlicht nicht vorkommen können, weil sie für die Schweiz keine Bewilligung haben und damit auch keinem Schweizer Genehmigungsvorbehalt unterliegen – sie unterliegen aber auch keinem Schweizer Schutz.
Bewilligungen sind in der Schweiz zudem etwas anderes als Lizenzierungen im üblichen Sinn. Ein Veranstalter braucht beides: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel. Beide gelten nur in der Schweiz. Ein ausländisches Permit – ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland – hat in der Schweiz keine Geltung. Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten organisiert, macht sich strafbar; bei gewerbsmässigem Betrieb reicht das Strafmass bis zu fünf Jahren.
Werbewirtschaftlich ist der Rahmen ebenfalls gesetzt: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen. Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und kann mit einer Busse bis zu CHF 500’000 geahndet werden. Eine Sperrstunde für Werbung nach Uhrzeit existiert nicht.
Die kantonalen Gewinne fliessen in gemeinnützige Zwecke (Art. 125 BGS). Das ist der zweite Teil der Antwort, warum der Schweizer Markt so gebaut ist, wie er ist: Sportwetten finanzieren hier nicht Aktionärsrenditen, sondern öffentliche Aufgaben – was die Aktionen nicht verschwinden lässt, aber klein hält.
Die Aktionsformen, die es wirklich gibt
Wenn man die Zustimmungszahlen von oben ernst nimmt, bleibt für die Praxis wenig übrig: ein laufender Kombiboost bei Sporttip, zeitlich befristete Gratisspielguthaben bei der Loterie Romande und quotenbezogene Boosts auf einzelne Ereignisse. Wer nach einem Neukundenangebot sucht, das dem ausländischen Standard entspricht, findet es nicht – nicht weil die Veranstalter es nicht wollten, sondern weil der Genehmigungsweg ihn begrenzt.
Der Kombiboost: prozentualer Bonus auf den Nettogewinn
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, und zwar für Prematch-, Live- und Systemwetten. Verlangt sind mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus wird auf den Nettogewinn gerechnet und steigt mit der Anzahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Das Muster verdient einen zweiten Blick, weil es die einzige Mechanik auf dem Markt ist, bei der ein Wettender durch eigene Kombination den Prozentsatz wirklich beeinflussen kann. Der Sprung von 5 auf 20 % sieht wie ein Anreiz zum Bauen aus; tatsächlich verlangt der Aufstieg von vier auf sieben Voraussagen drei zusätzliche Entscheidungen, jede mit dem Risiko, die ganze Kombiwette zu verlieren. Eine Kombination aus sieben Ereignissen ist nicht siebenmal so schwer zu treffen wie eine Einzelwette, sondern deutlich schwerer – genau deshalb steigt der Prozentsatz.
Was der Boost also nicht ist: eine Erfindung, die sich auszahlt, wenn man ohnehin gewinnt. Wer selten gewinnt, gewinnt auch mit Boost selten. Das ist der zentrale Satz zu dieser Aktion, und er steht in keinem Werbetext.
Quotenboosts und Profitboosts bei Sporttip
Daneben kennt Sporttip zwei weitere Instrumente. Quotenboosts gelten nur online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage. Profitboosts erhöhen dagegen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide lassen sich pro Wettenden nur einmal nutzen und sind in Einsatz und Erhöhung limitiert.
Die Bedingung, die in der Praxis am meisten kostet, ist die Bindung an einen einmaligen Gebrauch: Ein Boost ist damit kein Werkzeug für regelmässige Wettende, sondern ein einmaliger Anschub. Und ein Cash-Out entwertet ihn vollständig. Wer einen Boost setzt und die Wette anschliessend per Cash-Out auflöst, verliert die Erhöhung – eine Regel, die in der Entscheidungssituation leicht übersehen wird, weil die Wette nach dem Cash-Out abgeschlossen wirkt.
Das Gratisspielguthaben in der Praxis
Gratisspielguthaben ist der wichtigste Begriff auf diesem Markt, und der wichtigste Satz dazu lautet: Es ist nicht auszahlbar. Die Loterie Romande sagt das in ihren Bedingungen ausdrücklich, und Swisslos formuliert dieselbe Grenze in ihren Bedingungen für die Online-Teilnahme. Ein Guthaben aus einer Promotion ist damit Spielmaterial, nicht Geld. Es erhöht die Beträge, die aus einer Wette entstehen können, aber es lässt sich nicht auf ein Bankkonto überweisen – und zwar bei keinem der beiden Veranstalter.
Für den Entscheid des Wettenden ist dieser Satz entscheidender als der Betrag des Guthabens selbst. Ein Gratisspielguthaben von CHF 10, das nicht auszahlbar ist, ist eine Einladung zu einer zusätzlichen Wette, nicht eine Einnahme. Wer das als Einnahme verbucht, hat die Aktion falsch bewertet.
Die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien
Die anschaulichste Aktion des bewilligten Schweizer Marktes war eine Stadionaktion. Unter dem Namen «JouezSport – Patinoires et Stades» war sie an sieben Tagen in diesem Zeitraum aktiv. Der Mechanismus war einfach und lokal: Wer innerhalb von 7 Tagen einen Code eingab, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, erhielt im verifizierten Konto CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung. Das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Die Aktion ist in mehrerer Hinsicht lehrreich. Sie war an einen physischen Ort gebunden – die Stadien – und damit an ein Publikum, das bereits im Kontext des Sports war. Sie lief über ein kurzes Zeitfenster, mit einer Sieben-Tage-Frist für die Codeeingabe und einer Dreissigtage-Frist für die Verwendung. Und sie war mengenmässig gedeckelt: 7’000 Stück für sechs Westschweizer Kantone, in einem Land, dessen National League regelmässig volle Hallen hat.
Wer aus dieser Zahl eine Aussage über Anziehungskraft ableiten will, sollte vorsichtig sein. Ein Deckel von 7’000 Stück sagt zuerst etwas über das Budget und den Genehmigungsrahmen der Aktion, nicht über die Nachfrage. Für einen Wettenden ist die relevante Lektion ohnehin eine andere: Die Frist von 30 Tagen auf das Guthaben ist kürzer als manche Gewinnsträhne und länger als die meisten; wer das Guthaben nicht innerhalb dieser Frist einsetzt, verliert es.
Was Aktionen wirklich kosten
Die Rechnung, die niemand bewirbt, ist die Rechnung über den Einsatz. Ein prozentualer Bonus auf den Nettogewinn klingt nach einem Zuschlag auf alles, was man ohnehin gewinnt. Er ist aber zuerst eine Umsatzformel: Er belohnt nicht das Ergebnis, sondern die Menge der eingegangenen Risiken.
Wer den Kombiboost mit realistischen Quoten durchrechnet, sieht das Muster. Bei einer Kombination aus vier Voraussagen mit je Quote 1.50 liegt die Gesamtquote bei 1.5 × 1.5 × 1.5 × 1.5, also 5.06. Aus einem Einsatz von CHF 10 werden damit CHF 50.60 möglicher Gewinn, und der Nettogewinn liegt bei CHF 40.60. Die Voraussetzung ist, dass alle vier Voraussagen eintreffen – eine Kombination ist genau dann erfolgreich, wenn keine ihrer Voraussagen falsch ist.
| Voraussagen | Quoten | Einsatz | Nettogewinn | Boost | Auszahlung |
|---|---|---|---|---|---|
| 4 | 1.50 / 1.50 / 1.50 / 1.50 | CHF 10.00 | CHF 40.60 | CHF 2.03 | CHF 52.63 |
| 4 | 1.60 / 1.60 / 1.60 / 1.60 | CHF 10.00 | CHF 55.54 | CHF 2.78 | CHF 58.32 |
| 7 | 1.80 / 1.80 / 1.80 / 1.80 / 1.80 / 1.80 / 1.80 | CHF 10.00 | CHF 240.08 | CHF 48.02 | CHF 288.10 |
| 7 | 2.00 / 2.00 / 2.00 / 2.00 / 2.00 / 2.00 / 2.00 | CHF 10.00 | CHF 1’180.00 | CHF 236.00 | CHF 1’416.00 |
| 10 | 2.00 × 10 | CHF 10.00 | CHF 10’230.00 | CHF 4’092.00 | CHF 14’322.00 |
| 15 | 2.00 × 15 | CHF 10.00 | CHF 327’670.00 | CHF 327’670.00 | CHF 655’340.00 |
Was in dieser Tabelle nicht steht: die Wahrscheinlichkeit, dass eine dieser Kombinationen eintrifft. Der Boost verändert sie nicht. Er verändert nur, was eine erfolgreiche Kombination auszahlt. Das ist der ganze Trick der Aktion und gleichzeitig ihre Redlichkeit – sie verspricht keinen Gewinn, sie verspricht mehr Gewinn, wenn einer kommt.
Was das Gratisspielguthaben wert ist
Bei einem Gratisspielguthaben ist der Wert nicht der Betrag. Wer CHF 10 Spielguthaben setzt und gewinnt, erhält den Gewinn – aber das Guthaben selbst war nie Geld und bleibt es nicht. Die relevante Frage ist also nicht «Wie viel Guthaben bekomme ich?», sondern «Was passiert mit dem Gewinn?».
Bei der Loterie Romande hängt das an einer Grenze: Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Das Gratisspielguthaben selbst ist nicht auszahlbar. Bei Swisslos gilt eine vergleichbare Logik: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen.
Wer ein Gratisspielguthaben einsetzt, um einen höheren Betrag zu erreichen, überschreitet die Grenze von CHF 1’000 in der Regel nur mit einer Kombination. Eine Quote von 2.00 auf CHF 10 Guthaben bringt CHF 20 – weit unterhalb der Schwelle. Eine Kombination aus zehn Voraussagen mit je Quote 2.00 bringt aus CHF 10 Einsatz CHF 10’240, und damit ist die Schwelle überschritten. Der Weg dorthin führt aber über zehn richtige Entscheidungen.
Was eine Auszahlung voraussetzt
Gewinne laufen in der Schweiz nicht anonym. Auszahlungen erfolgen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet – anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Zudem darf kein Kredit an Spielende gewährt werden. Ein Nachschuss auf Kredit ist damit nicht möglich; wer einzahlen will, muss es aus eigenem Guthaben tun.
Bei Swisslos gibt es für Auszahlungen zusätzlich eine Mengenregel: zweimal pro 365 Tage wird Spielguthaben gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto ausbezahlt. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden. Die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Wer sein Guthaben in kleinen Beträgen abzieht, zahlt irgendwann für die Bequemlichkeit.
Diese Regel steht in einem seltsamen Verhältnis zu den Aktionen. Ein Wettender, der ein Gratisspielguthaben nicht auszahlen kann, aber seine übrigen Gewinne regelmässig abzieht, kann ohne Debatte in die dritte Auszahlung eines Jahres rutschen. Die 3 % treffen dann nicht das Gratisguthaben, sondern den eigenen Gewinn. Für einen aktiven Wettenden ist das ein Posten, den man nicht mit einer Werbebotschaft verknüpft.
Die Aufladung des Spielkontos läuft bei Swisslos unter anderem über PostFinance Pay; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Bei Swisslos kann Spielguthaben per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Zahl 30 Tage prägt beide Systeme: Ein Einzahlungsfenster, ein Wallet-Deckel und eine Guthabengültigkeit – wer sein Guthaben nicht innerhalb des Monats einsetzt, in dem es ankommt, verliert es.
Das Anti-Gewinn-Versprechen: Quotenschlüssel statt Werbewort
Der Ausdruck «Auszahlungsquote» klingt nach einem Geschenk. Tatsächlich ist er eine Market-eigene Kennzahl ohne gesetzliche Grundlage: die Summe, die ein einzelnes Wettprogramm über alle seine Ausgänge hinweg zurückzahlt. Rechnerisch ist sie der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes; der Rest ist die Marge des Veranstalters. Wer diesen Zusammenhang einmal verstanden hat, liest jede Aktionsbeschreibung anders.
Für die Aktionen des Schweizer Marktes folgt daraus ein nüchterner Satz. Kein Kombiboost, kein Quotenboost und kein Spielguthaben verändert den Quotenschlüssel eines Marktes – sie verändern nur, was innerhalb dieses Marktes an einen einzelnen Wettenden zurückfliegt. Die Quoten selbst bleiben das, was sie sind. Ein Boost auf dem Nettogewinn ist kein besserer Markt, sondern eine bessere Verteilung auf den, der gewinnt.
Wer das im Kopf behält, kann die Grössenordnung der Tabelle in ‚Was Aktionen wirklich kosten‘ richtig lesen: Der Sprung von CHF 52.63 auf CHF 14’322.00 ist kein Hinweis auf einen besseren Markt, sondern auf eine längere Kette von Entscheidungen. Der Quotenschlüssel bleibt in allen Zeilen derselbe.
Numeralisch lohnt sich der genaue Blick auf die Abrundungsregeln. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote – bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten –, wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einem Einsatz von CHF 10 und einer Gesamtquote von 5.06 ergibt das brutto CHF 50.60, und der Boost von 5 % bringt CHF 2.03 dazu. Diese Rechenregel erklärt, warum die Beträge in der Tabelle so glatt aussehen: Sie sind das Ergebnis einer Aufrundung und keiner Schätzung.
Spielerschutz: die Limiten kommen zuerst
Wer bei einem der beiden Veranstalter ein Konto eröffnet, trifft zuerst auf eine Eingabemaske und nicht auf ein Wettangebot. Das ist keine Formalie. Verlustlimiten sind in der Schweiz vom Spielenden selbst zu setzen, und die Aufsicht verlangt vom Veranstalter, dass er Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste einfordert. Der Staat schreibt keinen fixen Einzahlungsdeckel vor; die Limite ist die eigene.
Bei Swisslos sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage setzen.
Die 72-Stunden-Frist auf Erhöhungen ist die eigentliche Schutzfunktion, und sie ist keine Schikane. Sie liegt im Gesetz als Mindestwartefrist für Erhöhungen bei 24 Stunden; beide Veranstalter setzen in ihren Bedingungen 72 Stunden an. Wer nach einem verlorenen Wochenende seine Limite nach oben schrauben will, findet dort eine Wartezeit, die genau diesem Impuls gilt.
Diese Wartefrist ist der Punkt, an dem der Schutzkatalog beim Lesen unpraktisch wirkt und in der Praxis am wertvollsten ist. Sie verlängert nicht die Lust, sie verlängert die Nacht.
Die Spielsperre und das Register
Neben Limiten kennt die Schweiz die Spielsperre. Sie ist teils staatlich angeordnet – für überschuldete oder suchtkranke Personen –, teils selbst gewählt. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Wer die Sperre unbefristet ausspricht, wird in ein schweizweites Sperrregister eingetragen.
Dieses Register ist die einzige wirklich harte Grenze im System. Es gilt nicht nur für den Veranstalter, bei dem die Sperre ausgesprochen wurde, sondern auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Ein Schweizer Wettender, der sich sperrt, sperrt sich nicht bei einem Buchmacher, sondern gegen die gesamte bewilligte Welt. Ausländische Angebote liegen ausserhalb dieses Registers – und damit ausserhalb der Schutzwirkung. Verletzt eine gesperrte Person das Verbot, hat sie keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Eine selbst gewählte Sperre lässt sich in der Schweiz erst nach drei Monaten wieder aufheben, und daran ist eine Fachstelle beteiligt. Wer die Sperre als kurze Pause begreift, hat sie falsch verstanden. Sie ist eine Entscheidung gegen den eigenen späteren Impuls.
Was auf der Schattenseite fehlt
Die Kehrseite des Schutzes ist die Frage, was er kostet und wem er hilft. Die Gespa-Testkäufe 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Der Kontrollapparat ist also nicht überall so greifbar wie die Limitenmaske im Internet. Der Zugang ist gestaffelt: am Schalter läuft nicht dieselbe Kontrolle wie am Bildschirm. So nüchtern muss man das notieren; wer an Verkaufsstellen Zugang zur Sportwette sucht, kennt das Ergebnis jetzt.
Die zweite Schattenseite betrifft Limits, die von Veranstalter zu Veranstalter unterschiedlich hoch sind. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die genaue Grenze, die einen betrifft, steht also in den Bedingungen und kann sich ändern.
Aktionen und Limiten: die Beziehung, die niemand erklärt
Zwischen einer Aktion und einer Limite besteht eine stille Beziehung, die man kennen sollte. Die Limite ist die Obergrenze des Einsatzes. Eine Aktion, die den Einsatz erhöht, um einen grösseren Bonus zu erreichen, besteht also genau in der Höhe der Limite. Für Swisslos heisst das: Ein Kombiboost mit fünfzehn Voraussagen in Höhe der Einzelwetten-Oberlimite ist unbedenklich – alles darüber wird nicht angenommen.
Das ist ein Sicherheitsnetz, das man aktiv nutzen kann. Wer beim Anlegen einer Kombination über die Limite hinausgeht, erhält nicht einfach weniger Bonus, sondern die Wette wird nicht angenommen. Die Limite wirkt als Bremse, bevor der Bonus selbst greifen könnte. Für einen Wettenden, der impulsive Kombinationen baut, ist das eine unsichtbare Barriere – und damit ein Schutz, den man nicht entscheiden muss.
Eine tiefere Bremse liegt in den 72 Stunden für die Limitenänderung. Wer eine Aktion nach einem verlorenen Einsatz erneut spielen will, kann die Limite nicht erhöhen, um den nächsten Einsatz zu finanzieren. Der Anreiz ist damit in eine Sackgasse gebaut.
Das doppelte Gesicht der Boosts
Der Kombiboost und die Quotenboosts sehen nach einer Belohnung für Aktivität aus. Aus der Perspektive des Spielerschutzes betrachtet, haben sie eine zweite Seite. Ein Boost, der nur online gilt, umgeht nicht den Kontrollmechanismus am Schalter, aber er verlagert die Aktivität dorthin, wo die Limitenmaske sitzt – und er belohnt die Häufigkeit von Kombinationen, also genau die Handlungsfrequenz, die die Aufsicht über die Limiten begrenzen will.
Das bedeutet nicht, dass Boosts schlecht sind. Es bedeutet, dass eine Aktion nicht nur eine Prämie ist, sondern auch eine Häufigkeitssteuerung. Bevor man eine Aktion nutzt, lohnt sich die Frage nach den eigenen Limits. Wer im Rahmen seiner bestehenden 30-Tage-Limite bleibt, nutzt die Prämie innerhalb eines Rahmens, den er selbst gesetzt hat.
Von vier auf fünfzehn: wie der Kombiboost ansteigt
Der Kombiboost belohnt Voraussagen, nicht Ergebnisse. Wer die Bedingung «mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50» als reine Formalie liest, übersieht, dass vier ausgewählte Ereignisse in der Regel keine unabhängigen Ereignisse mehr sind. Die Wahrscheinlichkeit, dass alle vier eintreffen, ist stets kleiner als die jedes einzelnen.
Ein Rechenbeispiel mit dem, was der Boost tatsächlich ergibt. Bei einer Kombination aus vier Voraussagen mit je Quote 1.60 liegt die Gesamtquote bei 6.55; bei einem Einsatz von CHF 10 sind CHF 55.54 Nettogewinn und CHF 58.32 Auszahlung zu erwarten, wenn die Kombination aufgeht – der Boost von 5 % auf den Nettogewinn bringt davon CHF 2.78. Das ist der Kern der Quote: Sie multipliziert sich, und mit ihr multipliziert sich das Risiko.
Eine Kombination aus sieben Voraussagen mit je Quote 1.80 bringt bei CHF 10 Einsatz CHF 240.08 Nettogewinn, eine aus zehn Voraussagen mit je Quote 2.00 bereits CHF 10’230.00. Diese Zahlen sind das Versprechen, das jede Wettplattform verkauft: kleine Einsätze, grosse Zahlen. Was sie verschweigen, steht in der Spalte daneben: Die Wahrscheinlichkeit, dass zehn Voraussagen eintreffen, beträgt einen Bruchteil der Wahrscheinlichkeit, dass eine eintrifft.
Der Vergleich der beiden Aktionsprofile
Die beiden bewilligten Veranstalter fahren unterschiedliche Aktionsprofile, und wer sich zwischen ihnen nicht entscheiden kann, sollte das Profil und nicht den Namen ansehen.
Swisslos arbeitet mit einem dauerhaften Mechanismusboost. Der Kombiboost läuft nicht ab; er ist an die Wettarten Prematch, Live und System gebunden und belohnt die Anzahl der Voraussagen. Dazu kommen die Quoten- und Profitboosts, die je Wettenden einmalig sind und in Einsatz und Erhöhung begrenzt sind. Das ist ein Angebot für den regelmässigen Wettenden, der ohnehin Kombinationen mit mehreren Voraussagen bildet.
Die Loterie Romande arbeitet mit zeitlich befristeten Aktionen. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief von 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen und vergab ein 30 Tage gültiges, nicht auszahlbares Spielguthaben von CHF 10 pro eingelöstem Code, insgesamt 7’000 Stück. Das ist ein Angebot für den gelegentlichen Wettenden, der im Stadion oder in der Westschweiz einem Event begegnet.
Wer sich für Swisslos entscheidet, wählt den dauerhaften Mechanismus mit einem Boost, der vom eigenen Wettverhalten abhängt. Wer in der Westschweiz wohnt, wählt nicht – das Konto ist nur bei der Loterie Romande zu haben, wo die Aktion dagegen einer befristeten Gelegenheit mit einem nicht auszahlbaren Guthaben entspricht.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Die folgende Einordnung führt die zwei bewilligten Schweizer Veranstalter zuerst und danach die ausländischen Marken, die ohne Schweizer Bewilligung arbeiten. Die Reihenfolge ist eine Vergleichsreihenfolge und keine Rangfolge im Sinne einer Empfehlung; die ausländischen Marken sind aufgeführt, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen. Keine der ausländischen Marken ist in der Schweiz bewilligt, und keine ist mit dem Schweizer Sperrregister verbunden.
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalterin bzw. gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Sporttip (Swisslos) | Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Jouez Sport (Loterie Romande) | Schweizer Veranstalter- und Spielbewilligung | Loterie Romande, Kontaktadresse Lausanne |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Lizenz |
| MrXbet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Lizenz |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Lizenz |
| HighFlyBet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Lizenz |
| Playzilla | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Lizenz |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Lizenz |
| AmunRa | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Lizenz |
| N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | keine in der Schweiz gültige Lizenz |
Der Unterschied zwischen den beiden Gruppen lässt sich nicht in einer Spalte abbilden, und das ist selbst die Information: Bei den Schweizer Veranstaltern stehen zwei handfeste Bewilligungen mit einer Aufsicht dahinter, bei den ausländischen Marken steht keine Schweizer Angabe, auf die sich eine Aussage stützen liesse.
1. Swisslos Sporttip – der dauerhafte Kombiboost
Swisslos ist eine Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); das Sportwettenprodukt läuft unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Das Konto steht Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet offen.
Der Kombiboost ist das dauerhafte Aktionsmerkmal: nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50, 5 % auf den Nettogewinn bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn Voraussagen. Dazu kommen Quoten- und Profitboosts, die je Wettenden einmalig nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert sind; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Die Stärke liegt in der Verlässlichkeit des Mechanismus: Er läuft das ganze Jahr, ist an die eigenen Wettgewohnheiten gebunden und belohnt Voraussagen, nicht Glück. Die Schwäche liegt genau darin: Wer selten Kombinationen mit vier oder mehr Voraussagen bildet, hat vom Boost nichts. Die Treppe von 5 auf 20 auf 40 und 100 % sieht wie ein Anreiz zum Aufsteigen aus; jede Stufe verlangt aber zusätzliche richtige Entscheidungen, und der Sprung von vier auf fünfzehn Voraussagen ist der Sprung von einer wahrscheinlichen Wette in eine Lotterie.
Das Konto selbst ist strikt: eine Registrierung pro Person, geprüfte Identität, Auslesen der Daten aus dem hochgeladenen Ausweis, Abgleich gegen Adressdatenbanken. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Wer ein Konto will, trifft also zuerst auf die Limitenmaske und dann auf das Wettangebot.
Wer das Konto als Werkzeug für dauerhaftes Kombinieren nutzt, findet hier den einzigen Mechanismus der Schweiz, der nicht an ein Zeitfenster gebunden ist – und dazu die 3-%-Kommission ab der dritten Auszahlung eines Jahres, die den tatsächlichen Ertrag dieses Dauerlaufs beschneidet.
2. Loterie Romande Jouez Sport – die befristete Stadionaktion
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Das Konto ist auf Personen mit Wohnsitz in diesen sechs Kantonen beschränkt.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen einen Code aus den National-League-Stadien im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Für die Auszahlung von Gewinnen gilt: bis CHF 1’000 netto direkt ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN; Einzahlungen sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000 möglich.
Die Aktion war kurz und lokal, und genau das war ihre Wirkung: Wer die Westschweizer Stadien kennt, traf sie im Kontext des Sports, nicht im Werbebanner. Der Wert des Guthabens ist dagegen bescheiden; ein nicht auszahlbares Spielguthaben von CHF 10 ist eine Einladung zu einer zusätzlichen Wette, deren Ausgang offen bleibt. Die Frist von 30 Tagen und der 7-Tage-Eingaberahmen verlangen, dass man sich in einer kurzen Frist entscheidet.
Das Datenprofil dieses Kontos ist der eigentliche Knackpunkt: 30 Tage gelten für die Gültigkeit des Guthabens, 30 Tage für die Einzahlungsgrenze von CHF 10’000, und das Wallet selbst ist auf CHF 10’000 gedeckelt. Ein Wettender, der im Monatsrhythmus denkt, findet hier ein System, das ihn genau dort führt.
3. BC.Game – ohne Schweizer Bewilligung
BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine Lizenz ausländischer Aufsicht hat in der Schweiz keine Geltung. Die Marke ist nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, und es gibt keinen Schweizer Rechtsweg. Die Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden – die Gespa veröffentlicht diese Liste seit dem 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Phänomen, das die Gespa als Domain-Hopping benennt und für das sie Interwetten und Bet-at-Home nennt; bet365 steht ebenfalls auf der Liste.
Für einen Schweizer Wettenden heisst das: kein Schweizer Schutz, kein Sperrregister, kein Rechtsweg. Steuern auf Gewinne richten sich nach kantonalem Recht, und mindestens eine kantonale Praxis behandelt Gewinne von ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe.
Der entscheidende Kostenpunkt ist die Blockade selbst: Ein Zugang, der per DNS gesperrt und innerhalb von Stunden unter anderer Adresse wieder auftaucht, verlangt vom Wettenden eine dauerhafte Suche nach dem jeweils gültigen Weg – ein Aufwand, den kein Schweizer Veranstalter von ihm verlangt.
4. MrXbet – ohne Schweizer Bewilligung
MrXbet hat keine Schweizer Bewilligung. Die Marke fällt unter dieselbe Regelung wie jede andere ausländische Plattform: Nur die beiden Schweizer Veranstalter dürfen Wetten anbieten, eine ausländische Lizenz hat keine Geltung, es besteht kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg. Die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden und werden per DNS blockiert.
Was diese Marke im Vergleich mit einem Schweizer Konto strukturell nicht bieten kann, ist die Sperrwirkung: Wer sich selbst sperrt, ist im Register erfasst, und dieses Register gilt für die gesamte bewilligte Welt – nicht jedoch für eine Plattform, die ausserhalb dieser Welt arbeitet.
5. 20Bet – ohne Schweizer Bewilligung
20Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt dieselbe Einordnung: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domains potenziell auf der Sperrliste und per DNS blockiert. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung.
Die fehlende Bewilligung ist hier nicht eine Formalie, sondern der Grund, warum die Steuerfrage anders aussieht: Gewinne von ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür aber der kantonalen Steuerpraxis – und mindestens ein Kanton behandelt sie als vollständig steuerbares Einkommen.
6. HighFlyBet – ohne Schweizer Bewilligung
HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten anbieten; die Marke ist nicht mit dem Sperrregister verbunden, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Die relevante Konsequenz ist praktisch: Wer bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, hat für die Durchsetzung seiner Ansprüche keine Schweizer Instanz, an die er sich wenden könnte.
7. Playzilla – ohne Schweizer Bewilligung
Playzilla hat keine Schweizer Bewilligung. Die Einordnung entspricht der der übrigen ausländischen Marken: keine Geltung der ausländischen Lizenz in der Schweiz, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domains potenziell auf der Sperrliste, Blockade per DNS.
Ein Konto bei einer ausländischen Plattform kennt die Schweizer Limitenmechanik nicht. Wer seine Verlustlimite bei Swisslos gesetzt hat, findet dieselbe Selbstverpflichtung hier nicht wieder – der Schutz muss selbst mitgebracht werden.
8. Coolzino – ohne Schweizer Bewilligung
Coolzino hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt dieselbe Einordnung: keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domains möglicherweise auf der Sperrliste und per DNS blockiert.
Eine bewilligungslose Plattform kann in der Schweiz nichts von dem bieten, was die Bewilligung voraussetzt: keine Verbindung zum Register, keine Kontrolle nach Schweizer Regeln und keine Auszahlungspflicht, die vor einem hiesigen Gericht durchsetzbar wäre.
9. AmunRa – ohne Schweizer Bewilligung
AmunRa hat keine Schweizer Bewilligung. Die Marke ist nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.
Wer bei dieser Marke spielt, verlässt den Geltungsbereich der Schweizer Alters- und Identitätskontrolle: Die Regeln, die im bewilligten Markt gelten, haben hier keine Wirkung.
10. N1 Bet – ohne Schweizer Bewilligung
N1 Bet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gilt dieselbe Einordnung wie für die übrigen ausländischen Marken: keine Schweizer Aufsicht, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Domains potenziell auf der Sperrliste und per DNS blockiert.
Für Schweizer Wettende bleibt der Weg zur Aufsicht verschlossen, sobald die Wette das Land verlässt – und damit auch jede Beschwerdemöglichkeit, die bei Swisslos oder der Loterie Romande selbstverständlich wäre.
Häufige Fragen
Warum gibt es in der Schweiz so wenige Aktionen bei Sportwetten?
Weil Sportwetten in der Schweiz nur zwei Veranstaltern erlaubt sind und Gratisspiele oder Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Aufsicht brauchen. Die Gespa erteilte im Jahr 2025 insgesamt 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Dieser Genehmigungsvorbehalt ist der Hauptgrund für das knappe Angebot.
Was bringt der Kombiboost und ab welcher Anzahl Voraussagen greift er?
Der Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombiwette. Er greift ab vier Voraussagen mit je mindestens Quote 1.50 und gilt nur online für Prematch-, Live- und Systemwetten. Der Bonus steigt mit der Anzahl der Voraussagen: 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn. Mit steigender Anzahl wächst das Risiko.
Wie lief die Aktion der Loterie Romande in den Eishockeystadien ab?
Sie hiess «JouezSport – Patinoires et Stades» und lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innerhalb von 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Welche Bedingungen gelten bei Spielguthaben, das als Aktion gutgeschrieben wird?
Solches Spielguthaben ist in der Schweiz nicht auszahlbar – das gilt für beide Veranstalter. Bei der Loterie Romande ist es 30 Tage gültig und nicht auszahlbar; bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ebenfalls nicht auszahlbar. Gewinne daraus werden bis CHF 1’000 dem Wallet gutgeschrieben, darüber auf das Konto überwiesen.
Wie wird ein Gewinn aus einer Aktionswette ausbezahlt und auf welches Konto?
Auszahlungen erfolgen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Markt nicht. Bei der Loterie Romande gehen Gewinne bis CHF 1’000 netto ins Wallet, darüber auf die angegebene IBAN. Bei Swisslos werden Gewinne bis CHF 1’000 dem Wallet gutgeschrieben, darüber innert 3 Arbeitstagen überwiesen.
Was bedeuten Aktionen von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung für den Schutz der Wettenden?
Der Schutz entfällt. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung, es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Kontrolle nach Schweizer Regeln. Stakes und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter beschlagnahmt werden, und Gewinne unterliegen der kantonalen Steuerpraxis – Gewinne von ausländischen Grossspielen behandelt mindestens ein Kanton als vollständig steuerbares Einkommen.
Die Gesamtschau bleibt damit eine Frage der Auswahl, nicht der Verhandlung. Wer in der Deutschschweiz, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, kann zwischen dem dauerhaften Kombiboost von Sporttip und den befristeten Aktionen der Loterie Romande gar nicht wählen – das Konto entscheidet für ihn. Wer in der Westschweiz wohnt, findet dort die Stadionaktion als zeitlich gebundene Gelegenheit und den Kombiboost nicht. Für alle, die über einen ausländischen Anbieter nachdenken, ist die Frage nicht, welcher Bonus grösser ist, sondern welches Regelwerk mit dem eigenen Konto verbunden ist – und in der Schweiz ist die Antwort darauf eine kurze.
Bonus – europapokalch.com
Inhalt erstellt vom Team «europapokalch.com»
