Gratis-Startguthaben in der Schweiz: zwei bewilligte Wege und acht Portale ohne Bewilligung
Datenstand: 29. Oktober 2026; die Bewilligungsangaben wurden gegen die Veröffentlichungen der Gespa und gegen die Teilnahmebedingungen der beiden Schweizer Veranstalter abgeglichen.

Wer ein Gratis-Startguthaben sucht, sucht in der Schweiz zuerst nach etwas, das es kaum gibt. Das ist keine Flaute im Marketing, sondern eine Folge davon, wie Bund und Kantone das Geldspiel geordnet haben. Ein Gratisspielguthaben ist im hiesigen Recht keine Werbebeigabe, die man aus dem Stand verschenkt. Es ist eine Leistung, die der Veranstalter vorher bei der Aufsicht beantragen muss, und die Aufsicht erteilt diese Zustimmung sparsam. Genau diese Vorgeschichte erklärt, warum die Beträge hierzulande klein sind und die Bedingungen eng. Wer von einem ausländischen Portal ein Startguthaben in dreistelliger Höhe angeboten bekommt, sieht kein Schweizer Angebot. Er sieht eine Werbung, die in der Schweiz so nicht bewilligt wurde. Spielguthaben ist dabei ein eigener Begriff und kein Synonym für Bargeld: Es liegt auf dem Spielerkonto, wird als Einsatz akzeptiert, und ein Teil davon lässt sich nie auszahlen. Ob der Einsatz einer gewonnenen Wette zurückfliesst, entscheidet sich am einzelnen Angebot und nicht am Wort «Gratis». Wer nur diesen Punkt versteht, liest jede Aktion danach anders.
Was ein Startguthaben in der Schweiz sein darf
Die Aktion der Loterie Romande, «JouezSport – Patinoires et Stades», zeigt die Grössenordnung besser als jede Beschreibung. Sie lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben — insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Zehn Franken, sieben Aktionstage, eine Woche Zeit zum Einlösen, eine begrenzte Auflage. Das ist die Anatomie einer Schweizer Promotion.

Rechnen wir den Gegenwert in einem gewöhnlichen Zwei-Weg-Markt durch, illustrativ mit Quoten von 1.90 auf beiden Seiten. Ein solcher Markt zahlt rechnerisch 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) aus, also rund 95 % der Einsätze, und die Marge des Veranstalters liegt bei rund 5 %. Setzt man das Gratisguthaben von CHF 10 vollständig ein und fliesst der Einsatz bei einem Gewinn nicht zurück, dann ist das Guthaben im Durchschnitt etwa CHF 4.50 bis CHF 4.70 wert — unter der Annahme, dass nur der Gutschriftsbetrag gesetzt wird und der ursprüngliche Einsatz verfällt. Das ist eine Schätzung über viele Wetten, kein Versprechen für eine einzelne. Zehn Franken Gratisguthaben sind also keine zehn Franken. In einem Markt mit rund 5 % Marge bleibt davon im Schnitt weniger als die Hälfte übrig, wenn der Einsatz nicht mitausgezahlt wird.
Wer das einmal durchgerechnet hat, beurteilt die Werbesprache anders. «100 % Bonus» heisst nicht 100 % des Betrags in der Tasche, sondern 100 % einer Zahl, die man erst nach Bedingungen umsetzen darf. «Gratis» heisst nicht gratis, sondern ein Geschenk mit Ablaufdatum und Quote. Das ist keine Anklage gegen die Veranstalter — die Schweizer Aktionen sind ehrlich klein. Es ist eine Anklage gegen die Gewohnheit, den beworbenen Betrag für den Wert zu halten.
Der Unterschied zwischen Gutschrift und Guthaben
Zwei Dinge heissen im Alltag gleich und sind es nicht. Ein Gratisspielguthaben liegt als Gutschrift auf dem Spielerkonto und ist nicht auszahlbar. Ein gekauftes Guthaben ist dagegen auszahlbar, wenn man es nicht verspielt. Bei Swisslos zahlt der Veranstalter Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen fällt ausdrücklich nicht darunter — es ist nicht auszahlbar. Die Loterie Romande sagt in ihrem Regelwerk dasselbe.
Diese Unterscheidung entscheidet über den Wert einer Aktion mehr als der beworbene Betrag. Wer 30 Franken Gutschrift erhält und sie nicht in Bargeld verwandeln kann, hat eine Wette gewonnen oder verloren, aber kein Geld erhalten. Wer eine einzige Gewinnwette über CHF 1’000 landet, sieht das Geld bei Swisslos innert 3 Arbeitstagen auf dem Konto, sofern eine Zahlungsverbindung bekannt ist. Das ist der Teil des Schweizer Systems, der funktioniert und den man nicht übersehen sollte, nur weil er nicht beworben wird.
Wo das Guthaben herkommt und wohin es nicht geht
Gekauftes Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet entsteht über eine Online-Zahlungsmöglichkeit oder einen Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet PostFinance Pay zum Aufladen an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Die Loterie Romande erlaubt Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen.
Beides sind Hausregeln und keine Gesetzeszahlen, und beide sagen etwas über die Zielgruppe: Diese Plattformen rechnen nicht mit einem Kunden, der CHF 50’000 bewegt. Wer sein Konto bei einem ausländischen Portal führt, weil ihm die Einzahlungswege dort bequemer erscheinen, sollte wissen, dass die bequeme Seite meist die ist, auf der die Sicherung fehlt.
Was ein Alltagseinsatz bei Sporttip kostet
Wer sehen will, wo die Schweizer Aktion im Verhältnis zur eigentlichen Wette steht, schaut auf die Einsatzgrenzen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000 und für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Die Rechnung dahinter ist unspektakulär, aber sie ordnet die Dinge: CHF 10 Gratisguthaben ist der zehnfache Mindesteinsatz und ein Prozent des Höchsteinsatzes einer Einzelwette. Ein Geschenk dieser Grössenordnung verändert das Verhalten eines regelmässigen Spielers nicht. Es verändert nur die erste Viertelstunde. Wer sich durch das Guthaben zu einem Einsatz verleiten lässt, den er sonst nicht gesetzt hätte, hat nicht das Geschenk genutzt, sondern den Köder.
Die Rechtslage: eine Bewilligung, zwei Veranstalter, keine dritte Adresse
Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Aufsichtsbehörde ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das seit dem 1. Januar 2021 gilt. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht die richtige Adresse: Sie beaufsichtigt Casinos, nicht Sportwetten. Eine Bewilligung braucht zwei Teile, eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Deshalb gibt es, anders als in vielen ausländischen Märkten, keine Liste mit weiteren bewilligten Buchmachern. Die Gespa veröffentlicht keine Konzessionsliste mit Alternativen, sondern nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Das Angebot ist eine geschlossene Liste. Erlaubt sind ausschliesslich Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig. Was genau gespielt werden darf, steht in der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Version vom 10. September 2026. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Die Liste enthält keine Corner- und Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das Gesetz schränkt sie nicht auf einzelne Live-Märkte ein. Eine Wette, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert wird, zählt mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Roter Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann der Veranstalter Wetten mit Quote 1.00 werten.
Die beiden Veranstalter teilen das Land auf. Swisslos betreibt Sporttip im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura und nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in Lausanne. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich den Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich lebt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen; wer in Genf lebt, kein Sporttip-Konto. Das ist keine Schikane, sondern die direkte Folge des Föderalismus im Geldspiel.
Was im Gesetz nicht steht, ist genauso wichtig. Eine gesetzliche feste Depotgrenze gibt es nicht. Wie hoch ein einzelner Veranstalter die Einzahlungen deckelt, steht in seinen eigenen Bedingungen, und wer eine allgemeine Zahl in einem Ratgeber liest, liest bestenfalls die Hausregel einer einzelnen Plattform.
Die Hürde vor jedem Gratisguthaben
Mit Gratisguthaben hat der Gesetzgeber eine eigene Schranke eingezogen. Werbung darf nicht aufdringlich, nicht irreführend und nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen gerichtet sein. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Für Gratisspielguthaben braucht der Veranstalter die vorherige Zustimmung der Gespa und gibt an, was er wem verspricht: 2025 erteilte die Aufsicht deren 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Zwei Dutzend und acht. Diese Zahlen sind der ganze Grund, weshalb die Auswahl so schmal ist, und sie sind auch der Grund, weshalb ein Portal, das mit einem grossen Startguthaben wirbt und keine Schweizer Bewilligung nennt, gar nicht in derselben Kategorie spielt.
Wie viel ein einzelner Veranstalter als Gratisguthaben ausgibt, steht in seinen eigenen Bedingungen, und ein Code allein ändert daran nichts.
Sperrliste, Domain-Hopping und was das für ein Guthaben bedeutet
Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa selbst als Domain-Hopping bezeichnet und bei dem sie namentlich auf Interwetten und Bet-at-Home verweist; auch bet365 führt sie.
Wer die Liste kennt, weiss, dass eine beworbene Adresse morgen schon nicht mehr erreichbar sein kann. Das ist kein technisches Detail, sondern ein Risiko für jeden, der sein Guthaben bei einem nicht bewilligten Anbieter liegen lässt. Ein Guthaben, auf das man nach einer Blockade nicht mehr zugreifen kann, ist kein Guthaben mehr, sondern eine Forderung ohne Gerichtsstand.
Der steuerliche Teil des Preises
Gewinne aus in der Schweiz bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden darüber hinaus besteuert. Ab dem 1. Januar 2026 liegt der Bundesbetrag bei CHF 1’071’000, im Vorjahr bei CHF 1’070’400; die kantonale Schwelle weicht ab, deshalb gilt hier «je nach Kanton». Oberhalb der Schwelle behält das Unternehmen 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Ein typischer Wettender liegt weit unter dieser Schwelle; für ihn fallen weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn an. Auf Einsätze gibt es in der Schweiz keine Wettsteuer. Wer es genau wissen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Für Gewinne aus ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an. Die kantonale Steuerpraxis des Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist ein Kanton, nicht die ganze Schweiz, aber es ist der einzige bekannte Fall, in dem ein beworbenes Gratisguthaben aus dem Ausland im Nachhinein teurer wird als das kleine Schweizer Pendant.
Der geschützte Rahmen: Konto, Limiten, Spielsperre
Wer bei einem Schweizer Veranstalter ein Konto eröffnet, geht durch eine Tür, die nicht jeder durchlässt. Die Registrierung setzt mindestens 18 Jahre voraus und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Ein Zweitkonto oder ein Konto auf einen anderen Namen ist damit ausgeschlossen. Zahlungen gehen nur auf ein Zahlungskonto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Kredit an Spielende ist untersagt.
Die Bundesvorgabe zu den Limiten ist zunächst eine Pflicht zur Selbstbindung. Der Veranstalter muss von der spielenden Person einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Gesenkt werden kann eine Limite sofort, erhöht frühestens nach 24 Stunden. Swisslos wendet in seinen eigenen Bedingungen 72 Stunden an, und diese Frist ist der eigentliche Schutz: Wer in einem Moment des Verlusts erhöhen will, muss drei Tage darüber schlafen.
Dazu kommt die Spielsperre. Überschuldete oder spielsuchtige Personen und die, die sich selbst ausschliessen wollen, werden in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen erfasst. Eine selbst gewählte Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden, und ein Fachgremium ist daran beteiligt. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Gesperrte oder minderjährige Personen haben weder Anspruch auf Einsätze noch auf Gewinne. Für Leser, die hier stopfen wollen oder müssen, ist das die zentrale Passage dieser Seite: Wer sich sperren lässt, kann nicht darauf hoffen, später doch noch an Einsätze oder Gewinne zu gelangen.
Bei der Selbstsperre unterscheidet Swisslos nach Produkt. Der Zugang lässt sich produktbezogen für 1 bis 180 Tage sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird dagegen in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Achtung: Wer eine Woche Pause will, bekommt eine Woche, aber wer die unbefristete Variante wählt, sperrt sich landesweit aus dem gesamten bewilligten Geldspiel aus. Das sind zwei sehr verschiedene Werkzeuge, und sie stehen direkt nebeneinander.
Die Aufsicht prüft Verkaufsstellen mit Testkäufen, und das Ergebnis des Jahres 2025 widerspricht jedem beruhigenden Ton. Bei 200 Testkäufen wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Fast jeder zweite Versuch klappte. Das ist kein Argument gegen die bewilligten Veranstalter, aber es ist ein Argument gegen die Vorstellung, eine Kontrolle vor Ort sei wasserdicht. Die Online-Registrierung mit Ausweisprüfung ist in dieser Bilanz die strengere Tür, nicht die lockerere.
Was ein Gratisguthaben mit Bedingungen kostet
Bei den Werbeinstrumenten wird es interessant, weil sie das Guthaben scheinbar aufwerten, ohne es zu verwandeln. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, also für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Schauen wir uns diese Bedingung als Ganzes an. Die Schwelle liegt nicht bei vier Voraussagen, sie liegt bei vier Voraussagen mit einer Quote von mindestens 1.50 — und die Aussicht, dass ausgerechnet fünfzehn solcher Wetten in einer einzigen Kombination aufgehen, ist nicht gross. Der Balken verspricht «100 % Bonus». Die Bedingung dahinter verlangt fünfzehn Voraussagen. Nur eines davon gehört auf die Titelseite, und es ist nicht der Balken. Der Boost ist ein Verkaufsinstrument, kein Geldgeschenk, und die 100 % beziehen sich auf die Erhöhung des Nettogewinns, nicht auf den Einsatz.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage und sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, ebenso die Profitboosts, die den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz erhöhen. Beide sind in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer vorzeitig aussteigt, verliert die Erhöhung, die er gerade noch hielt.
Cash-Out: das Werkzeug mit dem eingebauten Abschlag
Cash-Out ist kein regulierter Markt, sondern eine Funktion des Veranstalters. Bei Sporttip gibt es sie für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag fällt tiefer aus als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Das ist ein sauber beschriebenes Geschäft: Der Spieler verkauft sein Risiko zurück an den Veranstalter, und der Preis dafür liegt unter dem möglichen Gewinn. Wer den Cash-Out für einen Service hält, zahlt für den Service. Wer ihn nutzt, weil er die Wette nicht mehr erträgt, zahlt doppelt — einmal in Geld und einmal in der Quote, die er beim Abschluss bekommen hätte.
Abhängige Ereignisse und die Grenzen der Kombination
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das klingt nach einer Formalie, ist aber der Schutz davor, dass ein Spieler zwei Seiten desselben Ereignisses kombiniert und damit eine Quote erzeugt, die es nicht geben dürfte. Wer eine Kombination baut, sollte also nicht nur die Quoten multiplizieren, sondern auch prüfen, ob die Ereignisse überhaupt unabhängig sind.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Und der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote aus dem Produkt der Einzelquoten; er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die zweite Rundung geht immer in Richtung des Veranstalters, und über tausend Wetten ist das kein Zufall, sondern eine Einnahmequelle.
Wann ein Gewinn verfällt
Ein Detail, das in keiner Werbung steht: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Wette gewinnt und den Wettschein vergisst, verliert den Anspruch — ein halbes Jahr ist grosszügig für einen Wettschein und knapp für ein Erbe. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Diese Frist ist die wichtigste Zahl auf dieser Seite, die nichts mit dem Startguthaben zu tun hat, und die einzige, die einem Gewinner teuer werden kann.
Woran man eine Aktion prüft, bevor man einzahlt
Ein Startguthaben ohne Einzahlung ist im bewilligten Schweizer Angebot die absolute Ausnahme. Wer eine Aktion prüft, beginnt deshalb nicht mit der Höhe des beworbenen Betrags, sondern mit vier Fragen. Ist die Frist kurz oder grosszügig? Liegt eine Mindestquote vor, und wie hoch ist sie? Wird der Einsatz bei einem Gewinn mitausgezahlt oder verfällt er? Und ist das Guthaben überhaupt auszahlbar, oder dient es nur als Einsatz? Das sind die vier Schrauben, an denen sich der Wert einer Aktion entscheidet. Die beworbene Summe ist die unwichtigste davon.
Eine Mindestquote ist deshalb so wirksam, weil sie den Spielraum einschränkt, ohne dass es im Angebot steht. Wer eine Wette unter der Schwelle platziert, verliert nicht die Wette, sondern nur die Wertung für die Aktion. Das ist die freundliche Variante. Die unfreundliche ist die Kombiwette mit Mindestquoten in allen Beinen: Der Spielende setzt, um die Bedingung zu erfüllen, und merkt nachträglich, dass ihn die Bedingung zu einem höheren Risiko geführt hat, als er gewählt hätte. Eine kurze Frist wirkt ähnlich, nur schneller. Wer die Aktion verfallen lässt, steht da wie jemand, der sie nie bemerkt hätte.
Die Fristen der beiden Schweizer Angebote sind dafür das beste Beispiel. Das Guthaben der Loterie Romande war 30 Tage gültig. Die Aktion selbst dauerte knapp drei Monate, aber der Code musste innert sieben Tagen verwendet werden. Wer den Code in der Schublade behielt, verlor ihn. Solche Bedingungen sind in der Schweizer Szene nicht die Ausnahme, sondern die Regel, und sie sind der Grund, weshalb ein Gratisguthaben in der Praxis weniger wert ist als sein Nennwert.
Bei einem ausländischen Anbieter kommt eine fünfte Frage dazu: Wer setzt die Bedingungen durch, wenn es Streit gibt? Bei den beiden Schweizer Veranstaltern gibt es eine Aufsicht und einen Gerichtsstand. Bei einem Portal ohne Schweizer Bewilligung setzt die Marke ihre Bedingungen selbst durch, und wer sich beschwert, beschwert sich bei der Stelle, über die er sich beschwert.
Der Vergleich: Bewilligung, Veranstalter, Wirkung in der Schweiz
| Plattform | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande |
| Betclic | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz |
| Jackbit | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz |
| IviBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz |
| HornetBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz |
| Unibet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz |
| BDMBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz |
| DirectionBet | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz |
| BillyBets | keine Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung ohne Wirkung in der Schweiz |
Die Spalte mit der gemeldeten Bewilligung sagt für die acht ausländischen Plattformen dasselbe aus, und das ist kein Datenfehler, sondern der Kern der Sache. Eine Regulierung, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet, unterscheidet diese acht untereinander nicht. Die interessante Achse verläuft deshalb nicht zwischen ihnen, sondern zwischen der oberen und der unteren Hälfte der Tabelle: Ein Veranstalter mit Schweizer Bewilligung trägt den Anschluss an das Sperrregister, den Schweizer Rechtsweg und die Aufsicht mit sich; ein Portal ohne Bewilligung trägt keines davon. Wer auf dieser Seite nach dem Optimum sucht, sucht nach einer persönlichen Passung, die eine Aktion allein nicht liefern kann: Wohnsitz im einen oder anderen Vertragsgebiet, Erwartung an die Zahlungswege, Toleranz gegenüber Domain-Hopping.
«Gratis» und «Bonus»: was die Wörter verschweigen
Die Werbesprache der Branche verdient eine eigene Betrachtung, weil sie den ganzen Vergleich verschiebt. «Gratis» heisst bei einem Schweizer Veranstalter: eine Gutschrift, die man mit Zustimmung der Aufsicht ausgeben darf, die abläuft, die nicht auszahlbar ist und deren Wert nach Marge und Bedingung bei einem Bruchteil des Nennbetrags liegt. «Bonus» heisst bei einem Kombiboost: eine Erhöhung des Nettogewinns um einen Prozentsatz, die an eine Mindestquote und eine Anzahl von Voraussagen gebunden ist. «Risikofrei» heisst in vielen ausländischen Angeboten: eine Wette, die bei Verlust als Freiwette zurückkommt, also als Gutschrift und nicht als Geld. Keines dieser Wörter ist eine Lüge im rechtlichen Sinn. Alle sind sie eine Einladung, den zweiten Satz nicht zu lesen.
Was die Wörter verschweigen, ist immer dasselbe: die Bedingung. Eine Gutschrift ohne Mindestumsatz wäre wertvoller als eine mit. Eine Gutschrift, deren Einsatz zurückfliesst, wäre wertvoller als eine, deren Einsatz verfällt. Eine Aktion ohne Frist wäre wertvoller als eine mit sieben Tagen. Der Gradmesser ist nicht die Summe auf dem Plakat, sondern die Zahl der Bedingungen zwischen dem Plakat und dem Gewinn.
Woran sich ein Gratisguthaben in der Schweiz bindet
Ein Grundlagenpunkt, der leicht untergeht: Das Gratisspielguthaben bindet sich in der Schweiz an dieselben Regeln wie gekauftes Guthaben, sobald es auf dem Konto liegt. Wer eine Aktion mitnimmt, setzt sie unter den Limiten ein, die er vor der ersten Wette gesetzt hat; die Verlustlimiten gelten auch dann, wenn nur Gutschriften aus einer Aktion verspielt werden. Das ist konsequent und manchmal unbequem: Wer für eine Aktion ein Konto eröffnet und eine Verlustlimite setzt, kann die Gutschrift nicht an der Limite vorbei einsetzen. Die Gutschrift ist ein Einsatz wie jeder andere, und sie zählt mit.
Die Folge ist praktisch: Wer nur wegen einer Aktion ein Konto eröffnet, sollte sich vorher überlegen, welche Limite er wirklich will. Eine zu niedrige Limite verhindert die Nutzung der Gutschrift. Eine zu hohe Limite, nur um die Aktion auszuspielen, hebelt genau den Mechanismus aus, für den die Schweiz 72 Stunden Wartezeit und ein Sperrregister eingebaut hat. Wer sich in dieser Zwickmühle befindet, hat bereits mehr verstanden als die meisten.
Wer welchen Weg gehen sollte
Der Vergleich führt nicht zu einem Sieger, sondern zu zwei Wegen mit verschiedenen Preisen. Der bewilligte Schweizer Weg kostet Reichweite: zwei Veranstalter, ein Vertragsgebiet nach Wohnsitz, eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten, eine Ausweisprüfung und kleine Aktionen. Dafür liefert er Beitritt zum Sperrregister, einen Schweizer Rechtsweg, Limiten mit Wartezeit bei Erhöhung, Steuerfreiheit unter dem Freibetrag und Zahlungen auf ein Konto im eigenen Namen.
Der Weg über ein ausländisches Portal liefert grössere beworbene Beträge, breitere Märkte und oft bequemere Zahlungswege. Er kostet den Anschluss an das Sperrregister, den Schweizer Rechtsweg und den Schutz vor einer Blockade; dazu kommt die Steuerpraxis einzelner Kantone für ausländische Grossspielgewinne. Wer sein Konto bei einem ausländischen Anbieter führt und trotzdem Wert auf Schutz legt, muss diesen Schutz selbst organisieren — über seine eigenen Limiten, seine eigene Disziplin und seine eigene Buchhaltung.
Für einen Einsteiger mit einem kleinen Budget ist der bewilligte Weg die naheliegende Wahl, weil er beim ersten Problem einen Ansprechpartner hat und weil die Limiten und die Sperre dort mehr sind als ein Formular. Für einen erfahrenen Spieler, der die Bedingungen liest und die Fristen im Kalender führt, ist die grössere Auswahl ein legitimes Argument; er trägt dann das Risiko bewusst. Wer ein Startguthaben vor allem als Einstieg sucht und sonst nicht weiterspielen will, findet im Schweizer Angebot den kleinsten Einsatz: Bei Sporttip beginnt eine Einzelwette bei CHF 1. Die Gutschrift bleibt dabei eine Gutschrift, aber der Einsatz, mit dem man sie ausprobiert, ist der niedrigste auf dem Markt.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Die Reihenfolge dieser zehn stellt die beiden bewilligten Schweizer Veranstalter an den Anfang, weil sie das Fundament sind, an dem sich alles andere messen muss. Danach folgen acht ausländische Plattformen ohne Schweizer Bewilligung, die in der Schweiz auftreten und beworben werden. Die Bewertung folgt für alle zehn denselben Kriterien; die Bewilligung ist eines davon, aber nicht das einzige.
Swisslos Sporttip: die umfassendste bewilligte Adresse
Swisslos sitzt in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Der organisatorische Rahmen ist damit derselbe wie bei der Loterie Romande; unterschieden wird über das Vertragsgebiet und über die Feinheiten der Bedingungen.
Die Bedingungen des Sporttip-Alltags sind vor allem eine Frage der Mengen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer eine Systemwette mit hohem Einsatz plant, muss also nicht nur die Quote im Auge behalten, sondern auch, ob der Rahmen noch derselbe ist.
Beim Aufladen ist Swisslos breiter aufgestellt als die Westschweizer Schwester. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein mit einem Mindestbetrag von CHF 20 kaufen, und PostFinance Pay wird als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos angeboten, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird. Für einen Kunden mit PostFinance-Konto ist das der kürzeste Weg ins Spiel — und gleichzeitig der am besten dokumentierte.
Beim Auszahlen trennt Swisslos sauber zwischen Sieg und Geschenk. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung gehen automatisch auf das Wallet, höhere Gewinne bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Spielguthaben wird innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis ausbezahlt, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen. Gratisspielguthaben aus Promotionen bleibt davon ausgeschlossen.
Fazit: Die Kombination aus CHF 1 Mindesteinsatz, PostFinance Pay und einer Auszahlung auf das eigene Konto ist das vollständigste Paket im Land — solange man die jederzeit änderbaren Höchsteinsätze nicht als Zusage liest.
Loterie Romande Jouez Sport: der Westschweizer Weg mit der sichtbarsten Aktion
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Genf oder Lausanne wohnt, findet hier die Schweizer Alternative zu Swisslos; wer in Zürich wohnt, findet sie nicht.
Beim Guthaben ist die Westschweiz liberaler als die Deutschschweiz. Einzahlungen sind bis CHF 10’000 pro 30 Tage möglich, und das Wallet-Guthaben darf bis CHF 10’000 betragen. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt auf das Wallet, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN. Das ist mehr Spielraum als bei Sporttip, und es passt zu einer Organisation, die ihre Kundschaft über ein dichtes Netz von Verkaufsstellen erreicht.
Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» mit ihren CHF 10 Spielguthaben pro Code, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig und nicht auszahlbar, zeigt dagegen eine kleine Auflage mit einer kurzen Einlösefrist. Nicht auszahlbar heisst: Der Gewinn bleibt im Spiel. Wer die Aktion mit einem ausländischen Willkommenspaket vergleicht, vergleicht nicht zwei Angebote derselben Art, sondern zwei Rechtsordnungen.
Fazit: Wer in der Westschweiz wohnt und den bewilligten Rahmen will, hat hier die grösseren Wallet-Grenzen und den sichtbareren Anlass, eine Aktion mitzunehmen — die Bedingungen der Aktion bleiben trotzdem enger als die der Plattform.
Betclic: eine bekannte Fassade ohne Schweizer Fundament
Betclic gehört zu den Namen, die Schweizer Spielende am ehesten kennen, und der Name allein suggeriert eine Grösse, die im Schweizer Rahmen keine Entsprechung hat. Betclic tritt ohne Schweizer Bewilligung auf und teilt dieses Merkmal mit den anderen ausländischen Portalen.
Die relevante Frage ist nicht, ob die Marke bekannt ist, sondern was ein Konto von der Schweiz aus bedeutet: kein Beitritt zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit, dass die Domain auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und der Zugang blockiert wird. Eine Bewilligung, die gemeldet wird, aber in der Schweiz keine Wirkung entfaltet, hilft beim ersten Streitfall nicht weiter. Der Unterschied zwischen einer bekannten und einer bewilligten Marke ist im Schweizer Markt der einzige, der zählt.
Fazit: Wer aus der Schweiz ein Konto sucht, das auch bei Problemen erreichbar bleibt, muss bei Betclic über die eigenen Bedingungen hinausgehen — und findet dort nichts, was den Schweizer Rechtsweg ersetzt.
Jackbit: breite Zahlungswege, kein Schweizer Anschluss
Jackbit fällt in dieselbe Gruppe. Die Bewilligungslage ist identisch: keine Schweizer Bewilligung, eine anderswo gemeldete Erlaubnis ohne Wirkung in der Schweiz. Die Marke ist vor allem über Zahlungsformen sichtbar, die den Schweizer Rahmen nicht abbilden.
Der Schweizer Rahmen ist in diesem Punkt strenger, als es zunächst aussieht: Nach Art. 50 Abs. 2 VGS werden Gewinne und Guthaben nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausgezahlt; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Für ein Portal, das anders abrechnet, ist das kein Detail, sondern eine andere Produktlogik. Wer dort anlegt, verlässt sich auf die Marke und nicht auf ein Gesetz.
Fazit: Für Spielende, die eine Zahlung auf das eigene Konto im eigenen Namen voraussetzen, ist Jackbit keine Alternative zum bewilligten Angebot — wer Zahlungsfreiheit höher gewichtet, trägt das Risiko selbst.
IviBet: Aktion ohne Schweizer Wirkung
IviBet unterliegt derselben Regel: keine Schweizer Bewilligung, eine anderswo gemeldete Erlaubnis ohne Schweizer Wirkung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Blockade über die Sperrliste möglich. Diese Punkte gelten für alle acht ausländischen Plattformen gleich, und sie sind keine Fussnote, sondern die zentrale Eigenschaft der Gruppe.
Was bei IviBet zu prüfen wäre, ist nicht die Höhe eines beworbenen Gratisguthabens, sondern die Frage, ob die beworbenen Beträge für ein Konto von der Schweiz aus überhaupt erreichbar sind. Ausländische Portale prüfen die Identität nach ihrem eigenen Massstab, und ein Grossteil der beworbenen Summe hängt an Bedingungen, die im Kleingedruckten stehen. Wer den Betrag liest und die Bedingungen nicht, liest die halbe Werbung.
Fazit: Für einen Spieler, der beim ersten Problem eine Schweizer Ansprechstelle braucht, fällt IviBet weg; für einen erfahrenen Nutzer bleibt es die Frage, ob die grössere beworbene Summe das Risiko wert ist.
HornetBet: beworbenes Guthaben gegen eine dünne Prüfung
HornetBet gehört zu den Anbietern, die mit beworbenem Startguthaben um neue Konten werben, und damit in die Kategorie, die den grössten Argwohn verdient. Eine beworbene Summe ohne Schweizer Bewilligung ist keine Schweizer Aktion, und entsprechend ist auch nicht die Aufsicht die Instanz, die ihren Wert sichert.
Zu prüfen wäre bei HornetBet derselbe Mechanismus wie überall: Frist, Mindestquote, Auszahlbarkeit, Rückfluss des Einsatzes, Höhe des Mindesteinsatzes. Nur ist die Instanz, die diese Bedingungen durchsetzen könnte, diesmal die Marke selbst. Wer das akzeptiert, akzeptiert auch die Beschwerdewege, die es damit gibt.
Fazit: Eine Marke, deren Wertversprechen in einem beworbenen Betrag liegt, lässt sich am Schweizer Massstab kaum messen — sie bewegt sich nicht darin.
Unibet: bekannt, aber hier ohne Bewilligung
Unibet ist eine der bekanntesten Marken im Schweizer Umfeld, und gerade deshalb ist die Einordnung wichtig: In der Schweiz gibt es für Unibet keine Bewilligung. Eine bekannte Marke und eine bewilligte Marke sind nicht dasselbe, und die Grösse in anderen Ländern ändert an der Bewilligungslage hier nichts.
Die praktische Konsequenz entspricht der der anderen ausländischen Portale: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, eine mögliche Blockade über die Sperrliste. Wer hier ein Konto hält, hält es auf der Basis einer ausländischen Erlaubnis mit anderen Regeln, anderen Zuständigkeiten und einem anderen Steuerzugriff auf den Gewinn.
Fazit: Unibet zeigt, wie gut eine Marke in einem anderen Markt etabliert sein kann und wie wenig das über ihren Status in der Schweiz aussagt — der ist und bleibt: ohne Schweizer Bewilligung.
BDMBet: wenig Sichtbarkeit, viel Werbeversprechen
BDMBet fällt mit den anderen ausländischen Plattformen in dieselbe Gruppe; die Bewilligungslage ist dieselbe. Wer die Marke zum ersten Mal sieht, sieht meist ein Werbeversprechen zum Startguthaben, und genau dort liegt die Fallhöhe.
Zwei Fragen entscheiden hier über den Wert. Erstens: Sind die für ein neues Konto beworbenen Beträge überhaupt abrufbar für jemanden mit Schweizer Wohnsitz? Zweitens: Stehen die Bedingungen hinter dem beworbenen Betrag so offen, dass der Wert vor der Anmeldung beurteilbar wird? Wer eine Plattform vor allem über Werbung findet, sollte diese beiden Fragen vor der Registrierung beantworten.
Fazit: Wer eine Bewilligung und einen örtlichen Gerichtsstand als Entscheidungskriterium nimmt, sortiert BDMBet früh aus; wer den beworbenen Betrag in den Vordergrund stellt, sollte ihn gegen die Bedingungen stellen und nicht gegen den Nennwert.
DirectionBet: Aktion ohne Schweizer Anker
DirectionBet gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter, die in der Schweiz mit Aktionen sichtbar werden, ohne im Schweizer Recht zu stehen. Eine Bewilligung fehlt, und damit fehlen der Anschluss an das Sperrregister und der Schweizer Rechtsweg.
Der Vergleich mit den beiden bewilligten Veranstaltern fällt hier am deutlichsten aus, wenn man die Fristen nebeneinanderlegt: Die Schweizer Aktionen haben kurze Fristen und kleine Beträge, ausländische Aktionen werben oft mit grösseren Summen über längere Zeiträume. Was nicht mitwächst, ist der Schutz im Hintergrund. Der Unterschied liegt nicht im beworbenen Betrag, sondern in den Institutionen, die ihn umgeben.
Fazit: Wer die Aufsicht durch die Gespa und die Partnerschaft mit Kantonen und Gemeinden als Wert anerkennt, findet bei DirectionBet keinen Ersatz; wer nur den Betrag sieht, sieht die Hälfte.
BillyBets: das letzte ausländische Portal der Liste
BillyBets schliesst die Liste der ausländischen Plattformen ab und teilt ihren Bewilligungsstatus: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Lizenz ohne Schweizer Wirkung, kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg. Damit gelten dieselben drei Risiken, die für die ganze Gruppe gelten.
Was diese acht untereinander unterscheidet, ist nicht die Bewilligung, sondern die Verlässlichkeit der Zahlungsabwicklung und die Klarheit der Aktionsbedingungen. Beides prüft man vor der Anmeldung und nicht danach, und beides lässt sich nur an den Bedingungen ablesen, nicht an der Werbung. Das ist kein Trick, sondern die einzige Methode, die ohne Rückgriff auf die Marke selbst auskommt.
Fazit: BillyBets ist die letzte Adresse der Liste und damit die letzte Gelegenheit, die Frage der Bewilligung nicht zu übergehen — wer hier anlegt, wählt ein Konto ohne Schweizer Rückhalt.
Kleine Einsätze, grosse Beträge: wer was bekommt
Zwei Zahlen aus dem Schweizer Angebot ordnen den Markt besser als jede Kategorie. Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1. Der Mindestbetrag für den Kauf von Spielguthaben liegt bei CHF 20. Wer einsteigen will, kann also mit einem Franken spielen, aber erst ab zwanzig Franken aufladen. Diese Asymmetrie ist kein Zufall: Sie zeigt, dass das System einen kleinen Spieler nicht ausschliesst, aber auch nicht einlädt.
Auf der anderen Seite steht ein Guthaben von CHF 10, das in einem Solidaritätsanlass an sieben Tagen in einer begrenzten Auflage verteilt wurde. Zwischen einem Franken und zehn Franken liegt die ganze Schweizer Aktion, und darüber liegt eine Werbewelt, die mit anderen Summen und anderen Rechtsordnungen arbeitet. Wer diese beiden Ebenen trennt, kann beide sehen. Wer sie vermischt, glaubt am Ende, das grosse Plakat mit dem kleinen Guthaben vergleichen zu können.
Die nüchterne Schlussfolgerung: In der Schweiz gibt es Gratis-Startguthaben, aber sie sind klein, befristet, nicht auszahlbar und an eine Zustimmung der Aufsicht gebunden. Wer ein grösseres Angebot findet, findet es bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung — und bezahlt dafür mit dem Rahmen, der hier aufgebaut wurde: Limiten mit Wartezeit, Sperrregister, Schweizer Gerichtsstand und Steuerfreiheit unter dem Freibetrag.
Häufige Fragen zum Startguthaben bei Schweizer Wettanbietern
Gibt es in der Schweiz überhaupt ein Startguthaben für neue Wettkonten?
Ja, aber selten und klein. Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa, und 2025 erteilte sie deren 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die Aktionen sind entsprechend knapp, zeitlich begrenzt und mit kleinen Beträgen ausgestattet. Ein dauerhaft verfügbares Willkommenspaket gibt es nicht.
Warum sind Gratisguthaben bei Swisslos und Loterie Romande so selten?
Weil die Gespa zustimmen muss und sparsam zustimmt. Ein Gratisspielguthaben ist keine freie Werbebeigabe, sondern eine Leistung, die vorher bewilligt werden muss. Dazu kommt das kleine Vertragsgebiet: Swisslos bedient die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und Liechtenstein, die Loterie Romande die sechs Westschweizer Kantone. Weniger Reichweite, weniger Anlass für grosse Aktionen.
Lässt sich ein Startguthaben auszahlen oder bleibt es Spielguthaben?
Gratisspielguthaben aus Promotionen lässt sich nicht auszahlen. Swisslos überweist Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto, ab der dritten Auszahlung mit möglicher Kommission von 3 %, und nimmt Gratisspielguthaben davon ausdrücklich aus. Die Loterie Romande regelt es ebenso.
Wird bei einer gewonnenen Wette mit Gratisguthaben der Einsatz mitausbezahlt?
Das hängt an der Aktion. Fliesst der Einsatz zurück, ist die Wette mehr wert als eine, bei der nur der Gewinn gutgeschrieben wird. In einem Zwei-Weg-Markt mit Quoten von 1.90 liegt der durchschnittliche Wert von CHF 10 Gratisguthaben ohne Rückfluss des Einsatzes bei etwa CHF 4.50 bis CHF 4.70. Vor der Anmeldung klärt die Frage das Kleingedruckte.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?
Der Veranstalter muss Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Bei Sporttip sind es Werte für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Limiten gelten auch für Aktionsguthaben.
Was ist von ausländischen Seiten mit gratis Startguthaben zu halten?
Sie werben mit Beträgen, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Eine ausländische Bewilligung hat hier keine Wirkung; es fehlen der Anschluss an das Sperrregister und der Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann blockiert werden. Werbung für nicht bewilligtes Geldspiel ist mit Busse bis CHF 500’000 bedroht. Gewinne aus ausländischen Grossspielen behandelt die kantonale Steuerpraxis des Thurgau als voll steuerbares Einkommen.
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