Rechtslage
Für Wetten auf Europapokal-Spiele gilt in der Schweiz dasselbe Gesetz wie für jede andere Sportwette. Das Geldspielgesetz (BGS) legt seit dem 1. Januar 2019 fest, wer sie veranstalten darf, und die Gespa wacht darüber.
Behandelt werden die Legalität von Sportwetten, die Merkmale seriöser Anbieter und die Besteuerung von Gewinnen. Hinzu kommt die Einordnung gängiger Suchwörter: «ohne Limit», «ohne Anmeldung», «mit deutscher Lizenz». Keine Zulassung im Ausland ersetzt die Schweizer Bewilligung.
Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung wettet, macht sich nicht strafbar, hat aber keinen Schutz durch Schweizer Spielsperre und Aufsicht. Gewinne der Schweizer Veranstalterinnen sind beim Bund bis CHF 1’071’000 pro Gewinn steuerfrei; kantonal gilt es je nach Kanton.
