Wetten in der Schweiz: zwei Bewilligungen, klare Grenzen
Wer in der Schweiz auf ein Fussballspiel setzen will, landet nicht in einem Markt mit zwanzig Anbietern. Er landet in einem Markt mit zwei. Swisslos betreibt das Produkt Sporttip für die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Beide verfügen über eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, und beide dürfen ihr Angebot ausschliesslich in der Schweiz durchführen. Ein Spielerkonto erhält nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist, den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet des jeweiligen Veranstalters nachweisen kann und nicht im Sperrregister steht. Alles andere, was ein Schweizer an Wettseiten findet, ist ohne Schweizer Bewilligung unterwegs — ohne Schweizer Aufsicht, ohne Anschluss an das Sperrregister, ohne Rechtsschutz. Strafbar macht sich der Wettende dabei nicht. Geschützt ist er dann aber auch nicht.

Datenstand: 29. Oktober 2026; abgeglichen mit der Aufsicht der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht, Bern) und den veröffentlichten Bewilligungen und Bedingungen der beiden Veranstalter.
Anbieter im Vergleich: wer aus der Schweiz Wetten annehmen darf
Zehn Namen stehen in dieser Übersicht, und sie zerfallen in zwei Gruppen, die man nicht zusammenrühren darf. Die ersten zwei betreiben Sportwetten mit Schweizer Bewilligung; die anderen acht sind ausländische Seiten, die ein Schweizer im Netz antrifft, die aber keine Bewilligung für die Schweiz haben und rechtlich hier nichts dürfen. Wer das verwechselt, verwechselt Aufsicht mit Auffindbarkeit. Eine Seite ist schnell gefunden. Eine Bewilligung ist etwas anderes.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung | Was das für Spielende aus der Schweiz bedeutet |
|---|---|---|---|
| Swisslos (Sporttip) | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel | Konto nur im Vertragsgebiet; Verlustlimiten vor der ersten Wette verbindlich |
| Loterie Romande (Jouez Sport) | Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach dem BGS | Société de la Loterie de la Suisse Romande | Konto nur in den sechs Westschweizer Kantonen; dieselben Schutzpflichten |
| Unibet | keine | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung | kein Schweizer Rechtsschutz; die Domain kann über die Sperrliste blockiert werden |
| Cloudbet | keine | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung | keine Aufnahme ins schweizerische Sperrregister |
| IviBet | keine | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung | keine Aufsicht durch die Gespa |
| DirectionBet | keine | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung | Gewinne unterliegen der kantonalen Steuerpraxis |
| BillyBets | keine | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung | keine Schweizer Stelle prüft die Auszahlung |
| Boomerang Bet | keine | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung | Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden |
| Jackbit | keine | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung | Streitfälle laufen vor ausländischen Instanzen |
| N1 Bet | keine | keine in der Schweiz wirksame Bewilligung | kein Anspruch auf Schweizer Spielerschutz-Werkzeuge |
Die Zahl, die diese Übersicht zusammenhält, ist die Zwei. Mehr Veranstalter lässt das Geldspielgesetz für Lotterien und Sportwetten nicht zu, und das ist keine Marktlücke, die auf eine neue Bewilligung wartet — die Kantone haben die Zahl gedeckelt. Wer eine grössere Auswahl sucht, sucht faktisch einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, und das ist eine Entscheidung mit Konsequenzen, nicht eine Frage des Geschmacks.
Wonach sich ein Schweizer Angebot nüchtern bewerten lässt
Ein Vergleich, der zwei bewilligte Veranstalter nebeneinanderstellt, hat ein Problem: Der übliche Massstab fällt weg. Werbebonus, Quote, Auszahlungstempo, Live-Stream — das sind die Kriterien, an denen man ausländische Seiten sortiert. In der Schweiz greifen sie nur teilweise, weil das Gesetz den Rahmen schon vorgibt. Was in einem bewilligten Produkt stehen darf, entscheidet nicht die Marketingabteilung.
Die Bewertung braucht deshalb andere Achsen, und es sind fünf, die man auf jeder Seite dieser Art überprüfen kann.
- Zuständigkeit und Wohnsitz. Deckt der Veranstalter den Kanton ab, in dem man tatsächlich wohnt? Ein Konto ausserhalb des Vertragsgebiets ist nicht vorgesehen, und daran ändert keine Kontoanfrage etwas.
- Identitätsprüfung und eine Person, ein Konto. Die Registrierung liest die Ausweisdaten aus und gleicht sie gegen Adressdatenbanken ab. Zwei Konten gibt es nicht.
- Limitarchitektur. Verlustlimiten sind Pflicht, nicht Option, und die Erhöhung ist mit einer Wartezeit belegt. Ein Produkt ohne Limiten ist in der Schweiz nicht denkbar — das Fehlen dieser Werkzeuge ist in jedem Fall ein Warnzeichen.
- Preisgestaltung. Was auf einem Markt nach Auszahlung an die Wettenden zurückfliesst, ist rechenbar, sobald die Quoten aller Ausgänge eines Marktes vorliegen. Der Rest bleibt beim Veranstalter.
- Auszahlungsweg. Wohin das Guthaben fliessen darf, ist in bewilligten Produkten vorgezeichnet: auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet. Anonyme Wege sind hier keine Vereinfachung, sondern eine andere Rechtsordnung.
Der letzte Punkt klingt nach Formalität und ist der praktischste. Wer sein Geld auszahlen will, merkt erst dann, wie viel eine Prüfschleife kostet.
Quotenschlüssel und Marge: was in einer Quote steckt
Die Auszahlungsquote eines Marktes — in der Branche Quotenschlüssel genannt — ist der Anteil aller Einsätze, den dieser Markt an die Wettenden zurückzahlt. Man rechnet sie über alle Ausgänge des Marktes: eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte sämtlicher Quoten. Die Marge ist die Differenz zu 100 Prozent.
Nehmen wir eine symmetrische Zwei-Weg-Wette mit 1.90 auf beide Seiten, ausdrücklich als Rechenbeispiel und nicht als irgendwo abgeschriebene Quote. Zwei Kehrwerte von je rund 0’526 addieren sich zu 1’053. Der Quotenschlüssel liegt damit nahe 95 Prozent, die Marge nahe 5 Prozent. Anders gesagt: Von jedem Franken, der auf diesen Markt fliesst, bleiben durchschnittlich rund fünf Rappen beim Veranstalter.
Das ist ein Wert für genau diese Konstellation, und nur dort gilt er. Sobald ein Anbieter eine der beiden Seiten kürzt, wächst die Marge; je schlechter ein Markt bepreist ist, desto weiter fällt der Schlüssel unter die 95 Prozent. Die Zahl beschreibt deshalb keinen Anbieter, sondern eine Mechanik: Der Quotenschlüssel ist die einzige Angabe auf einer Wettseite, die sich ohne Zutun des Anbieters nachrechnen lässt, und genau deshalb taucht sie in der Werbung nicht auf. Zwei Quoten sind zwei Zahlen, die zusammen mehr verraten als eine. Wer vergleichen will, braucht immer den ganzen Markt, nie den attraktivsten einzelnen Ausgang.
Grundlagen für Schweizer Sportwetten: Wohnsitz, Veranstalter, Kanton
Die Frage, die am Anfang steht, ist nicht, welche Quote am höchsten ist, sondern wer überhaupt beauftragt ist. Das Geldspielgesetz lässt Sportwetten nur als Grossspiel und nur durch zwei Veranstalter zu, und beide sind Gebietsmonopole im wörtlichen Sinn: Ihr Angebot gilt in einem abgegrenzten Teil der Schweiz.
Swisslos ist eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, hat ihren Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.
Zwei Gebiete, zwei Konten, keine Wahl. Wer in Zürich wohnt, kann sich bei Jouez Sport nicht registrieren; wer in Genf wohnt, nicht bei Sporttip. Die Aufteilung folgt der Sprachgrenze, nicht dem Geschmack des Wettenden. Wer umzieht, wechselt damit auch den Veranstalter.
Der Einstieg über das Spielerkonto
Die Registrierung ist der Punkt, an dem aus einem Interessenten ein Wettender wird, und sie ist in der Schweiz keine Formalität, die man später nachholt. Bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Dahinter steckt mehr als Bürokratie. Ein verifiziertes Konto ist die Voraussetzung dafür, dass eine Auszahlung überhaupt an einen Menschen gebunden ist; deshalb gehen in der Schweiz Auszahlungen nur an Zahlungsverbindungen, die auf den Namen des Kontoinhabers lauten. Anonyme Auszahlungen sind hier nicht bloss unüblich, sie existieren im bewilligten Angebot nicht.
Die erste Sitzung nach der Anmeldung überrascht viele. Bevor die erste Wette möglich ist, müssen Verlustlimiten gesetzt werden. Nicht danach, nicht freiwillig — davor. Wer das nicht weiss, sitzt vor einem ausgefüllten Wettschein und einer Maske, die ihn zuerst nach Obergrenzen fragt. Der Ablauf ist ungewohnt, und er ist der Grund, weshalb dieses Angebot sich anders verhält als eine Seite, auf der man in dreissig Sekunden Geld einzahlt.
Neben dem Konto selbst läuft die Frage des Guthabens: Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet wird per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Wer grössere Beträge einzahlen will, merkt schnell, dass diese Grenzen nicht für einzelne Wetten gedacht sind, sondern für das Konto als Ganzes.
Rechtslage: Bewilligung nach BGS, Geltung nur in der Schweiz
Online-Sportwetten fallen unter das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit dem 1. Januar 2019) und sind dort als Grossspiel erfasst. Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat, das am 1. Januar 2021 in Kraft trat. Wer hier von der Eidgenössischen Spielbankenkommission spricht, meint die falsche Behörde: Diese Aufsicht führt die ESBK und sie betrifft die Casinos, nicht die Sportwetten.

Eine Bewilligung braucht beides, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Diese Formulierung steht so im Gesetz, und sie ist der Kern der ganzen Rechtslage. Der Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein gehören zum Vertragsgebiet von Swisslos, liegen aber nicht in jedem Fall im gleichen Steuer- und Aufsichtsraum; wer dort wohnt, sollte seine Situation in den Teilnahmebedingungen nachlesen, statt sie aus dieser Übersicht abzuleiten.
Weitere bewilligte Buchmacher gibt es nicht, und das ist keine offene Liste, in die noch jemand aufgenommen werden könnte. Die Gespa veröffentlicht keine Veranstalterliste mit zusätzlichen Namen, weil es keine gibt; veröffentlicht wird die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Ein Schweizer Anbietervergleich ist deshalb, wer das ernst nimmt, ein Vergleich von zwei Produkten mit einem gemeinsamen gesetzlichen Rahmen — und von acht Namen, die dieser Rahmen nicht kennt.
Wohin die Erträge fliessen, ist ebenfalls geregelt: Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio. — CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten selbst stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Der Rückgang von rund 13 Millionen Franken ist deutlich; wer angesichts solcher Zahlen die Sportwette als sprudelnde Einnahmequelle beschreibt, erzählt eine Geschichte, die das eigene Geschäftsberichtsjahr nicht stützt.
Was in der Schweiz überhaupt bewettet werden darf
Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste, und keine Marketingidee öffnet sie. Die Gespa führt ein Verzeichnis der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Fassung vom 10. September 2026), gestützt auf das Spielgesetz und die zugehörige Verordnung. Die Feinheiten dieses Verzeichnisses sind der eigentliche Unterschied zu einer ausländischen Seite.
Qualifikationsrunden stehen nur im Programm, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten sind zulässig, solange die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe lässt sich nicht setzen. Ecken- und Kartenmärkte finden sich in der Liste nicht, und eine Esport-Sektion sucht man dort vergebens. Veranstaltungen, die überwiegend von Minderjährigen bestritten werden, sind ausgeschlossen.
Was auf dieser Liste steht, entscheidet auch über die Attraktivität des Angebots. Wer aus einer ausländischen Seite gewohnt ist, auf jede Torhüter-Fehlentscheidung, jeden Eckball und jedes Turnier der Juniorenklasse einen Markt zu finden, wird im Schweizer Angebot einiges vermissen. Die Livewette ist erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; eine gesetzliche Einschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht. Das Cash-Out dagegen ist nicht reguliert und damit Sache des jeweiligen Produkts — ein Umstand, der im Abschnitt «Swisslos mit Sporttip: der Veranstalter für die Deutschschweiz» noch wichtig wird.
Auch die Einsätze haben bei Sporttip eine Ordnung, die aus den Teilnahmebedingungen kommt und nicht aus dem Gesetz: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Ein Wettschein, der am Samstagabend im Stadion zusammengestellt wird, kann also an einer Grenze scheitern, die nichts mit seinem Inhalt zu tun hat.
Und noch eine Regel, die keinen Cent betrifft und trotzdem viele trifft: Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Grundsatz ist älter als das Geldspielgesetz. Er erklärt auch, warum ein Anbieter Profisportlern den Zugang sperrt, und warum ein Verein nichts davon hat, wenn seine Spieler auf die eigene Partie setzen.
Steuern auf Gewinne: der Freibetrag und was darüber passiert
Gewinne aus bewilligten schweizerischen Grossspielen sind bis zu einem Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei — die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt die Sportwette ausdrücklich als Beispiel. Ab dem 1. Januar 2026 liegt der eidgenössische Freibetrag bei CHF 1’071’000, 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Die kantonale Schwelle weicht davon ab; je nach Kanton gelten andere Werte, weshalb hier keine einzelne Kantonszahl steht.
Wer darüber liegt, dessen Gewinn wird vom Veranstalter mit 35 Prozent Verrechnungssteuer belastet; zurück kommt sie über die Steuererklärung, in der der Gewinn deklariert wird. Für die Praxis ist der Punkt ein anderer: Ein normaler Wettender gewinnt weit unterhalb des Freibetrags. Auf seinen Gewinn fällt keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer. Eine Steuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht — wer eine «Wettsteuer» auf Einsätze erwähnt, beschreibt ein Modell aus anderen Märkten.
Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus. Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür greift die kantonale Steuerpraxis: Das Steueramt des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als volles steuerbares Einkommen. Wer dort wohnt und bei einer ausländischen Seite gewinnt, hat also steuerlich eine andere Situation als bei Sporttip — bei kleinen Beträgen spürbar, bei einem grösseren Treffer sehr spürbar. Diese Auskunft ist allgemein gehalten; für die eigene Situation bleibt der Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung die richtige Adresse.
Ausländische Anbieter: keine Bewilligung, keine Sperrregister-Anbindung
Eine ausländische Bewilligung — gleich aus welchem Land — entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Das steht in Art. 4 des Geldspielgesetzes, und daran ändert weder ein Zertifikat noch eine Siegelgrafik auf einer Startseite etwas. Für die acht Namen im Vergleich heisst das: keine bewilligte Tätigkeit in der Schweiz, keine Kontrolle durch die Gespa, kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein hiesiger Rechtsweg.
Wild ist das für den Wettenden nicht. Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung zu veranstalten ist strafbar für den, der sie anbietet — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können jedoch in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Der Unterschied zwischen «ich mache mich nicht strafbar» und «mein Guthaben ist mir sicher» ist hier keine Spitzfindigkeit, sondern die ganze Antwort.
Die Zugangssperre läuft technisch ab: Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, und Schweizer Telekom-Anbieter blockieren diese Domains über DNS-Einträge. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt — die Gespa nennt dieses Domain-Hopping selbst und führt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele; auch bet365 steht auf der Liste. Wer sich also einen Arbeitsweg über eine gesperrte Domain sucht, sollte wissen, dass dieser Weg eine Halbwertszeit von Stunden hat. Andersherum: Ein Zahlungsdienstleister sperrt diese Seiten in der Schweiz nicht. Eine Blockade von Zahlungen gegen unbewilligte Wettseiten gibt es hier nicht.
Spielerschutz: Limiten vor der ersten Wette, Sperre, Register
Der Punkt, an dem sich das Schweizer Angebot am deutlichsten von dem unterscheidet, was ein ausländischer Anbieter anbietet, liegt nicht in der Quote. Er liegt in dem, was das Produkt verlangt, bevor überhaupt gewettet wird. Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Der Unterschied zwischen Senken und Erhöhen ist die eigentliche Konstruktion. Eine Grenze, die man in derselben Minute lockern könnte, in der man sie braucht, ist keine Grenze. Die 72 Stunden sind die Zeitspanne, in der ein Entschluss kühler werden kann — und in der ein Abend, an dem es schlecht läuft, nicht in einer Serie endet. Die Statutarregel des Verordnungsgebers nennt hier 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der strengere Wert ist der, mit dem ein Spielender tatsächlich lebt.
Ein gesetzlich festgeschriebenes Einzahlungsmaximum gibt es in der Schweiz nicht. Limiten sind persönlich, nicht staatlich — der Veranstalter muss den Spielenden verpflichten, Höchstwerte für Einsätze oder Verluste festzulegen, und der Spielende entscheidet, wie hoch. Wer 200 Franken im Monat setzen will, setzt 200 Franken; der Anbieter prüft die eigenen Regeln, nicht die Lebensumstände. Das räumt dem Einzelnen Verantwortung ein, die er in einem Markt mit aufdringlicher Bonuswerbung kaum je tragen müsste.
Neben diesen selbst gewählten Grenzen gibt es eine Pause von bis zu sechs Monaten, die das Angebot bereithalten muss, und die Sperre als eigentliches Ausschlussinstrument.
Was eine Sperre mit sich bringt
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre dagegen wird in ein schweizweites Register eingetragen — und dieses Register gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine Sperre ist damit keine Pause von einem Produkt, sondern die Schliessung mehrerer Türen auf einmal.
Die Eintragung umfasst die Sperrung von Personen, die überschuldet oder spielsüchtig sind, sowie die Selbstsperre. Eine freiwillige Aufhebung ist erst nach drei Monaten möglich und setzt eine Fachstelle voraus. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Ein Rückweg über eine E-Mail an den Support führt hier nicht existiert — das ist unbequem und der Grund, weshalb die Sperre schwerer zu umgehen ist als jede Selbstbeschränkung per Schalter im Konto.
Wie gut Kontrollen an der Front funktionieren, steht auf einem zweiten Blatt: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer die Schutzlinie an der Verkaufsstelle für undurchdringlich hält, muss diese Zahl verdauen. Der digitale Kanal arbeitet mit Ausweisabgleich und Adressdatenbanken — genau das, was eine bediente Theke nicht hat. Für Eltern ist das eine nützliche Unterscheidung: Das Konto ist schwerer zu öffnen als das Terminal am Kiosk.
Zu den Werkzeugen, die das Gesetz jedem bewilligten Anbieter vorschreibt, gehören auch die Regeln zur Werbung: Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, sich nicht an Minderjährige richten und nicht an gesperrte Personen. Wo all das nicht hilft, gilt: Ein Wettverlust ist ein Verlust, keine Investition ohne Rendite — die Hilfsangebote der Fachstellen sind die richtige Anlaufstelle, wenn aus Wetten ein Muster wird.
Bonus und Gratiswetten: warum die Schweiz keine Geschenke verteilt
Wer aus dem Ausland auf Schweizer Anbieterseiten blickt, findet dort nichts, was einer Willkommensprämie ähnelt. Der Grund ist kein Marketingentscheid, sondern eine Bewilligungsfrage: Freiwillige Spiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Aktionen existieren also, aber sie sind staatlich abgesegnet und in ihrem Umfang begrenzt — sie sind nicht der wilde Wettbewerb um Neukundengeld, den eine ausländische Seite betreibt.
Was es bei Sporttip gibt, sind Gewinnoptimierungen auf bestehende Wetten. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50 und gilt online für Pre-Match-, Live- und Systemwetten. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier Voraussagen, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Diese Staffelung ist ein Rechenbeispiel für aufsteigende Bedingungen. Vier Kombinationen mit je mindestens 1.50 sind eine anspruchsvolle Auswahl, die Prozentzahlen der Stufen darüber verleiten aber zum Anfüllen der Kombination mit einer Voraussage, von der der Spieler noch vor zehn Minuten nichts hielt. Die Erhöhung belohnt nicht die bessere Prognose, sondern die grössere Zahl an Prognosen — und damit das Risiko, das man hinzugefügt hat. Bei fünfzehn Voraussagen liegt die Wahrscheinlichkeit, dass der Schein überhaupt steht, ganz woanders als bei vier.
Dazu kommen Quotenboosts und Profitboosts. Der Quotenboost gilt nur online und nur für Pre-Match-Einzelwetten auf eine Voraussage; der Profitboost erhöht den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer annimmt, man könne einen Boost platzieren und den Gewinn anschliessend per Teilauszahlung sichern, hat die Bedingung nicht gelesen.
Gratisspielguthaben aus Promotionen ist übrigens nicht auszahlbar. Es wandert in die Wette, nicht auf das Bankkonto — der Unterschied zwischen «geschenkt» und «verfügbar» liegt genau hier. Ein Bonus, der sich nicht auszahlen lässt, ist kein Geld; er ist eine Gelegenheit, seinen Einsatz auf einem Markt des Anbieters zu platzieren, und die verdient der Anbieter mit jeder zusätzlichen Wette mit, indem er die Marge nimmt, die in jeder Quote steckt.
Apps und Verkaufsstellen: zwei Wege zur gleichen Wette
Sporttip-Wetten lassen sich online abgeben — über die Website von Swisslos oder über die Sporttip App für iOS und Android. Der interessantere Punkt liegt an der Grenze zwischen beiden Kanälen: Eine in der App zusammengestellte Wette kann per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Die Auswahl entsteht also bequem am Küchentisch, das Spielen selbst findet an der bedienten Theke statt.
Das ist mehr als eine technische Spielerei. Wer den Wettschein am Terminal aufgibt, bekommt die Bonität der Verkaufsstelle und die Zahlung in bar, ohne dass ein Wallet aufgeladen werden muss. Wer über die App spielt, hat Kontobindung, Limiten und Auszahlung an das eigene Konto. Beide Wege führen in dasselbe Produkt mit demselben Wettschein, aber sie unterscheiden sich in dem Punkt, an dem viele im Alltag scheitern: Wo liegt das Geld zwischen zwei Wetten.
Und sie unterscheiden sich in der Hürde, die sie einem Neuling entgegensetzen. Für die App braucht es ein verifiziertes Konto mit Ausweisabgleich und die vorab gesetzten Verlustlimiten. An der Verkaufsstelle braucht es diese Registrierung nicht — weshalb die Verkaufsstelle genau der Kanal ist, an dem die Gespa im Testkauf 47.5 Prozent Minderjährigenanteil gemessen hat. Der schnellere Weg ist der schlechter kontrollierte. Das ist keine Kritik an der App, sondern die Antwort auf die Frage, welchen Weg man nimmt, wenn man Kontrolle sucht.
Ein Wort zur Bequemlichkeit: Eine App, die in drei Schritten aus einem Live-Spiel eine Wette macht, macht aus einer Live-Wette in drei Schritten einen Verlust. Die Verlockung liegt nicht darin, dass die App schön ist, sondern darin, dass zwischen dem Reiz und dem Klick nichts mehr liegt. Die 1-Tages-Verlustlimite, die vor der ersten Wette gesetzt werden muss, ist in diesem Zusammenhang das nützlichste Element der ganzen App.
Sportarten und Turniere: Fussball, Tennis, Eishockey im Programm
Sporttip deckt die Sportarten ab, die im Verzeichnis der bewilligten Sportarten und Wettbewerbe stehen — in der Breite Fussball, Tennis und Eishockey, dazu die weiteren dort aufgeführten Disziplinen. Die Grenzen dieses Programms sind im Abschnitt «Was in der Schweiz überhaupt bewettet werden darf» beschrieben, und sie prägen die Turnierwochen. Wer während eines grossen Wettbewerbs einsteigen will, findet die Partien des Turniers, aber nicht jeden Nebenmarkt, den ein ausländisches Programm auswirft.
Zwei Regeln verdienen in diesem Zusammenhang Beachtung, weil sie über scheinbar sichere oder scheinbar verlorene Wetten entscheiden. Erstens die Dauer eines Spiels: Als reguläre Spielzeit gilt die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit — beim Fussball also die 90 Minuten mit dem, was nachgelaufen wird. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf den Ausgang eines Pokalspiels setzt, ohne die Kennzeichnung zu prüfen, wettet möglicherweise auf 90 Minuten statt auf das Resultat, das am Ende auf der Anzeigetafel steht.
Zweitens die Livewette in kritischen Momenten. Bei Sporttip gilt eine Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist keine Willkür, sondern die Antwort auf eine technische Realität: Wer schneller klickt als der Datenstrom des Anbieters, hat nicht auf ein zukünftiges Ereignis gesetzt. Die Rückzahlung mit Quote 1.00 heisst: Einsatz zurück, Gewinn weg.
Diese beiden Regeln zusammengenommen erklären, warum ein Live-Spieler in der Schweiz mehr lesen muss als ein Pre-Match-Spieler. Der Bildschirm sieht sofort aus wie bei jedem anderen Anbieter. Die Bedingungen entscheiden darüber, was passiert, wenn der Elfmeter fällt.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Die folgenden Namen sind nach demselben Muster bewertet: erst der bewilligte Rahmen, dann, was aus dem jeweiligen Produkt in den Bedingungen tatsächlich hervorgeht. Die acht ausländischen Namen teilen sich dabei eine gemeinsame Ausgangslage, die im Abschnitt «Rechtslage: Bewilligung nach BGS, Geltung nur in der Schweiz» ausführlich beschrieben ist — keine Schweizer Bewilligung, kein Sperrregister, kein hiesiger Rechtsweg. Was sie unterscheidet, ist, was einem Wettenden aus der Schweiz konkret begegnet, wenn er dort landet. Und eines vorweg: Bei ausländischen Anbietern ist das Werben für Wetten, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, nach Art. 74 Abs. 3 des Geldspielgesetzes eine Straftat, die mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet werden kann. Deshalb werden diese Seiten hier beschrieben und eingeordnet, nicht empfohlen.
Swisslos mit Sporttip: der Veranstalter für die Deutschschweiz
Sporttip ist eines von zwei Produkten mit Schweizer Bewilligung und deckt das grösste Gebiet ab: die 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, hat damit ein bewilligtes Angebot, das er auch nutzen darf — und mit der Wohnsitzbindung zugleich eine Grenze, die kein Service-Chat auflöst.
Inhaltlich ist das Produkt das schweizerischste, was der Markt zu bieten hat, und das im wörtlichen Sinn. Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 bei Systemwetten; ein Wettschein, der in der 89. Minute noch schnell vervollständigt wird, fällt bei einem zu hohen Betrag einfach aus. Der Gewinn ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, die das Produkt der Einzelquoten ist — das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine Wette, die mit 2.37 Franken Gewinn beginnt, endet bei 2.35 Franken. Das ist keine Kritik, sondern eine Rundungsregel, die man kennen sollte, bevor man sich über die letzte Stelle des Wettscheins wundert.
Die Werkzeuge rund um die Wette sind die eigentliche Besonderheit. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht — Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Die Differenz zwischen diesen beiden Beträgen ist der Preis für die Abkürzung, und man bezahlt ihn, indem man den Teil des Gewinns abgibt, den man eigentlich antizipiert hatte.
Dazu kommen die Regeln für den unangenehmen Fall. Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Nicht beanspruchte Gewinne verfallen 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung zugunsten des Zwecks der Swisslos; wer eine Auszahlung bestreiten will, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Sechs Monate sind für einen Gewinn eine lange Frist, drei Briefe per Einschreiben in zehn Tagen sind es nicht.
Für Wettscheine, die aufeinander aufbauen, ist noch ein Punkt wichtig: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Wer in einer Kombiwette das Ergebnis und die Torschützenzahl desselben Spiels miteinander verbindet, hat damit nicht bloss eine schlechte Quote gewählt, sondern eine Wette, die je nach Bearbeitung ganz ausfallen kann. Die eigentliche Stärke des Angebots liegt damit nicht in der Wette, sondern in dem, was vorher eingestellt ist: Limiten, Wallet-Regeln, Auszahlungswege. Das Produkt verdient seine Existenzberechtigung durch die Architektur der Schranken, nicht durch einen Bonus.
Loterie Romande mit Jouez Sport: der Veranstalter für die Westschweiz
Jouez Sport ist das zweite bewilligte Produkt, und es ist keine kleinere Ausgabe von Sporttip, sondern die Veranstaltung für ein anderes Gebiet: Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Loterie Romande sitzt in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Wer in der Westschweiz wohnt, kann sich nur hier registrieren, und wer dort wohnt, findet mit diesem Namen einen Aufsichtsrahmen vor, der genau derselbe ist wie bei Sporttip.
Das ist die eigentliche Information dieser Zeile. Zwei Bewilligungen, zwei Gebiete — und in beiden Fällen dieselben Pflichten: Registrierung mit Ausweisabgleich, vorab gesetzte Verlustlimiten, eine Person ein Konto, Auszahlung an das eigene Konto, keine Kreditgewährung an Spielende. Der Unterschied liegt im Programm und in der Filialdichte, nicht in der Sicherheitsarchitektur, denn diese kommt aus dem Gesetz und nicht aus dem Firmensitz.
Dass sich Westschweizer Kantone und Deutschschweizer Kantone je ein eigenes Veranstaltungsprodukt leisten, ist historisch gewachsen und aus Sicht eines Vergleichs unbefriedigend: Wer in die jeweils andere Sprachregion umzieht, wechselt das Produkt mit dem Adresswechsel. Aus Sicht des Spielerschutzes ist es dagegen konsequent, weil ein regional verankertes Monopol einfacher zu beaufsichtigen ist als eine nationale Konkurrenz mit zwanzig Anbietern.
Wer hier ein Konto eröffnet, merkt schnell, dass die Mechanik identisch ist: Limite setzen, verifizieren, dann wetten. Die Westschweiz bekommt dasselbe Sicherheitsnetz wie die Deutschschweiz — mit einem anderen Logo darauf. Für Spieler heisst das: Die Wahl des Anbieters ist keine Wahl zwischen besser und schlechter abgesichert, sondern eine Folge der Wohnadresse.
Unibet: ohne Schweizer Bewilligung
Unibet ist eine der Seiten, die einem Schweizer im Netz zuerst begegnen, und genau darin liegt das Problem dieser Seite im Rahmen dieses Vergleichs. Eine Bewilligung für die Schweiz hat der Anbieter nicht; nur Swisslos und Loterie Romande dürfen Sportwetten hier veranstalten. Eine ausländische Zulassung, sofern vorhanden, entfaltet keine Wirkung. Kein Sperrregister, keine Gespa-Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg.
Praktisch heisst das: Der Zugang kann verschwinden. Die Gespa führt Domains in der Sperrliste, und Schweizer Telekom-Anbieter blockieren sie per DNS. Ende 2025 standen 671 Domains auf dieser Liste, und die Gespa beschreibt selbst, dass die Anbieter mit Domain-Hopping reagieren — blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Für den Wettenden bedeutet das eine Verlagerung nach jeder Blockwelle: Lesezeichen, Auszahlungswege und Kontaktwege wechseln mit. Wer dort Guthaben stehen hat, hält ein Guthaben in einem System, dessen Zugangsadresse sich jederzeit verschieben kann. Das ist der Grund, weshalb der Name im Vergleich an dritter Stelle steht und nicht an erster.
Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung
Cloudbet gehört zur selben Gruppe: keine Bewilligung, kein Schweizer Rahmen. Was diesen Namen von den anderen unterscheidet, ist allein die Rolle, in der ein Schweizer ihm begegnet — als eine der Adressen, die auf der internationalen Ebene beworben werden, auf der Schweizer aber keine Zulassung haben.
Für den Vergleich relevant ist die Frage, welche Verbindung zu Schweizer Instanzen hier fehlt. Es ist das Sperrregister. Eine unbefristete Spielsperre bei Swisslos gilt auch für Casinos und im Fürstentum Liechtenstein — sie ist schweizweit eingetragen. Bei einem ausländischen Anbieter gibt es diese Verbindung nicht. Wer sich in einem ernsthaften Fall von einer Fachstelle sperren lässt, verliert nicht nur seinen Schweizer Zugang, sondern hat im Ausland eine offene Tür. Das ist der eigentliche Preis, den diese Gruppe kostet, und er fällt nicht bei der ersten Wette an.
IviBet: ohne Schweizer Bewilligung
Bei IviBet ist die zuständige Aufsicht nicht die Gespa, sondern eine ausländische Stelle. In der Schweiz hat der Anbieter keine Bewilligung, und damit beginnt ein Streitfall nicht bei einer Berner Behörde, sondern in einer anderen Rechtsordnung.
Was ein Wettender bei dieser Konstellation praktisch merkt, ist die Einschätzung der Gegenseite. Ein bewilligter Veranstalter weiss, dass seine Bedingungen der Aufsicht standhalten müssen. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Zulassung ist eine einzelne Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht durch eine hiesige Aufsicht geprüft, und sie wird auch nicht durch eine hiesige Aufsicht korrigiert. Wer sich auf eine Kulanzregel verlässt, verlässt sich auf ein Unternehmen und nicht auf ein System. Die Begriffe «faire Quote» und «Auszahlungsgarantie» sind hier Versprechen, keine Bescheinigungen.
DirectionBet: ohne Schweizer Bewilligung
DirectionBet steht für den Teil der Gruppe, bei dem die steuerliche Seite des Auslandsengagements besonders ins Gewicht fällt. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, dafür greift die kantonale Praxis: Das Steueramt des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Wer in einem Kanton mit dieser Praxis wohnt und dort gewinnt, sitzt auf einem steuerbaren Ertrag, für den es keine Schweizer Quellensteuer gibt.
Die Konsequenz reicht über die Steuererklärung hinaus. In der Schweiz bewilligte Gewinne sind in der Regel steuerfrei, weil der normale Gewinn unter dem Steuerfreibetrag liegt; bei einer ausländischen Seite fehlt dieser Rahmen. Aus einem Treffer wird dann ein Einkommen, das man melden muss. Wer diesen Unterschied nicht kennt, plant mit dem falschen Nettobetrag.
BillyBets: ohne Schweizer Bewilligung
BillyBets teilt die Bewilligungslücke, und der auffälligste Punkt dieser Zeile ist, wie einfach sie zu übersehen ist. Die Seite sieht aus wie jede andere Wettseite. Ein Wettschein, eine Uhr, ein Live-Bereich. Die fehlende Schweizer Zulassung steht nicht auf der Startseite.
Genau das ist der Grund, weshalb die Bewilligung das erste Kriterium dieses Vergleichs ist und nicht das fünfte. Sichtbarkeit und Zulassung sind zwei verschiedene Dinge, und die Schweizer Aufsicht prüft eine BillyBets-Wette nicht. Wenn eine Auszahlung ausbleibt oder ein Konto gesperrt wird, fehlt die Instanz, an die man sich wenden könnte, und es fehlt auch der Sport-Wettbewerbsrahmen, den ein bewilligter Veranstalter einhalten muss. Das Fehlen einer Bewilligung ist eben auch das Fehlen eines Streitschlichters.
Boomerang Bet: ohne Schweizer Bewilligung
Boomerang Bet gehört zur selben Gruppe ohne Schweizer Bewilligung, und bei diesem Namen verdient ein Punkt Beachtung, den viele für Theorie halten: die Einziehung. Der Spieler macht sich nach der Praxis des Bundesamts für Justiz nicht strafbar, wenn er auf einer solchen Seite wettet. In Verfahren gegen den Anbieter können jedoch Einsätze und Gewinne eingezogen werden. Das ist der seltene Fall, in dem eine fehlende Bewilligung nicht nur abstrakt bleibt.
Wer dort ein grösseres Guthaben stehen lässt, plant mit einem Risiko, das nicht vom Ausgang einer Wette abhängt, sondern von der Aufsichtslage eines Anbieters. Ein Vergleich, der nur die Quote ansieht, sieht dieses Risiko nicht. Es fällt auch nicht sofort an — und genau deshalb sollte es im Kopf bleiben.
Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung
Jackbit trägt in dieser Übersicht denselben Status wie die übrigen ausländischen Namen, und die nützlichste Feststellung zu diesem Eintrag ist eine strukturelle: Bei Streitigkeiten sind ausländische Instanzen zuständig, und der Weg dorthin ist weit. Eine Auszahlung, die dort hängt, ist keine Schweizer Angelegenheit, die man bei einer hiesigen Anlaufstelle vorbringen könnte.
Für die Entscheidung zählt damit die Frage, was ein Anbieter ohne hiesige Aufsicht einem Wettenden im Alltag schuldet. Im bewilligten Schweizer System ist die Antwort gesetzlich geregelt: verifizierte Identität, eine Person ein Konto, Auszahlung an das eigene Konto, Limits vor der ersten Wette. Bei Jackbit ist das eine Frage der eigenen Bedingungen — Prüfung findet nicht statt. Der Spielende merkt den Unterschied nicht in der ersten Minute, sondern im dritten Monat, wenn zum ersten Mal etwas nicht klappt.
N1 Bet: ohne Schweizer Bewilligung
N1 Bet schliesst diese Liste, und der Abschluss passt zum Anfang: Die acht ausländischen Namen sind dem Schweizer Recht gegenüber nicht Anbieter mit anderen Regeln, sondern Anbieter ohne hiesigen Status. Es gibt keinen Schweizer Spielerschutz-Rahmen, den sie einhalten müssten, und keine Stelle, die das prüfen würde.
Ein Vergleich dieser acht Zeilen läuft deshalb schnell auf denselben Punkt zu. Sie unterscheiden sich in Oberflächen, Programmbreiten und Werbemitteln — im Schweizer Rechtsraum sind sie dagegen ein einziger Fall. Wer sie trotzdem nutzt, sollte zwei Dinge im Kopf haben, die sich mit keiner Quote verrechnen lassen: Ein ausländischer Anbieter ist nicht an das schweizerische Sperrregister angebunden, und seine Gewinne fallen nach kantonaler Praxis unter Umständen in die Steuererklärung. Beides sind Folgen, die nicht beim Klick beginnen, sondern später.
Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz
Welche Sportwetten sind in der Schweiz legal?
Legal sind Wetten bei Swisslos und der Loterie Romande. Beide verfügen über eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und werden von der Gespa beaufsichtigt. Erlaubt ist nur, was im Verzeichnis der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten steht. Ausländische Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung, ihre Tätigkeit ist hier nicht zugelassen.
Welcher Veranstalter ist für welche Kantone zuständig?
Swisslos mit Sporttip betreut die 19 Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande mit Jouez Sport betreut Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Jedes Produkt gilt nur in seinem Gebiet: Wer umzieht, wechselt den Veranstalter, und ein Konto ausserhalb des Gebiets ist nicht vorgesehen.
Welche Voraussetzungen gelten für ein Online-Konto?
Man braucht mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet des Veranstalters. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Auszahlungen gehen nur an Zahlungsverbindungen, die auf den eigenen Namen lauten.
Welche Verlustlimiten müssen gesetzt werden, und wann wirken Änderungen?
Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wie wird der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote berechnet?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei Kombinationen wird der Einsatz mit der Gesamtquote multipliziert, also dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis rundet Sporttip zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und dann auf 5 Rappen genau ab. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 je Einzel- oder Kombinationswette.
Rechtslage – europapokalch.com
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