Radsport-Wetten in der Schweiz: zwei Veranstalter, eine kurze Liste, klare Regeln

Updated Oktober 2026
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29. Oktober 2026 — abgeglichen mit den Bewilligungen der Gespa und den veröffentlichten Spielregeln von Swisslos und Loterie Romande.

Eine Landstrasse schlängelt sich einen Alpenpass hinauf, am Strassenrand liegt feuchtes Gras und die Morgensonne färbt die Felsen.
Die Tour de France wurde erstmals 1903 ausgetragen, Start war am 1. Juli in Montgeron bei Paris; Veranstalter ist seit 1992 die Amaury Sport Organisation (ASO).

Wer in der Schweiz auf die Tour de France setzen will, stösst zuerst auf eine Zahl, die kleiner ist als erwartet: zwei. Nicht zwei Dutzend, zwei. Die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 hat die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport begrenzt. Alles andere, was im Browser aufpoppt, wenn man «Radsport wetten» eingibt, hat keine Schweizer Bewilligung — und darf deswegen auch nicht dafür werben.

Der zweite Schock kommt später und ist unangenehmer. Selbst bei den zwei erlaubten Veranstaltern entscheidet nicht die Sportart, sondern eine Liste. Radrennen sind nicht automatisch im Wettprogramm, nur weil es sie gibt. Es gibt eine abschliessende Aufstellung der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten, geführt von der Gespa, und ein Rennen, das darin fehlt, wird auch bei Swisslos nicht angeboten. Das ist der eigentliche Grund, warum dieser Text existiert: nicht weil Radsport ein Randthema wäre, sondern weil zwischen «ich möchte auf Paris–Roubaix tippen» und «dieser Tipp ist möglich» zwei Prüfschritte liegen, die kein Marketingtext erwähnt.

Wer sich in den ausländischen Portalen umsieht, merkt davon nichts. Dort steht jeder Grand Tour, jede Etappe, jedes Trikot zur Auswahl, oft mit hübschen Prozentversprechen daneben. Nur: Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Kraft, das sagt Art. 4 des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51) ausdrücklich, und die Bewilligung «gilt nur in der Schweiz». Was fehlt, ist kein Papier, sondern der ganze Schutzapparat: kein Eintrag im schweizerischen Sperrregister, keine Verlustlimiten nach Schweizer Recht, kein Schweizer Rechtsweg. Der Einsatz bleibt echt. Der Rückgriff nicht.

Das ist die Ausgangslage, und sie lässt sich nicht wegdiskutieren. Sie lässt sich aber ordnen: nach Rennarten, nachdem, was die Liste zulässt, nach Marktmechanik, nach Limiten und nach dem, was im Streitfall greift. Die folgenden Abschnitte gehen diesen Weg, und sie nehmen am Ende eine Position ein — dazu unten mehr.

Spielplan und Saison der Radsport-Wetten: von den Klassikern bis zu den Rundfahrten

Wetten Radsport ist kein Monolitik. Wer sich für Radsport interessiert, sieht einen Kalender, der fast das ganze Jahr läuft, und die Rennen darin verhalten sich wettseitig völlig unterschiedlich. Der Kalender ist die Landkarte, an der sich entscheidet, welche Art von Wette überhaupt in Frage kommt.

Ein Eintagesrennen, ein Nachmittag, ein Ergebnis

Der Kern des Radsports ist der Renntag. Am 8. Dezember 1867 fand in Paris das erste Eintagesrennen statt, rund 100 Starter über etwa 23 Kilometer in Richtung Versailles — ein Format, das sich in über 150 Jahren nicht im Prinzip geändert hat, nur in der Länge. Ein Start, ein Ziel, ein Sieger, an einem Tag. Zu den ältesten und bekanntesten dieser Art gehören die Frühjahrsklassiker: Lüttich–Bastogne–Lüttich seit 1892, Paris–Roubaix seit 1896, Mailand–San Remo seit 1907. Ein Klassiker ist damit ein abgeschlossenes Ereignis mit einem klaren Ausgang und ohne Zwischenstände, die einen Tag später noch etwas bedeuten.

Für den Wettenden heisst das: ein Markt mit einer überschaubaren Zahl realistischer Sieger. Bei Paris–Roubaix sind es nicht fünfzig Fahrer, die gewinnen können, sondern eine Handvoll, und weil das ganze Rennen auf ein Ergebnis zielt, ist die Frage nach dem Sieger die zentrale. Eine Wette auf einen Etappensieg wirkt hier nicht — es gibt keine Etappen.

Die Grand Tours und ihre Wertungen

Anders die Rundfahrten. Zu den Grand Tours zählen die Tour de France im Juli, der Giro d’Italia in der Regel im Mai und die Vuelta a España seit Mitte der 1990er-Jahre im September. Es sind die einzigen Strassenrennen, die drei Wochen dauern dürfen. Die Tour wurde erstmals 1903 ausgetragen, Start war am 1. Juli in Montgeron bei Paris, und Veranstalter ist seit 1992 die Amaury Sport Organisation. An der Tour nehmen etwa 21 bis 22 Profimannschaften teil, darunter 18 UCI WorldTeams; die Teams bestehen seit 2018 aus acht Fahrern, bis 2017 waren es neun, und meist stehen zwanzig Etappen nach dem Grand Départ auf dem Programm.

Diese Struktur ist der wichtigste Unterschied zur Eintagesfahrt, und zwar für den Markt, nicht für den Sport. Zwanzig einzelne Renntage erzeugen zwanzig einzelne Ergebnisse plus ein Gesamtergebnis plus vier Wertungen — und damit eine Menge an Türen, durch die ein Tipp gehen kann. Das Gelbe Trikot wurde 1919 von Desgrange eingeführt, das Gepunktete steht für die Bergwertung, das Weisse für die Nachwuchswertung, das Grüne für die Punktewertung, die Erik Zabel sechsmal gewann. Jede dieser Wertungen ist ein eigener abgeschlossener Wettbewerb über dieselben drei Wochen.

Grundlagen der Radsport-Quoten: Wertungen, Rennarten und der Aufbau des Wettmarkts

Die Landschaft der Rundfahrten hat sich zuletzt bewegt, und das zeigt, wie schnell sich Einschätzungen verschieben können. Bei der Vuelta 2026 wurde der Österreicher Felix Gall Gesamtdritter, 2:44 hinter Sieger Enric Mas, und war damit der erste Österreicher auf dem Vuelta-Podium; zuvor war er beim Giro d’Italia 2026 Zweiter. Tadej Pogačar schied bei derselben Vuelta nach einem Sturz auf der achten Etappe aus. Vor Gall stand mit Adolf Christian, Dritter bei der Tour de France 1957, nur ein weiterer Österreicher auf dem Podium einer Grand Tour.

Ein Rennrad lehnt an einer Steinmauer am Rand eines Dorfplatzes, daneben eine Trinkflasche im ersten Sonnenlicht.
Zu den Frühjahrsklassikern im Radsport zählen Lüttich–Bastogne–Lüttich (seit 1892), Paris–Roubaix (seit 1896) und Mailand–San Remo (seit 1907).

Für einen Wettenden ist an diesen Zeilen eine Sache wichtiger als jede Historie: Ein Favorit kann vor dem Ziel abreissen. Pogačar siegte 2020, 2021 und von 2024 bis 2026 und teilt den Rekord von fünf Gesamtsiegen mit Jacques Anquetil, Eddy Merckx, Bernard Hinault und Miguel Indurain — und trotzdem war er 2026 nach der achten Etappe draussen. Genau diese Möglichkeit ist eingepreist, wenn eine Quote gesetzt wird.

Mehr als Strassenradsport

Radsport ist nicht nur die Strasse. Zum Radsport zählen unter anderem Bahnradsport, Mountainbikesport, Cyclocross und BMX-Rennsport sowie Kunstradfahren, Radball und Radpolo. Auf der Bahn gibt es keine Alpenpässe, dafür kurze, hochintensive Rennen mit vielen Läufen an einem Abend; im Cyclocross entscheidet sich ein Rennen über eine Stunde, im BMX über Sekunden. Für einen Wettmarkt bedeutet das jeweils etwas anderes: Bei kurzen Rennen ist die Zahl der realistisch Beteiligten klein, und das Ergebnis hängt stärker an der Tagesform als an einem Kräfteverhältnis über drei Wochen. Ob all das im Schweizer Wettprogramm steht, entscheidet nicht die Sportart, sondern die Liste.

Die WorldTour als Rahmen

Was die Saison zusammenhält, ist die Serie. Die UCI WorldTour wird seit dem Jahr 2011 vom Radsport-Weltverband UCI veranstaltet und gilt als Nachfolgeserie der gescheiterten UCI ProTour; die Rundfahrt-Übersicht listet 36 Rennen der aktuellen WorldTour. Eine Serie bedeutet: viele Einzelereignisse unter einer Marke. Für den Wettenden ist das bequem, weil der Kalender verlässlicher vorhersagbar ist, und unbedeutend für den Ausgang, weil jedes Rennen einzeln entschieden wird.

Wichtig ist die Unterscheidung der drei Grössenordnungen. Ein Klassiker: ein Tag, ein Sieger, ein Markt. Eine Grand Tour: drei Wochen, ein Gesamtsieger plus rund zwanzig Etappensieger plus vier Wertungen. Ein WorldTour-Rennen ausserhalb der Grand Tours: eine Woche oder weniger, mit Gesamt- und Tageswertung. Wer eine Wette platziert, sollte wissen, in welcher der drei er sich gerade befindet — die Formulierungen der Wetten unterscheiden sich, und «Gesamtsieger» heisst nicht dasselbe wie «Etappensieg», selbst wenn das Rennen dasselbe ist.

Rechtslage in der Schweiz: Bewilligung, Gespa-Liste und die zwei erlaubten Veranstalter

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e). Beaufsichtigt werden sie von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat ist, in Kraft seit dem 1. Januar 2021. Nicht zuständig ist die ESBK — die Aufsicht über Casinos ist ein anderer Bereich mit anderem Recht, und wer das verwechselt, sucht am falschen Ort nach einer Antwort.

Ein langer Kiesweg zwischen Obstbäumen am Seeufer, im Hintergrund die Silhouette von Bergen im Dunst eines frühen Morgens.
Die UCI WorldTour wird seit dem Jahr 2011 vom Radsport-Weltverband UCI veranstaltet und gilt als Nachfolgeserie der gescheiterten UCI ProTour.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21 bis 25 BGS), und sie «gilt nur in der Schweiz» (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt also keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt — die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains. Der Reingewinn geht an öffentliche Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Wer in welchem Gebiet anbieten darf

Swisslos mit Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Sitz der Swisslos Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft ist Basel.

Ein Online-Konto braucht Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis Wohnsitz im Gebiet des Veranstalters. Das ist keine Formalie: Für die Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Der Zürcher kommt an Jouez Sport also nicht vorbei an der Frage, ob sein Wohnort in einem der sechs Westkantone liegt — und der Westschweizer scheitert an derselben Hürde in die andere Richtung.

Was überhaupt gewettet werden darf

Erlaubt sind nur Sportereignisse. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen. Das zulässige Angebot ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Aufstellung der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podium entscheidet, und Wettläufe im Training nie. Corner- oder Kartenmärkte zeigt die Liste nicht, eine Esport-Abteilung ebenso wenig. Ereignisse mit überwiegend Minderjährigen sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Livewetten sind erlaubt, vor dem Rennen und live, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Cash-Out ist nicht reguliert und bleibt Sache des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.

Die Sperrliste und die ausländischen Domains

Organisiert jemand Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung, ist das strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Seine Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter aber eingezogen werden, und Schutz oder Fairplay-Kontrolle gibt es für ihn nicht. Bei einem Ereignis wie einem Sturz auf der achten Etappe ist der Unterschied greifbar: Bei einem Auslandsanbieter entscheidet dessen Regelwerk, wie damit umgegangen wird, und es gibt keinen Schweizer Weg, das zu bestreiten.

Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86 bis 93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt — Domain-Hopping; die Gespa nennt als Beispiele Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Das ist kein Technikdetail, sondern eine Information für den Wettenden: Wer sich auf ein Portal verlässt, das in der Schweiz nicht auftreten darf, muss damit rechnen, dass es ohne Warnung verschwindet.

Die Schweizer Regeln gelten für bewilligte Veranstalter

Eine Regelung wie die Verlustlimite oder das Sperrregister greift nur bei jemandem, der unter Schweizer Bewilligung arbeitet. Ein Anbieter im Ausland arbeitet nach eigenen Hausregeln, und niemand in Bern kann ihm eine Limite vorschreiben. Wer Argumente für die beiden Schweizer Veranstalter sucht, findet sie genau hier — und nicht in einem Werbespruch.

Verantwortungsvolles Wetten bei Rundfahrten: Verlustlimiten, Pausen und die Spielsperre

Bei jeder Online-Registrierung — das betrifft Swisslos wie Loterie Romande, weil die Regeln aus dem Gesetz kommen — muss der Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Die Limiten setzt der Spielende selbst, nicht der Staat: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Erhöhung nach 24 Stunden wäre gesetzlich zulässig — Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein statisch fixer Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht. Zusätzlich ist bei Swisslos eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Warum die Limite bei einer Rundfahrt mehr Arbeit macht

Drei Wochen Tour de France heissen drei Wochen Gelegenheit, einen Betrag zu bewegen. Wer eine Monatslimite gesetzt hat, aber jeden Etappentag eine kleine Wette platziert, sieht dieselbe Gesamtsumme im Konto, die er auch bei drei grossen Wetten sähe — nur ohne den Moment, in dem er sich bewusst für etwas Grosses entschieden hätte. Genau deswegen sind Limiten über mehrere Zeitfenster gesetzt und nicht nur eine Monatssumme. Die 1-Tages-Limite fängt den impulsiven Nachmittag, die 30-Tages-Limite fängt die Serie. Bei einem Rennen, das auf einen Nachmittag fällt, deckt die Tageslimite fast alles ab; bei einer Grand Tour ist es die Wochenlimite, die arbeitet.

Die Spielsperre ist der zweite Baustein. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf; eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein (Art. 80 bis 82 BGS). Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben (Art. 84 VGS), mit Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS), und ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).

Das Konto gehört der Person, nicht dem Gerät

Auszahlungen und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht, und Kredite an Spielende sind untersagt (Art. 75 Abs. 1 BGS). Ein eigenes Konto ist also nicht lästig, sondern die Bedingung dafür, dass eine Auszahlung überhaupt möglich ist. Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten (Art. 72 BGS).

Und der Schutz am Verkaufspunkt ist nicht so fest, wie ein Schild suggeriert. Testkäufe der Gespa 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Diese Zahl gehört in jeden Text, der über Schweizer Sportwetten schreibt, weil sie das Bild vom lückenlosen Schutz zurechtrückt.

Steuern auf einen Gewinn

Gewinne aus schweizerisch bewilligten Grossspielen, zu denen die ESTV auch die Sportwetten zählt, sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Freibetrag beim Bund liegt ab dem 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag weicht davon ab — «je nach Kanton», hier lässt sich keine einzige Zahl nennen. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wettender gewinnt weit unterhalb dieser Schwelle und zahlt auf den Gewinn keine Einkommens- und keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht.

Anders liegt es bei Gewinnen aus ausländischen Anbietern. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als vollständig steuerbares Einkommen. Das ist eine Aussage über einen Kanton, nicht über alle. Wer in dieser Frage planen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.

Vergleich der zugelassenen Veranstalter: Bewilligung, Wettprogramm und Limiten

Die folgende Übersicht ordnet die zwei Schweizer Veranstalter und die im Ausland ansässigen Marken nach dem Kriterium, das die Weichen stellt: ob hinter dem Angebot eine Schweizer Bewilligung steht. Die Spalte zum Veranstalter oder zur berichteten Bewilligung sagt dabei ausdrücklich, was die Marke selbst angibt — nicht, was in der Schweiz gilt.

Wettanbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter oder berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Ja, für ein Grossspiel Swisslos Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Ja, für ein Grossspiel Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
WirWetten Keine Schweizer Bewilligung Nicht festgestellt
BC.Game Keine Schweizer Bewilligung Nicht festgestellt
BillyBets Keine Schweizer Bewilligung Nicht festgestellt
Donbet Keine Schweizer Bewilligung Nicht festgestellt
bet365 Keine Schweizer Bewilligung Nicht festgestellt
22Bet Keine Schweizer Bewilligung Nicht festgestellt
BetOnRed Keine Schweizer Bewilligung Nicht festgestellt
IviBet Keine Schweizer Bewilligung Nicht festgestellt

Die Tabelle hat eine schiefe Form, und das ist ihr Inhalt. In der ersten Spalte stehen zweimal «Ja» und achtmal «Keine». In der dritten Spalte steht eine Firmenbezeichnung und danach achtmal dasselbe Wort. Was auf den ersten Blick nach einer hilfslosen Aufstellung aussieht, ist die eigentliche Auskunft: Bei den acht ausländischen Marken gibt es keine berichtete Bewilligung, die in der Schweiz irgendeine Wirkung hätte, und das ist keine Lücke in der Zeile, sondern der Befund. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta oder Deutschland — hat nach Art. 4 BGS keine Kraft in diesem Land.

Die praktische Folge: Bei den beiden oberen Zeilen lässt sich eine Regel durchsetzen, bei den unteren nicht. Wer bei Swisslos Sporttip eine Etappenwette platziert, kann sich auf Schweizer Regeln zu Limiten, Auszahlung, Sperrregister und Rechtsweg stützen. Wer dieselbe Wette bei einer Marke ohne Bewilligung platziert, hat nur deren Bedingungen. Dasselbe gilt für die Werbeseite: Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist untersagt (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Diese acht Namen stehen hier, weil Wettende ihnen im Netz begegnen, nicht weil sie empfehlenswert wären.

Die zwei Schweizer Veranstalter: ein Angebot, zwei Vertragsgebiete

Bevor es um die einzelnen Marken geht, lohnt die Frage, was ein Vergleich bei zwei bewilligten Anbietern überhaupt zeigen kann. Viel, aber nicht in der Richtung, die man erwartet. Beide arbeiten unter demselben Gesetz, beide unter derselben Aufsicht, beide mit derselben Liste. Die Unterschiede liegen anderswo: im Einzugsgebiet, in der Liste der bewilligten Wettarten und darin, wie lange eine Wette im Konto stehen bleibt, bevor sie sich nicht mehr anfassen lässt.

Wettmarke Legale Rolle und Vertragsgebiet Limiten und Wettregeln
Swisslos Sporttip Bewilligter Veranstalter; Vertragsgebiet: AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, dazu Tessin und Liechtenstein Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette; Cash-Out nur online und nur als vollständiges Cash-Out
Loterie Romande Jouez Sport Bewilligter Veranstalter; Vertragsgebiet: die Kantone FR, GE, JU, NE, VD, VS Das Angebot richtet sich nach dem Geldspielgesetz und den eigenen Wettregeln; Einzelheiten sind den veröffentlichten Spielregeln zu entnehmen

Swisslos Sporttip: die breite Abdeckung des Vertragsgebiets und die Limiten in den Regeln

Swisslos Sporttip ist eine von zwei Veranstaltern, welche die interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 für Sportwetten zulässt. Veranstalter ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem BGS (SR 935.51) unter Aufsicht der Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Das ist die grösste Reichweite eines bewilligten Sportwettenangebots im Land, und der Tessin sowie Liechtenstein sind darin der Teil, den viele nicht erwarten.

Am Wettprogramm hängen zwei Zahlen, die man vor dem ersten Tipp kennen sollte. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. CHF 1’000 pro Einzelwette klingt grosszügig, bis man sich klarmacht, dass es eine Pro-Wette-Grenze ist und keine Tagesgrenze. Wer eine Rundfahrt über drei Wochen begleiten will, kommt mit einer einzelnen Wette nicht weit — und die Verlustlimite ist das Instrument, das die Summe begrenzt, nicht der Höchsteinsatz.

Der Cash-Out und die Quotenboosts

Beim Cash-Out lohnt der genaue Blick, weil der Name angenehmer klingt als die Sache. Der Cash-Out-Betrag bei Sporttip ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Angeboten wird er für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Bei einer Grand Tour, bei der eine Wette über Wochen steht, ist Aussteigen also möglich — aber nur ganz oder gar nicht, und nie zu einem garantierten Preis.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Ein «Boost» in der Werbung liest sich immer als Geschenk. Hier bleibt von der Vokabel genau der Teil übrig, der sich prüfen lässt: eine Einzelwette, vor dem Start, online, einmal — und die Erhöhung ist weg, sobald man aussteigt.

Woher das Geld kommt

Für 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Wer hier wettet, finanziert also Sportverbände mit — und die rückläufige Zahl aus dem Sportwettenbereich zeigt zugleich, dass dieses Standbein nicht von selbst wächst.

Fazit zu Sporttip: Der Veranstalter taugt für die, deren Wohnort im Vertragsgebiet liegt und die eine Wette auf ein Rennen der Gespa-Liste in Schweizer Regeln und mit Schweizer Rechtsweg unterbringen wollen. Die Reibung liegt nicht in der Bewilligung, sondern in der Zusatzarchitektur: CHF 1’000 pro Einzelwette, Cash-Out nur ganz oder gar nicht und ohne Zusage, Boosts nur vor dem Start und nur einmal. Der eigentliche Gewinn liegt ausserhalb der Wette, im Weg zum kantonalen Fonds.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Alternative mit lokalem Netz

Die Loterie Romande ist der zweite Veranstalter, den das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt, und betreibt ihr Angebot unter dem Namen Jouez Sport. Sie veranstaltet es für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14 in Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ist dieselbe Konstruktion wie bei Swisslos: eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem BGS unter Aufsicht der Gespa.

Ein Online-Konto steht nur Personen offen, die im Gebiet der veranstaltenden Gesellschaft wohnen — hier also in einem der sechs genannten Kantone. Wer in Freiburg wohnt, hat die Wahl zwischen den beiden Schweizer Veranstaltern insofern nicht, als seine Region zu Jouez Sport gehört; der Kanton Freiburg listet sich unter den Kantonen des Westschweizer Vertragsgebiets. Die 2’350 Verkaufsstellen sind der zweite Zugang: Wer sein Konto nicht online führen will, kann den Weg über den Kiosk oder die Ladenfiliale nehmen, und das ist im Vergleich zu einem reinen Online-Anbieter ein anderer Weg zum selben Produkt.

Weshalb die Bevorzugung des einen Schweizer Veranstalters gegenüber dem anderen mit dessen Bewilligungsstatus nichts zu tun hat: beide arbeiten unter demselben Gesetz, den gleichen Limiten, den gleichen Auszahlungsregeln zu Konten auf den Namen des Inhabers. Unterschiede ergeben sich aus dem Vertragsgebiet, den Verkaufsstellen und den eigenen Wettregeln. Wer die genauen Limiten von Jouez Sport, die Cash-Out-Regel oder das Verhalten bei einem Rennabbruch kennen will, liest die veröffentlichten Spielregeln, bevor er den ersten Einsatz platziert; deren Bedingungen kann der Veranstalter ändern.

Fazit zu Jouez Sport: Für Wohnsitzende in FR, GE, JU, NE, VD und VS ist das kein Nischenprodukt, sondern der selbstverständliche Weg ins bewilligte Schweizer Wettangebot, mit 2’350 Verkaufsstellen als Rückgrat und einer lokalen Verwurzelung, die keine ausländische Marke nachbauen kann. Wer ausserhalb dieser Kantone wohnt, kommt nicht hinein — und wer die Spielregeln erst nach dem Rennen prüft, hat den einzigen Moment verpasst, in dem die Prüfung noch etwas wert war.

Wie die Marge im Radsport funktioniert

Bevor es an die einzelnen Marken geht, ein Blick auf die Zahl, die in jedem Radsport-Markt steckt und in keiner Werbung auftaucht. Ein Markt mit zwei gleichwahrscheinlichen Ausgängen würde bei fairem Preis Quoten nahe 2.00 tragen. An einem illustrativen Zweiwegemarkt zu je 1.90 zeigt sich, wie sich das verschiebt: Der Quotenschlüssel ermittelt sich über die Summe der Kehrwerte der Quoten und liegt an diesem Beispiel bei rund 95 %; die Marge als Rest ist entsprechend klein. Bei einer ungünstigeren Quotenstellung mit 1.85 für beide Ausgänge sinkt der Quotenschlüssel auf etwa 92 %, weil die Kehrwerte grösser werden. Das ist der praktische Kern: Ein Markt mit gesetztem Favoriten zahlt für den Aussenseiter weniger zurück als ein ausgeglichener Markt, und die Differenz sieht der Wettende nirgends aufleuchten. Bei einem Klassiker über sechs Stunden geht sie zusammen mit dem, was das Rennen selbst nicht vorhersagbar macht. Bei einer Grand Tour mit ihren Etappen- und Trikotmärkten fällt sie auf jeden einzelnen Tipp an, und wer über drei Wochen mehrfach nachlegt, addiert sie mehrfach. Ein Beispiel mit 1.90/1.90 ist kein Zitat für ein bestimmtes Rennen, sondern das Rechenbild, mit dem sich eine beliebige Quotentafel prüfen lässt.

Reihenfolge unabhängig vom Werbeversprechen

Die Reihenfolge dieses Vergleichs war nicht alphabetisch und nicht nach der Grösse des Werbebudgets — sie folgte der Bewilligungsfrage. Genau die solltet ihr beim Lesen mitnehmen: Zuerst zwei Anbieter, auf die Schweizer Recht anwendbar ist, dann acht, auf die es nicht anwendbar ist. Wer die Liste nach diesem Muster liest, hat den ersten grossen Irrtum bereits vermieden: dass eine riesige Marke mit grossem Werbebudget auch eine starke rechtliche Position bedeute.

Weil die Reihenfolge keiner Vorliebe folgt, sondern dem Recht, gibt es keinen Ranking-Sieger. Es gibt nur die beiden Bewilligten und die acht Ohne.

Die acht Marken ohne Schweizer Bewilligung: gleiche Regeln, keine Wirkung in der Schweiz

Bei diesen acht Marken gilt derselbe Befund, also steht er einmal hier und nicht achtmal unten: keine Schweizer Bewilligung; die berichtete Bewilligung, soweit sie sich feststellen lässt, hat in der Schweiz nach Art. 4 BGS keine Kraft; keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg; die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt und per DNS blockiert werden. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist untersagt (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird bis CHF 500’000 gebüsst (Art. 131 BGS).

Die Auswahl bleibt trotzdem entscheidungsrelevant. Der Grund ist nicht Werbung, sondern Bequemlichkeit: Diese Marken decken mehr Rennen ab, weil sie nicht an eine geschlossene Länderliste gebunden sind, und eine Wette auf einen Klassiker ist in Sekunden platziert. Wer das abwägt, sollte den Einsatz so behandeln, wie er auch eine nicht versicherte Wette behandeln würde.

WirWetten

WirWetten ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung, hier nur zur Einordnung für Wettende, die ihr begegnen. Alles, was ein Sportwettenangebot ausmacht — Programm, Preise, Grenzen — unterliegt ihren eigenen Bedingungen, und keine Schweizer Stelle hat darauf Einfluss; ob ein Radsport-Programm geführt wird und wie es aussieht, bleibt eine Frage, die man vor dem Einsatz in den eigenen Bedingungen der Marke nachschlägt. Wer sein Konto hier führt, muss ohne den Weg im Schweizer Recht planen, und darin liegt der eigentliche Punkt: Die Entscheidung für eine solche Marke ist eine Entscheidung gegen eine schweizerische Instanz und für ein fremdes Regelwerk.

Diese Marke passt zu jemandem, der ohnehin internationale Portale nutzt und die fehlende Rückgriffsmöglichkeit bewusst in Kauf nimmt. Alle anderen haben im bewilligten Schweizer Angebot ein besseres Gegenstück. Wer vor einer Einzahlung wissen will, wo sich das Angebot von einem bewilligten unterscheidet, liest die eigenen Bedingungen bei den Themen Auszahlung, Streitfall und Kontoregeln — dort entscheidet sich der Unterschied, nicht in der Optik der Seite.

BC.Game

BC.Game ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung und steht hier nur zum Nachvollziehen für Wettende, die ihr im Netz begegnen. Alles, was ein Sportwettenangebot ausmacht, ist in den eigenen Bedingungen der Marke geregelt, und diese fallen in keine Schweizer Aufsicht. Ein Rennabbruch oder eine Rückstufung wird nach den Regeln des Anbieters abgerechnet, und der Weg an ein Schweizer Gericht ist nicht vorgesehen. Preise und Grenzen sind hier also nicht vergleichbar mit den zwei bewilligten Veranstaltern — nicht weil sie anders wären, sondern weil an ihnen nichts gemessen werden kann.

Diese Marke ist für Lesende relevant, die ihr Angebot aus Interesse an einem breiten Programm nutzen — mit Schweizer Behörden als Gegenüber muss man dann nicht rechnen. Wer eine Wette auf ein Grand-Tour-Ergebnis sucht und die Kontrolle über die Abrechnung behalten will, findet bei einem bewilligten Veranstalter die belastbarere Adresse.

BillyBets

BillyBets ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung und wird hier nur eingeordnet. Ob und welche Radsport-Märkte geführt werden, entscheidet der Anbieter selbst; das gilt für Premier-League-Titel ebenso wie für Klassiker-Titel. Wer sein Konto dort führt, sollte wissen, dass eine Schweizer Behörde im Streitfall nicht am Tisch sitzt. Ein ausbeuterisch wirkender Faktor wie ein extremes Zeitlimit, das bei einem Rennen nach anderthalb Kilometern einsetzt, wäre nicht prüfbar.

Diese Marke kann für Wettende attraktiv sein, die sie bereits kennen und dort Kontinuität haben. Für alle anderen ist die Frage weniger, was sie bietet, als was bei einem Streitfall greift — und dort gibt es keinen Schweizer Weg.

Donbet

Donbet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung; eingeordnet wird sie hier, weil Wettende ihr begegnen. Die relevanten Punkte — Wettprogramm, Einsatzgrenzen, Abrechnungsregeln bei Rennabbrüchen — liegen in ihren eigenen Bedingungen und sind nicht das, was das Schweizer Recht vorschreibt. Anders als bei den zwei bewilligten Veranstaltern gibt es hier kein Sperrregister, das ein Konto sperren würde, und keine Instanz in der Schweiz, die eine Beschwerde aufnimmt. Diese Marke eignet sich für Nutzende, die unabhängig von Wohnortkantonen ein breites Programm suchen. Für alle, die eine Schweizer Aufsicht brauchen, ist der Weg über einen bewilligten Veranstalter der einzige, der sie wirklich hat.

bet365

bet365 ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung und wird hier nur eingeordnet; die Gespa führt sie auf der Sperrliste, und ihre Domains können dadurch in der Schweiz per DNS blockiert werden. Das ist der praktische Kern dieses Eintrags: Auch ein bekannter Name verschwindet, wenn er in der Schweiz nicht auftreten darf; Blockierungen werden innert Stunden durch neue Domains ersetzt. Für ein Angebot mit vielen Rennen bringt das eine grosse Auswahl — und zugleich die Unsicherheit, ob der Zugang morgen noch derselbe ist.

Diese Marke passt zu Wettenden, die sich mit dem Wechsel der Domains arrangiert haben und deren Entscheidung ohnehin nicht am Schweizer Rechtsweg hängt. Für alle, die eine verlässliche Adresse für eine dreiwöchige Rundfahrt brauchen, ist die Blockierbarkeit ein Ausschlusskriterium. Wer den Stand nachsehen will, findet die Aufstellung der blockierten Domains bei der Gespa.

22Bet

22Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung; sie steht hier als eine von mehreren Adressen, auf die Wettende im Netz treffen, und wird nicht als Teil des bewilligten Angebots geführt. Ein umfangreiches Programm ist ohne Bewilligung technisch kein Problem, und genau darin liegt die Verschiebung des Risikos: Es liegt vollständig beim Wettenden, weil die Abrechnung, die Auszahlung und jede Streitfrage nach den Regeln des Anbieters laufen. Für andere Verhältnisse sind die Bedingungen der Marke der einzige Ort, an dem sich das nachlesen lässt.

Diese Adresse eignet sich für Nutzende, die den Umfang über die Aufsicht stellen. Für einen Tipp auf ein Klassiker-Ergebnis mit Schweizer Rechtsweg bleibt sie ungeeignet.

BetOnRed

BetOnRed ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung und wird hier als eine der Marken eingeordnet, die Wettenden begegnen. Ein ausländisches Angebot bedeutet in der Schweiz nicht automatisch einen unlauteren Anbieter, aber es bedeutet, dass die Schweizer Regeln zu Limiten, Auszahlung und Sperrregister nicht greifen — und dass es keine Stelle gibt, die einen Streitfall mit dieser Marke beurteilt. Auch hier gilt: Das Abrechnungsverhalten bei einem Rennabbruch steht in deren Bedingungen, nicht in einem Gesetzestext.

Diese Marke richtet sich an Wettende, denen der Zugang sofort wichtig und der Rechtsweg gleichgültig ist. Wer die Verlustlimiten der Schweiz als Teil seines Schutzes betrachtet, bekommt sie hier nicht.

IviBet

IviBet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung; sie wird hier eingeordnet, nicht empfohlen. Ein Sportwettenangebot dieser Art läuft in ihren eigenen Bedingungen ab, und über den ausländischen Anbieter lässt sich in der Schweiz nicht mit dem Recht streiten, weil kein Schweizer Gericht zuständig wäre. Das ist kein Formfehler, sondern der ganze Unterschied: Eine Wette auf eine Etappe, die wegen eines Sturzes neutralisiert wird, wird nach den Regeln des Anbieters abgerechnet.

Damit passt diese Adresse zu Wettenden, die ohnehin international unterwegs sind und die fehlende Rückgriffsmöglichkeit einpreisen. Für alle, die eine Schweizer Anlaufstelle bei Beschwerden brauchen, bleibt sie ungeeignet.

Was beim Wetten in der Schweiz trotzdem offen bleibt

Wer meint, mit der Wahl eines bewilligten Veranstalters sei alles geklärt, übersieht drei Dinge. Erstens ändert sich die Gespa-Liste; Versionen sind datiert, und die Version 10.09.2026 sieht möglicherweise anders aus als die Liste, nach der ein Anbieter in einem früheren Jahr abrechnete. Zweitens gelten die bewilligten Wettarten für das Produkt, nicht für jede Wette, die irgendwo steht. Drittens ist die Liste der bewilligten Wettarten eine andere für Live- und für Prematch-Wetten, und die Entscheidung zur Livewette liegt beim Veranstalter.

Wo man selbst nachschaut

Wer vor dem Einsatz Klarheit will, schaut an drei Stellen: in der aktuellen Gespa-Aufstellung der bewilligten Sportarten und Wettarten, in den eigenen Spielregeln des Veranstalters und in den Bedingungen zur Auszahlung. Bei Swisslos Sporttip stehen die Regeln im veröffentlichten Dokument, inklusive der Angabe zur regulären Spielzeit und zum Cash-Out. Wer sehen will, welche Domains blockiert sind, findet die Sperrliste bei der Gespa.

Der Rest ist eine Frage der Gewohnheit. Wer den Rennkalender kennt, weiss, welches Rennen in welcher Kategorie läuft, und kann vorab einschätzen, ob sich eine Wette auf den Gesamtsieger oder auf einen Etappensieg überhaupt anbietet. Die rechtliche Seite lässt sich nicht konsumieren — sie muss vor dem Einsatz geklärt werden.

Häufige Fragen zu Radsport-Wetten in der Schweiz

Darf in der Schweiz auf Rennen wie die Tour de France gewettet werden?

Ja — aber ausschliesslich bei den zwei Veranstaltern mit Schweizer Bewilligung, Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport, und nur für Rennen, die in der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten stehen. Ausländische Portale haben laut Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz, unabhängig davon, welche ausländische Bewilligung sie nennen.

Wie lässt sich prüfen, ob Radsport und Etappen- oder Trikotwetten in der Gespa-Liste stehen?

Die Gespa veröffentlicht die Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten mit Versionsdatum, derzeit in der Version 10.09.2026. Dort steht, ob ein Rennen, eine Qualifikationsrunde, ein Frauenwettbewerb oder eine Ranglistenwette aufgenommen ist; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder das Podium entscheidet.

Worin unterscheiden sich Wetten auf einen Gesamtsieger und auf einen Etappensieg?

Bei einem Etappensieg zählt ein einzelner Renntag; das Ergebnis steht nach rund vier bis sechs Stunden fest, und es reicht ein Sieg aus 21 bis 22 Profimannschaften. Ein Gesamtsieger bezieht sich auf alle Etappen zusammen. Bei den drei Grand Tours sind beide Formen üblich, ebenso Wetten auf Trikots wie die Berg- oder Punktewertung.

Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote, und was ist die Marge?

Der mögliche Gewinn ist der Einsatz mal Quote, der mögliche Reingewinn der Einsatz mal Quote minus eins, und bei einer Kombiwette multiplizieren sich die Quoten der Teile zu einem Preis. Der Quotenschlüssel ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes; die Marge ist der Rest bis 100 %. In einem illustrativen Zweiwegemarkt zu 1.90/1.90 liegt der Quotenschlüssel bei rund 95 %, bei 1.85/1.85 bei etwa 92 %.

Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten bei den zugelassenen Anbietern?

Verlustlimiten sind für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist bei Swisslos eine freiwillige Einzahlungslimite mit 30 Tagen Laufzeit möglich, und eine Spielsperre ist produktbezogen für 1 bis 180 Tage einrichtbar.

Inhalt erstellt vom Team «europapokalch.com»