Neue Online-Buchmacher in der Schweiz: zwei Bewilligungen, viele Auswege
Datenstand: 29. Oktober 2026, Bewilligungen und Registereinträge abgeglichen mit den Angaben der Gespa und der Veranstalter Swisslos und Loterie Romande.

Wer in der Schweiz nach einem neuen Buchmacher sucht, findet zuerst einmal eine geschlossene Tür. Sportwetten sind hier ein Grossspiel, und für Grossspiele mit Sportwettencharakter hat der Gesetzgeber die Zahl der Veranstalter gedeckelt: zwei. Swisslos betreibt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip, die Loterie Romande führt in der Westschweiz Jouez Sport. Alles andere, was Schweizer Spielern heute als Wettanbieter begegnet, ist ausländisch und ohne Schweizer Bewilligung unterwegs. Das klingt nach einer kurzen Seite. Es ist eine lange, denn die interessantere Frage ist nicht, ob ein dritter Bewilligungsinhaber auftaucht, sondern welchen Weg ein Wettender nimmt, wenn die bewilligte Auswahl ihm zu eng, zu langsam oder zu bürokratisch ist.
Genau darum geht es im Folgenden: welche Wege es gibt und für wen jeder einzelne taugt. Der bewilligte Weg ist eng und verlässlich. Der ausländische Weg ist offen und unbeschützt. Beides sind Entscheidungen mit Preis, und beide haben Leser, für die sie die richtige sind.
Was ein Buchmacher tut und woran er verdient
Ein Buchmacher nimmt Wetten zu festgelegten Quoten an, zahlt Gewinne aus und lebt von dem, was auf jeder Quote sitzt: der Marge. Das ist keine Betrugsmasche und kein Geheimnis, es ist die Geschäftsbedingung. Wer eine Quote von 2.10 sieht, sieht nicht zwei Franken für einen, sondern ein wenig weniger als zwei Franken für einen. Die Differenz ist die Bezahlung des Anbieters dafür, dass er das Risiko trägt und die Auszahlung garantiert, unabhängig davon, wie die Partie ausgeht.

Diese Marge ist rechenbar. Die Auszahlungsquote eines Marktes ergibt sich aus eins geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten des Marktes: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Die Marge ist die verbleibende Differenz auf 100 Prozent. Bei zwei gleich wahrscheinlichen Ausgängen zu je 1.90 bleiben 94,7 Prozent beim Spielenden und 5,3 Prozent beim Anbieter. Bei einem Dreiwegemarkt mit den Quoten 2.10, 3.40 und 3.60 liegt die Auszahlungsquote bei 91,1 Prozent, die Marge bei 8,9 Prozent. Das ist der ganze Mechanismus, und er erklärt, warum derselbe Markt bei zwei Anbietern nicht derselbe ist: Bei der zweiten Adresse können aus 91,1 Prozent 94 Prozent werden, ohne dass sich am Spiel auch nur ein Ball bewegt.
Der Quotenschlüssel, wie er in der Schweizer Marktsprache heisst, ist die einzige Kennzahl, die man aus einem Wettprogramm herauslesen kann, ohne eine einzige Prognose zu haben. Deshalb steht er in dieser Übersicht weiter vorn als jede Bewertung.
Der Weg zum Wettschein: App, Verkaufsstelle, Webbrowser
Sporttip-Wetten lassen sich online über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. Wer die Wette in der App zusammenstellt, kann sie zusätzlich per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle spielen lassen.
Das ist mehr, als es zunächst klingt. Ein digital aufgebauter Wettschein, der an einem Schalter eingelöst wird, verbindet zwei Dinge, die in anderen Märkten getrennt sind: die Bequemlichkeit der App und die Bargeldnähe der Verkaufsstelle. Für jemanden, der das Spielerkonto nicht aufladen möchte, ist das der einzige Weg im bewilligten Angebot, eine online zusammengestellte Kombination zu spielen, ohne das Wallet zu berühren.
Ein Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung kennt diese Schiene nicht. Er kennt nur sein Konto, seine Einzahlung und seine Auszahlung. Wer von dort Geld zurückhaben will, braucht ein Zahlungsmittel, das auf seinen Namen lautet, und ein Bank- oder Postkonto in CHF, das die Überweisung auch annimmt.
Der Vergleich: zwei Bewilligungen und acht ausländische Adressen
Zehn Anbieter lassen sich in der Schweiz vergleichen, und die erste Spalte entscheidet bereits über fast alles. Eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz heisst: Schweizer Aufsicht, Schweizer Sperrregister, Schweizer Rechtsschutz. Keine Bewilligung heisst: nichts davon.
| Anbieter | Bewilligung nach BGS | Veranstalter oder gemeldete Lizenz |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne |
| FortuneJack | Keine Schweizer Bewilligung | Als Lizenz gemeldet: nicht festgestellt |
| Gamdom | Keine Schweizer Bewilligung | Als Lizenz gemeldet: nicht festgestellt |
| ZotaBet | Keine Schweizer Bewilligung | Als Lizenz gemeldet: nicht festgestellt |
| 1Bet | Keine Schweizer Bewilligung | Als Lizenz gemeldet: nicht festgestellt |
| IviBet | Keine Schweizer Bewilligung | Als Lizenz gemeldet: nicht festgestellt |
| Fezbet | Keine Schweizer Bewilligung | Als Lizenz gemeldet: nicht festgestellt |
| Cloudbet | Keine Schweizer Bewilligung | Als Lizenz gemeldet: nicht festgestellt |
| Betwinner | Keine Schweizer Bewilligung | Als Lizenz gemeldet: nicht festgestellt |
Die Spalte mit der gemeldeten Lizenz ist die ehrlichste des ganzen Textes. Bei acht von zehn Anbietern steht dort dasselbe, und das ist keine Auslassung, sondern das Ergebnis: Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland hat in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Selbst wenn eine ausländische Aufsichtsbehörde einem Betreiber etwas ausgestellt hätte, wäre das für einen Wettenden in Basel ohne Belang. Die Lizenz wirkt dort, wo sie ausgestellt wurde, und nirgends sonst.
Was die beiden bewilligten Häuser unterscheidet, liegt nicht in dieser Tabelle, sondern auf der Landkarte. Swisslos bedient die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Loterie Romande bedient Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Ein Konto gibt es nur, wer im jeweiligen Vertragsgebiet wohnt. Genf und Zürich sind damit keine Konkurrenten, sondern zwei getrennte Länder im selben Land.
Wer in der Schweiz überhaupt Wetten anbieten darf
Der Rahmen ist eng und in der Sache klar. Sportwetten sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019; Art. 3 lit. c und e), beaufsichtigt von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht von der Eidgenössischen Spielbankenkommission, die nur die Casinos überwacht. Diese Unterscheidung ist praktisch relevant: Wer sich bei einem Problem an die falsche Behörde wendet, verliert Wochen.
Eine Bewilligung braucht beides, eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und sie gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine weiteren gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Wer als Schweizer bei einem dieser ausländischen Anbieter eine Wette abschliesst, tut das ohne Schweizer Aufsicht, ohne Anbindung an das Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsschutz. Eine Beschwerde über eine verweigerte Auszahlung landet nicht bei einer Schweizer Stelle. Es gibt sie schlicht nicht für dieses Geschäft. Der Reingewinn aus den bewilligten Grossspielen geht dagegen nach der Interkantonalen Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020) an die Vereinbarungskantone (Art. 125 BGS) — 50 Prozent nach ständiger Bevölkerungszahl, 50 Prozent nach Spieleinsätzen.
Und dass die Aufsicht streng sei, ist kein Naturgesetz, sondern eine Aufgabe. Die Gespa führte 2025 bei Verkaufsstellen 200 Testkäufe durch; in 47,5 Prozent dieser Fälle wurde einer minderjährigen Person eine Sportwette verkauft. Wer die Verkaufsstellen als den geschützten Kanal beschreibt, beschreibt eine Absicht, nicht den Ist-Zustand.
Was überhaupt auf dem Programm stehen darf
Der bewilligte Anbieter arbeitet mit einer geschlossenen Liste. Die Gespa führt die zugelassenen Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten (Liste in der Version 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden dürfen nur gespielt werden, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe ebenso. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte finden sich auf der Liste nicht, eine Esport-Sektion ebenfalls nicht. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS).
Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht möglich. Das ist der Punkt, an dem die Enge des bewilligten Angebots am deutlichsten wird: Wer auf etwas anderes als ein Sportereignis setzen will, findet in der Schweiz keinen zugelassenen Ort dafür. Ob virtuelle Sportarten erlaubt sind, lässt sich aus dem Rahmen nicht ableiten, und eine Aussage darüber steht hier nicht. Esports kommen in der Liste der zugelassenen Wettbewerbe nicht vor.
Wetten auf die eigene Sache sind ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf darauf nicht wetten. Für den Fall, dass jemand es doch versucht, ist die Regel klar formuliert, und sie ist die einzige Stelle der Sporttip-Bedingungen, an der der Gesetzgeber mit dem Anbieter in dieselbe Richtung schaut.
Die Grenzen des sicheren Weges: Limiten, Ausweis, Wohnsitz
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und pro Person ist genau eine Registrierung möglich. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Der Ausweis ist also nicht der Nachweis, dass jemand volljährig ist, sondern der Mechanismus, der das Konto überhaupt entstehen lässt.
Das ist der Preis des Schutzes, und wer ihn nicht bezahlen will, geht woanders hin. Genau dort liegt die Wahl, um die diese Seite kreist. Ein Wohnsitz in Wien oder Kattowitz genügt für Swisslos nicht. Eine Schweizer Adresse genügt bei den acht ausländischen Adressen nicht dafür, dass dort irgendjemand hinschaut.
Reguläre Spielzeit, Nachspielzeit und der leise Ärger mit der 90. Minute
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, im Fussball also 90 Minuten, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie selbst Gegenstand der Wette sind.
Das ist die Regel, an der die meisten vermeidbaren Enttäuschungen entstehen. Ein Tor in der 93. Minute fällt in die reguläre Spielzeit, eines in der 121. Minute nicht, obwohl beide in derselben Partie fallen. Wer auf den Aufstieg in einem Pokalspiel setzt, ohne den Hinweis im Programm gelesen zu haben, hat nicht auf das Spiel gesetzt, das er gesehen hat. Das ist keine Tücke des Anbieters, sondern die Standarddefinition des Marktes, und sie steht in den Bedingungen, bevor sie einen Franken kostet.
Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Bei einem Turnier wird die Frist im Rahmen des Turniers gehandhabt. Wer eine Kombination aus sechs Voraussagen spielt und eine davon ins Wasser fällt, hat danach eine Kombination aus fünf.
Beim ersten Mal: Verlustlimiten und die Spielsperre
Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage einrichten.
Diese 72 Stunden sind die wichtigste Zahl des ganzen Abschnitts. Sie sind eine Bremse, die genau dann greift, wenn jemand sie am wenigsten will, nämlich in der Nacht nach einer verlorenen Kombination. Von Gesetzes wegen steht die Frist bei 24 Stunden für eine Erhöhung (Art. 87 VGS); Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der Rahmen erlaubt also mehr Spielraum, als die beiden Veranstalter sich selbst geben — was den Vergleich mit ausländischen Adressen interessant macht: Dort existiert die Wartezeit als Pflicht gar nicht, weil die Pflicht an die Schweizer Bewilligung hängt.
Dazu kommt die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und die Sperre wird nicht vor Fristablauf aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Dieses Register ist der zweite grosse Trennstrich des Marktes. Ein Spielender, der sich in der Schweiz sperren lässt, ist damit auch in den Casinoangeboten der Schweiz gesperrt. Bei einem ausländischen Anbieter ohne Bewilligung hat dieselbe Sperre null Wirkung. Wer den Schutzmechanismus tatsächlich nutzen muss oder will, kann ihn nur dort erwarten, wo er gesetzlich vorgeschrieben ist.
Was «Bonus» in der Schweiz bedeutet
Wettboni und Gratisspielguthaben sind im bewilligten Markt nicht das, was die Werbesprache anderswo verspricht. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Aufsicht (Art. 75 Abs. 2 BGS); im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Wer Aktionen für Kunden plant, braucht dafür eine Bewilligung — und das erklärt, warum die Schweizer Aktionen klein bleiben und die grossen Willkommenspakete aus dem Ausland kommen.
Ein Bonus ist ohnehin nie Geld. Bei Sporttip heisst Bonus in der Praxis: eine Erhöhung, die an Bedingungen geknüpft ist. Der Kombiboost gilt ausschliesslich online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Aufschlag auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Liest man diese Staffel richtig, ist die 100 kaum erreichbar. Fünfzehn Voraussagen, jede mit mindestens 1.50 — das ist ein Wettschein, den man baut, um ihn zu haben, nicht einen, den ein durchschnittlicher Spieler zufällig zusammenstellt. Das ist kein Makel, sondern eine Gestaltung: Der Anbieter bezahlt für die Sorte Wette, die ihm eine bestimmte Kundschaft bringt, und niemand sonst.
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines festgelegten Sportereignisses um einen genannten Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Halbsatz ist der wichtigste dieses Abschnitts. Die «Quote mit Boost» ist an die Wette gebunden, nicht an die Person. Wer den Boost annimmt und dann den Cash-Out benutzt, weil das Spiel kippt, verliert die Erhöhung. Und der Cash-Out-Betrag ist ohnehin tiefer als der mögliche Wettgewinn ohne vorzeitigen Ausstieg. So gesehen ist die Kombination aus Boost und Cash-Out eine Falle mit zwei Böden: erst zahlt der Ausstieg, dann fällt die Erhöhung weg.
Bei ausländischen Anbietern sind die Aktionen gross, und das ist wörtlich gemeint. Wo keine Aufsicht zustimmen muss, werden Willkommenspakete in einer Grössenordnung beworben, die in der Schweiz gar nicht bewilligungsfähig wäre — mit Umsatzbedingungen, Mindestquoten und Fristen, die im Kleingedruckten stehen. Diese Seite nennt keine Beträge und keine Bedingungen dafür, weil sie hier nicht seriös belegbar sind. Wer dort einzahlt, prüft die Bedingungen vorher, nicht hinterher.
Cash-Out: eine Funktion, kein Recht
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.
Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand des Sportereignisses ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Cash-Out wird nicht reguliert; er ist eine Funktion jedes einzelnen Anbieters. Die Vorstellung, das sei ein Notausgang, den es immer gibt, hält keiner Prüfung stand. Es ist ein Angebot auf Zeit zu einem Preis, den der Gegenüber setzt, und es kann morgen verschwunden sein. Wer eine Wette hauptsächlich deshalb abschliesst, weil er sie später aussteigen will, plant mit einem Versprechen, das niemand abgegeben hat.
Voneinander abhängige Ereignisse und der Bet Builder
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung kombiniert Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Eine Torbeteiligung und ein Sieg desselben Teams sind kein unabhängiges Paar, und deshalb werden sie nicht einfach multipliziert. Das ist die Stelle, an der Kombinationswetten aus dem Ausland und Kombinationswetten aus der Schweiz technisch auseinandergehen: Wo eine Sperre fehlt, entsteht der Schein einer attraktiveren Quote für eine Wette, die es so nicht geben dürfte.
Was ein Gewinn aus Einsatz und Quote ergibt
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Über der Limite wird eine Wette nicht angenommen.
Ein Beispiel macht die Rundung greifbar. Ein Einsatz von CHF 50 auf eine Quote von 2.10 ergibt einen Gewinnbetrag von CHF 105.00, ein Einsatz von CHF 50 auf die Kombination 1.80 mal 1.90 ergibt eine Gesamtquote von 3.42 und damit CHF 171.00. Der Nettogewinn ist der Gewinnbetrag abzüglich des Einsatzes, also CHF 55.00 beziehungsweise CHF 121.00.
Die staffelweise Rundung ist kein Detail für Buchhalter. Sie wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen abgerundet — die zweite Bewegung geht immer in die eine Richtung. Über viele Wetten ist das ein Betrag, den man nicht sieht und nicht vermeiden kann.
Dass der Höchsteinsatz bei Systemwetten zehnmal so hoch liegt wie bei Einzel- und Kombinationswetten, ist eine Einladung mit eingebauter Geometrie: Eine Systemwette mit vier Voraussagen ist keine Wette, sondern ein Bündel aus mehreren Kombinationen. Ein höherer Deckel bedeutet hier nicht mehr Risiko pro Wette, sondern die Möglichkeit, dasselbe Kapital auf ein ganzes Bündel zu verteilen. Wer den Deckel nicht ausschöpft, für den ist die Zahl ohne Bedeutung.
Bei einer Sporttip-Wette, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht wird, verfällt der Gewinn zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Sechs Monate klingen nach reichlich Zeit, bis man einen Umzug, eine Krankheit und einen übersehenen Wettschein zusammenrechnet. Die Einsprachefrist ist die unangenehmere der beiden Zahlen: 10 Tage, eingeschrieben, und der Wettschein muss auffindbar sein.
Einzahlen, Abheben und was das Konto auf den eigenen Namen heisst
Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur so lange möglich, wie das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt.
Die letzten beiden Zahlen greifen ineinander und sind nicht dasselbe. Die erste begrenzt, was in einem Zeitraum hineingeht. Die zweite begrenzt, was überhaupt auf dem Konto liegen darf. Wer drei Monate lang je CHF 10’000 nachlädt, hat beim vierten Versuch kein Guthaben mehr und keinen Weg, es höher zu treiben — es sei denn, er spielt es vorher herunter. Die Obergrenze des Guthabens ist damit die wirksamere der beiden Schranken, und sie ist die einzige, die im Alltag auffällt.
Swisslos bietet PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Bei ausländischen Anbietern entscheidet jeder selbst, welche Zahlungsmittel er annimmt, und diese Wahl ist seine eigene Angelegenheit. Auszahlungen laufen im bewilligten Markt grundsätzlich in Schweizer Franken, und sie gehen nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Auszahlungen und Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Kredite an Spielende sind unzulässig (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Wer mit Kryptowährungen einzahlt und auszahlt, findet diesen Weg im Bewilligungsrahmen nicht. Das ist keine technische Lücke, sondern eine Folge der Kontoinhaberregel: Eine Wallet hat keinen Namen, der mit einem Ausweis abgeglichen werden kann. Wer das anders will, ist auf einen ausländischen Anbieter angewiesen — und trägt dafür die ganze Liste der Nachteile, die dazu gehört.
Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.
Zwei kostenlose Auszahlungen pro Jahr sind keine Grosszügigkeit, sondern eine Verhaltensannahme. Wer selten auszahlt, spielt das Guthaben weiter, und das ist der Normalfall, mit dem die Bedingung rechnet. Die 3 Prozent ab der dritten Auszahlung treffen dagegen genau den disziplinierten Typ: Wer jeden Gewinn sofort abzieht, zahlt für seine Disziplin.
Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut. Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto überwiesen. Die dritte Auszahlungskommission hängt an der Auszahlung von Guthaben, nicht an dieser automatischen Gutschrift, und das ist eine Unterscheidung, die man einmal gelesen haben sollte, bevor sie einen trifft.
Prognosen: was eine Quote über ein Spiel sagt und was nicht
Eine Prognose entsteht aus Form, Zahlen und Quoten — und sie bleibt eine Prognose. Sicher ist kein Tipp. Das ist keine Floskel am Rand, sondern der Kern jedes Quotenvergleichs: Die Quote ist nicht der Ausgang, sondern der Preis, zu dem jemand anderes bereit ist, das Gegenteil zu halten.
Der einzige Teil der Prognose, der überprüfbar ist, ist die Quote selbst. Ob 2.10 in einem Markt mit 91,1 Prozent Ausschüttung ein guter Preis war, lässt sich nachrechnen. Ob das Team gewinnt, lässt sich nicht nachrechnen. Deshalb steht in diesem Abschnitt keine Empfehlung und kein Favorit. Es steht hier die Reihenfolge, in der ein Wettender arbeiten sollte: erst den Markt verstehen, dann die Quote als Preis lesen, dann entscheiden, ob dieser Preis überhaupt interessant ist. Wer mit dem Favoriten anfängt, arbeitet rückwärts.
Wetten ist kein Einkommen, sondern ein Risiko mit einer Budgetgrenze. Wer eine Wette abschliesst, weil er das Geld braucht, hat die Grenze schon überschritten. Das ist der einzige Satz in diesem Abschnitt, der wichtiger ist als alles andere darin.
Für die Grossereignisse — eine Weltmeisterschaft, eine Europameisterschaft — gilt derselbe Mechanismus wie in jeder Liga, nur mit mehr Aufmerksamkeit. Die Aufmerksamkeit ist der Feind des Preises. Wenn ein Ereignis mehr Geld anzieht, verschwinden die Randmärkte nicht, aber die Quoten in den Hauptmärkten reagieren auf die Verteilung der Einsätze und nicht auf die Wahrscheinlichkeit des Ausgangs. Wer in solchen Wochen nach einem Preis sucht, sucht besser in einem Markt, der nicht im Zentrum steht.
Wettarten und was der Quotenvergleich wirklich zeigt
Ein Quotenvergleich ist kein Werkzeug, das den Gewinn erhöht. Er zeigt, wie viel der Marge in jedem Markt beim Spielenden bleibt, und dieses Ergebnis hängt an der Wettart. Eine Einzelwette trägt die Marge ihres Marktes einmal. Eine Kombinationswette multipliziert die Quoten, und damit multipliziert sich auch die Marge mit jeder Voraussage: Bei zwei Märkten mit je 5,3 Prozent Marge bleiben statt 94,7 Prozent noch rund 89,7 Prozent übrig, bei drei rund 84,9 Prozent. Die Kombination aus vier Voraussagen ist keine Verdoppelung des Nervenkitzels, sondern der vierte Aufschlag derselben Rechnung.
Diese Rechnung ist der Grund, warum ein Quotenvergleich in einem Markt nützlich und in einer Kombination fast bedeutungslos ist. Einen Markt vergleichen heisst, denselben Preis für dasselbe Ereignis bei zwei Anbietern zu suchen. Eine Kombination vergleichen heisst, zwei Produkte zu vergleichen, die aus verschiedenen Voraussagen gebaut sind, und in jedem Bauteil sitzt eine Marge.
Eine Systemwette ist die Sorte Wette, bei der die Marge am schwersten zu sehen ist. Aus vier Voraussagen werden mehrere Kombinationen, jede mit eigenem Einsatzanteil und eigener Marge. Wer den Höchsteinsatz von CHF 10’000 für Systemwetten sieht und das als Freibrief liest, verwechselt eine Obergrenze mit einer Empfehlung. Die Zahl sagt nur, wie viel der Anbieter maximal annimmt.
Livewetten sind der dritte Fall. Bei Sporttip gilt eine Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Das ist der ehrlichste Satz im ganzen Livewetten-Kapitel. Livewetten sind die schnellste Wettart und die, bei der ein Preis am stärksten vom Geschehen abhängt. Die Quote 1.00 in einer entscheidenden Situation ist der Mechanismus, mit dem der Anbieter sich gegen eine Wette schützt, die er nicht mehr halten kann. Das ist keine Unfreundlichkeit, sondern die Bedingung des Geschäfts — und wer live wettet, sollte sie kennen, bevor sie ihn erwischt.
Sportarten, Turniere und die behördliche Liste
Welche Sportarten und Turniere angeboten werden dürfen, richtet sich nicht nach dem Geschmack des Veranstalters, sondern nach der Liste der Gespa. Fussball und Eishockey sind die tragenden Sportarten im Schweizer Programm, Handball und Boxen kommen dazu, soweit die Liste und das jeweilige Wettprogramm sie aufführen. Die Bundesliga, eine Weltmeisterschaft oder eine Europameisterschaft sind dann jeweils nur so weit spielbar, wie die Liste die entsprechende Konkurrenz und die entsprechende Wettart zulässt.
Für ein grosses Turnier heisst das konkret: Das Programm wächst, aber es wächst innerhalb eines festen Rahmens. Eine zusätzliche Sorte Wette wird nicht deswegen zugelassen, weil ein Turnier viel Publikum hat. Wer in einer WM-Woche ein Angebot sucht, das über die Liste hinausgeht, findet es nicht im bewilligten Angebot.
Bei Esports ist die Antwort eindeutig: Esports erscheint in der Liste der zugelassenen Wettbewerbe nicht. Das ist keine Grauzone, die ein Anbieter auslegen könnte, sondern die Grenze des bewilligten Angebots. Wer auf ein Eishockey- oder Fussballspiel setzt, ist im Rahmen. Wer auf ein Esport-Turnier setzen will, verlässt ihn zwangsläufig.
Was ein ausländischer Anbieter zu einer bestimmten Sportart anbietet, steht hier nicht, weil es ausserhalb der Schweizer Liste liegt und für einen Vergleich auf dieser Grundlage nicht taugt. Wer dort ein Programm prüft, prüft es beim Anbieter selbst und prüft dort gleich die Bedingungen mit.
Was «neu» in diesem Markt wirklich heisst
Ein neuer Markteintritt bedeutet in der Schweiz zunächst nichts Zusätzliches. Es gibt nur zwei bewilligte Veranstalter, und alle weiteren Seiten sind ausländisch und ohne Schweizer Bewilligung. Eine neue Adresse, die um Schweizer Spieler wirbt, ist deshalb kein neuer Buchmacher im hiesigen Sinn, sondern ein neuer Name für einen alten Zustand: ein Anbieter, der in der Schweiz nichts darf und deshalb auch keinen Schutz bietet.
Das ist die nüchterne Antwort auf die Suchfrage, und sie hat eine Folge, die den Leser mehr interessiert als die Antwort selbst. Wenn ein dritter Veranstalter nicht entstehen kann, dann gibt es für einen unzufriedenen Spielenden nur drei Wege: beim bewilligten Anbieter bleiben, sein Wohnsitzkanton und damit der zweite bewilligte Anbieter werden relevant (was für die meisten keine Option ist), oder ins Ausland gehen. Die erste Wahl ist eng, die zweite ist selten, die dritte ist offen und ungeschützt.
Genau darum steht in dieser Übersicht kein Anbieter, der «neu» wäre, sondern eine Reihe von Anbietern, die ausländisch sind. Der Unterschied zwischen einer neuen Marke und einer neuen Rechtslage ist gross, und er wird in der Werbung regelmässig verwischt.
Blockierte Domains und der Sperr-Wettlauf
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; die erste Liste datiert vom 3. September 2019, am Ende des Jahres 2025 standen 671 Domains darauf). Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home, und sie führt bet365 auf der Liste.
Diese Liste verändert die Lage nicht, sie beschreibt sie. Ein Betreiber, der innert Stunden eine neue Adresse aufschaltet, hat eine Stunde Arbeit und einen Tag Wartezeit investiert, und der Spielende sitzt vor einer Sperrseite und einer Weiterleitung, die schon bereitsteht.
Ob ein Anbieter auf der Sperrliste steht, lässt sich bei der Gespa einsehen. Das ist die einzige Prüfung, die ein Schweizer Spielender über einen ausländischen Anbieter vornehmen kann, und sie geht schnell. Nur: Der Anbieter kann morgen mit einer neuen Domain antworten.
Die Steuerfrage: «je nach Kanton» ist die eigentliche Antwort
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Jahr 2025: CHF 1’070’400); der kantonale Freibetrag kann davon abweichen, weshalb hier «je nach Kanton» steht und keine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.
Für einen normalen Wettenden ist das praktisch ohne Bedeutung. Wer CHF 200 gewinnt, ist weit unter jedem Freibetrag, zahlt keine Einkommenssteuer und hat keine Verrechnungssteuer auf dem Wettschein. Wer regelmässig kleine Beträge gewinnt, bleibt in derselben Lage.
Bei ausländischen Anbietern sieht es anders aus. Solche Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Steuerpraxis etwa von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als volles steuerbares Einkommen, unabhängig vom Betrag. Das ist der steuerliche Preis des offenen Weges: keine Quellensteuer, aber auch kein Freibetrag, hinter dem man sich verstecken könnte.
Eine Wettsteuer auf Einsätze gibt es in der Schweiz nicht. Diese Feststellung steht hier, weil die Frage danach gestellt wird und eine falsche Antwort teuer wäre: Es gibt keinen Abzug auf dem Einsatz, weder bei Swisslos noch bei Loterie Romande. Wer dennoch einen findet, findet ihn in den AGB eines Anbieters oder gar nicht.
Diese Passage ist allgemeine Information. Wer seine eigene Situation beurteilen will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung. Das ist kein Blumensatz, sondern der einzige Rat, der bei einer Frage nach «je nach Kanton» trägt.
Die ausländischen Adressen im Einzelnen
Die folgenden acht Anbieter sind in der Schweiz ohne Bewilligung. Diese Feststellung gilt für alle acht und wird nicht unter jedem Eintrag wiederholt. Was sie unterscheidet, steht jeweils dort, wo es sich belegen lässt; wo nicht, bleibt die Stelle leer, und leer heisst hier: nicht behauptet. Wer bei einem dieser Anbieter einzahlen will, prüft sein Angebot auf der Seite des Anbieters selbst — die Aufsicht prüft es nicht.
Bei allen acht gilt dieselbe Grundlinie: keine Schweizer Bewilligung nach Art. 4 BGS, keine Anbindung an das schweizweite Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz bei Streit um eine Auszahlung. Als Lizenz melden diese Anbieter nichts, was hier festgestellt werden konnte, und eine ausländische Lizenz hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung. Ihre Domains können von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt werden, mit den Folgen für die Erreichbarkeit, die dazu gehören.
FortuneJack: Krypto-Vokabular ohne Schweizer Aufsicht
FortuneJack gehört zu den Namen, bei denen Schweizer Spieler sofort an Kryptowährungen denken. Das ist die eine Sache, die den Anbieter im Vergleich scharf abgrenzt: Wer Ein- und Auszahlung über eine Wallet abwickeln will, findet im bewilligten Schweizer Angebot keinen Weg, weil Auszahlungen an ein Konto auf den eigenen Namen gebunden sind. Ein Anbieter, der nach seinen eigenen Bedingungen so arbeitet, schliesst genau diese Lücke.
Die andere Seite ist die, die der Anbieter nicht bewerben kann. Eine Schweizer Adresse, ein Schweizer Bankkonto und eine Schweizer Beschwerdestelle helfen hier alle nicht. Wer den Anbieter nach einem Streit über eine Auszahlung sucht, sucht ihn dort, wo er die Bedingungen akzeptiert hat, und vor einer Domain, die von heute auf morgen nicht mehr erreichbar sein kann.
Für einen Wettenden mit einer Wallet und ohne Interesse an Schweizer Rechtsschutz ist das ein konsistenter Weg. Für jemanden, der bereits Schwierigkeiten hat, eine Auszahlung nachzuvollziehen, ist es der letzte Ort, den er wählen sollte.
Gamdom: breite Markenpflege, schmale Prüfbasis
Gamdom gehört zu den Adressen, die sich Schweizer Spielern mit dem ganzen Vokabular der modernen Spielplattform präsentieren. Aus Sicht der Vergleichskriterien dieser Übersicht bleibt davon wenig übrig: bewilligungsrechtlich ist der Anbieter in der Schweiz nicht vorhanden, und jede Prüfung, die ein Wettender hier anstellen kann, geht über die Seite des Anbieters selbst.
Das ist weniger eine Kritik an der Marke als eine Beschreibung der Lage. Ein ausländischer Betreiber kann exzellent arbeiten und trotzdem für einen Schweizer Spieler kein Anbieter mit Schutz sein. Die beiden Dinge widersprechen sich nicht, sie stehen nur nebeneinander.
Wer wissen will, ob er das akzeptiert, sollte die zwei Konsequenzen zu Ende denken: kein Sperrregister, das ihn aufnimmt, wenn er aufhören will, und kein Gerichtsstand, den er anrufen kann, wenn eine Auszahlung stockt. Sind beide Punkte für ihn unwichtig, ist die Bewilligungsfrage für ihn keine Hürde, sondern eine Nichtigkeit.
ZotaBet: Konto, Quote, Auszahlung — und sonst nichts für die Schweiz
ZotaBet steht in dieser Gruppe für den Typus des Anbieters, der in der Schweiz keine Spur hinterlässt ausser einer Domain. Kein Sitz, keine Aufsicht, keine Adresse, an die ein Kanton eine Beschwerde richten könnte. Die Schweizer Sicht auf den Anbieter besteht aus genau zwei Sätzen: Er darf hier nicht anbieten, und er bietet hier trotzdem an.
Ob der Anbieter für einen Wettenden taugt, entscheidet sich damit nicht an der Schweiz, sondern am eigenen Verhalten. Wer sein Geld dort einzahlt, hat gegenüber jedem bewilligten Weg weniger Rechte und weniger Geduldige auf der anderen Seite, wenn etwas schiefgeht. Das ist keine Warnung, sondern eine Bilanz.
Der Vergleich mit Swisslos macht den Unterschied an einer einzigen Zahl deutlich. Bei Swisslos hängt das Auszahlungsverfahren an einer Regel, die im Voraus bekannt ist: zweimal jährlich kostenlos, danach eventuell 3 Prozent, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Wo nichts geregelt ist, gibt es auch keinen Zeitplan, an dem man den Anbieter messen könnte.
1Bet: bewerbungsstark, schweizerisch ungeprüft
1Bet präsentiert sich wie die anderen sieben mit Sportwetten als Kernprodukt und wirbt um Kunden, auch um Schweizer. Für einen Leser in Zürich heisst das: Die Seite lädt, das Konto lässt sich öffnen, und nichts an dem Vorgang wird von einer Schweizer Stelle geprüft.
Die Kriterien dieser Übersicht — Bewilligung, Limiten, Einsatzgrenzen, Auszahlung — sind gerade deshalb so eng, weil Werbung für sich genommen kein Kriterium ist. Ein Anbieter, der für sein Angebot wirbt, liefert über sein Angebot zunächst keine einzige überprüfbare Angabe. Was bleibt, ist die Bewilligungsfrage, und die ist bei 1Bet so beantwortet wie bei den anderen sieben.
Für einen Spielenden, der Wetten als Unterhaltung mit einem Betrag behandelt, den er verlieren kann, ist das eine annehmbare Ausgangslage. Für jemanden, der auf eine Auszahlung von mehreren tausend Franken wartet, ist es keine.
IviBet: die Frage, wer bei einem Streit einspringt
IviBet liess sich in der Schweiz keine Bewilligung ausstellen, und das ist der ganze rechtliche Befund. Er allein beantwortet aber nicht die praktische Frage, die nach dem ersten Problem auftaucht: Wer springt ein, wenn ein Anbieter eine Auszahlung verweigert?
Im bewilligten System ist die Antwort unangenehm, aber klar. Bei Sporttip gegen eine verweigerte Auszahlung innert 10 Tagen Einsprache per eingeschriebenem Brief. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist die Antwort weniger klar als vielmehr offen: Es gibt keine Schweizer Stelle, keine Schweizer Frist und keine Schweizer Aufsicht, die einschreiten würde.
Wer diese Frage für sich mit «dann gehe ich einfach» beantwortet, hat sie nicht beantwortet.
Fezbet: was fehlende Aufsicht für das Konto bedeutet
Fezbet fällt in der Gruppe der acht nicht durch ein Merkmal auf, das den Anbieter von den anderen sechs unterscheidet. Das ist für einen Vergleich eine ehrliche Feststellung, und sie ist selbst ein Ergebnis: Wo eine Bewilligung fehlt, gleichen sich die Anbieter in allem, was mit Schweizer Schutz zu tun hat.
Was bei einem Konto ohne Schweizer Aufsicht wirklich anders ist, zeigt sich nicht beim Eröffnen, sondern beim Schliessen. Ein Schweizer Spielerkonto hängt an der Registrierung, die das Konto überhaupt erzeugt, und eine unbefristete Sperre wirkt über das Register hinaus. Bei einem ausländischen Anbieter gibt es diesen Weg nicht. Wer dort aufhören will, schliesst das Konto und hofft, dass die Erinnerung an die Marke nicht zurückkommt.
Dass die Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel in der Schweiz strafbar ist (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet werden kann (Art. 131 BGS), ändert daran nichts. Der Anbieter haftet für seine Werbung, nicht der Spielende. Er hat in diesem Punkt nichts zu befürchten — und nichts zu erwarten.
Cloudbet: die Wahl zwischen zwei Unbequemlichkeiten
Cloudbet ist der zweite Name dieser Gruppe, bei dem Schweizer Spieler ein Krypto-Umfeld erwarten dürften. Wer dort mit einer Wallet arbeitet, umgeht die Kontoinhaber-Regel, die den bewilligten Markt prägt, und gewinnt genau damit die Freiheit, die im bewilligten Angebot fehlt.
Er verliert auf der anderen Seite die Prüfung, die dort stattfindet. Es gibt keinen Ausweisabgleich, keine Adressdatenbank, keine Registrierung, die das Konto erst möglich macht — und damit auch keine Instanz, die überhaupt weiss, mit wem sie es zu tun hat. Wer das als Gewinn an Freiheit liest, sollte es auch als Verlust an Rückverfolgbarkeit lesen.
Beide Dinge sind derselbe Vorgang von zwei Seiten. Zwischen ihnen gibt es keine dritte Position.
Betwinner: Grosses Angebot, dünne Schweizer Grundlage
Betwinner gehört zu den internationalen Marken, die in vielen Märkten um Kunden werben, und in der Schweiz steht davon nichts auf einem Bewilligungsdokument. Als Lizenz ist hier nichts feststellbar, und selbst eine festgestellte ausländische Lizenz würde an der Schweizer Bewertung nichts ändern, weil sie hier keine Wirkung entfaltet (Art. 4 BGS).

Was ein Wettender bei einer Marke dieser Grösse tatsächlich bekommt, ist ein Programm, das er selbst prüfen muss, und eine Erreichbarkeit, die an einer DNS-Sperre scheitern kann. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt. Das bedeutet auch, dass ein Link, den jemand heute speichert, morgen nicht mehr funktionieren muss.
Dieser letzte Punkt wiegt bei einer grossen Marke schwerer als bei einer kleinen, weil die grosse Marke genau das überzeugende Gefühl erzeugt, dass bei ihr alles in Ordnung sei. Nur steht dieses Gefühl nicht auf der Liste der Kriterien, nach denen hier bewertet wird.
Wohin die Wahl führt
Zwei Bewilligungen, ein enges Programm, ein Wohnsitzerfordernis und ein Register, das Sperren landesweit durchsetzt. Auf der anderen Seite eine offene Zahl von Adressen ohne Schweizer Bewilligung, ohne Schweizer Schutz, ohne Sperrregister und mit einer steuerlichen Behandlung, die je nach Kanton anders ausfällt.
Für wen lohnt welcher Weg? Wer Wert auf ein Konto legt, das ihn sperren kann, wenn er es selbst nicht schafft, wer sein Geld in CHF auf einem Konto auf seinen Namen zurückerhalten will und wer über eine Auszahlung im Streitfall mit einer Schweizer Stelle reden möchte, findet alles davon nur bei Swisslos oder Loterie Romande — und von den beiden ist je nach Wohnort nur einer zugänglich. Wer ein Angebot sucht, das über Fussball, Eishockey, Handball und Boxen hinausgeht, wer auf eine Sportart mit Corner- und Kartenmärkten oder auf Esports setzen will, oder wer einen Bonus will, der seinen Namen verdient, findet es dort nicht und findet es nur im Ausland.
Diese beiden Wünsche können nicht am selben Ort erfüllt werden, und das ist der Kern der Sache. Wer beides will, muss sich entscheiden, und wer sich entscheidet, sollte wissen, was er mit der Entscheidung aufgibt.
Wer im Ausland wettet, sollte das mit einem Betrag tun, dessen Verlust er nicht bedauert, und mit einem Zahlungsweg, den er im Streitfall nicht mehr braucht. Wer im bewilligten Angebot wettet, sollte die Limiten vor der ersten Wette setzen und nicht in der Nacht nach der ersten verlorenen Kombination. Bei diesem Rat kann man bleiben, weil er in beiden Welten stimmt.
Häufige Fragen zu neuen Online-Buchmachern
Was ist ein Buchmacher, und wie verdient er an jeder Wette?
Ein Buchmacher nimmt Wetten zu festen Quoten an und trägt das Risiko bis zur Auszahlung. Sein Verdienst ist die Marge, die in jeder Quote steckt. Bei den Quoten 2.10, 3.40 und 3.60 liegt die Auszahlungsquote bei 91,1 Prozent, die Marge also bei 8,9 Prozent des Gesamteinsatzes dieses Marktes.
Wer darf in der Schweiz Sportwetten anbieten, und was heisst «neu» in diesem Zusammenhang?
Nur Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport besitzen eine Bewilligung für Sportwetten. Es gibt keine Liste weiterer Bewilligungsinhaber. Ein neuer Buchmacher kann hier deshalb nicht entstehen; eine neue Adresse ist ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Welche Folgen hat es, bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung zu wetten?
Wer dort wettet, verliert vier Dinge: Schweizer Aufsicht, die Anbindung an das schweizweite Sperrregister, den Schweizer Rechtsschutz und die Erreichbarkeit, falls die Domain auf der Sperrliste landet. Gewinne aus solchen Angeboten sind zudem kantonal unterschiedlich steuerbar, in Thurgau etwa als volles steuerbares Einkommen.
Wie berechnet sich ein Gewinn aus Einsatz und Quote?
Der Gewinnbetrag ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal dem Produkt der Einzelquoten. CHF 50 auf 2.10 ergeben CHF 105.00. Das Ergebnis wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen abgerundet. Der Nettogewinn ist dieser Betrag minus den Einsatz.
Welche Verlustlimiten und welche Spielsperre gelten vor und während des Wettens?
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen: höchstens CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich gibt es die Spielsperre, unbefristet im schweizweiten Register, auch für Casinos gültig.
Vergleich – europapokalch.com
Inhalt erstellt vom Team «europapokalch.com»
