Zwei Veranstalter, ein Sperrregister und neun Namen, die keine Schweizer Bewilligung haben
Stand: 29. Oktober 2026 — Bewilligungsangaben geprüft gegen das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) und die Aufsichtsinformationen der Gespa.

Sportwetten in der Schweiz sind nicht deshalb übersichtlich, weil der Markt jung wäre. Sie sind übersichtlich, weil der Gesetzgeber die Zahl der Veranstalter auf zwei gedeckelt hat, und in einem solchen Markt sieht jede Rangliste seltsam aus: Sie legt zehn Namen nebeneinander, von denen acht gar nicht in derselben Kategorie spielen. Zwei Häuser dürfen hier Wetten veranstalten, die übrigen dürfen es nicht, und dieser Unterschied entscheidet mehr über das Spielerlebnis als jede Quote.
Deshalb steht in diesem Vergleich am Ende kein «bester Anbieter». Wer die beiden Status sauber trennt, sieht schnell, dass die Bewilligungsfrage vor jeder Konditionenfrage kommt — und dass die Konditionen erst danach interessant werden. Was das für den einzelnen Leser bedeutet, hängt an vier Dingen: wo er wohnt, wie viel er setzen will, wie er einzahlt und was er tut, wenn eine Auszahlung ausbleibt.
Anbietervergleich Schweiz: eine Rangliste mit zwei Kategorien
Wer die zehn Namen nach Angebot, Limiten, Zahlungswegen und Aktionen vergleicht, muss zuerst feststellen, dass die Vergleichsfläche bei den ausländischen Häusern löchrig ist. Für Swisslos und die Loterie Romande stehen Bedingungen, Limiten und Fristen in geschlossenen Regelwerken, die sich Zeile für Zeile nachlesen lassen. Für die übrigen Namen gibt es in diesem Umfeld genau eine belastbare Angabe: den Status ohne Schweizer Bewilligung. Alles weitere wäre in beide Richtungen geraten — als Vorteil des einen Hauses oder als Mangel des anderen.

| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel, beaufsichtigt von der Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel, beaufsichtigt von der Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne |
| FortuneJack | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung: keine festgestellt |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung: keine festgestellt |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung: keine festgestellt |
| X3Bet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung: Tobique (Kanada), ohne Geltung in der Schweiz |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung: keine festgestellt |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung: keine festgestellt |
| Donbet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung: keine festgestellt |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Bewilligung: keine festgestellt |
Die Spaltenaufteilung ist die eigentliche Aussage der Übersicht. Eine Liste, die «Anbieter ohne Bewilligung» neben «Anbieter mit Bewilligung» setzt, lädt zum Missverständnis ein, es handle sich um zwei Geschäftsentscheidungen desselben Typs. Es sind nicht zwei Entscheidungen, sondern eine Erlaubnis und ihr Fehlen. Bei FortuneJack, IviBet, BC.Game, Wettigo, Betwinner, Donbet, Rabona gibt es in diesem Umfeld keine Schweizer Bewilligung und auch keine festgestellte ausländische Erlaubnis, auf die sich ein Schweizer Wettender berufen könnte. X3Bet steht allein in seiner Zeile, weil dort überhaupt ein Lizenzname auftaucht — Tobique in Kanada — und weil dieser Name in der Schweiz nichts bewirkt.
Wer die Tabelle als Einkaufsliste liest, sollte das wissen: Die beiden ersten Zeilen sind Häuser mit Schweizer Aufsicht, Rechtsschutz und Sperrregister-Anbindung. In den übrigen acht Zeilen steht die Antwort auf die Frage «darf dieses Haus hier Wetten annehmen» schon in der Zelle.
Grundlagen: wer in der Schweiz überhaupt Wetten anbieten darf
Der Markt besteht aus zwei Veranstaltern, und beide sitzen im gleichen Bewilligungsrahmen. Swisslos veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 und hat ihren Sitz in Basel. Ihre Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip.

Das Swisslos-Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, wohnt im Gebiet eines Veranstalters — nicht in einem Wahlmarkt.
Die Kehrseite derselben Geografie: Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Diese Zahl ist mehr als eine Kennzahl. 2’350 Verkaufsstellen in sechs Kantonen sind ein Vertriebsnetz, das in jedem Dorf steht, und 221 Mitarbeitende sind ein Apparat, der bezahlt werden will. Das Modell setzt auf Präsenz am Schalter, nicht auf die bequemste Kontoeröffnung.
Was die Zweizahl wirklich bedeutet
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bei zwei Obergrenzen gedeckelt. Diese Zahl ist keine Marktentwicklung, sondern eine politische Setzung, und sie erklärt den wichtigsten Satz dieses Vergleichs: Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Anbieter, weil es keine weiteren bewilligten Anbieter gibt.
Der Reinertrag dieser zwei Häuser geht an das Gemeinwesen. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024.
Wer diese zwei Zahlen untereinander legt, sieht etwas, das keine Werbebroschüre erwähnt: Der Sportwettenanteil am Reingewinn ist in einem Jahr um CHF 13 Mio. gesunken. Der Sportwettenmarkt in der Schweiz ist für die beiden Häuser nicht der Wachstumsmotor, für den man ihn halten könnte. Das ist keine Dramatik, aber es ist der Kontext, in dem die starre Zweizahl der Veranstalter zu lesen ist.
Rechtliches: die Bewilligung gilt nur in der Schweiz
Wer fragt, ob Sportwetten in der Schweiz legal sind, bekommt eine Antwort mit Bedingung. Legal sind sie bei einem Anbieter mit Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung besteht dabei aus zwei Teilen: einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung je Spiel. Sie gilt ausdrücklich nur in der Schweiz.
Diese Formel klingt nach einer Selbstverständlichkeit und ist eine der folgenreichsten Sätze des Schweizer Geldspielrechts. Sie sagt: Eine Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder Kanada gilt hier nicht. Sie mag dort gelten, wo sie erteilt wurde — hier entfaltet sie keine Wirkung.
Aufsicht ist Sache der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht Sache der ESBK, die Casinos beaufsichtigt; Casino und Sportwette sind getrennte Bewilligungsbereiche mit getrennten Regeln. Das Geldspielgesetz ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft, das Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021.
Der Spielende wird nicht bestraft — der Veranstalter schon
Das ist der Punkt, an dem die meisten Darstellungen schief werden. Wer bei einem ausländischen Anbieter eine Wette platziert, macht sich nach der Darstellung des Bundes in dieser Sache nicht strafbar. Der Spielende wird nicht verfolgt.
Bestraft wird der Veranstalter. Wer in der Schweiz Sportwetten ohne Bewilligung organisiert, begeht eine Straftat: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Und weil der Veranstalter der Adressat ist, kann in einem Verfahren gegen ihn eingezogen werden, was am Tisch liegt — Einsätze und Gewinne.
Für den Wettenden ist die Folge subtiler und unangenehmer als eine Strafe. Er oder sie steht neben dem Verfahren. Das Geld liegt im Streit zwischen zwei Parteien, von denen er oder sie keine ist.
Was ohne Schweizer Bewilligung fehlt
Die Liste der Dinge, die bei einem ausländischen Anbieter nicht existieren, ist kurz und vollständig. Keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister: Wer sich bei Swisslos sperren lässt, ist dort nicht gesperrt. Kein Schweizer Rechtsschutz: Ein Streit wird nicht vor einem Schweizer Gericht ausgetragen. Keine Fairplay-Kontrolle durch eine hiesige Aufsicht. Und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren.
Wer nach dem «Verbote» sucht, verliert Zeit. Es gibt kein Gesetz, das das Wetten im Ausland unter Strafe stellt. Es gibt nur nichts, worauf man sich berufen könnte, wenn es schiefgeht.
Die Sperrliste und ihre Geschwindigkeit
Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Die Namen, die die Aufsicht in diesem Zusammenhang für das Domain-Hopping nennt, sind Interwetten und Bet-at-Home; bet365 führt sie auf der Liste.
Diese Liste ist ein Katalog, kein Netz. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt, und wer eine gesperrte Seite findet, findet mit einiger Wahrscheinlichkeit eine Nachfolgeadresse. Die Wirkung der Sperre liegt nicht im Verhindern, sondern im Verzögern — und Verzögerung ist genau das, was ein Impulskauf nicht gut verträgt.
Übrigens war die Liste 2019 noch leer und Ende 2025 bei 671 Domains. Eine Aufsicht, die blockiert, ist eine Aufsicht, die auch zählt.
Steuern: der stille Unterschied zwischen den zwei Wegen
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn steuerfrei, erst darüber steuerpflichtig. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt hier «je nach Kanton» und keine einzelne kantonale Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer zurück, die über die Steuererklärung zurückgeholt werden kann.
Für die ganz überwiegende Mehrheit der Wettenden bleibt es damit bei null Steuer auf dem Gewinn: kein Einkommenssteueranteil, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf den Einsatz kennt die Schweiz nicht — Swisslos erhebt keine. Wer eine behauptet, hat sich den Mechanismus falsch gemerkt.
Bei ausländischen Anbietern fällt keine Verrechnungssteuer an, was auf den ersten Blick nach einem Vorteil klingt. Die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als steuerbares Einkommen. Ob eine solche Praxis auch in anderen Kantonen greift, lässt sich nicht verallgemeinern; klar ist nur, dass der bewilligte Weg diesen Punkt im Normalfall gar nicht aufwirft.
Wer seine eigene Situation klären will, fragt einen Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung. Das hier ist eine allgemeine Einordnung, und sie sollte nicht als Auskunft für einen konkreten Fall gelesen werden.
Wer welche Wetten anbieten darf
Eine Bewilligung erlaubt nicht jede Wette, die sich denken lässt. Die Gespa führt eine geschlossene Liste zugelassener Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026, gestützt auf Artikel 25 des Geldspielgesetzes und Artikel 29 der Verordnung. Qualifikationsrunden sind nur erfasst, wenn sie gelistet sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten sind nur zulässig, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder den Podiumsplatz entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen.
Diese Liste ist die Antwort auf die Frage, warum das Schweizer Wettangebot auf Fussball, Eishockey und Tennis schmaler aussieht als ein internationales. Sie zeigt keinen Eckballmarkt, keinen Kartenmarkt und keinen Esport-Abschnitt. Das ist keine Zurückhaltung des Anbieters, sondern die Grenze seines Angebots.
Livewetten sind zulässig, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern ein Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht; die Grenze verläuft über die Liste, nicht über den Spielverlauf. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen. Cash-Out ist nicht reguliert und damit Sache jeder einzelnen Anbieterregel.
Ein Konto, eine Identität, eine Altersgrenze
Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, Minderjährige sind online ausgeschlossen. Die Aufsicht verlangt ein Konto pro Person mit geprüfter Identität. Auszahlungen und Guthaben gehen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers; anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Angebot nicht, Kredite an Spielende ebenfalls nicht.
Wer aus einem ausländischen Angebot kommt, hält diese Sätze für Selbstverständlichkeiten. Sie sind es nicht. Sie sind der Grund, warum die Auszahlung bei einem bewilligten Anbieter auf dem eigenen Konto landet — und der Grund, warum der Weg dorthin länger dauert.
Spielerschutz: die Limite setzt der Spielende, nicht der Staat
Die Schweiz hat keine gesetzlich festgelegte Einzahlungsobergrenze für Sportwetten. Was sie hat, ist eine Pflicht des Veranstalters: Er muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen, bevor gespielt wird. Die Zahl wählt der Spielende — innerhalb der vom Veranstalter gesetzten Oberlimite.
Bei Swisslos sieht das konkret so aus: Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind der eigentliche Mechanismus. Das Gesetz nennt bei Erhöhungen 24 Stunden; Swisslos und Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 an. Wer an einem Sonntagabend eine Limite nach oben ziehen will, merkt, wie lang drei Tage sein können. Wer sie nach unten zieht, wartet keine Sekunde. Diese Asymmetrie ist kein Schönheitsfehler — sie ist der Schutz.
Für jemanden, der gerade anfängt und das Instrument spannend findet: Die 1-Tages-Limite ist die interessanteste der drei. Die 30-Tages-Limite fängt den schleichenden Monat, die 7-Tages-Limite den schlechten Lauf, und die Tageslimite fängt den Abend, an dem man sich selbst überrascht.
Die Spielsperre und das gemeinsame Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Das Register ist der Teil, den man nicht umgehen kann. Wer sich sperren lässt, sperrt sich in einem Instrument, das über Kantone und Anbietergrenzen hinweg gilt; der Eintrag wirkt bis in das Casino und bis nach Liechtenstein. Wer gesperrt ist oder minderjährig, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Das ist die härteste Konsequenz des ganzen Systems: Der Einsatz ist dann nicht verloren, sondern rechtlich nicht einmal einforderbar.
Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, mit Beteiligung einer Fachstelle. Eine von der Person selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer also weiss, dass die nächsten Wochen schwierig werden, kann eine Pause setzen, die nicht sofort wieder aufspringt.
Wer den Weg über eine Sperre nicht gehen will, findet bei den beiden Veranstaltern ausserdem Verweisungen auf Beratungsstellen. Das ist der Ort, an dem diese Thematik hingehört, und nicht ans Ende eines Werbetextes.
Wo die Aufsicht selbst korrigiert
Ein Testkauf der Gespa im Jahr 2025 zeigte, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Diese Zahl gehört auf jede Seite, die über den Schweizer Vertriebsweg schreibt, weil sie das genaueste Bild davon gibt, wo Schutz tatsächlich passiert: am Schalter, in einem persönlichen Kontakt, an dem 90 Sekunden Zeit sein müssten.
Bei einem Testkauf ist eine 47,5-%-Quote ausserdem eine Information über Regulierung als Ganzes. Aufsicht erlässt Regeln; sie kann nicht mit jedem Schalter mitgehen. Wer diese Lücke sieht, sollte trotzdem unterscheiden, ob er über einen bewilligten oder einen unbewilligten Anbieter spricht: Bei einem bewilligten Haus gilt immerhin Altersgrenze und Register; bei einem ausländischen Haus gilt nichts von beidem.
Boni und Gratiswetten: warum das Angebot so klein ist
In der Schweiz braucht ein Anbieter für Freispiele und Gratisguthaben die vorherige Zustimmung der Gespa. Im Jahr 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Acht Zustimmungen für ein ganzes Jahr und einen Anbieter mit dem grössten Vertragsgebiet des Landes: Das ist die Erklärung für das, was Lesern sonst als schwaches Bonusangebot erscheint. Der zurückhaltende Anbieter ist nicht der besonders vorsichtige, sondern der regulierte. Die Werbeaufsicht deckelt die Grösse der Gratisangebote, und die Zahl der Aktionen folgt dieser Deckelung.
Wer aus einem ausländischen Kontext kommt, in dem Einzahlungsboni die Standardwerbung sind, wird es deshalb hier einfacher haben, aber nicht reicher: Es gibt weniger zu holen, und es gibt weniger zu durchschauen.
Der Kombiboost bei Sporttip
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Die Staffelung ist der interessanteste Teil einer unspektakulären Aktion. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 zu treffen ist machbar; fünfzehn in einem Wettschein zu treffen ist eine andere Aufgabe, und wer sie löst, bekommt 100 % auf den Nettogewinn — nicht auf den Einsatz. Die unteren Stufen der Staffel sind damit eine kleine Zugabe, die oberste Stufe eine Nebenaufgabe für Kombinationsspieler mit Zeit und Glück.
Wer sich für den Boost entscheidet, sollte wissen, wovon er abhängt. Jede Voraussage muss die Mindestquote tragen, und die Quote einer Kombination ist das Produkt ihrer Einzelquoten — es genügt also nicht, dass der Schein viele Legs hat; er muss viele Legs oberhalb der Mindestquote haben.
Quotenboosts und Profitboosts
Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Der letzte Punkt entscheidet über den Nutzen des Instruments. Wer einen Boost annimmt und danach aussteigt, verliert die Erhöhung, während die Wette zurückgekauft wird. Der Boost bindet damit in eine Richtung, die man vorher kennen sollte: Er ist kein Rabatt, sondern eine Verpflichtung, den Wettschein zu Ende zu tragen.
Cash-Out als Mechanismus
Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.
Wer diese Bedingungen nacheinander liest, hält den Ausstieg für etwas anderes als die Werbung ihn nennt. Es gibt kein «Risiko raus»; es gibt einen Rückkauf zu einem Preis, den der Anbieter bestimmt, nur bei Online-Wetten und nur, wenn er den Markt überhaupt dafür öffnet. Der ausbezahlte Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn — das ist keine Unfreundlichkeit, sondern der Grund, warum das Haus diesen Mechanismus überhaupt anbietet. Der Cash-Out ist damit praktisch für den, der eine falsch eingeschätzte Wette geordnet beenden will. Er ist kein Sicherheitsnetz.
Die Wette, die nicht stattfindet
Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn, oder im Rahmen eines Turniers, nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.
Die zweite Hälfte des Satzes ist die, die man beim Kombinieren merkt. Eine abgesagte Partie tötet einen Leg nicht, sie entwertet ihn. In einem Drei-Leg-Schein bleibt die Chance, dass die beiden anderen stimmen, aber der mögliche Gewinn fällt auf die Quote dieser beiden zusammen. In der gleichnamigen Quote dieses Marktes steht in der Auszahlungsquote derselben Voraussage dann faktisch 1.00 — der Leg ist neutral, nicht gestrichen.
Wann ein Gewinn verfällt
Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.
Diese Frist ist für den regelmässigen Spieler weitgehend bedeutungslos. Sie wird dann bedeutsam, wenn ein Schein verlegt wird oder ein Konto länger nicht angeschaut wird. Für einen Streitfall sind 10 Tage eingeschrieben dabei die entscheidende Kante — kürzer als ein Brief mit Belegen braucht, wenn man zuerst herausfinden muss, an wen er geht.
App, Browser und Verkaufsstelle: drei Wege zu einer Wette
Bei Sporttip lassen sich Wetten online über Swisslos oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben. In der App zusammengestellte Wetten können auch per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden.
Diese QR-Brücke ist der unspektakulärste und praktischste Teil des Angebots. Wer auf dem Smartphone einen Schein gebaut hat und ihn nicht online abschliessen will, trägt ihn an den Schalter. Das Schweizer Modell zwingt niemanden, sich zwischen App und Kiosk zu entscheiden.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.
Diese Prüfung ist die entscheidende Hürde, und sie sitzt am Anfang. Bei einem ausländischen Anbieter ist das Konto in Minuten eröffnet; hier kostet es einen Ausweis und eine Prüfung gegen Adressdatenbanken. Der Gegenwert liegt auf der Auszahlungsseite: Das Konto ist ab Eröffnung auf den Inhaber festgelegt, und eine Auszahlung an eine dritte Person wird zum Problemfall für Betrüger, nicht für den Kontoinhaber.
Für die Loterie Romande gilt die Wohnsitzanforderung analog: Ein Onlinekonto ist nur etwas für Personen aus dem eigenen Gebiet. Wer aus Genf bei Sporttip ein Konto will, wird nicht bedient — und umgekehrt.
Wo der Vergleich zum Bewilligungsstatus führt
Wer nur die Bequemlichkeit vergleicht, kommt zum naheliegenden Ergebnis. Bei den acht Namen ohne Schweizer Bewilligung ist der Weg zum ersten Wettschein kürzer, und bis zu einer Auszahlung spricht wenig dagegen. Der Unterschied zeigt sich in dem Moment, in dem etwas nicht läuft: Eine Auszahlung, die verweigert wird, ist bei einem Schweizer Anbieter ein Fall für Beschwerdewege unter Schweizer Aufsicht. Bei den anderen ist sie ein Fall in einem anderen Rechtssystem — und die Domain kann zwischenzeitlich per Sperrliste blockiert und kurz darauf unter einer neuen Adresse erreichbar sein.
Für einen Anfänger mit kleinem Budget ist der bewilligte Weg der einzige, der die Auszahlung auf ein eigenes Konto garantiert. Wer die Bequemlichkeit höher gewichtet, trifft eine Entscheidung mit Ansage — nur sollte sie auf der Grundlage dieses Unterschieds fallen und nicht auf der Grundlage eines Bonusbetrags.
Sportarten, Turniere und die geschlossene Liste
Fussball, Eishockey und Tennis sind die tragenden Sportarten des Schweizer Wettangebots, und die Liste der Aufsicht sagt genau, in welchem Rahmen das gilt. Sie ist die Grenze des Möglichen, nicht eine Auswahl des Anbieters.
Die Version vom 10.09.2026 der Liste erfasst zugelassene Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Qualifikationsrunden stehen nur darin, wenn sie gelistet sind. Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind. Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder den Podiumsplatz entscheidet. Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Eckball-, Karten- und Esportmärkte fehlen.
Wer internationale Wettbewerbe wegen der Turniere spielt, trifft in der Schweiz also auf ein bekanntes Bild mit weniger Rändern. Die grossen Turniere sind spielbar; der Nebenmarkt um sie herum ist schmaler, und was fehlt, fehlt aus einem Grund, den man nachlesen kann. Das ist ein Nachteil für Vielfaltsspieler und ein Vorteil für alle, die sich ohnehin auf die Hauptmärkte konzentrieren.
Reguläre Spielzeit und ihre Tücken
Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer, etwa 90 Minuten im Fussball, plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind.
Bei Pokalspielen und K.-o.-Runden verliert dieser Satz schnell seine Harmlosigkeit. Wer auf einen Sieger in der regulären Zeit eines Cupspiels wettet und die Mannschaft in der Verlängerung gewinnen sieht, hat die Wette nicht gewonnen; die Voraussage bezog sich auf 90 Minuten plus Nachspielzeit. Der Grundsatz gilt, bis das Wettprogramm etwas anderes sagt — und wer das Programm nicht liest, findet den Unterschied erst auf dem Wettschein.
Live: wenn die Quote auf 1.00 fällt
Bei Sporttip-Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten.
Hier liegt der einzige Regelfall, den ein Livewetter wirklich kennen muss. Wer während einer laufenden Elfmeter-Entscheidung auf den nächsten Treffer setzt, kann einen Schein bekommen, der zu 1.00 abgerechnet wird: Einsatz zurück, Gewinn null. Der Grund ist nicht Willkür, sondern die Sekunde selbst. Der Live-Markt existiert, aber nicht in dieser Sekunde, und das ist die Grenze zwischen Handeln und Wetten.
Kombinationen und voneinander abhängige Ereignisse
Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip nur über die «Bet-Builder-Funktion» kombiniert. Nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.
Das ist eine Regel, die in beide Richtungen arbeitet. Sie schützt die Preisstellung vor Kombinationen, die wirtschaftlich eine einzige Wette sind. Sie bedeutet aber auch, dass ein Schein, der versehentlich abhängige Ereignisse kombiniert, am Ende ganz wegfallen kann — bei Rückzahlung des Einsatzes, nicht bei Auszahlung der erhaltenen Legs. Wer Kombinationen baut, sollte deshalb zwei Dinge unterscheiden können: Ereignisse, die unabhängig sind, und Ereignisse, die dieselbe Mannschaft in derselben Partie betreffen.
Einsatzgrenzen
Sporttip setzt bei Einzel- und Kombinationswetten einen Mindesteinsatz von CHF 1 und einen Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette. Für eine Systemwette liegt der Höchsteinsatz bei CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.
Dass die Limite für Systemwetten den zehnfachen Wert hat, hängt mit dem Aufbau zusammen: Eine Systemwette ist nicht eine Voraussage, sondern ein Bündel von Kombinationen über eine Gruppe von Ereignissen. Der Einsatz verteilt sich auf diese Kombinationen; ein Schein kann schon deshalb nur mit grösseren Summen sinnvoll bespielt werden, weil er mehrere Wetten zugleich ist.
Auszahlung und Aufrundung
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet.
Eine kleine Kante, und sie ist bewusst gesetzt. Wer den Gewinn selbst nachrechnet, kommt je nach Marktlage auf ein, zwei Rappen mehr — und diese Rappen bleiben an der Kasse. Über viele Wetten gesehen ist es die zweite Stelle, an der der Anbieter innerhalb einer Wette verdient. Die erste ist die Marge. In einem Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 — ein Rechenbeispiel und kein notierter Preis — liegt die Auszahlungsquote des Marktes bei rund 95 %, die Marge also bei etwa 5 %. Über viele Wetten bleibt dem Haus also etwa fünf Prozent jeden Einsatzes, und die Aufrundung auf 5 Rappen arbeitet in dieselbe Richtung. Je nach Markt und Sportart liegt die Marge eher bei 4 bis 10 %: Ein grosser Fussballmarkt kommt an den unteren Rand, ein Nebenmarkt liegt am oberen. Wer auf Nischenmärkte setzt, zahlt diese Spanne mit.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Zuerst die beiden Hausnummern. Danach die acht Namen ohne Schweizer Bewilligung, in der Reihenfolge, in der ein Schweizer Wettender ihnen begegnet. Jeder der acht wird nach denselben Gesichtspunkten eingeordnet, und jeder steht in der Kategorie, in der sein Bewilligungsstatus steht — ohne eine Bewilligung, die er nicht hat, und ohne eine Absicht, die er nicht braucht.
Swisslos Sporttip: das grösste Vertragsgebiet, die engsten Grenzen
Kein Anbieter hat in der Schweiz so viel Reichweite. Sporttip läuft in neunzehn deutschsprachigen Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; wer dort wohnt, hat ein lokales Angebot vor sich, das von einem gemeinnützigen Veranstalter mit Sitz in Basel getragen wird. Der Reinertrag aus dem Sportwettenanteil von CHF 109 Mio. im Jahr 2025 landet nicht in einem Konzern, sondern in kantonalen Fonds und in der Sportförderung.
Im Gegenzug ist das Korsett eng. Vor der ersten Teilnahme stehen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage — Oberlimite CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000 —, die Senkung greift sofort, die Erhöhung braucht 72 Stunden. Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz einer Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, bei Systemwetten CHF 10’000. Ein Kontoinhaber, ein Ausweis, eine Registrierung pro Person.
Der Kombiboost reicht bis 100 % auf den Nettogewinn und verlangt dafür fünfzehn Voraussagen mit je mindestens 1.50. Der Kombiboost und die Quoten- und Profitboosts sind nur online nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; ein Cash-Out lässt den Boost verfallen. Cash-Out gibt es ohnehin nur bei Online-Wetten und nur als vollständiger Ausstieg, zu einem Betrag unterhalb des möglichen Gewinns.
Bei der Auszahlung gilt: Spielguthaben lässt sich innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto des Teilnehmers überwiesen.
Wer in einem Vertragskanton wohnt, klein bis mittel spielt und eine Auszahlung auf ein Schweizer Konto in überschaubarer Zeit will, findet in Sporttip das vollständigste Paket des Marktes — mit einem Angebot, das genau der behördlichen Liste entspricht und keinen Randmarkt darüber hinaus.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Modell, eine andere Landkarte
Jouez Sport ist nicht die zweite Wahl, sondern das Gegenstück zu Sporttip. Das Haus bedient Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis und steht damit für dieselbe Bewilligungsart, dieselbe Aufsicht und denselben Zweck. Der Apparat dahinter ist Westschweiz: 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende, Kontaktadresse an der Avenue de Provence 14 in Lausanne.
Der Vorteil liegt in der Dichte. Diese 2’350 Punkte sind in sechs Kantonen eine Abdeckung, die in einem reinen Onlineangebot nicht entstehen kann; wer regelmässig über einen Laden geht, findet einen. Das Modell quittiert die Anzahl der Verkaufstellen bei der Registrierung in anderer Weise, so ist es bei Anbietern dieser Ausrichtung.
Bei den Schutzmechanismen folgt Jouez Sport derselben Linie wie Swisslos, inklusive der 72 Stunden für eine Limitienerhöhung, die das Gesetz nicht vorschreibt; die 24-Stunden-Marke ist der gesetzliche Rahmen, die drei Tage sind die Praxis der beiden Häuser.
Wer in einer Westschweizer Stadt wohnt, hat also nicht die Wahl zwischen zwei guten Angeboten, sondern das eine Angebot, das für seinen Kanton zuständig ist. Der Vergleich zwischen den beiden entscheidet sich an der Landkarte, nicht an der Kondition.
FortuneJack: der Status ist die ganze Nachricht
FortuneJack gehört zur Gruppe der Buchmacher ohne Schweizer Bewilligung. Eine berichtete Bewilligung ist für dieses Haus nicht festgestellt. Damit gilt für FortuneJack, was für die ganze Gruppe gilt: kein Schweizer Rechtsschutz, keine Verbindung zum Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht — und eine Domain, die auf die Sperrliste gesetzt werden kann, welche Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren.
Eine ausländische Lizenz, egal aus welchem Land, hat in der Schweiz keine Kraft. Diesen Satz kann man nicht oft genug lesen: Er ist die ganze Bewilligungsfrage in einem Satz, und er gilt für Swisslos und Loterie Romande in umgekehrter Richtung genauso — deren Bewilligung gilt ebenfalls nur hier.
Wer sich für FortuneJack interessiert, kann die Spielbedingungen lesen und wird an den Grossmärkten Quten nachsehen, an Nebenmärkten mehr. Was davon im Einzelnen zutrifft, ist eine Frage an das Haus selbst; was hierzulande feststeht, ist der Status ohne Schweizer Bewilligung und die fehlende Rückgriffsmöglichkeit.
IviBet: kein Schweizer Titel, kein Schweizer Gerichtsstand
Auch IviBet besitzt keine Schweizer Bewilligung, und eine berichtete Bewilligung ist nicht festgestellt. Für einen Wettenden heisst das nicht, dass er nicht spielen kann. Es heisst, dass die Kategorien, in denen er sich bewegt, ganz andere sind als bei Swisslos: kein Schweizer Aufsichtsorgan, das sich um die Einhaltung der eigenen Regeln kümmert, kein Registereintrag, der hier wirkt, kein Gericht in Bern für einen Auszahlungsstreit.
Wer die Wahl zwischen ausländischen Häusern trifft, sollte sie nicht über die Bewilligungszeile treffen. Die Zeile ist die einzige, die bei allen acht gleich lautet und damit nichts unterscheidet. Unterschiede liegen bei den Bedingungen, die das Haus selbst aufstellt — und die liest man am besten, bevor man spielt und nicht, wenn eine Auszahlung hängt.
BC.Game: der breite Auftritt und die fehlende Rückgriffsmöglichkeit
BC.Game trägt denselben Status: ohne Schweizer Bewilligung, eine berichtete Bewilligung nicht festgestellt. Was diesen Namen in Gesprächen von den übrigen dieser Gruppe unterscheidet, ist die Breite des Angebots, das über die Sportwette weit hinausgeht — das ist eine Eigenschaft, die auf einem ausländischen Anbieter angeboten werden kann, weil keine Schweizer Liste seine Wetten begrenzt.
Genau darin liegt das Missverständnis, das dieser Vergleich auflösen soll. Ein Anbieter, der mehr anbietet, ist im Schweizer Rechtsrahmen kein reicherer Anbieter, sondern ein Anbieter ausserhalb des Rahmens. Das ist nicht moralisch gemeint. Es heisst nur, dass der Betrag, den er mehr bietet, nicht mit einem Schweizer Anspruch bezahlt wird: keine Aufsicht, die eine Auszahlung durchsetzt, keine Sperrlisten-Anbindung und ein Streitfall in einem anderen Rechtssystem.
Wer BC.Game ausprobiert, tut das bewusst neben dem bewilligten Weg, nicht an seiner Stelle.
X3Bet: eine berichtete Kanada-Bewilligung, ohne Wirkung hier
X3Bet ist in der Übersicht die Ausnahme unter den acht, weil dort als berichtete Bewilligung Tobique in Kanada auftaucht. Für eine Schweizer Bewertung ist diese Angabe kein Vorteil: Sie hat hier keine Kraft. Auch ein Betreiber mit einem Lizenznamen bleibt ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung.
Eine ausländische Lizenz ist an sich ein Signal, dass der Veranstalter irgendwo geprüft wurde. Sie beschreibt aber, welches Recht auf ihn anwendbar ist, und das ist im Schweizer Vergleich die einzige relevante Frage. Bei einem Spielerstreit um eine Auszahlung entscheidet nicht die Existenz einer Lizenz, sondern der Ort, an dem man sie geltend machen kann.
Was bleibt, ist eine Angabe über einen Anbieter, zu dessen Bedingungen dieser Vergleich nichts beitragen kann, weil sie nicht in Schweizer Regelwerken stehen. Wer bei X3Bet spielt, sollte die Konditionen im Haus selbst prüfen und nicht die berichtete Bewilligung als Schweizer Ersatz lesen.
Wettigo: die Grenze verläuft beim Rechtsschutz
Wettigo gehört in die Gruppe ohne Schweizer Bewilligung, ohne festgestellte berichtete Bewilligung. Wer hier spielt, spielt nach den Bedingungen eines Anbieters, der keiner Schweizer Prüfung untersteht und dessen Domain auf die Sperrliste gelangen kann.
Der Unterschied zu den beiden bewilligten Häusern lässt sich an einem konkreten Punkt festmachen: Bei Swisslos wäre eine verweigerte Auszahlung ein Vorgang mit Beschwerdemöglichkeit unter Schweizer Aufsicht. Bei Wettigo ist sie ein Vorgang zwischen einem Spieler und einer Firma, deren Sitz und anwendbares Recht im Ausland liegen.
Das ist keine Aussage darüber, wie ein solches Haus im Normalfall arbeitet, sondern eine über den Weg, der im Streitfall zur Verfügung steht. Der Weg ist der längere — oder es gibt keinen.
Betwinner: der bekannte Name ändert den Status nicht
Betwinner gehört zu den Namen, die in der deutschsprachigen Wettwelt präsent sind; an der Bewilligungszeile ändert das Sekunde nichts. Keine Schweizer Bewilligung, keine festgestellte berichtete Bewilligung, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keine Aufsicht in Bern.
Für einen erfahrenen Spieler ist das eine bekannte Einordnung und keine Neuigkeit. Für einen Einsteiger ist es die entscheidende: Ein bekannter Name ist kein geprüfter Name, und die Tatsache, dass ein Anbieter gross ist, sagt nichts über den Ort, an dem ein Auszahlungsstreit ausgetragen wird.
Wer Wert auf den Schutzmechanismus legt, den die Schweiz anbietet, kommt an den ersten beiden Zeilen der Übersicht nicht vorbei. Alles andere ist eine Abwägung mit offenem Ausgang.
Donbet: die Hausregeln treten an die Stelle der Schweizer Regeln
Donbet ist ohne Schweizer Bewilligung geführt, eine berichtete Bewilligung ist nicht festgestellt. Damit gilt für Donbet dasselbe Muster wie für die übrigen sieben der Gruppe, und am Beispiel dieses Namens lässt sich ein wichtiger Punkt sauber machen: die Limiten.
Bei Swisslos ist eine Verlustlimite eine vom Spielenden gesetzte Zahl mit einer Sperrfrist von 72 Stunden für die Erhöhung. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist die Limite das, was in seinem Regelwerk steht — selbst gesetzt, selbst änderbar. Das ist ein Unterschied in der Wirkung. Wer die Schweizer Limitenlogik schätzt, muss dort spielen, wo sie gilt.
Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist im Übrigen keinen Casinoregeln unterworfen und keinen Sportwettenregeln nach Schweizer Geldspielrecht. In beiden Fällen ist die Schweiz nicht der Massstab.
Rabona: der letzte Name der Gruppe
Rabona schliesst die Gruppe der acht Häuser ohne Schweizer Bewilligung ab, mit derselben Feststellung: keine berichtete Bewilligung, kein Schweizer Anschluss. Auch hier kann die Domain über die Sperrliste blockiert werden, und ein blockierter Name taucht in der Praxis unter einer anderen Adresse wieder auf.
Wer zwischen den acht ausländischen Namen wählt, wählt zwischen Häusern, deren Schweizer Status gleich ist und deren Unterschiede anderswo liegen. Was in dieser Gruppe nicht zu finden ist, ist der eine Mechanismus, den ein Schweizer Wettender am ehesten braucht: ein Anspruch, der hier durchsetzbar ist.
Was aus alldem für einen Schweizer Wettenden folgt
Der Schweizer Sportwettenmarkt ist kein Angebot von zehn Häusern, sondern eine Zweiteilung. Zwei Veranstalter mit Bewilligung, engerem Angebot, festen Limiten, Schweizer Konto und gemeinnützigem Zweck stehen einer Gruppe von acht Namen gegenüber, deren Schweizer Status identisch ist: keine Bewilligung, kein Register, kein hiesiger Rechtsschutz —, dafür ein weiteres Angebot, ein weiterer Weg zur Registrierung und ein weiteres Land, in dem Regeln gelten.
Ein Blick nach vorne gibt es an dieser Stelle nicht. Eine dritte Bewilligung würde die Kantone beschliessen, und die Zahl zwei ist seit Jahren eingefroren; die Aufsicht hat ihre Liste nicht zur Navigation, sondern zur Abschreckung. 671 Domain-Einträge Ende 2025 sprechen nicht für einen geöffneten Markt, sondern für einen besonders bemühten Riegel.
Für einen Wettenden in diesem Land heisst das, die Wahl anders zu stellen. Die interessante Frage ist nicht, welches der zehnte Anbieter ist, sondern welcher der beiden Wege zur eigenen Situation passt. Wer eine Auszahlung auf ein eigenes Konto will und im Konflikt eine Adresse braucht, hat zwei Optionen — und die Wahl zwischen ihnen trifft der Wohnkanton. Wer schnell, breit und ohne Prüfung spielen will, findet bei den acht das passendere Angebot und trägt die Konsequenzen eines Wegs, der keine Schweizer Instanz kennt.
Dass nur zwei Anbieter zugelassen sind, ist für manchen Leser der unbefriedigendste Satz dieses Textes. Vielleicht ist er der ehrlichste. Die 47,5 % aus den Testkäufen an Verkaufsstellen zeigen, dass eine geschlossene Regulierung noch keine lückenlose Kontrolle ist. Ein Markt mit mehr Häusern macht diesen Punkt nicht von allein einfacher. Der Markt in der Schweiz hat seine Berechtigung an einer anderen Stelle als an der Grösse: an einem Register, das an einer Stelle festhält, wer gesperrt ist, und an einer Auszahlung, die auf einen Namen läuft.
Häufige Fragen zu Sportwetten in der Schweiz
Welche Anbieter und welche Wettarten sind in der Schweiz legal?
Legal sind Wetten bei Swisslos mit dem Produkt Sporttip und bei der Loterie Romande mit Jouez Sport; nur diese beiden können organisieren und haben eine Bewilligung. Erlaubt ist nur, was die Gespaliste zulässt — Fussball, Eishockey, Tennis und weitere gelistete Sportarten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen fehlen komplett, und Eckball-, Karten- und Esportmärkte ebenfalls.
Welcher Veranstalter gilt für welche Kantone?
Swisslos bedient die deutschsprachigen Kantone sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Gebiet voraus.
Warum gibt es keine weiteren bewilligten Anbieter?
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Deshalb existiert keine Liste weiterer bewilligter Bookmaker — es gibt schlicht keine. Die Aufsicht veröffentlicht ausschliesslich die Sperrliste blockierter ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren; Ende 2025 umfasste sie 671 Einträge.
Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?
Die Sperrliste erfasst ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS-Sperre blockieren. Ende 2025 enthielt sie 671 Domains, nach einer ersten Liste vom 3. September 2019. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt; die Aufsicht nennt dies Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele.
Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden?
Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden — das Gesetz sieht 24 Stunden vor, die Veranstalter wenden 72 an.
Wie berechnet sich die Auszahlung aus Einsatz und Quote?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationswetten mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. In einem Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 95 %, die Marge also bei etwa 5 %. Je nach Markt und Sportart schwankt sie zwischen 4 und 10 %.
Vergleich – europapokalch.com
Inhalt erstellt vom Team «europapokalch.com»
