Lucky 31 Wetten: die Full-Cover-Wette mit fünf Auswahlen und 31 Einzelwetten

Updated Oktober 2026
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Sportwetten gibt es in der Schweiz bei genau zwei Veranstaltern. Das ist keine Randnotiz, das ist die ganze Landschaft: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer eine Lucky 31 spielen will, wählt nicht zwischen zehn Buchmachern, sondern zwischen einem Wohnsitzprinzip und einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Systemwette selbst kennen beide Häuser, und die Regeln, die sie umgeben, sind das eigentliche Thema.

Ein Volleyball liegt am Fuss des Netzes auf Sand, im Hintergrund glitzert ein See und ein Bergzug steht im Dunst.
Eine Lucky 31 ist eine Systemwette auf 5 Auswahlen mit insgesamt 31 einzelnen Wetten: 5 Einzelwetten, 10 Doppelwetten, 10 Dreierwetten, 5 Vierfachwetten und 1 Fünffachwette.

Stand: 29. Oktober 2026, geprüft gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Sporttip und Jouez Sport sowie gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa.

Was eine Lucky 31 ist: Full Cover heisst, jede Kombination steht auf dem Wettschein

Die Grundform ist schnell erzählt. Eine Lucky 31 ist eine Systemwette auf fünf Auswahlen, die aus 31 einzelnen Wetten besteht. Der englische Name für dieses Konstrukt ist Full Cover, und er trifft den Kern besser als jede Übersetzung: Aus fünf Voraussagen lässt sich keine Kombination bilden, die nicht auf dem Wettschein steht.

Eine rote Laufbahn im Morgenlicht, die Startblöcke stehen leer am Rand und auf den Linien glitzert der Tau.
Eine Lucky 31 umfasst eine Auswahl mehr als die Lucky 15 (4 Auswahlen, 15 Wetten) und eine weniger als die Lucky 63 (6 Auswahlen, 63 Wetten).

Der Reiz liegt in der Abstufung. Wer zwei von fünf Auswahlen richtig trifft, hat bei einer reinen Kombiwette nichts gewonnen. Bei einer Lucky 31 trägt die Doppelwette dieser beiden Treffer einen Teil des Einsatzes zurück. Das ist der ganze Trick, und er ist teuer erkauft. Die Zahl der Wetten wächst viel schneller als die Zahl der Auswahlen, wie ein Blick auf die Nachbarstufen zeigt.

Die Lucky 15 braucht vier Auswahlen und besteht aus 15 Wetten. Die Lucky 31 nimmt eine Auswahl mehr und verdoppelt die Zahl der Wetten fast. Die Lucky 63 verlangt sechs Auswahlen und kommt auf 63 Wetten. Wer von 15 auf 31 wechselt, hat eine zusätzliche Voraussage richtig zu treffen und dafür gut doppelt so viel einzusetzen.

Wie die 31 Wetten auf die fünf Stufen verteilt sind

Stufe Anzahl Wetten Auswahlen je Wette
Einzelwetten 5 je 1
Doppelwetten 10 je 2
Dreierwetten 10 je 3
Vierfachwetten 5 je 4
Fünffachwette 1 5
Gesamt 31 –

Hinter diesen Zahlen steht ein Muster, das kein Buchmacher erfunden hat. Aus fünf Auswahlen lassen sich genau zehn Paare bilden, weil es zehn Wege gibt, zwei aus fünf zu wählen. Ebenso lassen sich zehn Tripel bilden, denn wer drei auswählt, lässt zwei liegen. Für Vierergruppen gibt es fünf Möglichkeiten, weil jede Auswahl genau einmal fehlen darf. Die Fünfergruppe gibt es einmal. Die 31 ist damit keine runde Zahl, sie ist die Summe eines vollständigen Systems.

Für Wettende hat das eine unbequeme Eigenschaft. Keine einzelne Auswahl entscheidet allein über Gewinn oder Verlust. Wer die stärkste Voraussage richtig hat und vier falsch, gewinnt eine Einzelwette und hat die anderen 30 Linien verloren. Die Fünffachwette ist die einzige Zeile auf dem Schein, die alle fünf Treffer braucht.

Einsatz und Quote: die Rechnung, die vor dem ersten Tipp gehört

Der Einsatz pro Linie ist die Einheit, mit der gerechnet wird. Wer CHF 1 pro Linie setzt, hat 31 Linien und damit CHF 31 auf dem Schein. Wer CHF 5 pro Linie setzt, kommt auf CHF 155. Die Zahl der Linien ist fix, der Gesamteinsatz ist es nicht. Daraus folgt die wichtigste Faustregel dieser Wettart: Der Faktor 31 gehört in die Entscheidung, bevor die erste Quote angeschaut wird.

Ein durchgerechnetes Beispiel zeigt, was das praktisch heisst. Angenommen werden fünf Auswahlen mit den Quoten 1.50, 2.00, 2.50 – die drei sind hier nur ein Muster, keine echten Kurse. Bei einem Einsatz von CHF 1 pro Linie ergibt sich für die Kombinationen, die aufgehen, folgendes Bild.

Sind genau zwei der fünf Auswahlen erfolgreich, hängt der Rückfluss davon ab, welche beiden. Für das Paar aus 1.50 und 2.00 zahlen die beiden Einzelwetten CHF 1,50 und CHF 2,00, die Doppelwette dieser beiden CHF 3,00 – zusammen CHF 6,50. Für das Paar aus 2.00 und 2.50 sind es CHF 2,00, CHF 2,50 und CHF 5,00, also CHF 9,50. Bei zwei Treffern liegt der Rückfluss damit je nach Paarung zwischen CHF 6,50 und CHF 11,50, und in jedem Fall unter dem Gesamteinsatz von CHF 31.

Bei drei Treffern kommen drei Doppelwetten und eine Dreierwette dazu. Aus den Einzelwetten von 1.50 und 2.00 zahlt es CHF 4,50, aus dem Dreier 1.50, 2.00 und 2.50 (Quotenprodukt 7,50) kommen CHF 5,50 aus den drei Doppelpärchen und CHF 7,50 aus der Dreierwette – zusammen CHF 17,50. Bei vier Treffern und einem Fehler zahlt es für die verbliebenen drei Einzelwetten CHF 4,50, für die drei enthaltenen Doppelpärchen CHF 5,50, für die Dreierwette CHF 7,50 und für die Vierfachwette CHF 11,25, zusammen CHF 28,75. Bis hierher bleibt der Rückfluss unter dem Einsatz.

Erst fünf richtige Auswahlen bringen das Bild in die Gewinnzone: CHF 7,50 aus den Einzelwetten, CHF 12,50 aus den Paaren, CHF 17,50 aus den Dreierwetten, CHF 22,50 aus den Vierergruppen und CHF 37,50 aus der Fünffachwette, zusammen CHF 97,50 – aus CHF 31 Einsatz also mehr als das Dreifache. Der Unterschied zwischen fünf Treffern und vier ist gewaltig, wie ein Vergleich der beiden Summen zeigt. Wäre in diesem Rechenbeispiel die Fünffachwette statt der Dreifachwette die letzte Stufe, gäbe es keinen Zahlenunterschied in der Rechnung, denn die Stufen unterscheiden sich nur in der Anzahl der enthaltenen Wetten.

Der Gesamteinsatz ist die erste Konstante, die ein Wettender falsch versteht. Ein Schein mit CHF 1 pro Linie bindet CHF 31, nicht CHF 1. Und die Zahl der benötigten Treffer, um überhaupt einen Rückfluss zu erhalten, steigt mit der Zahl der Linien nicht, sondern die Wahrscheinlichkeitsverteilung über die Trefferzahl.

Was 31 Linien wirklich bedeuten

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Schein mit fünf Auswahlen vollständig aufgeht, ist klein. Wer jedem Tipp eine Trefferchance von 50 % zugesteht – schon eine optimistische Annahme -, landet bei 3,1 % für alle fünf. 96,9 % der Scheine gehen in der höchsten Stufe nicht auf. Verlust in der Fünffachwette ist also der Normalfall, nicht die Ausnahme.

Diese Rechnung gehört zum Verständnis der Wettart, nicht zur Bewertung der eigenen Fähigkeiten. Sie sagt nur, dass die Zahl der Linien über den Anteil der Fälle entscheidet, in denen der Schein in einer höheren Stufe zahlt. Wer vier Linien auf einmal spielt, hat bei gleicher Trefferquote eine höhere Chance auf einen Gewinn in der höchsten Stufe als jemand mit 31 Linien.

Die 31 auf der Seite der Quote: warum die Marge mitmultipliziert

Eine Quote ist kein Versprechen über die Zukunft, sie ist ein Preis. Der Veranstalter setzt sie so, dass die Summe der Kehrwerte über allen möglichen Ausgängen eines Marktes über eins liegt. Der Quotenschlüssel, in der Marktsprache auch Auszahlungsquote genannt, ist der Kehrwert dieser Summe; die Marge ist das, was bis zur 100 fehlt. Für einen Markt mit drei Ausgängen und den Quoten 2.10, 3.40 und 3.60 sehen die Kehrwerte so aus: 0,476, 0,294 und 0,278, in der Summe 1,048. Der Quotenschlüssel liegt damit bei rund 95,4 %, die Marge bei rund 4,6 %.

Dieselbe Rechnung lässt sich auf jeden Markt anwenden und erklärt, wie teuer ein Systemwetten-Schein ist. Eine Lucky 31 zahlt nicht auf einen Markt, sondern auf die Kombination von fünf verschiedenen. Die Marge sitzt in jeder der fünf Einzelquoten. Werden die Quoten zu einer Gesamtquote multipliziert, multipliziert sich auch der Verzicht mit. Aus fünf Märkten mit je 4,6 % Marge wird ein deutlich grösserer Abstand zum rechnerisch fairen Preis.

Die Zahl darf man trotzdem nicht überdehnen. Der Quotenschlüssel beschreibt einen Markt über die gesamte Masse der Einsätze, nicht die Erfolgsaussichten eines einzelnen Wettenden. Er sagt nur, welchen Anteil des Umsatzes der Veranstalter auf einem Markt einbehält – ein Durchschnitt, der über viele Wetten gilt.

Fünf Auswahlen, fünf Märkte: was sich sinnvoll kombinieren lässt

Eine Systemwette ist nur so gut wie die Auswahlen, aus denen sie gebaut ist. Fünf Voraussagen aus demselben Wettangebot zu ziehen und auf Unabhängigkeit zu hoffen, ist der häufigste Konstruktionsfehler. Zwei Wetten auf dasselbe Team bleiben voneinander abhängig, auch wenn sie in verschiedenen Märkten stehen. Wer auf den Sieg einer Mannschaft setzt und im selben Spiel auf über 2,5 Tore, hat keine fünf Chancen gebaut, sondern eine These in fünf Zeilen.

Dazu kommt eine Regel, die Swisslos dafür aufgestellt hat. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden bei Sporttip ausschliesslich über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann das Unternehmen die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das betrifft genau die Sorte Kombination, zu der eine Systemwette einlädt.

Für die Auswahl der Märkte gibt es eine nüchterne Ordnung. Wetten auf den Ausgang eines Spiels sind in der Regel die ehrlichsten, weil in sie die meiste Information eingepreist ist. Tormärkte, Handicaps und Sonderwetten tragen oft sichtbar mehr Marge – sichtbar dann, wenn man die Kehrwerte addiert, statt die Zahlen nur anzusehen. Wer fünf Auswahlen sucht, beschränkt sich besser auf Märkte, deren Quotenschlüssel sich ausrechnen lässt, statt der verlockendsten Zahl zu folgen.

Und dann ist da die Regel, die viele Systemwettende nicht kennen. Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innerhalb von 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage die Quote 1.00. Bei einer Lucky 31, in der eine Auswahl ausfällt, sinkt die Zahl der wirksamen Linien. Die Fünffachwette braucht alle fünf. Fällt eine aus, ist die grösste Wette des Scheins tot, und keine andere Stufe fängt das auf.

«Flexibel» und «mehrfacher Gewinn»: was die Werbung offenlässt

Es gibt zwei Arten von Wetten, die ein Buchmacher gern in den Vordergrund stellt. Die eine ist die Einzelwette mit sichtbarem Preis. Die andere ist die Systemwette. Sie sieht nach mehr aus, weil sie nach einem grossen Netz aussieht.

Das Wort «Chance auf mehrfachen Gewinn» ist die erste Stelle, an der sich hinhören lohnt. Der Satz stimmt: Eine Lucky 31 zahlt in fünf verschiedenen Stufen. Was er verschweigt, ist der Grund. Der mehrfache Gewinn erscheint, weil auch mehrfach eingesetzt wird. Der Schein mit CHF 31 Einsatz hat 31 Wetten, nicht eine. Der Gesamtgewinn ist die Summe vieler kleiner Auszahlungen, und nur die Fünffachwette liefert das grosse Bild.

Die zweite Stelle ist die Sprache der «Flexibilität». Eine Lucky 31 klingt nach einem elastischen Instrument, weil sie schon bei wenigen Treffern etwas auszahlt. Die Beispielrechnung oben sagt etwas anderes. Bei zwei Treffern bleibt der Rückfluss unter dem Einsatz, und das gilt unabhängig davon, welche beiden Auswahlen treffen. Bei vier Treffern aus fünf steht noch immer CHF 28,75 gegen CHF 31. Die «Flexibilität» schützt nicht vor dem Verlust, sie verteilt ihn auf mehr Zeilen, sodass er weniger endgültig aussieht.

Und dann ist da die verlässlichste Zahl des ganzen Scheins. Die Marge. Sie rechnet nicht, welche Mannschaft gewinnt, sie rechnet nur, was der Veranstalter einbehält – und das bei einer Lucky 31 in jeder der fünf Quoten von neuem. Wer ein System vor allem nach der möglichen Endsumme beurteilt, entscheidet sich für die Grösse der Verzinsung eines Nachteils. Das ist nicht Betrug. Es ist Marketing, und wer es einmal durchgerechnet hat, sieht den Wettschein anders.

Die Gegenposition verdient trotzdem einen ehrlichen Satz. Wer Spass am Kombinieren hat und den Gesamteinsatz im Voraus festgelegt hat, für den ist die Aufteilung der Wetten kein Risikofaktor, sondern ein Erlebniswert. Die Lucky 31 gehört dann in dieselbe Kategorie wie ein Lottoschein mit sechs Zahlen: Der Reiz liegt im Aufbau, nicht in der Rendite. Was sie nicht ist, ist eine Methode, ein Limit zu schlagen.

Cash-Out und Livewetten: was mit einer laufenden Lucky 31 passiert

Wer eine Systemwette über ein Wochenende laufen lässt, fragt sich irgendwann, ob er sie vorzeitig beenden kann. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Eine Teildeckung einzelner Linien einer Lucky 31 ist damit ausgeschlossen. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht.

Dahinter steht eine zweite Regel, die den praktischen Wert einschränkt. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer eine Lucky 31 mit fünf noch offenen Auswahlen hält und auf Cash-Out hofft, hofft auf ein Angebot, nicht auf einen Anspruch.

Bei den Livewetten gilt eine Regel, die für Systemwetten besonders wichtig ist. Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Eine Voraussage mit Quote 1.00 wirkt in einer Lucky 31 wie ein ausgefallenes Spiel: Sie rechnet mit, sie zahlt nichts.

Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer in einer Systemwette auf ein Cupspiel tippt, sollte das im Kopf behalten: Ein Ergebnis nach 90 Minuten und eines nach Verlängerung sind zwei verschiedene Ausgänge.

Wetten mit fünf Auswahlen sind nichts für Sparfüchse

Der Finanzrahmen gehört vor die Auswahl der Märkte, nicht danach. Eine Lucky 31 bindet schnell einen grösseren Betrag, weil sich der Einsatz pro Linie mit 31 multipliziert. Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Sporttip-Teilnahme Verlustlimiten für einen, sieben und 30 Tage setzen. Die Oberlimite beträgt CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Die Frist ist zugunsten der Bremser gebaut. Statutarisch gilt eine Erhöhung nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Wer in einem schwachen Moment erhöhen möchte, muss anderthalb Tage auf dem Entschluss sitzen – und ein Solarmoment hält selten so lange. Eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage ist zusätzlich möglich. Es gibt keine gesetzlich festgelegte Höchstgrenze für Einzahlungen, die Limiten setzt der Wettende selbst.

Dazu kommt die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für einen bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die eine Sperre, die über das Buchmacherkonto hinaus wirkt. Wer sich bei einem ausländischen Anbieter ohne Bewilligung anmeldet, fällt nicht unter dieses Register.

Ein Hinweis auf die Praxis gehört dazu, ohne dass er schöngeredet wird. Testkäufe der Gespa im Jahr 2025 ergaben, dass an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft wurde. Wer an der Theke spielt, verlässt sich auf eine Kontrolle, die messbar nicht durchgehend funktioniert. Bei Jouez Sport gilt an Verkaufsstellen ein Mindesteinsatz von CHF 3. Online ist der Schutz enger, weil die Altersprüfung am registrierten Konto hängt.

Für Grenzfälle gibt es die kostenlose und anonyme Spielsuchtberatung der Kantone. Wen der Schein mehr kostet als vorgesehen, findet dort eine Anlaufstelle, die nicht bei einem Buchmacher angeschlossen ist. Die Verlustlimite im Konto ist die zweite Bremse, die Beratung die dritte.

Was die Limiten der beiden Häuser für einen Schein bedeuten

Der Vergleich der beiden Schweizer Veranstalter beginnt bei den Zahlen, die den Schein unmittelbar betreffen. Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Die Einsatzgrenzen für Jouez Sport sind im Abschnitt über die Limits der beiden Veranstalter detailliert aufgeführt. Der Mindesteinsatz liegt online bei CHF 2 und an Verkaufsstellen bei CHF 3, der Höchsteinsatz für Einzel- und Kombiwetten bei CHF 500. Ein Wettschein mit Multiples darf insgesamt höchstens CHF 7’500 Einsatz enthalten.

Daraus folgt für eine Lucky 31 ein Unterschied, der grösser ist, als die Zahlen vermuten lassen. Bei Sporttip beginnt ein Schein bei CHF 1 pro Linie, also bei CHF 31 Gesamteinsatz. Bei Jouez Sport beginnt er bei CHF 2 pro Linie, also bei CHF 62. Wer sein Budget knapp halten will, findet die tiefere Schwelle bei Sporttip. Die Westschweizer Wahl zwischen den beiden Häusern ist dagegen durch den Wohnsitz entschieden, nicht durch den Geschmack: Jedes Haus führt sein eigenes Gebiet.

Auch nach oben unterscheiden sich die beiden Häuser deutlich. Bei Jouez Sport beträgt der Höchstgewinn CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Wer eine Lucky 31 baut, deren Gesamtquote über 100’000 liegt, verliert diese Zeile – die Grenze liegt so hoch, dass sie praktisch kaum erreicht wird.

Bei Swisslos findet sich dafür die Auszahlungsregel. Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Die Summe wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Am Ende einer Lucky 31 steht mithin eine Summe aus 31 Einzelbeträgen, jeder auf fünf Rappen gerundet. Über viele Linien summiert sich auch die Rundung, wenn auch nur im Bereich von Rappen.

Wo die Rechnung aufhört: Rechtslage und der geschlossene Kreis der Anbieter

In der Schweiz ist Sportwetten ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2019. Die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern – nicht bei der ESBK, die nur Casinos überwacht. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei beschränkt.

Ein Ruderboot liegt an einem Steg am Ufer eines Sees, über dem Wasser steigt dünner Nebel auf.
Die Einsatzlimits für Jouez Sport richten sich nach den Bestimmungen für Multiples und Einzelwetten, wie sie im Abschnitt zu den Limits dargelegt sind.

Swisslos betreibt Sporttip. Die Genossenschaft hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande betreibt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, zählt 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich den Wohnsitz im jeweiligen Gebiet.

Der Rahmen ist enger, als er in der Werbung klingt. Erlaubt sind nur Sportwetten. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen. Die zulässige Palette ist eine geschlossene Liste der Gespa mit den erlaubten Sportarten, Wettbewerben und Wettarten. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie gelistet sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie gelistet sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Eckball- und Kartenmärkte erscheinen ebenso wenig wie eine Esport-Abteilung.

Daraus folgt eine Antwort, die viele Suchende überrascht. Es gibt keine weiteren lizenzierten Buchmacher, weil es keine gibt. Wer nach einer Alternative zu den beiden Veranstaltern fragt, fragt nach einem Anbieter ohne Bewilligung. Die Gespa veröffentlicht deshalb keine Liste zugelassener Mitbewerber, sondern eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains.

Wenn ein ausländischer Anbieter die Antwort wäre

Anbieter mit Bewilligung eines anderen Staates haben in der Schweiz keine Geltung. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta oder Deutschland bindet hier niemanden. Was daraus folgt, ist eine Reihe von Löchern, die der schweizerische Bewilligungsrahmen sonst stopft.

Ein Konto bei einem solchen Anbieter hängt nicht am schweizerischen Sperrregister. Die Selbstsperre nach eidgenössischem Recht wirkt im schweizerischen Register und damit auch in den Casinos – bei einem ausländischen Buchmacher nicht. Wer sich dort anmeldet, ist im Streitfall auf die Gerichte des Sitzstaates angewiesen. Eine Schweizer Aufsicht gibt es nicht, und keine Stelle kontrolliert die Auszahlung.

Die Gespa kann Domains ausländischer Anbieter auf die Sperrliste setzen und lässt sie von den Telekommunikationsdiensten per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Ausländische Buchmacher können sich nicht darauf verlassen, dass eine Domain auf Dauer erreichbar bleibt: Eine blockierte Adresse wird innerhalb von Stunden gewechselt, und die Seite steht kurz darauf unter einem anderen Namen wieder bereit. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Namen wie Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 als auf der Liste stehend.

Das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, für die kommerzielle Veranstaltung mit bis zu fünf Jahren. Spielende werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden. Das ist der praktische Kern: Wer ohne Bewilligung spielt, hat kein Rechtsschutzdefizit, sondern ein Rückabwicklungsrisiko.

Ehrlich bleibt ein Punkt, der in keine Richtung schönzureden ist. Der Schweizer Weg garantiert volle Aufsicht, aber nur zwei Häuser, eine geschlossene Liste von Sportarten und Märkten, eine Wohnsitzpflicht und eine Identitätsprüfung. Der Weg ins Ausland verspricht mehr Auswahl und kostet den Schweizer Schutz. Keine der beiden Optionen ist die sichere Wahl per se. Das rät zur Aufmerksamkeit, wenn jemand diese Entscheidung mit drei Sätzen zu erledigen versucht.

Der Vergleich: zwei Bewilligungen und acht Marken ohne

Die Vergleichslogik ist diesmal eine andere als auf den meisten Wettseiten. Es gibt keine zehn Kandidaten mit unterschiedlichen Bedingungen. Es gibt zwei Veranstalter innerhalb des schweizerischen Bewilligungsrahmens und daneben eine Reihe von Marken, die in der Schweiz verkehren, ohne über eine solche Grundlage zu verfügen. Wer beide Gruppen in eine Rangliste stellt, legt eine Wahl nahe, die es nicht gibt: Die erste Gruppe kann man wählen, die zweite nur betreten, mit anderem Risiko und anderer Kontrolle.

Die Reihenfolge unten ist die der Prüfung. Ganz vorne stehen die beiden Schweizer Veranstalter, danach folgen Marken, die ohne Schweizer Bewilligung auftreten. Die Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 des Geldspielgesetzes strafbar und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet; dementsprechend sind die folgenden Einträge beschreibend, nicht empfehlend.

Marke Schweizer Bewilligung Veranstalter bzw. Grundlage
Swisslos Sporttip Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel (IKV 2020)
Loterie Romande Jouez Sport Ja, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne (IKV 2020)
IviBet Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz
bet365 Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz
Jackbit Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz
Sportaza Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz
HornetBet Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz
Bahigo Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz
FortuneJack Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz
Coolzino Keine Schweizer Bewilligung Ausländische Lizenz ohne Geltung in der Schweiz

Der Vergleich liest sich schnell, und das ist die Pointe. Zwei Zeilen mit Bewilligung, acht ohne. Keine der acht Zeilen ist eine Empfehlung. Wer trotzdem eine bestimmte Marke prüfen will, kann die Sperrliste der Gespa einsehen. Das dauert zwei Minuten und ist die nützlichste Prüfung, die ein Schweizer Wettender vornehmen kann.

Swisslos Sporttip: die tiefste Einsatzschwelle im Land

Swisslos veranstaltet seine Sportwetten unter dem Namen Sporttip und stützt sich dabei auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen. Die Bewilligung ruht auf dem Geldspielgesetz, die Aufsicht führt die Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer ausserhalb wohnt, kann kein Online-Konto eröffnen; für die Online-Teilnahme braucht es mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet und eine Einzelregistrierung pro Person.

Für eine Systemwette ist die entscheidende Zahl der Mindesteinsatz von CHF 1 pro Linie, der einen Schein ab CHF 31 erlaubt. Die Obergrenze für eine Systemwette liegt bei CHF 10’000, während eine einzelne Kombinationswette bei CHF 1’000 endet – wer CHF 200 pro Linie anlegen will, kommt auf insgesamt CHF 6’200 und liegt unter der Grenze für Systemwetten. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Für die Auswahl der Auswahlen ist eine Funktion des Hauses wichtig. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quoten- und Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn einer definierten Wette, sind pro Wettenden aber nur einmal nutzbar, ebenfalls limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Das ist für eine Lucky 31 eine reelle Verbesserung, aber eine, die an der Zahl der Auswahlen hängt und nicht am Einsatz. Wer die Zahl der Auswahlen zum Zweck des Boosts nach oben treibt, verdoppelt den Schein – aus 31 Linien werden 63 – und trägt den Preis dafür selbst. Die richtige Lesart der Aktionspolitik von Swisslos ist deshalb nicht «mehr Auswahlen, mehr Bonus», sondern «mehr Auswahlen, mehr Einsatz». Der Kombiboost belohnt, was der Systemwettende ohnehin plant.

Meist verkauft, selten verstanden: die Sprache des Full Cover

Die Botschaft der Systemwette ist so einfach wie verlockend: fünf Auswahlen, 31 Chancen. Das ist nicht falsch, aber es ist nur die halbe Rechnung. Die andere Hälfte ist die Marge, die in jeder der fünf Quoten sitzt und bei einer Multiplikation mitwächst. Der Satz, der in der Werbung fehlt, lautet nicht «31 Chancen», sondern «31-mal 4,6 Prozent». Eine Lucky 31 ist damit weniger ein Instrument zum Gewinnen als eines zum strukturierten Verlieren: Sie zahlt in vielen Fällen etwas aus, aber sie zahlt nie den fairen Preis für das Risiko.

Genau darin liegt die eigentliche Entscheidung, die Werbung nicht aufgreift. Wer eine tendenziell niedrige Trefferquote in einem 1X2-Markt sucht, findet in der Lucky 31 ein Instrument, das selbst bei schwachem Ergebnis noch etwas zurückgibt. Wer dagegen die höchste Auszahlung versucht, sollte sich die Einzelwette vornehmen, die den ganzen Margeverzicht auf einen Ausgang legt, statt sie über 31 Linien zu streuen. Die Systemwette senkt die Volatilität, sie hebt nicht die Rendite.

Es gibt einen zweiten Marketingrahmen, der ähnlich funktioniert. Die «flexible» Auszahlung bei vielen Kombinationen klingt nach einem inhärenten Vorteil. In der Rechnung wird daraus die Kehrseite: Ein System, das schon bei zwei Treffern etwas zahlt, muss weniger pro Linie zahlen, weil der Ansatz sich nicht auf die höchste Stufe konzentriert. Flexibilität und Höchstrendite schliessen einander aus, und der Full Cover wählt die Flexibilität.

Für wen lohnt sich die Aufteilung dann trotzdem? Für den, der Spass am Zusammenstellen hat und die fünf Auswahlen nicht als ein Paket, sondern als ein kleines Turnier betrachtet, in dem jede Kombination ihre eigene Zeile verdient. Das ist eine legitime Art zu spielen, solange der Gesamteinsatz im Voraus feststeht. Sie ist es nicht, wenn der Schein als Weg zur Rückgewinnung eines Verlusts dient. Ein System mit 31 Linien liefert 31 Gelegenheiten, eine gute Entscheidung zu treffen – aber keine, sie zu erzwingen.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: der Veranstalter mit dem geschlossenen Angebot

Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, und die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ruht auf dem Geldspielgesetz, die Aufsicht führt die Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Bei der Registrierung werden die Daten aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Es braucht mindestens 18 Jahre, Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, und eine bestehende Spielsperre schliesst die Anmeldung aus. Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.

Der Mindesteinsatz beträgt CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten. Der Höchsteinsatz liegt bei CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und bei CHF 10’000 für eine Systemwette. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, und Swisslos kann die Limiten jederzeit ändern.

Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für einen, sieben und 30 Tage setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Die Auszahlung folgt einer eigenen Rundungsstufe. Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Nicht abgeholte Gewinne verfallen 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung zugunsten des Zwecks der Swisslos; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben.

Urteil: Die Obergrenze von CHF 10’000 für Systemwetten trennt Sporttip von jedem Haus, das Systemwetten wie selbst zusammengestellte Kombinationen behandelt. Wer den Schein als Systemwette anlegt, darf einen fünfstelligen Gesamteinsatz bewegen, und der Mindesteinsatz von CHF 1 pro Linie macht das Modell zugleich für den kleinen Anfang zugänglich. Diese Spanne ist das Argument, das für Sporttip spricht – nicht die Quote.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweiz mit klaren Kappungen

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung ruht auf dem Geldspielgesetz und dem Geldspielkonkordat, die Aufsicht führt die Gespa. Ein Online-Konto steht Personen offen, die in einem der sechs Kantone wohnen.

Die Einsatzgrenzen liegen höher in der Untergrenze und tiefer in der Obergrenze. Die Details dazu sind im Abschnitt über die Limits der beiden Veranstalter festgehalten. Der Mindesteinsatz von CHF 2 pro Linie wiegt bei einer Lucky 31 schwer, weil er jede der 31 Zeilen betrifft: Der Schein beginnt rechnerisch bei CHF 62.

Beim Höchstgewinn sagt das Reglement mehr aus als das Schweizer Pendant. Der Höchstgewinn beträgt CHF 300’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 1’000’000 für alle Gewinne eines Multiples zusammen. Eine Kombiwette umfasst 2 bis 10 Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombi muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Die Grenzen stammen aus der 17. Ausgabe des Jouez-Sport-Reglements.

Urteil: Die Kappung bei CHF 500 für eine einzelne Kombiwette und die Gesamtquote-Grenze von 100’000 sind der Punkt, an dem Jouez Sport enger wird als das Deutschschweizer Haus. Wer plant, hohe Quoten zu multiplizieren, merkt das im Wettschein; wer mit kleinen Einsätzen anfängt, merkt den Mindesteinsatz von CHF 2 pro Linie. Beides ist keine Schwäche, aber beides macht Jouez Sport zum Haus für den, der ohnehin in der Westschweiz wohnt.

IviBet: ohne Schweizer Bewilligung

IviBet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Eine Bewilligung nach schweizerischem Recht liegt nicht vor, und allein Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung. Daraus folgen für Schweizer Spielende drei Abwesenheiten: keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsschutz bei Streitigkeiten und keine Schweizer Aufsicht über die Auszahlung. Die Domain kann von der Gespa auf die Sperrliste gesetzt und von den Telekommunikationsdiensten per DNS blockiert werden.

Der praktische Unterschied liegt für einen Lucky-31-Spieler an zwei Stellen. Erstens fehlt das Sicherheitsnetz der selbst gesetzten Verlustlimite, das bei Swisslos zum Konto gehört. Zweitens ist im Streitfall nicht klar, welches Gericht zuständig ist. Wer sich für einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung entscheidet, entscheidet das bewusst, und die Entscheidung lässt sich nicht halb treffen.

Urteil: Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung ist keine Alternative zum Schweizer Veranstalter, sie ist ein anderer Rechtsraum. Ob IviBet eine Lucky 31 so rechnet, wie die Systemwetten-Logik sie verlangt, prüft niemand hierzulande nach.

bet365: ohne Schweizer Bewilligung

bet365 ist einer der bekanntesten Namen der Branche und einer der Anbieter, die in der Schweiz über keine Bewilligung verfügen. Das Haus führt ein internationales Geschäft, sein Domizil liegt nicht in der Schweiz, und kein interkantonales Gesetz bindet seine Bedingungen an Schweizer Recht. Die Gespa nennt bet365 ausdrücklich als einen Namen, dessen Domain auf ihrer Sperrliste steht.

Ein Name auf einer Sperrliste ist kein Urteil über die Qualität. Er ist die Feststellung, dass eine Domain blockiert wird, und diese Feststellung trifft den Wettenden in der Schweiz über die Erreichbarkeit. Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Systems, mit den Bedingungen des Anbieters und ohne die Möglichkeit, sich auf die Gespa zu berufen. Für einen Full Cover mit 31 Zeilen heisst das: keine Schweizer Prüfung, ob die Kombinationen sauber gebildet sind.

Urteil: Der Markenname ist der Grund, weshalb viele bei dieser Adresse landen. Der Grund, weshalb das für eine Lucky 31 wenig hilft, ist ein anderer: Es gibt hier keine Stelle, die den Schein nach Schweizer Regeln nachrechnet.

Jackbit: ohne Schweizer Bewilligung

Jackbit wird ohne Schweizer Bewilligung geführt und ist damit ausschliesslich zum Vergleich aufgeführt. Für jemanden mit Swisslos-Konto ist die Marke kein Ersatz: Die Schweizer Spielerschutzregeln gelten nicht, und eine Spielsperre, die im schweizerischen Register steht, bindet sie nicht. Die Sperrliste der Gespa kann die Domain blockieren.

Wer eine Lucky 31 spielen will, braucht fünf Auswahlen und eine Regel dafür, wie abhängige Ereignisse behandelt werden. Bei Swisslos gibt es dafür die Vorschrift, dass abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Ob eine ausländische Marke eine vergleichbare Regel kennt, hängt an ihren eigenen Bedingungen und nicht an einem Schweizer Gesetz. Das ist die Lücke, die ein Vergleich zweier ungleicher Gruppen sichtbar macht.

Urteil: Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keine Schweizer Grundlage für Aussagen über die Kombinationsregeln. Der Vergleich mit den beiden bewilligten Häusern bleibt deshalb eine Erinnerung daran, was eine Bewilligung tatsächlich mitbringt.

Sportaza: ohne Schweizer Bewilligung

Sportaza tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine Bewilligung nach schweizerischem Recht liegt nicht vor, und allein Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten anbieten. Eine ausländische Lizenz hat in der Schweiz keine Geltung. Es fehlen damit die Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, der schweizerische Rechtsschutz und die Aufsicht der Gespa. Die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Damit lassen sich zu einer Lucky 31 bei dieser Marke auch keine belastbaren Angaben zu Einsatzgrenzen, Auszahlung oder Kombinationsregeln machen. Wer die Marke dennoch prüfen will, kann die Sperrliste der Gespa als erste Quelle heranziehen.

Urteil: Wie bei den anderen Marken ohne Bewilligung ist der Bewilligungsstatus die einzige Feststellung, die sich im Schweizer Rahmen sicher treffen lässt. Wer mehr wissen will, muss sich an die Bedingungen der Plattform selbst halten.

HornetBet: ohne Schweizer Bewilligung

HornetBet gehört zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Gespa führt keine Liste von Namen, denen eine Bewilligung erteilt wurde, weil es keine weiteren gibt. Die Domain kann auf die Sperrliste kommen, und ein DNS-Block ist kein Betriebsunfall, sondern ein Signal. Die zuständige öffentliche Quelle zu diesem Punkt ist die Sperrliste der Gespa.

Für einen Systemwetten-Spieler ist der Unterschied nicht abstrakt. Ein Schweizer Veranstalter führt den Wettschein unter seiner Bewilligung und zahlt nach Schweizer Regeln aus. Bei einer Marke ohne Bewilligung hängt die Auszahlung an ihren eigenen Bedingungen. Das ist die eigentliche Entscheidung, und sie trifft nicht die Quote, sondern den Rechtsweg.

Urteil: Für die Frage, ob eine Marke eine Lucky 31 nachvollziehbar abwickelt, gibt es hierzulande keine Prüfinstanz. Wer dort spielt, verzichtet auf die Prüfung, nicht nur auf die Domain.

Bahigo: ohne Schweizer Bewilligung

Bahigo wird wie die weiteren Marken ohne Schweizer Bewilligung geführt. Eine ausländische Lizenz hat hier keine Geltung, und damit fehlt die Grundlage für jede Aussage im Schweizer System. Die Gespa kann die Domain blockieren. Ob Bahigo eine Lucky 31 anbietet, die sich nach den Bedingungen spielen lässt, die in der Schweiz gelten, ist keine Frage, die in der Schweiz beantwortet wird.

Wer eine Konto bei einem solchen Anbieter eröffnet, sollte vorher klären, ob eine Teilnahme überhaupt zulässig ist. In der Schweiz richtet sich das an die Bewilligung der Veranstalter, nicht an den Wohnsitz. Eine Teilnahme bei einem nicht bewilligten Anbieter ist rechtlich nicht geschützt, und im Fall einer Einziehung von Einsätzen trägt der Wettende den Verlust.

Urteil: Die fehlende Bewilligung ist bei dieser Marke der einzige Anknüpfungspunkt, den der Schweizer Rechtsrahmen liefert. Alles Weitere liegt bei der Plattform.

FortuneJack: ohne Schweizer Bewilligung

FortuneJack gehört zu den Marken, die in der Schweiz ohne Bewilligung auftreten. Für eine Rangliste bedeutet das: kein Schweizer Bewilligungsstatus, keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein schweizerischer Rechtsschutz. Eine Sperrliste kann die Domain blockieren.

Eine Besonderheit dieser Gruppe verdient einen eigenen Satz. Die Schweizer Liste der erlaubten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten gilt für einen ausländischen Anbieter nicht. Es kann daher sein, dass dort auf Sportarten oder Wettarten gesetzt werden kann, die in der Schweiz nicht zugelassen sind. Das ist keine Erweiterung des Angebots, sondern ein zusätzliches Risiko.

Urteil: Das grössere Angebot ist das Verkaufsargument dieser Marken, und es ist gleichzeitig der Grund, weshalb der Vergleich mit den zwei bewilligten Häusern nicht aufgeht. Mehr Märkte heisst nicht mehr Qualität.

Coolzino: ohne Schweizer Bewilligung

Coolzino schliesst die Reihe der Marken ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewertung folgt demselben Massstab: keine Bewilligung nach schweizerischem Recht, kein Schweizer Rechtsschutz, keine Verbindung zum Sperrregister. Die Domain kann blockiert werden.

Für die Frage des Einsatzes ist die Feststellung von Bedeutung, die für alle Marken dieser Gruppe gilt: Es gibt keine Schweizer Instanz, die ihre Limiten prüft. Wer dort einen Schein mit 31 Linien platziert, handelt nach den Bedingungen des Anbieters. Die Verlustlimite, die bei Swisslos zum Konto gehört, kennt diese Gruppe nicht.

Urteil: Ohne Schweizer Bewilligung bleibt von einem Systemwetten-Vergleich nur der Hinweis, dass die Regeln der Schweiz hier nicht gelten. Das ist wenig, aber es ist die vollständige Aussage, die der Rahmen zulässt.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Lucky 31, und wie viele Auswahlen braucht sie?

Eine Lucky 31 ist eine Systemwette auf fünf Auswahlen mit vollständiger Abdeckung. Sie besteht aus 31 einzelnen Wetten: fünf Einzelwetten, zehn Doppelwetten, zehn Dreierwetten, fünf Vierfachwetten und einer Fünffachwette. Man braucht also fünf Voraussagen. Jede Kombination, die aus diesen fünf Auswahlen gebildet werden kann, steht auf dem Wettschein.

Wie verteilen sich die 31 Wetten auf Einzelwetten, Doppel, Dreier, Vierfach- und Fünffachwette?

Fünf Einzelwetten, zehn Doppelwetten, zehn Dreierwetten, fünf Vierfachwetten und eine Fünffachwette ergeben zusammen 31 Wetten. Die Zahlen folgen der Kombinatorik: Aus fünf Auswahlen lassen sich zehn Paare, zehn Tripel, fünf Vierergruppen und eine Fünfergruppe bilden. Es bleibt keine Kombination aus.

Worin unterscheiden sich Lucky 15, Lucky 31 und Lucky 63?

Die Lucky 15 hat vier Auswahlen und 15 Wetten. Die Lucky 63 hat sechs Auswahlen und 63 Wetten. Die Lucky 31 liegt dazwischen: fünf Auswahlen und 31 Wetten. Jede Stufe erhöht sowohl die Zahl der Auswahlen als auch die Zahl der Wetten, und die Zahl der Wetten wächst deutlich schneller als die Zahl der Auswahlen.

Wie lässt sich der Gesamteinsatz einer Lucky 31 berechnen?

Der Gesamteinsatz ergibt sich aus dem Einsatz pro Linie mal 31. Bei CHF 1 pro Linie sind es CHF 31, bei CHF 5 pro Linie CHF 155. Die 31 ist fest, der Einsatz pro Linie wird gewählt. Bei Sporttip liegt der Mindesteinsatz bei CHF 1, bei Jouez Sport online bei CHF 2 pro Linie.

Welche Einsatzgrenzen gelten bei Jouez Sport?

Die Einsatzregeln folgen den im Abschnitt über die Veranstalter-Limits genannten Vorgaben. Diese Werte stammen aus der 17. Ausgabe des Jouez-Sport-Reglements.

Was bedeutet die Marge im Preis jeder Quote für ein Paket aus vielen Wetten?

Die Marge ist der Anteil, den der Veranstalter von jedem auf einen Markt gesetzten Franken einbehält – die Differenz zwischen dem Quotenschlüssel und 100 %. Bei einem Markt mit den Quoten 2.10, 3.40 und 3.60 liegt der Quotenschlüssel bei rund 95,4 % und die Marge bei rund 4,6 %. Bei einem Paket aus vielen Wetten multipliziert sich diese Marge mit jeder einzelnen Quote.

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