Squash-Wetten in der Schweiz – Bewilligung, Limiten und die Marge im Preis
Stand: 29. Oktober 2026 — abgeglichen mit der Bewilligungs- und Sperrlistenpraxis der Gespa sowie den veröffentlichten Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos und der Loterie Romande.

Wer online auf Squash wetten will, stösst in der Schweiz auf eine Wand aus zwei Namen. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport sind die einzigen Veranstalter, die Sportwetten mit Schweizer Bewilligung durchführen dürfen — nicht die grössten unter vielen, sondern die beiden einzigen. Alles, was daneben im Netz auftaucht, wirbt mit einer ausländischen Erlaubnis, die hier keine Wirkung entfaltet. Ob eines der beiden Programme überhaupt Squash-Märkte führt, steht auf einem anderen Blatt, und darauf ist die ehrliche Antwort unbequem: die zugelassene Angebotsliste ist eng, und ein Nischensport fällt schnell durch ihr Raster. Wer heute nach Squash-Wettquoten sucht, findet in der Schweiz in erster Linie eine Rechtslage, zwei Konten, ein Register und ein Limitformular. Die Quoten kommen später — oder eben nicht.
Das ist keine Enttäuschung, die man wegmoderieren sollte. Es ist die Ausgangslage, und sie entscheidet, was ein Schweizer Wettkonto für einen Squash-Fan leisten kann und was nicht.
Grundlagen: Squash als Wettsport und die Grenzen des Schweizer Programms
Fangen wir mit dem Sport an, nicht mit dem Anbieter. Squash ist schnell, die Sätze sind kurz, ein Match kippt innerhalb von fünf Minuten. Genau diese Eigenschaft macht den Sport für ein Wettprogramm interessant, weil viele Einzelereignisse an einem Abend anfallen. Und genau diese Eigenschaft macht ihn für ein Programm mit geschlossener Angebotsliste unbequem, weil jede einzelne Wettart genehmigt sein muss, bevor sie ausgespielt werden darf.
Was tatsächlich zugelassen ist, regelt die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in ihrer Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 des Geldspielgesetzes und Art. 29 der Verordnung zum Geldspielgesetz. Die Liste ist kein Rahmen, den ein Veranstalter nach eigenem Gusto füllt. Sie ist abschliessend: was nicht darauf steht, darf nicht angeboten werden. Qualifikationsrunden fallen nur dann hinein, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettkämpfe ebenso, und Ranglistenwetten sind nur erlaubt, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Eck- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergeblich, eine Esport-Sektion gibt es nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Die Angebotsentscheidung liegt zudem beim Veranstalter. Swisslos und die Loterie Romande müssen Squash nicht führen, selbst wenn die Gespa-Liste den Sport enthielte. Wettprogramme richten sich nach Nachfrage und nach dem, was sich zuverlässig auswerten lässt. Ob Squash im laufenden Programm steht, hängt von der aktuellen Planung ab; ein Blick in das Online-Angebot der Website oder App ist die einzige verlässliche Methode, um die Verfügbarkeit von Squash-Märkten zu prüfen.
Für den Leser hat die Reihenfolge der Prüfung eine klare Konsequenz. Zuerst kommt die Frage, ob Squash überhaupt im Programm des eigenen Veranstalters steht. Erst danach lohnt es, über Quoten, Einsätze und Wettarten nachzudenken. Ein Vergleich von Squash-Quoten, den man anstellt, bevor man weiss, ob es Squash-Märkte gibt, ist Arbeit ohne Gegenstand.
Und noch eine Konsequenz, die viele unterschätzen: die Wahl des Veranstalters ist für Schweizer Spielende keine Geschmacksfrage, sondern eine Frage des Wohnsitzes. Ein Konto lässt sich nicht bei dem der beiden Anbieter eröffnen, der einem gerade sympathischer ist. Dazu unten mehr, im Abschnitt zur Bewilligung — es ist die Regel, die den meisten Suchanfragen aus der Schweiz den Boden entzieht.
Wo die Verkaufsstellen ins Spiel kommen
Sporttip-Wetten lassen sich online über die Swisslos-Website oder die Sporttip App für iOS und Android abgeben, und in der App zusammengestellte Wetten können per QR-Code an einer Sporttip Verkaufsstelle gespielt werden. Für einen Sport, dessen Spielplan sich kurzfristig ändert, ist der Weg über die App der naheliegende. Der QR-Code ist dann nützlich, wenn jemand ohnehin an einer Annahmestelle vorbeikommt und die Wette dort bar bezahlen will.
Was diese Wege nicht ändern: der Sport muss im Programm stehen, und die Liste entscheidet, ob er dort stehen darf.
Rechtslage: warum aus dem Ausland keine zweite Option wird
Zwei Veranstalter, das ist keine Marktbeobachtung, sondern eine gesetzliche Obergrenze. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Sportwetten selbst sind ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes in der Fassung vom 1. Januar 2019, und die Aufsicht liegt bei der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, die auf dem Geldspielkonkordat in der Fassung vom 1. Januar 2021 arbeitet. Nicht bei der ESBK — die ist für Casinos zuständig, nicht für Sportwetten. Wer beiden Behörden dieselbe Rolle zuschreibt, hat die Zuständigkeiten durcheinandergebracht.

Eine Bewilligung braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, geregelt in den Artikeln 21 bis 25 des Gesetzes. Und sie gilt nur in der Schweiz. Das steht so ausdrücklich in Art. 4 des Geldspielgesetzes, und dieser kurze Satz ist der Grund, weshalb eine ausländische Lizenz hier unten nichts wert ist: eine Curaçao-, Malta-, deutsche oder sonst irgendwo erteilte Erlaubnis entfaltet in der Schweiz keine Wirkung. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine gibt. Die Gespa publiziert nur eines: die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Eine weitere Bedingung folgt aus Art. 47 Abs. 3 der Verordnung zum Geldspielgesetz — für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz — und sie wird in der Praxis auf das Gebiet des jeweiligen Veranstalters verengt. Sporttip wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Die Konsequenz zieht eine Linie quer durch das Land. Wer in Zürich wohnt, kommt an ein Swisslos-Konto und nicht an eines der Loterie Romande. Wer in Genf wohnt, umgekehrt. Die Grenze verläuft nicht zwischen Stadt und Land, sondern zwischen Sprachregionen, und sie lässt sich nicht überschreiten. Das ist für einen Zugezogenen die unangenehmste Überraschung der ganzen Angelegenheit, und es ist die erste Frage, die man klären sollte, bevor man ein Programm durchsucht.
Bei der Online-Registrierung verlangt Swisslos mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Eine bestehende Spielsperre schliesst die Registrierung aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Das ist der Vorgang, den man in keinem Werbetext findet und der trotzdem über jeden Zugang entscheidet.
Eine Sperrliste gibt es — und sie hat eine zeitliche Dimension, die man kennen sollte. Die Gespa veröffentlicht die Liste der ausländischen Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren; die erste Liste erschien am 3. September 2019, und Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Adressen werden innerhalb von Stunden ersetzt, ein Vorgang, den die Gespa selbst Domain-Hopping nennt. Sie nennt dabei Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste. Die praktische Folge: wer auf einer gesperrten Adresse landet, ist beim nächsten Versuch auf einer anderen, funktionierenden — und weiss dabei genauso wenig wie vorher, wem er sein Geld gibt. Eine Sperrliste, die binnen Stunden umgangen wird, sortiert nicht aus, sie verlegt nur die Tür. Gegen unerlaubte Wettangebote existiert in der Schweiz kein Zahlungssperrwerkzeug: Banken und Kartennetzwerke blockieren solche Zahlungen nicht, und wer das Gegenteil behauptet, erzählt eine Geschichte, die sich gut anhört und nicht stimmt.
Art. 74 BGS enthält eine Werbeschranke: Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Für Gratisspiele und Gutschriften braucht es die vorherige Zustimmung der Gespa — 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Eine Tageszeitenschranke für Werbung existiert nicht, anders als in manchen ausländischen Regelwerken.
Und die Werbung für Geldspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten — Art. 74 Abs. 3 BGS — und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet, Art. 131 BGS. Das ist der Grund, weshalb diese Seiten ausländische Marken beschreiben und einordnen, statt für sie zu werben, und es ist auch der Grund, weshalb ich Ihnen keine Adresse nenne, die Sie anklicken können. Der Unterschied ist nicht kosmetisch: beschreiben heisst, Ihnen zu sagen, was Sie erwartet. Werben heisst, Sie dorthin zu schicken.
Was für den Spielenden auf dem Spiel steht
Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat — bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre, Art. 130 BGS. Wer als Spielender dort Geld einsetzt, wird nach der Einschätzung des Bundesamts für Justiz nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht, und sie ist kürzer, als sie klingt.
Denn der Spieler trägt die Folgen auf andere Weise. Einsätze und Gewinne können in Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Es gibt keine Schweizer Aufsicht, die über faire Spielbedingungen wacht, und keine Schweizer Anlaufstelle, an die man sich bei Streit wendet. Ein ausländisches Angebot ist nicht mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, das heisst: eine Person, die sich in der Schweiz sperren liess, wird dort nicht erkannt. Und der Gewinn ist steuerlich nicht so behandelt wie der aus einem bewilligten Schweizer Grossspiel.
Diese vier Punkte kommen zusammen, und sie greifen nicht morgen, sondern in dem Moment, in dem etwas schiefgeht. Bei einem Sport wie Squash, wo Ergebnisse, Aufgebote und kurzfristige Absagen häufig strittig sind, ist das kein theoretisches Risiko.
Steuerlich lohnt die Unterscheidung genau: Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen — die Eidgenössische Steuerverwaltung nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Auf Bundesebene liegt dieser Freibetrag ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 und lag 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht ab, deshalb hier bewusst keine einzelne Kantonszahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Deklaration in der Steuererklärung zurückholt. Ein typischer Wettender liegt weit unter dieser Schwelle und zahlt auf seinen Gewinn weder Einkommens- noch Verrechnungssteuer. Keine Wetttsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz. Bei einem Wetttipp aus einem ausländischen Angebot fällt keine Verrechnungssteuer an, dafür behandelt die kantonale Praxis etwa im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wem das den Aufwand nicht wert ist, ist damit nicht alleingelassen, aber die Auskunft, die zählt, kommt von einer Steuerberaterin oder der kantonalen Steuerverwaltung, nicht von einer Wettseite.
Kassieren, so wie es ein Schweizer Veranstalter darf, sieht so aus: Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage, und Gratsspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das eigene Bank- oder Postkonto überwiesen. Nach Art. 50 Abs. 2 VGS gehen Auszahlungen nur auf ein Zahlungskonto im Namen des Kontoinhabers: anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettbetrieb nicht, und Kredit an Spielende ist nach Art. 75 Abs. 1 BGS ausgeschlossen.
Für Nischenwetten hat der Auszahlungsweg eine Nebenwirkung, die man vorher bedenken sollte. Wer mehrere kleine Squash-Tipps spielt und die Gewinne liegen lässt, sammelt sie im Wallet, und der zweite kostenlose Auszahlungsvorgang im Jahr ist schnell aufgebraucht. Die Kommission ab der dritten Auszahlung ist kein Betrug, aber sie gehört in die Rechnung.
Spielerschutz: die Zahlen, die man vorher setzen muss
Jetzt kommt der Teil, der vor jeder Squash-Wette passiert, ob man will oder nicht.

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das ist kein Angebot, das man später ausfüllt, sondern eine Bedingung des Zugangs.
Die Mechanik dieser Limiten ist bewusst asymmetrisch. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Das Gesetz sieht in Art. 87 VGS eine Erhöhung nach 24 Stunden vor; Swisslos und die Loterie Romande setzen in ihren eigenen Bestimmungen 72 Stunden an. Die Richtung, in die diese Asymmetrie wirkt, ist der ganze Punkt: der Weg in ein grösseres Risiko ist mit Wartezeit belegt, der Weg heraus nicht. Wer an einem Samstagabend nach einem verlorenen Satz mehr riskieren will, kann es auf diesem Konto nicht einfach tun, und in dieser Nacht ist das kein Nachteil.
Eine Konsequenz daraus betrifft ausgerechnet den Squash-Fan mit kleinem Budget. Wer CHF 100 im Monat für Wetten vorsieht und diese Limite als 30-Tage-Verlustlimite einträgt, hat sich selbst eine harte Grenze gesetzt, die sich nicht ohne drei Tage Wartezeit anheben lässt. Wer stattdessen die Oberlimite stehen lässt und mit dem Einsatz haushaltet, hat gar keine. Die Zahl, die man in dieses Formular schreibt, ist die einzige Zahl auf der Seite, die ein Spieler selbst bestimmt.
Dazu kommt der Selbstsperrmechanismus, der weiter reicht als die Limiten, weil er in einem gemeinsamen Register landet. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und die Sperre wird vor Fristablauf nicht aufgehoben. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Nach Art. 80 bis 82 BGS umfasst die Spielsperre sowohl die Selbstsperre als auch den Ausschluss überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen; eine freiwillige Sperre lässt sich nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufheben, und daran ist eine Fachstelle beteiligt (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS).
Das gemeinsame Register ist der wirksamste Teil des Systems, und seine Wirkung ist eine, die man nicht umgehen kann, indem man die Seite wechselt. Wer in der Schweiz unbefristet gesperrt ist, ist auch im Casino gesperrt. Gesperrte und minderjährige Personen haben nach Art. 45 BGS keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Zwei Zahlen trüben das Bild, und sie gehören dazu. Sportwetten stehen Personen ab 18 Jahren offen, unter 18-Jährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen, und online ist der Zugang nach Art. 72 BGS nur für Erwachsene vorgesehen. Die Gespa hat im Jahr 2025 Testkäufe gemacht: an Verkaufsstellen wurde einem Minderjährigen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette verkauft. Wer Verkaufsstellen als Schutzschild darstellt, hat diese Zahl nicht gelesen. Die Kontrolle am Schalter ist eine Sollbruchstelle, und bei einem Sport, der in Vereinshallen gespielt wird und dessen Publikum entsprechend jung ist, verdient das Erwähnung.
Nebenbei ein Punkt, der bei Squash häufiger greift, als man denkt: wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Bei Ligaspielen und Ranglistenturnieren im eigenen Verband ist der Kreis der Beteiligten klein.
Die zehn Veranstalter im Vergleich
Die Rangliste folgt keinem Werbeversprechen, sondern derselben Prüfung für alle: darf das Angebot in der Schweiz durchgeführt werden, und was folgt daraus für den, der dort einzahlt. Wer auf der ersten Frage durchfällt, kann sie auf den anderen Feldern nicht aufholen. Die Reihenfolge stellt deshalb die beiden bewilligten Veranstalter voran und listet die übrigen in der Attributionsfolge, die diese Erhebung hergibt — nicht nach Qualität, sondern nach Erwähnungshäufigkeit im Fundbestand der ausländischen Marken. Die Sortierung nach Reichweite ist das genaue Gegenteil einer Empfehlung, und bei einem Angebot ohne Schweizer Bewilligung sollte man das im Kopf behalten.
| Anbieter | Bewilligungsstatus | Veranstalter bzw. berichtete Erlaubnis |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Aufsicht Gespa |
| Loterie Romande Jouez Sport | Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande; Aufsicht Gespa |
| 22Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine etablierte Erlaubnis; ohne Wirkung in der Schweiz |
| Coolzino | keine Schweizer Bewilligung | keine etablierte Erlaubnis; ohne Wirkung in der Schweiz |
| 1xBet | keine Schweizer Bewilligung | keine etablierte Erlaubnis; ohne Wirkung in der Schweiz |
| myBet | keine Schweizer Bewilligung | keine etablierte Erlaubnis; ohne Wirkung in der Schweiz |
| Pribet | keine Schweizer Bewilligung | keine etablierte Erlaubnis; ohne Wirkung in der Schweiz |
| Funbet | keine Schweizer Bewilligung | keine etablierte Erlaubnis; ohne Wirkung in der Schweiz |
| Boomerang Bet | keine Schweizer Bewilligung | keine etablierte Erlaubnis; ohne Wirkung in der Schweiz |
| Roobet | keine Schweizer Bewilligung | keine etablierte Erlaubnis; ohne Wirkung in der Schweiz |
Was die Tabelle zeigt, ist die Verengung, die diese Seitenanfrage von Anfang an begleitet. Unter den zehn geführten Marken gibt es genau zwei, bei denen eine Schweizer Bewilligung hinterlegt ist, und beide sind öffentlich-rechtlich verankerte Genossenschaftsunternehmen, deren Reingewinn gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zufliesst (Art. 125 BGS). Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Diese Zahl ist mehr als eine Fussnote. Wer bei Sporttip eine Squash-Wette abgibt, füttert einen Topf, aus dem am Ende Schweizer Sportverbände Geld bekommen. Das ist kein Argument für die Quote auf einen Satz Squash, und es macht die Limiten nicht angenehmer. Es ist ein Unterschied im Charakter des Anbieters, den kein ausländisches Angebot mitbringen kann, und man darf ihn benennen, ohne daraus eine Werbebotschaft zu machen.
Die acht übrigen Marken sind unter einem gemeinsamen Vorbehalt zu lesen, der für alle gleich lautet: keine Schweizer Bewilligung. Das heisst nicht, dass sie ein identisches Produkt hätten — es heisst, dass die eine Prüfung, auf die es hier ankommt, für sie alle gleich ausfällt, und dass jede weitere Beobachtung darunter liegen muss. Deshalb steht unter jedem der acht Einträge dieselbe Feststellung und keine Vermutung über Squash-Märkte, Quoten oder Auszahlungen. Wer diese Marken mit dem Sechzehn-, Achtundzwanzig- oder Vierunddreissigfachen einer Schweizer Quote bewirbt, vergleicht Zahlen mit dem Status eines Vertrags, und der Status entscheidet, wer Recht bekommt, wenn es streitig wird.
Bevor die Einzelbetrachtung beginnt, noch das, was alle gleich betrifft. Nach Art. 4 BGS gilt eine Schweizer Bewilligung nur in der Schweiz; umgekehrt gilt eine ausländische hier nicht. Keine der acht Marken ist an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, keine untersteht der Gespa, und für keine existiert ein Schweizer Rechtsweg. Ihre Domains können auf der Sperrliste landen und per DNS blockiert werden. Das ist für alle acht derselbe Befund, und er wird unten nicht achtmal in denselben Worten wiederholt.
Swisslos Sporttip: der Veranstalter für die Deutschschweiz
Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Sie veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 — kurz IKV 2020 — und führt die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz in der Fassung vom 1. Januar 2019, unter Aufsicht der Gespa.
Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Ein Online-Konto bekommt nur, wer in diesem Gebiet Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, mindestens 18 Jahre alt ist, keiner Spielsperre unterliegt und sich noch nie registriert hat. Die Ausweisdaten werden ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Beim Geld wird es konkret. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Die Zahl, die für die meisten Squash-Tipps relevant ist, ist die obere: wer eine Kombination mit zehn Voraussagen baut, kommt schnell an eine Grenze, die bei einer Einzelwette nie in Sicht wäre. Die Untergrenze von CHF 1 ist dagegen niedriger als bei vielen ausländischen Marken und macht kleine Testwetten auf einen Satz Squash überhaupt erst möglich.
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Er wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Die Rundung ist klein, aber sie geht immer in dieselbe Richtung, und bei einer Wette mit knapper Marge kann sie den Unterschied zwischen einem Plus und einem Nullsummengeschäft ausmachen.
Squash ist schnell genug, dass ein Markt verschwinden kann, während man ihn ansieht. Deshalb ist die Behandlung abgesagter Ereignisse praktisch wichtig: wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Für ein Rankingturnier, das an einem Wochenende über die Bühne gehen soll und bei Hallensperrung verschoben wird, ist das ein sauberer Mechanismus, und er kommt in der Praxis deutlich häufiger vor als bei Fussball und Eishockey.
Die Auswertung hat auch eine Frist: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per Einschreiben zu erheben. Sechs Monate sind reichlich für einen regelmässigen Spieler und knapp für einen, der Sportwetten als gelegentliche Beschäftigung sieht und nach einem Gewinn monatelang nicht mehr auf die Seite schaut.
Zum Sortiment, soweit es über Squash hinaus weist: Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Der Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live und Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen, wobei Einsatz und Gewinnerhöhung limitiert sind. Quoten- und Profitboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, sind pro Wettenden einmal nutzbar und verfallen bei einem Cash-Out.
Fazit: Bei Swisslos ist der Preis für die Schweizer Bewilligung wörtlich in Franken notiert — CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette als Obergrenze, während gleichzeitig jede Wette über der Limite schlicht nicht angenommen wird. Das ist die Schranke, an die ein entschlossener Spieler zuerst stösst, und sie ist der eigentliche Grund, weshalb die beiden Schweizer Veranstalter auf dieser Seite oben stehen und trotzdem nicht für jeden die richtige Wahl sind.
Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Recht, andere Kantone
Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Sie veranstaltet das Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse für Papierkorrespondenz nennt sie die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne, und sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.
Der bewilligungsrechtliche Status ist derselbe wie in Basel: eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz in der Fassung vom 1. Januar 2019, unter Aufsicht der Gespa. Auch hier gilt die Bewilligung nur in der Schweiz, und auch hier ist ein Online-Konto an den Wohnsitz im eigenen Gebiet gebunden — hier an die sechs genannten Kantone.
Die Aufteilung ist keine Wettbewerbssituation, die man durch Vergleich auflösen könnte. Es gibt kein Produkt, bei dem man sich zwischen Swisslos und der Loterie Romande entscheiden dürfte, weil die Wohnsitzkantone sich gegenseitig ausschliessen. Diese Randnotiz in der Tabelle ist für einen Deutschschweizer Leser eine Sackgasse und für einen Westschweizer Leser die einzige Tür.
Was die Westschweizer Bilanz angeht, ist die Zahl der Verkaufsstellen der auffälligste Wert: 2’350 Annahmestellen sind, auf sechs Kantone gerechnet, eine Dichte, die ein reines Onlineangebot nicht erreicht. Für einen Sport wie Squash, dessen Programm sich kurzfristig ändert, bleibt die App trotzdem der schnellere Weg; die Verkaufsstellendichte ist eher ein Argument für Barzahler, die keine Karte hinterlegen wollen.
Fazit: Zwei Veranstalter mit gleicher Bewilligung auf zwei getrennten Gebieten sind kein Markt, sondern eine Aufteilung — und für Westschweizer Spielende heisst das, dass der Vergleich mit Swisslos nie stattfindet, weil die Registrierung bereits entschieden ist, bevor die Quoten ins Spiel kommen.
Ausländische Marken: wie ich sie hier behandle
Die acht folgenden Marken teilen eine Feststellung und unterscheiden sich in nichts, was in der Erhebung belegt wäre. Jede steht ohne Schweizer Bewilligung da, jede mit einer berichteten Erlaubnis, die in der Schweiz keine Wirkung entfaltet, keine ist mit dem Schweizer Sperrregister verbunden, für keine existiert ein Schweizer Rechtsweg, und die Domains jeder einzelnen können auf der Sperrliste landen und per DNS blockiert werden. Ich führe sie in der Reihenfolge der Attributionserhebung, weil keine andere Sortierung sich rechtfertigen liesse, und ich beschreibe sie, statt für sie zu werben — das ist der Unterschied, den Art. 74 Abs. 3 und Art. 131 BGS vorschreiben.
Was ich über sie nicht schreibe, ist genauso wichtig. Ob eine dieser Marken Squash-Märkte führt, ob sie ein Spielerkonto mit Verlustlimiten verbindet, wie sie auszahlt und welches Produkt sie zeigt, ist auf diesen Seiten nicht erfasst — und ich fülle diese Lücke nicht mit Vermutungen auf, weil eine erfundene Angabe den Leser mehr kostet als eine fehlende.
22Bet: ein Name, der in jedem Vergleich auftaucht
22Bet ist eine der Marken, die in Schweizer Wettdiskussionen am häufigsten genannt werden, und das ist der einzige belastbare Satz, den ich hier stehenlassen kann. Eine Schweizer Bewilligung hat das Angebot nicht: nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz durchführen. Eine berichtete Erlaubnis ist nicht etabliert und entfaltet nach Art. 4 BGS in der Schweiz keine Wirkung. Damit fehlen der Anschluss ans Schweizer Sperrregister, der Schweizer Rechtsweg und der Schutz, den eine bewilligte Durchführung mitbringt; die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt und per DNS gesperrt werden.
Fazit: Der Name ist gross und die Rechtsstellung ist null — wer einem Squash-Markt bei 22Bet nachjagt, bezahlt dafür mit jedem Mechanismus, der in der Schweiz einen Streitfall löst.
Coolzino: Casino-Profil, keine Wetterlaubnis
Coolzino tritt mit einem Namen auf, der nach Casino klingt, und genau da lohnt die Trennung. In der Schweiz sind Wetten und Casino getrennte Bewilligungen, und ein Casinoangebot sagt nichts über Sportwetten. Eine Schweizer Bewilligung für Sportwetten hat Coolzino nicht; nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen solche Wetten hier durchführen. Eine berichtete Erlaubnis ist nicht etabliert und ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistenrisiko für die Domain inklusive.
Fazit: Wer ein Casino sucht, sucht hier eine andere Sache als in dieser Liste, und wer Sportwetten sucht, findet eine Marke ohne die Bewilligung, auf die es ankommt — zwei Wege, beide am Ziel vorbei.
1xBet: Reichweite ist keine Erlaubnis
1xBet ist international bekannt und das ändert nichts an der Einstufung. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor, da dieses Privileg exklusiv den zwei konzessionierten Schweizer Veranstaltern vorbehalten ist. Die berichtete Erlaubnis ist nicht etabliert und hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Es besteht kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Adresse kann per DNS blockiert werden.
Fazit: Der Bekanntheitsgrad einer Marke ist das Ergebnis von Marketingausgaben und keine Eigenschaft ihrer Bewilligung — bei Squash, wo Ergebnisse selten amtlich dokumentiert werden, zählt am Ende genau die Bewilligung.
myBet: Namensähnlichkeit mit Schweizer Recht
myBet trägt ein Wort im Namen, das man hierzulande oft für Schweizer Angebote liest, aber der Name ist keine Rechtsfigur. Eine Schweizer Bewilligung hat die Marke nicht, da die entsprechende Erlaubnis in der Schweiz nur für die zwei konzessionierten Anbieter existiert. Eine berichtete Erlaubnis ist nicht etabliert und ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS). Kein Anschluss ans gemeinsame Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg für Streitigkeiten, und die Domain kann auf die Sperrliste gelangen.
Fazit: Der irreführendste Teil ist die Silbe im Namen, und der Schaden entsteht nicht beim Einzahlen, sondern bei einer Auszahlung, die niemand erzwingen kann.
Pribet: schmaler Auftritt, gleiche Prüfung
Pribet ist kleiner als die grossen Namen in dieser Liste, und die Prüfung fällt deshalb nicht milder aus. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor, da dieses Privileg exklusiv den zwei konzessionierten Schweizer Veranstaltern vorbehalten ist. Die berichtete Erlaubnis ist nicht etabliert und entfaltet in der Schweiz keine Wirkung (Art. 4 BGS). Es gibt keinen Anschluss an das Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann per DNS blockiert werden.
Fazit: Auch bei kleineren Anbietern ersetzt eine internationale Marke keine Schweizer Bewilligung; ohne diese fehlt jeglicher regulatorischer Schutz für den Spielenden.
Funbet: der Name als Erwartung, die niemand stützt
Funbet verkauft mit seinem Namen eine Stimmung, und mehr ist daraus für diese Seite nicht abzuleiten. Eine Schweizer Bewilligung hat die Marke nicht: nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten hier durchführen. Eine berichtete Erlaubnis ist nicht etabliert und hat nach Art. 4 BGS keine Wirkung in der Schweiz. Kein Anschluss an das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.
Fazit: Was der Name verspricht, ist eine Erwartung, und eine Erwartung ist kein Regressweg — im Streitfall steht die Bewilligung zur Debatte und nicht die Stimmung.
Boomerang Bet: das Bild einer Rückkehr
Der Name erinnert an etwas, das zurückkommt, und in der Praxis beschreibt er eher die Adresse als die Auszahlung. Eine Schweizer Bewilligung hat Boomerang Bet nicht; dieses Recht ist in der Schweiz allein Swisslos und der Loterie Romande zugewiesen. Die berichtete Erlaubnis ist nicht etabliert und in der Schweiz ohne Wirkung (Art. 4 BGS). Kein Anschluss ans Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, Sperrlistenrisiko für die Domain.
Fazit: Eine Adresse, die nach einer Blockade auf einer anderen Domain wieder auftaucht, kehrt zurück — eine Forderung, die man aus der Schweiz erheben will, tut es nicht, und darin liegt die ganze Ironie.
Roobet: Casino-Herkunft, Wettanspruch ohne Bewilligung
Roobet ist als Casinomarke bekannt, und Casino und Sportwetten sind in der Schweiz getrennte Bewilligungen mit getrennten Regeln. Für Sportwetten liegt keine Schweizer Bewilligung vor: nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen sie hier durchführen. Eine berichtete Erlaubnis ist nicht etabliert und entfaltet nach Art. 4 BGS keine Wirkung. Kein Anschluss an das gemeinsame Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann per DNS blockiert werden.
Fazit: Zwischen einer Casinobewilligung und einem Wettangebot liegt in der Schweiz die ganze Trennschärfe des Gesetzes, und wer diese Grenze übergeht, verliert die Aufsicht gleich doppelt.
Was die Marge mit jedem Squash-Tipp macht
Rechnen wir das durch, was auf der Seite steht, sobald es Squash-Märkte überhaupt gibt — und nehmen wir ein Beispiel, keine zitierte Quote: einen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90. Die Auszahlungsquote dieses Marktes ist der Kehrwert der Summe der Kehrwerte der Einzelquoten, hier also 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), und sie liegt bei rund 0.95. Die Marge ist 100 % minus dieser Auszahlungsquote und damit bei ungefähr 5 %. Das ist die ungefähre Spanne, in der sich ein solcher Markt bewegt — ein Beispiel, das zeigt, wie die Grössen zusammenhängen, und keine Auskunft über die Marge eines bestimmten Squash-Marktes.
Was das für den einzelnen Tipp bedeutet, lässt sich in Franken ausdrücken. 5 % von CHF 100, die über einen längeren Zeitraum in einen solchen Markt gestreut werden, sind CHF 5, die der Veranstalter als Margenanteil einbehält, bevor überhaupt ein Ergebnis feststeht. Bei einer einzelnen Wette zu Quote 1.90 zahlt ein Einsatz von CHF 10 im Gewinnfall CHF 19 zurück, nach Einsatz mal Quote; der Nettogewinn beträgt CHF 9. Aber der Markt ist so konstruiert, dass er über beide Ausgänge hinweg weniger auszahlt, als er eingenommen hat. Und Squash verschärft das: ein Nischensport mit dünner Nachfrage wird regelmässig mit einer breiteren Marge angesetzt als ein Fussballspiel mit Millionenumsatz, weil der Veranstalter dasselbe Risiko über ein viel kleineres Volumen verteilen muss. Zwischen einem grossen und einem kleinen Markt liegen leicht mehrere Prozentpunkte, und die 5 % aus dem Beispiel sind der günstige Fall.
Wer dazu die Einsatzkosten rechnet, sieht es schärfer. Ein Kombinationsschein mit mehreren Voraussagen multipliziert nicht nur die Quoten, sondern auch die Marge: die Margen der einzelnen Märkte addieren sich über den Schein, weil jeder Markt seinen Anteil einbehält. Ein Fünfer mit fairen Einzelmärkten ist deshalb deutlich teurer als eine Einzelwette, und die Werbewörter für Kombinationen erzählen davon nichts.
Und dann ist da die Obergrenze von CHF 1’000, die jedem einfällt, der einmal einen grossen Betrag setzen wollte: ein Markt, der ohnehin nur einen Teil dessen auszahlt, was er einnimmt, trifft auf eine Einsatzgrenze, die einen hohen Einsatz verhindert. Wer mit kleinen Beträgen spielt, merkt davon nichts. Wer mit grossen spielt, merkt beides.
Häufige Fragen zu Squash-Wetten in der Schweiz
Darf ich aus der Schweiz online auf Squash wetten, und bei wem?
Ja, aber nur bei einem der beiden konzessionierten Veranstalter und nur, wenn Sie dort wohnhaft sind. Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport dürfen sie durchführen. Ein Konto verlangt Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im jeweiligen Vertragsgebiet, mindestens 18 Jahre und eine bestehende Spielsperre schliesst es aus.
Steht Squash auf der Liste der zugelassenen Sportarten und Wettarten?
Die Liste der Gespa in der Fassung vom 10. September 2026 ist abschliessend: nur was dort steht, darf ausgespielt werden. Sie nennt Qualifikationsrunden und Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, lässt Ranglistenwetten nur bei bestimmten Konstellationen zu, schliesst Trainingsläufe aus und hat weder Eck- noch Kartenmärkte noch eine Esport-Sektion. Ob Squash aufgeführt ist, prüfen Sie im aktuellen Programm Ihres Veranstalters.
Wie entsteht eine Quote auf ein Squash-Match, und was macht die Marge?
Der Veranstalter setzt die Quote so, dass die Summe der Kehrwerte über alle Ausgänge eines Marktes über eins liegt. Aus diesem Verhältnis ergibt sich die Auszahlungsquote, und die Marge ist der Rest. Nehmen wir einen zweiseitigen Markt zu je 1.90, ergibt sich 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) und damit eine Auszahlungsquote von rund 0.95 und eine Marge von ungefähr 5 %.
Wie viel zahlt eine gewonnene Wette aus Einsatz und Quote aus?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote. Bei einer Kombination wird der Einsatz mit dem Produkt der Einzelquoten multipliziert, der Gesamtquote. Bei Sporttip wird der Betrag zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Einsatz von CHF 10 zu Quote 1.90 zahlt also CHF 19 zurück und bringt CHF 9 Nettogewinn.
Warum gilt auch bei Squash kein Tipp als sicher?
Weil niemand ein Ergebnis kennt, bevor es gespielt ist. Eine begründete Einschätzung stützt sich auf Form, Kopf-an-Kopf-Bilanz, Platzbedingungen, Verletzungen, den Terminplan und die Spielweise — sie liefert eine Wahrscheinlichkeit und keine Gewissheit. Dazu kommt die Marge: in jedem Markt behält der Veranstalter einen Anteil ein, weshalb selbst eine richtig getippte Serie keine Garantie auf ein Plus ist.
Welche Verlustlimiten muss ich vorher setzen, und wie wirkt eine Spielsperre?
Bei Sporttip sind vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos.
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