Hunderennen im Schweizer Wettprogramm — die zwei Bewilligungen, das Gespa-Programm und der echte Unterschied

Updated Oktober 2026
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Datenstand: 29. Oktober 2026, geprüft gegen die Bewilligungsangaben und die Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalterinnen sowie gegen die Informationen der Gespa zur Sperrliste.

Eine leere ovale Sandbahn liegt unter Flutlicht, am Rand verläuft ein niedriger Zaun und der Himmel ist tiefblau.
Swisslos (SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft) hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von.

Wer bei «Hunderennen wetten» an Sandbahn, Flutlicht und Zwischenzeiten denkt, landet in der Schweiz bei einer unangenehmen Frage: Steht diese Sportart überhaupt auf der Liste? Denn das Schweizer Geldspielgesetz lässt Sportwetten nur auf zugelassene Ereignisse zu, und diese Liste ist ein geschlossenes Verzeichnis der Gespa. Was nicht darauf steht, wird in der Schweiz nicht angeboten — von keinem bewilligten Veranstalter.

Das ist der Kern der Sache, und er erklärt einen Teil dessen, was Spielende im Ausland suchen. Wer in einem ausländischen Angebot Hunderennen vorfindet, sieht nicht mehr Wettmöglichkeiten, sondern ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung. Damit fällt aber auch die Prüfung weg, die das Schweizer System ausmacht: die zugelassenen Sportarten, die geprüfte Identität, die selbst gesetzten Verlustlimiten, die Spielsperre im schweizweiten Register. Der folgende Text ordnet ein, was im bewilligten Schweizer Angebot tatsächlich läuft, was es kostet und wo die Grenze verläuft.

Was Hunderennen im Rennsport und im Schweizer Wettangebot unterscheiden

Die Grundlagen des Rennsports mit Hunden sind schnell erzählt und für die Frage, die hier zählt, zweitrangig. Rennen laufen über festgelegte Distanzen, es gibt Vorläufe und Endläufe, und die Veranstalter führen Kurse über Form, Startboxen und Gewichtsklassen. Wer sich dafür interessiert, findet das bei den Bahnen selbst oder in den Fachmedien des jeweiligen Verbands. Die Begriffe, die auf einem Wettschein auftauchen — Sieger, Platzierung, Reihenfolge der Ersten — gehören zum Standardrepertoire jedes Buchmachers.

Für die Schweiz entscheidet aber nicht die Attraktivität einer Sportart, sondern ihre Zulassung. Wetten sind laut Geldspielgesetz ein Grossspiel, und das Angebot ist eine geschlossene Liste autorisierter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten, die die Gespa in ihrer jeweils gültigen Fassung führt. Auf dieser Liste sind Qualifikationsrunden nur dann spielbar, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie ausdrücklich genannt sind, Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Trainingsläufe sind nie Gegenstand einer Wette. Eckball- und Kartenmärkte fehlen in der Liste, eine Esport-Sektion ebenso. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Daraus folgt die nüchterne Einordnung, die dieser Abschnitt liefern soll: Nicht jede Sportart, die im Ausland auf dem Wettschein steht, hat hier einen Platz. Wer im Schweizer Sporttip-Programm nach einem Angebot sucht, sucht in einem Katalog, den nicht der Verlag, sondern die Aufsicht zusammengestellt hat. Und was nicht im Katalog steht, ist auch nicht über eine Umleitung erreichbar.

Der zweite Punkt betrifft die Person, die wetten will, nicht die Sportart. Das Angebot steht Menschen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist im Schweizer Recht kein Detail am Rand, sondern die Grundlage dafür, dass die Aufsicht überhaupt von einem fairen Programm sprechen kann.

Rennsport mit Hunden in der Schweiz

Ein Blick auf die Landkarte hilft, die Erwartung zu justieren. In der Schweiz existiert keine nationale Szene, um die ein Wettkatalog herumgebaut wäre; der Rennsport mit Hunden ist hier Randthema. Ein Swisslos-Sporttip-Programm deckt deshalb vor allem das ab, was die genannte Liste an Sportarten und Wettbewerben zulässt.

Für Spielende heisst das: Die Suche nach einem Hunderennen-Wettschein führt regelmässig zu Angeboten, die ihre Bewilligung nicht in der Schweiz haben. Diese Erkenntnis ist der eigentliche Wert der Frage — nicht die Frage, welche Bahn als nächste läuft.

Warum die Suche im Ausland endet

Ein ausländisches Angebot mit einer Sportart, die hier fehlt, fühlt sich zunächst wie ein Zugangsvorteil an. Es ist das Gegenteil. Die Bewilligung eines Schweizer Veranstalters gilt nur in der Schweiz, und sie deckt nur das ab, was die Liste zulässt; eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Kraft. Was der Sucher als Angebot wahrnimmt, ist also eine Standortfrage ohne Schutz: keine Schweizer Aufsicht über die Gestaltung dieses Programms, kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg bei Streit um Auszahlung oder Wettabwicklung.

Die Geschwindigkeit dieses Wechsels überrascht viele. Zugangsperren werden laufend erneuert; gesperrte Domains tauchen binnen Stunden unter neuer Adresse auf. Wer sich auf ein solches Angebot verlässt, verlässt sich auf eine Adresse, die selbst nichts Bleibendes ist. Wie die Aufsicht dieses Nachziehen beschreibt, gehört zur Rechtslage und wird an der passenden Stelle dieses Textes ausgeführt.

Grundlagen: Was eine Wette in der Schweiz ausmacht

Bevor eine Bewertung von Angeboten möglich ist, braucht es die Mechanik. Das Schweizer Sporttip-Gewinnprinzip ist denkbar schlicht: Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Diese zweite Rundung ist die, die am Ende auf dem Konto steht, und sie arbeitet immer in eine Richtung.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette bei CHF 1’000, für eine Systemwette bei CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer mit einem Sparbetrag arbeitet, wird von diesen Zahlen nie berührt. Wer in einem Durchgang einen vierstelligen Betrag setzen will, schon.

Was sich beliebig anhört, ist es nicht. Wetten auf voneinander abhängige Ereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die gesamte Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Die Rückerstattung rettet den Einsatz, nicht den Plan, auf den er gesetzt war.

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette und Livewette

Die Einzelwette ist die einfachste Form: ein Ereignis, eine Voraussage, eine Quote. Die Kombiwette verbindet mehrere Voraussagen, und die Quoten multiplizieren sich zu einem Gesamtpreis. Die Systemwette ordnet mehrere Voraussagen in mehreren Kombinationen an, was den Höchsteinsatz auf CHF 10’000 hebt. Die Livewette läuft während des Ereignisses; hier gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 werten. Wer live setzt, setzt also nicht nur auf das Ereignis, sondern auch auf die Reaktionsgeschwindigkeit des Systems, das seinen Klick verbucht.

Ein Punkt, der später in der Auswertung wichtig wird: Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Dem Ergebnis nach hängt es davon ab, auf welche Fassung des Ereignisses die Wette läuft.

Der Kombiboost und seine Bedingungen

Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten. Er verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Die Staffelung liest sich als Einladung zum Aufstocken, und genau so ist sie gemeint. Vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 sind kein Spaziergang; fünfzehn solcher Voraussagen sind ein Konstrukt, dessen Eintrittswahrscheinlichkeit in keinem Verhältnis zu einer Prozentzahl auf dem Nettogewinn steht. Der Boost erhöht, was übrig bleibt, nicht was passiert.

Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Boost annimmt und dann vorzeitig aussteigt, verliert ihn — eine Verbindung, die selten auf dem Bildschirm steht.

Ausstieg vor Schluss: Cash-Out

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Wer die Hälfte sichern und die Hälfte laufen lassen will, bekommt diese Möglichkeit hier nicht.

Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Das ist keine Nebenbemerkung: Der Ausstieg kostet systematisch einen Teil des noch offenen Werts, und dieselbe Position, die den Ausstieg anbietet, darf ihn jederzeit zurückziehen.

Rechtslage: Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist. Zuständig ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht in Bern; das Geldspielkonkordat gilt seit dem 1. Januar 2021. Die Aufsicht über Casinos liegt bei einer anderen Behörde, der ESBK — ein Unterschied, der in vielen Erklärungen verwischt wird. Wer über das wettrechtliche Aufsichtssystem spricht, meint die Gespa.

Ein Briefkasten aus Metall hängt an einem Holzzaun, dahinter liegt ein Garten im Morgennebel.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung. Das ist die knappste und folgenreichste Regel des ganzen Systems, weil sie nicht nur den Anbieter bindet, sondern auch die Position der Spielenden: Ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung steht ausserhalb der Prüfung, und der Wettende hat gegenüber diesem Anbieter keinen Schweizer Weg.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Die zwei bewilligten Veranstalter und ihre Gebiete

Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Ihre Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis im Gebiet der jeweiligen Veranstalterin. Wer in Zürich wohnt, kommt über Sporttip zum Zug; wer in Genf wohnt, über Jouez Sport. Die beiden Gebiete überschneiden sich nicht, und das ist für die Auswahl nüchterner als jede Bewertung: Es gibt für die meisten Spielenden faktisch keine Wahl zwischen zwei Schweizer Angeboten, sondern ein zuständiges.

Was überhaupt gespielt werden darf

Wetten laufen nur auf Sportveranstaltungen. Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Das erlaubte Angebot ist die bereits erwähnte geschlossene Liste autorisierter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten in ihrer gültigen Fassung; dazu kommen die Zulassungsbedingungen für Qualifikationsrunden, Frauenwettbewerbe und Ranglistenwetten. Live-Wetten sind zulässig, vor dem Ereignis und während des Ereignisses, sofern der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das Gesetz nicht.

Cash-Out ist nicht geregelt. Es ist ausschliesslich ein Merkmal des jeweiligen Veranstalters — bei Sporttip in dem Rahmen, der eben beschrieben wurde. Virtueller Sport ist nicht geregelt; über seine Zulässigkeit sagt dieser Text deshalb nichts. Esport lässt sich insofern einordnen, als die Liste keine Esport-Sektion zeigt. Wer eine Sportart im Programm sucht, findet sie entweder im Verzeichnis oder in einem Angebot ohne Schweizer Bewilligung — eine dritte Möglichkeit gibt es nicht.

Die Prüfung, die ein Konto durchläuft

Bei Swisslos braucht die Online-Registrierung mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das ist kein Formular, sondern eine Identitätsprüfung, und sie erklärt, warum es in der Schweiz keine anonyme Teilnahme gibt.

Dasselbe Prinzip gilt auf der Geldseite: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht. Ein Kredit an Spielende ist ebenfalls nicht möglich.

Welche Zahlungsmarken ein Anbieter akzeptiert, ist seine eigene Sache und ausschliesslich aus seinen Bedingungen zu entnehmen. Swisslos etwa bietet PostFinance Pay zum Aufladen des Spielkontos an; die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Spielguthaben lassen sich auch per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Die Obergrenze greift also nicht gegen den einzelnen Kauf, sondern gegen den Bestand — ein Unterschied, der bei wiederholtem Aufladen spürbar wird.

Was eine Wette im Ausland kostet

Die Schweiz kennt kein Instrument, mit dem Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an nicht bewilligte Wettseiten blockieren. Wer solche Schranken erwartet, erwartet etwas, das es nicht gibt. Was es gibt, ist die Sperrliste: Die Gespa veröffentlicht ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste stammt vom 3. September 2019; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Gesperrte Domains werden binnen Stunden ersetzt. Die Aufsicht nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für diesen Wechsel und führt bet365 auf der Liste.

Wer auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung wettet, riskiert keine Strafe — bestraft wird der Veranstalter, nicht die Spielerin oder der Spieler. Das ist die gute Nachricht und zugleich das Ende der guten Nachrichten. Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe geahndet werden, bei gewerbsmässigem Betrieb mit bis zu fünf Jahren. Einsatz und Gewinn können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Man verliert also nicht durch eine Busse, sondern durch die Konstellation.

Dazu kommt die Steuerseite, die viele erst nach dem Gewinn interessiert. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Der Freibetrag des Bundes liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon je nach Kanton ab. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer zurück; zurückgeholt wird sie über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung. Eine typische Wette liegt weit unter dieser Grenze: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn.

Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz existiert nicht. Für die eigene Situation bleibt es bei einem Hinweis: Steuerberaterin oder kantonale Steuerverwaltung fragen.

Die Sperrliste und die Grenzen der Marketingfreiheit

Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa — 2025 erteilte sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bonusbeträge und Bonuskonditionen ergeben sich ausschliesslich aus den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Eine Sperrstunde für Werbung zu bestimmten Tageszeiten existiert nicht.

Diese Regeln sind der Grund, warum die beiden bewilligten Veranstalterinnen kaum in der Sprache der Bonusjagd auftreten. Was sie anbieten, ist in ihren eigenen Regelwerken beschrieben, nicht in einer Kampagne. Für Spielende ist das ein Vorteil: Die Bedingungen sind nachlesbar, bevor Geld fliesst.

Spielerschutz: Limiten, Sperre und wer sie prüft

Der Schutz in der Schweiz beginnt nicht beim Verbot, sondern bei einer Zahl, die der Spielende selbst eingibt. Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Ein Wanderweg führt zwischen hellen Birken bergauf, Sonnenstrahlen fallen durch das Laub auf den Boden.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen (Oberlimite CHF 9'999, unter 21 Jahren CHF 1'000).

Der Rahmen ist gesetzlich: Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Die Herabsetzung wirkt unmittelbar, die Erhöhung nach Gesetz nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein gesetzlich fixierter Einzahlungsdeckel existiert in der Schweiz nicht.

Was das für einen Abend bedeutet, ist einfach zu sagen. Die Verlustlimite wird vor dem ersten Einsatz gesetzt, nicht danach. Wer die 30-Tage-Grenze anheben will, weil eine Serie schlecht lief, braucht dafür drei Tage — Zeit genug, um die Entscheidung noch einmal zu treffen. Das ist die wirksamste Bremse im System, weil sie gegen den Moment gerichtet ist, in dem sie gebraucht wird.

Es lohnt sich auch, die Untergrenze anzusehen. Unter 21 Jahren liegt die Oberlimite bei CHF 1’000, nicht bei CHF 9’999. Für junge Spielende ist der Rahmen also enger gesteckt, und die Regel folgt der Erfahrungstatsache, dass die Höhe der Verluste über den Einstieg entscheidet.

Was die Limiten in einem Monat bedeuten

Rechnen wir die Obergrenzen in einen Haushalt um. Wer die Limite von CHF 9’999 für 30 Tage vollständig ausschöpft, hat im Jahr sechsstellige Summen bewegt. Das ist keine Aussage darüber, was jemand tun sollte; es ist eine Aussage darüber, wie viel Raum eine Zahl lässt, die harmlos klingt und erst im Jahresverlauf sichtbar wird. Wer mit einem Betrag im mittleren zweistelligen Bereich pro Woche arbeitet, merkt von der Limite nichts, und das ist für die meisten Spielenden der Normalfall.

Das Guthaben hat seine eigene Obergrenze. Wird das Wallet mit höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage aufgeladen und darf der Bestand CHF 9’999 nicht übersteigen, soll das erklären, was verlangt wird: Der Freiraum liegt im Bestand, nicht in der Limite. Wer die 30-Tage-Summe vor dem Ereignis aufbraucht, merkt es daran, dass die Einlage nicht mehr durchgeht.

Die Spielsperre und das Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und ein Fachgremium ist daran beteiligt. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Dieselbe Logik steht hinter dem Register als Ganzem: Gesperrt werden überschuldete oder spielsüchtige Personen und Personen, die sich selbst sperren. Ausgeschlossene oder minderjährige Spieler haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn. Die Sperre richtet sich also nicht nur gegen das Spiel, sondern auch gegen das Geld, das daran hängt.

In der Durchführung an der Verkaufsstelle gilt es, den Anspruch zu dosieren. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: Bei Verkaufsstellen wurde in 200 Fällen in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Eine Quote von knapp der Hälfte ist keine Ausnahme, sondern ein Ergebnis, das für sich spricht. Spielerschutz an der Verkaufsstelle als strenge Mauer zu beschreiben, wäre von Vornherein falsch.

Wo Schutz fehlt, nicht wo er wohnt

Die Gegenprobe liefert der Ausgangspunkt dieses Textes. Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist keine der eben beschriebenen Vorkehrungen kontrolliert: kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht über die Identitätsprüfung, kein Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Sperrliste, die diesen Anbieter trifft. Die Liste blockiert Domains, sie prüft keine Konten.

Das ist konkret und nicht abstrakt. Wer sich selbst sperren will, sperrt sich an einem Ort, der für Schweizer Behörden nicht zugänglich ist. Wer seine Limiten setzt, setzt sie in einem Fenster, dessen Betreiber niemandem in der Schweiz Rechenschaft schuldet. Wer falsch identifiziert wurde, wendet sich an keine Stelle, die greifen kann. Der stärkste Teil des Schweizer Systems besteht aus Mechanismen — und Mechanismen, die nicht greifen, sind eine Zusage ohne Deckung.

Der Reingewinn und wohin er geht

Wer Sporttip spielt, sollte auch wissen, was mit der Marge passiert. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Jahr 2024. Netzgewinne gehen nach Gesetz gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zu.

Der Rückgang von CHF 122 Mio. auf CHF 109 Mio. ist ein eigenes Bild. Ein rückläufiger Beitrag aus dem Sportwettgeschäft trotz eines grossen, etablierten Angebots spricht dafür, dass ein Teil des Spiels woandershin wandert. Wohin, lässt sich an der Sperrliste ablesen, die laufend wächst.

Vergleich der zehn Angebote, sortiert nach Bewilligung

Die Reihenfolge folgt der Bewilligungsfrage, nicht dem Geschmack. Zuerst kommen die beiden Veranstalterinnen, die in der Schweiz eine Bewilligung haben und den Zugang auf ihr Gebiet begrenzen. Danach folgen acht Marken ohne Schweizer Bewilligung, die Schweizer Spielende antreffen und die nach denselben Massstäben wie die ersten beiden zu bewerten sind. Die beiden Gruppen werden nicht vermischt, und keine Marke aus der zweiten Gruppe wird als legal oder sicher bezeichnet.

Der Vergleich prüft vier Dinge: Bewilligungsstatus, Art der veröffentlichten Bewilligungsangabe, tatsächliche Funktion der veröffentlichten Domain und — das ist das eigentliche Kriterium — das Verhalten des Angebots im Fall einer Bewilligungslücke. Eine Marke ohne Schweizer Bewilligung unterscheidet sich von einer anderen ohne Schweizer Bewilligung nicht in der Bewilligungsfrage; sie unterscheidet sich nur darin, wie sie auftritt, und dieses Auftreten ist für die Bewertung nicht entscheidend.

Marke Bewilligungsstatus Veranstalter oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung
Rainbet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung
WirWetten ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung
PowBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung
Rabona ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung
myBet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung
22Bet ohne Schweizer Bewilligung keine in der Schweiz wirksame Bewilligung

Die Spalte zur Bewilligungsangabe ist für acht der zehn Zeilen leer an Inhalt — nicht leer an Aussage. Eine gemeldete Bewilligung, die in der Schweiz keine Kraft entfaltet, ist im Schweizer Recht keine Bewilligung, und die Tabelle bildet das ab. Wer in einer solchen Zeile nach einem Anhaltspunkt sucht, an dem sich ein Vergleich festmachen liesse, sucht an der einzigen Stelle, an der es keinen gibt.

Bemerkenswert ist der Kontrast in der ersten Spalte: Zwei Zeilen unterscheiden sich, acht sind identisch. Vergleiche zwischen Marken sind auf dieser Seite also nur dort sinnvoll, wo sich etwas unterscheidet. Für einen erheblichen Teil der Fragen, die man einer Marke stellen würde — Identitätsprüfung, Limiten, Sperre, Auszahlung —, gibt es bei den acht keine Grundlage. Der Nutzen liegt darin, dass diese Fragen offen bleiben; der Leser soll wissen, was er selbst prüft.

Die Marge in einem Zwei-Wege-Markt

Ein Zahlenbeispiel, das nichts über die Schweiz aussagt, sondern über jeden Markt. Nehmen wir einen Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90. Die Auszahlungsquote ergibt sich aus eins geteilt durch die Summe von eins geteilt durch 1.90 und eins geteilt durch 1.90. Die Summe der Kehrwerte liegt bei rund 1’053, die Auszahlungsquote damit bei etwa 95 %, die Marge bei rund 5 %. Bei einem Angebot von 1.80 je Seite liegt der Kehrwert-Anteil bei rund 1’111, die Auszahlungsquote bei rund 90 %, die Marge bei rund 10 %. Der Übergang von 1.90 auf 1.80 sieht nach einem kleinen Schritt aus und ist eine Verdoppelung der Marge.

Aus dieser Spanne folgt, was eine Sportart kostet. Bleibt die Marge im Bereich von fünf Prozent, verliert eine Serie von Wetten im statistischen Mittel fünf Prozent des umgesetzten Einsatzes an das Buch. Bei zehn Prozent sind es zehn. Für den einzelnen Wettschein entscheidet die Sportart nichts; über ein Jahr mit vielen Wetten entscheidet sie den Unterschied zwischen einem Hobby mit Kosten und einem Hobby mit erheblichen Kosten.

Umgekehrt heisst das: Wer eine Sportart sucht, die in der Schweiz nicht auf der Liste steht, sucht eine Sportart, deren Preis er nur bei einem Anbieter erfährt, den er nicht prüfen kann. Die Marge ist keine Nebeninformation, sondern die Gebühr, die das Angebot für sich behält — und bei einem Markt ohne Schweizer Bewilligung ist dieser Betrag nirgends kontrolliert.

Die zehn Angebote im Einzelnen

Die folgenden Einschätzungen bewerten jede Marke nach denselben Massstäben. Die beiden ersten gehören zur Gruppe der bewilligten Veranstalterinnen und bedienen ihr jeweiliges Gebiet. Die übrigen acht sind Marken ohne Schweizer Bewilligung; über Merkmale ihres Wettangebots jenseits der Bewilligungsfrage wird hier nichts gesagt, weil darüber nichts bekannt ist und eine Vermutung auf dieser Seite keinen Platz hat.

Swisslos Sporttip: die einzige bewilligte Veranstalterin im Deutschschweizer Raum

Swisslos ist eine der zwei Veranstalterinnen, die das interkantonale Recht für Sportwetten zulässt, und bedient die Deutschschweiz, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Bewilligung ist eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa. Für viele Spielende in der Region Zürich, Bern oder St. Gallen ist das nicht ein Anbieter unter mehreren, sondern der Anbieter.

Die Konditionen sind im Regelwerk nachlesbar und ungewöhnlich genau. Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette, CHF 10’000 pro Systemwette, mit dem Vorbehalt jederzeitiger Änderung. Der Mindesteinsatz von einem Franken ist niedrig, und genau darin liegt die Ambivalenz: Dieselbe Grenze, die den Einstieg erlaubt, erlaubt auch das schnelle Wiederholen. Wer kleine Beträge automatisch setzt, gewinnt dabei keine Sicherheit, sondern Geschwindigkeit.

Ein Punkt, der bei dieser Marke mehr wiegt als bei den anderen: Die Limiten müssen vor der ersten Teilnahme gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren, und eine Erhöhung wird erst nach 72 Stunden wirksam. Wer mit einer Verlustlimite von einigen hundert Franken pro Monat startet, für den ist das Konto ein geschlossenes System. Wer die Limite beim Einstieg unnötig hoch ansetzt, hat den Mechanismus einmal passiert und danach nicht mehr in der Hand — eine Erhöhung dauert drei Tage, eine Wette drei Sekunden.

Auch die Auszahlungsseite ist geregelt. Spielguthaben lassen sich innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auszahlen; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto überwiesen. Die Zwei-Auszahlungen-Grenze ist die Regel, an der ein Vielnutzer hängen bleibt: Sie ist nicht willkürlich, aber sie kostet, und sie belastet den, der regelmässig kleine Beträge abzieht, stärker als den, der selten auszahlt.

Was diese Marke von allen anderen auf der Seite unterscheidet, lässt sich in einem Satz sagen: Nur hier stehen Identitätsprüfung, Sperrregister und Schweizer Rechtsweg in Verbindung mit dem Angebot selbst. Wer nicht im Vertragsgebiet wohnt, kommt nicht durch die Registrierung — die Daten werden aus dem Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Die Prüfung ist zugleich die Grenze.

Loterie Romande Jouez Sport: die Veranstalterin der Westschweiz

Die Loterie Romande ist die zweite zugelassene Veranstalterin und bedient mit Jouez Sport die sechs Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie ist ein etabliertes Unternehmen der Westschweiz: 2’350 Verkaufsstellen, 221 Mitarbeitende, Kontaktadresse in Lausanne. Die Bewilligungsstruktur entspricht der von Swisslos — Veranstalterbewilligung und Bewilligung pro Spiel nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht durch die Gespa.

Für einen Vergleich mit Swisslos ist wichtig, was gleich ist und was nicht. Gleich sind die gesetzlichen Pflichten: Verlustlimiten vor der ersten Teilnahme, Anwendung von 72 Stunden bei einer Erhöhung, Anschluss an das schweizerische Sperrregister, Identitätsprüfung, Auszahlung nur auf ein Konto im eigenen Namen. Ungleich ist das Einzugsgebiet, und das ist keine Kleinigkeit: Es gibt keine Überschneidung, aus der ein Spielender nach Belieben wählen könnte. Wer im Kanton Waadt wohnt, kommt über Jouez Sport zum Zug; wer im Kanton Zürich wohnt, über Sporttip. Die Regeln gehören zum Haus, die Spielregeln decken sich in den Punkten, die das Gesetz vorgibt, und die konkreten Konditionen stehen im jeweils eigenen Regelwerk.

Bemerkenswert ist die Zahl der Verkaufsstellen. 2’350 in sechs Kantonen sagt etwas über die Alltagsnähe dieser Veranstalterin und über den Kanal, über den in der Westschweiz gespielt wird. Der Online-Zugang ist das eine, der Wettschein am Schalter das andere, und die beiden Wege sind unterschiedlich gut kontrollierbar — eine Wette, die in der App zusammengestellt und per QR-Code an einer Verkaufsstelle gespielt wird, durchläuft beide. Die Testkäufe der Gespa 2025, bei denen eine Sportwette in 47.5 % von 200 Fällen an eine minderjährige Person verkauft wurde, betreffen genau diesen Kanal. Wer den Schutz für geklärt hält, übersieht, dass die Alterskontrolle dort stattfindet, wo ein Mensch hinter dem Schalter steht.

HighFlyBet: ohne Schweizer Bewilligung

HighFlyBet hat keine Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen in der Schweiz Sportwetten anbieten; eine Bewilligung, die andernorts gemeldet ist, hat hier keine Kraft. Die Marke ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Was für einen Schweizer Spielenden übrig bleibt, ist der Blick auf das eigene Verhalten. Wer sich über Margen oder Auszahlungszeiten informieren will, findet die Angaben in den Bedingungen des Anbieters, nicht in einer Schweizer Quelle; ob das Konto, auf das ausgezahlt wird, einer Prüfung unterliegt, entscheidet der Anbieter allein. Der Kontrollpunkt liegt für den Spielenden bei sich selbst: Wer ein Konto eröffnet, dessen Betreiber keiner Schweizer Aufsicht untersteht, sollte vorher wissen, an wen er sich im Streitfall wendet — hier gibt es niemanden in der Schweiz.

Playzilla: ohne Schweizer Bewilligung

Playzilla hat keine Schweizer Bewilligung. Die Voraussetzungen entsprechen den Ausführungen im Abschnitt «Rechtslage: Die Bewilligung gilt nur in der Schweiz»: kein Schweizer Rechtsweg, kein Anschluss an das Sperrregister, Domain möglicherweise auf der Gespa-Sperrliste. Die Bewilligungsfrage ist damit abschliessend geklärt, und weitere Feststellungen zu diesem Anbieter sind nicht möglich.

Der praktische Rat ist entsprechend kurz. Wer sehen will, in welchem Verhältnis ein solches Angebot zu den Schweizer Vorkehrungen steht, braucht dafür keinen Vergleich von Funktionstabellen, sondern eine einzige Frage: An welche Stelle wendet sich der Spielende, wenn ein Kontostand nicht ausgezahlt wird? Die Antwort ist bei diesem Anbieter keine Schweizer Stelle.

Rainbet: ohne Schweizer Bewilligung

Rainbet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine im Ausland gemeldete Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung, ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht, und die Domain kann per DNS blockiert werden. Das ist dieselbe Ausgangslage wie bei den übrigen Marken ohne Bewilligung.

Der Unterschied zu den bewilligten Veranstalterinnen liegt nicht in der Bedienung, sondern in den Mechanismen. Bei Swisslos sind Verlustlimiten, Sperre und Identitätsprüfung Vorschriften; hier sind sie, soweit vorhanden, das Hausrecht des Veranstalters und jederzeit von ihm änderbar. Wer diesen Unterschied für akademisch hält, sollte ihn an einem konkreten Punkt durchdenken: Wer im Vertragsgebiet von Swisslos eine Sperre eintragen lässt, sperrt sich auch bei den Casinos und im Fürstentum Liechtenstein; bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es diesen Eintrag nicht.

WirWetten: ohne Schweizer Bewilligung

WirWetten hat keine Schweizer Bewilligung. Damit entfällt die Schweizer Aufsicht über das Programm, und die Domain kann von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS blockiert werden. Die Gespa veröffentlicht in ihrer Sperrliste nur blockierte ausländische Domains — eine Bewilligung für diesen Anbieter existiert nicht und kann deshalb auch nicht aufgeführt sein.

Wer anhand des Namens eine besondere Nähe zur Schweiz vermutet, sollte sich daran halten, was der Name tatsächlich belegt: nichts. Eine Bewilligung ist eine Erklärung der Aufsicht, nicht ein Wort im Markennamen. Der Name mag nach Deutschschweizer Publikum klingen; die Aufsicht kennt nur die beiden Veranstalterinnen, und die stehen am Anfang dieser Liste.

PowBet: ohne Schweizer Bewilligung

PowBet hat keine Schweizer Bewilligung, ist nicht an das Sperrregister angeschlossen und bietet keinen Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Der Umstand, dass eine solche Seite nach einer Blockierung binnen Stunden unter neuer Adresse erreichbar ist, gehört zu diesem Bild — die Aufsicht nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für diesen Wechsel und führt bet365 auf der Liste.

Für den Vergleich heisst das: Ein Angebot, das seine Adresse wechselt, wechselt auch seine Auffindbarkeit und die Ordnung, in der sein Name wiedererkannt wird. Wer sich auf ein solches Angebot einlässt, sollte wissen, dass die Kontinuität der Adresse nicht selbstverständlich ist.

Rabona: ohne Schweizer Bewilligung

Rabona hat keine Schweizer Bewilligung. Es gibt keine Schweizer Aufsicht über das Angebot, keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Weg bei Streitigkeiten; die Domain kann per DNS blockiert werden. Das ist die vollständige Feststellung, die zu diesem Anbieter möglich ist.

Was der Spielende selbst tun kann, ist begrenzt und dennoch nützlich. Die Bedingungen des Anbieters sind die einzige Quelle für seine Zahlen — für Quoten, Auszahlungszeiten und allfällige Limiten. Wer sie prüft, prüft einen Vertrag mit einem Vertragspartner und nicht mit einem Aufsichtsobjekt, und das ist ein Unterschied, den man vor und nicht nach der ersten Auszahlung merken sollte.

myBet: ohne Schweizer Bewilligung

myBet hat keine Schweizer Bewilligung. Namesnähe zu einer deutschen Marke ändert daran nichts: Eine Bewilligung eines anderen Landes hat in der Schweiz keine Kraft, und nur die beiden eingangs genannten Veranstalterinnen dürfen hier Sportwetten anbieten.

Wer hier spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Rahmens — ohne Sperrregister, ohne Schweizer Aufsicht über die Identitätsprüfung und ohne Schweizer Rechtsschutz. Auf dem Sporttip-Programm steht ein regionaler Katalog, dessen Sportarten von der Aufsicht festgelegt werden; ein solches Programm kennt diese Begrenzung nicht und ersetzt sie durch keine andere.

22Bet: ohne Schweizer Bewilligung

22Bet hat keine Schweizer Bewilligung, ist nicht an das Sperrregister angeschlossen und bietet keinen Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden. Zugangsperren werden laufend erneuert, und blockierte Domains tauchen binnen Stunden unter neuer Adresse auf — eine Eigenschaft, die für jede der acht Marken ohne Bewilligung gilt.

Für die Bewertung zählt am Ende nur eine Frage: Was tatsächlich passiert, wenn ein Angebot gebraucht wird. Wer die Aussicht auf einen Schweizer Rechtsweg für den eigentlichen Wert des Schweizer Systems hält, findet ihn hier nirgends. Wer ihn nicht braucht, weil er nur einmal klein setzen will, hat dasselbe Risiko in kleinerer Dosis — aber er hat es.

Was aus alldem folgt

Die Frage nach Hunderennen in der Schweiz führt zu keiner Sportart, sondern zu einem Verzeichnis. Was auf der Gespa-Liste autorisierter Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten steht, darf gespielt werden; was nicht darauf steht, wird in der Schweiz nicht angeboten, und ein Angebot, das es trotzdem zeigt, hat keine Schweizer Bewilligung. Zwei Veranstalterinnen stehen zur Verfügung, jede in ihrem Gebiet, beide mit derselben gesetzlichen Grundlage und denselben Pflichten bei Identität, Limiten und Sperre.

Die Folge für den Spielenden zeigt sich zuerst bei der Registrierung. Wer im Vertragsgebiet wohnt, kommt durch die Prüfung und spielt unter Schweizer Aufsicht. Wer diese Prüfung nicht bestehen kann oder will, landet bei einem Anbieter, bei dem kein Mechanismus greift, weil keiner kontrolliert wird. Dass die Sperrliste 671 Domains umfasst und laufend wächst, deutet darauf hin, dass dieser Weg oft gewählt wird — und dass er kein stabiles Ziel ist.

Die zweite Folge betrifft den Preis. Sportwetten kosten einen Teil jedes Einsatzes in Form der Marge, und in einem Markt mit Quoten um 1.90 je Seite sind das im Beispiel rund fünf Prozent. Wer auf eine Sportart ausserhalb der Liste setzt, zahlt diesen Preis bei einem Anbieter, dessen Marge niemand in der Schweiz prüft. Bei einem Hobby ist ein Prozentsatz mehr oder weniger keine dramatische Zahl. Über Jahre und viele Wettscheine ist er es.

Und die dritte Folge betrifft das Geld, wenn es zurückkommen soll. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei, und oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin Verrechnungssteuer zurück, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer in einem anderen Kanton wohnt, klärt das mit der kantonalen Steuerverwaltung, bevor er sich über einen Gewinn freut.

Nichts davon macht die zweite Gruppe von Marken per se unseriös, und nichts macht die erste Gruppe für jeden zur richtigen Wahl. Aber der Unterschied ist kein Marketingunterschied, sondern einer in der Auffangstruktur. Wer die Limiten nicht braucht, weil er disziplinierter ist als die Statistik, mag darauf verzichten können. Wer sie braucht, kann es nicht.

Häufige Fragen zu Hunderennen und Sportwetten in der Schweiz

Sind Wetten auf Hunderennen in der Schweiz erlaubt, und was besagt die Gespa-Liste dazu?

Wetten laufen in der Schweiz nur auf Sportveranstaltungen und nur auf die autorisierten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten des Gespa-Verzeichnisses. Ob eine Sportart dort aufgeführt ist, entscheidet über ihre Spielbarkeit. Steht sie nicht auf der Liste, wird sie von keiner bewilligten Veranstalterin angeboten, und das Gesetz lässt für sie keinen Raum offen.

Wer darf in der Schweiz Sportwetten veranstalten, und was heisst «die Bewilligung gilt nur in der Schweiz»?

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen auf zwei begrenzt: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Sie brauchen eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, unter Aufsicht der Gespa. Ihre Bewilligung gilt ausschliesslich in der Schweiz; eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Wirkung.

Wie berechnet sich der Gewinn aus Einsatz und Quote, und was macht die Marge?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal dem Produkt der Einzelquoten; er wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen abgerundet. Die Marge steckt im Preis: Aus den Kehrwerten aller Quoten eines Marktes ergibt sich die Auszahlungsquote, und die Marge ist der Rest.

Was passiert mit einer Wette, wenn ein Ereignis abgesagt und nicht nachgeholt wird?

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglich geplanten Beginn nachgeholt — im Rahmen eines Turniers nach dessen Regeln —, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Der Einsatz ist dann zurück oder neutralisiert, nicht gewonnen.

Welche Verlustlimiten müssen vor der ersten Wette gesetzt werden, und wie funktioniert die Spielsperre?

Vor der ersten Teilnahme sind Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 unter 21 Jahren; eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach 72 Stunden. Zusätzlich lässt sich der Zugang für 1 bis 180 Tage selbst sperren, und eine unbefristete Sperre gilt im schweizweiten Register.

Welche Folgen hat es, auf einer Seite ohne Schweizer Bewilligung zu wetten, auch bei der Steuer?

Bestraft wird der Veranstalter, nicht die Spielerin oder der Spieler. Einsatz und Gewinn können aber in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es fehlen Sperrregister, Identitätsprüfung und Schweizer Rechtsweg. Ausländische Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis des Kantons Thurgau behandelt sie als vollständig steuerbares Einkommen.

Inhalt erstellt vom Team «europapokalch.com»