Spielwetten Schweiz 2026 – zwei bewilligte Veranstalter und der Weg daran vorbei
29. Oktober 2026 – geprüft gegen die Bewilligungsangaben von Swisslos und der Loterie Romande sowie gegen die Aufsichtsdokumente der Gespa.

Wer in der Schweiz auf ein Fussballspiel setzen will, hat tatsächlich eine Wahl — nur nicht die, die Suchmaschinen und Werbebanner nahelegen. Es gibt zwei lizenzierte Veranstalterinnen, sie teilen das Land unter sich auf, und wer im falschen Kanton wohnt, bekommt beim einen schlicht kein Konto. Daneben steht eine zweite Gruppe von Marken, die sich im Netz weit öffnender präsentiert und der in der Schweiz ausdrücklich keine Bewilligung erteilt wurde. Beide Wege sind begehbar. Sie sind nicht gleich, und der Unterschied liegt nicht im Willkommensangebot, sondern in dem, was passiert, wenn etwas schiefgeht — bei der Wette, beim Guthaben, beim eigenen Spielverhalten.
Die Entscheidung, um die es hier geht, ist also keine Geschmacksfrage. Sie hängt davon ab, wo jemand wohnt, wie viel ihm ein Schweizer Rechtsweg wert ist und wie sehr er auf ein breites Wettprogramm angewiesen ist. Genau das lässt sich sortieren.
Grundlagen: was eine Sportwette ist und was dabei tatsächlich passiert
Eine Sportwette ist ein Vertrag über ein Ereignis, dessen Ausgang beim Abschluss offen ist. Man zahlt einen Einsatz, wählt eine Quote, und der Veranstalter verpflichtet sich, bei Eintreffen der Voraussage den Einsatz vervielfacht zurückzugeben. Klingt harmlos. Interessant wird es an zwei Stellen: bei der Frage, wem man dabei gegenübersteht, und bei der Frage, wie die Quote zustande kommt.
Rechtlich ist das in der Schweiz kein Nebengeschäft. Online-Sportwetten gelten als Grossspiel unter dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019) und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Der Rahmen dafür liefert das Geldspielkonkordat, in Kraft seit 1. Januar 2021. Wer hier eine Sportwette veranstalten will, braucht zwei Dinge: eine Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung für das einzelne Spiel. Und diese Bewilligung «gilt nur in der Schweiz». Diese vier Wörter entscheiden über mehr, als sie zunächst verraten — dazu mehr im Abschnitt zur Rechtslage.
Die Begriffe, an denen sich die Rechtslage festmacht
In schweizerischen Rechtstexten steht nicht «Lizenz», sondern Bewilligung. Unterschieden wird zwischen der Veranstalterbewilligung, die eine Firma als solche zulässt, und der Spielbewilligung für das konkrete Produkt. Ein ausländisches Papier — gleich ob aus Curaçao, Malta oder Deutschland — hat in der Schweiz keine Wirkung. Für einen Wettenden heisst das: Wer bei einem ausländischen Anbieter setzt, hat keinen Schweizer Anspruch, kein Schweizer Aufsichtsorgan und kein Schweizer Register, das für ihn mitdenkt. Die Marke darf sich trotzdem «lizenziert» nennen. Sie ist es dann eben woanders.

Die Aufsicht über die zwei einheimischen Veranstalterinnen führt die Gespa, nicht die ESBK. Das ist eine kleine, aber praktische Unterscheidung, weil die ESBK nur die Casinos beaufsichtigt. Bei Sportwetten ist sie die falsche Adresse.
Wohin das Geld fliesst
Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen. Swisslos verteilte für 2025 insgesamt CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds, CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten selbst stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Das sind Zahlen, die man sich als Wettender ruhig einmal anschauen darf: Sie zeigen, wie viel in einem Markt steckt, der nur zwei Anbieter hat.
Swisslos ist als Genossenschaft mit Sitz in Basel aufgestellt und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Eine Wette ist also nicht automatisch ein anonymer Vorgang im Ausland — hier steht eine Genossenschaft mit einem kantonalen Auftrag dahinter.
Wie eine Quote zu lesen ist
Eine Quote sagt nicht, wie wahrscheinlich ein Ergebnis ist. Sie sagt, was der Veranstalter zu zahlen bereit ist — und schliesst darin bereits ein, was er für sich behält. Angenommen, ein Markt hat genau zwei mögliche Ausgänge und steht auf beiden Seiten bei Quote 1.90. Die Auszahlungsquote dieses Marktes liegt dann bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) = 1 ÷ (0.5263 + 0.5263) = 1 ÷ 1.0526 ≈ 95 %. Die Marge beträgt folglich rund 5 %. Fair wäre 1 ÷ (0.5 + 0.5) = 100 % — also Quoten von je 2.00.
Das ist ein Rechenbeispiel, keine abgelesene Preisangabe, und es beschreibt genau die eine Sache, die keine Werbung je erwähnt. Setzt man wieder und wieder auf einen Markt mit dieser Marge, wandern im Durchschnitt etwa fünf Rappen von jedem gesetzten Franken dorthin, wo die Quote herkommt. Bei einem einzelnen Wettschein ist das unsichtbar. Über ein Jahr ist es der Preis dafür, dass überhaupt jemand die Wette annimmt.
Die Bandbreite ist dabei die eigentliche Information, nicht die einzelne Zahl. Die Marge ist kleiner, wenn die beiden Quoten zusammen näher an 2.00 heranreichen, und grösser, wenn beide darunterliegen. Ein Markt mit zwei Ausgängen zu 1.85 und 1.85 trägt mehr als einer zu 1.95 und 1.95. Was das in Franken heisst, hängt an der Einsatzhöhe und an der Zahl der Wetten und nicht an der Quote allein.
Was die Quote in Franken wert ist
Der Gewinnbetrag einer Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei einer Kombination aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Gesamtquote das Produkt der Einzelquoten ist.
Zwei Wetten, zwei unterschiedliche Wege zum gleichen Rechengang. Eine Einzelwette über CHF 20 auf eine Quote von 1.90 zahlt bei Eintreffen CHF 38 zurück, wovon CHF 18 Nettoertrag sind. Eine Viererkombination aus vier Quoten von je 1.90 ergibt eine Gesamtquote von 1.90 × 1.90 × 1.90 × 1.90 = 13.0321. Bei CHF 5 Einsatz sind das CHF 65.16 brutto. Die attraktive Zahl ist die 13, nicht die 65 — schon eine einzige nicht eingetroffene Voraussage macht aus dem Schein bedrucktes Papier, und je länger die Kombination, desto schmaler wird der Weg, auf dem sie noch steht.
Wer CHF 1 setzt statt CHF 20, verliert auch weniger, wenn nichts eintrifft. Das klingt banal und ist der Punkt, an dem sich entscheidet, ob jemand die Einsatzgrenzen des Veranstalters als Gängelung oder als Bremse begreift.
Die Auszahlung selbst ist eine kleine Schweiz für sich: Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf fünf Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungen, beide zuungunsten des Wettenden, in der Grössenordnung von Rappen. Man muss das nicht dramatisch finden. Man sollte es wissen.
Rechtslage: wer im Land überhaupt Wetten anbieten darf
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Anbieter gibt es nicht, weil es keine gibt. Wer nach einer sucht, sucht nach etwas, das nicht existiert — und landet genau deshalb in der zweiten Gruppe, der Marken ohne Schweizer Bewilligung.
Jede der beiden Veranstalterinnen bewirtschaftet ein eigenes Gebiet, und das ist keine Marketingentscheidung, sondern eine Folge ihrer Struktur. Swisslos bedient die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt Lausanne als Sitz und zählt 2’350 Verkaufsstellen sowie 221 Mitarbeitende.
Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Unternehmens. Wer in Zürich wohnt, kommt bei Jouez Sport nicht weiter, so offen die Seite auch aussieht. Das ist die erste Stelle, an der die Wahl zur Nicht-Wahl wird.
Die Bewilligung und was sie wert ist
Zwei Papiere, zwei Wirkungen. Die Veranstalterbewilligung erlaubt einer Firma, im schweizerischen Recht überhaupt als Veranstalterin von Grossspielen aufzutreten. Die Spielbewilligung gilt dem einzelnen Produkt und kann Auflagen tragen, etwa zur Livewette. Beides wird von der Gespa beaufsichtigt. Art. 4 BGS hält fest, dass die Bewilligung nur in der Schweiz gilt — und daraus folgt unmittelbar, dass eine ausländische Genehmigung hier nichts eröffnet und nichts schützt.
Was eine Schweizer Bewilligung praktisch bedeutet, ist keine Formalie. Sie bringt die Anbindung an das Sperrregister mit sich, die Pflicht zur Identitätsprüfung, die Auszahlung nur auf ein Konto, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet, und einen kantonalen Weg für Streitigkeiten. Wer im Streit mit einem bewilligten Veranstalter liegt, hat eine Adresse, an die er sich wenden kann. Wer im Streit mit einem nicht bewilligten liegt, hat eine E-Mail-Adresse.
Was in der Schweiz gewettet werden darf
Die erlaubten Wetten sind eine geschlossene Liste, keine Auswahl. Grundlage ist die Liste der Gespa der autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS. Nur Sportereignisse kommen infrage; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht zulässig.
Die Liste hat Kanten, die man kennen sollte. Qualifikationsrunden stehen nur dann zur Verfügung, wenn sie aufgeführt sind. Frauenwettbewerbe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind. Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nicht gewettet werden. Corner- und Kartenmärkte tauchen in der Liste nicht auf, eine Esport-Abteilung ebenso wenig. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.
Das erklärt, warum das Wettprogramm hierzulande anders aussieht als auf einer internationalen Seite mit hundert Märkten pro Spiel. Wer Kuriositäten sucht, sucht an der falschen Stelle — und wer eine Wette auf ein Ereignis findet, das nicht auf der Liste steht, sollte kurz innehalten, statt sich zu freuen.
Livewetten und Cash-Out
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hält. Das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Bei Sporttip gilt die Livewette unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Wer also in dem Moment abschickt, in dem der Schiedsrichter auf den Punkt zeigt, setzt auf einen Stand, den das System schon gesehen hat. Der Einsatz kommt zurück, das Risiko war keines, und die Freude über den «Treffer» ist eine über die eigene Reaktionszeit.
Cash-Out ist kein gesetzlich geregeltes Institut, sondern eine Funktion des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.
Die gültige Spielzeit und der abgesagte Anlass
Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer — beim Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf den Ausgang nach 90 Minuten setzt und dabei an das Elfmeterschiessen denkt, hat die falsche Voraussage gewählt, und daran ändert sich hinterher nichts.
Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Bei einer Einzelwette wird der Einsatz zurückbezahlt; in einer Kombinationswette erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Verschiebt sich ein Spiel also um einen Tag, passiert nichts. Verschiebt es sich um eine Woche, verschwindet die Voraussage aus der Rechnung — was eine schöne Kombination still und leise um eine Stufe ärmer macht.
Spielerschutz: die Limiten, die man selbst setzt, und die Sperre, die man nicht allein aufhebt
In der Schweiz setzt nicht der Staat die Einsatzgrenze. Der Veranstalter muss von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen; so steht es in Art. 87 VGS. Das ist der zentrale Unterschied zu einem Markt mit gesetzlichem Einzahlungsdeckel: Es gibt in der Schweiz keine staatlich fixierte Einzahlungsgrenze, sondern eine Pflicht zur Selbstbindung.

Die Idee dahinter ist nicht dumm. Eine Grenze, die man sich selbst gesetzt hat, fühlt sich anders an als eine, die von aussen kommt — sie ist die eigene Entscheidung, und an die hält man sich eher. Der Haken liegt in der Asymmetrie: Nach unten geht es sofort, nach oben nur mit Wartezeit. Genau darin steckt die eigentliche Schutzfunktion.
So funktionieren die Verlustlimiten
Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die 72 Stunden sind der Punkt, an dem die Regel ihre Arbeit tut. Wer an einem Sonntagabend nach einer Serie von Fehlschlägen sein Limit erhöhen möchte und das Formular abschickt, gewinnt nichts. Er wartet. Bis dahin ist der Abend vorbei, und mit ihm meistens auch der Impuls. Dass das Statut 24 Stunden nennt und Swisslos und die Loterie Romande in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden anwenden, ist kein Detail am Rand: Es ist das Zugeständnis der Veranstalterin an den eigenen Ruf, und es kostet nur den, der sie am nötigsten hat.
Die Limiten sind aber nicht der einzige Bremsweg. Sie greifen nur, wo jemand noch bereit ist, sich selbst zu bremsen.
Die Spielsperre und das Register
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich also selbst sperrt, sperrt sich nicht bei einem Anbieter, sondern im ganzen Land.
Die Sperre kann nicht nach Belieben zurückgenommen werden. Eine freiwillige Spielsperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Art. 89 VGS verlangt zusätzlich, dass eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten angeboten werden muss.
Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Diese Regel ist hart und sie ist beabsichtigt: Wer gesperrt ist und trotzdem spielt, hat nichts zu fordern. Der Weg in die Spielsperre läuft über die Veranstalterin oder über die Fachstellen, und wer wissen will, wie das konkret abläuft, fragt am besten direkt bei Swisslos oder der Loterie Romande nach — nicht bei irgendeiner Vergleichsseite.
Wo der Schutz dünn wird
Es lohnt sich, diese Frage ohne Wunschdenken zu stellen. Die Gespa hat 2025 Testkäufe durchgeführt: An Verkaufstellen wurde in 47.5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist keine Randnotiz und kein Ausreisser. Es heisst, dass die Alterskontrolle an einem Schalter weniger zuverlässig ist, als ein Aushang vermuten lässt.
Online ist die Lage eine andere, weil dort eine verifizierte Identität hinter dem Konto stehen muss. Wer sich bei Swisslos online registriert, braucht mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; eine bestehende Spielsperre schliesst aus, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Eine zweite Identität ist damit nicht einfach eine Frage der Fantasie, sondern eine Frage der Dokumentenfälschung.
Für Personen, die merken, dass sie mehr verlieren, als sie wollten, gibt es in der Schweiz Anlaufstellen, die nicht von einem Wettanbieter bezahlt werden. Der kantonale Sozialdienst, die Suchthilfe und die Fachstellen für Spielsucht sind kostenlos, und die Spielsperre ist der Weg, der keine Zustimmung eines Anbieters braucht. Witze hören an dieser Stelle auf.
Ein- und Auszahlungen
Wer online mit einer Schweizer Bewilligung spielt, gehört zu einer vergleichsweise gläsernen Kundschaft, und das ist beabsichtigt. Guthaben und Gewinne werden nur auf ein Zahlungskonto ausgezahlt, das auf den Namen des Kontoinhabers lautet. Anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Kredite an Spielende sind untersagt. Welche Zahlungsmarken ein Veranstalter akzeptiert, ist seine eigene Sache und steht in seinen Bedingungen — Swisslos nennt etwa PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.
Sperren Banken oder Kartennetzwerke Zahlungen an unerlaubte Wettseiten? Nein. Ein solches Werkzeug gibt es in der Schweiz nicht, und wer etwas anderes liest, hat eine Marketingbehauptung vor sich, keine Regel. Was existiert, ist die Sperrliste: Die Gespa veröffentlicht ausländische Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Es gibt sie seit dem 3. September 2019; Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Blockierte Adressen werden binnen Stunden ersetzt — ein Vorgang, den die Gespa Domain-Hopping nennt und für den sie bereits Anbieter benannt hat.
Steuern: der Freibetrag und die kantonale Praxis
Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel — die ESTV zählt Sportwetten dazu — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden erst darüber besteuert. Auf Bundesebene liegt dieser Freibetrag ab 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, nach CHF 1’070’400 im Jahr 2025. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, deshalb gilt hier: je nach Kanton.
Oberhalb des Freibetrags behält die Veranstalterin 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Für einen gewöhnlichen Wettenden liegt die Sache einfacher: Bei Einsätzen von CHF 20 und Quoten um 1.90 entsteht kein Gewinn, der in die Nähe einer Million Franken kommt, also fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer auf den Gewinn an.
Gewinne bei ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer. Die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Es würde also nichts einbehalten — und dann unter Umständen doch abgerechnet. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz übrigens nicht; wer davon liest, liest von einem anderen Land. Wer seinen Fall geklärt haben will, fragt eine Steuerberaterin oder die kantonale Steuerverwaltung.
Was die Auslandssperre praktisch bedeutet
Ein ausländisches Papier hat in der Schweiz keine Kraft. Wer Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre. Der Spielende wird nicht bestraft. Das ist die gute Nachricht und gleichzeitig der Grund, warum die schlechte so schwer wiegt.
Denn wer bei einer Marke ohne Bewilligung spielt, hat keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg und keine Schweizer Aufsicht. Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen werden — und zwar beim Spielenden, der nichts falsch gemacht hat. Kein Schutz, keine Fair-Play-Kontrolle, kein Ansprechpartner mit Sitz im Land.
Die Werbung ihrerseits hat enge Grenzen. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspielangebot ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Ein zeitliches Werbeverbot für bestimmte Tageszeiten gibt es dagegen nicht.
Und noch etwas, weil es hier zum ersten und einzigen Mal steht: Marken ohne Schweizer Bewilligung sind im Folgenden nicht als legal und nicht als sicher bezeichnet. Sie werden beschrieben und bewertet, weil viele Schweizer Spielende ihnen begegnen. Das ist eine Information, keine Empfehlung.
Sportarten und Turniere: was im Wettprogramm auftaucht und was nicht
Das Schweizer Wettprogramm sieht ordentlicher aus als das internationaler Seiten — nicht aus Zufall, sondern weil die Gespa-Liste es so will. Fussball trägt den Löwenanteil: nationale Ligen, die grossen europäischen Wettbewerbe und die Turniere, die auf der Liste stehen. Dazu kommen unter anderem Eishockey, Basketball, Handball, Tennis und die üblichen US-Sportarten, jeweils in dem Umfang, den die autorisierte Liste hergibt.
Wer sein Programm nach dem Fernsehkalender aussucht, findet die meisten grossen Anlässe wieder. Wer sein Programm nach einer bestimmten Nischenliga aussucht, muss zuerst nachschauen, ob sie auf der Liste steht — und wer auf ein einzelnes Spiel einer kleineren Liga setzen will, tut gut daran, das Wettprogramm vor dem Einsatz zu öffnen und nicht danach.
Das Turnier im Kalender
Bei internationalen Turnieren wie einer Weltmeisterschaft oder einer Europameisterschaft füllt sich das Angebot deutlich. Mehr Spiele, mehr Märkte pro Spiel, mehr Live-Wetten. Was auf denselben Seiten steht, sind die Grenzen der Liste: Qualifikationsrunden nur, wo aufgeführt; Frauenwettbewerbe nur, wo aufgeführt; Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet.
Turnierwetten sind genau deshalb so beliebt, weil sie eine Entscheidung aufschieben. Man kann über vier Wochen viele Voraussagen abgeben, und jede einzelne fühlt sich klein an. Die Kombination aus vielen kleinen Einsätzen und einer Marge von rund fünf Prozent pro Markt ist trotzdem dieselbe wie im Rest des Jahres; ein Turnier macht aus einem Kleinbetrag keinen Grossbetrag zurück.
Wer sich vor einem Turnier orientieren will, findet die Regeln für Sonderfälle in den Teilnahmebedingungen des Veranstalters. Dort steht unter anderem, was passiert, wenn ein Spiel im Turnier nicht mehr nachgeholt wird, und wie mit Voraussagen umgegangen wird, deren Ereignis ausfällt. Das ist unspektakuläre Lektüre. Sie ist der Unterschied zwischen einer Wette und einer Überraschung.
Was es nicht gibt
Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen scheiden aus. Corner- und Kartenmärkte finden sich in der Liste nicht, eine Esport-Abteilung ebenfalls nicht. Virtuelle Sportarten sind gesetzlich nicht eingeordnet, und zu ihrer Zulässigkeit lässt sich deshalb nichts sagen. Was darüber in Foren steht, ist Meinung.
Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf nicht auf dieses Ereignis wetten.
Für Kombinationen gibt es eine eigene Regel, die man kaum je liest und die trotzdem regelmässig greift. Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung dürfen nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert werden. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. «Tor und beide Teams treffen» in einer Kombination ist also nicht bloss ein schlechter Scherz, sondern ein Fall für eine Funktion und im Zweifel ein Fall für die Rückerstattung.
Die zehn Anbieter im Vergleich
Zwei Gruppen sind hier zu trennen, und zwar deutlich. Swisslos und die Loterie Romande halten eine Schweizer Bewilligung. Die acht übrigen Marken halten keine, und das ist keine Formalie, sondern der Kern jedes einzelnen Vergleichs. Der Vergleich nennt sie trotzdem in einer Reihenfolge, weil sich so am ehrlichsten zeigen lässt, was jede Gruppe für welche Person bedeutet.
| Anbieter | Schweizer Bewilligung | Veranstalter bzw. gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel (BGS, SR 935.51); Aufsicht Gespa | Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, Sitz Lausanne |
| Duelbits | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz |
| bet-at-home | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz |
| Bettilt | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz |
| Sportaza | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz |
| Pribet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz |
| Betscore | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz |
| 20Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz |
Beide Spalten sagen mehr, als sie zunächst verraten. Die Bewilligungsspalte trennt zwei Rechtsordnungen, und der Unterschied zeigt sich nicht beim Öffnen der Seite, sondern beim Auszahlen. Die Veranstalterspalte dagegen ist bei den Schweizer Häusern konkret und bei den übrigen leer — nicht weil eine Recherche zu kurz gegriffen hätte, sondern weil es in der Schweiz keine Genehmigung gibt, die ein ausländischer Betreiber vorweisen könnte. Das Feld bleibt leer, weil die Sache fehlt.
Was eine zweite Tabelle mit Quoten und Margen hier nicht leisten könnte, sei kurz begründet: Quoten sind Momentaufnahmen und ändern sich minütlich. Für die bewilligten Häuser stehen die Preise ohnehin im eigenen Wettprogramm, und für die übrigen wäre eine Zahl aus einem anderen Rechtsraum für einen Schweizer Entscheid wertlos.
Swisslos Sporttip – die Bewilligung mit dem Wohnsitzfilter
Hier wird gewettet wie in einem kontrollierten Betrieb: zweimal bewilligt, unter Aufsicht der Gespa, mit voller Anbindung an das schweizerische System. Die Genossenschaft mit Sitz in Basel veranstaltet unter dem Namen Sporttip, und der Rahmen ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019.
Der Preis dieser Ordnung ist ein begrenztes Einzugsgebiet. Ein Online-Konto bekommt nur, wer im Vertragsgebiet wohnt oder sich gewöhnlich aufhält — den Kantonen Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie dem Tessin und dem Fürstentum Liechtenstein. Registrieren lässt sich jede Person nur einmal, ein Ausweis wird ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Weit gespielt wird trotzdem gross: Swisslos verteilte für 2025 CHF 562 Mio. Reingewinn, davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Die Sportwetten steuerten CHF 109 Mio. bei, nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Wer hier setzt, weiss also, wohin ein Teil des Geldes geht — das ist in diesem Markt eine Seltenheit und sollte ausgesprochen werden.
Das Angebot selbst ist stark an die Liste gebunden: Sportereignisse, keine Kuriositäten, Qualifikationsrunden und Frauenwettbewerbe nur, wo aufgeführt, kein Corner- oder Kartenmarkt, keine Esport-Abteilung. Wer Märkte liebt, wird ungeduldig. Wer einen klaren, überschaubaren Rahmen mag, findet genau ihn.
Kombinieren lässt sich trotzdem einiges. Der Kombiboost gilt nur online — Prematch, Live, Systemwetten — und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Boost verlangt ausserdem Quoten über der genannten Schwelle, und wer knapp darunter liegt, bekommt nichts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost — ein Detail, das die zusätzlich bewilligte Quote mit einem Handgriff wieder wegnimmt.
Das Konto selbst hat Grenzen, die jeder kennen sollte, der einen Wettschein ausfüllt. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Wer CHF 2’000 auf einen Favoriten setzen will, kann das hier nicht. Der Vorwurf «ich lasse mich nicht gängeln» klingt in diesem Punkt stark; er klingt anders, wenn man in einer Nacht CHF 2’000 loswird und es merkt.
Geld hinein und wieder heraus ist geregelt und nachvollziehbar. Spielguthaben auf dem Swisslos-Wallet gibt es per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Auszahlungen: zweimal innerhalb von 365 Tagen gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto.
Wer die Auszahlung vergisst, verliert sie irgendwann: Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Das ist ein enges Fenster, und es ist der Moment, in dem die Freizeitbeschäftigung zu einem Verfahren wird.
Gespielt wird über die Website oder die Sporttip App für iOS und Android; in der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code auch an einer Verkaufstelle spielen. Die Schweizer Schreibweise mit ss, die Quoten mit Punkt, die Beträge mit Apostrophe — hier ist alles nach Hausbrauch.
Fazit. Der begrenzende Faktor dieses Angebots ist nicht die Quote, sondern die Postleitzahl. Aargau, Bern, Zürich: selbstverständlich. Genf, Waadt, Jura: gar nicht. Wer im Vertragsgebiet wohnt, kauft hier Schweizer Recht, ein schweizweites Sperrregister, Auszahlung nur auf das eigene Konto und 72 Stunden Wartezeit bei jeder Limitienerhöhung — und bezahlt dafür mit einem eingeschränkten Sortiment und einer Einsatzgrenze von CHF 1’000 pro Wette. Ein Sportwettengeschäft ohne diese Grenze wäre bequemer. Es wäre auch ein anderes Geschäft.
Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch) – die Schwester mit sechs Kantonen
Dasselbe Papier, dasselbe Aufsichtsorgan, anderes Einzugsgebiet. Die Loterie Romande, Société de la Loterie de la Suisse Romande, veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis und nennt Lausanne als Sitz. Sie ist keine kleine Nebenstelle: 2’350 Verkaufstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende stehen hinter dem Produkt.
Wer in Genf wohnt, hat damit die Wahl, die ein Zürcher nicht hat — nämlich genau einen bewilligten Anbieter. Die Struktur des Schweizer Markts macht aus der Westschweiz ein eigenes Spielfeld, und wer aus einem dieser sechs Kantone stammt und im Internet nach «Sportwetten Schweiz» sucht, bekommt Antworten, die auf ihn nicht passen. Das ist ein Grund mehr, die Angaben im Impressum zu lesen, bevor ein Konto entsteht.
Die Westschweiz ist zugleich der Landesteil, in dem die Sprachgrenze im Alltag mitspielt: Die Bedingungen, das Wettprogramm und der Kundendienst laufen französisch, die Verkaufstellen sind über sechs Kantone verteilt, und die Nähe zu Frankreich bedeutet, dass grenzüberschreitende Angebote hier real präsent sind. Wer hier wohnt, trifft die Entscheidung zwischen zwei Rechtsordnungen also besonders leicht — und besonders oft.
Fazit. Sechs kantonale Grenzen entscheiden über ein Konto, nicht die Höhe des Einsatzes. Wer darin wohnt, bekommt ein vollständig schweizerisches Produkt mit Verkaufstellen in der Nachbarschaft; wer darin arbeitet, aber in Zürich gemeldet ist, bekommt es nicht. Diese Auffanglinie hat man nicht gewählt, und sie verschiebt sich nicht durch ein Ausweisdokument.
Duelbits – ohne Schweizer Bewilligung
Duelbits gehört zur zweiten Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, eine im Markt gemeldete Bewilligung, die nicht festgestellt wurde und in der Schweiz ohnehin keine Wirkung entfaltet. Für einen Spielenden im Land heisst das konkret: keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht. Die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden und wird dann per DNS blockiert; blockierte Adressen werden binnen Stunden ersetzt.
Was die Marke für sich anbietet, ist über den internationalen Marktpositionen bekannt — ein breites Programm, ein auf Krypto-Zahlungen ausgerichtetes Auftreten, ein Angebot an Kunden ausserhalb der Schweiz. Für einen Wettenden, der Erreichbarkeit schätzt, ist das eine Erleichterung. Für einen Wettenden, der im Streitfall jemanden erreichen will, der dem Schweizer Recht unterworfen ist, ist es keine.
Fazit. Hier steht die Geschwindigkeit des Kontos gegen die Geschwindigkeit, mit der ein Anspruch durchsetzbar wird. Wer nur spielt und nie mit dem Anbieter streiten muss, spürt den Unterschied nicht. Wer einmal streiten muss, spürt nichts anderes.
bet-at-home – ehemals mit Blocklistenpräsenz
Auch bet-at-home fällt unter «ohne Schweizer Bewilligung», mit einer gemeldeten Bewilligung, die nicht festgestellt wurde und in der Schweiz keine Kraft hat. Bemerkenswert ist die Marke aus einem anderen Grund: Die Gespa hat sie im Zusammenhang mit Domain-Hopping ausdrücklich benannt, neben Interwetten. Das heisst, dass Adressen der Marke auf der Sperrliste aufgetaucht sind und die Betreiber kurzfristig auf neue Domains ausgewichen sind.
Diese Geschichte ist lehrreich, und zwar für beide Seiten der Entscheidung. Sie zeigt, wie ein Schweizer Block mechanisch funktioniert — und wie wenig Mühe es kostet, ihm für ein paar Stunden zu entgehen. Wer in einem Netz sitzt, das den DNS-Filter anwendet, und plötzlich keinen Zugriff mehr findet, hat nicht verloren. Er hat erfahren, dass die Aufsicht hinschaut.
Fazit. Die Reaktion auf die Sperrliste ist die eigentliche Aussage über eine Marke: Wer eine Domain innerhalb von Stunden ersetzt, zeigt damit, wie sein Publikum in einem Land aussieht, in dem er nicht veranstalten darf. Der Block ist kein Schutzraum, er ist ein Hindernis.
Bettilt – ohne Schweizer Bewilligung
Bettilt ist eine Marke der zweiten Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, keine festgestellte ausländische Bewilligung, keine Wirkung in der Schweiz, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg und eine Domain, die auf die Sperrliste gesetzt werden kann.
International positioniert sich die Marke mit einem breiten Casino- und Wettangebot und wechselnden Aktionen. Für einen Schweizer Spielenden ist das Interessante daran die Nichtübertragbarkeit: Wenn ein Angebot mit Zahlungsarten, Bonusbedingungen und Auszahlungswegen wirbt, die auf einem anderen Markt aufgebaut sind, hilft das dem Schweizer Konto nichts. Die Bedingungen, die für ihn gelten, sind die auf der Seite, die er öffnet — in einer anderen Rechtsordnung, in einer anderen Währung und mit einem Sitz, an den er nicht gelangen kann.
Fazit. Was hier fehlt, ist nicht das Angebot, sondern der Ort, an dem ein Problem entschieden wird. Papier, das in der Schweiz keine Wirkung hat, macht aus einer Meinungsverschiedenheit über CHF 500 einen Vorgang ohne Gericht.
Sportaza – ohne Schweizer Bewilligung
Sportaza gehört ebenfalls zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt, und wo keine Schweizer Bewilligung existiert, existiert auch keine Wirkung im Land. Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, kein Schweizer Ansprechpartner, dafür eine Domain, die auf die Gespa-Sperrliste kommen kann.
Die Marke tritt international mit dem üblichen Paket auf: Sport, Casino, Live-Wetten, wechselnde Aktionen. Wer von einer Schweizer Seite kommt, merkt schnell, dass die üblichen Schutzmechanismen fehlen. Genau genommen merkt er es nicht — er merkt nur, dass sie nicht erwähnt werden. Die Limiten, an die er sich bei Swisslos gewöhnt hat, setzt im Ausland die Marke selbst, und wie hoch sie sind, steht in deren Bedingungen.
Fazit. Wer hier spielt, verhandelt über Verlustgrenzen mit einem Vertragspartner, der zu nichts verpflichtet ist, was nicht in seinen eigenen AGB steht. Das ist der eigentliche Preis, und er wird nicht als Preis ausgewiesen.
Roobet – ohne Schweizer Bewilligung
Roobet steht ohne Schweizer Bewilligung da; eine gemeldete Bewilligung ist nicht festgestellt und hätte im Land keine Wirkung. Die für Schweizer Spielende relevante Tatsache bleibt damit dieselbe — keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, kein Schweizer Schutz, dafür das Risiko eines DNS-Blocks.
Die Marke ist international vor allem über ihr Casino und ihre Präsenz in Online-Kanälen bekannt, also über eine Sichtbarkeit, die in der Schweiz eine besondere Note hat: Für Werbung eines nicht bewilligten Geldspielangebots sieht das Gesetz eine Busse von bis zu CHF 500’000 vor. Wer eine solche Marke im Betrieb sieht, sieht im Zweifel ein Verhalten, das hier rechtlich nicht zulässig ist.
Fazit. Die Bewerbung einer Marke, die in der Schweiz nicht auftreten darf, ist der schnellste Hinweis darauf, dass hier nichts zu holen ist, was einklagbar wäre. Ein Anbieter, der im Land wirbt und im Land nicht erreichbar ist, ist ein Angebot an die Neugier, nicht an den Anspruch.
Pribet – ohne Schweizer Bewilligung
Pribet trägt das gleiche Kennzeichen: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Bewilligung, die nicht festgestellt wurde und in der Schweiz nichts bewirkt, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, dafür eine Domain, die auf die Sperrliste gesetzt werden kann.
International ist die Marke mit Sport- und Casinoangebot und einem auf Promotionen gestützten Auftreten unterwegs. Wer sich dafür interessiert, sollte sich die Bedingungen genauer ansehen als die Startseite. Aktionen sind im Ausland üblicherweise an Umsatzbedingungen, Fristen und Höchstgrenzen geknüpft; ein beworbener Betrag ist nicht dasselbe wie ein auszahlbarer Betrag, und ob eine Marke ihre Bedingungen nachträglich anpasst, sagt nichts über ihren Ruf aus.
Fazit. Der Betrag, der auf dem Banner steht, ist ein Angebot und keine Zusage. Wer ihn bewerten will, liest die Bedingungen — und wer die Bedingungen liest, wird sich wundern, wie viel Arbeit in einem Satz auf der Startseite steckt.
Betscore – ohne Schweizer Bewilligung
Betscore gehört zur Gruppe ohne Schweizer Bewilligung. Es lässt sich derzeit keine Bewilligung feststellen, die in der Schweiz Wirkung hätte; an die Stelle des Schutzes tritt das, was die Marke selbst zusagt.
Als international ausgerichtete Marke setzt sie auf Sportwetten und ein begleitendes Casinoangebot. Der Vergleich mit einem bewilligten Schweizer Haus fällt in einem Punkt eindeutig aus: Das Schweizer Haus muss von seinen Spielenden Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen, es muss eine Spielsperre anbieten, und es muss die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen beschränken. Eine Marke ohne Bewilligung muss wenig davon.
Fazit. Der Unterschied liegt nicht in der Auszahlungsgeschwindigkeit, sondern darin, wer die Regeln schreibt. Beim bewilligten Haus schreibt sie der Staat mit; hier schreibt sie der Anbieter allein — und ändert sie, wann es ihm passt.
20Bet – ohne Schweizer Bewilligung
20Bet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf; die Bewilligungslage ist nicht feststellbar, und in der Schweiz wirkt sie ohnehin nicht. Kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Aufsicht, dafür die Möglichkeit eines DNS-Blocks.
International fährt die Marke das klassische Programm: Sport, Live-Wetten, Casino, Aktionen. Für einen Schweizer Spielenden ist das entscheidende Merkmal nicht die Zahl der Märkte, sondern die Zahl der Anlaufstellen im Streitfall. Sie ist hier null.
Fazit. Wer bei einer Marke ohne Bewilligung spielt, kann verlieren — und zwar in einem doppelten Sinn. Der Einsatz ist weg, und die Aussicht, ihn auf dem Rechtsweg zurückzuholen, ist es auch.
Häufige Fragen zu Spielwetten in der Schweiz
Welche Anbieter dürfen in der Schweiz Sportwetten veranstalten?
Nur zwei. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport begrenzt. Eine Liste weiterer bewilligter Anbieter existiert nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Aufsicht führt die Gespa.
Was heisst es, dass eine Bewilligung nur in der Schweiz gilt?
Art. 4 BGS hält fest, dass die Bewilligung nur in der Schweiz gilt. Umgekehrt hat eine ausländische Genehmigung im Land keine Kraft. Wer bei einer Marke ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat deshalb keinen Schweizer Rechtsweg, keine Aufsicht und keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister.
Wie funktionieren die Verlustlimiten, die vor der ersten Wette gesetzt werden müssen?
Vor der ersten Teilnahme bei Sporttip müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wie berechnet sich der Gewinn einer Wette aus Einsatz und Quote?
Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote; bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Bei einer Quote von 1.90 und CHF 20 Einsatz kommen CHF 38 zurück, davon CHF 18 Nettoertrag. Der Betrag wird auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf fünf Rappen abgerundet.
Was geschieht mit einer Wette, wenn das Wettereignis abgesagt wird?
Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in einer Kombinationswette erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Bei einem Turnier kann stattdessen der Rahmen des Turniers gelten.
Wie lässt sich eine Spielsperre einrichten und wie lange gilt sie?
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben.
Rechtslage – europapokalch.com
Inhalt erstellt vom Team «europapokalch.com»
