Freiwette bei Schweizer Sportwetten – Guthaben, das man nicht abheben kann

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026 — Bewilligungen und Veranstalterangaben abgeglichen mit der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und den veröffentlichten Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalter.

Eine Eisfläche unter Flutlicht in der Winterdämmerung, aus grosser Distanz von einem verschneiten Hang aus gesehen.
Bei der Aktion der Loterie Romande erhielt CHF 10 Spielguthaben, wer innert 7 Tagen den verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab.

Was eine Freiwette im Schweizer Sportwettenangebot ist

Zwei Wege, zu einem Wettschein zu kommen, sehen auf dem Bildschirm gleich aus und sind es nicht. Beim einen Konto liegt eigenes Geld, beim anderen ein Guthaben, das jemand hingelegt hat, damit man damit spielt. Die Freiwette – amtlich Gratisspielguthaben, im Sprachgebrauch der Plattformen Gratiswette – gehört zur zweiten Sorte. Wer sie in der Hand hält, hat eine Wette, aber kein Guthaben im Sinne des Wortes.

Die Rechenregel, die daraus folgt, ist unerbittlich einfach und wird trotzdem von jeder Marketingseite umgangen: Bei einer Freiwette, deren Einsatz nicht zurückbezahlt wird, ist der Gewinn die Quote multipliziert mit dem Einsatz, aber der Einsatz selbst bleibt liegen, wo er herkam. Ein Beispiel mit zwei Zahlen, die research ausdrücklich als Rechenbeispiel nennt und nicht als gestellte Quote: CHF 10 Aktionsguthaben, Quote 1.90, Markt mit zwei Ausgängen. Gewinnt die Wette, kommen CHF 19.00 zurück – in ein Konto, aus dem man sich das Aktionsguthaben nicht auszahlen lassen kann. Der eigene Einsatz wäre bei derselben Wette nicht CHF 9.00 netto, sondern CHF 9.00 plus die CHF 10, die man zurückerhält. Neun Franken Unterschied auf einen Zehner. Das ist die ganze Grösse dieses Geschenks, und jede Werbung, die «CHF 10 geschenkt» schreibt, verschweigt genau diese neun Franken.

Bei der Aktion der Loterie Romande erhielt CHF 10 Spielguthaben, wer innert 7 Tagen den verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab. Das Angebot lief an 7 Aktionstagen, insgesamt 7’000 Stück, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar. Wer die Frist verstreichen liess, hielt nichts in der Hand. Wer sie traf, hielt ein Guthaben in der Hand, das man nicht abheben kann.

Ein zweiter Unterschied liegt tiefer und ist der wichtigere. Eigenes Guthaben auf einem Schweizer Spielerkonto kann man sich auszahlen lassen – bei Swisslos innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto, ab der dritten Auszahlung allenfalls mit einer Kommission von 3 %, Überweisung innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist von dieser Auszahlbarkeit ausgenommen. Auf dem Papier steht also ein Betrag, im Portemonnaie landet er nie, und das ist keine Spitzfindigkeit eines Kleingedruckten, sondern die Konstruktion des Produkts.

Die zweite Verwechslung betrifft den Namen. Eine Gratiswette ist keine Wette ohne Einsatz – sie ist eine Wette, deren Einsatz jemand anders verbucht. Auf dem Wettschein steht ein Einsatz, in der Auszahlungslogik steht er als Betrag, der nur im Gewinnfall zurückfliesst.

Die Grundlagen: Einsatz, Quote, Gewinn und was eine Freiwette anders macht

Wer den Mechanismus versteht, versteht auch jede Bedingung, die eine Plattform an ihr Gratisguthaben hängt. Denn jede dieser Bedingungen ist ein Hebel, der am Einsatz zieht.

Ein Tennisplatz im Morgengrauen mit gespanntem Netz und feinem Dunst über der roten Asche.
Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1'000, für eine Systemwette CHF 10'000.

Sporttip rechnet den Gewinnbetrag einer Wette als Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungen, die zweite zu Ungunsten des Wettscheins, und das ist in der Schweizer Wettordnung so vorgesehen und nicht Gegenstand einer Beschwerde. Bei einem Gewinn von CHF 19.00 wird davon nichts sichtbar; bei krummen Quoten summiert sich der Rappenverlust über Hunderte von Wetten zu einem Betrag, den niemand je zurückfordert.

Der Einsatzrahmen bei Sporttip, und damit der Rahmen, in dem sich ein Gratisguthaben einer Schweizer Plattform überhaupt bewegen kann, ist klein: Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Eine Wette über der Limite wird nicht angenommen, und die Limiten kann Swisslos jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern. Wer glaubt, ein grosses Guthaben in einem Durchgang in eine einzige Position verwandeln zu können, stösst auf die Tausendergrenze, und dort hilft ihm kein Verständnis des Markts, sondern nur die Aufteilung auf mehrere Wetten.

Bei einer Freiwette beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1 und der Höchsteinsatz CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Das ist die nüchterne Zahl unter jedem Versprechen. Ein Guthaben unter einem Franken lässt sich nicht als Einzelwette platzieren.

Was eine Wette ausserdem ist: eine Wette auf die reguläre Spielzeit, die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf den Sieger eines Pokalspiels setzt und dabei den Sieger nach 90 Minuten meint, ist richtig; wer den Sieger des Abends meint, hat den falschen Markt gewählt. Bei abgesagten und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholten Ereignissen ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00.

Nimmt Swisslos irrtümlich eine Kombination voneinander abhängiger Wettereignisse derselben Sportveranstaltung ohne die Bet-Builder-Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten – eine Regel, die den Wettschein im Nachhinein verschwinden lässt und die man kennen sollte, bevor man sich über eine unerklärte Rückerstattung ärgert.

Wer einen Gewinn nicht geltend macht, verliert ihn: Sporttip-Gewinne verfallen 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung zugunsten des Zwecks von Swisslos, und eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Eine Frist, die man einmal übersieht, wird nie mehr korrigiert.

Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut; darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Wer sein Gratisguthaben in einen Gewinn über der Tausendergrenze verwandelt, landet also nicht in einem Wallet, sondern in einer Überweisung – auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lauten muss. Eine anonyme Auszahlung gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht (Art. 50 Abs. 2 VGS), und eine Kreditvergabe an Spielende ebenfalls nicht (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Rechtslage: Warum es in der Schweiz nur zwei Veranstalter gibt

Die Zahl ist kein Zufall und keine Marktlage, sondern eine Entscheidung. Die Kantone haben die Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019), beaufsichtigt von der Gespa in Bern – nicht von der ESBK, die nur die Casinos beaufsichtigt. Ein Bewilligungspaket besteht aus einer Veranstalterbewilligung und einer Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS) und gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS).

Ein Füllfederhalter und eine Lesebrille liegen auf einem dunklen Eichentisch neben einer Schale mit Äpfeln.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die beiden Veranstalter sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Swisslos, die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Sporttip wird im Gebiet der Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein durchgeführt – zusammen das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; sie nennt als Kontaktadresse Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende.

Der Wohnsitz entscheidet, welches der beiden Angebote überhaupt in Frage kommt. Für ein Online-Konto braucht es Wohnsitz in der Schweiz (Art. 47 Abs. 3 VGS) und in der Praxis einen Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Wer in Zürich wohnt, kann kein Jouez-Sport-Konto eröffnen; wer in Genf wohnt, kein Sporttip-Konto. Das ist die erste und härteste Auswahl, die diese Seite einem Leser abnimmt, und sie hat nichts mit Quoten zu tun.

Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der gesperrten ausländischen Domains. Der Reingewinn geht an gemeinnützige Zwecke in den Kantonen (Art. 125 BGS).

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Der Zugang ist damit nicht an ein Alter gekoppelt, sondern an eine Eigenschaft: Wer selbst auf dem Platz steht, ist kein zulässiger Teilnehmer.

Was überhaupt gewettet werden darf

Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur auf der Liste, wenn sie dort aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Rangierungswetten nur, wenn die Rangierung den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder das Podest entscheidet; Wetten auf Trainingsläufe stehen nie darauf. Die Liste enthält keine Corner- und Kartenmärkte und keinen Esport-Abschnitt, und auf Wettereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, darf nicht gewettet werden (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Wetten sind nur auf Sportereignisse möglich. Auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen lässt sich in der Schweiz nicht wetten. Wer von einem ausländischen Buchmacher eine Wette auf eine Wahl angeboten bekommt, hat es mit einem Angebot zu tun, das hier keine Grundlage hat.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter über eine entsprechende Entscheidung verfügt; das BGS kennt keine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte. Der Live-Markt hat allerdings eine Eigenheit, die man kennen muss, bevor man im entscheidenden Moment auf den Bildschirm tippt: Bei Sporttip gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird, und Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die Sekunde, in der man schneller sein will als das Stadion, ist also keine günstige Sekunde, sondern eine, in der die eigene Wette auf ihren Einsatzwert zurückfallen kann.

Zum Cash-Out gibt es keine Regulierung; es gilt als Funktion des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung; ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Wer den Ausstieg einer Wette, deren Grundlage ein Gratisguthaben ist, als Rettungsring betrachtet, zahlt für diesen Ring unmittelbar und sichtbar.

Die Gespa-Zustimmung: Der Satz, an dem das ganze Angebot hängt

Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS; 2025 gab sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos). Das ist der Grund, warum die Schweizer Freiwettenlandschaft arm aussieht. Es ist nicht so, dass die Veranstalter spenden wollten und nicht dürften; sie dürfen, aber nicht ohne Erlaubnis, und die Erlaubnis ist ein eigener Vorgang. Wer eine Seite findet, die für ein Schweizer Sportwettenangebot den grossen, dauerhaften Freiwettenstrom verspricht, liest eine Seite, die entweder das Regime nicht kennt oder es umgeht.

Aus dieser Zustimmungspflicht folgt für den Leser ein nützlicher Reflex: Wenn ein offeriertes Gratisguthaben bei einem Schweizer Veranstalter auftaucht, ist es ein genehmigter, begrenzter Vorgang mit einer Laufzeit – nicht ein Zustand des Kontos. Es lohnt sich, die Laufzeit zuerst zu lesen und die Höhe danach.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Bewilligung

Alle übrigen Plattformen, die Schweizer Spielende antreffen, sind «ohne Schweizer Bewilligung». Eine ausländische Bewilligung – Curaçao, Malta, Deutschland oder ein anderes Land – hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Das Organisieren von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar, bis zu 3 Jahren oder einer Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu 5 Jahren (Art. 130 BGS). Betroffene Spielende werden nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Schutz und keine Fair-Play-Kontrolle.

Dazu kommt: Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und mit einer Busse bis CHF 500’000 bedroht (Art. 131 BGS). Deshalb steht in dieser Übersicht ausländischer Marken das Wort «ohne Schweizer Bewilligung» und nicht ein Aufruf. Marken werden beschrieben und bewertet, nicht empfohlen — und die Schweizer Bewilligung einer Marke ist keine Aussage über ihre Sicherheit, sondern eine Aussage über die Zuständigkeit.

Die Sperrliste ist das praktische Werkzeug dieser Regel. Die Gespa veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die schweizerische Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – Domain-Hopping; die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und bezeichnet bet365 als auf der Liste. Wer seine Seite über einen nicht blockierten Zugang findet, hat deshalb keinen Schweizer Schutz erworben, sondern nur eine Lücke gefunden.

Verantwortungsvolles Spielen: Was Gratisguthaben am Risiko ändert und was nicht

Nichts. Ein Gratisguthaben ändert nichts am Risiko der folgenden Wetten. In der Schweiz sind Limiten keine Behördengrenzen, sondern Grenzen, die man sich selbst setzt. Der Veranstalter muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen (Art. 87 VGS). Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach dem Gesetz nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein festes gesetzliches Einzahlungsmaximum gibt es in der Schweiz nicht.

Bei Swisslos sind vor der ersten Teilnahme an Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, die Oberlimite beträgt CHF 9’999, unter 21 Jahren CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Die Staffelung nach Alter ist die interessanteste Zahl in diesem Absatz, und sie ist keine Werbung, sondern eine Warnung an jüngere Spielende: Wer unter 21 Jahren ein Konto eröffnet, darf sich maximal CHF 1’000 Verlust aufladen – über alle Limiten hinweg gesehen derselbe Rahmen, den ein 30-Jähriger in einer Sitzung verbrauchen kann. Die eigene Limite ist bei diesem Konto also nicht nur eine persönliche Entscheidung, sondern von vornherein kleiner, und wer sie erhöhen will, wartet drei Tage auf die Wirksamkeit.

Der Zugang lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden (Art. 84 VGS), unter Einschluss einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze und Gewinne (Art. 45 BGS).

Bei der Loterie Romande gelten Einzahlungen auf das Spielerkonto von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000; Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen, Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Das ist eine Obergrenze für das Konto, nicht für den Verlust – wer CHF 10’000 einzahlt und verliert, hat die Limite eingehalten und das Geld verloren. Zwei verschiedene Dinge, die im Gespräch regelmässig verwechselt werden.

Ehrlich dazugesagt: Die Kontrolle an der Front ist nicht lückenlos. Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der Selbstschutz ist also nicht delegierbar; die eigene Regel ist die einzige, die verlässlich greift.

Das Sperrregister und seine Grenzen

Ein ausländisches Angebot ist nicht an das schweizerische Sperrregister angeschlossen. Eine dort eingetragene Spielsperre hält einen nicht davon ab, bei einer Domain ohne Schweizer Bewilligung ein Konto zu eröffnen und zu spielen. Genau das ist der praktische Kern des Warnsatzes «kein Schweizer Rechtsschutz»: Wer sich in der Schweiz sperren lässt und anschliessend ausländisch weiterspielt, hat die eigene Sperre umgangen und dabei jeden Mechanismus aus der Hand gegeben, der sie durchsetzen könnte.

Freiwetten und Bonusangebote: Wovon die Konditionen entscheiden

Bei Neukundenangeboten mit Freiwette zählt ein einziger Punkt, und er liegt nach der Wette: Was geschieht mit dem Guthaben nach der Wette, und was mit dem Gewinn? Alles andere – Höhe der Prämie, Anmeldefrist, Mindestquote – ist Beiwerk um diesen Kern. Wer diese Frage nicht beantworten kann, kennt das Angebot nicht.

Was das Aktionsguthaben durchschnittlich wert ist

Ein CHF-10-Guthaben, das nicht auszahlbar ist, ist nicht CHF 10 wert. Auf einem Markt mit zwei Ausgängen zu je Quote 1.90 ergibt sich der Quotenschlüssel aus 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), und das sind rund 95 %; die Marge, also der Anteil, den der Buchmacher von jedem gesetzten Franken behält, liegt damit bei rund 5 %. Der Wert des Gratisguthabens auf diesem Markt ergibt sich aus CHF 10 × (1.90 − 1) ÷ 1.90 × 0,95 und liegt damit in einem Bereich von CHF 4.00 bis CHF 5.00. Zu rechnen mit dem dargestellten Markt und ohne weitere Bedingungen – das ist eine Schätzung über viele Wetten hinweg, nicht das Ergebnis einer einzelnen Wette. Über einen Markt mit drei Ausgängen zu anderen Quoten fällt der Wert tiefer aus, über einen Markt mit höheren Quoten höher. Deshalb gehört die Zahl als Band auf die Seite und nicht als Punktwert.

Und jetzt die Pointe, die jede Marketingzeile über «CHF 10 Bonus» zu einer Behauptung über einen Wert macht, der auf der Hälfte liegt: Selbst dieser Wert von rund CHF 4.50 fällt nur bei der durchschnittlichen Wette an. Ein einzelner Wettschein ist entweder gewonnen oder verloren, und der Erwartungswert sagt nichts über diesen einen Zettel.

Fristen, Mindestquoten und Umsatzbedingungen

Die Aktionsbedingungen der Loterie Romande zeigen, wie das in der Praxis aussieht: Das Guthaben war 30 Tage gültig, die Eingabe des Codes musste innert 7 Tagen nach einem der 7 Aktionstage erfolgen, der Vorrat war auf 7’000 Stück begrenzt. Eine Frist, die man verstreichen lässt, verstreicht nicht teilweise – sie verstreicht ganz.

Sporttip-Boosts folgen dem gleichen Aufbau, nur für laufende Wettende statt für Neukunden. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Diese Staffelung ist der ehrlichste Blick auf das, was ein «Boost» ist: Um 100 % zu erreichen, braucht man fünfzehn richtige Voraussagen mit jeweils Quote 1.50 und mehr. Die Prozentzahl ist mit einer Trefferfolge verknüpft, die niemand planen kann.

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz; beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert, bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer den Cash-Out zieht, verliert die Erhöhung, und niemand sagt es einem beim Klick.

Für die Neukundenseite bleibt festzuhalten: Eine Freiwette bei einem der beiden Schweizer Veranstalter trägt immer eine Frist, eine Quotenschwelle und einen Vorrat, weil sie genehmigt werden muss. Ein «Vorteil ohne Bedingungen» ist im bewilligten Schweizer Angebot nicht vorgesehen, und das ist keine Schwäche der Platttformen, sondern die Beschaffenheit des Regimes.

Der Vergleich: Zehn Plattformen, zwei bewilligte und acht ausländische

Einordnung: Bewilligung und Veranstalter im Überblick

Plattform Bewilligung nach BGS Veranstalter oder gemeldete Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung (Grossspiel) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung (Grossspiel) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
IviBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz; in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
Pribet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz; in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
HighFlyBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz; in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
BetFury ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz; in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz; in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
1xBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz; in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
BetOnRed ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz; in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS)
BDMBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Lizenz; in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS)

Die Anordnung der Tabelle ist selbst schon die halbe Antwort. Zwei Zeilen tragen eine Bewilligung nach dem Geldspielgesetz, acht tragen eine Lizenz, die hier nichts bewirkt. Zwischen diesen beiden Gruppen gibt es keine Abstufung, und wer die Spalte mit der Bewilligung zuerst liest, wird in der zweiten Gruppe auch mit Mühe keine finden.

Ein Vergleich der Veranstalter betrachtet Quoten, Marge, Limiten, Zahlungswege und Wettangebot, nicht die Grösse eines einzelnen Aktionsbetrags. Ein Vergleich ausländischer Marken ohne Schweizer Bewilligung betrachtet etwas anderes, nämlich die Rechtslage und das Fehlen jeder Schweizer Kontrolle – und es wäre unredlich, die beiden Listen durch eine gemeinsame Sortierung zu vermischen.

Swisslos Sporttip – bewilligt, mit dem strengsten Einsatzrahmen

Die Bewilligung ist doppelt abgestützt: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa, Veranstalterin die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel. Das Online-Konto steht nur Personen offen, die im Swisslos-Vertragsgebiet wohnen – die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Zur Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Diese Prüfung ist der Eintrittspreis ins bewilligte Angebot, und sie ist eine echte Verifikation und nicht eine Checkbox.

Auf der Einzahlungsseite geht Swisslos an einen Punkt, den viele übersehen: Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Zusätzlich bietet Swisslos PostFinance Pay als Zahlungsart zum Aufladen des Spielkontos an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Wer weniger als CHF 20 aufladen will, kann es schlicht nicht – eine Untergrenze, die für Kleinspielende relevanter ist als jede Quote.

Beim Cash-Out ist Sporttip ein vollständiger Anbieter mit einer Einschränkung: Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor und während des Spiels, aber nur online und nur vollständig, ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out ist endgültig.

Das Urteil: Der Einsatzrahmen von CHF 1 bis CHF 1’000 für Einzel- und Kombinationswetten und CHF 10’000 für Systemwetten ist der engste Rahmen unter allen hier betrachteten Plattformen, und er ist der Grund, warum grosse Wetten bei Sporttip nicht möglich sind, kleine aber schon ab einem Franken. Der Mindestkauf von CHF 20 Spielguthaben setzt dann eine zweite Untergrenze, die den Einsteiger stärker betrifft als den Vielspieler: Wer CHF 20 auflädt, hat bereits das Zwei- bis Dreifache dessen im Konto, was der typische Aktionswert eines Gratisguthabens ausmacht. Das ist kein Skandal, aber es ist die Zahl, die über den tatsächlichen Kapitaleinsatz entscheidet.

Loterie Romande Jouez Sport (jeux.loro.ch) – bewilligt, mit der tiefsten Auszahlungsschwelle

Auch hier die volle Bewilligung: Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht durch die Gespa, Veranstalterin die Société de la Loterie de la Suisse Romande. Das Online-Konto steht nur Personen mit Wohnsitz in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura offen. Die 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sind die physische Fläche dieses Vertragsgebiets, und sie sind der Grund, warum das Angebot dort auch ohne Konto erreichbar ist.

Im Konto gelten Einzahlungen von höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage und ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, darüber auf das Konto der angegebenen IBAN.

Das Urteil: Die Schwelle von CHF 1’000, ab der ein Gewinn nicht mehr im Konto bleibt, sondern auf die angegebene Bankverbindung geht, ist für die meisten Spielenden die praktisch relevanteste Regel dieser Plattform. Bei Sporttip liegt dieselbe Grenze bei CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung, und bei beiden wird ab dieser Höhe sichtbar, dass eine Auszahlung immer auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto läuft. Wer sein Gratisspielguthaben zu einem Gewinn über dieser Grenze macht, tauscht ein nicht auszahlbares Guthaben in eine Überweisung – was nur gelingt, weil der Gewinn nicht mehr das Aktionsguthaben ist, sondern ein echter Gewinn.

IviBet – ohne Schweizer Bewilligung, mit allen Folgen davon

IviBet ist ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen Sportwetten in der Schweiz anbieten; eine gemeldete ausländische Lizenz hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS). Daraus folgt eine Kette von Nachteilen, die keine Produkteigenschaft ausgleicht: keine Anbindung an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und die Möglichkeit, dass die Domain auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert wird.

Das Urteil: Der praktische Unterschied zu einem bewilligten Anbieter zeigt sich nicht in der Bedienung, sondern in der Durchsetzung. Ein Streit über eine Wette lässt sich bei einem Schweizer Veranstalter auf dem vorgeschriebenen Weg bis zur Einsprache tragen; bei einem Anbieter ohne Bewilligung gibt es diesen Weg nicht, und ein Ausfall trifft den Spielenden unmittelbar.

Pribet – ohne Schweizer Bewilligung

Für Pribet gilt dieselbe Rechtslage: keine Schweizer Bewilligung, eine gemeldete Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste kommen.

Das Urteil: Bei Marken dieser Gruppe entscheidet nicht die Plattform über das Risiko, sondern die fehlende Zuständigkeit. Wer aus irgendeinem Grund dort spielt, sollte jedenfalls davon ausgehen, dass eine Beschwerde über eine

Wettabrechnung im Inland nirgends Gehör findet.

HighFlyBet – ohne Schweizer Bewilligung

HighFlyBet gehört in dieselbe Gruppe: keine Schweizer Bewilligung, ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Block.

Das Urteil: Hier gilt der Satz, der für die ganze Gruppe gilt und den man in jedem Einzelfall neu prüfen muss – die Bewilligung nach BGS fehlt, und damit fehlt der Mechanismus, der bei einem Schweizer Veranstalter eine Wette durchsetzbar macht. Wer eine Gratiswette bei einer solchen Marke ins Auge fasst, sollte vorher wissen, welche Rechte er dafür aufgibt.

BetFury (betfury.ac) – ohne Schweizer Bewilligung

Auch bei BetFury fehlt die Schweizer Bewilligung. Ein ausländischer Lizenzstatus hat hier keine Kraft (Art. 4 BGS), das Sperrregister kennt die Marke nicht, Schweizer Rechtsschutz besteht nicht, und die Domain kann blockiert werden.

Das Urteil: Die Werbung einer solchen Plattform spricht über Boni und Quoten; die Bewilligungsspalte spricht über Zuständigkeit. Bei Konflikten zählt die zweite, und zwar vollständig – der Spielende ist auf das Rechtssystem des Lizenzsitzes verwiesen, dessen Sprache und Weg er meist nicht kennt.

BC.Game – ohne Schweizer Bewilligung

BC.Game operiert ohne Schweizer Bewilligung; die gemeldete Lizenz entfaltet hier keine Wirkung (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum schweizerischen Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, mögliche DNS-Blockade über die Sperrliste.

Das Urteil: Marken mit einer Herkunft ausserhalb der Schweiz behalten ihre eigenen Bedingungen als Massstab, und dieser Massstab ist nicht überprüfbar. Die Schweizer Bewilligung wäre die einzige Stelle, an der eine solche Überprüfung ansetzen könnte – und sie fehlt.

1xBet – ohne Schweizer Bewilligung

1xBet hat keine Schweizer Bewilligung. Eine ausländische Lizenz ist in der Schweiz ohne Kraft (Art. 4 BGS), die Anbindung ans Sperrregister fehlt, Schweizer Rechtsschutz fehlt, und es besteht das Risiko der Aufnahme in die Sperrliste.

Das Urteil: Der Unterschied zu einem bewilligten Anbieter lässt sich an einem Satz festmachen: Bei einem Schweizer Veranstalter muss ein Guthaben auf ein auf den eigenen Namen lautendes Konto ausgezahlt werden (Art. 50 Abs. 2 VGS), und es gibt keine Kreditvergabe an Spielende (Art. 75 Abs. 1 BGS). Bei einem Anbieter ausserhalb dieses Rahmens gelten dessen eigene Regeln.

BetOnRed – ohne Schweizer Bewilligung

BetOnRed gehört zu den Plattformen ohne Schweizer Bewilligung: gemeldete ausländische Lizenz ohne Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS), keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste und DNS-Blockade möglich.

Das Urteil: Die Einordnung ist bei dieser Marke dieselbe wie bei den übrigen dieser Gruppe, und der Ton der Bewerbung ändert daran nichts. Was auf dem Spiel steht, ist nicht die Höhe eines Bonus, sondern die Frage, ob eine Streitigkeit überhaupt vor einer zuständigen Stelle landen kann.

BDMBet – ohne Schweizer Bewilligung

BDMBet bietet Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung an. Eine gemeldete Lizenz ist in der Schweiz nicht anerkannt (Art. 4 BGS); es besteht keine Anbindung ans schweizerische Sperrregister und kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Das Urteil: Bei einem Anbieter ohne Bewilligung ist der Verlust des Aktionsguthabens im schlimmsten Fall nicht einmal der grösste Verlust. Die fehlende Zuständigkeit wiegt schwerer als jeder Bonus, den man dort erhalten könnte.

Steuern: Wann ein Gewinn aus einer Freiwette an die Steuerbehörde geht

Gewinne aus einem in der Schweiz bewilligten Grossspiel – die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich – sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und werden nur darüber besteuert. Der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Der kantonale Freibetrag ist unterschiedlich – «je nach Kanton», und deshalb steht hier keine kantonale Zahl. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt.

Für den typischen Wettenden heisst das: keine Einkommenssteuer und keine Verrechnungssteuer auf dem Gewinn. Der Freibetrag liegt so hoch, dass ein Gratisguthaben von CHF 10 und eine Quote von 1.90 steuerlich überhaupt keine Rolle spielen – der Gewinn bleibt weit darunter.

Anders sieht es bei ausländischen Anbietern aus. Gewinne dort sind nicht der Verrechnungssteuer unterworfen, aber die kantonale Steuerpraxis etwa des Kantons Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Das ist der steuerliche Preis des Offshore-Angebots, und er ist unsichtbar, solange man nicht fragt.

Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht; wer eine solche Steuer in einer Abrechnung findet, findet sie nicht in der Schweizer Regelung. Bei Fragen zur eigenen Situation bleibt nur der Hinweis auf eine Steuerberaterin oder eine kantonale Steuerverwaltung – die Antwort hängt vom Kanton ab, und keine Seite kann sie ersetzen.

Was das für die Wahl bedeutet

Die Wahl, die diese Seite einem Leser lässt, ist keine Wahl zwischen zehn gleichartigen Angeboten. Sie ist eine Wahl zwischen zwei Angeboten, die man nutzen darf, und acht, bei denen das anders ist.

Wer in einem deutschsprachigen Kanton, im Tessin oder in Liechtenstein wohnt, hat überhaupt nur eine bewilligte Option: Sporttip, mit dem engen Einsatzrahmen von CHF 1 bis CHF 1’000 und dem Mindestkauf von CHF 20 Spielguthaben. Wer in der Westschweiz wohnt, hat nur Jouez Sport, mit dem Wallet und der Gewinnschwelle von CHF 1’000. Wer in der Schweiz wohnt, aber im Gebiet des anderen Veranstalters, kommt bei keinem von beiden an ein Konto – und muss sich entscheiden, ob er deswegen ins Ausland geht oder nicht.

Wer klein spielt, für den ist die Untergrenze von CHF 20 beim Guthabenkauf die erste relevante Zahl; wer gelegentlich eine grössere Position setzen will, für den die Obergrenze von CHF 1’000; wer ein Aktionsguthaben mitnehmen will, für den die Frist und die Nichtauszahlbarkeit des Guthabens. Drei ganz verschiedene Leser, drei ganz verschiedene Zahlen.

Und wer sich für einen der acht Anbieter ohne bewilligten Status entscheidet, entscheidet sich gegen den Schutzmechanismus, der an der Bewilligung hängt – nicht gegen ein Produkt, sondern gegen eine Zuständigkeit. Das ist keine Moralfrage; es ist der Unterschied zwischen einem Streit, den man austragen kann, und einem, den man verliert, weil niemand zuständig ist.

Häufige Fragen zu Freiwetten bei Sportwetten

Was ist eine Freiwette, und worin unterscheidet sie sich von einer Wette mit eigenem Geld?

Eine Freiwette ist ein Guthaben, das man zum Wetten nutzen kann, ohne es abheben zu dürfen. Der entscheidende Unterschied liegt bei einer gewonnenen Wette: Beim eigenen Einsatz fliessen Einsatz und Gewinn zurück, beim Gratisspielguthaben nur der Gewinn. Bei einer Quote von 1.90 und CHF 10 Guthaben macht das CHF 9.00 weniger als bei einer Wette aus eigener Tasche.

Dürfen die Schweizer Veranstalter Gratisguthaben ohne Zustimmung der Gespa anbieten?

Nein. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS); 2025 gab sie 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Deshalb sind die Schweizer Aktionen selten und klein und immer befristet. Ein dauerhaftes Gratisguthaben ohne Bewilligungsbezug wäre mit dem Schweizer Regime nicht vereinbar.

Wie wird der Gewinn einer Freiwette berechnet, wenn der Einsatz nicht zurückbezahlt wird?

Gewinn ist Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal der Gesamtquote. Bei CHF 10 Aktionsguthaben und Quote 1.90 kommen CHF 19.00 zurück, von denen CHF 9.00 der Nettoertrag sind. Die CHF 10 Einsatz bleiben bei der Plattform. Sporttip rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf, dann auf 5 Rappen ab.

Welche Bedingungen wie Mindestquote, Frist und Umsatz sollte man vor einer Freiwette prüfen?

Die Gültigkeitsdauer des Guthabens und die Frist für die Eingabe, die Mindestquote je Voraussage, den Aktionsvorrat, die Frage, ob und wie oft das Guthaben umgesetzt werden muss, und die Regel, ob das Guthaben auszahlbar ist. Bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen nicht auszahlbar; bei der Loterie Romande ebenfalls nicht.

Muss man Verlustlimiten setzen, bevor man eine Freiwette platziert?

Bei Swisslos ja: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip sind Limiten für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Der Veranstalter muss solche Höchstwerte verlangen (Art. 87 VGS); ein gesetzliches Einzahlungsmaximum kennt die Schweiz nicht.

Inhalt erstellt vom Team «europapokalch.com»