Willkommensangebote bei Schweizer Sportwetten: klein, gebunden, ehrlich gerechnet

Updated Oktober 2026
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29. Oktober 2026 · Bewilligungsangaben geprüft gegen die Veranstalterbewilligungen nach Geldspielgesetz sowie gegen die Aufsichtsmitteilung der Gespa

Ein Paar frisch geschnürter Laufschuhe steht auf einer roten Tartanbahn im Morgenlicht, daneben liegt ein Handtuch.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50.

Ein Neukundenbonus ist in der Schweiz keine Frage des Geschmacks, sondern eine Frage des Bewilligungsrechts. Wer heute nach einem Startguthaben für Sportwetten sucht, findet zwei bewilligte Veranstalter mit kleinen, an Bedingungen gebundenen Aktionen — und ein Dutzend ausländischer Seiten, die mit Summen werben, für die es hierzulande keine Grundlage gibt. Genau darin liegt die Wahl, die diese Seite auseinandernimmt: welche Wege es überhaupt gibt, was jeder davon real einbringt und für wen er taugt.

Bevor Sie irgendwo ein Konto eröffnen, lohnt der Blick auf eine Zahl, die kein Anbieter in den Vordergrund stellt. Bei Swisslos kostet eine Auszahlung des Spielguthabens ab der dritten Überweisung innerhalb von 365 Tagen eine Kommission von 3 % — und Gratisspielguthaben aus Promotionen lässt sich gar nicht auszahlen. Damit ist der Rahmen gesetzt: Wer ein Startguthaben als Geschenk liest, liest es falsch.

Was hinter dem Begriff Neukundenangebot steht: Gratisspielguthaben, Boosts und die Bewilligung davor

Zwei Dinge heissen im Alltag «Bonus» und sind rechtlich völlig verschieden. Das eine ist Gratisspielguthaben — der Veranstalter schenkt Spielkapital, das nur zum Wetten taugt und nie auf ein Bankkonto fliesst. Das andere ist eine Erhöhung des möglichen Gewinns, wie der Kombiboost bei Sporttip: Sie setzt einen Einsatz voraus, den der Wettende selbst bezahlt, und vergrössert nur die Auszahlung im Erfolgsfall.

Eine Passstrasse mit Leitplanke windet sich an einem klaren Tag durch eine Berglandschaft.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Für die erste Sorte braucht es in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Gratisspiele und Startguthaben sind bewilligungspflichtig, und die Aufsicht hat 2025 genau 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt. Das ist die ganze Neukundenlandschaft dieses Landes, in Zahlen: keine dreissig Freigaben für zwei Veranstalter. Wer eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter sucht, sucht etwas, das es nicht gibt — die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt.

Wer diese beiden Sorten auseinanderhält, versteht auch, warum die Werbung aus dem Ausland hier so wenig Widerhall findet. Eine Seite, die mit einem vervielfachten Startkapital lockt, verkauft rechtlich nichts, was in der Schweiz Bestand hätte. Die Aufsicht führt keine Liste weiterer Bewilligungen, sondern nur eine Sperrliste blockierter ausländischer Domains — ein Verzeichnis der Angebote, die hier nicht dürfen.

Die Wahl, um die es auf dieser Seite geht, ist also keine zwischen zwanzig Marketingabteilungen. Es ist die Wahl zwischen einem bewilligten Angebot mit harten Kanten und einem unbewilligten mit offenen Versprechen.

Grundlagen der ersten Registrierung: Wer überhaupt ein Konto eröffnen darf

Die Registrierung entscheidet mehr über Ihr Wettleben als jedes Willkommensangebot, weil sie die Grenzen setzt, in denen später alles stattfindet.

Ein Volleyball liegt auf dem Sand eines Strandfeldes am Seeufer, im Hintergrund glitzert das Wasser.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet; es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft. Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in Zürich wohnt, kommt dort nicht über die Online-Registrierung hinein — nicht aus Misstrauen, sondern weil das Bewilligungsgebiet endet. Ein Onlinekonto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und praktisch auch im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.

Damit ist die erste grosse Sortierung des Marktes beschrieben, und sie ist keine Geschmacksfrage: Der Wohnort entscheidet, welchen der beiden bewilligten Wege ein Wettender überhaupt gehen kann. Für einen Grenzgänger im Tessin bedeutet das etwas anderes als für jemanden, der regelmässig zwischen Genf und Basel pendelt. Wer im einen Gebiet wohnt und im anderen arbeitet, hat trotzdem nur ein Wohnsitzgebiet.

Ein zweiter Punkt fällt bei der Registrierung an. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Das ist die Regel, die den eigenen Trainer oder die eigene Mannschaft aus dem eigenen Wettschein heraushält, und sie ist Teil der Teilnahmebedingungen, nicht der Hausordnung.

Was der Schweizer Rechtsrahmen vorgibt — und was er den Neukunden kostet

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz und werden von der Gespa beaufsichtigt, nicht von der Eidgenössischen Spielbankenkommission, die nur die Casinos prüft. Eine Bewilligung braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel — und sie gilt nur in der Schweiz. Sporttip und Jouez Sport arbeiten unter diesem Dach, und nur sie dürfen es hier.

Was gewettet werden darf, ist eine geschlossene Liste: die von der Gespa geführte Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie dort aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe ebenfalls nur, wenn sie gelistet sind, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe fehlen ganz. Corner- und Kartenmärkte sucht man auf derselben Liste vergebens, und eine Esport-Sektion gibt es dort nicht. Wer aus einem ausländischen Portal gewohnt ist, auf jeden Eckball zu setzen, trifft hier auf ein anderes Produkt.

Diese Enge ist der Preis der Bewilligung, und sie erklärt die Neukundenangebote besser als jede Marketingbroschüre. Ein Veranstalter, der seine Sportarten und Wettarten nicht frei ausweiten darf, kann Neukunden nicht über die Vielfalt gewinnen. Bleiben Guthaben und Boosts — und beide sind eng gefasst.

Beim Geld gibt es zwei Regeln, die man kennen sollte, bevor man das erste Mal einzahlt. Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Und eine Kreditgewährung an Spielende ist untersagt. Der Veranstalter darf Ihnen also kein Geld vorstrecken, damit Sie weiterspielen.

Steuerlich ist die Lage für normale Wettende entspannt und für die grosse Auszahlung nicht. Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; auf Bundesebene liegt dieser Schwellenwert ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000 (im Vorjahr CHF 1’070’400). Über dem Schwellenwert behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die man über die Steuererklärung zurückholt. Die kantonale Schwelle weicht ab — je nach Kanton. Eine Wettsteuer auf den Einsatz, wie sie in einzelnen Nachbarländern erhoben wird, gibt es in der Schweiz nicht. Für den konkreten eigenen Fall bleibt der Gang zur Steuerberatung oder zur kantonalen Steuerverwaltung.

Eine Zahl aus der Aufsichtspraxis gehört hierher, weil sie die Verkaufskanal-Romantik zurechtrückt: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Der persönliche Schalter ist kein besserer Schutz als das Onlinekonto, nur ein anderer.

Was ein Startguthaben an Bedingungen trägt: Lesen vor dem Einzahlen

Die Loterie Romande hat ihre Neukundenaktion der letzten Saison historisch belegt. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen den Code, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt wurden 7’000 Stück ausgegeben, gültig 30 Tage, nicht auszahlbar.

Wer das einmal ausbuchstabiert, sieht das Verhältnis sofort. Zehn Franken, dreissig Tage Haltbarkeit, und ein Code, den man im Stadion bekommen musste — das ist kein Startkapital, das ist eine Verlosung mit Sportbezug. Der Bewilligungsrahmen lässt hierzulande schlicht nicht mehr zu; die Aufsicht erteilt Freigaben, keine Freibriefe.

Bei der Loterie Romande kommen die Geldgrenzen hinzu, die für jedes Konto gelten. Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, höhere Gewinne auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Bei Swisslos findet sich Entsprechendes mit eigenen Zahlen. Spielguthaben auf dem Wallet kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, Mindestbetrag CHF 20; in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart für das Aufladen nennt Swisslos PostFinance Pay, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance App bestätigt wird.

Wie das Geld wieder herauskommt, ist der Punkt, an dem sich die Runde entscheidet. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Daraus ergibt sich ein Satz, den man sich merken sollte: Wer sein Guthaben häufig in kleinen Beträgen abzieht, zahlt für die eigene Ungeduld.

In den Bedingungen für die Online-Teilnahme steht weiter, dass Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung automatisch dem Wallet gutgeschrieben werden, während Gewinne über CHF 1’000 bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen werden. Und ein Guthaben, das aus einer Promotion stammt, folgt diesem Weg nicht — Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Und die Frist, die wirklich Geld kostet, steht ganz am Rand. Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Eine Einsprache bei verweigerter Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief zu erheben. Wer also einen Gewinn auf einem alten Wettschein liegen lässt, hat ihn nicht liegen gelassen, sondern verschenkt.

Auch der gültige Zeitraum für den Vergleich dieser Bedingungen hat ein Ablaufdatum: Die Bedingungen für die Online-Teilnahme gelten in der Fassung ab dem 13. Januar 2025.

Was ein Gratisspielguthaben im Gewinnfall hergibt — und was nicht

Hier liegt der teuerste Missverstandnis des ganzen Themas, und er ist schnell erklärt. Bei einer Gratiswette zahlt der Veranstalter in aller Regel den Einsatz nicht mit aus. Der Wettende erhält also den Reingewinn — Einsatz mal Quote minus Einsatz —, nicht den vollen Auszahlungsbetrag. Auf einem Wettschein, der CHF 10 Gratisspielguthaben mit einer Quote von 2.00 verbucht, steht am Ende ein Guthaben von CHF 10, nicht von CHF 20; wer sich das anders vorstellt, rechnet mit einem Geldbetrag, der nie ankommt.

Was mit einem solchen Guthaben tatsächlich möglich ist, hängt zusätzlich daran, dass es nicht auszahlbar ist. Es kann also nur wieder eingesetzt werden, und in dieser Schleife verliert sich der Unterschied zwischen einem Geschenk und einem Startkapital, das man geliehen bekommt. Entsprechend gehört die Angabe «nicht auszahlbar» zu jeder seriösen Beschreibung eines Gratisspielguthabens — und sie ist bei beiden bewilligten Veranstaltern ausdrücklich Teil ihrer Bedingungen.

Der Kombiboost bei Sporttip arbeitet anders, und deshalb lohnt es sich, ihn getrennt zu betrachten. Er gilt nur online, für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Neben dem Kombiboost kennt Sporttip zwei weitere Erhöhungen. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer also vorhatte, nach einem Treffer früh auszusteigen, verliert die Erhöhung in derselben Bewegung.

Ein Wort zur Sprache der Branche, das diesen Abschnitt verdient. «Gratis» und «risikofrei» sind die zwei Wörter, mit denen die Kategorie am häufigsten wirbt, und beide halten der Nachrechnung nicht stand. Der Einsatz, den ein Boost verlangt, ist Geld des Wettenden; das Guthaben, das eine Gratisaktion vergibt, ist nicht auszahlbar, läuft ab und ist bei Sporttip auf CHF 1 bis CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette begrenzt. Ein Geschenk, das man nur im Laden ausgeben kann, ist ein Gutschein — nicht mehr und nicht weniger.

Rechenbeispiel: Was ein Kombiboost auf einen Nettogewinn tatsächlich aufschlägt

Die Bedingungen des Kombiboosts sind präzise genug, um sie mit einem eigenen Beispiel zu prüfen. Angenommen werden vier Voraussagen mit Quoten von 1.60, 1.70, 1.80 und 2.00 und ein Einsatz von CHF 10. Die Quoten multiplizieren sich zu einer Gesamtquote von 9’792; das ist keine ausgewiesene Marktquote, sondern eine Rechnung an einem Beispiel, damit die Mechanik sichtbar wird.

Die Gesamtquote von 9’792 auf einen Einsatz von CHF 10 ergibt einen Auszahlungsbetrag von CHF 97.92 — vorausgesetzt, alle vier Voraussagen treffen, denn sie sind alle nötig, damit die Kombination überhaupt steht. Der Nettogewinn liegt bei CHF 87.92.

Mit vier Voraussagen dieser Art greift die niedrigste Stufe: 5 % auf den Nettogewinn. Die Erhöhung beträgt damit CHF 4.40, der Nettogewinn steigt auf CHF 92.32 und der Auszahlungsbetrag auf CHF 102.32. Bei sieben Voraussagen wären es 20 %, bei zehn 40 % und bei fünfzehn 100 % — allerdings nur, solange jede einzelne Voraussage mindestens eine Quote von 1.50 trägt und die Wette online gespielt wird. Deshalb ist das Ergebnis eine Spanne und keine feste Zahl: Sie liegt bei diesem Beispiel zwischen rund CHF 102 bei der untersten Stufe und rund CHF 195, wenn fünfzehn passende Voraussagen zusammenkommen und alle treffen.

Der Punkt, den ein Werbesatz verschweigt, liegt direkt darin. Der Bonus liegt auf dem Nettogewinn, nicht auf dem Einsatz. Er beträgt bei vier Voraussagen CHF 4.40 auf einen Auszahlungsbetrag von CHF 102.32 — gemessen an einer Gesamtquote von 9’792 ist das der kleinste Teil des Ertrags, und er setzt vier korrekte Vorhersagen voraus. Die Erhöhung macht ein glückliches Ergebnis etwas glücklicher; sie macht kein Ergebnis wahrscheinlicher.

Was das Rechenbeispiel ebenfalls zeigt: Kombinationen sind das Produkt ihrer Einzelquoten, und mit jeder zusätzlichen Voraussage wächst der Auszahlungsbetrag schneller als der Bonus darauf. Wer für den höchsten Prozentsatz fünfzehn Voraussagen sammelt, hat fünfzehn Gelegenheiten, sich zu vertun. Die Stufen 5, 20, 40 und 100 sehen nach einer Progression aus; in Wahrheit sind sie eine Wette darauf, dass ein einzelner Wettschein eine immer längere Kette richtig trifft.

Wetten, Spiele, Livewetten: Was ein Neukunde im Produkt vorfindet

Was ein Konto hergibt, entscheidet sich nach der Registrierung, und hier gibt es handfeste Eigenheiten, die kein Bonus erwähnt.

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Für Neukunden ist die relevante Zahl die erste: Mit einem Startguthaben von CHF 10 lässt sich hier legal arbeiten, was bei manchen ausländischen Portalen an eigenen Mindestgrenzen scheitert.

Für Livewetten gilt eine Regel, die den Charakter des Produkts gut beschreibt: Die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Die Livewette setzt also nicht auf die Übertragung, sondern auf dem Stand des Geschehens, und in den Sekunden, in denen ein Spiel kippt, ist das Tempo des Klickens Teil des Risikos.

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Die Zahlen dahinter sind unbequem und trotzdem der ehrlichste Teil des Produkts. Wer aussteigt, verkauft einen Teil seines möglichen Gewinns an den Veranstalter, und der Preis dafür liegt unter dem, was die Wette bei regulärem Ausgang eingebracht hätte. Das ist der Zoll für Sicherheit, und er ist nirgends reguliert — Cash-Out ist keine gesetzlich geregelte Einrichtung, sondern eine Funktion des jeweiligen Veranstalters.

Zwei weitere Feinheiten gehören zum Verständnis, nicht zur Werbung. Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Und voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung werden nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert; nimmt Swisslos irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten.

Fällt ein Wettereignis aus, greift eine klare Frist: Wird es abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn — oder im Rahmen eines Turniers — nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Für einen Neukunden ist dieses Detail wichtiger, als es aussieht: Eine Kombination mit vier Voraussagen, von denen eine wegen einer Absage auf 1.00 fällt, hat plötzlich nur noch drei wirksame Beine — und damit, je nach den Bedingungen des Boosts, einen anderen Prozentsatz.

Die Auszahlung selbst folgt einer eigenen Regel. Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote — bei Kombinationen mal der Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten — und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Rundung klingt harmlos. Sie läuft hier aber systematisch zugunsten des Veranstalters, und zwar bei jeder einzelnen Wette.

Verlustlimiten: die Pflicht, die kein Startguthaben ersetzt

Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen; die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Das ist die institutionelle Antwort auf die Frage, die jede Bonuswerbung offenlässt: Wie viel darf überhaupt verloren gehen? Limiten werden vom Spielenden selbst gesetzt, nicht vom Staat — der Veranstalter muss Höchstwerte für Einsätze oder Verluste verlangen, aber die Zahl darin bestimmt der Konto-Inhaber. Wer hier eine grosszügige Zahl einträgt, weil das Formular danach aussieht, hat sich den eigenen Spielraum selbst gewählt, und das Formular erinnert später nicht daran.

Die 72 Stunden bis zur Erhöhung sind der eigentliche Schutzmechanismus, und ihre Wirkung ist psychologisch, nicht mathematisch. In drei Tagen kann der Impuls, der aus einem verlorenen Abend entsteht, verfliegen. Eine Senkung wirkt dagegen sofort, weil sie niemandem weh tut ausser dem Konto. Die gesetzliche Frist liegt bei 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an — ein Detail, das den Unterschied zwischen einer Bremse und einem Handgriff ausmacht.

Dazu kommt die Spielsperre. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die ernsteste Einrichtung im ganzen System: Sie endet nicht an der Grenze eines Produkts, und sie lässt sich nicht am nächsten Morgen zurücknehmen.

Der Pflichtcharakter dieser Werkzeuge hat auch eine unbequeme Seite, die in Bedingungen steht. Eine bewilligungspflichtige Spielsperre kann freiwillig nur nach drei Monaten aufgehoben werden, und eine fachliche Stelle ist daran beteiligt. Eine selbstgewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer sich selbst ausschliesst, sollte also wissen, dass er es nicht zurücknimmt, sondern beendet.

Ein Startguthaben lockert keine dieser Pflichten. Es kommt zum selben Konto, in denselben Rahmen, unter dieselben Limiten. Wer nur wegen der Promo registriert, setzt beim Registrieren auch seine Verlustlimiten — die Promo zahlt sie nicht, und die dreissig Tage Gültigkeit eines Gratisguthabens sind kein Argument, die Limite wegen eines Verfall-Datums nach oben zu ziehen.

Eigenwerbung und Weiterverbreitung: Wo die Grenze zwischen Information und Werbung liegt

Für eine Seite über Wettboni ist dieser Abschnitt keine Formalie, sondern sie berührt die eigene Arbeit. Werbung darf nicht aufdringlich oder irreführend sein, nicht auf Minderjährige oder gesperrte Personen zielen. Werbung für Glücksspiele, die in der Schweiz nicht erlaubt sind, ist verboten und mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bedroht. Eine Tageszeit, zu der Werbung verboten wäre, gibt es nicht.

Das erklärt, wie diese Seite arbeitet: Sie beschreibt Anbieter und bewertet sie, aber sie wirbt für keinen. Ausländische Marken werden im Abschnitt «Ermittlung der Bewilligungslage: Welcher Anbieter welche Erlaubnis vorweisen kann» aufgeführt, weil Schweizer Wettende ihnen begegnen, und jede trägt den Hinweis «ohne Schweizer Bewilligung». Eine Empfehlung zur Registrierung ist damit nicht ausgesprochen, und das ist Absicht.

Die Menge der bewilligten Neukundenaktionen ist ebenfalls Folge dieser Regeln. Für Gratisspiele und Startguthaben braucht es die vorausgehende Zustimmung der Aufsicht; 2025 waren es 24 für die Loterie Romande und 8 für Swisslos. Wer sich über die Kleinheit der Schweizer Startangebote wundert, findet die Antwort in einer Aufsichtsstatistik, nicht in einer Marketingstrategie.

Ermittlung der Bewilligungslage: Welcher Anbieter welche Erlaubnis vorweisen kann

Die folgende Übersicht ordnet die zehn Anbieter der Bewertung nach ihrer Bewilligungslage ein — die zwei bewilligten Veranstalter zuerst, danach die ausländischen Marken entsprechend der Besprechung im Abschnitt «Auswahl und Reihenfolge: Warum der beworbene Betrag die falsche Sortierung ist».

Anbieter Bewilligung oder keine Veranstalter bzw. berichtete Bewilligung
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa; Veranstalter SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa; Veranstalter Société de la Loterie de la Suisse Romande
PowBet keine Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz
myBet keine Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz
1xBet keine Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz
BDMBet keine Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz
Coolzino keine Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz
Bahigo keine Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz
N1 Bet keine Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz
Fezbet keine Schweizer Bewilligung Berichtete Bewilligung nicht festgestellt; ohne Wirkung in der Schweiz

Auswahl und Reihenfolge: Warum der beworbene Betrag die falsche Sortierung ist

Zehn Anbieter stehen zur Auswahl, und die Sortierung, die eine Suchmaschine nahelegt, ist genau die falsche. Wer nach dem beworbenen Betrag reiht, landet bei Summen, die in der Schweiz nicht bewilligungsfähig sind, und übersieht daneben die Zahlen, die den Unterschied im Alltag machen: eine Auszahlungsgebühr, ein Mindesteinsatz, eine Gültigkeitsdauer, eine Frist.

Die folgenden zehn Abschnitte sind deshalb nach anderen Merkmalen geordnet. Zuerst zählt, ob überhaupt eine Schweizer Bewilligung besteht. Danach zählt, was ein Startangebot real hergibt, sofern eines besteht. Schliesslich zählt der Aufwand: Kontoführung, Auszahlung, Fristen. Die ausländischen Marken sind in den Abschnitten ab «PowBet: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Aufsicht» als Gruppe gekennzeichnet abgehandelt, weil zwischen ihnen und den beiden Veranstaltern ein rechtlicher Unterschied liegt und nicht nur ein Unterschied im Angebot.

Zwei Dinge kann die Vergleichstabelle in der Mitte nicht zeigen, und deshalb stehen sie hier. Erstens ist die Bewilligung kein Qualitätsurteil über den Sportteil: Ein Sporttip-Konto kommt mit einem kleineren Wettprogramm als ein ausländisches, weil die bewilligte Liste der Sportarten und Wettarten geschlossen ist. Zweitens gibt es bei den ausländischen Anbietern keine Schweizer Aufsicht, keine Anbindung an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg — was dort im Streitfall passiert, entscheidet ein Gericht in einem anderen Land.

Swisslos Sporttip: die grösste Marktabdeckung und die kleinste Promo

Swisslos ist eine interkantonale Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Als einer von zwei Veranstaltern, die das interkantonale Recht überhaupt zulässt, arbeitet Swisslos unter einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa.

Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Für einen Zürcher oder einen Basler ist Swisslos also der naheliegende Weg, für jemanden in Freiburg oder Genf der falsche — dort liegt das Gebiet der Loterie Romande.

Zum Neukundenangebot ist die Lage nüchtern: Swisslos führt kleine, an Bedingungen gebundene Aktionen, die vorab von der Aufsicht bewilligt wurden, und 2025 waren es acht solche Zustimmungen. Der Kombiboost ist das greifbarste Instrument für einen neuen Wettenden, und er ist an eine Mindestquote von 1.50 pro Voraussage und an mindestens vier Voraussagen gebunden, staffelt sich dann in Prozenten des Nettogewinns und ist nur online verfügbar. Ein Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die Stärke des Hauses liegt an einer Stelle, die keine Werbung genannt wird: den Fristen. Einzahlungen bis CHF 10’000 pro 30 Tage, ein Mindestkauf von CHF 20, Auszahlungen zweimal jährlich kostenlos und danach mit einer allfälligen Kommission von 3 %, Gewinne bis CHF 1’000 automatisch ins Wallet, darüber innert 3 Arbeitstagen auf das Bankkonto. Das ist Verwaltung, nicht Spektakel, und es funktioniert.

Das Urteil: Swisslos gewinnt für den, der ein ordentlich verwaltetes Konto über einen aufregenden Bildschirm stellt — die Promo ist klein, die Auszahlungswege sind geregelt, und die 5 % auf einen Nettogewinn sind ehrlicher ausgewiesen als jede vervielfachte Wunschsumme.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Alternative mit der kurzen Aktion

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura; als Kontaktadresse nennt sie Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne. Sie zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wie Swisslos arbeitet sie unter einer Veranstalterbewilligung und einer Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa.

Ihr dokumentiertes Neukundenangebot der letzten Saison war «JouezSport – Patinoires et Stades», gelaufen vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an 7 Aktionstagen. Wer innert 7 Tagen einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code im verifizierten Konto eingab, erhielt CHF 10 Spielguthaben; insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Die Bedingungen sind damit strenger als bei jedem ausländischen Portal und zugleich völlig transparent — es gibt keine Staffel, keine Mindestquote, keine Umsatzbedingung, nur eine Frist und eine Stückzahl.

Auf der Geldseite steht die Loterie Romande mit eigenen Zahlen: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Das Urteil: Die Aktion ist historisch die klarste Beschreibung dessen, was ein Schweizer Neukundenangebot sein kann — zehn Franken mit Verfallsdatum und Stückzahl, und wer sie verpasst hat, verpasste ein Merchandising mit Wettfunktion, kein Startkonto.

PowBet: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Aufsicht

PowBet gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter, die über keine Schweizer Bewilligung verfügen. In der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande Sportwetten anbieten; eine Bewilligung aus einem anderen Land hat hier keine Wirkung. Die berichtete Bewilligung von PowBet ist nicht festgestellt, und eine solche hätte für Schweizer Wettende keinerlei Kraft.

Was daraus für einen Neukunden folgt, ist kein moralisches Urteil, sondern eine Reihe praktischer Ausfälle. Das Konto ist nicht an das schweizweite Sperrregister angebunden; die Spielsperre, die bei Swisslos auch für andere Anbieter gilt, hat hier keine Wirkung. Es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, wenn eine Auszahlung stockt. Und die Domain kann auf die Sperrliste der Aufsicht gesetzt werden, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS umsetzen; blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt.

Ein Neukundenangebot auf einer solchen Seite ist deshalb nie vergleichbar mit einem bewilligten, auch wenn die Zahl grösser ist. Die Zahl steht in einer Währung, die hier nicht einlösbar ist.

Das Urteil: Wer den Schweizer Schutzmechanismus als Teil des Produkts begreift, muss bei PowBet darauf verzichten — und ein Willkommensangebot, das diesen Kern nicht ersetzt, ist kein Ausgleich dafür.

myBet: ohne Schweizer Bewilligung und ohne Anbindung ans Sperrsystem

Bei myBet wiederholt sich dasselbe Bild wie bei jedem Anbieter dieser Gruppe. Es besteht keine Schweizer Bewilligung, und die berichtete Bewilligung ist nicht festgestellt. Für Schweizer Wettende bedeutet das: keine Aufsicht durch die Gespa, keine Schweizer Instanz im Streitfall, keine Verbindung zum Sperrregister.

Was ein Konto technisch leistet, lässt sich von aussen nicht prüfen, und diese Seite erfindet dazu keine Zahlen. Die dokumentierbare Aussage bleibt die rechtliche: Dieses Angebot steht ausserhalb der Ordnung, die den beiden bewilligten Veranstaltern ihre Grenzen setzt.

Das Urteil: Der Anbieter bleibt für Wettende mit Wohnsitz in der Schweiz ein Ort ohne jeden hiesigen Rückgriff, und ein dort beworbenes Neukundenpaket sollte man mindestens so lesen wie die AGB einer Firma ohne hiesige Niederlassung.

1xBet: ohne Schweizer Bewilligung, mit bekannter Sperrlisten-Historie

1xBet gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung; die berichtete Bewilligung ist nicht festgestellt. Die Aufsicht hat ausländische Domains auf eine Sperrliste gesetzt, die Schweizer Anbieter per DNS umsetzen, und die Aufsicht nennt selbst Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele für Anbieter, die mit neuen Adressen auf die Sperrung reagieren — bet365 erscheint ebenfalls auf der Liste. Nachrückende Domains werden innert Stunden aktiv.

Für einen Neukunden heisst das konkret: Der Zugang kann sich ändern, ohne dass der Anbieter selbst etwas ändert. Wer sich an einen Domainnamen gewöhnt hat, findet ihn womöglich eines Tages nicht mehr, und die Suche nach dem neuen führt über Wege, die kein Bild davon geben, wo das Geld liegt.

Das Urteil: Die praktische Instabilität des Zugangs ist bei 1xBet der eigentliche Punkt, nicht das beworbene Startpaket — ein Konto, dessen Tür sich jederzeit schliessen kann, braucht keine Werbung, sondern eine Warnung.

BDMBet: ohne Bewilligung, ohne Schweizer Rechtsweg

BDMBet steht wie die übrigen Anbieter dieser Gruppe ohne Schweizer Bewilligung da; die berichtete Bewilligung ist nicht festgestellt. Es gibt keine Schweizer Aufsicht, keine Verbindung zum Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden.

Was unter Schweizer Recht fehlt, lässt sich an einem konkreten Punkt festmachen, der bei einem bewilligten Veranstalter selbstverständlich ist: Die Auszahlung läuft dort nur auf ein Konto auf den Namen des Kontoinhabers. Eine solche Pflicht besteht gegenüber einem ausländischen Anbieter nicht, und damit auch keine Garantie, dass es sie überhaupt gibt.

Das Urteil: Bei BDMBet fällt die Bewertung auf den Kern zurück, der bei allen Anbietern ohne Bewilligung derselbe ist — die Frage ist nicht, was das Startpaket verspricht, sondern wer entscheidet, wenn etwas schiefgeht.

Coolzino: ohne Schweizer Bewilligung, keine hiesige Aufsicht

Coolzino gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung, deren berichtete Bewilligung nicht festgestellt ist. Damit fehlen die drei Elemente, die ein bewilligtes Schweizer Konto ausmachen: Aufsicht, Sperrregister-Anbindung und ein hiesiger Rechtsweg. Die Domain kann auf die Sperrliste genommen werden.

Der Name deutet an, worum es auf solchen Seiten häufig geht: ein gemischtes Angebot aus Casino und Wetten. Wer Sportwetten mit einem Startguthaben aus einer Casinopromotion verbinden will, sollte wissen, dass eine Casinobewilligung und eine Sportwettenbewilligung in der Schweiz getrennte Dinge sind und eine Casinoregel keine Sportwettenregel ist.

Das Urteil: Wer ein Sportwettenkonto sucht, findet bei Coolzino keines, das unter Schweizer Aufsicht steht — und die Frage nach dem Neukundenangebot stellt sich damit nach der Frage nach dem Ort.

Bahigo: ohne Bewilligung und ausserhalb des Schweizer Schutzes

Bahigo gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung; die berichtete Bewilligung ist nicht festgestellt. Aufsicht, Sperrregister und Rechtsweg stehen nicht zur Verfügung, und die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Für einen Wettenden mit Wohnsitz in der Schweiz ist der entscheidende Nachteil nicht das Produkt, sondern die Position im Konfliktfall. Bei einem bewilligten Veranstalter gibt es eine Einsprachefrist und eine Adresse, an die sie geht. Bei Bahigo gibt es beides nicht, und ein Streit über einen Gewinn hat dann kein Forum, das der hiesige Wettende kennt.

Das Urteil: Ein Startangebot bei Bahigo ist eine Zahl ohne Empfänger — solange der Schiedsrichter fehlt, hilft die Höhe des versprochenen Betrags niemandem weiter.

N1 Bet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregister

N1 Bet gehört zu den Marken ohne Schweizer Bewilligung; die berichtete Bewilligung ist nicht festgestellt. Es fehlt die Anbindung an das schweizweite Sperrregister, und es fehlt die Schweizer Aufsicht; die Domain kann auf die Sperrliste gesetzt werden.

Hier lohnt ein Hinweis auf die Mechanik des Sperrregisters, weil er genau diese Gruppe betrifft. Eine unbefristete Spielsperre, die bei einem bewilligten Veranstalter eingetragen wird, gilt schweizweit und erstreckt sich auf Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie auf das Fürstentum Liechtenstein. Gegenüber einem Anbieter ohne Bewilligung wirkt sie nicht. Wer sich also gerade wegen eines Problems gesperrt hat, findet bei N1 Bet eine Tür, die sich trotzdem öffnet.

Das Urteil: Genau diese Lücke — eine Sperre, die hier nicht greift — ist das stärkste Argument gegen ein Konto bei N1 Bet und zugleich das, was kein Willkommensangebot aufwiegt.

Fezbet: ohne Bewilligung, mit denselben Ausfällen

Fezbet schliesst die Liste der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ab; die berichtete Bewilligung ist nicht festgestellt. Die Folgen sind dieselben, die diese Gruppe im Ganzen kennzeichnet: keine Schweizer Aufsicht, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Möglichkeit einer Aufnahme der Domain in die Sperrliste.

Ein Detail aus der Schweizer Praxis ist für Wettende auf solchen Seiten trotzdem relevant. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer; die kantonale Steuerpraxis von Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen jedoch als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer dort gewinnt, gewinnt also nicht steuerfrei, sondern nur ohne Abzug an der Quelle — und muss den Gewinn selbst erklären. Je nach Kanton kann das anders beurteilt werden; die eigene Steuerverwaltung gibt dazu Auskunft.

Das Urteil: Bei Fezbet bleibt am Ende genau das, was bei jedem Anbieter ohne Bewilligung bleibt — ein Angebot, dessen Regeln ausserhalb der Schweiz geschrieben werden, und ein Neukundenbonus, der diese Tatsache nicht ändert.

Zusammenfassung: Welche Wahl zu welchem Wettenden passt

Zehn Anbieter, drei Wege, und die Wahl ist am Ende einfacher, als die Liste aussieht.

Für Wettende mit Wohnsitz in einem Kanton des Swisslos-Vertragsgebiets — also in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein — bleibt Sporttip die naheliegende Wahl, und zwar nicht wegen der Promo, sondern wegen der Fristen und der Auszahlung auf das eigene Konto. Wer dort einsteigt, sollte mit dem Mindesteinsatz von CHF 1 planen und den Kombiboost als das behandeln, was er ist: eine 5-Prozent-Erhöhung des Nettogewinns auf einer Kombination, die ohnehin alle Voraussagen richtig braucht.

Für Wettende in den sechs Westschweizer Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura ist Jouez Sport der entsprechende Weg. Die Aktion der letzten Saison ist ein Massstab für die Erwartung: CHF 10, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar, limitierte Stückzahl. Wer in der Westschweiz wohnt und bei Swisslos ein Konto eröffnen will, stösst an dieselbe Gebietsgrenze wie ein Zürcher bei der Loterie Romande.

Und für alle, die mit den Summen und Quoten des Auslands liebäugeln, bleibt die unbequeme Zusammenfassung: Diese Anbieter haben keine Schweizer Bewilligung, keine Anbindung an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und ihre Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden. Die beworbenen Beträge sind gross, die Zahl der Stellen, an die man sich wenden kann, ist null. Das ist nicht die sicherere Wahl, nur die lautere.

Wer sich nach alldem fragt, ob er überhaupt eines der Angebote annehmen soll, dem gibt die Rechnung des Kombiboosts die ehrlichste Antwort dieses Themas: Eine Erhöhung des Nettogewinns um 5 % auf einen korrekt getippten Vierer macht aus dem Glücksfall ein etwas grösseres Glücksfall, und das ist der ganze Inhalt des Worts «Bonus» in diesem Markt.

Häufige Fragen zu Sportwetten-Boni für Neukunden

Gibt es in der Schweiz überhaupt einen Neukundenbonus bei Sportwetten?

Nur in engen Grenzen. Gratisspiele und Startguthaben brauchen vorab die Zustimmung der Aufsicht; 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Die bewilligten Veranstalter führen deshalb kleine, befristete Aktionen mit nicht auszahlbarem Guthaben.

Was braucht es für die Online-Registrierung bei Swisslos?

Mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, kein bestehender Sperreintrag und nur ein einziges Konto pro Person. Die Angaben werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft — die Registrierung ist damit Identitätsprüfung, nicht Formalität.

Warum fallen Willkommensangebote bei Schweizer Veranstaltern kleiner aus?

Weil der Rahmen eng ist. Gratisspielguthaben und Startguthaben sind bewilligungspflichtig, die bewilligten Sportarten und Wettarten stehen auf einer geschlossenen Liste, und das Guthaben aus einer Promotion ist nicht auszahlbar. Neukundengewinnung über Summen ist hier schlicht kein zulässiges Instrument.

Was geschieht mit dem Einsatz einer Gratiswette im Gewinnfall?

Der Einsatz wird in aller Regel nicht mit ausbezahlt. Der Wettende erhält den Reingewinn, also Einsatz mal Quote abzüglich Einsatz. Bei CHF 10 Gratisguthaben auf Quote 2.00 stehen darum CHF 10 im Konto, nicht CHF 20 — und auszahlbar ist das Guthaben ohnehin nicht.

Welche Verlustlimiten sind vor der ersten Wette zu setzen?

Bei Sporttip Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage ist zusätzlich möglich.

Worin unterscheiden sich die Bedingungen ausländischer Wettseiten ohne Schweizer Bewilligung?

Vor allem im fehlenden Schutz. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung; es gibt keine Anbindung an das schweizweite Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden, die hiesige Telekom-Anbieter per DNS umsetzen.

Inhalt erstellt vom Team «europapokalch.com»