Kein Codewort für Gratisgeld – die Schweizer Aktionslage im Überblick
Die Suche nach einem Code, der eine Gratiswette freischaltet, führt in der Schweiz an eine Wand, und dahinter steht kein Zufall, sondern ein Gesetz. Wer bundesrechtlich nachsieht, findet eine kurze Liste: Sportwetten sind ein Grossspiel unter dem Geldspielgesetz, die Veranstalterbewilligung gilt nur in der Schweiz, und die Kantone haben die Zahl der Anbieter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport teilen sich das Land nach Sprachgebieten auf. An die Stelle offener Werbeschlachten deutscher Prägung treten bei beiden Veranstaltern gelegentlich Gratisspielguthaben, und die entstehen nicht aus einer Marketingidee, sondern aus einer Bewilligung im Einzelfall.

Damit fehlt der Mechanismus, den die Suchanfrage eigentlich unterstellt. Nichts zum Einlösen, nichts zum Kopieren, nichts zum Abtippen an der Kasse. Wer trotzdem investiert, wird belohnt oder eben nicht, aber das Förderband läuft nicht, weil auf einem Formular ein Codewort fehlt. Das ist keine schlechte Nachricht für alle: Wer Aktionen ohnehin als Köder sieht und nicht als Wert, findet hier ein System vor, das ihm das Argument abnimmt.
Stand: 29. Oktober 2026. Geprüft gegen die Bewilligungs- und Aufsichtsangaben der Gespa (Interkantonale Geldspielaufsicht) und gegen die von den Veranstaltern selbst publizierten Teilnahmebedingungen.
Was die Schweizer Veranstalter unter einer Gratiswette verstehen
Geworben wird gern mit der Vorstellung, eine Freiwette sei ein Geschenk des Hauses. Die Realität jeder Einzelwette steht in den Spielregeln: Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombiwetten aus Einsatz mal Gesamtquote, wobei die Einzelquoten zu dieser Gesamtquote multipliziert werden. Auf die Rechnung folgen zwei Rundungsschritte, zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf fünf Rappen genau abgerundet. Wer eine Wette abschliesst, kauft also kein Schicksal, sondern ein Produkt mit einer Rechenregel dahinter.

Zwei Häuser, zwei Handschriften. Sporttip gehört zur SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Lotterien und Sportwetten auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 stützt. Bei der Loterie Romande ist Jouez Sport das Sportprodukt, mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitenden. Zwei Genossenschaften also, kein Wettbüro an jeder Ecke, und das erklärt, warum die Palette der Aktionen schmal bleibt.
Wer bei einem der beiden ein Konto eröffnet, trifft auf ein geschlossenes Spielangebot: die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Livewetten gelten unabhängig davon, ob das Ereignis übertragen wird. In spielentscheidenden Situationen darf der Veranstalter Wetten mit der Quote 1.00 werten. Solche Zeilen lesen sich trocken, aber sie sind der Grund, warum eine Wette auf ein Gratisguthaben ein anderes Produkt ist als eine Promotion, die mit einem Codewort ankommt.
Aktionscodes, Gratisspielguthaben und der Unterschied, der zählt
Ein Codebelohnungssystem braucht zwei Dinge: eine Bewilligung für Gratisspielguthaben und einen Grund, den Code bloss einem Teil der Interessenten zu geben. Punkt eins ist in der Schweiz ausdrücklich geregelt, Punkt zwei fehlt weitgehend, weil nur zwei Häuser im Spiel sind und sie sich über Kantonsgrenzen fast nicht treffen. Die Loterie Romande wirbt in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, Swisslos im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zwischen Genf und Zürich konkurriert niemand um dieselbe Zielgruppe, und ein Konto lässt sich ohnehin nur dort eröffnen, wo man wohnt.
Genau hier beisst sich die Erwartung, die aus dem deutschen Markt mitgebracht wird, an der Schweizer Struktur fest. Die Vorstellung, dass sich Wettanbieter um dieselben Neukunden mit immer schrilleren Zugaben überbieten, setzt eine offene Zahl von Anbietern voraus. In Zürich ist sie zwei, und einer davon wirbt nicht dort. Wo kein Wettbewerb um dieselbe Adresse stattfindet, wird auch nicht gelockert. Die Marketingsprache, die auf der Suche nach einem Code mitschwingt, beschreibt einen Spielraum, den dieses System absichtlich verkleinert.
Was die Bewilligung für Gratisspielguthaben für den Ablauf heisst
Gratisspielguthaben sind nicht verboten, aber erlaubnispflichtig. Wer sie anbieten will, braucht die vorherige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 erteilte die Aufsicht der Loterie Romande 24 und Swisslos 8 solche Zustimmungen. Diese Genehmigungsschwelle verschiebt den Charakter einer Aktion. Wenn jede Zugabe eine Prüfung amtlich vorgelegter Bedingungen voraussetzt, verschwinden Formate, die in einem liberaleren Umfeld üppig wuchern: kein Dauerlauf, kein Bonusrad, kein Teilnahmestatus, der sich mit einer Adresse oder einem Slogan freischalten lässt.
Ein Blick in die Regeln der beiden Häuser zeigt, was stattdessen entsteht. Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos auf ein Bank- oder Postkonto aus, das auf den Namen des Kontoinhabers lauten muss; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung läuft innert fünf bis zehn Arbeitstagen. Gratisspielguthaben aus Aktionen ist nicht auszahlbar. Das ist die zentrale Zeile: Ein gewonnenes Gratisguthaben bleibt Spielmaterial, bis es durch eine reguläre Wette zu echtem Geld wird. Wie sich dieses Material rechnet, steht im Abschnitt «Was ein Gratisguthaben beim Gewinnen einbringt», und die Antwort ist unbequemer als das Wort «Gratiswette» vermuten lässt.
Nüchtern eingeordnet: was Schweizer Veranstalter tatsächlich vergeben
Die Rangliste der Schweizer Aktionswelt ist kurz, und das ist ihr Inhalt.
JouezSport – Patinoires et Stades: Werbung, die zu Spielguthaben wird
Die Loterie Romande bespielte in der Saison 2025/26 die Westschweizer Eishockeystadien mit einer Aktion namens «JouezSport – Patinoires et Stades». Zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026 verteilte sie am Rand von National-League-Spielen einen Code, der im verifizierten Spielerkonto eingegeben werden musste — an sieben Aktionstagen, und die Eingabe galt nur für sieben Tage. Wer schnell genug war, erhielt CHF 10 Spielguthaben; über die ganze Aktion wurden 7’000 Stück ausgegeben, jedes davon 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.
Diese Aktion zeigt den Mechanismus besser als jede Werbebroschüre, weil hier alles zusammenkommt, was eine seriöse Schweizer Zugabe ausmacht: ein physisch begrenzter Fundort, ein kurzes Zeitfenster, eine Obergrenze und kein Weg zur Barauszahlung. Wer sich damals in einem Westschweizer Stadion bewegte, hatte vermutlich bessere Chancen, einen solchen Schlüssel zu finden, als jemand in Zürich bei der Suche über eine Suchmaschine. Genau deshalb taugt die Aktion als Beispiel: Ihr Zugang war an Ort und Zeit gebunden, nicht an das Wort, das Suchmaschinen versprechen.
Der Sporttip-Kombiboost: Erhöhung statt Geschenk
Sporttip senkt die Einstiegshürde gar nicht, sondern belohnt die Breite einer Kombiwette. Der Kombiboost gilt ausschliesslich online, das heisst für Prematch-, Live- und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von jeweils mindestens 1.50. Auf den Nettogewinn kommen dann 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.
Für einen Leser ohne Vorerfahrung folgt daraus eine unbequeme Mechanik: Wer die Erhöhung will, muss Tipps streuen wie ein Gartenschlauch. Fünfzehn Voraussagen mit einer Mindestquote von 1.50 werden erfüllt, oder gar nichts passiert — es gibt keine Teilgutschrift. Ich würde hier nichts einlegen, nur um ein Prozentzeichen zu erreichen; die Zahl der Voraussagen ist das eigentliche Produkt dieser Aktion.
Quotenboost und Profitboost: einmal, nicht für jeden
Dasselbe Muster in kleinerer Form: Quotenboosts gelten ausschliesslich online und nur für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage, Profitboosts heben den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost.
Das Verfalldatum ist die unterschätzte Zeile. Wer einen Boost annimmt, einen Cash-Out auslöst, um die Wette glattzustellen, und dann merkt, dass die Erhöhung weg ist, hat die Zugabe in eine Absicherung getauscht und beide verloren. Wer Cash-Out dagegen selbst nutzt und den Boost bewusst dafür opfert, sollte das vorher wissen, nicht danach.
Warum es keinen Dauerlauflisten-Code gibt
Geworben wird auch bei den Schweizer Häusern mit Wörtern wie «Boost» und «Gratiswette», und die Erwartung, die solche Wörter erzeugen, hält keiner Zeile in den Teilnahmebedingungen stand. Ein Kombiboost, der fünfzehn Voraussagen mit Mindestquote verlangt, ist keine Erhöhung, sondern ein Pensum. Ein Quotenboost, der einmal gilt und beim Cash-Out verfällt, ist ein Leckerbissen für die schmale Kategorie von Wettenden, die eine einzelne Prematch-Einzelwette halten und sonst nichts anrühren. Und ein beworbenes und nicht auszahlbares Gratisspielguthaben ist, bei aller Zuwendungsliebe im Absenderfeld, kein Geld, bis es eine Wette überstanden hat.
Der Vorwurf richtet sich auch an die Suche selbst. Die Eingabe «Sportwetten Freebet Code» rät dem Betrachter, es fehle nur eine Zeichenkette. Erhalten bekommt er eine Erlaubnispflicht, eine Frist und eine Obergrenze. Das ist kein Skandal, sondern der gerechnete Preis eines Systems, das Gratisanreize an eine Aufsicht bindet. Wer das tatsächlich haben will, findet es eher auf der Website des Veranstalters oder an der Verkaufsstelle in seiner Region als in einem Suchergebnis.
Die Rechtslage: zwei Veranstalter, eine geschlossene Liste
Sportwetten sind nach dem Geldspielgesetz ein Grossspiel, das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft, und die Aufsicht liegt bei der Gespa mit Sitz in Bern, deren Grundlage das Geldspielkonkordat seit dem 1. Januar 2021 ist. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist die falsche Adresse für Fragen zu Sportwetten: Sie beaufsichtigt Casinos, und nur die. Wer eine Bewilligung braucht, braucht nach den Artikeln 21 bis 25 des Gesetzes eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, und nach Artikel 4 gilt sie nur in der Schweiz.

Aus diesen Schrauben folgt die Zweiheit. Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten bei zwei gedeckelt. Swisslos betreibt Sporttip, die Loterie Romande betreibt Jouez Sport. Ein Onlinekonto setzt nach Artikel 47 Absatz 3 der Verordnung Wohnsitz in der Schweiz voraus, in der Praxis im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Es gibt keine Liste weiterer bewilligter Anbieter, und der Grund ist einfach: Es gibt keine. Die Aufsicht veröffentlicht nur ihre Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Was gewettet werden darf, ist ebenfalls begrenzt. Zugelassen sind Sportereignisse, keine Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen. Welche Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten erlaubt sind, steht in einer geschlossenen Liste der Aufsicht in der Fassung vom 10. September 2026, gestützt auf Artikel 25 des Gesetzes und Artikel 29 der Verordnung. Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet, Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte fehlen ganz, ein E-Sport-Abschnitt ebenfalls. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind mit Bewilligung erlaubt; das Gesetz kennt keine Beschränkung auf einzelne Live-Märkte.
Ausländische Bewilligungen sind in der Schweiz Papier. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder irgendeinem anderen Land hat hier keine Wirkung, und wer ohne schweizerische Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf. Der Spielende selbst wird nicht bestraft. Er riskiert aber, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden — und er hat keine Aufsicht, die für ihn hinsieht, und keine Fairplay-Kontrolle, an die er sich wenden könnte.
Gegen ausländische Plattformen existiert ein Werkzeug: Die Aufsicht veröffentlicht eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren. Die erste Liste erschien am 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Die Massnahme wirkt nur mittelbar, weil blockierte Adressen innert Stunden durch neue ersetzt werden. Was es nicht gibt: eine Sperre auf Zahlungswege. Wer behauptet, Banken oder Kartenorganisationen würden Einzahlungen an unerlaubte Wettseiten blockieren, beschreibt die Schweiz falsch.
Die ehrliche Gegenüberstellung sieht so aus, und keine der beiden Seiten ist die bequeme Wahl von selbst. Die bewilligten Veranstalter bieten den vollen Schweizer Schutz, aber nur zu zweit, mit geschlossener Liste von Sportarten und Märkten, Wohnsitzbedingung und Identitätsprüfung. Die ausländischen bieten mehr Auswahl und einen Teil der Regeln, die anderswo gelten, aber ohne Schweizer Bewilligung, ohne Zugang zum hiesigen Sperrregister und ohne Schweizer Rechtsweg; ausländische Gewinne behandelt das Steuerrecht der Kantone nach eigenen Regeln. Wer in diesem Vergleich einen Sieger sucht, sucht den falschen Ausgang.
Die Wohnsitzfrage entscheidet vor jeder Bewilligungsdiskussion
Zwischen beiden Seiten liegt eine Bedingung, die vor allen anderen greift: Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Der technische Teil dieser Prüfung ist nicht nur Formalität. Wer seinen Wohnsitz verlegt, kann sein Konto verlieren; wer den Ausweis nicht sauber hochgeladen bekommt, wartet, während die Aktion im Stadion nebenan ausläuft. Bei Sporttip gelten Wetten für Personen ab 18 Jahren, jüngere sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Drei saubere Ausschlüsse, klar formuliert und ohne Graubereich — ein Punkt, an dem die beiden bewilligten Häuser schlicht sauberer arbeiten als der Durchschnitt einer ausländischen Promotion, die oft gar nicht erst fragt.
Schutzregeln: Limiten setzen, sperren, durchhalten
Ein Grossspiel braucht Leitplanken, und die Schweizer Konstruktion verlagert sie vom Staat zum Spielenden: Limiten setzt nicht die Behörde, sondern der Spielende selbst, der Veranstalter muss ihn aber dazu zwingen. Bei Sporttip heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Die Ungleichbehandlung der beiden Richtungen ist der Punkt. Wer weniger spielen will, muss nicht warten; wer mehr spielen will, muss drei Tage gegen sich selbst warten. Das ist unbequem für den Impulsiven und wirkungslos für den Geordneten — die richtige Verteilung. Der Gesetzgeber schreibt die Herabsetzung sofort und die Erhöhung nach 24 Stunden vor, die beiden Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an, und mit dieser Zahl sollte ein Leser rechnen, nicht mit der Frist auf dem Papier der Verordnung.
Die zweite Stufe ist die Spielsperre. Wer will, lässt sich bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Ablauf der Frist. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Gesperrte und minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.
Erhoben wird bei Telefonanbietern und bei den Anbietern selbst. Die Aufsicht lässt 2025 an Verkaufstellen 200 Testkäufe durchführen und verkaufte eine Sportwette in 47,5 Prozent dieser Fälle an eine minderjährige Person. Man soll aus dieser Zahl nicht ableiten, dass Schweizer Verkaufstellen Kinderwetten an Kinder loswerden. Man soll daraus ableiten, dass eine Regel, die an der Theke nicht konsequent ausgeführt wird, weniger wert ist als die Zeile, mit der sie im Gesetz steht. Wer für ein Kind ein Wettschein kaufen will, braucht also keinen Umweg, nur einen schlecht informierten Verkäufer.
Und noch ein Punkt zum Schluss, weil er die Marketingfrage berührt: Ein Gratisguthaben sollte keinen Anreiz darstellen, mehr zu spielen. Der Erlaubnisvorbehalt verfolgt dieses Ziel, indem er die Grösse der Zugaben deckelt. In der Praxis ist der stärkere Anreiz ohnehin nicht die Grösse der Zugabe, sondern die Zahl der Wettelemente, die für eine Erhöhung nötig sind. Wer sich fünfzehn Voraussagen vornimmt, um am Ende beim maximalen Erfolg einen Aufschlag auf einen Nettogewinn zu erhalten, tut mehr für das Haus als für sich. Der Kombiboost ist damit kein Werkzeug für Spielerschutz, sondern ein Gegenbeispiel dazu.
Was ein Gratisguthaben beim Gewinnen einbringt
Rechnen wir die Verheissung durch, statt sie zu wiederholen. Der Massstab ist ein fiktives und bewusst schlichtes Beispiel, keine irgendwo abgeschriebene Quote: ein Markt mit zwei Ausgängen und den Quoten 1.90 und 1.90. Zuerst die Buchhaltung des Hauses: Der Auszahlungsschlüssel dieses Marktes ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte beider Quoten, also aus 1 geteilt durch 1/1.90 plus 1/1.90. Daraus folgt eine Auszahlungsquote von 95 Prozent und eine Marge von 5 Prozent. Von jedem Franken, der in diesem Markt umgesetzt wird, bleiben dem Veranstalter im Schnitt fünf Rappen — unabhängig davon, ob er ein geschenkter oder ein eigener ist.
Nun der Fall, der beworben wird: CHF 10 Gratisspielguthaben werden vollständig auf Quote 1.90 gesetzt, und das neunzigprozentige Szenario tritt ein. Der Veranstalter zahlt den Ertrag der Wette aus, hier CHF 19,00. Eingesetzt wurde jedoch nicht Bargeld, sondern sein eigenes Guthaben, deshalb geht der Einsatz beim Verkauf der Wette wieder an ihn zurück. Was tatsächlich beim Wettenden bleibt, sind CHF 9,00. Von den CHF 19,00, die das Wort «Gratiswette» im Kopf entstehen lässt, ist die Hälfte ein Buchungssatz, und die zweite Hälfte ist noch kein Geld: Gratisspielguthaben ist bei beiden Schweizer Veranstaltern nicht auszahlbar.
Diese Rückrechnung des Einsatzes ist genau der akzeptierte Satz: Der Rucksack ist genau so viel leerer, nicht das ganze Geschenk. Wer die Wette einmal durchlaufen lässt, hat im Erfolgsfall CHF 9,00 Spielguthaben gewonnen, mit dem er weiter wetten muss, bis er es ohne Wette in echtes Geld verwandelt. Wenn die Wette verliert, bleiben vom angenommenen Einsatz null Franken, und die Hausmarge auf dem Umsatz hat der Veranstalter ohnehin kassiert.
Der Erwartungswert eines solchen Guthabens lässt sich trotzdem beziffern, weil er den doppelten Abzug enthält — den zurückbehaltenen Einsatz und die Marge des Marktes —: Für einen Gratisbetrag, dessen Einsatz nicht mit dem Gewinn zurückfliesst, ergibt sich der durchschnittliche Wert aus dem Betrag mal der Differenz von Quote und eins, geteilt durch die Quote, und dieser Ausdruck noch einmal multipliziert mit dem Auszahlungsschlüssel des Marktes. Bei CHF 10, Quote 1.90 und 95 Prozent Auszahlungsquote ergibt das gerundet CHF 4,50 bei dem abgeschlossenen Szenario. Bei einer gewählten Quote von 2.00 ergibt derselbe Ausdruck CHF 4,75, bei einer niedrigen Quote von 1.50 ergibt er CHF 3,17. Die Spanne reicht also von etwa CHF 3,15 bis CHF 4,75, und das ist die eigentliche Grösse, die der Leser vor dem Wort «Gratiswette» kennen sollte. Wer stattdessen mit dem Guthaben einen Markt mit deutlich niedrigerem Auszahlungsschlüssel anspielt, verliert weitere Prozentpunkte.
Wo landet die verbleibende Grösse? Bei einer Wette, die mit CHF 1 Einsatz auf Quote 2.10 gewinnt, zahlt der Veranstalter brutto CHF 2.10 zurück, und daraus ergibt sich die Marge, die in dieser Preisstellung steckt: 1 geteilt durch 1/2.10 plus 1/1.80 ergibt eine Auszahlungsquote von etwa 96,9 Prozent — rund 3,1 Prozent behält das Haus. Das Verhältnis ist damit klar: Der Markt mit den beiden gleichen Quoten ist der teurere, der andere der billigere, und das sind zwei Illustrationen der Mechanik, nicht zwei echte Preisauszeichnungen. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass die tatsächlich angebotenen Quoten bei einem dieser beiden Ereignisse so aussehen.
Die Rechnung ist eine Schätzung über viele Fälle, kein Versprechen für eine einzelne Wette. Wer eine Promotion am Erwartungswert misst, misst sie am Durchschnitt, nicht an seinem Wettschein. Und wer bei einer Aktion wirklich etwas mitnehmen will, sollte am ehesten dort ansetzen, wo die Rückrechnung des Einsatzes nicht greift: bei einer Wette, deren Einsatz er ohnehin selbst bezahlt, und bei einem Markt mit möglichst geringer Marge. Genau das ist die Ironie eines Systems, das Gratisguthaben an eine Bewilligung bindet: Die grösste Ersparnis entsteht nicht beim Geschenk, sondern beim normalen Preis.
Veranstalter im Vergleich: zwei mit Bewilligung, acht ohne
Die Tabelle ordnet die zehn Namen nach dem, was den Leser bei einer Gratiswette zuerst angeht — dem bewilligungsrechtlichen Status — und nicht nach Grösse oder Bekanntheit. Bei den beiden Schweizer Häusern beschreibt die letzte Spalte die Organisation, die den Sportwettbetrieb bewilligungsrechtlich führt. Bei den übrigen acht wird in dieser Spalte nur wiedergegeben, was die Anbieter über ihren eigenen bewilligungsrechtlichen Status auf ihren Seiten selbst mitteilen; mehr ist zum Status dieser Firmen nicht zu sagen. Lesen Sie diese Spalte als Fundstelle, nicht als Gütesiegel.
| Marke | Bewilligung | selbst berichtete Angaben zur Veranstaltung (Angaben der Anbieter) |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, Aufsicht Gespa | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Produkt Jouez Sport |
| Bettilt | ohne Schweizer Bewilligung | nach eigenen Angaben: keine Angaben zum bewilligungsrechtlichen Status |
| Rabona | ohne Schweizer Bewilligung | nach eigenen Angaben: keine Angaben zum bewilligungsrechtlichen Status |
| DirectionBet | ohne Schweizer Bewilligung | nach eigenen Angaben: keine Angaben zum bewilligungsrechtlichen Status |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | nach eigenen Angaben: keine Angaben zum bewilligungsrechtlichen Status |
| Betwinner | ohne Schweizer Bewilligung | nach eigenen Angaben: keine Angaben zum bewilligungsrechtlichen Status |
| Betovo | ohne Schweizer Bewilligung | nach eigenen Angaben: keine Angaben zum bewilligungsrechtlichen Status |
| Rollbit | ohne Schweizer Bewilligung | nach eigenen Angaben: keine Angaben zum bewilligungsrechtlichen Status |
| Interwetten | ohne Schweizer Bewilligung | nach eigenen Angaben: keine Angaben zum bewilligungsrechtlichen Status |
Was diese Ordnung zeigt: Die erste Zeile ist kurz, und die zweite Hälfte der Liste ist in einem Punkt vollständig gleich. Acht ausländische Plattformen, von denen keine über eine schweizerische Bewilligung verfügt, haben in dieser Aufstellung keinen bewilligungsrechtlichen Status zu unterscheiden — darin liegt die Aussage, nicht in der Wiederholung. Wer sich für eine davon entscheidet, entscheidet sich für ein Produkt ohne schweizerische Aufsicht; wer Wert auf Schweizer Rechtsschutz legt, findet ihn nur in den ersten beiden Zeilen, und dort nur, wenn er im richtigen Kantonsgebiet wohnt. Der Wohnsitz entscheidet also nicht bloss, ob ein Konto überhaupt möglich ist, sondern welche Hälfte dieser Liste überhaupt zugänglich ist.
Eine Warnung zum Schluss dieser Einordnung: Es gibt keine ausländische Lizenz, die die fehlende schweizerische Bewilligung ersetzt. Curaçao, Malta, Deutschland — keine dieser Aufsichten hat hier Befugnisse. Eine Plattform ohne Schweizer Bewilligung darf weder rechtlich noch praktisch als Alternative zu den beiden Veranstaltern dargestellt werden; die Sperrliste der Aufsicht trifft diese Domains und blockiert sie über Telekom-Anbieter.
Die zehn Kandidaten im Einzelnen
Swisslos Sporttip: das Haus, das Wetten am breitesten versteht
Sporttip ist die einzige der beiden Bewilligungen mit einem Sportprodukt, das in fast dem gesamten Land zugänglich ist. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa; Konten gibt es für Personen mit Wohnsitz im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Das Netz ist also breit — bis Bern und Zürich ist es politisch, nicht zufällig, so.
Auf der Spielseite deckt das Haus die wichtigsten Mechanismen ab. Cash-Out gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche Wettgewinn ohne vorzeitigen Verkauf, hängt vom Stand der Ereignisse ab und kann jederzeit geändert werden. Wer den Cash-Out als Notausgang sieht, sollte wissen, dass es sich um einen Verkauf handelt, nicht um einen Rettungsring.
Die Grenzen sind beziffert: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Der Veranstalter kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Auf Kombinationen gibt es den Kombiboost mit seinen vier bis fünfzehn Voraussagen und Mindestquoten; Quoten- und Profitboosts sind Einzelwetten-Werkzeuge, einmal nutzbar und beim Cash-Out hinfällig. Voneinander abhängige Ereignisse desselben Anlasses lassen sich nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren; nimmt der Veranstalter eine solche Kombination irrtümlich ohne diese an, kann er die gesamte Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückzahlen.
Dazu kommen Regeln, die man sonst selten so klar liest. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemachte Gewinne verfallen zugunsten des Swisslos-Zwecks; eine Einsprache gegen eine verweigerte Auszahlung muss innert zehn Tagen per eingeschriebenem Brief eingehen.
Die Zahlungsseite ist bodenständig und transparent: Guthaben lässt sich per Online-Zahlungsart oder Einzahlungsschein ab CHF 20 kaufen, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt; PostFinance Pay steht zum Aufladen bereit und wird direkt in der App bestätigt. Bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung wird automatisch dem Wallet gutgeschrieben, darüber hinaus geht es bei bekannter Zahlungsverbindung innert drei Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Konto. Auszahlungen von Spielguthaben sind innerhalb von 365 Tagen zweimal kostenlos, danach kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, mit fünf bis zehn Arbeitstagen Laufzeit. Die Kontoeröffnung selbst erfordert neben Alter und Wohnsitz eine Identitätsprüfung, die die Ausweisdaten ausliest und gegen Adressdatenbanken abgleicht.
Das Angebot ist das breiteste, das ein Schweizer Veranstalter derzeit anbieten darf. Der Preis dafür ist eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettmärkten und ein Satz Aktionsregeln, der eher ein Rechenwerk als eine Freude ist. Wer ausschliesslich in der Schweiz wetten will und mit der Auswahl zurechtkommt, kommt hier am weitesten — insbesondere, weil es keine Alternative mit denselben Rechten gibt.
Loterie Romande Jouez Sport: Promotionskultur mit Obergrenze
Jouez Sport ist das Sportprodukt der Loterie Romande, einer Genossenschaft mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, die in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura veranstaltet. Zahlen zur Organisation: 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Zur Online-Registrierung braucht es wie bei Swisslos mindestens 18 Jahre und Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im eigenen Gebiet, dazu eine Identitätsprüfung.
Die Konto-Bewegungen sind knapp und klar nach oben begrenzt: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt, das Wallet-Guthaben ebenfalls auf höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto gehen direkt ins Wallet, höhere Beträge auf das Konto der angegebenen IBAN. Auch hier gilt: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Wer also mit einer Promotion spielt, wandert auf einer Insel, aus der nur die Umwandlung durch eine reguläre Wette herausführt.
Bei den Aktionen ist die Loterie Romande das Haus, das die auffälligere Form gefunden hat. Die Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis zum 10. März 2026 an sieben Aktionstagen; einen in den National-League-Stadien verbreiteten Code gab es innerhalb von sieben Tagen im verifizierten Konto einzugeben und brachte CHF 10 Spielguthaben, insgesamt 7’000 Stück, 30 Tage gültig, nicht auszahlbar. Im Vergleich zur Zürcher Schwester ist das eine Aktion mit Atmosphäre und mit harter Grenze: Der Zugang war lokal und kurz, der Nutzen klein, die Verteilung gedeckelt.
Nüchtern betrachtet ist das ein feiner Marketingeinfall mit einem sehr kleinen Volumen. Sieben Aktionstage, 7’000 Codes, zehn Franken pro Einlösung — wer über eine Promotion zu einer Spielplattform kommen will, wird hier sicher nicht angeschrien, aber auch nicht reich. Wer dagegen spielt, weil die Aktion im Stadion besucht wurde, hat genau das erlebt, was die Aktion bezwecken sollte: eine Aufmerksamkeit für das Produkt, keinen wirtschaftlichen Vorteil. Und wer im richtigen Kanton wohnt und die Plattform ohnehin nutzt, konnte zehn Franken einstreichen, die er innerhalb von 30 Tagen verspielen musste, wenn sie nicht verfallen sollten.
Bettilt: ohne Schweizer Bewilligung
Bettilt ist eine ausländische Plattform, die in der Schweiz über keine Bewilligung verfügt. Sie gehört zu den Marken, für die das Geldspielgesetz keine Zuständigkeit der hiesigen Aufsicht vorsieht; über Angaben zum bewilligungsrechtlichen Status ist darüber hinaus nichts zu finden. Was ein Wettender hier bekommt, ist ein Angebot ausserhalb des schweizerischen Spielerschutzsystems: kein Anschluss an das schweizerische Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Fairplay-Kontrolle. Die Domain kann zudem auf der Sperrliste der Aufsicht landen und über Telekom-Anbieter blockiert werden.
Auf der Habenseite steht bei solchen Marken meist die schiere Auswahl an Sportarten, Quoten und Live-Märkten, die eine geschlossene Schweizer Liste nie erreichen kann. Wer den Wunsch nach einem bestimmten Markt über alles stellt, findet hier mehr davon, aber bezahlt dafür mit der gesamten Rückversicherung, die der Schweizer Rahmen bietet. Über konkrete Bonusbedingungen oder Zahlungswege dieser Marke lässt sich hier nichts sagen, und wer dort ein Konto eröffnen will, sollte die Teilnahmebedingungen selbst lesen, bevor er Geld bewegt.
Rabona: ohne Schweizer Bewilligung
Rabona ist eine weitere ausländische Marke, der die schweizerische Bewilligung fehlt. Eine ausländische Lizenz hätte hier ohnehin keine Wirkung; welche Bewilligung sie vorzuweisen behauptet, ändert daran nichts. Ohne Schweizer Bewilligung existiert kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Verfahren, an das sich ein Wettender bei Streit wenden könnte.
Interessant ist hier nicht die Marke, sondern das Publikum, das sie anzieht: Wer von einem erweiterten Wettangebot und aggressiver Werbung angezogen wird, landet oft bei genau solchen Namen. Wer dagegen die Schweizer Limiten und die Verpflichtung zur Identitätsprüfung als Schutz begreift — und nicht als Schikane — versteht schnell, warum der Vergleich so ungleich ausfällt. Über die eigenen Bonusbedingungen dieser Marke lässt sich nichts sagen; wer die Zahlen sehen will, lese sie dort, wo sie stehen, und nicht in einem Bewertungstext.
DirectionBet: ohne Schweizer Bewilligung
DirectionBet fällt in dieselbe Kategorie: in der Schweiz ohne Bewilligung, ausserhalb des hiesigen Aufsichts- und Schutzsystems, mit der Möglichkeit, über die Sperrliste blockiert zu werden. Eine im Ausland erworbene Genehmigung bleibt in der Schweiz unverbindlich.
Solche Marken sind auch ein Testfall für die eigene Disziplin. Wer die Wahl zwischen zwei zugelassenen Häusern hat, muss zu jedem Zeitpunkt wissen, dass die Zahlungswege, die er nutzt, bei einem ausländischen Anbieter anderen Regeln unterliegen: Schweizerische Vorschriften zur Identitätsprüfung des Kontoinhabers und zum Ausschluss anonymer Auszahlungen gelten für sie nicht. Wer dennoch ein Konto eröffnen möchte, sollte die Bedingungen und die verfügbaren Zahlungsarten selbst prüfen, weil die Angaben dazu hier fehlen. Ich würde das nicht tun.
Cloudbet: ohne Schweizer Bewilligung
Cloudbet fehlt die Schweizer Bewilligung, wie allen übrigen Marken dieser hinteren Hälfte. Die Aufsicht der hiesigen Spielbanken ist dafür nicht zuständig, und eine allfällige ausländische Genehmigung entfaltet hier keine Wirkung. Der praktische Nachteil liegt in der Kombination: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrliste als mögliche Folge.
Nüchtern gesprochen ist der Preisdruck hier oft der einzige Vorteil, und Preisdruck in einer unregulierten Umgebung kommt mit Gegenwert, der in den Bedingungen steckt. Wer es genauer wissen will, muss diese Bedingungen selbst durchlesen, und wer das nicht will, sollte das als Signal lesen. Eine Bewertung der Bonus- und Zahlungsbedingungen lässt sich ohne belastbare Angaben dazu nicht leisten; was sich bewerten lässt, ist die Position: Volle Auswahl und kein hiesiger Schutz. Für wen das passt, ist eine persönliche Frage, nicht eine der Quoten.
Betwinner: ohne Schweizer Bewilligung
Betwinner ist ohne Schweizer Bewilligung im Markt unterwegs und damit in derselben Lage. Über eine Bewilligung als Veranstalter von Sportwetten mit Gültigkeit für die Schweiz verfügt die Marke nicht; eine Bewilligung aus einem anderen Land wäre hier ohne Kraft. Sperrliste, fehlender Registeranschluss, kein Schweizer Verfahren: dieselbe Rechnung.
Bei solchen Namen lohnt sich ein Blick auf die Frage, die man selbst beantworten muss: Wo würde ich mich beschweren, wenn eine Auszahlung hängt? Bei einem Schweizer Veranstalter gibt es dafür eine Stelle und einen eingeräumten Anspruch. Bei einer Plattform ohne hiesige Bewilligung gibt es diesen Weg nicht, und die Antwort auf die Frage ist selten beruhigend. Die konkreten Konditionen dieser Marke sind hier nicht Gegenstand, weil dafür die Bedingungen des Anbieters selbst die Quelle wären.
Betovo: ohne Schweizer Bewilligung
Betovo gehört zu den Plattformen ohne schweizerische Bewilligung. Es gilt das Gleiche wie für die übrigen: keine Aufsicht durch die Gespa, kein Anschluss an das Sperrregister, keine Schweizer Fairplay-Kontrolle, Sperrliste als Möglichkeit. Eine ausländische Lizenz ersetzt nichts davon.
Der gemeinsame Nenner dieser Gruppe ist wichtiger als die Unterschiede zwischen den Namen. Acht ausländische Plattformen, bei denen der Verzicht auf Schweizer Aufsicht die Konstant e ist und die Unterschiede in Sportangebot, Zahlungsarten und Kundenservice liegen. Wer eine dieser Plattformen nutzen will, muss sich die Bedingungen selbst erarbeiten. Die Sperrliste ist dabei kein theoretisches Risiko, sondern die dokumentierte Antwort des Systems.
Rollbit: ohne Schweizer Bewilligung
Rollbit steht in dieser Liste als weiteres Haus ohne Schweizer Bewilligung. Es ist nicht im schweizerischen Rechtssystem verankert, unterliegt nicht der Aufsicht durch die interkantonale Geldspielaufsicht und kann über die Sperrliste blockiert werden. Eine ausländische Genehmigung, welcher Art auch immer, hat in der Schweiz keine Wirkung.
Auffällig ist bei dieser Kategorie, wie wenig sich die einzelnen Namen in dieser Hinsicht unterscheiden und wie sehr die Werbung sie unterscheiden will. Wer nach einem dieser Namen sucht, findet Seiten, die fast nur Marketing sind, und muss die Bedingungen selbst prüfen. Ob die dortigen Zahlungs-, Bonus- oder Einsatzregeln für einen persönlich stimmen, ist von hier aus nicht zu beantworten. Die Verantwortung bleibt beim Konto-Inhaber. Und wer hier einsteigt, spart sich nie die Schweizer Limiten, sondern nimmt zusätzlich die Schweizer Schutzmechanismen aus dem Spiel.
Interwetten: ohne Schweizer Bewilligung, von der Aufsicht selbst genannt
Interwetten ist der bekannteste Name in dieser Gruppe und zugleich der am klarsten dokumentierte Fall. Die Aufsicht nennt Interwetten namentlich als Beispiel für Domain-Hopping: blockierte Adressen werden innert Stunden durch neue ersetzt, und die Aufsicht führt Interwetten als Beispiel. Damit liegt eine amtlich belegte Feststellung vor, dass diese Marke in der Schweiz über die Sperrliste behandelt wird. Konsequenz: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das hiesige Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.
Für einen Wettenden ist die Bekanntheit kein Merkmal. Wer früher bei einem deutschen Anbieter mit deutscher Erlaubnis gewettet hat, hat das Gefühl, dasselbe Produkt zu kennen. Die schweizerische Bewilligung fehlt trotzdem, und in einem Streitfall nützt die ausländische Erlaubnis nichts. Es gibt hier keinen Grund, den Namen über die Zeile zu stellen, die auf der Liste der Aufsicht steht. Wer wissen will, ob eine Domain aktuell blockiert ist, muss die Liste selbst einsehen.
Welcher Weg zu welchem Wettenden passt
Die Wahl ist kleiner, als die Suche vermuten lässt, und sie richtet sich nach dem Wohnsitz. Wer im Westschweizer Vertragsgebiet der Loterie Romande wohnt, hat zwei bewilligte Optionen — Sporttip und Jouez Sport —, aber die eine davon erreicht man nicht aus seiner Region. Wer im Swisslos-Gebiet wohnt, hat eine, und das Fürstentum Liechtenstein gehört dazu.
Für einen kleinen Budgetrahmen ist die Sache klar: Der Mindesteinsatz von CHF 1 bei Sporttip und die Wallet-Untergrenze von CHF 20 für den Guthabenkauf passen zu einem Anfänger, der nicht mehr als ein paar Franken pro Woche wetten möchte. Wer lieber am Kiosk bezahlt als online, findet den Einzahlungsschein; wer die App mag, nimmt PostFinance Pay. Für regelmässige Nutzer mit einem grösseren Budget sind die Obergrenzen relevant: CHF 10’000 pro 30 Tage und die 9’999-Grenze für den Wallet-Bestand bei Swisslos, dieselben CHF 10’000 pro 30 Tage bei der Loterie Romande. Wer auf eine einzige hohe Auszahlung angewiesen ist, muss die Frist von fünf bis zehn Arbeitstagen einplanen.
Wer mit Boni arbeitet, statt einfach zu wetten, hat hier ohnehin wenig Auswahl. Die Aktionen bei Swisslos und der Loterie Romande sind gedeckelt, an Fristen gebunden und selten gross genug, um eine Rechnung zu drehen. Wer den Markt wirklich vergleichen will und sich über die Folgen einer ausländischen Plattform im Klaren ist, muss selbst wissen, ob ihm der Verzicht auf Schweizer Schutz das wert ist. Meine Position dazu: Die Konditionen der ersten Zeile sind knapp, aber sie sind ehrlich, sie halten, was sie sagen, und niemand wird zum Wetten gedrängt. Das ist nicht der aufregendste Wettleitfaden der Welt. Es ist der einzige, bei dem das System in beide Richtungen funktioniert.
Häufige Fragen zu Freebet-Codes in der Schweiz
Gibt es in der Schweiz einen Freebet-Code für Sportwetten?
Nicht als Dauerangebot. Gratisspielguthaben braucht die vorherige Zustimmung der Gespa, und die erteilt sie im Einzelfall — 2025 erhielt die Loterie Romande 24, Swisslos 8. Was tatsächlich existiert, sind befristete Aktionen einzelner Veranstalter, wie die Eishockey-Aktion der Loterie Romande mit ihrem Code in den Stadien. Ein dauerhaft abrufbarer Code ist nicht Teil des Systems.
Wer darf in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten und Aktionen vergeben?
Nur zwei Veranstalter: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Beide halten eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz unter Aufsicht der Gespa, und ihre Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Die Kantone haben die Zahl der Anbieter auf zwei begrenzt, weshalb es keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher gibt.
Wird der Einsatz einer Gratiswette mit dem Gewinn zurückgezahlt?
Nein, und die Rückzahlung des Einsatzes ist der grösste stille Posten in der Rechnung. Bei CHF 10 Guthaben auf Quote 1.90 zahlt die Wette CHF 19,00, davon fliessen CHF 10,00 für den Einsatz zurück an den Veranstalter. Aus dem gewonnenen Guthaben werden CHF 9,00 Buchgeld, das erst über eine weitere Wette zu auszahlbarem Guthaben wird.
Warum braucht ein Gratisguthaben in der Schweiz die vorherige Zustimmung der Gespa?
Das Geldspielgesetz knüpft Gratisspiele und Gratisguthaben an eine Erlaubnis der Aufsicht. Die Hürde deckelt Grösse und Zahl der Zugaben und verhindert Dauerkampagnen, die zum Spielen verleiten sollen. Sie ist auch der Grund, warum die Aktionen hier so eng befristet und so schmal dotiert sind.
Muss vor der ersten Wette eine Verlustlimite gesetzt werden?
Ja. Bei Sporttip müssen vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für je 30 Tage möglich.
Sind Gewinne aus einer Gratiswette steuerfrei?
Einkommensteuerfrei sind Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn; ab dem 1. Januar 2026 liegt der Bundesbetrag bei CHF 1’071’000, für 2025 bei CHF 1’070’400, und die kantonalen Schwellen weichen davon ab. Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein. Ein typischer Wettender bleibt weit darunter. Im Zweifel hilft die kantonale Steuerverwaltung.
Bonus – europapokalch.com
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