Die Strategie der Kombiwetten: warum die zweite Voraussage teurer ist als die erste

Updated Oktober 2026
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Vier Voraussagen zu je 1.50 auf einem Schein ergeben eine Gesamtquote von rund 5.06. Genau darin liegt das Problem. Die Quote wächst mit jedem Bein multiplikativ, das Risiko aber auch, und dieselbe Rechnung, die aus einem Zehnern einen hübschen Betrag macht, macht aus vier Bedingungen eine einzige, die alle gleichzeitig erfüllt sein müssen. In der Schweiz dürfen solche Wetten nur zwei Veranstalterinnen anbieten: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer Kombiwetten als Strategie begreift, arbeitet also in einem sehr engen Rahmen, und in einem, in dem jede zusätzliche Voraussage, jede Limite, jede Frist und jede Abrundung auf fünf Rappen die Rechnung verändert. Was daraus folgt, zeigt sich selten beim Platzieren. Es zeigt sich beim Auszahlen, beim Limit, beim Steuerformular und in dem Moment, in dem ein Bein zur Quote 1.00 wird.

Ein aufgeschlagenes Notizbuch mit handschriftlichen Notizen und ein gespitzter Bleistift liegen auf einem hellen Holztisch im Morgenlicht.
Der Sporttip-Kombiboost gilt ab vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50: 5 % Bonus auf den Nettogewinn bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn.

Stand: 29. Oktober 2026; die Bewilligungsangaben sind gegen die Aufsicht der Gespa und die veröffentlichten Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalterinnen abgeglichen.

Zehn Namen, zwei Bewilligungen: wonach sich Anbieter hier messen lassen

Wer Wettanbieter vergleicht, vergleicht zuerst Quoten. Danach das Wettangebot, die Einsatzlimiten und die Auszahlungsregeln. Das sind die vier Grössen, an denen sich ein Kombischein tatsächlich entscheidet, und wer sie prüfen will, stösst in der Schweiz auf eine Besonderheit, die es in kaum einem anderen europäischen Markt gibt: Auf die Quotenhöhe bezogen gibt es hier genau zwei Adressen, die überhaupt eine Bewilligung haben, und eine Handvoll Namen, die Schweizer Spielende trotzdem antreffen.

Die beiden bewilligten Veranstalterinnen sind schnell benannt. Swisslos veranstaltet Sporttip, die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport. Beide verfügen über eine Veranstalter- und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und stehen unter der Aufsicht der Gespa. Alle anderen Marken, die auf dem Schweizer Markt beworben werden, sind aus Sicht des Gesetzes nicht Veranstalter, sondern Angebote ohne Schweizer Bewilligung, unabhängig davon, welche Lizenz sie in ihrem Sitzland vorweisen.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalterin oder gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel; Produkt Sporttip
Loterie Romande Jouez Sport Ja — Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande; Produkt Jouez Sport
Betify Keine Schweizer Bewilligung nicht belegt
Unibet Keine Schweizer Bewilligung nicht belegt
HighFlyBet Keine Schweizer Bewilligung nicht belegt
HornetBet Keine Schweizer Bewilligung nicht belegt
BetFury Keine Schweizer Bewilligung nicht belegt
Sportaza Keine Schweizer Bewilligung nicht belegt
DirectionBet Keine Schweizer Bewilligung nicht belegt
Wettigo Keine Schweizer Bewilligung nicht belegt

Was diese Aufstellung für einen Spieler mit einem Kombischein bedeutet, ist unbequemer, als sie aussieht. Eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Wirkung; wer dort spielt, spielt ohne Anbindung an das Schweizer Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg und mit dem Risiko, dass Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden. Der Kontrast zur linken Spalte liest sich damit weniger als Qualitätsurteil denn als Frage der Durchsetzbarkeit: Bei den beiden bewilligten Veranstalterinnen gibt es eine Aufsicht, ein Register und eine Adresse, an die man sich wendet. Bei den übrigen acht gibt es eine Marke und ihre eigenen Bedingungen.

Dazu kommt, dass drei der vier Vergleichskriterien ausserhalb der Bewilligung praktisch nicht überprüfbar sind. Einsatzlimiten, Auszahlungsfristen und Wettangebot stehen in den veröffentlichten Spielregeln der beiden Schweizer Veranstalterinnen, und diese Regeln sind Teil der Bewilligung. Bei den Marken ohne Schweizer Bewilligung lassen sich dieselben Punkte nur in deren eigenen Bedingungen nachlesen, und keine Stelle hier prüft, ob sie eingehalten werden.

Die Reihenfolge der Einzelbesprechungen im Abschnitt «Die zehn Anbieter im Einzelnen» folgt dieser Logik und nicht einer Rangliste unter Gleichen: zuerst die zwei Veranstalterinnen, deren Bedingungen in der Schweiz gelten, danach die acht Marken, die ein Schweizer Publikum bewirbt, ohne hier Veranstalter zu sein. Wer eine Kombiwette mit einem durchsetzbaren Anspruch dahinter sucht, hat zwei Anlaufstellen. Wer sich bewusst für eine andere entscheidet, sollte wenigstens wissen, was er dafür aufgibt.

Grundlagen der Kombiwette: jede Voraussage muss zutreffen

Eine Kombiwette bündelt mehrere Voraussagen auf einem Wettschein und fasst sie in einer einzigen Quote zusammen. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Zwei Beine zu 2.00 ergeben 4.00, drei ergeben 8.00, und vier Beine zu je 1.50 ergeben 5.0625, gerundet 5.06. Das ist keine Zutat und kein Bonus, sondern eine Zusammenfassung: Aus vier getrennten Bedingungen wird eine, und diese eine gilt für den ganzen Einsatz.

Leere Tribünenränge eines Fussballstadions in der Abenddämmerung, über dem Rasen leuchten die Flutlichter.
Bei Sporttip-Kombinationen ergibt sich der Gewinnbetrag aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten, und wird auf 5 Rappen genau abgerundet.

Der Gewinnbetrag bei Sporttip folgt aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen also aus Einsatz mal Gesamtquote, dem Produkt der Einzelquoten. Der Betrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf fünf Rappen genau abgerundet. Für einen Einsatz von CHF 10 auf vier Beine zu je 1.50 heisst das: 50’625 Franken rechnerisch, aufgerundet 50.63, abgerundet auf fünf Rappen 50.60. Der Nettogewinn liegt bei CHF 40.60 — sofern alle vier Beine zutreffen. Die zweistufige Rundung endet systematisch unter dem mathematisch exakten Wert; das ist kein Skandal, aber es ist eine Regel, die man kennen sollte, bevor man sich über einen fehlenden Rappen wundert.

Vier Beine zu je 1.50 sind kein zufälliges Beispiel. Es ist die Schwelle, unterhalb derer der Kombiboost von Sporttip gar nicht greift. Die Quote 1.50 markiert damit die Grenze zwischen einem Schein mit und einem Schein ohne Zuschlag, und sie zeigt, wie eng das Produkt an die Auswahl der Beine gekoppelt ist: Wer seine Kombination aus lauter Aussenseitern mit hohen Quoten baut, bekommt ein grosses Produkt und eine entsprechend kleine Trefferbedingung. Wer auf niedrige Quoten setzt, bekommt ein kleines Produkt und mehr Beine, die stimmen müssen, damit der Betrag überhaupt sichtbar wird.

Bei der Loterie Romande sind die Randbedingungen der Kombination ausformuliert: Eine Kombiwette umfasst dort zwei bis zehn Voraussagen, und die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombination muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Die Untergrenze verhindert Scheine aus lauter Fast-Sicherheiten, die Obergrenze markiert die Grenze des Rechenbaren. Beide Zahlen gehören zur jeweiligen Veranstalterin und zu ihren Regeln, nicht zu einer allgemeinen Kombiwettenlehre.

Ein Punkt, der in der Praxis häufiger greift, als man denkt: Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Bet-Builder ist damit kein Komfortmerkmal, sondern die Bedingung dafür, dass ein Schein aus korrelierten Märkten überhaupt Bestand hat.

Wird ein Sporttip-Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn oder im Rahmen eines Turniers nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Aus vier Beinen zu je 1.50 werden dann drei zu je 1.50 plus eine Nullverzinsung, und die Gesamtquote fällt von 5.06 auf 3’375. Der Schein lebt weiter, nur kleiner.

Das ist der Kern der Grundlagen, und er lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Was auf dem Wettschein als Gesamtquote steht, sagt nichts darüber, wie viele Bedingungen darin stecken. Eine Quote von 5.06 aus vier Beinen und eine Quote von 5.06 aus einem Bein sind zwei völlig verschiedene Wetten.

Rechtslage in der Schweiz: eine Bewilligung, die nur hier gilt

Online-Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes (BGS, SR 935.51), das am 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Zuständig für die Aufsicht ist die Gespa, die Interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern; das Geldspielkonkordat ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft. Nicht zuständig ist die ESBK, die ausschliesslich Casinos beaufsichtigt. Für eine Veranstalterin braucht es eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz. Eine ausländische Lizenz, gleich aus welchem Land, hat hier keine Wirkung.

Eine kopfsteingepflasterte Gasse mit Arkaden in einer Schweizer Altstadt im frühen Morgenlicht, niemand ist unterwegs.
Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Die Kantone haben die Zahl der Veranstalterinnen für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es sind Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport. Swisslos wird im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich durchgeführt, dazu im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich einen Wohnsitz im jeweiligen Geschäftsgebiet. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es keine gibt; die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Was überhaupt Gegenstand einer Wette sein darf, ist ebenfalls nicht dem Ermessen der Veranstalterin überlassen. Erlaubt sind nur Sportereignisse; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind es nicht. Das erlaubte Angebot ist eine geschlossene Liste — die Gespa-Liste der zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in der Version vom 10.09.2026. Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind, Frauenwettbewerbe nur, wenn sie aufgeführt sind, und Ranglistenwetten nur dann, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Auf Trainingsläufe darf nie gewettet werden. Die Liste enthält weder Eckball- noch Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Ereignisse, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern die Veranstalterin über einen entsprechenden Entscheid verfügt; das Gesetz schränkt sie nicht auf bestimmte Live-Märkte ein. Der Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und bleibt ein Merkmal der jeweiligen Veranstalterin.

Wer ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten veranstaltet, macht sich strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren. Der Spielende wird nicht bestraft, doch Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt weder Schutz noch Fairplay-Kontrolle. Gegen unerlaubte Angebote steht der Sperrlistenmechanismus: Die Gespa veröffentlicht eine Liste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS-Sperre blockieren. Die erste Liste datiert vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt dieses Vorgehen Domain-Hopping und führt selbst grosse internationale Marken als Beispiele für Einträge. Eine Sperrliste ist deshalb eine Momentaufnahme, kein Zaun.

Bei den Zahlungen ist der Spielraum der bewilligten Veranstalterinnen klein. Gewinne und Guthaben dürfen nur auf ein Zahlungskonto lauten, das auf den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers lautet; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettgeschäft nicht. Kredite an Spielende sind untersagt. Was die Schweiz nicht hat, ist ein Zahlungsblockierungsinstrument gegen unerlaubte Wettseiten: dass Banken oder Kartennetzwerke solche Zahlungen sperren, trifft nicht zu.

Steuerlich bleibt der typische Kombischein unauffällig, solange er klein bleibt. Gewinne aus einem in der Schweiz erlaubten Grossspiel — die ESTV nennt Sportwetten ausdrücklich — sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerbar. Der Bundesfreibetrag liegt ab dem 1. Januar 2026 bei CHF 1’071’000, im Jahr 2025 lag er bei CHF 1’070’400. Der kantonale Freibetrag weicht davon ab, je nach Kanton. Oberhalb der Schwelle behält die Veranstalterin 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Deklaration in der Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine Wettsteuer auf den Einsatz gibt es in der Schweiz nicht. Anders liegt der Fall bei ausländischen Anbietern: Deren Gewinne unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, doch die kantonale Steuerpraxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Das sind allgemeine Hinweise; verbindlich Auskunft gibt die kantonale Steuerverwaltung oder eine Steuerberatung.

Für die Werbung gelten eigene Regeln. Sie darf nicht aufdringlich oder irreführend sein und sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 geahndet. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa; im Jahr 2025 erteilte sie deren 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Ein Werbeverbot zu bestimmten Tageszeiten besteht nicht.

Der Satz, der aus diesem Abschnitt am ehesten hängen bleibt, ist der über die Reichweite: Eine Schweizer Bewilligung entscheidet, welche Regeln für einen Wettschein überhaupt gelten — die Limiten, das Sperrregister, der Rechtsweg, die Steuerbehandlung. Ohne sie gelten nur die Bedingungen des Anbieters.

Verlustlimiten, Spielsperre, Registrierung: was vor der ersten Wette steht

In der Schweiz setzt nicht der Staat die Obergrenze, sondern der Spielende selbst. Die Veranstalterin muss einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen. Eine Senkung wirkt sofort, eine Erhöhung nach Gesetz erst nach 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Ein gesetzlich fixierter Einzahlungsdeckel existiert nicht.

Bei Swisslos heisst das konkret: Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Wer also an einem schlechten Sonntag den Verlust des Vormonats ausgleichen will, stösst auf eine Wartefrist von drei Tagen — und in dieser Zeit passiert genau das, was die Frist verhindern soll.

Für Kombiwetten mit vielen Beinen ist das die entscheidende Grösse, weil sie Einsätze bündeln. Ein Schein mit zehn Voraussagen nimmt dieselbe Summe aus dem Limit wie zehn Einzelwetten, nur mit einer einzigen Trefferbedingung. Die Limite greift hier nicht auf den einzelnen Schein, sondern auf den Zeitraum: Wer im 30-Tage-Rahmen schon nah an der Grenze ist, kann den grossen Schein schlicht nicht mehr platzieren. Und weil Kombinationen durch hohe Quoten zu grösseren Einsätzen verleiten, ist der Verlust in diesem Format schneller erreicht als bei flachen Einzelwetten.

Neben den Limiten steht die Spielsperre. Das Gesetz regelt die Sperre überschuldeter oder suchtgefährdeter Personen und die Selbstsperre; beides wird in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen erfasst. Eine freiwillige Spielsperre lässt sich erst nach drei Monaten wieder aufheben, und dabei ist eine Fachstelle beteiligt. Eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden. Wer gesperrt oder minderjährig ist, hat keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne.

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Das ist die wirksamste Bremse im System, und sie ist ausdrücklich nicht auf das Sportwettprodukt beschränkt.

Die Registrierung selbst ist strenger als bei den meisten ausländischen Angeboten. Für ein Online-Konto bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Online sind Minderjährige nicht zugelassen.

Wie verlässlich Kontrollen an der Front sind, zeigt eine Zahl, die man bei der Bewertung von Verkaufsstellen mitdenken sollte: Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47.5 Prozent von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Verkaufsstellenprüfung ist also kein Garantiesystem, und wer diesen punktuellen Schutz als streng darstellt, beschreibt eine Kontrolle, die es so nicht gibt.

Für einen Kombischein heisst das: Die Limiten und die Sperre sind die einzigen Stellschrauben, die vor dem Platzieren wirken. Alles andere — Quote, Beinzahl, Boost — wirkt danach.

Was Kombiboost und Gratisspielguthaben statistisch zuschieben

Zuschläge auf Kombiwetten sind der Punkt, an dem sich Angebot und Rechnung am deutlichsten trennen. Bei Swisslos gilt der Kombiboost ausschliesslich online für Prematch-, Live- und Systemwetten und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Diese Staffel ist die klarste Einladung zum Beine-Stapeln, die der Schweizer Markt kennt. Vier Voraussagen zu je mindestens 1.50 ergeben bereits eine Gesamtquote von gut 5.06; zehn Beine dieser Art kommen auf mehr als 57, und dort wartet der Zuschlag von 40 Prozent auf den Nettogewinn. Nur: Genau dieselbe Bewegung, welche die Prämie auslöst, senkt die Wahrscheinlichkeit, dass aus dem Schein überhaupt ein Gewinn wird. Der Zuschlag erhöht den Ertrag im Trefferfall; er sagt nichts über die Häufigkeit dieses Falls, und er zahlt auf einen misslungenen Schein nichts. Wer die Staffel als Argument für mehr Beine liest, hat die Rechnung des Veranstalters übernommen, nicht seine eigene gemacht.

Ein Detail, das vor dem Abgeben zu klären ist: Was geschieht, wenn fünf Voraussagen auf dem Schein stehen und eine davon unter 1.50 liegt? Ob die übrigen dann noch für den Boost zählen, regeln die Spielregeln und Teilnahmebedingungen im Einzelfall, und genau dort sollte man nachsehen, bevor man einen Schein in der Annahme aufbaut, der Zuschlag greife. Die Bedingungen sind die einzige Stelle, an der eine solche Frage beantwortet wird.

Auch die Einzelzuschläge haben ihre Bedingungen. Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine einzige Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro wettender Person nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert. Bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist ein hübscher Widerspruch in einem Satz: Wer den Ausstieg nimmt, verliert den Zuschlag, der den Einstieg verlockend gemacht hat.

Gratisspielguthaben und Gratisspiele sind kein freies Extra, sondern bewilligungspflichtig. Sie brauchen die vorherige Zustimmung der Gespa, wie im Abschnitt zur Rechtslage beschrieben. Sprachlich lohnt die Unterscheidung: Das Gesetz spricht von Gratisspielguthaben, der Markt von Gratiswette oder Freiwette. Praktisch relevant ist vor allem, was aus dem Guthaben werden kann. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar; wer es freispielen will, muss es in Wetten umsetzen, und wer es auszahlen lassen will, wird es nicht los.

Damit schliesst sich der Bogen. Ein Zuschlag von 5 oder 20 Prozent auf den Nettogewinn ist real, und bei einem Treffer mit vier Beinen ist er ohne weiteres die Rede wert. Er ist aber an eine Schwelle von 1.50 pro Bein und an eine Mindestzahl von Beinen gebunden und wirkt ausschliesslich online. In dem Moment, in dem das fünfte Bein vor allem dazukommt, um die nächste Stufe der Staffel zu erreichen, arbeitet die Prämie gegen den Schein, den sie belohnt.

Form, Quotenvergleich und Disziplin: was eine Prognose leisten kann

Eine Prognose entsteht aus Form, Statistik und Quotenvergleich. Das ist die ehrliche Beschreibung dessen, was Arbeit an einer Kombiwette ist, und sie führt nicht dazu, dass eine Kombination sicher wird. Jede zusätzliche Voraussage erhöht das Risiko; auch sorgfältige Analysen ändern daran nichts, weil das Ergebnis einer Partie nicht aus dem Ergebnis der Analyse folgt. Diese Seite nennt deshalb keine Partie, kein Ergebnis und keinen Tipp. Das ist keine Zurückhaltung, sondern die einzige Haltung, die einer Leserin gegenüber vertretbar ist, die echtes Geld setzt.

Was eine Strategie tatsächlich verändert, ist eine kurze Liste:

Alles andere ist Prognose, und Prognose ist genau das, was auf dieser Liste nicht steht.

Ein Punkt, den Schweizer Spielende im Vergleich mit anderen Ländern selten bedenken, ist die Kürze des Quotenvergleichs. Nur zwei Veranstalterinnen sind bewilligt, und jede bedient ihr eigenes Gebiet. Wer in Zürich wohnt, kommt regelmässig nur bei Swisslos unter; wer in Genf wohnt, nur bei der Loterie Romande. Ein Vergleich der Quoten zwischen den beiden bewilligten Anbietern bleibt damit für die meisten Spielenden Theorie. Das ist der eigentliche Grund, weshalb Marken ohne Schweizer Bewilligung in diesem Markt überhaupt sichtbar sind: Sie bieten die Wahl, die es im bewilligten Segment nicht gibt. Und sie verlangen dafür den Verzicht auf Registeranbindung, Rechtsweg und Fairplay-Kontrolle.

Wer die Kombination trotzdem als Vehikel wählt, sollte den Beinumfang als die eine Grösse behandeln, die er wirklich steuert. Ein Schein mit drei Beinen ist keine vorsichtige Variante eines Zehn-Beiner-Scheins, sondern eine andere Wette. Die Mindestquote von 1.10 und die Obergrenze von 100’000 bei der Loterie Romande zeigen, wo die Bandbreite liegt; die Obergrenze wird niemand versehentlich erreichen. Die Untergrenze dagegen erreicht man schnell, wenn man mehrere Favoriten stapelt, und dann steht ein Schein mit einer Gesamtquote da, die kaum über der eines einzelnen Beins liegt.

Disziplin lässt sich nicht an der Quotenstaffel ausrichten, sondern an den Limiten. Die Verlustlimiten bei Swisslos gelten für 1, 7 und 30 Tage, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Grenze von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren. Ein Kombischein, der verliert, belastet den Verlust aller drei Zeiträume gleichzeitig. Wer das vor dem Platzieren durchdenkt, merkt schnell, dass die Trefferbedingung nicht das einzige Hindernis ist.

Und dann ist da noch die unangenehme Tatsache, dass Form und Statistik beschreiben, was geschehen ist, während die Quote beschreibt, was der Markt erwartet — und der Markt nimmt Geld mit dieser Erwartung ein. Die Marge im Einzelnen ist im Abschnitt «Einzelwette, Kombiwette, Systemwette: wo die Marge im Schein sitzt» ausgerechnet. Für die Strategie zählt die Richtung: Jede Wette wird zu einem Preis verkauft, der unter dem fairen Wert liegt, und je mehr Beine ein Schein hat, desto mehr solcher Preise stecken in der Gesamtquote.

Einzelwette, Kombiwette, Systemwette: wo die Marge im Schein sitzt

Die drei Wettarten unterscheiden sich in drei Dingen: Gesamtquote, Trefferbedingung und Rückzahlung. Die Einzelwette kennt genau eine Voraussage und genau eine Quote. Die Kombiwette fasst mehrere Voraussagen zu einer Gesamtquote zusammen, die das Produkt der Einzelquoten ist, und verlangt, dass alle zutreffen. Die Systemwette löst das Entweder-oder auf und wird von den Veranstalterinnen mit eigenen Limiten geführt — bei Sporttip etwa mit einem Höchsteinsatz von CHF 10’000 gegenüber CHF 1’000 bei einer Einzel- oder Kombinationswette. Der Mindesteinsatz bei Sporttip liegt bei CHF 1 für Einzel- und Kombinationswetten; Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Der Preis, den eine Kombination für ihre hohe Gesamtquote zahlt, steckt in jeder einzelnen Quote. Man kann ihn sichtbar machen. In einem illustrativen Zwei-Weg-Markt mit zwei Ausgängen zu je 1.90 liegt der Auszahlungsschlüssel bei 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte der Quoten, also bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) — das sind 95 Prozent. Die Marge, der Rest, liegt bei rund 5 Prozent des Einsatzes. Das gilt unter der Bedingung, dass beide Ausgänge tatsächlich gleich bepreist sind und der Markt genau zwei Ausgänge hat; rückt eine der beiden Quoten weg, wächst die Spanne und der Auszahlungsschlüssel sinkt. In einem Markt mit drei Ausgängen verschiebt sich die Rechnung ohnehin. Grob überschlagen bleibt bei vier Beinen dieser Art vom fairen Wert des Einsatzes noch etwa vier Fünftel übrig — eine Faustregel aus derselben Rechnung, keine Zusage für einen bestimmten Schein.

Was das für die Strategie bedeutet, ist unspektakulär und trotzdem der wichtigste Satz dieses Abschnitts: Die Marge verschwindet nicht, wenn die Quote gross wird. Sie wird mit jedem Bein erneut erhoben. Bei einer Kombination aus vier Beinen derselben Machart trägt der Schein die Abgabe viermal, während die Trefferbedingung nur strenger wird. Eine Einzelwette trägt sie einmal, verliert aber auch bei einem einzigen Fehler nichts weiter. Wer zwischen Einzel- und Kombiwette schwankt, tauscht also Quote gegen Bedingung und zahlt in beiden Fällen die Marge des Marktes.

Bei den Zahlungsströmen rund um eine Kombiwette ist die Loterie Romande am deutlichsten. Dort beträgt der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette CHF 300’000 und für alle Gewinne eines Multiples zusammen CHF 1’000’000. Eine Kombination mit zehn Beinen, die auf dem Papier eine sehr hohe Gesamtquote trägt, läuft damit gegen eine Kappe, die man erst bemerkt, wenn man sich dem Betrag nähert. Der Deckel ist die stille Obergrenze des Spiels.

Der Cash-Out ist dagegen kein gesetzlicher Anspruch, sondern ein Merkmal der jeweiligen Veranstalterin. Bei Sporttip gibt es ihn für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständigen Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführter Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden. Swisslos muss den Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Wer ihn als Rettungsnetz einplant, plant mit einer Zahl, die zur Verfügung steht, wenn sie günstig steht, und sonst nicht.

Zur Klarheit über die Spielzeit gehört bei Sporttip mehr, als man erwartet. Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Kombischein auf reguläre Zeit kann also nach 90 Minuten entschieden sein, während die Partie weitergeht.

Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen — Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid — kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Für eine Kombination heisst das: Ein Bein kann zu einer neutralen Eins fallen und die Gesamtquote nach unten ziehen, ohne dass der Schein ungültig wird. Und wer eine Wette einer bereits entschiedenen Situation nachreicht, hat am Ende eine Quote von 1.00 im Schein stehen.

Zu den Fristen, die den Ertrag verändern, gehört noch eine, die selten auf dem Radar ist: Sporttip-Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks von Swisslos. Wer gegen eine verweigerte Auszahlung vorgeht, muss dies innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief tun. Ein Wettschein ist damit auch ein Stück Papier mit Ablaufdatum.

Bleibt die Frage, warum überhaupt Systemwetten neben Kombiwetten existieren. Die Kombination setzt auf die volle Summe: alles oder nichts, mit dem Produkt aller Quoten als Preis. Die Systemwette erlaubt Teilgewinne und verlangt dafür eigene Einsatzlimiten — bei Sporttip CHF 10’000 —, weil sie intern mehrere Kombinationen bildet. Wer einen Schein mit vielen Beinen nicht vollständig treffen will, wählt daher nicht die zehnte Voraussage, sondern ein anderes Format.

Die zehn Anbieter im Einzelnen

Swisslos Sporttip: die Veranstalterin mit dem dichtesten Regelwerk

Swisslos wird von der SWISSLOS Interkantonalen Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel veranstaltet; Lotterien und Sportwetten laufen gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019, die Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter der Aufsicht der Gespa. Das Vertragsgebiet umfasst die Deutschschweizer Kantone, das Tessin und das Fürstentum Liechtenstein; das Konto steht nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in diesem Gebiet offen.

Für Kombinationswetten sind die harten Zahlen bei Swisslos rasch aufgezählt: Mindesteinsatz CHF 1, Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette, CHF 10’000 für eine Systemwette. Der Kombiboost zahlt online ab vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 und staffelt sich von 5 über 20 und 40 bis 100 Prozent auf den Nettogewinn. Der Cash-Out ist verfügbar, aber nur online, nur vollständig und ohne Garantie für jeden Markt, und sein Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn ohne vorzeitigen Ausstieg. Abgerundet wird der Gewinn zweistufig auf fünf Rappen.

Die Limiten sind bei Swisslos kein Nebensatz. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, mit einer Oberlimite von CHF 9’999 und einer Grenze von CHF 1’000 für Personen unter 21 Jahren; eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden. Dazu kommt die produktbezogene Selbstsperre von einem bis zu 180 Tagen ohne vorzeitige Aufhebung sowie die unbefristete Spielsperre, die im schweizweiten Register landet und auch für Casinos und Online-Casinos sowie für Liechtenstein gilt.

Auch das Drumherum ist geregelt. Spielguthaben lässt sich per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein kaufen, mit einem Mindestbetrag von CHF 20 und einem Maximum von CHF 10’000 in 30 Tagen, und nur solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. PostFinance Pay steht als Zahlungsart zum Aufladen bereit, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Auszahlungen sind innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Konto möglich; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent anfallen, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung schreibt Swisslos automatisch dem Wallet gut, Gewinne darüber werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen.

Gespielt wird online oder über die Sporttip App für iOS und Android; in der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Verkaufsstelle spielen. Der Zugang steht Personen ab 18 Jahren offen; Minderjährige sind ausgeschlossen, und wer als Wettkämpfer an einem Ereignis teilnimmt, darf darauf nicht wetten.

Die Bewertung dieses Angebots hängt an einer Zahl, die weniger mit Quoten zu tun hat als mit Verhalten: CHF 1’000 Höchsteinsatz pro Kombinationswette, dazu eine Erhöhung der Verlustlimite erst nach 72 Stunden. Beides zusammen macht Sporttip zu einer Veranstalterin, bei der ein emotional platzierter Grossschein nicht möglich ist. Wer sein Limit kennt, bevor er den Schein baut, findet hier das vollständigste Regelwerk und die klarsten Auszahlungswege; wer Tempo sucht, wird an jeder dieser Fristen anstehen.

Loterie Romande Jouez Sport: die Westschweizer Veranstalterin mit der Gewinnobergrenze

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Kontaktadresse ist die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne; die Organisation zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wie Swisslos verfügt sie über eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem BGS unter der Aufsicht der Gespa, und auch hier setzt ein Online-Konto Wohnsitz im Geschäftsgebiet voraus.

Für Kombinationen ist das Regelwerk kompakt. Eine Kombiwette umfasst zwei bis zehn Voraussagen. Die Quote einer Einzelwette oder die Gesamtquote einer Kombination muss mindestens 1.10 betragen und darf 100’000 nicht übersteigen. Der Höchstgewinn pro Einzel- oder Kombiwette liegt bei CHF 300’000, und für alle Gewinne eines Multiples zusammen bei CHF 1’000’000.

Der Deckel ist die eigentliche Aussage dieses Angebots. CHF 300’000 pro Kombination klingt nach sehr viel Spielraum, doch die Grenze verläuft nicht dort, wo die Quotenschraube am meisten verlockt: Bei einer Gesamtquote von 100’000 ist rechnerisch ein Bruchteil des Einsatzes nötig, um die Kappe zu erreichen, und jede weitere Voraussage bringt den Schein näher an eine Grenze, die kein Gewinn überschreitet.

Ein Schweizer Publikum in der Westschweiz hat hier eine Veranstalterin mit klaren Kombinationsregeln, einer Obergrenze für die Gesamtquote und einem ausformulierten Höchstgewinn. Wer die Beinzahl und die Quotenschwelle von 1.10 ernst nimmt, baut hier keine Zufallsscheine; wer nur auf den Höchstgewinn schaut, hat die zwei Zahlen daneben übersehen, die ihn tatsächlich steuern.

Betify

Betify ist in der Schweiz nicht als Veranstalter zugelassen. Eine Schweizer Bewilligung nach dem BGS liegt nicht vor; die gemeldete ausländische Bewilligung ist nicht belegt und entfaltet in der Schweiz ohnehin keine Wirkung. Das Angebot ist nicht an das Schweizer Sperrregister angebunden, es besteht kein Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Was davon bei einem Spieler ankommt, ist die Lücke zwischen Anspruch und Durchsetzbarkeit. Eine Bewilligung, die niemand hier überprüft und niemand hier vollstreckt, ist keine Grundlage für einen Anspruch, sondern eine Angabe auf einer Webseite. Wer dort spielt, sollte wissen, dass es keine Stelle gibt, an die er sich mit einem Anliegen zu Einsätzen oder Gewinnen wenden kann, die in der Schweiz etwas bewirken könnte.

Unibet

Unibet zählt zu den international bekanntesten Marken in der Liste und ist in der Schweiz trotzdem ohne Bewilligung. Nur Swisslos und die Loterie Romande dürfen hier Sportwetten veranstalten; die gemeldete ausländische Lizenz ist nicht belegt und hat keine Wirkung, das Konto ist nicht an das Sperrregister angeschlossen, und ein Schweizer Rechtsweg besteht nicht. Auch diese Domain kann auf die Sperrliste der Gespa geraten und per DNS blockiert werden.

Der Bekanntheitsgrad ist hier die eigentliche Stolperfalle. Ein Name, den man aus Sponsoring und Werbung kennt, wirkt wie eine Prüfung, ist aber keine. Die Zahl, die den Unterschied macht, steht nicht auf der Marke, sondern im Register: zwei Veranstalterinnen mit Bewilligung gegen eine Reihe von Marken ohne.

HighFlyBet

HighFlyBet tritt in der Schweiz ohne Bewilligung auf. Die gemeldete ausländische Lizenz ist nicht belegt und gilt hier nicht; eine Anbindung an das Schweizer Sperrregister fehlt, ein Schweizer Rechtsweg ebenfalls, und die Domain kann auf der Sperrliste der Gespa landen.

Interessant ist an diesem Fall weniger die Marke als der Mechanismus dahinter. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt — die Aufsicht nennt das Domain-Hopping, und die Liste vom 3. September 2019, die Ende 2025 bei 671 Einträgen stand, ist ein fortlaufendes Protokoll dieses Katz-und-Maus-Spiels. Der Domainname ist damit kein Identitätsmerkmal eines Anbieters, sondern eine austauschbare Adresse. Wer eine Marke an ihrer Webadresse festmacht, hält etwas fest, das sich ändern kann, ohne dass sich am Anbieter etwas ändert.

HornetBet

HornetBet ist in der Schweiz nicht bewilligt. Die ausländische Lizenz ist nicht belegt und ohne Wirkung in der Schweiz, es gibt keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domain kann per DNS gesperrt werden.

Der Punkt, der bei dieser Konstellation am stärksten ins Gewicht fällt, ist das Sperrregister. Eine Spielsperre funktioniert nur, wenn sie überall greift, wo die Person spielen könnte. Wer sich in der Schweiz sperrt, verlässt sich darauf, dass die Sperre trägt; ein Angebot ausserhalb des Registers kennt diese Sperre nicht. Wer eine selbst gesetzte Grenze als Schutz begreift und gleichzeitig bei einem Anbieter ohne Registeranbindung spielt, hat die Grenze an einer Stelle aufgestellt, an der sie nicht durchgeht.

BetFury

BetFury bietet sein Angebot in der Schweiz ohne Bewilligung an. Die gemeldete ausländische Lizenz ist nicht belegt und hier ohne Wirkung, die Anbindung an das Sperrregister fehlt, ebenso ein Schweizer Rechtsweg; eine Aufnahme in die Sperrliste mit DNS-Sperre ist möglich.

Bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist der unangenehmste Punkt nicht der Verlust, sondern die Beschlagnahme. Der Spielende wird nicht bestraft — die Konfiskation trifft aber Einsätze und Gewinne in einem Verfahren gegen den Anbieter. Der Unterschied zwischen einem Gewinn, der auf dem Konto steht, und einem Gewinn, über den man verfügen kann, ist in dieser Konstellation real, und er zeigt sich erst, wenn es Streit gibt.

Sportaza

Sportaza ist in der Schweiz nicht als Veranstalter zugelassen: keine Bewilligung nach dem BGS, eine nicht belegte ausländische Lizenz ohne Wirkung, keine Anbindung an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, dafür die Möglichkeit einer Aufnahme in die Sperrliste.

Für Schweizer Spielende kommt hier ein steuerlicher Aspekt dazu, der bei den bewilligten Veranstalterinnen nicht auftritt. Gewinne aus ausländischen Anbietern unterliegen nicht der Verrechnungssteuer — dafür behandelt die kantonale Steuerpraxis im Thurgau Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig von der Höhe als voll steuerbares Einkommen. Der Gewinn ist damit nicht nur schwerer durchzusetzen, er kann auch in der Steuererklärung wieder auftauchen. Verbindlich Auskunft gibt die kantonale Steuerverwaltung.

DirectionBet

DirectionBet tritt ohne Schweizer Bewilligung auf. Eine Bewilligung nach dem BGS liegt nicht vor; die gemeldete ausländische Lizenz ist nicht belegt, und selbst eine belegte wäre hier ohne Wirkung. Sperrregister, Schweizer Rechtsweg und Fairplay-Kontrolle fehlen, die Domain kann per DNS gesperrt werden.

Der eigentliche Vergleich, der hier zu ziehen ist, verläuft nicht zwischen zwei Marken, sondern zwischen zwei Rechtsordnungen. Auf der einen Seite steht ein bewilligtes Angebot mit Aufsicht, Register, Verfahren und Steuerbehandlung. Auf der anderen steht ein Angebot, dessen Regeln allein aus seinen eigenen Bedingungen bestehen. Eine ausländische Bewilligung, so solide sie im Sitzland sein mag, ist in der Schweiz nur eine Angabe ohne Adressat — und damit kein Ersatz für das, was hier fehlt.

Wettigo

Wettigo ist in der Schweiz ohne Bewilligung tätig. Die Schweizer Bewilligung fehlt, die ausländische Lizenz ist nicht belegt und ohne Wirkung, es gibt keine Anbindung an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; die Domain kann auf der Sperrliste landen und per DNS blockiert werden.

Die Sperrliste ist in diesem Fall der interessanteste Teil, weil sie zeigt, wie begrenzt das Instrument ist. Sie ist eine Momentaufnahme mit 671 Einträgen Ende 2025, und Blockaden werden binnen Stunden umgangen. Eine Liste, die sich schneller ändert als das Angebot, das sie adressiert, schützt nur den, der nicht auf sie wartet. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, sollte deshalb nicht mit der Sperrliste rechnen — sondern damit, dass es sie gibt und dass sie ihn nicht betrifft.

Häufige Fragen zu Kombiwetten

Was ist eine Kombiwette, und wie entsteht die Gesamtquote?

Eine Kombiwette bündelt mehrere Voraussagen auf einem Wettschein; ausbezahlt wird nur, wenn alle eintreffen. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten: Aus vier Quoten von 1.50 wird 1.50 hoch vier, also rund 5.06. Bei Jouez Sport umfasst eine Kombiwette zwei bis zehn Voraussagen.

Muss bei einer Kombiwette jede Voraussage eintreffen?

Ja. Die Kombiwette kennt nur diese eine Bedingung: Treffen alle Voraussagen zu, wird ausbezahlt, sonst verfällt der Einsatz. Ob neun von zehn Beinen stimmten, ändert nichts — die Gesamtquote gilt für den vollständigen Schein. Wer eine zweite Chance will, braucht eine zweite Wette.

Was geschieht mit einer Kombiwette, wenn ein Wettereignis abgesagt wird?

Wird ein Sporttip-Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt; in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00, die Gesamtquote sinkt entsprechend. Bei Turnieren gilt die Frist im Rahmen des Turniers.

Ist die Kombiwette der Einzelwette überlegen?

Höher ja, überlegen nein. In jede Quote ist eine Marge eingerechnet: In einem illustrativen Zwei-Weg-Markt zu je 1.90 liegt der Auszahlungsschlüssel bei 95 Prozent, die Marge bei rund 5 Prozent. Mit jedem zusätzlichen Bein kommt diese Abgabe erneut dazu, während die Trefferbedingung strenger wird.

Wer darf in der Schweiz Kombiwetten anbieten?

Nur Veranstalterinnen mit einer Bewilligung nach dem Geldspielgesetz: Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Die Gespa-Liste der zugelassenen Wettarten hält zusätzlich fest, auf welche Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten überhaupt gewettet werden darf. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Wirkung.

Inhalt erstellt vom Team «europapokalch.com»