Steuerfreie Sportwetten-Gewinne in der Schweiz: bis zum Freibetrag passiert nichts
Stand 29. Oktober 2026 · Bewilligungen geprüft gegen die Veranstalter- und Spielbewilligungen nach dem Geldspielgesetz und die Aufsicht der Gespa.

Der Satz, der auf jeder Ratgeberseite steht, ist richtig und trotzdem gefährlich: Gewinne aus Schweizer Sportwetten sind steuerfrei. Bis zu einem Betrag von CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn. Was in diesem Satz nicht steht, ist der Umstand, dass die Zahl nur für Wetten bei den zwei Veranstaltern gilt, die in der Schweiz überhaupt Sportwetten anbieten dürfen — Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Wer bei einem der vielen ausländischen Anbieter gewinnt, für den kehrt sich die Regel in ihr Gegenteil: Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Steuerfrei heisst also nicht, dass Wetten steuerfrei sind. Es heisst, dass eine bestimmte Wette bei einem bestimmten Veranstalter bis zu einer bestimmten Schwelle steuerfrei ist.
Diese Bedingung ist kein Detail am Rand. Sie ist der ganze Inhalt der Frage. Wer den Freibetrag kennt, aber nicht den Veranstalter, für den das Angebot bewilligt ist, hat die Auskunft, die er sucht, nicht — er hat eine Zahl. Deshalb geht es auf dieser Seite weniger um die Steuersätze als um die Reihenfolge: erst prüfen, wo man spielt, dann erst rechnen, was davon übrig bleibt. Und um das, was daraus folgt. Eine Einkommenssteuer, die bei den meisten Spielenden nie greift, ist keine Erleichterung, die man einplanen kann — sie ist eine Schwelle, die man einmal überschreitet und dann nie wieder darunter kommt.
Worum es bei Sportwetten-Steuern in der Schweiz eigentlich geht
Die Steuerfrage zerfällt in zwei Fragen, die ständig verwechselt werden. Die erste lautet: Wird der Einsatz besteuert? Die zweite lautet: Wird der Gewinn besteuert? In der Schweiz lautet die Antwort auf die erste Nein und auf die zweite Ja, aber erst oberhalb einer Grenze. Es gibt hier keine Wettsteuer auf den Einsatz, wie sie andere Länder kennen und wie sie von Kundenseite immer wieder unterstellt wird. Die Steuer hängt nicht am Wettschein, sondern am Auszahlungsbetrag — und sie hängt daran, wer den Wettbewerb veranstaltet hat.
Daraus folgt etwas Unangenehmes für alle, die ihre Steuerlast planen wollen: Bei den allermeisten Wetten gibt es nichts zu planen. Der typische Spielende gewinnt Beträge, die weit unter dem Freibetrag liegen, und zahlt auf diesen Gewinn weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer. Die Schwelle von CHF 1’071’000 ist keine Hürde, die man im Alltag reisst; sie ist eine Ausnahme, die man in der Steuererklärung erwähnt, wenn sie eintritt.
Der zweite Teil der Antwort betrifft den Einsatz, und er ist der praktisch nützlichere. Bei der direkten Bundessteuer lassen sich Einsätze bis zu 5 % des Gewinns abziehen, höchstens aber CHF 5’400 für das Jahr 2025 und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr im entsprechenden Wettbewerb erzielten Gewinne. Der Abzug ist also nicht der Spieleinsatz des Jahres, wie man ihn aus der Kontoübersicht abliest, sondern eine gedeckelte Pauschale. Wer mehr gesetzt hat, als er gewonnen hat — und das ist der Normalfall —, kann den Verlust nicht gegen sein übriges Einkommen rechnen. Es gibt keine Verrechnung von Wettverlusten mit dem Lohn.
Und die dritte Antwort betrifft die Herkunft. Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des Bundesgesetzes über die Geldspiele steuerbar sind. Das klingt zunächst wie ein Vorteil für die Offshore-Anbieter. Es ist keiner. Was der Bund nicht einbehält, holt sich der Kanton über die Einkommenssteuer — vollständig, ohne Freibetrag, je nach Praxis. Die fehlende Verrechnungssteuer ist keine Steuerfreiheit, sie ist der Wegfall der Schwelle.
Einsätze sind kein steuerbares Einkommen
Ein Einsatz, den man verliert, ist verlorenes Vermögen und kein steuerbarer Vorgang. Ein Einsatz, den man gewinnt, verschwindet im Auszahlungsbetrag. Die Steuer knüpft an den Gewinn an, und sie tut es erst dort, wo der Gewinn die Schwelle überschreitet. Diese Reihenfolge ist der Grund, weshalb eine Diskussion über «Wettsteuern» in der Schweiz an der Sache vorbeigeht. Solange nicht ein Gesetzgeber eine Abgabe auf den Umsatz einführt, gibt es sie nicht.
Für den Alltag heisst das: Wer CHF 100 auf eine Quote von 2.00 setzt und gewinnt, hat CHF 200 auf dem Konto und eine Steuerlast von null. Das ist kein Vorteil, den man nutzen kann, sondern ein Zustand, der für praktisch jede normale Wette gilt. Wer daraus den Schluss zieht, Wetten seien generell steuerbefreit, übersieht genau den Fall, in dem die Regel kippt.
Rechtslage: Warum die Steuerfreiheit an eine Bewilligung geknüpft ist
Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel im Sinne des Geldspielgesetzes und unterstehen der Aufsicht der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Die Aufsicht über Casinos liegt bei einer anderen Behörde; wer über Spielbanken schreibt, hat mit Sportwetten nichts zu tun. Eine Bewilligung braucht es zweifach, als Veranstalterbewilligung und als Bewilligung je Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Sportwetten dürfen hier nur zwei Organisationen anbieten: Swisslos, eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip betreibt, und die Loterie Romande aus Lausanne mit ihrem Produkt Jouez Sport. Eine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter existiert nicht, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.
Für die Steuerfrage ist diese Zweizahl entscheidend. Der Freibetrag gilt für Gewinne aus Grossspielen, die in der Schweiz bewilligt sind. Bei einem Anbieter ohne Bewilligung fehlt die Grundlage, auf der die Befreiung überhaupt aufsetzt. Die Steuerfreiheit ist damit keine Eigenschaft des Gewinns, sondern eine Eigenschaft des Veranstalters, und sie wandert nicht mit dem Spielenden mit.
Der Bewilligungsstatus markiert deshalb die erste und wichtigste Trennlinie, die eine Spielerin in der Schweiz ziehen muss. Nicht die Quote entscheidet über die Steuerlast, und nicht die Sportart. Es entscheidet, ob das Angebot eine Schweizer Bewilligung trägt oder nicht.
Wer in welchem Gebiet spielen darf
Die beiden Veranstalter teilen sich das Land, und der Zuschnitt ist keine Formalie. Swisslos betreibt Sporttip im Gebiet der Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie im Kanton Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zusammen bilden sie das Swisslos-Vertragsgebiet. Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.
Ein Online-Konto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus, und in der Praxis Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet. Wer in Genf wohnt, kommt nicht an Sporttip; wer in Zürich wohnt, nicht an Jouez Sport. Wer aus der Schweiz wegzieht, verliert den Zugang.
Der Zuschnitt erklärt ausserdem, warum die Frage «Welcher Anbieter ist steuerfrei?» zwei Antworten hat. Es gibt kein Auswahlmenü, aus dem man den steuerlich günstigsten Veranstalter wählt. Es gibt einen Anbieter für das eigene Gebiet, und daneben eine Reihe ausländischer Plattformen, für die das ganze System nicht gilt.
Was in der Schweiz überhaupt gewettet werden darf
Die bewilligte Angebotspalette ist eine geschlossene Liste: Sportwetten nur auf Sportwettkämpfe, und welcher Wettkampf, welche Sportart und welcher Wetttyp zugelassen ist, steht in der Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten der Gespa. Wer auf Wetter, Politik oder die Siegerin einer Fernsehshow setzen will, findet dafür bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter keinen Markt — nicht weil es an Nachfrage fehlt, sondern weil es an der Bewilligung fehlt.
Auch innerhalb der Sportarten ist die Liste eng. Qualifikationsrunden sind nur zugelassen, wenn sie auf der Liste stehen, Frauenwettbewerbe ebenfalls nur dann, und Ranglistenwetten nur, wenn die Rangierung über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe kommen nicht vor, Eckball- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergeblich, und eine Esport-Sektion enthält sie nicht. Wettkämpfe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind ausgeschlossen.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Anpfiff und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte gibt es im Geldspielgesetz nicht. Cash-Out ist nicht reguliert und bleibt eine Funktion des jeweiligen Veranstalters: Bei Sporttip umfasst sie Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, nur vollständig, ohne Gewähr für jeden Markt.
Für die Steuerfolgen ändert die enge Palette nichts. Sie ändert aber etwas anderes, und das ist die Pointe dieser Seite: Die Steuerfreiheit ist der Preis dafür, dass ein Spielender auf einem kleinen, kontrollierten Markt spielt. Man kann das Regulierung nennen. Man kann es auch eine Beschränkung nennen, die man in Kauf nimmt, wenn man in einem Markt spielt, in dem ein Gewinn bis CHF 1’071’000 steuerfrei bleibt.
Grundlagen: Der Steuerfreibetrag und wie er sich bewegt
Die Zahl, um die sich alles dreht, ist der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer und bei der Verrechnungssteuer auf Gewinne aus Grossspielen. Sie beträgt CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026. Sie betrug CHF 1’070’400 im Jahr 2025, CHF 1’056’600 im Jahr 2024, CHF 1’038’300 im Jahr 2023 und CHF 1’000’000 in den Jahren 2019 bis 2022.

Diese Reihe ist das eigentliche Thema, wenn man wissen will, ob Steuerfreiheit ein Zustand ist oder ein Vorgang. Sie ist ein Vorgang. Der Ausgleich der kalten Progression beim Steuerfreibetrag erfolgt jährlich, auf Grundlage des Standes des Landesindexes der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode und gestützt auf die Verordnung über die kalte Progression. Der Freibetrag ist also nicht fixiert; er wird nachgeführt, weil eine Million Franken im Jahr 2019 nicht dieselbe Kaufkraft hat wie eine Million Franken im Jahr 2026.
Für den praktischen Umgang mit der Zahl folgt daraus zweierlei. Erstens: Wer in einem Steuerjahr einen aussergewöhnlich hohen Gewinn erzielt, muss den Freibetrag dieses Jahres kennen, nicht den aus einem Artikel. Zweitens: Für die Steuerperiode 2024 nennt die ESTV in ihrer Übersicht «ab 1’056’601 Franken», weil der steuerbare Teil erst über CHF 1’056’600 beginnt. Die beiden Zahlen sind derselbe Wert, einmal als Obergrenze, einmal als Untergrenze formuliert. Wer sie verwechselt, rechnet sich um CHF 1 falsch.
Der Freibetrag ist auf einen einzelnen Gewinn bezogen, nicht auf die Jahressumme. Zehn Gewinne von je CHF 200’000 bleiben in der Summe unter einer Million, liegen aber jeder einzelne unter dem Freibetrag und lösen deshalb nichts aus. Das ist die angenehme Seite der Konstruktion. Die unangenehme Seite: es hilft nichts, den einen grossen Gewinn über zwei Jahre zu strecken, wenn er in einem Jahr anfällt.
Kantonal gelten andere Zahlen
Bei den Staats- und Gemeindesteuern ist der Freibetrag kantonal verschieden. Steuerpraxis und ESTV-Übersichten nennen für die Steuerperiode 2024 unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600, CHF 1’056’600 und 1 Mio. Für die Steuerperiode 2023 werden CHF 1’038’300 und 1 Mio. geführt. Der Kanton Thurgau nennt für die Staats- und Gemeindesteuern CHF 1’000’000, bei der direkten Bundessteuer für 2026 CHF 1’071’000.
Zwei Steuerarten, zwei Schwellen, in einem Fall zwei verschiedene Werte für dasselbe Jahr. Wer nur eine Zahl liest, liest die falsche Hälfte. In der Praxis ist die kantonale Schwelle meist die niedrigere und damit die früher greifende — die Steuerpflicht beginnt dort, wo der niedrigere der beiden Freibeträge überschritten wird, und die Differenz zwischen Bundes- und Kantonsschwelle ist für die Steuererklärung des betroffenen Jahres massgeblich.
Welcher kantonale Wert für die eigene Wohnsitzgemeinde gilt, steht nicht in einer schweizweiten Liste. Die Auskunft kommt von der kantonalen Steuerverwaltung, und sie kommt für das Jahr, in dem der Gewinn angefallen ist. Die Werte oben sind Momentaufnahmen, keine Dauerwerte.
Wo der Betrag tatsächlich einschlägt
Die Konstruktion ist einfach, sobald man sie einmal durchgerechnet hat: Nur der Teil eines einzelnen Gewinns über dem Freibetrag ist steuerbar. Ein Gewinn von CHF 1’200’000 lässt bei einem Freibetrag von CHF 1’000’000 also CHF 200’000 steuerbar. Der Freibetrag ist keine Schwelle, ab der rückwirkend alles besteuert wird, sondern eine Nullzone, die vom Gesamtgewinn abgezogen wird.
Die zweite Hälfte der Mechanik sitzt bei der Auszahlung. Bei einem Gewinn über dem Steuerfreibetrag zieht Swisslos die Verrechnungssteuer von 35 % ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus. Bei einem Gewinn von CHF 1’050’000 und einem Freibetrag von CHF 1’000’000 sind CHF 50’000 steuerpflichtig.
Spielerschutz: Was sich durch einen grossen Gewinn nicht ändert
Ein hoher Gewinn über dem Freibetrag ändert an der Spielerschutzarchitektur nichts, und das ist wörtlich zu verstehen. Die Limiten bleiben, wo sie waren; die Sperre bleibt, wo sie war. Wer glaubt, ein Betrag von mehreren hunderttausend Franken verschaffe ihm grössere Freiheiten, hat die Logik des Schweizer Modells nicht verstanden: Limiten sind hier vom Spielenden selbst gesetzt, nicht vom Veranstalter zugestanden, und sie gelten unabhängig davon, wie das Konto aussieht.

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, und unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich. Das Gesetz verlangt für die Erhöhung 24 Stunden; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an — die längere Frist ist die, die im Alltag gilt.
Die Wartezeit ist die eigentliche Limite. Sie ist der Grund, weshalb eine Verlustlimite überhaupt wirkt: Wer in einem schlechten Lauf die Limite hochsetzen will, kommt drei Tage lang an die eigene Entscheidung nicht heran. Das ist unbequem und genau die Absicht. Die Spielsperre arbeitet ähnlich, nur härter. Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.
Verantwortung: Warum es sich lohnt, den eigenen Gewinn zu vergessen, bis er Steuern auslöst
Die Verrechnungssteuer hat eine Eigenheit, die man beim ersten Lesen übersieht und die man bei der Steuererklärung merkt. Die abgezogene Verrechnungssteuer lässt sich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen. Sie wird nicht mit der Steuerschuld verrechnet, sie wird zurückgefordert. Wer einen Gewinn über dem Freibetrag erzielt, deklariert ihn in der Steuererklärung und stellt zusammen mit der Deklaration einen Rückerstattungsantrag.
Das ist der Punkt, an dem die Steuerfreiheit für die meisten Spielenden endet und die Steuererklärungspflicht beginnt. Der Abzug an der Kasse ist kein Endzustand, sondern eine Sicherung; das Geld kommt zurück, aber nur, wenn der Gewinn deklariert wird. Wer den Gewinn nicht deklariert, verliert die 35 % — nicht an den Veranstalter, sondern an den Fiskus, weil der Rückerstattungsanspruch nicht geltend gemacht wurde.
Bei den Kantonssteuern kommt es je nach Kanton zu einem ähnlichen Mechanismus. Die Verrechnungssteuer ist eine Bundesabgabe auf dem bewilligten Grossspielgewinn; die kantonale Einkommenssteuer greift auf den steuerbaren Anteil desselben Gewinns, und der ist nach kantonalem Freibetrag zu bestimmen. Zwei Steuerarten, zwei Schwellen, zwei Verfahren.
Zuständig für Fragen der Einkommenssteuer auf Geldspielgewinne sind die kantonalen Steuerbehörden, und zwar sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die Staats- und Gemeindesteuern; Fragen zur Erhebung oder Meldung der Verrechnungssteuer gehen an die ESTV. Das ist keine Fussnote für Sonderfälle. Ein einzelner Gewinn über der Schwelle ist ein Vorgang, an dem vier Stellen mitverdienen, und es lohnt sich, vorher zu wissen, welche davon wann eine Erklärung will.
Was ein hoher Gewinn für die eigene Spielpraxis bedeutet
Die ehrliche Antwort lautet: wahrscheinlich nichts. Ein Betrag über dem Freibetrag wird bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter in einem Umfang erreicht, der ausserhalb der Erfahrung praktisch aller Spielenden liegt. Wer das Thema verfolgt, tut es meist aus Vorsicht und nicht aus Erfahrung. Wer sich regelmässig mit den Spielerschutzwerkzeugen befasst, hat mehr davon, wenn er den ohnehin seltenen Fall ausser Acht lässt und die alltäglichen Grenzen kennt.
Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags, für 2025 ein Betrag von CHF 3’863’790. Sie finanziert Prävention und Hilfe. Und hier schliesst sich der Kreis: Wer einen hohen Gewinn macht, schadet nicht dem Präventionssystem — wer zu hoch spielt, schon. Die Institution, die den Schutz bezahlt, wird aus dem Spielbetrieb gespeist, den sie kontrolliert.
Rahmenbedingungen: Wo Limits und Sperren tatsächlich greifen
Die gesetzliche Grundlage für die Spielsperre stammt aus dem Geldspielgesetz, die Ausführung liegt bei den Veranstaltern und beim Register. In der Praxis sind es vier Dinge, die den Alltag eines Spielenden bestimmen: die Verlustlimiten, die freiwillige Einzahlungslimite, die Sperre für 1 bis 180 Tage und die unbefristete Sperre im schweizweiten Register. Alle vier sind Werkzeuge des Spielenden. Keines davon ist ein Werkzeug des Veranstalters.
Eine Sperre, die im Register steht, wirkt über den Veranstalter hinaus. Sie gilt auch bei Casinos einschliesslich Online-Casinos und im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich selbst sperrt, sperrt sich damit auch gegen andere Anbieter des regulierten Schweizer Markts — das ist der Zweck des Registers.
Auf der Auszahlungsseite ist die Regel eng und überraschungsfrei: Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen gibt es bei den bewilligten Schweizer Wettanbietern nicht, und Kredit an Spielende wird nicht gewährt. Wer sich bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung anmeldet, verlässt diesen Rahmen. Er verlässt damit auch den Bereich, in dem die Steuerfreibeträge überhaupt zur Anwendung kommen. Wie hoch die Freiheit dort ist, ist der eine Teil der Rechnung; wie viel sie kostet, ist der andere. Und die Kostenseite ist es, die in der Marketingansprache nicht vorkommt.
Was die Steuerpraxis bei Gewinnen ausserhalb der Schweizer Bewilligung bedeutet
Der wichtigste Satz für alle, die bei einer ausländischen Plattform spielen, steht in der Steuerpraxis des Kantons Thurgau: Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken sind unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar. Kein Freibetrag, keine Nullzone, keine Teilfreistellung. Vom ersten Franken an.
Das ist der teuerste Satz auf dieser Seite, und er gilt für einen grossen Teil des Marktes. Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des Schweizer Gesetzes steuerbar sind. Der fehlende Abzug an der Kasse sieht nach einem Vorteil aus und ist keiner. Was fehlt, ist die Schwelle.
Die andere Konsequenz ist der Wegfall des Schweizer Rahmens. Wer bei einer Plattform ohne Schweizer Bewilligung spielt, spielt ausserhalb des Spielersperrregisters, ausserhalb der Aufsicht und ausserhalb des Schweizer Rechtswegs. Bei Streitigkeiten um Auszahlungen fehlt es an einer Beschwerdeinstanz, bei einem Streit um die Identität fehlt es an einer Aufsichtsbehörde. Das Geld, das gespart wurde, wird in dem Moment zurückgeholt, in dem es zurückgefordert werden müsste.
Es gibt ausserdem einen Mechanismus, der mit der Steuerfrage nur indirekt zu tun hat, aber die Reichweite der Schweizer Regeln zeigt: Die Gespa kann Domains von Anbietern ohne Schweizer Bewilligung auf eine Sperrliste setzen, die Schweizer Telekommunikationsanbieter über DNS blockieren. Die erste Liste erschien im September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innerhalb von Stunden durch neue ersetzt — die Aufsicht nennt das Domain-Hopping.
Für die Steuerlast der Spielerin folgt daraus nichts Gutes. Wer bei einem Anbieter spielt, der von einem Tag auf den anderen nicht mehr erreichbar ist, hat es schwer, seine Auszahlung nachzuweisen. Genau dieser Nachweis entscheidet in der Deklaration über den Steuerbetrag.
Wo man die eigene Steuerlast prüfen lässt
Fragen zur Einkommenssteuer auf Geldspielgewinne sind an die zuständigen kantonalen Steuerbehörden zu richten, und zwar für die direkte Bundessteuer wie für die Staats- und Gemeindesteuern. Das ist keine Ausweichantwort. Der Freibetrag unterscheidet sich je nach Kanton, und nur die kantonale Verwaltung kennt die Zahl, die für das eigene Domizil und das fragliche Jahr gilt.
Für Fragen zur Erhebung oder Meldung der Verrechnungssteuer ist die ESTV zuständig. Wer einen Gewinn über der Schwelle erzielt, kommt an diesem Weg nicht vorbei: Die Verrechnungssteuer wird zurückgefordert, nicht zurückerstattet von selbst.
Ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung ist die einzige Stelle, die eine verbindliche Auskunft gibt — und der Punkt, der bei allen Rechenbeispielen auf dieser Seite nicht verschwiegen werden sollte: Wie ein einzelner Gewinn in einem konkreten Jahr zu behandeln ist, hängt von der kantonalen Praxis ab und nicht von einem allgemeinen Merkblatt.
Die zehn Anbieter im Vergleich: Steuerfolgen, Bewilligung und Zuschnitt
Die Rangliste, die nun folgt, ordnet die Anbieter nach einem Kriterium, das sich aus dem bisher Gesagten ergibt: der steuerlichen und rechtlichen Position einer Spielerin in der Schweiz. Auf Platz 1 und 2 stehen die beiden Veranstalter mit Schweizer Bewilligung, weil bei ihnen der Freibetrag, die Nullzone und die Verrechnungssteuerlogik überhaupt gelten. Ab Platz 3 folgen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, für die das Schweizer Regime nicht gilt. Sie werden beschrieben und bewertet, nicht empfohlen. Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist strafbar.
Ein Hinweis zum Rahmen dieses Teils, weil er bei einem Vergleich mit acht ausländischen Plattformen sonst untergeht: Für die Schweizer Veranstalter decken die Quellen und Bewilligung einen grossen Teil der Produkteigenschaften ab, für die ausländischen fehlt Vergleichbares. Die Bewertung fällt deshalb dort leichter, wo mehr über die Bedingungen bekannt ist — und ein Ranking, das Bekanntes mit Unbekanntem verrechnet, würde den Zufall runden. Acht der zehn Anbieter teilen eine Ausgangslage: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.
| Anbieter | Bewilligung nach BGS | Veranstalter bzw. berichtete Lizenz | Steuerfolge für den Gewinn |
|---|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel | steuerfrei bis CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn, darüber 35 % Verrechnungssteuer |
| Loterie Romande Jouez Sport | Veranstalter- und Spielbewilligung, Aufsicht Gespa | Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne | steuerfrei bis CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn, darüber 35 % Verrechnungssteuer |
| Sportaza | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht festgestellt | nach kantonaler Praxis vollumfänglich steuerbar |
| DirectionBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht festgestellt | nach kantonaler Praxis vollumfänglich steuerbar |
| Roobet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht festgestellt | nach kantonaler Praxis vollumfänglich steuerbar |
| BC.Game | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht festgestellt | nach kantonaler Praxis vollumfänglich steuerbar |
| BetFury | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht festgestellt | nach kantonaler Praxis vollumfänglich steuerbar |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht festgestellt | nach kantonaler Praxis vollumfänglich steuerbar |
| IviBet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht festgestellt | nach kantonaler Praxis vollumfänglich steuerbar |
| Fezbet | ohne Schweizer Bewilligung | berichtete Lizenz nicht festgestellt | nach kantonaler Praxis vollumfänglich steuerbar |
Die Spalte mit der Steuerfolge ist die einzige, die in beiden Gruppen differiert, und sie differiert vollständig. Für die beiden Schweizer Veranstalter beginnt die Steuer erst über CHF 1’071’000 und trifft dann nur den darüber liegenden Teil; für die acht übrigen gibt es in der Thurgauer Praxis überhaupt keine Untergrenze. Wer die Tabelle liest, sollte den zweiten Umstand nicht als Rechengrösse behandeln: Vollumfänglich steuerbar heisst, dass der ganze Gewinn zum Einkommen zählt und mit dem persönlichen Tarif belastet wird. Das ist bei kleinen Gewinnen wenig und bei grossen sehr viel.
Die Spalte zur berichteten Lizenz ist bewusst leer geblieben. Eine ausländische Erlaubnis hat in der Schweiz rechtlich keine Bedeutung, unabhängig vom Herkunftsland. Ob ein Anbieter eine solche besitzt oder nicht, ändert nichts an der steuerlichen Situation. Die Unterschiede zeigen sich allein am Fehlen des Schweizer Freibetrags und des Schweizer Rechtswegs.
Die zehn Anbieter im Einzelnen
Swisslos Sporttip: die steuerliche Nullzone als Produktversprechen
Swisslos ist eine interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel und betreibt ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip. Die Grundlage ist die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die Bewilligung ist eine Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, die Aufsicht liegt bei der Gespa. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz im Vertragsgebiet möglich.
Für die Steuerfolge ist Swisslos der zentrale Anbieter. Bei einem Gewinn über dem Freibetrag zieht Swisslos die Verrechnungssteuer von 35 % ab und stellt für den verrechnungssteuerpflichtigen Anteil einen Verrechnungssteuerausweis aus. Diese Auszahlungsmechanik ist der einzige Weg, auf dem die 35 % überhaupt regelmässig in Berührung mit dem Konto eines Spielenden kommen — der Rest des Freibetragsrahmens spielt sich in der Steuererklärung ab.
Beim Einsatz ist die Spanne eng: Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000 für eine Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 für eine Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. CHF 1’000 als Höchsteinsatz ist der Grund, weshalb der Freibetrag von CHF 1’071’000 in der Praxis so selten relevant wird. Ein Spielender müsste weit über tausend Wetten seriell gewinnen, um in die Nähe der Schwelle zu kommen.
Der Beitrag an die öffentliche Hand ist nicht gesetzlich fixiert, aber dokumentiert: Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio. nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Das Urteil: Wer in einem Kanton des Vertragsgebiets wohnt und Regeln mag, die sich nachvollziehen lassen, bekommt hier das klarste Umfeld des ganzen Vergleichs — nur gilt die Klarheit auch für die Einschränkungen. Der Freibetrag schützt, aber die CHF 1’000 Höchsteinsatz, die geschlossene Marktliste und das Wohnsitzkriterium sind die Miete dafür. Das ist der Anbieter, dessen Steuerfreiheit man in Anspruch nimmt, wenn man in seinem Gebiet wohnt.
Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Freibetrag, anderes Publikum
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie hat ihren Sitz in Lausanne, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Auch hier handelt es sich um eine Veranstalter- und Spielbewilligung für ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz unter der Aufsicht der Gespa. Ein Online-Konto ist nur für Personen mit Wohnsitz in ihrem Gebiet möglich.
Steuerlich gilt für Jouez Sport nichts anderes als für Sporttip. Der Freibetrag bei der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer beträgt CHF 1’071’000 für Gewinne ab dem 1. Januar 2026. Darüber hinaus wird dieselbe Verrechnungssteuer fällig, mit demselben Rückforderungsweg über die Deklaration. Der Unterschied zwischen den beiden Anbietern liegt nicht in der Steuer, sondern im Zugang: In den sechs Westschweizer Kantonen ist Jouez Sport der Veranstalter, in den Deutschschweizer Kantonen Swisslos.
Wer in der Westschweiz wohnt, für den ist die Frage also beantwortet, bevor sie gestellt wurde. Wer in Genf ein Konto bei Swisslos eröffnen will, kommt nicht daran; wer in Zürich zu Jouez Sport will, ebenso wenig. Diese Symmetrie ist die reinste Form der Aussage, dass Steuerfreiheit an einen Veranstalter und nicht an eine Person gebunden ist.
Das Urteil: Der Zugang ist hier die eigentliche Währung, nicht der Bonus — die 2’350 Verkaufsstellen und die regionale Verankerung machen die Teilnahme für Westschweizer einfach, während für alle anderen die Frage akademisch bleibt. Beim Vergleich der beiden Schweizer Anbieter schneidet Jouez Sport also mit demselben Steuerprofil, aber einem anderen Vertriebsmodell ab.
Sportaza: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Freibetrag
Sportaza verfügt über keine Schweizer Bewilligung. Sportwetten in der Schweiz dürfen nur Swisslos und die Loterie Romande anbieten. Der Anbieter ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und seine Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Eine ausländische Erlaubnis hat in der Schweiz keine Kraft.
Das ist für einen Spieler in der Schweiz die teuerste Konstellation überhaupt, und sie ist nicht teuer wegen einer Gebühr. Der Steuervorteil, den man sucht, ist hier am grössten und am trügerischsten: Es gibt keinen Verrechnungssteuerabzug, weil die Schweizer Verrechnungssteuer hier nicht greift. Es gibt aber auch keinen Freibetrag. Nach der Thurgauer Praxis sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen unabhängig vom Betrag vollumfänglich als Einkommen steuerbar.
Sportaza wird hier bewertet, nicht empfohlen. Die Werbung für ein in der Schweiz nicht bewilligtes Geldspiel ist nach dem Geldspielgesetz strafbar und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet. Wer sich bei Sportaza anmeldet, sollte die Steuerfolge kennen, bevor er die erste Wette platziert, und sie steht nicht auf der Willkommensseite.
Das Urteil: Fehlende Bewilligung, fehlender Freibetrag, fehlender Rechtsweg — ein Anbieter für alle, die eine Schweizer Auskunft nicht brauchen, und für niemanden, der sie braucht.
DirectionBet: der Freibetrag als Standortfrage
DirectionBet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gelten die gleichen Einschränkungen wie bei anderen nicht bewilligten Anbietern: kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und eine Sperrliste der Gespa ist möglich. Eine ausländische Erlaubnis hat in der Schweiz keine Kraft. Damit fallen der Steuerfreibetrag, die Teilbesteuerung des übersteigenden Anteils und der Verrechnungssteuerabzug mit Ausweis weg.
Die steuerlich relevante Überlegung ist bei diesem Anbieter nicht anders als bei den anderen ausländischen Plattformen, und genau deshalb hilft die Wiederholung nicht weiter. Der eine Punkt, der sich verändert, ist der der Deklarierbarkeit: Wer einen Gewinn bei einem Anbieter ohne Schweizer Zulassung in der Steuererklärung angibt, muss ihn nicht nur der Höhe nach kennen, sondern auch belegen können. Wo eine Auszahlung über ein Zahlungskonto auf den eigenen Namen erfolgt, hinterlässt sie eine Spur; wo anonyme Wege in Frage kommen, fehlt sie. Für eine vollumfänglich steuerbare Einnahme ist der Nachweis der eigenen Einnahme die einzige Absicherung.
Das Urteil: der Fall, an dem die eigene Aufzeichnung wichtiger wird als der Anbieter selbst — und wer die Aufzeichnung erst beginnt, nachdem der Gewinn da ist, hat sie zu spät begonnen.
Roobet: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Steuerrecht
Roobet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gelten dieselben Bedingungen wie bei anderen Anbietern ohne Zulassung: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und die Domains können gesperrt werden. Eine ausländische Erlaubnis hat in der Schweiz keine Kraft.
Was hier für die Steuerfrage zählt, ist die Vollständigkeit der Vollsteuerbarkeit. Es gibt keinen Betrag, unter dem sich die Angabe erübrigt, und keine Nullzone, die man abwarten kann. Was es gibt, ist die Möglichkeit, dass ein Gewinn aus einem nicht bewilligten Spiel in einem Verfahren gegen den Veranstalter eingezogen wird — die Spielerin wird nicht bestraft, aber Einsätze und Gewinne können beschlagnahmt werden. Ein eingezogener Gewinn ist ein steuerfreier Gewinn, was keine gute Nachricht ist.
Das Urteil: die Konstellation, in der eine Steuerbefreiung das Letzte ist, worüber man sich Gedanken macht — und die einzige, in der die Reihenfolge der Sorgen richtig herum ist.
BC.Game: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister
BC.Game hat keine Schweizer Bewilligung. Es gelten die allgemeinen Bedingungen für nicht bewilligte Plattformen: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und eine Sperrung durch die Gespa ist möglich.
Ein Vergleich der steuerlichen Position wird bei diesem Anbieter zur Wiederholung des Grundsatzes: Für eine in der Schweiz ansässige Spielerin, die hier gewinnt, gilt die Schweizer Einkommenssteuer auf den ganzen Betrag, nach dem Massstab ihres Kantons. Wie eine solche Gewinndeklaration auszufüllen ist, weiss die kantonale Steuerverwaltung. Wer plant, das durchzuziehen, sollte die Frage vorher stellen und nicht nachher.
Das Urteil: Wer hier spielt, entscheidet sich gegen ein System und nicht für einen Anbieter, und die Entscheidung wird beim Ausfüllen der Steuererklärung sichtbar — nicht vorher.
BetFury: ohne Bewilligung, mit vollem Steuerzugriff des Wohnkantons
BetFury hat keine Schweizer Bewilligung. Auch hier gilt: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und eine Sperrung der Domains ist möglich.
Für den Steuerstandort Schweiz zählt hier nichts anderes als bei den übrigen ausländischen Plattformen. Was sich unterscheidet, ist die Erwartungshaltung: Wer bei einem Anbieter spielt, der nicht unter Schweizer Aufsicht steht, verliert nicht nur den Freibetrag, sondern auch die Kontrolle über die Auszahlung, wenn der Zugang einmal blockiert wird. Die Sperrliste der Gespa ist kein theoretisches Instrument; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains.
Das Urteil: Die Steuerfrage ist und bleibt die kleinere Hälfte des Problems; die fehlende Vollstreckbarkeit eigener Ansprüche ist die grössere.
Cloudbet: ohne Bewilligung, ohne Nullzone
Cloudbet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gelten die gleichen Einschränkungen bezüglich Sperrregister, Rechtsweg und Domain-Sperrung durch die Gespa wie bei den anderen aufgeführten Anbietern ohne Zulassung.
Bei einem Gewinn über der Schwelle wäre der Verrechnungssteuerabzug nicht vorgesehen, weil die Schweizer Verrechnungssteuer auf ausländische Spiele nicht anwendbar ist. Die Befreiung vom Abzug fällt hier mit der vollen Steuerbarkeit zusammen und ist deshalb kein Vorteil, sondern die Umkehrung: Statt einer Abgabe von 35 % auf den übersteigenden Teil trägt man die volle Einkommenssteuer auf den ganzen Betrag nach dem Tarif des eigenen Kantons.
Das Urteil: ein Anbieter, bei dem die Kombination aus fehlender Aufsicht und vollem kantonalem Steuerzugriff die Rechnung so eindeutig macht, dass sich der Vergleich mit Sporttip von selbst erledigt.
IviBet: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Schutz
IviBet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister, keinen Schweizer Rechtsweg, und eine Sperrung durch die Gespa ist möglich.
Wer in der Schweiz wohnt und hier gewinnt, ist mit dem ganzen Betrag steuerbar, sobald der Gewinn aus einem ausländischen Grossspiel stammt und die kantonale Praxis greift. Was bleibt, ist die freie Wahl unter einer grossen Zahl von Anbietern und die damit verbundene Unsicherheit über den künftigen Zugang. Der Preis für die Freiheit ist nicht die Steuer — die Steuer ist ihr Preis, und sie wird nicht in Rechnung gestellt, sondern in der Steuererklärung fällig.
Das Urteil: ein Anbieter ohne besondere Merkmale in einem Vergleich, in dem die Schweizer Bewilligung das einzige Merkmal ist, das zählt.
Fezbet: ohne Schweizer Bewilligung, ohne Rechtsweg
Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung. Es gelten dieselben Bedingungen wie oben: kein Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg, und eine Sperrung der Domains ist möglich.
Der einzige steuerlich relevante Punkt bei einem Anbieter dieser Gruppe lautet: Es gibt keine Nullzone. Was das in der Steuererklärung bedeutet, ist nicht nur der Steuertarif, sondern die Beweislast. Wer eine vollumfänglich steuerbare Einnahme angibt, muss sie belegen können; wer sie nicht angibt, trägt das Risiko der Nachforderung. Die kantonale Steuerverwaltung ist die Stelle, die eine solche Frage beantwortet.
Das Urteil: Wer sich für Fezbet entscheidet, entscheidet sich gegen die Steuerfreiheit und gegen die Aufsicht — zwei Nachteile, für deren Ausgleich der Anbieter nichts anzubieten hat als die Angebotspalette, die er nicht begründen muss.
Der Steuerfreibetrag in der Praxis: eine Wette von CHF 100 auf Quote 2.00
Die Rechnung, um die es hier geht, ist unspektakulär und enthält dennoch den Kern. Ein einzelner Gewinn bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter bleibt bis CHF 1’071’000 steuerfrei, und erst der darüber hinausgehende Teil eines einzelnen Gewinns wird mit 35 % Verrechnungssteuer belastet. Wer CHF 100 auf eine Quote von 2.00 setzt, bekommt bei einem Treffer CHF 200 zurück, also CHF 100 Nettogewinn, und zahlt auf diesen Gewinn weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer. Nach der Formel Rückzahlung = Einsatz mal Quote stehen dafür CHF 100 im Einsatz; der Nettogewinn ist Einsatz mal (Quote − 1), hier ebenfalls CHF 100. Das ist die Normalität, die die Werbung gerne als Vorteil verkauft und die in Wahrheit der Regelfall ist.
Die tatsächliche Steuerlast ergibt sich erst, wenn der Auszahlungsbetrag die Schwelle reisst, und weil sie pro Einzelgewinn rechnet und nicht pro Jahresertrag, ist der Sprung umso greller. Zwischen CHF 1’071’000 und CHF 1’200’000 liegt ein steuerbarer Anteil von CHF 129’000, auf den die Verrechnungssteuer von 35 % entfällt. Es gibt keine Staffelung, keine progressive Entlastung und keinen Übergangsbereich: Der Freibetrag ist ein Schalter, und er ist ein Schalter für den ganzen darüber liegenden Teil.
Für einen Spielenden heisst das, dass die üblichen Rechenbeispiele über Sportwetten-Steuern das falsche Bild erzeugen. Eine Wette von CHF 100 auf Quote 2.00 ergibt einen steuerfreien Gewinn. Dieselbe Rechnung gilt bis fast an die Millionengrenze. Die Steuerfrage ist deshalb für praktisch jede Wette, die tatsächlich auf einem Wettschein steht, mit einem Wort zu beantworten: nichts. Der Freibetrag kommt erst dort ins Spiel, wo Wetten aufgehört haben, ein üblicher Vorgang zu sein — und wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, kennt die Schwelle überhaupt nicht.
Spielsuchtabgabe, Kleinspiele und die Steuerfolge lokaler Wetten
Die Spielsuchtabgabe von Swisslos beträgt 0.5 % des jährlich mit Lotterien und Sportwetten erzielten Bruttospielertrags; für 2025 bedeutet das CHF 3’863’790. Der Reingewinn aus den übrigen Spielen ohne Lose wird nach der Interkantonalen Vereinbarung zu 50 % nach ständiger Bevölkerungszahl und zu 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Die Reineinnahmen aus Sportwetten müssen vollständig gemeinnützigen Zwecken dienen.
Die zweite Kategorie neben den Grossspielen sind die Kleinspiele, zu denen lokale Sportwetten zählen. Gewinne aus Kleinspielen sind bei der direkten Bundessteuer steuerfrei, sofern die Spiele gesetzlich zugelassen sind. Nach der Thurgauer Steuerpraxis sind nicht bewilligte Kleinspiele vollumfänglich steuerbar. Die Unterscheidung zwischen Gross- und Kleinspiel entscheidet damit darüber, welche Schwelle greift: Beim Grossspiel die Millionengrenze, beim Kleinspiel die Zulässigkeit des Spiels überhaupt.
Steuerlich ist das die interessantere Konstruktion. Ein bewilligtes Kleinspiel ist unbegrenzt steuerfrei, ein nicht bewilligtes Spiel voll steuerbar. Die Schwelle liegt also nicht beim Betrag, sondern bei der Bewilligung. Wer auf einem lokalen Anlass wettet, für den es eine Bewilligung gibt, braucht sich um Freibeträge keine Gedanken zu machen. Wer auf einem nicht bewilligten Spiel wettet, hat keinen Freibetrag, unabhängig davon, wie klein der Betrag ist.
Die Grenze zwischen Gross- und Kleinspiel ist damit die praktisch wichtigere, und sie ist nicht leicht zu ziehen. Wer wissen will, in welche Kategorie sein Spiel fällt, fragt den Veranstalter oder die kantonale Steuerverwaltung — nicht die Wettseite.
Häufige Fragen zu Steuern auf Sportwetten in der Schweiz
Müssen Wettscheine in der Schweiz versteuert werden?
Gewinne aus Sportwetten bei einem bewilligten Schweizer Veranstalter sind bis CHF 1’071’000 pro Einzelgewinn steuerfrei, darüber fällt eine Verrechnungssteuer von 35 % an. Einsätze werden in der Schweiz nicht besteuert. Gewinne bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung können nach kantonaler Praxis vollumfänglich als Einkommen steuerbar sein.
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag bei der direkten Bundessteuer?
Für Gewinne ab dem 1. Januar 2026 beträgt er CHF 1’071’000; 2025 waren es CHF 1’070’400, 2024 CHF 1’056’600, 2023 CHF 1’038’300 und von 2019 bis 2022 CHF 1’000’000. Er wird jährlich an die Teuerung angepasst, gestützt auf den Landesindex der Konsumentenpreise am 30. Juni vor Beginn der Steuerperiode.
Gilt der Freibetrag auch bei den Kantonssteuern?
Nein, bei den Staats- und Gemeindesteuern ist er kantonal verschieden. Für 2024 nennt die ESTV-Übersicht unter anderem CHF 1’030’000, CHF 1’033’000, CHF 1’037’000, CHF 1’054’600 und CHF 1’056’600, für 2023 CHF 1’038’300. Der Kanton Thurgau nennt für die Staats- und Gemeindesteuern CHF 1’000’000.
Wie funktioniert die Verrechnungssteuer auf einen Gewinn?
Bei einem Gewinn über dem Freibetrag zieht der Veranstalter 35 % auf den übersteigenden Teil ab und stellt einen Verrechnungssteuerausweis aus. Die abgezogene Steuer lässt sich nicht vom steuerbaren Einkommen abziehen; sie wird über die Deklaration des Gewinns in der Steuererklärung und einen Rückerstattungsantrag zurückgefordert. Zuständig für die Meldung ist die ESTV.
Sind Gewinne bei ausländischen Anbietern ohne Schweizer Bewilligung steuerfrei?
Gewinne aus ausländischen Geldspielen unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, weil nur Gewinne aus Geldspielen im Sinne des Schweizer Gesetzes steuerbar sind. Nach der Steuerpraxis des Kantons Thurgau sind Gewinne aus ausländischen Grossspielen und ausländischen Online-Spielbanken jedoch unabhängig vom Betrag immer vollumfänglich als Einkommen steuerbar.
Gibt es in der Schweiz eine Wettsteuer auf den Einsatz?
Nein. Die Schweiz kennt keine Abgabe auf den Einsatz bei Sportwetten. Besteuert wird der Gewinn, und auch den erst oberhalb des Freibetrags. Bei der direkten Bundessteuer lassen sich Einsätze bis zu 5 % des Gewinns abziehen, höchstens CHF 5’400 für 2025 und höchstens bis zum Betrag der im gleichen Jahr erzielten Gewinne.
Rechtslage – europapokalch.com
Inhalt erstellt vom Team «europapokalch.com»
