Gratiswette bei Registrierung: Spielguthaben mit Bedingungen, nicht mit Bargeld

Updated Oktober 2026
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Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen beruhen auf der Gespa-Liste der bewilligten Veranstalter und dem Schweizer Geldspielgesetz.

Ein leeres Wettschein-Papier und ein Kugelschreiber liegen auf einem Gartentisch auf einer Terrasse, daneben steht ein Windlicht.
Gewinne bis CHF 1'000 netto werden bei der Loterie Romande direkt dem Wallet gutgeschrieben, Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10'000 pro 30 Tage begrenzt.

Wer «Gratiswette bei Registrierung» sucht, hat meist eine sehr konkrete Vorstellung im Kopf: anmelden, Guthaben bekommen, damit wetten, gewinnen, auszahlen. Der erste Schritt funktioniert in der Schweiz nur bei zwei Anbietern. Der letzte Schritt funktioniert bei keinem von beiden — Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar, weder bei der Loterie Romande noch bei Swisslos. Dazwischen liegt eine Gespa-Bewilligung, die jede Gratisaktion vorgängig genehmigen muss, und eine Handvoll Bedingungen, die darüber entscheiden, ob aus CHF 10 am Ende überhaupt etwas wird.

Das ist die Ausgangslage, und sie ist für die Schweiz ungewöhnlich eng. Es gibt keine lange Liste einheimischer Buchmacher, aus denen man sich die grosszügigste Aktion heraussuchen könnte. Es gibt zwei Veranstalter: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Alles andere, was unter diesem Suchbegriff auftaucht, wirbt um Schweizer Spielende ohne Schweizer Bewilligung.

Eine Einordnung: Gratiswette heisst Spielguthaben mit Bedingungen

Was eine Gratiswette im Kern ist

Eine Gratiswette ist kein Geschenk und kein Rabatt. Sie ist Guthaben auf dem Spielerkonto, das an Bedingungen gebunden ist: eine Frist, in der es eingesetzt werden muss, eine Mindestquote oder ein Mindestumsatz, eine Obergrenze für den daraus erzielten Gewinn — und die Regel, dass der Einsatz selbst nicht zurückfliesst. Wer eine Gratiswette über CHF 10 auf eine Quote von 1.90 setzt, bekommt bei einem Treffer nicht CHF 19, sondern den Nettogewinn von CHF 9. Die CHF 10 Einsatz waren nie Geld des Wettenden, also werden sie auch nicht mitbezahlt. Man kann das unfair finden. Es ist die Standardkonstruktion, und sie ist der Grund, warum ein Aktionsbetrag von CHF 10 zwar klein aussieht, aber nicht ganz so klein ist, wie er aussieht.

Die Schweizer Begriffe liegen nah beieinander und meinen Verschiedenes. Gratisspielguthaben ist der Begriff, den das Gesetz für die Sache benutzt. Gratiswette und Freiwette sind die Wörter, die der Markt dafür gefunden hat. Gemeint ist in beiden Fällen dieselbe Sache, und in beiden Fällen dieselben Grenzen.

Warum der Aktionsbetrag allein nichts sagt

Ein hoher Betrag in einer Werbeeinblendung ist die am leichtesten herzustellende Zahl im ganzen Angebot. Was den Wert ausmacht, steht daneben: die Frist, in der das Guthaben verfällt, die Mindestquote, ab der Wetten für die Aktion zählen, die Frage, ob der Gewinn auszahlbar ist oder wieder nur als Guthaben im Konto bleibt, und die Frage, ob es eine Obergrenze für den Gewinn gibt.

Bei den Schweizer Veranstaltern kommen zwei weitere Faktoren dazu, die man sonst nirgends findet: das Guthaben selbst ist nicht auszahlbar, und die Aktion braucht die vorgängige Zustimmung der Aufsicht. Beide Punkte machen die Aktionen kleiner, als die Zahl im Werbetext vermuten lässt — und beide sind Gründe, die der Leser kennen sollte, bevor er sich anmeldet.

Grundlagen: wer in der Schweiz überhaupt Gratisspielguthaben vergeben darf

Zwei Veranstalter, zwei Gebiete

In der Schweiz dürfen Sportwetten nur die beiden Veranstalter anbieten, die das Geldspielgesetz zulässt. Swisslos ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 veranstaltet; die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz an der Avenue de Provence 14 in Lausanne, die Jouez Sport für die Westschweiz veranstaltet. Wörtlich steht dieses Paar bei jeder Gratisaktion, die ein Schweizer Publikum überhaupt erreichen darf.

Ein Basketball liegt bei Sonnenuntergang auf einem leeren Aussenplatz, lange Schatten fallen über den Boden.
Zur Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet.

Die Servicegebiete sind kantonal geschnitten und überschneiden sich nicht. Sporttip wird in den Kantonen AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH durchgeführt, dazu im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein; zusammen ist das das Swisslos-Vertragsgebiet. Jouez Sport bedient die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Für die Westschweizer Zahlen nennt die Loterie Romande 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende.

Daraus folgt eine Entscheidung, die dem Suchenden keine Suchmaschine abnimmt: das eigene Wohnkanton entscheidet, bei welchem Veranstalter ein Spielerkonto überhaupt möglich ist. Wer in Zürich sitzt, kann sich bei Jouez Sport anmelden und wird abgelehnt. Wer in Genf sitzt, hat bei Sporttip keinen Zugang. Es gibt hier keine Wahl zwischen zwei Bewerbern um dieselbe Person — es gibt eine Zuweisung.

Die Registrierung selbst

Für die Online-Registrierung bei Swisslos braucht es mindestens 18 Jahre sowie Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet. Es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren. Die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Das ist der Punkt, an dem die Vorstellung vom schnellen Anmelden und sofort Gratisguthaben abholen auf die Wirklichkeit trifft. Ein Konto entsteht nicht in zwei Minuten, und es entsteht nicht für jeden. Die Prüfung gegen Adressdatenbanken ist auch kein Ärgernis, das ein findiger Anbieter umgehen würde — sie ist die Voraussetzung dafür, dass eine Schweizer Bewilligung überhaupt etwas bedeutet. Ohne Wohnsitz im Gebiet gibt es kein Konto, und ohne Konto gibt es keine Gratiswette.

Sporttip-Wetten stehen Personen ab 18 Jahren offen; wer noch nicht 18 ist, ist ausgeschlossen. Wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten. Die zweite Regel wird selten erwähnt und ist trotzdem Teil desselben Grundsatzes: das Angebot ist auf Zuschauer zugeschnitten, nicht auf Beteiligte.

Was gewettet werden darf — und was nicht

Die bewilligte Wettpalette ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt die autorisierten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten in einer eigenen Liste; Qualifikationsrunden zählen nur, wenn sie dort stehen, Frauenwettkämpfe ebenfalls nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettkampf oder aufs Podest entscheidet, und Wetten auf Trainingsläufe stehen gar nicht zur Verfügung. Eckball- und Kartenmärkte sucht man in der Liste ebenfalls vergebens, und eine Esport-Sektion existiert dort nicht. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt.

Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt; gewettet wird auf Sportereignisse. Wer aus einem ausländischen Wettprogramm eine Fülle von Märkten gewohnt ist, wird die Schweizer Liste dünn finden. Sie ist dünn, und sie ist vollständig — das ist der Unterschied zwischen einem offenen und einem abgeschlossenen Angebot. Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, soweit der Veranstalter eine entsprechende Bewilligung hat; das Gesetz schränkt Livewetten nicht auf bestimmte Märkte ein.

Wie der Gewinn berechnet wird

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote, und die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Aufgerundet wird zuerst auf zwei Nachkommastellen, danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Zwei Rundungen in dieselbe Richtung, beide zugunsten des Veranstalters — bei einer einzelnen Wette sind das Bruchteile eines Rappen, bei einem langen Wettschein mit vielen Kombinationen summiert es sich zu einem Betrag, den der Wettende nie auf dem Konto sieht, weil er nie entstanden ist.

Die reguläre Spielzeit umfasst die reguläre Spieldauer — im Fussball etwa 90 Minuten — plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Ein Tor in der 93. Minute zählt also, eines in der Verlängerung nicht, solange nichts anderes dasteht. Diese Regel entscheidet über mehr Wetten, als man denkt, und wer sie nicht kennt, hält einen gewonnenen Wettschein für verloren.

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt — im Rahmen eines Turniers gelten dessen eigene Fristen —, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage Quote 1.00. Das ist die fairere Variante, die einem gestrichenen Spiel im Wettschein noch eine Chance lässt.

Voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung lassen sich bei Sporttip nur über die Bet-Builder-Funktion kombinieren. Nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich ohne diese Funktion an, kann sie die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Der Schutz gilt dem Veranstalter; dem Wettenden bleibt immerhin der Einsatz.

Limiten, die im Wettschein sichtbar werden

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen.

Für den Leserkreis dieser Seite ist der Mindesteinsatz die relevanteste Zahl: CHF 1, tiefer geht es nicht. Die Obergrenze von CHF 1’000 pro Wette ist für einen Gelegenheitswettenden weit weg. Wer sie erreicht, findet bei einem Schweizer Veranstalter keinen zweiten Wettschein, mit dem er die Grenze überspringen könnte. Bei der Loterie Romande steht an derselben Stelle eine Kontogrenze: Einzahlungen auf das Spielerkonto sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage begrenzt, und das Wallet-Guthaben darf ebenfalls CHF 10’000 nicht übersteigen. Bei Swisslos ist ein Guthabenkauf nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt, bei einem Mindestbetrag von CHF 20 und höchstens CHF 10’000 in 30 Tagen.

Die Deckel liegen also an verschiedenen Stellen: bei Sporttip pro Wette, bei Jouez Sport pro Konto und Zeitfenster. Das ist keine Kosmetik. Wer mit einem Konto und vielen kleinen Wetten arbeitet, läuft bei der Westschweizer Lösung früher gegen eine Wand. Wer eine einzelne grosse Wette setzen will, stösst bei Sporttip an.

Rechtslage: die Gespa muss jeder Gratisaktion vorher zustimmen

Warum die Aktionen klein bleiben

Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz, das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist, und werden von der Gespa beaufsichtigt, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Nicht die ESBK ist hier zuständig — sie beaufsichtigt nur die Casinos. Eine Bewilligung braucht einen Veranstalterbewilligung und eine Bewilligung pro Spiel, und sie gilt nur in der Schweiz.

Ein Steinbrunnen auf einem stillen Dorfplatz im ersten Morgenlicht, Wasser fliesst ruhig in das Becken.
Vor der ersten Sporttip-Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden; eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden.

Gratisspiele oder Gratisguthaben brauchen die vorgängige Zustimmung der Gespa. Die Aufsicht hat 2025 vierundzwanzig Zustimmungen an die Loterie Romande erteilt und acht an Swisslos. Vierundzwanzig und acht, verteilt über ein ganzes Jahr und beide Veranstalter zusammen. Das ist die Zahl, die erklärt, warum unter dem Suchbegriff «Gratiswette bei Registrierung» in der Schweiz so wenig steht: es existiert so wenig. Wer aus einem ausländischen Markt kommt, in dem jeden Monat mehrere Aktionen gleichzeitig ausgerollt werden, hält das für einen Fehler in der Suchanfrage. Es ist eine Genehmigungspraxis.

Das eine Beispiel, das sich nachprüfen lässt

Die Loterie Romande hat in der Saison 2025/26 eine solche Aktion durchgeführt. «JouezSport – Patinoires et Stades» lief vom 17. Dezember 2025 bis 10. März 2026 an sieben Aktionstagen. Wer innert sieben Tagen den Code eingab, der in den National-League-Stadien verbreitet wurde, erhielt CHF 10 Spielguthaben. Insgesamt standen 7’000 Stück zur Verfügung, das Guthaben war 30 Tage gültig und nicht auszahlbar.

Liest man das als Angebot, fällt zuerst der Betrag auf: CHF 10. Dann die Zahl der Aktionstage: sieben. Dann die Gesamtzahl: 7’000 Stück, schweizweit, für einen einzigen Veranstalter einer Region. Der Code wurde in den Stadien verbreitet, nicht im Netz — wer nicht im Stadion war, hatte keine Chance auf die Aktion. Das ist kein Zufall, sondern eine Aktion, die eine bestimmte Situation belohnen soll und in derselben Bewegung alle anderen ausschliesst.

Bemerkenswert ist auch die Fristenstaffelung. Sieben Tage, um den Code im verifizierten Konto einzugeben. Dreissig Tage, um das Guthaben zu verwenden. Danach ist es weg. Wer sich für eine Aktion anmeldet und dann zwei Wochen nicht dazu kommt, sie einzusetzen, hat nichts verloren ausser der Gelegenheit — und das ist die häufigste Art, eine Gratiswette zu verlieren.

Was aus dem Guthaben wird, wenn es gewinnt

Die Loterie Romande erlaubt ein Wallet-Guthaben von höchstens CHF 10’000. Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, Gewinne darüber werden auf das Konto der angegebenen IBAN überwiesen. Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar.

Die Schwelle von CHF 1’000 ist im Alltag eines Gelegenheitswettenden praktisch bedeutungslos: kaum jemand gewinnt sie mit einer Zehnernote. Wer sie doch überschreitet, merkt den Unterschied sofort, denn dann verlässt das Geld das Spielerkonto und landet auf dem Bankkonto. Ein Guthaben aus einer Gratisaktion verlässt es nie — es wandert bei einem Treffer zurück ins Wallet und bleibt dort, bis es verspielt oder verfallen ist.

Bei Swisslos ist der Weg ähnlich geregelt und etwas ausführlicher. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers überwiesen. Für Auszahlungen gilt: innerhalb von 365 Tagen sind zwei Gratisauszahlungen möglich, ab der dritten kann eine Kommission von 3 % belastet werden, und die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen.

Dass ab der dritten Auszahlung eine Kommission fällig werden kann, ist ein Detail, das den Charakter des Kontos verrät. Es ist nicht als Konto für häufige Bewegungen gedacht, sondern als Spielerkonto. Wer seine Gewinne regelmässig abzieht, zahlt für die Gewohnheit.

Der Weg in ein Schweizer Konto, der nie existiert

Gewinne und Guthaben werden nur auf ein Zahlungskonto auf den Namen des Kontoinhabers ausbezahlt. Anonyme Auszahlungen oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Wettangebot nicht, und Kredite an Spielende sind nicht erlaubt. Der Grundsatz klingt bürokratisch, ist aber die einzige Regel im ganzen Paket, die eine Identität erzwingt, statt sie nur zu prüfen.

Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, verliert diesen Rahmen vollständig. Eine ausländische Bewilligung — aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst woher — hat in der Schweiz keine Geltung. Solche Anbieter sind nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden, die die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS blockieren; die erste Liste stammt vom 3. September 2019, Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt. Die Gespa nennt in diesem Zusammenhang Interwetten und Bet-at-Home und führt bet365 auf der Liste.

Die nüchterne Bilanz: Ein Anbieter ohne Bewilligung heisst, dass die eigene Branche dort nichts durchsetzen kann und keine Aufsicht über die Auszahlung wacht. Zwei Wege, die beide unvollständig sind. Der eine liefert vollen Schweizer Schutz, aber nur ein schmales Angebot. Der andere liefert ein volles Wettprogramm ohne jede Schutzwirkung, und der Streit um einen nicht ausgezahlten Gewinn ist dann ein Streit mit einem Vertragspartner im Ausland.

Werbung für nicht bewilligtes Glücksspiel

Werbung darf nicht aufdringlich und nicht irreführend sein und darf sich nicht an Minderjährige oder gesperrte Personen richten. Werbung für Glücksspiel, das in der Schweiz nicht bewilligt ist, ist verboten und wird mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Deshalb beschreibt diese Seite die ausländischen Anbieter, statt für sie zu werben; ein Aktionsbetrag, der ohne Schweizer Bewilligung beworben wird, ist rechtlich kein Angebot an Schweizer Spielende, sondern eine Werbung, die hier nicht stattfinden dürfte.

Es gibt keine Sperrstunde für Wettwerbung. Die Regel, die es gibt, betrifft Inhalt und Zielgruppe, und für die Gratisfrage ist die entscheidende Stelle der Genehmigungsvorbehalt aus dem Abschnitt zur Zustimmung der Aufsicht: ohne vorgängige Zustimmung kein Gratisguthaben, bei niemandem.

Wenn der eigene Wohnort das Angebot bestimmt

Ein Spielerkonto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des Veranstalters. Das ist keine Formalität, die man durch eine Adressänderung löst. Der Wohnsitz steht im Ausweis, der Ausweis wird ausgelesen, die Daten werden gegen Adress-Datenbanken geprüft.

Daraus entsteht eine Verteilung, die man selten so deutlich liest: das Schweizer Wettangebot ist geografisch zweigeteilt, und die Hälfte der Suchenden hat je nach Wohnort genau eine Option. Die Wahlfreiheit, die das Stichwort «Gratiswette bei Registrierung» verspricht, ist in der Schweiz kleiner als in jedem Nachbarland — allerdings auch, weil die Nettoerträge des Angebots gemeinnützigen Zwecken in den Kantonen zugeführt werden.

Verlustlimiten, Sperren und die Frage, wer aufhören darf

Limiten setzen, bevor die erste Wette läuft

Vor der ersten Teilnahme an Sporttip müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Das ist der wichtigste Absatz auf dieser Seite, und er steht an einer Stelle, an der ihn viele überlesen, weil er keine Zahl verspricht, sondern eine verlangt. Die Limiten setzt der Spielende selbst, nicht der Staat. Eine Erhöhung wirkt erst nach 72 Stunden — drei Tage, in denen die alte Grenze weiter gilt, und zwar genau dann, wenn die Versuchung am grössten ist. Das Gesetz sieht für die Erhöhung 24 Stunden vor; Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Der Unterschied zwischen den beiden Zahlen ist keine Nebensache, sondern der Puffer, den ein Anbieter freiwillig zusätzlich einbaut.

Wer eine Gratiswette einsetzt, hat die Limiten längst gesetzt. Sie gelten auch für die Gratiswette. Das ist der Punkt, der in der Werbung für solche Aktionen nie steht: die Aktion erweitert die Grenzen nicht, sie läuft innerhalb der Grenzen, die man vor der ersten Wette festgelegt hat. Wenn eine Aktion so aufgesetzt ist, dass sie zu mehr Einsätzen verleitet, als die Limite erlaubt, dann fällt das nicht dem Veranstalter auf die Füsse, sondern dem Wettschein.

Selbst sperren, mit und ohne Befristung

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein.

Wer aufhören will, muss also nicht verhandeln. Die befristete Sperre läuft ab und ist nicht vorher zu öffnen. Die unbefristete gilt breit — nicht nur bei einem Anbieter, nicht nur für Sportwetten. Nach dem Geldspielgesetz ist die Sperre für überschuldete oder spielsuchtgefährdete Personen und die Selbstsperre vorgesehen, beide werden im Register der gesperrten Personen geführt; eine freiwillige Spielsperre lässt sich erst nach drei Monaten aufheben, unter Beteiligung einer Fachstelle. Ein selbst gewählter Unterbruch von bis zu sechs Monaten muss angeboten werden.

Für die Gratisfrage heisst das: Wer bereits gesperrt ist, bekommt kein Konto und mit Sicherheit kein Gratisguthaben. Wer während einer Aktion feststellt, dass er aufhören möchte, kann die Sperre einsetzen, und die Aktion ist dann beendet. Ausgeschlossene oder minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne. Diese Regel ist die Härtefassung des Ganzen: wer nicht spielen darf, hat auch auf die Auszahlung eines Gewinns keinen Anspruch.

Was die Aufsicht bei Testkäufen gesehen hat

Bei Testkäufen der Gespa im Jahr 2025 wurde an Verkaufsstellen in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Nicht knapp an der Hälfte der Fälle vorbei: fast die Hälfte der Versuche glückte.

Diese Zahl gehört auf die Seite, weil sie die Selbstverständlichkeit bestreitet, mit der man Verkaufsstellen als geschützt betrachtet. Die Online-Registrierung bei Swisslos ist demgegenüber das strengere Tor — Ausweiskontrolle, Adressabgleich, eine Registrierung pro Person, keine Chance auf ein Konto ohne Prüfung. Wer die Wahl zwischen Kanal und Gestaltung hat, findet hier einen Grund, sie dem Onlinegang über die Theke vorzuziehen.

Spielerschutz, der auch bei Gratisguthaben greift

Die Limiten- und Sperrlogik ist an das Konto gebunden, nicht an die Einsatzhöhe. Eine Gratiswette von CHF 10 umgeht sie nicht. Wer sie einsetzt, braucht dafür kein eingezahltes Geld — aber sie zählt in die Bilanz, die er selbst limitiert hat.

Das ist die unsichtbare Seite einer kostenlosen Wette: sie kostet kein Geld und trotzdem etwas, nämlich Platz innerhalb einer Grenze, die zu schützen der einzige Zweck der Grenze ist. Wer seine Limite für die Aktionswette verbraucht, hat sie für die selbst gesetzten Wetten verbraucht. Wer eine wirklich kostenlose Wette probieren will, ändert seine Limite nicht dafür — er setzt die Gratiswette als eine der Wetten, die er ohnehin innerhalb der Grenze setzen wollte.

Neukundenangebote mit Gratiswette: Frist, Mindestquote, Auszahlbarkeit

Was die Aktionsarten unterscheiden

Bei Neukundenangeboten mit Gratiswette unterscheiden sich drei Dinge: die Frist, die Mindestquote und die Auszahlbarkeit des Guthabens. Dazu kommen, je nach Aktion, eine Obergrenze für den Gewinn und die Frage, ob das Guthaben an eine Einzahlung gebunden ist. Die genauen Teilnahmebedingungen sind vorab zu lesen — darum steht dieser Satz in beiden Schweizer Regelwerken, bei Swisslos und bei der Loterie Romande.

Eine Gratiswette aus einer Registrierung, also ohne Einzahlung, ist der Normalfall, den das Stichwort meint. Eine Aktion, die eine Einzahlung voraussetzt, ist kein Gratisguthaben, sondern eine Einzahlungsprämie, und der Unterschied betrifft die eigene Geldbörse unmittelbar: ohne Einzahlung kein Risiko für den Wettenden, mit Einzahlung schon. Wer die beiden verwechselt, hat am Ende Geld eingezahlt, um ein Guthaben zu erhalten, das er auch ohne bekommen hätte — bei einem anderen Anbieter.

Sporttip: Kombiboost, Quotenboost, Profitboost

Sporttip arbeitet an der Gratisstelle mit Mechanismen, die kein Guthaben sind, sondern eine Erhöhung. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Rechnet man sich das schön, kommt man auf grosse Prozentzahlen. Rechnet man es nach, ist die 100 in «100 % bei fünfzehn Voraussagen» weniger beeindruckend: fünfzehn Voraussagen ab je Quote 1.50, alle richtig. Die Erhöhung liegt dann auf dem Nettogewinn — nicht auf dem Einsatz, nicht auf einem Guthaben, das man vorher bekommen hätte. Ein Boost auf einen Gewinn, der nicht eintritt, ist null.

Quotenboosts gelten nur online, für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar und in Einsatz und Erhöhung limitiert; bei einem Cash-Out verfällt der Boost.

Der Cash-Out-Vorbehalt verdient einen eigenen Satz. Ein Cash-Out ist genau die Handlung, die ein vorsichtiger Wettender wählt, wenn das Spiel gegen ihn läuft. Genau dann verschwindet der Boost. Die Regel bevorzugt nicht den Feigling und nicht den Mutigen, sondern das Durchhalten — und Durchhalten ist im Wettschein nicht dasselbe wie Geduld.

Cash-Out als eigenes Angebot, nicht als Gratisguthaben

Cash-Out gibt es bei Sporttip für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und eine Garantie für jeden Markt besteht nicht. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Der letzte Punkt ist der entscheidende: Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten. Das Gesetz regelt Cash-Out nicht — es ist eine Eigenschaft des jeweiligen Angebots, keine gesetzliche Zusage. Wer aus einem ausländischen Programm die Selbstverständlichkeit kennt, zu jedem Zeitpunkt aussteigen zu können, findet sie in der Schweiz nicht als Recht, sondern als Kulanz mit Vorbehalt.

Was die Gratiswette in einem Markt wert ist

Für die Rechnung ist eine illustrative Zwei-Weg-Wette mit Quoten von je 1.90 angenommen — ein Beispiel, kein gestellter Preis. Bei einem solchen Markt liegt der Auszahlungsschlüssel bei 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90), also bei rund 95 %, und die Marge des Veranstalters bei rund 5 %; man muss es wissen, bevor man die Gratiswette einsetzt, weil die Marge in jedem Wettschein steckt, auch in einem mit Fremdgeld.

Aus einer Gratiswette von CHF 10 auf Quote 1.90 ergibt sich bei einem Treffer ein Nettogewinn von CHF 9 — der Einsatz fliesst nicht zurück. Erwartet man das über viele Wetten und gewichtet mit dem Auszahlungsschlüssel von rund 95 %, liegt der durchschnittliche Wert des Guthabens für den Wettenden in einem Band von ungefähr CHF 4 bis CHF 5. Der Wert liegt am oberen Rand, wenn die Quote über 1.90 liegt, am unteren, wenn sie darunter liegt — und er ist ein Durchschnitt über viele Wetten, kein Ergebnis, das eine einzelne Wette liefert. Zieht man den Veranstalteranteil ab, bleiben von den nominellen CHF 10 rund die Hälfte übrig.

Deshalb ist die Höhe des Aktionsbetrags die uninteressanteste Zahl im Angebot. CHF 10 auf Quote 1.90 sind rund CHF 4 bis 5 wert; CHF 10 auf Quote 1.20 sind weniger wert; ein Guthaben, das nur 30 Tage gilt und nicht auszahlbar ist, ist weniger wert als eines mit längerer Frist. Was der Marketingtext als «Gratisguthaben» führt, ist in Wahrheit ein Rabatt auf eine zukünftige Wette.

Wo man die Bedingungen nachliest

Die Bedingungen stehen in den Teilnahmebedingungen des jeweiligen Veranstalters, bei Swisslos in den Bedingungen für die Online-Teilnahme und den Sporttip-Spielregeln, bei der Loterie Romande im Allgemeinen Reglement und in den Bedingungen der jeweiligen Aktion. Wer vor der Anmeldung wissen will, was die Aktion wirklich bringt, liest dort vier Angaben: Aktionstag oder Aktionszeitraum, Frist zur Eingabe beziehungsweise zur Verwendung des Guthabens, die Mindestquote, und den Satz zur Auszahlbarkeit des Guthabens. Alle vier sind maschinenlesbar klar formuliert, und keines davon muss man interpretieren.

Vergleich: Limiten, Auszahlungsregeln, Zahlungswege und Wettprogramm

Worauf es beim Vergleich ankommt

Ein Vergleich der Anbieter achtet auf Limiten, Auszahlungsregeln, Zahlungswege und Wettprogramm; ein hoher Aktionsbetrag allein sagt wenig über die Qualität. Bei den Schweizer Veranstaltern treten an die Stelle der üblichen Kriterien drei, die dort niemand sucht: das Servicegebiet, die bewilligte Wettpalette und die Tatsache, dass das Gratisguthaben in keinem Fall auszahlbar ist.

Wer nicht im Gebiet des Veranstalters wohnt, hat kein Konto. Wer ein Konto hat, findet eine geschlossene Liste von Sportarten und Wettarten. Wer beides akzeptiert, bekommt dafür die Kontrolle der Aufsicht, ein geregeltes Auszahlungsverfahren auf ein Konto auf den eigenen Namen und ein Sperrsystem, das über den einzelnen Anbieter hinausreicht.

Einordnung Bewilligung oder nicht Veranstalterin beziehungsweise gemeldete Bewilligung
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Sporttip im Swisslos-Vertragsgebiet, im Tessin und in Liechtenstein
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz, Aufsicht Gespa Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne; Jouez Sport in FR, GE, JU, NE, VD und VS
PowBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
20Bet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
myBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
ZotaBet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Bettilt ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Unibet ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Sportuna ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen
Wettigo ohne Schweizer Bewilligung gemeldete Bewilligung nicht festgestellt, in der Schweiz ohne Geltung; Domain kann auf der Gespa-Sperrliste stehen

Was diese Tabelle sichtbar macht, ist keine Rangfolge, sondern eine Zweiteilung. Oben zwei Veranstalter, die im Namen eines Gesetzes auftreten und deren Bewilligung eine Adresse im Land hat. Unten acht gleichlautende Zeilen, weil die Feststellung, die bei allen steht, für alle dieselbe ist. Zwei Gruppen, die man nicht in eine Reihe stellen sollte: für die unteren acht gibt es in der Schweiz keine Aufsichtsbehörde, keinen Registeranschluss und keinen Rechtsschutz.

Die Grauzone der Sperrliste

Die Sperrliste der Gespa ist ein Instrument gegen ausländische Domains und kein Gütesiegel in umgekehrter Richtung. Dass ein Anbieter nicht auf ihr steht, heisst nicht, dass er eine Schweizer Bewilligung hätte. Es heisst nur, dass seine Domain gerade nicht blockiert wird. Die Liste ist eine Momentaufnahme, die sich mit jedem Domain-Wechsel ändert, und der Wechsel geht schnell.

Wer also einen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung prüfen will, prüft nicht, ob er erreichbar ist — erreichbar sind viele. Er prüft, ob unter den beiden Namen, die die Schweiz zulässt, ein Konto für ihn möglich wäre. Das ist die einzige Frage, deren Antwort sich nicht täglich ändern kann.

Ein Konto bei Swisslos — was man dafür mitbringt

Swisslos Sporttip ist die Veranstalterin der Deutschschweizer Kantone plus Tessin plus Liechtenstein und die einzige unter den beiden, die mit einer Rechnung nachweisbar grosse Sicherheitsvorkehrungen für das Konto fährt: Ausweisdaten aus dem hochgeladenen Dokument, Abgleich gegen Adress-Datenbanken, eine Registrierung pro Person, Bedingungen für die Online-Teilnahme seit dem 13. Januar 2025 in Kraft. Der Mindesteinsatz liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz bei CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombinationswette und CHF 10’000 pro Systemwette.

Für wen sich das lohnt: für Wohnsitzhaber im Vertragsgebiet, die ein einziges Konto wollen, das die ganze Palette von Einzelwette über Kombiwette bis Systemwette abdeckt, und die eine Auszahlung auf das eigene Bank- oder Postkonto einer anonymen Krypto-Lösung vorziehen. Von den beiden Schweizer Veranstaltern ist Sporttip die technisch breitere Adresse, mit Cash-Out, Kombiboost, Quoten- und Profitboosts. Klein bleibt trotzdem alles: Acht Zustimmungen der Aufsicht zu Gratisaktionen in einem Jahr sind die Erklärung dafür, warum unter dem eigenen Suchbegriff so wenig zu finden ist.

Der Kombiboost ist bezeichnend für die Haltung. Er ist kein Guthaben, sondern eine Staffelung mit einer Hürde, 5 % auf den Nettogewinn bei vier Voraussagen ab je Quote 1.50. Wer das als Gratiswette liest, hat den Mechanismus nicht gelesen: es gibt keinen Einsatz zurück, sondern einen Zuschlag, und der Zuschlag fällt nur auf einen Gewinn an.

Ein Konto bei der Loterie Romande — die Westschweizer Antwort

Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, hat 2’350 Verkaufsstellen und 221 Mitarbeitende und ist mit der Aktion «JouezSport – Patinoires et Stades» der einzige der beiden Veranstalter, dessen Gratisaktion sich in Zahlen nachvollziehen lässt: CHF 10 Spielguthaben, 7’000 Stück, sieben Aktionstage zwischen dem 17. Dezember 2025 und dem 10. März 2026, Codeeingabe innert sieben Tagen, Guthaben 30 Tage gültig, nicht auszahlbar.

Das ist ein Modell, das jemandem gefallen muss, der nicht im Internet wohnt. Der Code lief über die Stadien, nicht über Banner. Wer sowieso regelmässig an National-League-Spielen ist, hatte die Aktion im Zugriff; wer nicht, hatte sie nie. So etwas lässt sich nicht als Werbeversprechen verkaufen, und es ist auch keines — es ist eine Geste an ein Publikum, das man bereits kennt. Wer im Einzugsgebiet wohnt und die Aktion verpasst hat, verpasst nichts, was nächsten Monat wiederkommt: sieben Aktionstage im Jahr sind keine Serie.

Dass die Gewinngrenze bei CHF 1’000 netto liegt und darüber hinaus auf die IBAN überwiesen wird, macht das Konto für regelmässige Spieler praktisch. Und der Zusatz, der alles überlagert: Gratisspielguthaben ist nicht auszahlbar. Der Betrag, mit dem die Aktion Aufmerksamkeit erzeugt, das Guthaben aus der Aktion, ist der Betrag, der das Spielerkonto unter keinen Umständen verlassen kann.

PowBet — ohne Schweizer Bewilligung

PowBet gehört zur Gruppe der Anbieter, die im Schweizer Markt auftreten, ohne über eine Schweizer Bewilligung zu verfügen. Eine gemeldete Bewilligung aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Geltung, das Institut ist nicht an das Schweizer Sperrregister angeschlossen, und es gibt keinen Schweizer Rechtsschutz; die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt und per DNS blockiert werden.

Zu wissen ist, was das für den Fall bedeutet, dass etwas schiefgeht: Es gibt keine Schweizer Stelle, an die man sich wenden kann, und keine Schweizer Aufsicht, die die Auszahlung überwacht. Die Frage, ob ein solcher Anbieter ein Gratisguthaben bei der Registrierung gewährt, lässt sich seriös nur an seinen eigenen Teilnahmebedingungen prüfen, und die stehen ausserhalb des Schweizer Rahmens, den diese Seite beschreibt. Wer die Seite wegen einer Gratiswette aufsucht, findet hier kein bewilligtes Schweizer Gratisguthaben, sondern ein ausländisches Angebot, dessen Bedingungen niemand in der Schweiz durchsetzt.

20Bet — ohne Schweizer Bewilligung

20Bet erscheint in derselben Gruppe. Ohne Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, und dieselbe Sperrlisten-Möglichkeit wie bei jedem anderen nicht bewilligten Anbieter.

Der Unterschied zwischen 20Bet und Swisslos liegt nicht in der Grösse des Werbeversprechens, sondern darin, welche Stelle im Streitfall ansprechbar ist. Bei Swisslos ist es die Aufsicht, bei einem nicht bewilligten Anbieter niemand. Wer ein Gratisguthaben dort prüft, muss die Teilnahmebedingungen dieses Anbieters selbst lesen — nicht die Schweizer Regeln, die dort nicht gelten. Und wer dort einzahlt, verlässt den Rahmen, in dem Gewinne auf ein Konto auf den eigenen Namen und ohne anonyme Wege laufen.

myBet — ohne Schweizer Bewilligung

myBet tritt ebenfalls ohne Schweizer Bewilligung auf. Die gemeldete Bewilligung hat hier keine Geltung, das Sperrregister erfasst den Anbieter nicht, und Schweizer Rechtsschutz besteht nicht; die Domain kann auf die Sperrliste kommen.

Bemerkenswert ist an dieser Gruppe weniger, was sie unterscheidet, als was sie teilt: eine Bewilligung ohne Kraft in der Schweiz und dieselbe Folge für jeden, der dort spielt. Ein Gratisangebot bei der Registrierung ändert daran nichts, und die Frage, ob eines gewährt wird, beantwortet nur der Anbieter selbst. Wer auf eine Schweizer Aufsicht baut, muss bei den zwei Veranstaltern bleiben, deren Bewilligung das Gesetz überhaupt kennt.

ZotaBet — ohne Schweizer Bewilligung

ZotaBet steht in derselben Rubrik: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlisten-Risiko für die Domain.

Was ein Leser bei jedem dieser Anbieter tun kann, ist eine einzige Frage stellen, bevor er ein Konto anlegt: Gilt die Bewilligung, mit der geworben wird, in der Schweiz, und welche Stelle würde eine Auszahlung erzwingen? Bei ZotaBet lautet die Antwort auf beide Fragen gleich wie bei allen anderen in dieser Gruppe. Das ist die ganze Prüfung, und sie ist in zwei Minuten erledigt.

Bettilt — ohne Schweizer Bewilligung

Auch Bettilt hat keine Schweizer Bewilligung; eine gemeldete Bewilligung gilt hier nicht, es gibt keinen Anschluss an das Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann blockiert werden.

Wer dort ein Gratisguthaben prüft, prüft ausländische Bedingungen. Das ist legitim, solange man weiss, was man tut. Es ist kein Schweizer Gratisguthaben, und es gibt keine Stelle im Land, die es zu einem macht. Wer die Wahl hat, zwischen einer Aktion eines bewilligten Veranstalters und derselben Aktion bei einem nicht bewilligten Anbieter, entscheidet damit nicht über den Betrag, sondern über den Rechtsweg im Fall eines Streits.

Unibet — ohne Schweizer Bewilligung

Unibet ist in dieser Liste der bekannteste Name und rechtlich in derselben Lage wie die unbekannteren: ohne Schweizer Bewilligung. Die Bewilligung, mit der ein solcher Anbieter in anderen Märkten auftritt, hat in der Schweiz keine Geltung; es besteht kein Anschluss an das Sperrregister und kein Schweizer Rechtsschutz, und die Domain kann auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden.

Bekanntheit ist kein Kriterium, das eine Aufsicht ersetzt. Der Name hilft einem Wettenden im Streitfall nicht weiter, und die Feststellung, dass keine Schweizer Bewilligung vorliegt, gilt unabhängig davon, wie viele Nutzer den Anbieter kennen. Wer dort spielt, spielt in einem Rechtsrahmen eines anderen Landes — mit den Regeln dieses Landes und ohne die Schweizer Regelung zu Limiten, Sperre und Auszahlung auf ein Konto auf den eigenen Namen.

Sportuna — ohne Schweizer Bewilligung

Sportuna trägt an derselben Stelle dieselbe Feststellung: keine Schweizer Bewilligung, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsschutz, Sperrlisten-Risiko.

Praktisch heisst das, dass es bei einem Streit über einen nicht ausgezahlten Gewinn keinen Schweizer Adressaten gibt und dass eine Werbung mit einem Gratisguthaben kein Schweizer Angebot erzeugt. Wer solche Anbieter trotzdem prüft, tut es am besten mit einer Liste im Kopf: Gilt die Bewilligung in der Schweiz, welcher Registeranschluss besteht, an welche Stelle wendet man sich, wenn die Auszahlung ausbleibt. Die vierte Frage beantwortet keiner dieser Anbieter zufriedenstellend.

Wettigo — ohne Schweizer Bewilligung

Wettigo schliesst die Gruppe der nicht bewilligten Anbieter ab, und die Einordnung ist dieselbe: ohne Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, kein Sperrregisteranschluss, kein Rechtsschutz im Land, Sperrlisten-Risiko für die Domain.

Wer bis hierher gelesen hat, wird in dieser Liste nichts Neues mehr finden, und das ist die Aussage. Die acht nicht bewilligten Anbieter unterscheiden sich nicht in ihrer rechtlichen Stellung in der Schweiz — sie unterscheiden sich in Markenname und Wettprogramm. Wer ein Gratisguthaben bei der Registrierung sucht und dabei Schweizer Spielerschutz will, hat zwei mögliche Adressen, und keine davon liegt auf dieser Liste.

Was aus den CHF 10 wirklich wird

Der eigene Wert der Aktion ergibt sich nicht aus der Zahl im Werbetext, sondern aus dem Verhältnis zwischen Guthaben, Quote, Frist und Auszahlbarkeit. Die Rechnung an einem Beispiel: CHF 10 Guthaben, eine Wette auf Quote 1.90, Einsatz wird nicht zurückbezahlt. Der Gewinn beträgt CHF 9, und im Durchschnitt über viele solcher Wetten bleibt für den Wettenden rund die Hälfte des nominalen Betrags übrig. Wer eine einzelne Wette setzt, bekommt entweder CHF 9 oder nichts. Beides ist möglich und keines ist der Wert der Aktion.

Für den Leser, der eine Wahl treffen will, folgt daraus die nüchterne Reihenfolge der Fragen. Erstens: wohne ich im Gebiet eines der beiden Veranstalter? Zweitens: brauche ich das Guthaben wirklich, oder soll es ein Rabatt auf eine Wette sein, die ich ohnehin setzen würde? Drittens: liegt der Gewinn aus der Aktion unter der Grenze, die ich ohnehin als Verlustlimite gesetzt habe? Wer alle drei Fragen mit Ja beantwortet, für den ist die Aktion ein kleiner, ehrlicher Nachlass. Wer eine davon mit Nein beantwortet, für den ist sie im besten Fall neutral.

Am Ende bleibt ein Satz, den man vor jedem Werbebild mit Wettschein und Kugelschreiber auf einer Terrasse mit Windlicht lesen sollte: Das Guthaben ist nicht Bargeld. Es ist die Gelegenheit, einmal ohne Einsatz mitzuspielen, und diese Gelegenheit ist in der Schweiz eng bemessen, damit sie überhaupt stattfinden darf.

Häufige Fragen zur Gratiswette bei der Registrierung

Erhalten Neukunden bei einer Schweizer Registrierung eine Gratiswette?

Bei den beiden bewilligten Veranstaltern ist das möglich, aber selten. Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport dürfen Gratisspielguthaben nur mit vorgängiger Zustimmung der Gespa vergeben; 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Bei Anbietern ohne Schweizer Bewilligung gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters.

Warum fallen die Gratisaktionen der beiden Veranstalter so klein aus?

Weil jede Gratisaktion vorab genehmigt werden muss. Die Gespa erteilte 2025 insgesamt nur 32 Zustimmungen an beide Veranstalter zusammen, verteilt über das ganze Jahr. Dazu kommt, dass das Guthaben selbst nicht auszahlbar ist und die Aktion innerhalb der selbst gesetzten Verlustlimiten stattfindet.

Wird der Einsatz einer Gratiswette beim Gewinn zurückbezahlt?

Nein. Bei einer Gratiswette wird nur der Gewinn gutgeschrieben, nicht der Einsatz — bei CHF 10 Guthaben auf Quote 1.90 also CHF 9 netto. Der Einsatz war nie Geld des Wettenden. Gratisspielguthaben aus einer Promotion ist zusätzlich nicht auszahlbar, weder bei Swisslos noch bei der Loterie Romande.

Ab welchen Beträgen schreibt die Loterie Romande Gewinne direkt dem Wallet gut?

Gewinne bis CHF 1’000 netto werden direkt dem Wallet gutgeschrieben, darüber hinaus erfolgt die Überweisung auf das Konto der angegebenen IBAN. Das Wallet-Guthaben ist auf höchstens CHF 10’000 begrenzt, und Einzahlungen sind auf höchstens CHF 10’000 pro 30 Tage beschränkt.

Was gilt für Seiten ohne Schweizer Bewilligung, die eine Gratiswette bewerben?

Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung. Solche Anbieter sind nicht an das Sperrregister angeschlossen, es besteht kein Schweizer Rechtsschutz, und ihre Domains können auf die Sperrliste der Gespa gesetzt werden. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist verboten und wird mit bis zu CHF 500’000 Busse geahndet.

Inhalt erstellt vom Team «europapokalch.com»