Wettboni bei Schweizer Buchmachern – zwei Wege, ein klarer Unterschied
Wer in der Schweiz einen Wettbonus sucht, sucht in einem sehr kleinen Regal. Genau zwei Veranstalter dürfen hier Sportwetten anbieten, und Gratisspielguthaben brauchen zusätzlich die vorherige Zustimmung der Aufsicht. Die Aufsicht erteilte 2025 deren 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Das ist der ganze legale Aktionsmarkt eines Landes.

Stand: 29. Oktober 2026. Die Angaben zu Bewilligungen, Limiten und Aktionsbedingungen wurden gegen die Spielregeln und Teilnahmebedingungen von Swisslos (Version 4.2), die Bedingungen für die Online-Teilnahme (gültig ab 13. Januar 2025) und die Aufsichtsinformationen der Gespa geprüft.
Warum ein Bonus nie Gratisgeld ist
Jeder Franken, der bei einer Sportwette zurückkommt, kommt aus den Einsätzen der Wettenden. Der Veranstalter behält davon seinen Anteil, die Marge, und zahlt den Rest als Quote aus. Ein Bonus ist deshalb keine Spende aus einer anderen Kasse. Er ist bezahlte Werbung, und die Kosten dieses Werbefeldzugs tragen die, die ihn in Anspruch nehmen.

Wo die Marge im Alltag sitzt
Rechnen wir es an einem Beispiel durch, das nichts kostet und viel erklärt: ein Zwei-Weg-Markt mit je Quote 1.90 auf beide Seiten, wie er in der Praxis häufig anzutreffen ist. Der Auszahlungsschlüssel dieses Marktes liegt bei 1 ÷ (1/1,90 + 1/1,90), also bei rund 95 Prozent. Was darüber hinausgeht, bleibt beim Veranstalter. Die Spanne hängt von der Zahl der Ausgänge ab: Bei zwei Ausgängen zu je 1.90 ist die Marge mit ungefähr 5 Prozent noch schmal, bei klassischen Drei-Weg-Märkten auf Fussball und bei vielen Nebenmärkten liegt sie deutlich höher. Wer langfristig wettet, zahlt diese 5 bis 10 Prozent bei jeder einzelnen Wette, ob mit oder ohne Bonus. Eine Aktionsgutschrift von CHF 20 ändert daran nichts. Sie ist ein Rabatt auf die erste Runde einer Rechnung, die danach weiterläuft.
Und dieser Rabatt hat Kleingedrucktes. Mindestquoten, Fristen und Umsatzbedingungen entscheiden, wer ihn tatsächlich behält. «Gratis» ist in diesem Geschäft ein Wort aus der Werbeabteilung, nicht aus der Preisliste.

Was ein Buchmacher mit einem Bonus kauft
Ein Bonus kauft Aufmerksamkeit und ein registriertes Konto. Beides ist in der Schweiz besonders wertvoll, weil der legale Markt so klein ist und die Zahl der Neukunden, die überhaupt infrage kommen, durch den Wohnsitz im jeweiligen Vertragsgebiet begrenzt wird. Von 2’350 Verkaufsstellen der Loterie Romande in der Westschweiz bis zur kantonal begrenzten Swisslos-Landkarte: Wer hier ein Konto eröffnet, ist ein seltener Fall.
Die Gegenleistung des Spielenden steht in den Bedingungen. Mal ist es ein bestimmter Umsatz, mal eine Quote, die erreicht werden muss, mal ein Zeitfenster. Das ist der Kern dieses Themas.
Wer in der Schweiz Wetten veranstalten darf
Die Rechtslage ist kurz und sie lässt keine Grauzone. Online-Sportwetten sind ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019, Art. 3 lit. c und e), beaufsichtigt von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern. Nicht von der ESBK – die prüft Casinos, sonst nichts. Wer Wetten veranstaltet, braucht eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS), und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Bewilligung, nicht Lizenz.
Zwei Veranstalter, zwei Gebiete
Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Die eine ist die SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, die ihre Wetten unter dem Namen Sporttip führt, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019. Die andere ist die Loterie Romande, die in den sechs Westschweizer Kantonen als Jouez Sport auftritt.
Swisslos bedient sein Vertragsgebiet: die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Die Loterie Romande ist auf Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura beschränkt. Ein Onlinekonto setzt Wohnsitz in der Schweiz voraus (Art. 47 Abs. 3 VGS), in der Praxis also im Gebiet des jeweiligen Veranstalters.
Die Rolle der Aufsicht und der Sperrliste
Die Gespa führt keine Liste weiterer bewilligter Buchmacher, weil es keine gibt. Sie führt eine andere Liste: die Sperrliste mit ausländischen Domains, die Schweizer Telekom-Anbieter per DNS sperren (Art. 86–93 BGS). Die erste Liste stammte vom 3. September 2019, Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Gesperrte Domains werden innert Stunden ersetzt, die Aufsicht nennt das Domain-Hopping und nennt Interwetten und Bet-at-Home als Beispiele. Bet365 steht auf der Liste.
Was das für die Werbung bedeutet: Werbung für ein Geldspiel, das in der Schweiz nicht erlaubt ist, ist verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS) und wird mit einer Busse bis CHF 500’000 geahndet (Art. 131 BGS). Deshalb steht auf dieser Seite keine Aktion eines ausländischen Anbieters als Empfehlung, sondern nur als Beschreibung dessen, was dort zu finden ist.
Was überhaupt gewettet werden darf
Der erlaubte Sportkatalog ist eine geschlossene Liste. Die Gespa führt sie in der Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Version 10.09.2026, Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Qualifikationsrunden stehen nur darauf, wenn sie dort genannt sind, Frauenwettkämpfe ebenfalls nur, wenn sie genannt sind. Ranglistenwetten gibt es nur, wenn die Rangliste über den Einzug in einen internationalen Wettbewerb oder aufs Podest entscheidet, Wetten auf Trainingsläufe nie. Corner- und Kartenmärkte sucht man in der Liste vergeblich, eine Esport-Sektion ebenso wenig. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS). Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind gar nicht möglich.
Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, sofern der Veranstalter die entsprechende Entscheidung hat. Eine gesetzliche Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte kennt das BGS nicht. Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt; es ist eine Funktion des jeweiligen Veranstalters und nach dessen Bedingungen zu beurteilen. Steuerfrei bis zum Freibetrag, je nach Kanton unterschiedlich, sind Gewinne aus bewilligten Grossspielen ohnehin – siehe dazu den Abschnitt Der Steuerfreibetrag und der Fall Thurgau.
Verlustlimiten, Sperren und das Guthaben, das nicht auszahlbar ist
Wer ein Konto eröffnet, trifft zuerst auf Limiten. Bevor die erste Sporttip-Teilnahme möglich ist, müssen Spielende Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, für Personen unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.
Wer die Grenzen setzt
Der Staat ist es nicht. Das BGS schreibt keinen festen Einzahlungsdeckel vor. Art. 87 VGS verlangt vom Veranstalter, dass er von den Spielenden einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste abverlangt. Gesenkt wird sofort, erhöht nach Gesetz nach 24 Stunden – Swisslos und die Loterie Romande wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an.
Diese Limite ist deshalb so wichtig, weil ein Bonus genau daran zerrt. Zusätzliches Guthaben fühlt sich wie mehr Spielraum an. Es ist keiner: Die Limite gilt für Einsätze und Verluste, nicht für das Guthaben. Wer sie beim Anlegen konservativ gewählt hat, merkt beim Umgang mit einem Bonus, ob diese Wahl etwas wert war. Das Guthaben ist übrigens nicht überall gleich viel wert: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar, auch wenn es auf demselben Zähler erscheint.
Spielsperre und Register
Selbst sperren lässt sich der Zugang bei Swisslos produktbezogen für 1 bis 180 Tage, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre landet in einem schweizweiten Register und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten wieder lösen, unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS); eine selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten muss ohnehin angeboten werden (Art. 89 VGS). Ausgeschlossene und minderjährige Spielende haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS).
Ein ernüchternder Wert gehört hierher, weil er jede bequeme Annahme zerlegt: Die Gespa hat 2025 Testkäufe gemacht und in 47,5 Prozent von 200 Fällen an Verkaufsstellen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Die Kontrolle an der Theke ist also nicht streng. Wer glaubt, der Jugendschutz funktioniere von selbst, irrt.
Und ein Punkt, der nur die bewilligten Anbieter betrifft: Sie sind an das Sperrregister angeschlossen. Ein ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung ist es nicht, und ein Spielender, der sich sperren liess, hat dort keine Sperre und keinen Schweizer Rechtsweg. Das ist eine der schärfsten Trennlinien in dieser ganzen Vergleichstabelle.
Einzahlung, Auszahlung, Alter
Registrieren können sich Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet, ohne bestehende Spielsperre, und nur einmal. Die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft. Bei Sporttip sind Wetten ab 18 Jahren offen; wer als Wettkämpfer an einem Wettereignis teilnimmt, darf auf dieses Ereignis nicht wetten.
Guthaben auf dem Swisslos-Wallet wird per Online-Zahlung oder Einzahlungsschein gekauft, Mindestbetrag CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet dafür PostFinance Pay an, die Transaktion wird direkt in der PostFinance App bestätigt. Ausgezahlt wird nur auf ein Konto, das auf den eigenen Namen lautet (Art. 50 Abs. 2 VGS) – anonyme oder Krypto-Auszahlungen existieren im bewilligten Schweizer Wettmarkt nicht. Kredite an Spielende sind verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).
Zweimal im Jahr 365 Tagen ist die Auszahlung von Spielguthaben gratis, auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 Prozent belastet werden, die Überweisung dauert 5 bis 10 Arbeitstage. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung landen automatisch im Wallet, darüber wird bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen überwiesen. Nicht geltend gemachte Gewinne verfallen 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung zugunsten des Swisslos-Zwecks; gegen eine verweigerte Auszahlung ist innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache zu erheben.
Der Steuerfreibetrag und der Fall Thurgau
Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei und erst darüber steuerpflichtig. Auf Bundesebene liegt dieser Freibetrag ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400). Je nach Kanton gilt eine andere Schwelle. Darüber hinaus behält der Veranstalter 35 Prozent Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird. Eine typische Sportwette bleibt weit unter diesen Beträgen: keine Einkommenssteuer, keine Verrechnungssteuer. Eine Wettsteuer auf Einsätze kennt die Schweiz nicht.
Anders sieht es bei Gewinnen aus dem Ausland aus. Sie unterliegen nicht der Verrechnungssteuer, aber die kantonale Praxis im Thurgau behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als vollständig steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. Wer dort wohnt und bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung gewinnt, hat ein Thema, das die Werbung nicht erwähnt. Verbindlich klärt das ein Steuerberater oder die kantonale Steuerverwaltung.
Gratiswetten, Boosts und Kombiboni: was Aktionsguthaben wirklich kostet
Ein Blick in die Aktionsbedingungen von Sporttip zeigt, worauf man bei jedem Bonus schauen muss. Der Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Auf den Nettogewinn gibt es 5 Prozent bei vier, 20 Prozent bei sieben, 40 Prozent bei zehn und 100 Prozent bei fünfzehn solchen Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Der Sprung von vier auf fünfzehn Voraussagen ist gross; erreicht wird er selten, und die unterste Stufe bringt fast nichts.
Die Mindestquote als eigentliche Hürde
Quotenboosts gelten nur online, für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage. Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettenden nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Das ist der Satz, den man zweimal lesen sollte.
Die Mindestquote ist die Hürde, die am häufigsten unterschätzt wird. Eine Voraussage mit Quote 1.50 gewinnt öfter als eine mit 2.20 – der Wettende nimmt mit der boostfähigen Wette also weniger Risiko auf sich, und genau deshalb muss er davon mehrere kombinieren, um überhaupt an die Erhöhung zu kommen. Mit vier Voraussagen bei je 1.50 steht die Kombination bei etwa 5.06. Fällt eine davon, ist der mögliche Nettogewinn null und der Boost spielt keine Rolle mehr. Das ist kein Skandal und auch keine Täuschung. Es ist die Rechnung, die hinter der Anzeige «bis zu 100 Prozent» steht.
Fristen kommen dazu. Der Kombiboost ist online gebunden, aber an keinen bestimmten Wochentag; die Begrenzung liegt in der Zahl der Voraussagen, nicht im Kalender. Bei anderen Aktionen ist die Frist das schärfere Messer: Wer sie verpasst, verliert den Bonus, und die Begründung steht in den Bedingungen, nicht im Supportgespräch.
Gratiswette, Boost und Neukundenbonus sind drei verschiedene Dinge
Wer sich eine Gratiswette verspricht, meint meistens das, was die Werbung «risikofrei» nennt: Man setzt, und wenn es schiefgeht, kommt der Einsatz als Gratiswette zurück. Genau dort versteckt sich die Feinheit. Eine Gratiswette ersetzt den Einsatz nur in ihrer eigenen Form, und der Einsatz selbst wird bei einem Gewinn üblicherweise nicht mitbezahlt – anders als bei einer Wette mit echtem Guthaben. Eine Gratiswette auf eine Quote von 2.00, die aufgeht, bringt deshalb CHF 10 auf einem Einsatz von CHF 10, nicht CHF 20. Die Werbung nennt es Gewinn, die Bedingungen nennen es Nettogewinn.
Ein Quotenboost ist etwas anderes: Er verändert die Quote für einen bestimmten Markt, meist einmalig und begrenzt, und er zahlt nur aus, wenn die Wette aufgeht. Ein Promotionsguthaben wiederum ist Guthaben zum Spielen, aber nicht unbedingt Guthaben zum Auszahlen – Gratisspielguthaben aus Promotionen ist bei Swisslos ausdrücklich nicht auszahlbar.
Weil der Schweizer Markt so klein ist, prüft die Gespa jede solche Aktion vorab. Art. 75 Abs. 2 BGS verlangt die vorherige Zustimmung des Gespa für Gratisspiele oder Gratisguthaben; 2025 gab es 24 Zustimmungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Aus diesem Grund finden sich in der Schweiz kaum die dauerlaufenden Willkommenspakete, die auf ausländischen Seiten stehen. Was hier stattfindet, findet kontrolliert statt.
Was ein Boost auf den Nettogewinn im Betrag bedeutet
Nehmen wir eine Wette von CHF 20 auf eine Quote von 2.10. Der reine Auszahlungsbetrag beträgt nach der Sporttip-Regel Einsatz mal Quote, also CHF 42, gemessen am Produkt der Einzelquoten bei Kombinationen. Der Nettogewinn liegt bei CHF 22. Ein Kombiboost der untersten Stufe von 5 Prozent erhöht diesen Nettogewinn um CHF 1.10. Die Erhöhung ist limitiert, aber selbst ohne Limit ist die Bewegung klein. Auf einer 20er-Wette steht «Boost» für etwas mehr als einen Kaffee.
Bei 40 Prozent und zehn Voraussagen mit je 1.50 steigt das Produkt der Quoten in einen Bereich, der die Erhöhung real werden lässt. Nur: Zehn solcher Voraussagen zu treffen, gelingt selten, und eine einzelne Absage kippt die ganze Kombination. Der Bonus ist echt, die Chance, ihn zu erreichen, ist es auch – und sie ist klein.
Die zehn Anbieter und wofür jeder einzelne taugt
Die folgenden zehn Buchmacher werden nach denselben Kriterien beschrieben: Bewilligungsstatus in der Schweiz, Aktionsarten, Quotenniveau und Nutzen für den einzelnen Wettenden. Die ersten beiden sind die einzigen bewilligten Veranstalter des Landes. Die weiteren acht sind ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, die hier auftauchen, weil Schweizer Spielende ihnen begegnen.
| Brand | Bewilligungsstatus in der Schweiz | Veranstalter oder gemeldete Bewilligung |
|---|---|---|
| Swisslos Sporttip | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Sitz Basel |
| Loterie Romande Jouez Sport | Bewilligung für ein Grossspiel (Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS) | Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande) |
| Fezbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Cloudbet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Wettigo | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Duelbits | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| BDMBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| PowBet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| Coolzino | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
| N1 Bet | ohne Schweizer Bewilligung | gemeldete Bewilligung nicht erstellt, ohne Wirkung in der Schweiz (Art. 4 BGS) |
Die beiden Gruppen lassen sich nicht zusammenlegen. Auf der einen Seite steht ein staatlich begrenzter Markt mit geschlossenem Sportkatalog, Wohnsitzpflicht, Verlustlimiten, Sperrregister und geprüften Zahlungswegen – und mit einer Auswahl, die man an zwei Händen abzählen kann. Auf der anderen stehen Anbieter, deren gemeldete Bewilligung in der Schweiz keine Wirkung hat (Art. 4 BGS), die nicht am Sperrregister hängen, für die kein Schweizer Rechtsweg offensteht und deren Domains jederzeit auf der Sperrliste landen können. Wer organisiert ohne Schweizer Bewilligung Sportwetten anbietet, macht sich strafbar, bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahren (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden.
Was für den Einzelnen daraus folgt, ist keine Moral, sondern eine Abwägung: Die bewilligten Veranstalter bieten den Schutz und zahlen den Preis einer engen Auswahl. Die ausländischen Marken bieten die Auswahl und nehmen den Schutz weg.
Swisslos Sporttip: bewilligt, aber nur im eigenen Vertragsgebiet
Swisslos ist die Landeslotterie-Genossenschaft mit Sitz in Basel und betreibt ihre Sportwetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019. Die Bewilligung deckt ein Grossspiel ab, Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, unter Aufsicht der Gespa. Das ist kein Nebengeschäft eines Unterhaltungskonzerns, sondern der öffentlich-rechtliche Veranstalter des Landes: 2025 verteilte Swisslos einen Reingewinn von CHF 562 Mio., davon CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, unter anderem für Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und Sporthilfe. Aus den Sportwetten stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr.
Ein Onlinekonto bekommen nur Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet. Das umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, dazu den Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf oder Freiburg wohnt, gehört nicht dazu und kann bei Swisslos nicht mitspielen. Bei der Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, keinen Eintrag im Sperrregister und nur ein Konto pro Person; die Ausweisdaten werden aus dem hochgeladenen Dokument gelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.
Die Limiten sind Veranstalterbedingungen, keine Staatsgrenzen. Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten beträgt CHF 1, der Höchsteinsatz CHF 1’000, für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern; eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Vor der ersten Teilnahme müssen Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage gesetzt werden, Oberlimite CHF 9’999 und CHF 1’000 für unter 21-Jährige, Senkung sofort, Erhöhung nach 72 Stunden. Produktbezogen lässt sich der Zugang für 1 bis 180 Tage sperren.
Das Aktionsangebot ist das umfangreichste im Land und trotzdem begrenzt. Der Kombiboost verlangt mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote und staffelt den Bonus auf den Nettogewinn mit 5, 20, 40 und 100 Prozent bei vier, sieben, zehn und fünfzehn Voraussagen. Quotenboosts und Profitboosts gibt es nur online, nur für Prematch-Einzelwetten und nur einmal pro Wettenden; bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Cash-Out existiert für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur online, nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung, und er lässt sich nicht rückgängig machen. Eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und der Cash-Out-Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn.
Gespielt wird über die Webseite oder die Sporttip App für iOS und Android. In der App zusammengestellte Wetten lassen sich per QR-Code an einer Verkaufsstelle abgeben. Der Kombiboost und die Quotenboosts gelten aber nur online.
Das Urteil dieser Seite fällt nüchtern aus: Der Bonusmechanismus hier ist ein Staffelmodell, das die höchste Stufe fast unerreichbar setzt und die unterste so niedrig, dass sie kaum auffällt. Wer Sporttip wählt, wählt das Bewilligungssystem, nicht den Bonus. Der Höchsteinsatz von CHF 1’000 pro Einzel- und Kombinationswette und die Oberlimite von CHF 9’999 für 30 Tage setzen den Bemessungsrahmen, innerhalb dessen ein Vergleich überhaupt stattfindet.
Loterie Romande Jouez Sport: derselbe Rahmen, andere Landkarte
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Sie nennt die Avenue de Provence 14 in Lausanne als Kontaktadresse, zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Die Bewilligung deckt dasselbe Grossspiel ab wie bei Swisslos: Veranstalter- und Spielbewilligung nach BGS, unter Aufsicht der Gespa, gestützt auf die interkantonale Vereinbarung.
Die Landkarte entscheidet, für wen diese Marke überhaupt in Frage kommt. Wer im Kanton Zürich wohnt, kann bei Jouez Sport kein Onlinekonto eröffnen; wer in Lausanne wohnt, kann es bei Swisslos nicht. Die beiden Veranstalter sind nicht Konkurrenten um denselben Kunden, sondern die zwei Hälften eines Systems, das die Kantone aufgeteilt haben. Für einen Wettenden bedeutet das: Es gibt keine Wahl zwischen ihnen, sondern nur die Frage, in welcher Hälfte der Schweiz er wohnt.
Auch hier wurde 2025 eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft, in 47,5 Prozent von 200 Testkäufen an Verkaufsstellen. Der Befund gilt dem Vertrieb, nicht einem der beiden Veranstalter allein.
Was den Bonus betrifft, ist dieses Haus im Vergleich zu Swisslos das aktivere: 24 der insgesamt 32 Gespa-Zustimmungen für Gratisspiele des Jahres 2025 gingen an die Loterie Romande, 8 an Swisslos. Dasselbe Bewilligungssystem, dieselbe Aufsicht, dieselben Statuten – und trotzdem ein deutlicher Unterschied in der Zahl der genehmigten Aktionen.
Die Entscheidung für Jouez Sport ist deshalb eine Entscheidung für die Westschweiz, nicht für ein Aktionsmodell. Wer im Vertragsgebiet wohnt und die grössere Zahl genehmigter Gratisspielaktionen sucht, findet sie hier; wer ausserhalb wohnt, hat diese Option gar nicht erst.
Fezbet: kein Schweizer Rechtsweg, keine Schweizer Sperre
Fezbet hat keine Schweizer Bewilligung. Ein Veranstalter würde eine Bewilligung für ein Grossspiel brauchen; nur Swisslos und die Loterie Romande haben eine. Eine gemeldete Bewilligung aus anderen Ländern ist nicht erstellt und hätte in der Schweiz ohnehin keine Wirkung (Art. 4 BGS). Das Haus hängt nicht am Schweizer Sperrregister, es gibt keinen Schweizer Rechtsweg, und die Domains können auf die Gespa-Sperrliste gesetzt werden.
Wer sich für einen Anbieter dieser Gruppe entscheidet, entscheidet sich für die Regeln, die dieser Anbieter selbst aufstellt. Das ist die ganze Bewilligungsfrage, zusammengefasst in einem Satz. Für Wettende, die Wert auf Verlustlimiten in Verbindung mit dem Schweizer Sperrregister legen, ist das der entscheidende Nachteil.
Cloudbet: Wert auf Zahlungsformen, nicht auf Bewilligungen
Für Cloudbet gibt es keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister und keinen Schweizer Rechtsweg; die Domains können gesperrt werden. Wer diese Seite aufruft, tut es auf eigenes Risiko und ohne den Schutz, den ein bewilligter Veranstalter bieten muss.
Die Limiten, die ein bewilligter Veranstalter den Spielenden abverlangt, gelten hier nicht. Wer sich für ein Konto entscheidet, sollte die Verlustgrenze selbst ziehen, weil von aussen keine gezogen wird.
Wettigo: grosser Markt, kleines Sicherheitsnetz
Wettigo gehört zur Gruppe der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung, ohne Sperrregisteranschluss und ohne Schweizer Rechtsweg. Domains dieser Gruppe können auf die Sperrliste kommen.
Daraus folgt keine Aussage über die Qualität der einzelnen Seite, sondern über die Position des Wettenden: Er steht ausserhalb des Systems, das in der Schweiz für Streitfälle, Sperren und Limiten zuständig ist. Bei Problemen mit einer Auszahlung gibt es keine kantonale Aufsicht, an die man sich wenden könnte.
Duelbits: die Adresse kann von einem Tag auf den anderen verschwinden
Duelbits hat keine Schweizer Bewilligung. Die Gespa kann Domains dieser Art auf die Sperrliste setzen, und gesperrte Domains werden innerhalb von Stunden durch neue ersetzt – die Aufsicht nennt das Domain-Hopping. Für Spielende bedeutet das: Die Seite, auf der gestern ein Konto lag, kann heute unerreichbar sein.
Bei solchen Anbietern ist ein Guthaben nicht durch Schweizer Einzahlungswege abgesichert, und bei einer allfälligen Auseinandersetzung fehlt ein Forum. Die Empfehlung dieser Seite für diese Gruppe bleibt deshalb eine einzige: Sie gehört in den Vergleich, nicht in eine Aktionsempfehlung.
BDMBet: ein Bonusaufbau ohne Grenzen von aussen
BDMBet ist ein Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Die Bedingungen einer Aktion sind die eigenen, es gibt keinen Test der Aufsicht und keine Verlustlimitenpflicht, wie sie Art. 87 VGS für bewilligte Veranstalter vorschreibt.
Wer dort spielt, übernimmt die Rolle, die im bewilligten Markt der Veranstalter trägt: Die Grenze setzt man selbst oder gar nicht. Das ist bei einem Anbieter mit umfangreichen Aktionsangeboten die eigentliche Entscheidung.
PowBet: die Sperrliste ist keine Strafe, sie ist Physik
PowBet fällt in die Gruppe ohne Bewilligung, ohne Sperrregister, ohne Schweizer Rechtsweg. Steht die Domain auf der Sperrliste, greift Schweizer Wettende per DNS nicht mehr darauf zu – das ist kein moralisches Urteil, sondern die technische Umsetzung von Art. 86–93 BGS.
Die Möglichkeit, einen Zugang über andere Wege zu suchen, ändert an der Rechtsstellung nichts. Der Spielende bleibt ausserhalb des Schutzes.
Coolzino: wo der Name schon verrät, worauf das Haus setzt
Coolzino trägt die Casino-Endung im Namen. Wer dort Sportwetten sucht, sollte prüfen, ob der Sportbereich überhaupt das Kernangebot ist und wie er sich neben dem Casinoangebot verhält. Die Bewilligungslage bleibt dieselbe: keine Schweizer Bewilligung, keine Verbindung zum Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.
Ein Haus, das Casinospiele in den Vordergrund stellt, ist für Sportwetten schwerer einzuschätzen als ein spezialisierter Anbieter. Wer die Wetten als Hauptsache betrachtet, sollte die Quoten und die Märkte selbst vergleichen, bevor er sich registriert.
N1 Bet: ein weiterer Vergleichspunkt, kein Ausweg aus der Bewilligungsfrage
N1 Bet steht wie die übrigen acht auf der Seite der Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Dass die Marke im Vergleich erscheint, ändert an ihrem Status nichts: keine Bewilligung für ein Grossspiel, kein Anschluss an das Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg.
Für Wettende, die den Schweizer Markt verlassen wollen, weil sie bei zwei Veranstaltern zu wenig Auswahl finden, ist die entscheidende Frage deshalb nicht die nach der Quote, sondern die nach der Rechtsstellung: Auf dieser Seite gibt es keine Alternative mit Bewilligung, und das ist der eigentliche Grund, weshalb die Aktionsfragen hier so genau betrachtet werden.
Wie die Rangliste zustande kommt und wann ein Anbieter ausscheidet
Vier Kriterien entscheiden über die Reihenfolge, und keines davon ist die Höhe eines Bonusbetrags.
Zuerst die Bewilligung: Ohne Schweizer Bewilligung kein Platz in der ersten Gruppe, und die erste Gruppe hat in diesem Land genau zwei Mitglieder. Dann der Umfang der Aktion und die Bedingungen: Mindestquote, Frist, Umsatz, Limit. Dann das Quotenniveau, soweit es sich an einzelnen Märkten belegen lässt. Und schliesslich der praktische Nutzen für den Spielenden – Zahlungswege, Payoutdauer, App, Limitenführung.
Ein Bonusbetrag ohne Bedingungen ist auf dieser Seite kein Kriterium, und das ist Absicht. Der Kombiboost mit seinen 100 Prozent bei fünfzehn Voraussagen klingt grosszügiger als er ist, und ein Anbieter ohne Bewilligung kann jede Zahl versprechen, weil keine Aufsicht sie prüft. Zwei Zahlen sagen mehr über ein Angebot als jede Aktionsanzeige: die Marge im Markt, in dem man tatsächlich setzt, und die Bedingung, an die die Auszahlung geknüpft ist.
Wer zwei Angebote nebeneinanderlegt, sollte deshalb zwei Fragen stellen. Erstens: Wie hoch ist die Erhöhung, und was muss ich dafür leisten – bei Swisslos also mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote, wobei die unterste Stufe 5 Prozent auf den Nettogewinn bringt und Einsatz und Erhöhung limitiert sind. Zweitens: Was passiert mit dem Guthaben, wenn ich es auszahlen will – bei Swisslos ist Gratisspielguthaben aus Promotionen ausdrücklich nicht auszahlbar. Die erste Zahl ist Werbung, die zweite ist die Bedingung, und nur eine davon steht in der Aktionsanzeige.
Häufig gestellte Fragen
Verdienen Buchmacher an Wettboni, und wo steckt die Marge?
Ein Bonus ist ein Werbemittel, die Marge ist das Geschäft. Bei einem Zwei-Weg-Markt mit je Quote 1.90 beträgt der Auszahlungsschlüssel rund 95 Prozent, die Marge also ungefähr 5 Prozent. Bei Drei-Weg-Märkten und Nebenmärkten liegt sie je nach Markt und Anbieter höher, häufig deutlich über 10 Prozent. Diesen Anteil trägt jeder Wettende bei jeder Wette.
Welche Buchmacher dürfen in der Schweiz Boni anbieten?
Veranstalten dürfen nur Swisslos mit Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport, je in ihrem Gebiet. Gratisspiele und Gratisguthaben brauchen zusätzlich die vorherige Zustimmung der Aufsicht. 2025 erteilte die Gespa deren 24 an die Loterie Romande und 8 an Swisslos.
Worin unterscheiden sich Neukundenbonus, Boost und Gratiswette?
Ein Neukundenbonus ist eine einmalige Begrüssung, oft als Gratisspielguthaben, ein Quotenboost verändert die Quote eines bestimmten Marktes für eine Wette, ein Kombiboost erhöht den Nettogewinn einer Kombination. Bei der Gratiswette wird der Einsatz bei einem Gewinn üblicherweise nicht mitbezahlt – die Auszahlung entspricht dem Nettogewinn.
Welche Fristen und Mindestquoten gelten typischerweise für Aktionen?
Sie stehen in den Bedingungen des jeweiligen Veranstalters. Bei Sporttip verlangt der Kombiboost mindestens vier Voraussagen mit je mindestens 1.50 Quote, ist online gebunden und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer die Mindestquote nicht erreicht, bekommt keine Erhöhung, unabhängig vom Ergebnis der Wette.
Wie wirken Verlustlimiten, wenn ein Bonus zusätzliches Guthaben bringt?
Die Limite begrenzt Einsätze und Verluste, nicht das Guthaben. Bei Swisslos ist sie vor der ersten Teilnahme für 1, 7 und 30 Tage zu setzen, mit Oberlimite von CHF 9’999, für unter 21-Jährige von CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Promotionsguthaben ist nicht auszahlbar.
Welche Rolle spielt die Sperrliste der Gespa bei Buchmachern ohne Schweizer Bewilligung?
Ausländische Domains können auf die Sperrliste gesetzt werden und werden dann von Schweizer Telekom-Anbietern per DNS gesperrt. Ende 2025 standen 671 Domains darauf. Ein Anbieter ohne Bewilligung hängt nicht am Sperrregister, bietet keinen Schweizer Rechtsweg und kann jederzeit von der Liste erfasst werden.
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