Curling-Wetten in der Schweiz – was die Quote kostet und wer hier überhaupt Wetten anbieten darf

Updated Oktober 2026
Licensed
usAvailable in US
Fast payouts
18+ Only
Want more predictions?
Join our Telegram channel
Join

Zuletzt geprüft am 29. Oktober 2026 gegen die Bewilligungsangaben der Gespa und die veröffentlichten Spielregeln der beiden konzessionierten Veranstalter.

Eine Curlinghalle von der Tribüne aus gesehen: ein glatter Granitstein auf blauem Eis, daneben ein Besen, kühles Hallenlicht
Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. an die kantonalen Fonds und CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz.

Curling ist ein Sport, bei dem sechzehn Granitsteine mehr über ein Resultat erzählen als jede Tabelle. Wer darauf wetten will, trifft in der Schweiz auf eine Lage, die manchem zunächst wie ein Versehen vorkommt: Zwei Veranstalter dürfen Sportwetten anbieten, und beide gehören dem Gemeinwesen. Es gibt keine dritte Bewilligung, keine Ausnahme für Nischen, kein Schlupfloch für einen Anbieter, der «nur Curling» macht. So steht es im Gesetz, und daran ändert die Nachfrage nichts.

Diese Ausgangslage bestimmt jede Frage, die danach kommt. Wie eine Curling-Wette aufgebaut ist, was eine Quote von 1.90 wirklich enthält, wo man die Marge findet und warum sie bei einem Randsport bequemer untergeht als beim Fussballklassiker – das alles hängt an einem Markt mit zwei Anbietern. Wer das weiss, liest Bonusversprechen anders. Und wer es nicht weiss, hält ein Angebot für eine Wahl, wo keine ist.

Die folgenden Abschnitte gehen der Reihe nach durch, was zur Verfügung steht, was es rechtlich bedeutet, wie man sich selbst begrenzt, wann die grossen Curling-Turniere überhaupt stattfinden, wie die zehn Plattformen abschneiden, die einem Schweizer beim Suchen begegnen, und was eine Curling-Wette im Einzelnen kostet. Wer nur eine Sache aus dieser Seite mitnimmt, sollte die über die Quote sein: Der Preis eines Einsatzes steckt nicht im Einsatz, sondern in der Zahl daneben.

Wie eine Wette auf Curling aufgebaut ist

Eine Curling-Wette funktioniert technisch wie jede andere Sportwette. Man wählt ein Spiel, eine Voraussage und einen Einsatz, und der Wettschein hält fest, welche Quote zu welchem Ereignis gehört. Die Grundformen sind überschaubar: die Einzelwette auf ein Spiel, die Kombiwette, die mehrere Voraussagen zu einer Gesamtquote verbindet, die Systemwette, die aus mehreren Voraussagen verschiedene Kombinationen bildet, und die Livewette, die während des Spiels abgegeben wird.

Zwei Curlingbesen lehnen an einer Bande am Rand einer leeren Eisfläche, kaltes Licht fällt durch hohe Fenster
Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet.

Was Curling von den grossen Mannschaftssportarten unterscheidet, ist die Menge. Ein Curling-Turnier bringt über einige Tage hinweg eine Handvoll Begegnungen pro Draw, und nicht jede davon darf bewettet werden. Die Marge, über die im Abschnitt über die Marge zu reden sein wird, hängt nicht von der Sportart ab, die auf dem Programm steht, sondern davon, wie viele Spielende auf beiden Seiten eines Marktes Geld liegen lassen. Curling ist keine Sportart mit dichtem Umsatz. Das ist keine Klage, sondern eine Eigenschaft, mit der jede Kalkulation rechnen muss.

Was auf dem Wettschein steht

Die Sporttip-Spielregeln beschreiben den Gewinnbetrag als Produkt aus Einsatz und Quote. Bei Kombinationen tritt die Gesamtquote an die Stelle der Einzelquote, und die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten. Ein Einsatz von CHF 10 auf eine Quote von 1.90 ergibt also CHF 19, ein Einsatz von CHF 10 auf eine Kombination der Quoten 1.90, 1.80 und 2.10 ergibt eine Gesamtquote von 7’182 und einen Gewinnbetrag von CHF 71.82, bevor gerundet wird.

Und dann wird gerundet, und zwar in zwei Schritten, die man kennen sollte. Der Gewinnbetrag wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet und danach auf 5 Rappen genau abgerundet. Ein Betrag von CHF 71.82 bleibt damit CHF 71.80. Bei einem Einsatz von CHF 50 auf die Quote 1.85 ergibt sich rechnerisch CHF 92.50, und der bleibt stehen. Die Rundung ist eigentümlich – erst aufrunden, dann abrunden – aber sie ist transparent, und über eine lange Reihe von Wetten ist das kein bestimmender Faktor. Über einen einzelnen Wettschein mit unrunden Beträgen genauso wenig. Wer sich über fünf Rappen ärgert, hat sich das falsche Sorgenfeld ausgesucht.

Die Reguläre Spielzeit und der Abbruch

Zwei Regeln verdienen Aufmerksamkeit, weil sie in Mannschaftssportarten anders lauten. Die reguläre Spielzeit umfasst bei Sporttip die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit; Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm ausdrücklich darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Für Curling heisst das nichts anderes, als dass man vor dem Einsatz einen Blick auf das Wettprogramm wirft, um zu sehen, ob ein allfälliges Extra-End mitbewertet wird.

Ernster wird die Sache bei einem Abbruch. Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die abgebrochene Voraussage die Quote 1.00. Die Kombination bleibt also bestehen, nur mit einer Voraussage weniger, die zum Tragen kommt. Das ist die kulantere von zwei möglichen Lösungen, und es ist die, die man in den Spielregeln nachlesen kann, statt sie zu vermuten.

Bei einem Turnier mit dichten Draw-Zeiten ist die 48-Stunden-Frist keine Nebensache. Ein ausgefallener Draw wird in einem gut organisierten Turnier oft noch am selben Tag nachgeholt – dann bleibt die Wette in Kraft, und der Wettschein verhält sich, wie man es erwartet. Verschiebt der Verband die Partie dagegen auf die andere Seite des Wochenendes, kann die Frist reissen, und die Wette fällt weg. Der Unterschied zwischen beiden Fällen liegt nicht beim Wettenden, und er ist auch nicht vorhersehbar. Er ist einfach in den Regeln so geregelt.

Rechtslage: wer hier Wetten auf Randsportarten führen darf

Sportwetten sind in der Schweiz ein Grossspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51, in Kraft seit 1. Januar 2019). Beaufsichtigt wird das Ganze von der Gespa, der Interkantonalen Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern, gestützt auf das Geldspielkonkordat in der Fassung vom 1. Januar 2021. Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist hier nicht zuständig; sie beaufsichtigt die Casinos.

Ein Bergdorf im Schnee am Morgen aus der Ferne gesehen, aus einem Kamin steigt Rauch auf
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Wer Wetten veranstalten will, braucht nach Art. 21–25 BGS eine Veranstalterbewilligung und zusätzlich eine Bewilligung pro Spiel, und diese Bewilligung gilt nur in der Schweiz (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter von Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt. Es gibt deshalb keine Liste weiterer bewilligter Wettanbieter, weil es keine weiteren gibt. Die Gespa veröffentlicht nur die Sperrliste der blockierten ausländischen Domains.

Die zwei Veranstalter und ihre Gebiete

Swisslos, die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel, veranstaltet Lotterien und Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020); die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Ihr Vertragsgebiet umfasst die Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Bern, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Uri, Zug und Zürich sowie den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein.

Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Sie nennt als Kontaktadresse die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz sowie 221 Mitarbeitende.

Damit ist die Landkarte vollständig, und sie ist ein Flickenteppich. Wer in Zug wohnt, öffnet ein Konto bei Swisslos und sieht Jouez Sport nie. Wer in Genf wohnt, macht das Umgekehrte. Ein Online-Konto setzt nach Art. 47 Abs. 3 VGS Wohnsitz in der Schweiz voraus und in der Praxis zusätzlich Wohnsitz im Gebiet des jeweiligen Veranstalters. Für die Registrierung braucht es mindestens 18 Jahre, es darf keine Spielsperre bestehen, und jede Person darf sich nur einmal registrieren.

Die Grenze verläuft dabei nicht entlang der Sprachgrenze, sondern entlang der Kantonsgrenzen, die die beiden Vereinbarungen gezogen haben. Wer innerhalb der Schweiz umzieht, kann deshalb sein Konto verlieren, obwohl sich an der Person nichts geändert hat. Das ist eine der Eigenheiten, die mit dem System der zwei Veranstalter schlicht mitkommen.

Was überhaupt bewettet werden darf

Der erlaubte Kreis ist eine geschlossene Liste: die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten (Fassung 10.09.2026; Art. 25 BGS, Art. 29 VGS). Aufgenommen sind nur Sportveranstaltungen; Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind nicht erlaubt. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe nur, wenn sie aufgeführt sind, Ranglistenwetten nur dann, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettkampf oder über das Podest entscheidet. Wetten auf Trainingsläufe gibt es nicht. Die Liste führt weder Eckball- noch Kartenmärkte und keine Esport-Sektion. Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind gesperrt (Art. 25 Abs. 2 BGS).

Für den Curling-Zugang heisst das: Man kann kein Wettangebot einklagen. Was nicht auf der Liste steht, lässt sich nicht setzen, und wer auf ein Turnier setzen will, das noch nicht aufgeführt ist, wartet auf die nächste Fassung oder lässt es bleiben. Andererseits ist die Liste auch ein Schutzschild. Sie schreibt vor, dass Voraussagen an einem definierten Ereignis hängen müssen, und sie schliesst die Grauzonen aus, in denen man später nicht mehr sagen kann, worauf man eigentlich gewettet hat.

Livewetten sind erlaubt, vor dem Spiel und während des Spiels, wo der Veranstalter eine entsprechende Entscheidung hat. Ausdrückliche Beschränkungen auf bestimmte Live-Märkte enthält das BGS nicht. Bei Livewetten gilt die Wette unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird; Wetten, die erst nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00, und in spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten ebenfalls mit Quote 1.00 bewerten.

Cash-Out ist gesetzlich nicht geregelt und deshalb nur als Funktion des einzelnen Veranstalters zu beschreiben. Bei Sporttip gibt es Cash-Out für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Der Betrag liegt tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann von Swisslos jederzeit geändert werden; eine Garantie für jeden Markt besteht nicht, und ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen.

Ausländische Anbieter ohne Bewilligung

Ein ausländisches Angebot, sei es mit einer Bewilligung aus Curaçao, Malta, Deutschland oder einem anderen Land, hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS). Das Veranstalten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist strafbar: bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Betrieb bis zu fünf Jahre (Art. 130 BGS). Der Spielende wird nicht bestraft. Aber Einsätze und Gewinne können in einem Verfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keinen Spielerschutz und keine Fair-Play-Kontrolle.

Die Gespa führt eine Sperrliste ausländischer Domains, die Schweizer Telekommunikationsanbieter per DNS blockieren (Art. 86–93 BGS; erste Liste vom 3. September 2019, 671 Domains Ende 2025). Blockierte Domains werden innert Stunden ersetzt – die Gespa nennt dieses Domain-Hopping ausdrücklich und führt Adressen wie die von Interwetten und Bet-at-Home; bet365 nennt sie als auf der Liste stehend. Wer sich auf eine ausländische Adresse einlässt, sollte wissen, dass die Erreichbarkeit kein Kriterium ist. Eine Domain, die heute offen ist, kann morgen weg sein.

Wer heute nach Curling-Wetten sucht, stösst fast zwangsläufig auf solche Adressen. Schweizer Veranstalter bewerben Randsportarten nicht mit derselben Aufdringlichkeit, ausländische Portale dagegen schon, und die Suchmaschinenergebnisse für Wintersportmärkte füllen sich mit Namen, die in der Schweiz keine Bewilligung haben. Das ist keine Empfehlung in die eine oder andere Richtung, sondern die Beschreibung dessen, was die Gespa mit ihrer Sperrliste zu unterbinden versucht.

Das Bild unterhalb der Tribüne

Dass vom Sportwetten-Geld ein erheblicher Teil zurückfliesst, gehört zur schweizerischen Besonderheit. Swisslos verteilte für 2025 einen Reingewinn von CHF 562 Mio.: CHF 506 Mio. gingen an die kantonalen Fonds, CHF 56 Mio. an die Stiftung Sportförderung Schweiz, die damit Swiss Olympic, Fussball, Eishockey und die Sporthilfe unterstützt. Aus den Sportwetten selbst stammten davon CHF 109 Mio., nach CHF 122 Mio. im Vorjahr. Der Rückgang um 13 Millionen ist grösser als jede Marketinggeschichte, die man dazu erzählen könnte.

Für den einzelnen Wettschein ändert das nichts – die Quote bleibt die Quote. Aber es erklärt, warum in der Schweiz niemand auf die Idee kommt, über die Marge eines konzessionierten Anbieters zu klagen, als wäre sie ein Skandal. Es gibt kein Privatunternehmen hinter Swisslos, das davon eine Dividende zieht. Ein Teil dessen, was an der Quote hängen bleibt, wird am Ende über die kantonalen Fonds und die Sportförderung wieder ausgeschüttet. Das ist keine Verteidigung der Marge und kein Argument dafür, mehr zu setzen. Es ist der Grund, warum die politische Debatte um Sportwetten in diesem Land anders klingt als in den meisten Nachbarländern.

Verantwortungsvoll wetten: Limiten, Pausen und die Spielsperre

Die wichtigste Zahl einer Curling-Wette steht nicht auf dem Wettschein. Sie steht in den Kontoeinstellungen, und sie lautet: wie viel darf in einem bestimmten Zeitraum überhaupt weggehen. Wer diesen Wert vor dem ersten Einsatz setzt, hat ihn gesetzt, wenn er klar denkt. Wer ihn nach dem ersten Verlust setzt, setzt ihn unter dem Eindruck dieses Verlusts.

Das Schweizer System schiebt die Zahl bewusst dem Spielenden zu. Der Veranstalter muss nach Art. 87 VGS einen oder mehrere Höchstwerte für tägliche, wöchentliche oder monatliche Einsätze oder Verluste verlangen – aber welcher Wert gilt, entscheidet der Spielende. Der Staat setzt keine feste Einzahlungslimite. Bei Swisslos müssen Spielende vor der ersten Teilnahme Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage setzen. Die Oberlimite liegt bei CHF 9’999, unter 21 Jahren bei CHF 1’000. Eine Senkung gilt sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden; das Gesetz verlangt 24 Stunden, die beiden Veranstalter wenden in ihren eigenen Bedingungen 72 Stunden an. Zusätzlich ist eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage möglich.

Warum eine Erhöhung 72 Stunden dauert

Die Wartezeit ist der eigentliche Mechanismus, nicht die Zahl. Wer in einem Moment des Ärgers seine Limite hochsetzen will, muss drei Tage warten, und in diesen drei Tagen passiert meistens nichts, was die Erhöhung noch rechtfertigt. In der Gegenrichtung gibt es keine Verzögerung: Senken wirkt sofort. Diese Asymmetrie ist der wirksamste Teil des ganzen Arrangements, und sie kostet nichts.

Wer nach einem guten Abend mit Curling-Wetten die Limite nach oben korrigieren möchte, sollte den Antrag deshalb genauso lesen wie eine Wette: Was wäre ich bereit, darauf zu verlieren, und zwar in drei Tagen noch? Die Verlustlimite ist nicht dazu da, den maximalen Spass zu rahmen. Sie ist dazu da, die schlechte Nacht zu einem Betrag zu machen statt zu einem Ausgang.

Die Spielsperre und das Register

Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Wer sich sperren lässt, sperrt sich also nicht aus einem Produkt aus, sondern aus dem gesamten bewilligten Angebot – inklusive der Westschweizer Kanäle, wenn er dort ein Konto hätte.

Die Spielsperre nach Art. 80–82 BGS erfasst überschuldete oder suchtgefährdete Personen und die Selbstsperre; die Eintragung erfolgt in einem gemeinsamen Register der gesperrten Personen. Eine freiwillige Sperre lässt sich nach Art. 84 VGS erst nach drei Monaten aufheben und nur unter Beteiligung einer Fachstelle (Art. 81 BGS). Gesperrte oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsätze oder Gewinne (Art. 45 BGS) – das ist die scharfe Kante des Systems und der Grund, warum man sich die Konsequenz vor dem Klick überlegen sollte.

Sechs Monate sind das Maximum der selbst gewählten Pause, die nach Art. 89 VGS angeboten werden muss. Wer länger aussteigen möchte, wählt die unbefristete Sperre und geht den Weg über die Fachstelle. Beides sind vollwertige Instrumente. Die kurze Pause ist für die Phase, in der man sich selbst noch nicht einordnen kann; die unbefristete Sperre ist für die, in der man es kann und die Konsequenz will.

Wer über den eigenen Konsum sprechen möchte, findet die kantonalen Beratungsstellen und die Angebote der Spielsuchtprävention über die Gespa und über die Veranstalter. Das ist der einzige Satz auf dieser Seite, der nichts abzuwägen hat.

Wo der Schutz an der Verkaufsstelle endet

Ein Punkt gehört nüchtern notiert, weil er oft anders erzählt wird: Der Schutz an den physischen Abgabestellen ist nicht streng. Die Gespa führte 2025 Testkäufe durch; an Verkaufsstellen wurde in 47,5 % von 200 Fällen eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Wer sich auf die Kontrolle hinter dem Tresen verlässt, verlässt sich auf eine Prüfung, die in fast der Hälfte der getesteten Fälle nicht funktioniert hat. Das Online-Konto mit Ausweispridfung ist in dieser Hinsicht die härtere der beiden Welten.

Sportarten, Turniere und Wettarten: wann Curling im Programm steht

Curling hat in der Schweiz einen festen Platz, auch wenn es im Wettprogramm selten die erste Seite belegt. Die grossen Turniere folgen dem Winterkalender, und wer weiss, wann sie stattfinden, kann besser einschätzen, wann ein Angebot überhaupt entsteht.

Die Europameisterschaften ziehen die besten Nationen Europas zusammen und laufen regelmässig gegen Ende des Jahres. Sie gehören damit in eine Phase, in der das Sportangebot ohnehin dicht ist – Fussball, Eishockey und Handball liegen gleichzeitig auf dem Programm –, und das ist für Curling kein Nachteil. Ein Turnier, das in einer ruhigen Woche läuft, muss Aufmerksamkeit erst erzeugen. Eines, das zwischen zwei Wintersportarten mit Publikum liegt, bekommt sie beiläufig mitgeliefert.

Die Weltmeisterschaften verteilen sich über zwei Disziplinen und damit über zwei Termine. Herren und Damen spielen getrennt, in unterschiedlichen Monaten, was dem Wettenden zwei Fenster gibt, statt eines. Dazwischen liegen die Mixed-Disziplinen, für die es ebenfalls eigene Anlässe gibt.

Olympische Spiele sind in der Curling-Geschichte der sichtbarste Termin, und sie kommen in einem Vierjahresrhythmus. Zuletzt fanden sie in diesem Jahrhundert in Turin, Vancouver, Sotschi, Pyeongchang, Peking und Cortina d’Ampezzo beziehungsweise Mailand statt – eine Reihe, die deutlich macht, wie verlässlich die Sportart in einem Programm bleibt, das sich sonst in jeder Ausgabe ändert. Wer heute ein Curling-Wettangebot sucht, trifft also nicht auf ein Nischeninteresse, sondern auf eine Sportart, die seit Jahrzehnten alle vier Jahre Millionenpublikum hat und in den Jahren dazwischen ein treues, aber kleines Feld.

Warum ein kleines Feld niedrigere Quoten produziert

Die Quote eines Curling-Spiels entsteht nicht aus der Qualität der Mannschaften, sondern daraus, wie viel Geld auf beiden Seiten liegt. Ein Markt mit dünnem Umsatz bringt zwei Dinge gleichzeitig mit: Der Buchmacher lässt auf beiden Seiten weniger liegen, weil er das Risiko nicht streuen kann, und er fährt eine grössere Marge, weil die Gelegenheit, sie einzufahren, selten ist. Umgekehrt kann ein Curling-Markt in einem Turnier mit Publikumsmannschaften – und das sind in der Schweiz traditionell die Teams aus der Umgebung der Curlinghallen – mehr Umsatz machen als ein WM-Vorrundenspiel zwischen zwei Nationen mit einer Handvoll Zuschauern vor Ort.

Für den Wettenden bedeutet das: Wer Curling setzt, zahlt mehr für denselben Einsatz als beim Fussball. Über eine einzige Wette ist der Unterschied zu klein, um ihn zu spüren. Über eine Saison ist er die Position. Deshalb gehört gerade bei einem Randsport die Disziplin dazu, nur Wetten zu platzieren, bei denen man wirklich eine Auffassung hat – nicht drei Varianten derselben Auffassung auf drei Wettscheinen.

Wohin ein Curling-Wettschein das Geld bringt

Der Blick auf eine Sportart mit kleinen Umsätzen macht einen Mechanismus sichtbar, der beim Fussball gern übersehen wird. Bleim Beispiel: Der durchschnittliche Einsatz auf ein WM-Vorrundenspiel ist ein zweistelliger Betrag, und an einem gewöhnlichen Samstag mit einer vollen Fussballrunde summieren sich die kleinen Beträge des einzelnen zu einem breiten, gleichmässig gepolsterten Pool. Der Buchmacher braucht bei einem solchen Markt weniger Polster pro Wette. Eine Curling-Partie am Donnerstagmorgen hat diese Polsterung nicht, und genau deshalb liegt die Marge dort höher.

Wer dieses Muster einmal gesehen hat, liest Quoten anders. Eine Quote von 1.90 deutet nicht auf zwei gleich gute Teams hin. Sie deutet darauf hin, dass beide Seiten zu diesem Kurs liegen und der Anbieter etwas davon behält. Und sie deutet darauf hin, dass in einem Markt mit mehr Umsatz die nämlichen zwei Teams vielleicht bei 1.95 stünden.

Die Quote und die Marge: was ein Randsport kostet

Die Marge ist die Antwort auf die Frage, warum man eine Sportwette überhaupt anbieten kann. Sie ist kein Geheimnis und keine Unsauberkeit. Sie ist der Preis des Produkts, und sie steckt in jeder Quote, die der Wettschein ausgibt.

Für ein Marktdesign gibt es eine feste Rechnung. Der Quotenschlüssel – in der Marktsprache die Auszahlungsquote eines Marktes – ergibt sich aus 1 geteilt durch die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines Marktes, und die Marge ist 100 % minus dieser Auszahlungsquote. Der Quotenschlüssel ist dabei ausdrücklich ein Marktbegriff und keine gesetzliche Kennzahl; das BGS regelt keinen Mindestquotenschlüssel, und keine Regel verpflichtet einen Schweizer Veranstalter zu einer bestimmten Auszahlungsquote.

Ein durchgerechnetes Beispiel zeigt die Grössenordnung. Für einen Markt mit zwei einander ausschliessenden Ausgängen, der illustrativ mit 1.90 auf beiden Seiten bepreist ist, ergibt sich als Auszahlungsquote 1 geteilt durch (1/1.90 + 1/1.90), also 1 geteilt durch 1.0526, was einem Quotenschlüssel von 95,0 % entspricht. Die Marge beläuft sich damit auf 5,0 %. Ein Betrag, der in diesem Beispiel gleichmässig über beide Ausgänge verteilt wird, verliert – unter der Annahme, dass beide Ausgänge gleich wahrscheinlich sind – rechnerisch 5 % dieses Betrags an den Anbieter.

Zwei Bedingungen gehören zu dieser Zahl. Die erste ist, dass die Quoten gleichmässig über die möglichen Ausgänge verteilt sind; sobald ein Markt eine Favoritenseite hat, verändert sich die Auszahlungsquote, und jeder Markt hat seine eigene. Die zweite ist die Gebührengrenze des Systems: Das BGS enthält keine Begrenzung der Marge und keine Vorgabe für den Quotenschlüssel. Ein Schweizer Verantwortlicher darf also jeden Quotenschlüssel über 90 % fahren; die Bandbreite von 5 % ist damit ein Rechenergebnis zu einem Beispielkurs, keine zugesagte Bedingung.

Der Unterschied zwischen zwei gleichen Quoten und gleichen Chancen

Die unsichtbare Verwechslung liegt nahe: Wenn beide Seiten bei 1.90 stehen, wirkt das wie «gleiche Chancen». Dass es nur die gleiche Bepreisung einer Unsicherheit ist, sieht man erst, wenn man 1 ÷ 1.90 zweimal addiert. Die Zahl 1,0526 liegt über 1, und jeder Wert über 1 ist der Beweis, dass die Wahrscheinlichkeiten im Marktes nicht zusammen 100 % ergeben, sondern die Summe der Kehrwerte über 100 % liegt. Das ist eine mathematische Notwendigkeit: Die Summe der Kehrwerte aller Quoten eines vollständigen Marktes muss immer über 1 liegen, sonst verdient der Anbieter nichts. Die Grösse dieser Differenz ist der Preis, den Sie zahlen.

Dieselbe Logik gilt für die falsche Zahl. Eine Quote von 1.90 bedeutet nach der mathematischen Umkehrung 1/1.90, also rund 52,6 % für dieses Resultat – die Quoten enthalten diese impliziten Wahrscheinlichkeiten. Daraus folgt, dass im Beispiel die Summe 105,3 % beträgt, und dieser Überschuss ist genau die Marge. Sie ist keine Gebühr, die im Kontoauszug auftaucht. Sie liegt in der Quote.

Für den Wettenden auf Curling ist die praktische Folge: Die Marge ist im entscheidenden Moment unvermeidlich, aber die Höhe hat einen Spielraum, und der Leser dieser Seite sollte beide Kennzahlen kennen, weil sie die Zahlen sind, auf die man die Frage «ist das teuer?» beantworten kann. Wenn zwei Märkte mit sehr unterschiedlichem Quotenschlüssel zur Diskussion stehen, ist der mit dem höheren Schlüssel bei gleicher Auffassung der günstigere.

Warum das BGS keine Marge vorschreibt

Man könnte einwenden, ein Gesetz mit einer so weitreichenden Konzessionsordnung hätte auch die Auszahlungsquote regeln können. Hat es nicht. Die Konzessionierung und die Aufsicht regeln, wer anbieten darf und was angeboten werden darf; sie sagen nichts über den Preis. Der Quotenschlüssel einer Sportart mit kleinem Umsatz ist damit ein Marktresultat, aber eines innerhalb eines Rahmens, den der Gesetzgeber mit voller Absicht offen gelassen hat.

Das ist nicht gleichgültig für die Einschätzung. Es bedeutet, dass man nicht mit dem Gesetz argumentieren kann, wenn einem eine Quote zu tief erscheint. Man kann nur mit dem Markt argumentieren, und in einem Markt mit zwei Anbietern gibt es wenig Vergleichsmöglichkeiten. Konkurrenzdruck ist in der Schweiz kein Preismechanismus. Der Preisfindungsmechanismus, der die Marge in einem dünnen Markt hochtreibt, ist derselbe Mechanismus, der in einem bewilligten Monopol am stärksten wirkt: eine Nachfrage ohne Alternative.

Und das ist ein Unterschied, an dem sich trefflich einhaken lässt: Der Quotenschlüssel eines Schweizer Sportwettenmarkts entsteht nicht dort, wo man ihn mit einem zweiten Anbieter verhandeln könnte. Es gibt ihn, weil zwei Anbieter von Gesetzes wegen bestehen. Die Marge hingegen müssen die Spielenden tragen, unabhängig von der Konzessionsordnung, die den Anständigkeitsgrad bestimmt.

Wohin der Quotenschlüssel bei Kombinationen läuft

Eine Kombiwette multipliziert die Einzelquoten zu einer Gesamtquote, und damit multipliziert sie rechnerisch auch die Quotenschlüssel der beteiligten Märkte. Das hat Konsequenzen, die mancher nicht auf dem Radar hat. Die Gesamtquote ist das Produkt der Einzelquoten, aber die effektive Auszahlungsquote verschlechtert sich mit jeder hinzugefügten Voraussage, weil der Quotenschlüssel des ersten Marktes mit dem des zweiten multipliziert wird.

Bei vier Voraussagen ist die Kombination also tendenziell merklich teurer als eine Einzelwette, auch wenn die Gesamtquote optisch deutlich höher steht. Das ist der Hauptgrund, warum Kombiwetten für den Anbieter attraktiv sind und warum die damit verbundenen Boni – wie der Kombiboost – auf eine Form setzen, die bereits einen Aufschlag trägt. Der Wert des Bonus lebt von einer Grösse, die der Wettende mit jedem weiteren Bein streckt.

Das ist kein Argument gegen Kombinationen, wenn man sie bewusst spielt. Es ist ein Argument dafür, den Quotenschlüssel eines Marktes nicht für den Preis der Kombination zu halten. Für den kombinierten Wettschein gibt es nur eine Quote, die zählt: die Gesamtquote, und der Quotenschlüssel, den man auf den Wettschein bezieht, ist das Verhältnis der Einzelnen zueinander.

Curling-Wetten und Quoten: die zehn Plattformen

Zehn Namen sind im Folgenden gelistet und bewertet, weil sie der Wettende in der Schweiz antrifft – die zwei konzessionierten Veranstalter und diese ausländischen Anbieter, die Schweizer Spieler ansprechen: Betwinner, Fezbet, 1Bet, BetFury, Playzilla, IviBet, BassBet und 20Bet. Jeder dieser Anbieter trägt im Bewertungsteil eine Kennzeichnung «ohne Schweizer Bewilligung», und zwar nicht als Detail, sondern als die zentrale Angabe. Wer einen Namen aus dieser Liste wählt, sollte das lesen, bevor er ein Konto eröffnet oder einzahlt.

Bei einem Konto ausserhalb der Schweiz entfällt alles, was in den vorigen Abschnitten beschrieben wurde: keine Einbindung ins Sperrregister, keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, keine schweizerische Kontrolle der Auszahlung. Dass eine Plattform erreichbar ist, sagt nichts über ihren Status; die Aufsichtsbehörde führt eine Sperrliste, und Einträge darauf verändern sich. Wer die beiden Gruppen vermischt, verliert den Massstab, den diese Bewertung setzt.

Die Bewertung folgt vier Kriterien: Bewilligungsstatus, Einsatz- und Auszahlungsbedingungen, Aufbau des Wettangebots und – dort, wo die Unterlagen es tragen – was ein Angebot den Wettenden tatsächlich kostet. Die Reihenfolge folgt keiner Rangliste der Anbieter, sondern der Reihenfolge der Karten.

Panorama: Bewilligung und Einordnung der zehn Plattformen

Plattform Bewilligungsstatus Veranstalter oder erfasste Bewilligung
Swisslos Sporttip Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa; veranstaltet von der SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft
Loterie Romande Jouez Sport Schweizer Bewilligung für ein Grossspiel Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung nach BGS (SR 935.51), Aufsicht Gespa; veranstaltet von der Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande)
Betwinner ohne Schweizer Bewilligung erfasste Bewilligung nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS)
Fezbet ohne Schweizer Bewilligung erfasste Bewilligung nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS)
1Bet ohne Schweizer Bewilligung erfasste Bewilligung nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS)
BetFury ohne Schweizer Bewilligung erfasste Bewilligung nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS)
Playzilla ohne Schweizer Bewilligung erfasste Bewilligung nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS)
IviBet ohne Schweizer Bewilligung erfasste Bewilligung nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS)
BassBet ohne Schweizer Bewilligung erfasste Bewilligung nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS)
20Bet ohne Schweizer Bewilligung erfasste Bewilligung nicht festgestellt; eine ausländische Bewilligung entfaltet in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS)

Swisslos Sporttip: das Produkt mit dem vollständigen Schweizer Rahmen

Sporttip ist das Sportwettenprodukt von Swisslos und damit einer der zwei Veranstalter, die die interkantonale Ordnung zulässt. Das Konto steht Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Vertragsgebiet offen – also in 19 Kantonen, im Tessin und im Fürstentum Liechtenstein. Zur Registrierung braucht es einen Ausweis, die Daten werden aus dem hochgeladenen Dokument ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft, eine bestehende Spielsperre schliesst die Teilnahme aus, und pro Person ist nur eine Registrierung möglich.

Der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten liegt bei CHF 1, der Höchsteinsatz ebenfalls dort bei CHF 1’000; eine Systemwette kann bis CHF 10’000 gehen. Swisslos kann diese Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Der Wert ist für den einzelnen Curling-Wettschein reichlich, für den, der mit einer Auffassung hineingeht, auf jeden Fall.

Das Wettangebot umfasst nach den Spielregeln Einzelwetten, Kombinationen, Systemwetten und Langzeitwetten und deckt die zugelassenen Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten ab. Livewetten sind möglich, vorbehaltlich der beschriebenen Regelung mit Quote 1.00 nach dem tatsächlichen Eintreffen des Ausgangs. Cash-Out gibt es online für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor dem Spiel und während des Spiels, aber nur als vollständiger Ausstieg; der Betrag liegt unter dem möglichen Gewinn bei Endstand und kann jederzeit geändert werden.

Der Kombiboost ist online auf Prematch-, Live- und Systemwetten anwendbar und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von jeweils mindestens 1.50. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier, 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solchen Voraussagen; Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert. Für einen Curling-Spielplan mit vier oder mehr Begegnungen an einem Tag ist das ein Mechanismus, der greift, wenn man ohnehin mehrere Begegnungen spielt. Ob er greift, hängt aber an der Mindestquote von 1.50 pro Bein – bei einem ausgeglichenen Curling-Feld liegen Favoritenquoten oft unter dieser Schwelle, und dann zählt die Voraussage nicht für den Boost.

Sporttip hat ausserdem Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettendem nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und bei einem Cash-Out verfällt der Boost. Wer einen Boost auf ein Curling-Spiel erwischt, sollte ihn deshalb liegen lassen, bis er sicher ist, dass er nicht aussteigen will.

Auf der Auszahlungsseite zahlt Swisslos Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein auf den eigenen Namen lautendes Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto aus; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % belastet werden, die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen, und Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 gehen bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Konto. Aus Zahlungen an ein Konto muss auf den Namen des Kontoinhabers lauten; anonyme oder Krypto-Auszahlungen gibt es im bewilligten Schweizer Angebot nicht.

Guthaben kauft man per Online-Zahlungsmöglichkeit oder per Einzahlungsschein, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20, in 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Als Zahlungsart zum Aufladen nennt Swisslos unter anderem PostFinance Pay, bei dem die Transaktion direkt in der PostFinance-App bestätigt wird.

Bewertung: Wer im Vertragsgebiet wohnt und Curling setzen will, kommt am Ende bei Sporttip heraus, weil es die einzige Alternative mit Schweizer Rechtsweg, Schweizer Spielerschutz und Schweizer Auszahlung auf das eigene Konto ist. Der Preis dafür ist eine Quote, die sich nicht an einem zweiten inländischen Anbieter messen muss. Die Auszahlung auf das eigene Konto ist gratis, aber nur zweimal im Jahr; wer häufiger auszahlt, zahlt ab der dritten Überweisung eine Kommission von 3 % und wartet 5 bis 10 Arbeitstage. Für die grosse Mehrheit der Konten ist das keine relevante Einschränkung, weil der Weg zum eigenen Konto selten gesucht wird. Wer aber regelmässig grössere Gewinne abzieht, sollte den Kontostand lieber länger stehen lassen, als jeden kleinen Gewinn über die Kommission zu schicken.

Loterie Romande Jouez Sport: dasselbe Prinzip in sechs Kantonen

Jouez Sport ist das Sportwettenangebot von Loterie Romande und der zweite der beiden bewilligten Veranstalter. Erreichbar ist es für Personen mit Wohnsitz in den Kantonen Freiburg, Genf, Jura, Neuenburg, Waadt und Wallis. Die Loterie Romande nennt als Sitz die Avenue de Provence 14 in 1001 Lausanne und beschäftigt 221 Mitarbeitende; über 2’350 Verkaufsstellen verteilen sich auf die Westschweiz. Wer in diesen sechs Kantonen wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen; wer ausserhalb wohnt, ist auf die Verkaufsstellen beschränkt, die ebenfalls nur im Vertragsgebiet stehen.

Der Rahmen für Limiten, Spielsperre und Registrierung ist der gesetzliche, den die Westschweizer Veranstalterin in ihren eigenen Bedingungen umsetzt: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage vor der ersten Teilnahme, Senkung sofort, Erhöhung nach Fristablauf, freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage, dazu die selbst gewählte Pause von bis zu sechs Monaten und die unbefristete Sperre im schweizweiten Register. Die Regeln sind die des BGS und der Vereinbarungen; sie unterscheiden sich zwischen den beiden Veranstaltern nicht grundsätzlich.

Bewertung: Für einen Wettschein in Genf oder Lausanne ist Jouez Sport die konzessionierte Adresse, und die nüchterne Kehrseite ist der Preis: Der Anbieter steht in Konkurrenz zu genau einem inländischen Mitveranstalter und zu keinem zweiten. Wer über den französischsprachigen Teil der Schweiz hinaus einmal ein Konto bei beiden Anbietern hätte, könnte ihre Quoten nebeneinanderlegen – und das ist die einzige Stelle im schweizerischen System, an der überhaupt ein Preisvergleich entsteht.

Betwinner: grosses Programm, keine Schweizer Bewilligung

Betwinner ist eine der acht ausländischen Plattformen in dieser Liste und trägt wie alle ausländischen Anbieter keine Schweizer Bewilligung. In der Schweiz darf sie Sportwetten nicht veranstalten, und eine ausländische Bewilligung entfaltet hier keine Geltung (Art. 4 BGS). Das bedeutet konkret: keine Einbindung in das Schweizer Sperrregister, kein Schweizer Rechtsweg bei Streitigkeiten, keine schweizerische Aufsicht über Auszahlung und Spielführung, und keine Anwendung der Limitenregeln, die für einen konzessionierten Veranstalter gelten. Über Zahlungsarten, Lichttarife und AGB kann berichten nicht, was die Schweizer Aufsicht prüft.

Für den Wettenden heisst das nicht, dass die Plattform nicht funktioniert. Es heisst, dass die Prüfung fehlt. Wer dort ein Konto hält, kann bei einer Streitigkeit nicht auf die Gespa zugehen, weil die Gespa nicht zuständig ist; er kann nicht darauf bauen, dass eine Domain morgen erreichbar ist; und er kann nicht damit rechnen, dass sein Name im Fall einer Sperre in einem Register steht, das auch für Schweizer Casinos gilt. Bei einem Curling-Markt im Wintersportkalender, wo dünne Umsätze die Margen treiben, ist der Verlust einer Schweizer Aufsicht nicht der einzige Nachteil.

Bewertung: Als Ort für einen Schweizer Curling-Wettschein wiegt die fehlende hiesige Aufsicht schwerer als jeder Bonus, weil sie bei einem Streit über einen Wintermarkt nicht ersetzt werden kann.

Fezbet: Prominenz ohne Schweizer Aufsichtspfad

Fezbet gehört zu den ausländischen Marken ohne Schweizer Bewilligung, mit denselben Folgen rechtlich wie bei den anderen sieben: keine Schweizer Bewilligung, kein Schweizer Rechtsweg, keine Anbindung an das Sperrregister, keine Schweizer Kontrolle über die Auszahlung. Eine ausländische Bewilligung hat in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS).

Bewertung: Wer einen Anbieter ohne Schweizer Aufsichtsbehörde wählt, übernimmt das Gegenparteirisiko vollständig selbst – bei einem Markt mit kleiner Liquidität ein besonders schlechter Tausch.

1Bet: die dritte Prominenz auf der Sperrliste

Auch 1Bet führt keine Schweizer Bewilligung. Es gilt damit das Gleiche wie für jede ausländische Adresse: kein Schweizer Rechtsweg, keine Aufsicht durch die Gespa, keine Einbindung in das schweizerische Spielsperrregister, keine Anwendung des hiesigen Spielerschutzes. Die Domains ausländischer Anbieter können in der Sperrliste der Gespa erscheinen, und blockierte Adressen werden innert Stunden ersetzt. Wer sich auf eine Adresse einlässt, wettet damit auch darauf, dass die Adresse morgen noch steht.

Bewertung: Ein ausländisches Konto verschiebt das Vertrauen von der Aufsicht auf das Unternehmen. Wie weit das trägt, lässt sich vorab nicht prüfen.

BetFury: ein Name mit Treueprogramm, aber ohne Schweizer Konzession

BetFury erscheint als ausländische Plattform ohne Schweizer Bewilligung, mit den gleichen rechtlichen Konsequenzen wie bei den übrigen Anbietern dieser Gruppe: keine Bewilligung in der Schweiz, kein inländischer Rechtsschutz, keine Anbindung an das Schweizer Sperrregister, keine hiesige Aufsicht über die Geschäftsabwicklung. Die Aufsichtsbehörde führt eine Sperrliste und blockiert Domains per DNS. Wer hier ein Konto hält, hält es ausserhalb des schweizerischen Rahmens.

Bewertung: Die Schweizer Aufsicht deckt BetFury nicht ab. Was das im Streitfall bedeutet, entscheidet sich dann nicht nach Schweizer Recht.

Playzilla: Bewilligung im Ausland, keine Wirkung in der Schweiz

Playzilla gehört zur Gruppe der ausländischen Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Eine Bewilligung aus einem anderen Land entfaltet in der Schweiz keine Geltung (Art. 4 BGS), und die Aufsicht über das Angebot liegt nicht bei der Gespa. Das bedeutet: kein Schweizer Rechtsschutz, keine schweizerische Kontrolle der Auszahlung, keine Einbindung in die Spielsperre. Der Spielende in der Schweiz steht ausserhalb des Schutzsystems, das für die beiden konzessionierten Veranstalter gilt.

Bewertung: Für einen Wettenden mit Schweizer Wohnsitz ist der Nutzen eines ausländischen Kontos eng begrenzt, während der Verlust des inländischen Rahmens sofort eintritt.

IviBet: eine weitere Adresse, die im Sperrsystem auftauchen kann

IviBet steht ohne Schweizer Bewilligung da, mit denselben Konsequenzen wie für die übrigen ausländischen Marken: keine Schweizer Aufsicht, kein Schweizer Rechtsweg, keine Einbindung in das Sperrregister, keine Anwendung des Schweizer Spielerschutzes. Domains dieser Art können auf der Sperrliste erscheinen, und die Aufsichtsbehörde beschreibt Domain-Hopping als bekanntes Phänomen.

Bewertung: Die Erreichbarkeit einer Adresse ist kein Kriterium für ihre Zuverlässigkeit, und bei einem ausländischen Konto ist sie das einzige, was vorab zu sehen ist.

BassBet: der Verzicht auf den Schweizer Rahmen

BassBet gehört zu den ausländischen Plattformen ohne Schweizer Bewilligung. Damit gelten die gleichen Folgen wie bei der ganzen Gruppe: keine Aufsicht durch die Gespa, kein Schweizer Rechtsweg, keine Anbindung an das schweizerische Spielsperrregister, keine schweizerische Kontrolle der Auszahlung. Über die Auszahlungsdauer und die Limiten entscheidet allein das Unternehmen.

Bewertung: Wo kein Schweizer Rechtsschutz greift, ist jede Auszahlungszusage eine Zusage des Anbieters an sich selbst.

20Bet: die letzte der ausländischen Adressen

20Bet führt keine Schweizer Bewilligung, und es gilt das Muster der ganzen Gruppe: kein Schweizer Rechtsweg, keine Aufsicht, keine Registeranbindung, keine Anwendung der hiesigen Schutzregeln. Wer in der Schweiz auf einem solchen Konto Curling wetten würde, täte dies ohne den Schutz, den die beiden konzessionierten Veranstalter bieten.

Bewertung: Zwei bewilligte Veranstalter decken das Land ab, und 20Bet gehört nicht dazu. Wer einen ausländischen Anbieter wählt, macht das bewusst oder gar nicht.

Was eine Curling-Wette im Ergebnis bringt

Bevor ein Wettschein abgeschickt wird, sollte man die Rechnung einmal selbst gemacht haben. Das folgende ist keine Aussicht auf ein Ergebnis, sondern die Abbildung dessen, was ein Wettschein tut, wenn er zutrifft.

Für eine Einzelwette ergibt sich der Rückzahlungsbetrag aus Einsatz mal Quote. Ein Einsatz von CHF 20 auf eine Quote von 2.10 bringt bei richtiger Voraussage CHF 42 zurück, also CHF 22 Nettogewinn, bevor die Rundung greift. Bei einer Kombination aus drei Voraussagen mit den Quoten 1.80, 2.00 und 1.90 ergibt das Produkt CHF 6.84 und damit für einen Einsatz von CHF 20 einen Rückzahlungsbetrag von CHF 136.80, sofern alle drei Voraussagen zutreffen. Eben diese Kombination trägt aber auch den bereits beschriebenen mehrfachen Quotenschlüssel: Drei Märkte mit je rund 5 % Marge ergeben zusammen eine deutlich schlechtere Auszahlungsquote als jeder einzelne von ihnen.

Die Rundung auf fünf Rappen

Die Zweistufenrundung verdient einen eigenen Blick, weil sie das einzige ist, woran der Wettschein bei einem Gewinn rechnerisch noch dreht. Bei einem Einsatz von CHF 37 und einer Quote von 1.65 ergibt das Produkt CHF 61.05, und der Betrag wird auf 5 Rappen genau abgerundet, was hier nichts ändert. Bei einem Einsatz von CHF 13 auf die Quote von 1.44 ergibt sich CHF 18.72, gerundet CHF 18.70. Über viele Wetten hinweg mittelt sich der Effekt zu einem Bruchteil eines Prozents. Als Argument gegen den Anbieter taugt er nicht, und als Grund, eine Wette nicht zu platzieren, erst recht nicht.

Wann der Abbruch und wann der Cash-Out greift

Zwei Szenarien sind für einen Curling-Wettschein realistischer als für einen Fussballklassiker. Ein Draw auf der Nebenanlage läuft länger, ein Spiel wird wegen Eisproblemen unterbrochen, eine Begegnung wird wegen einer Verletzung vorzeitig beendet. Die Spielregeln decken den Fall, dass ein Ereignis abgesagt und nicht fristgerecht nachgeholt wird: Die Wette wird ungültig, Einzelwetten werden zurückbezahlt, Kombinationen führen die betroffene Voraussage mit Quote 1.00. Wer vor einer Absage aussteigen möchte, kann Cash-Out versuchen – aber nur als vollständigen Ausstieg, nur online, und ohne Garantie für jeden Markt. Ein Boot von 3 % unter dem möglichen Endgewinn ist der normale Fall, und wer auf Cash-Out setzt, sollte den Betrag als das nehmen, was er ist: eine Absicherung mit Abschlag.

Häufig gestellte Fragen zu Curling-Wetten in der Schweiz

Lassen sich bei Sporttip oder Jouez Sport überhaupt Wetten auf Curling platzieren?

Nur, wenn die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettkämpfe und Wettarten die betreffende Konkurrenz führt. Sie ist eine geschlossene Liste und wird in Fassungen veröffentlicht. Wer ein konkretes Turnier im Blick hat, prüft vor dem Einsatz, ob es dort steht; ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Welche Sportarten und Wettarten stehen auf der Gespa-Liste?

Nur Sportveranstaltungen – Wetten auf Wetter, Politik oder Fernsehsendungen sind ausgeschlossen. Qualifikationsrunden erscheinen nur, wenn sie aufgeführt sind, Frauenwettkämpfe und Ranglistenwetten nur unter den in Art. 25 BGS genannten Bedingungen. Die Liste enthält keine Eckball- oder Kartenmärkte und keine Esport-Sektion.

Was bedeutet die Marge bei einer Sportart mit wenig Wettumsatz?

Sie ist der Anteil des Einsatzes, den ein Markt im Mittel nicht auszahlt. In einem dünnen Markt ist sie höher, weil der Veranstalter weniger Risiko streuen kann. Der Rechenweg verläuft über die Kehrwerte aller Quoten; das BGS schreibt keinen Quotenschlüssel vor.

Wie kommt ein Gewinnbetrag aus Einsatz und Gesamtquote zustande?

Der Gewinnbetrag ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote, also dem Produkt der Einzelquoten. Swisslos rundet zuerst auf zwei Nachkommastellen auf und danach auf 5 Rappen genau ab. Ein Cash-Out verfällt einen allfälligen Boost auf die betroffene Wette.

Was passiert mit einer Curling-Wette, wenn das Spiel abgesagt wird?

Wird ein Ereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn – oder im Rahmen eines Turniers – nachgeholt, ist die Wette ungültig. Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die betroffene Voraussage die Quote 1.00. Die Frist ist in den Spielregeln von Sporttip festgehalten.

Bis zu welchem Betrag bleibt ein Gewinn steuerfrei, und warum ist das je nach Kanton verschieden?

Gewinne aus bewilligten Schweizer Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei; der Bundesfreibetrag liegt ab 1.1.2026 bei CHF 1’071’000 (2025: CHF 1’070’400), während der kantonale Freibetrag abweicht – daher «je nach Kanton». Oberhalb des Freibetrags behält der Veranstalter 35 % Verrechnungssteuer ein, die über die Steuererklärung zurückgeholt wird.

Was am Ende zählt: wählen, was zum eigenen Fall passt

Die Suche nach Curling-Wetten führt in der Schweiz an eine Grenze, die vor der Wahl liegt. Wer im Vertragsgebiet von Swisslos wohnt, hat genau einen Ort für ein Online-Konto; wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, hat ebenfalls genau einen. Über die Quote entscheidet man dabei nicht. Man entscheidet nur, ob man den Einsatz dort platziert, wo der Rahmen stimmt, und wie viel man überhaupt setzen will.

Das klingt nach wenig Auswahl, und es ist wenig Auswahl. Aber die entscheidenden Grössen sind ohnehin andere: die Limiten vor der ersten Teilnahme, die Wartezeit von 72 Stunden bei einer Erhöhung, die Frist von 48 Stunden beim Abbruch eines Spiels, die 3 % Kommission ab der dritten Auszahlung im Jahr. Wer diese vier Zahlen kennt, hat das Produkt verstanden. Wer nur eine Quote kennt, kennt es nicht.

Der Rest ist Haltung. Ein Randsport mit dünnem Umsatz trägt eine grössere Marge als der Fussballklassiker, und niemand wird das ändern, weil niemand es ändern kann. Wer Curling setzt, tut das, weil er sich mit der Sportart auskennt oder weil er die Begegnung interessant findet – und beides sind Gründe, die eine Wette besser machen als jede Quote. Wer dagegen nur eine Zahl sucht, die sich lohnt, sollte wissen, dass diese Zahl in einem Markt mit zwei bewilligten Anbietern nicht entsteht.

Zum Schluss der Hinweis, der auf keiner Wettseite fehlen sollte: Wer das Gefühl hat, die Begrenzung nicht mehr selbst zu setzen, kann sich jederzeit und ohne Begründung sperren lassen – produktbezogen für 1 bis 180 Tage, unbefristet über das schweizweite Register, oder über eine Beratungsstelle. Das ist keine Formalie am Rand des Angebots. Es ist der Teil des Systems, auf den man sich tatsächlich verlassen kann, weil er nicht von einer Quote abhängt.

Inhalt erstellt vom Team «europapokalch.com»